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Selbstkassierender Schützenstand Die Erfindung betrifft einen selbstkassierenden
Schützenstand, bei dem der Kolbenteil einer Schußwaffe an einem Wandteil eines geschlossenen
Gehäuses in einem Kreuzgelenk bewegbar gelagert ist, mit einer Visieroptik, welche
bei direkt anvisierter Zielscheibe die gebräuchlichen Abstände zwischen Schützen
und Zielscheibe durch optische Verkleinerung nachbildet und einer elektromagnetisch
auslösbaren Stanzvorrichtung zur Trefferanzeige auf bandartig aneinandergereihten
Zielscheiben, wobei die beschossene Zielscheibe nach Abgabe der vorgesehenen Schußzahl
durch eine Transporteinrichtung weitertransportiert und in einer Entnahmeöffnung
des Schützenstandes abgegeben wird, und bei dem ferner die Richtbewegung der Schußwaffe
durch mit dieser in Verbindung stehende mechanische Führungsmittel begrenzt wird.
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Es sind bereits selbstkassierende Schützenstände bekannt, bei denen
eine zum Zielvorgang bewegbar gelagerte Waffe mit einer Markiervorrichtung zwangläufig
verbunden ist, wobei ein Projektionsapparat ein Bild der Zielscheibe entwirft, auf
dem nach Betätigung des Abzugs der Waffe durch die Markiervorrichtung ein Trefferpunkt
sichtbar gemacht wird. Bekannt sind ferner Zielübungsvorrichtungen, bei denen die
Schußwaffe auf eine Hauptzielscheibe gerichtet wird und eine mit dem Abzug in Verbindung
stehende Markierungsvorrichtung eine Hilfszielscheibe durch Lochung nach der Schußlage
markiert. Dabei ist die Zielscheibe in einem geschlossenen Gehäuse untergebracht,
so daß unbefugte Eingriffe während des Schießvorganges nicht vorgenommen werden
können. Eine weitere bekannte Vorrichtung verwendet Projektionsgeräte, mit deren
Hilfe Jagd- und Kriegsereignisse in Form eines Films dargestellt werden. Dabei sind
fotoelektrische Abtastvorrichtungen vorgesehen, welche Schaltvorgänge auslösen,
wenn der Lichtweg zur fotoelektrischen Zelle einer definierten Ziellinie entspricht.
Nur in diesem Fall erfolgt eine Trefferregistrierung. Bei selbstkassierenden Schützenständen
ist es außerdem bekannt, die nacheinanderfolgenden Zielscheiben auf einer Vorratsrolle
zu speichern und nach Beendigung der Schußserie vom Vorratsband abzutrennen. Dabei
werden zur Treffermarkierung auch Stanzvorrichtungen benutzt, welche aus dem Material
der Zielscheibe eine umgrenzte Ausnehmung herausstanzen, wodurch die Gefahr der
unkontrollierbaren Treffermanipulation gegenüber dem Lochungsvorgang entscheidend
verringert wird.
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Die vorbekannten Geräte zeigen wesentliche Nachteile, und zwar entweder
darin, daß der Schütze keinen exakten Nachweis seiner Schießleistung erbringen kann
oder daß der verwendete Aufbau des Gerätes nach längerer, wenig pfleglicher Benutzung
so erhebliche Justierfehler aufweist, daß eine Anerkennung durch behördliche Prüfung
nicht erlangt werden konnte.
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Die Erfindung geht von der Aufgabenstellung aus, einen selbstkassierenden
Schützenstand mit einer elektromagnetisch auslösbaren Stanzvorrichtung so zu verbessern,
daß die Justierung des Gerätes über lange Zeit eingehalten werden kann. Das Kennzeichnende
der Erfindung ist darin zu sehen, daß an der Schußwaffe ein die Zielscheibe hintergreifender
Bügel vorhanden ist, an dem das Stanzwiderlager eines mit einer Stanzspitze versehenen,
elektromagnetisch betätigbaren Dauergeschosses angebracht ist. Durch eine solche
Ausbildung wird das Stanzwiderlager zwangläufig der Stanzspitze nachgeführt, und
es ergibt sich eine unkompliziert aufgebaute Stanzvorrichtung, welche ihre ursprüngliche
Justierung während der Betriebsdauer des Gerätes nicht verändert. Elektromagnetisch
betätigbare Dauergeschosse sind bereits bekannt, jedoch führt die Anbringung einer
Stanzspitze noch nicht zu einer brauchbaren, in ihrer Justierung konstanten Stanzvorrichtung,
sofern die besondere Anordnung des Stanzwiderlagers nicht entsprechend angepaßt
ist.
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In einer bevorzugten Ausführung kann an dem hintergreifenden Bügel
ein Führungsbolzen angeordnet sein, welcher durch die Richtbewegung der Schußwaffe
innerhalb eines Begrenzungsrahmens frei bewegbar ist, wobei der Begrenzungsrahmen
hinter der Zielscheibe liegt und so bemessen ist, daß seine lichten Abmessungen
das zulässige Schußfeld auf der Zielscheibe begrenzen. Da die lichten Abmessungen
des Begrenzungsrahmens die äußersten Ringabmessungen
auf der Zielscheibe
übersteigen, kann der abgegebene Schuß zwar außerhalb des Ringbildes, jedoch nicht
außerhalb der Zielscheibe liegen, wodurch Täuschungsversuche durch absichtlich außerhalb
der Scheibe abgegebene Schüsse und nachträgliche Perforation verhindert werden.
Es kann außerdem vorteilhaft sein, daß die Führung des Zielscheibenbandes der Bewegung
des Stanzwiderlagers wenigstens annähernd bogenförmig angepaßt ist, wobei die Symmetrieachse
der Bogenführung in der vertikalen Einstellachse der Waffe und die waagerechte Symmetrieachse
der Zielscheibe in der horizontalen Einstellachse liegen, und daß die Drehachse
der Waffenlagerung durch den Schnittpunkt beider Einstellachsen verläuft. Diese
Ausführungsform ermöglicht unabhängig von der Stellung der Schußwaffe eine einwandfreie
Stanzung des Zielscheibenmaterials.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es zweckmäßig sein, daß
- die-- Stanzspitze des Dauergeschosses als Hohlkörper ausgebildet ist und daß der
Führungsbolzen ein vorzugsweise mit einer Kappe aus elastischem Kunststoff belegtes
Stanzwiderlager aufweist. Beim Ausstanzvorgang trifft die stanzende Geschoßspitze
auf die Zielscheibe auf, welche dabei an dem Stanzwiderlager abgestützt wird. Dadurch
wird zunächst das herausgestanzte Materialplättchen von der Stanzspitze aufgenommen
und schließlich während des Bewegungsvorganges durch die Verzögerung eines Ausstoßstiftes
herausgestoßen. Bei der Belegung des Führungsbolzens in Form einer Kunststoffkappe
wird als Stanzwiderlager keine Lochmatrize benötigt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung schematisch dargestellt; es zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt durch einen
selbstkassierenden Schützenstand gemäß der Erfindung, F i g. 2 eine Draufsicht auf
einen geöffneten Schützenstand nach F i g. 1, F i g. 3 eine Detaildarstellung der
elektromagneti- . scheu Stanzvorrichtung bei einem Schützenstand gemäß F i g. 1
und 2.
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In der dargestellten Ausführung der F i g. 1 und 2 ist eine Schußwaffe
mit einem Kolben 1 und einem Schloßgehäuse 2 außerhalb des Gehäuses der bei Gewehren
üblichen Form nachgebildet. Kolben 1 und Schloßgehäuse 2 endigen in einer Kugelkulisse
3, die den Einblick in den Gehäuseinnenraum verwehrt. Diese Kugelkulisse 3 vermittelt
eine Drehbewegbarkeit, die Höhen- und Seitenbewegbarkeit wird durch ein Kreuzgelenk
24 vermittelt. Die Fortsetzung der Schußwaffe im Gehäuseinnenraum besteht aus zwei
nebeneinander angeordneten Tragebügeln 4, die als Basis für die Schießvorrichtung
und die Schußwaffenführung mit einem die Zielscheibe hintergreifenden Bügel 5 und
einem Führungsbolzen 6 dienen, wobei die Tragebügel 4 zum Anschluß des hintergreifenden
Bügels 5 trapezartig zusammenführen. Die Teile 1 bis 6 befinden sich in starrer
Verbindung.
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Im Schloßgehäuse 2 ist ein Abzug 7 drehbar gelagert, der mit einer
Nase 8 Einschaltkontakte a und b
betätigt. Beim Durchkrümmen des Abzugs
7 schließt zunächst der Einschaltkontakt a, und ein Nocken 9 stößt gegen einen gefederten
Hebel 10, wodurch eine Druckpunktlage gebildet wird. Nach überwindung der Druckpunktlage
schließt auch der weitere Einschaltkontakt b und löst dadurch über an sich bekannte,
in der Zeichnung nicht dargestellte Schaltelemente die elektromagnetische Stanzvorrichtung
aus.
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Diese in F i g. 3 dargestellte elektromagnetische Stanzvorrichtung
zeigt einen kurzen Lauf 16 und eine Geschoßführung 11, in welcher ein Schaft 12
eines Dauergeschosses geradlinig so geführt ist, daß beim Schießen eine Geschoßspitze
13 auf eine elastische Kappe 14 des Führungsbolzen 6 trifft. Eine leichte Druckfeder
15 bewirkt in Verbindung mit der beim Auftreffen auf die elastische Kappe 14 entstehenden
Rückstoßwirkung die Zurückführung des Dauergeschosses in den Lauf 16.
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Der Lauf 16 ist als Schießmagnet ausgebildet, dessen Anker 17 die
Aufgabe der treibenden Pulvergase bei Feuerwaffen übernimmt. Der Anker 17 weist
eine Führungsnase 18 auf, die in einem Schlitz des Laufes 16 gleitet und einen Unterbrecherkontakt
c sowie einen Auslösekontakt d derart betätigt, daß sie in Ruhestellung gleichzeitig
geöffnet und beim Arbeitshub des Ankers 17 nacheinander geschlossen werden. Eine
Rückholfeder 19 zieht den Anker 17 nach dem Arbeitshub in die Ruhestellung zurück.
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über dem Schloßgehäuse 2 ist eine Diopterführung 20 mit Einstellschrauben
21 angebracht. Ein Minusdiopter 22 der Diopterführung 20 ragt mit seinem Objektivteil
in das Gehäuse hinein und trägt in seinem Inneren eine aus Kimme und Korn bestehende
Visiereinrichtung, wobei die Kimme die unterhalb der Visierlinie befindlichen Teile
der Schußwaffe gegen Sicht verdeckt. Die Optik des Minusdiopters 22 ist so abgestimmt,
daß sie in Verbindung mit der Größe des Scheibenbildes eine Scheibenentfernung von
50 m vortäuscht. Mittels der Einstellschrauben 21 kann die Visierlinie justiert
werden.
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Die Schußwaffe ist an der Innenseite einer Gehäusevorderwand 23 über
die Kugelkulisse 3 an dem Kreuzgelenk 24 drehbar und schwenkbar gelagert. Der Schwenkausschlag
wird nach der Höhe und Seite durch den Führungsbolzen 6 in Verbindung mit dem Führungsrahmen
25 begrenzt, welcher den rückwärtigen Teil eines Scheibenstandes 26 bildet. Auf
dem zylinderförmigen Schaft 12 aus nicht magnetisierbarem Material des Dauergeschosses
ist die an ihrem vorderen Ende kreiskegelförmige Geschoßspitze 13 aufgeschraubt,
welche in ihrer Längsachse eine Ausnehmung aufweist und somit eine vordere, scharfe
Kante 27 bildet. In der Ausnehmung der Geschoßspitze 13 (vgl. F i g. 3) ist ein
Ausstoßstift 28 mit Bund 29 geführt, welcher von einer im erweiterten Teil der Bohrung
untergebrachten Vorschubdruckfeder 30 so weit nach vorn gedrückt wird, daß der Ausstoßstift
28 geringfügig über die scharfe Kante 27 hervorragt.
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Die Zielscheibenführung im Scheibenstand 26 verläuft bogenförmig,
so daß sich die elastische Kappe 14 an dem hintergreifenden Bügel 5 mit Führungsbolzen
6 in jeder Stellung der Schußwaffe unmittelbar hinter der im Scheibenstand 26 stehenden
Zielscheibe 31 im Auftreffbereich der Gesehoßspitze 13 befindet. Beim Auftreffen
der scharfen Kante 27 des Dauergeschosses wird durch den Widerstand der Zielscheibe
31 und der elastischen Kappe 14 der Ausstoßstift 28 zurückgedrängt, während die
scharfe Kante 27 eine Ausnehmung aus dem Papier der Zielscheibe 31 stanzt. Beim
Zurückweichen des Dauergeschosses wird das ausgestanzte Material dadurch aus der
Geschoßspitze 13 entfernt, daß der Ausstoßstift 28 unter der Wirkung der Vorschubdruckfeder
30 wieder seine Ausgangslage einnimmt.
Die Zielscheibe 31 wird nur
während des Schießvorganges von einem Scheinwerfer beleuchtet. Um die außerhalb
der Zielscheibe 31 befindlichen Teile des Gerätes dem Auge des Schützen zu verbergen,
sind entsprechende Sichtblenden eingebaut.
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Die Zielscheibe 31 ist zunächst Teil eines Zielscheibenbandes 33,
welches von einer Zielscheibenrolle 32 entnommen wird. Dieses Zielscheibenband ist
über eine Führung 36 zum Scheibenstand 26 geführt und wird durch die von einem Getriebemotor
34 antreibbaren Transportwalzen 35 nach Abgabe von fünf Schüssen um eine Scheibenlänge
weitergeschoben, wodurch erstens eine neue Zielscheibe 31 in den Scheibenstand 26
gelangt und zweitens die beschossene Zielscheibe 31 durch einen Scheibenkanal 37
an die Ausgabeschale 38 geführt wird. Gleichzeitig mit der Beendigung des Transportvorganges
erfolgt das Abscheren der beschossenen Zielscheibe durch eine Schere 39.
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Zwischen den als Zielscheibenband 33 aneinandergereihten Zielscheiben
31 befinden sich jeweils drei Ausnehmungen 40 (vgl. F i g. 1), durch welche drei
parallelgeschaltete und während des Transportes auf beiden Seiten des Zielscheibenbandes
33 gleitende Unterbrecherkontakte schließen können. Die Unterbrecherkontakte sind
dreifach vorhanden, um bei Verschmutzung durch Papierfasern u. dgl. eine sichere
Kontaktgabe zu gewährleisten. Ein Einschaltkontakt wird durch das Zielscheibenband
so lange geschlossen gehalten, bis sämtliche Zielscheiben verbraucht sind. Die beiden
Transportwalzen 35 sind durch Zahnräder 41 mit gleicher Zähnezahl gekoppelt. Am
Ausgang des Scheibenstandes 26 ist ein feststehender Teil der Schere 39 so eingebaut,
daß der Schnitt beim Abscheren der beschossenen Zielscheibe 31 durch die Mitte der
Lochungen 40 erfolgt. Die Betätigung des beweglichen Teiles der Schere 39 wird bei
der Ausgabe entsprechend gesteuert. Im übrigen sorgt eine Zugfeder für die Offenhaltung
der Schere 39.
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Die Selbstkassiereinrichtung besteht aus einem Münzprüfer 44 von an
sich bekannter Konstruktion, dessen elektrischer Ausgang als Freigabesignal die
weiteren bekannten Schaltvorgänge beeinflußt. Die Einzelheiten der Steuerung entsprechen
in ihrem elektrischen Aufbau üblichen Funktionssteuerungen mit Schrittschaltwerk.