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DE1268647B - Aussenfenster fuer Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge - Google Patents

Aussenfenster fuer Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge

Info

Publication number
DE1268647B
DE1268647B DEP1268A DE1268647A DE1268647B DE 1268647 B DE1268647 B DE 1268647B DE P1268 A DEP1268 A DE P1268A DE 1268647 A DE1268647 A DE 1268647A DE 1268647 B DE1268647 B DE 1268647B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
car
wall
frame
web
window
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP1268A
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm Herchenbach
Dipl-Ing Franz Mueller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kloeckner Humboldt Deutz AG
Original Assignee
Kloeckner Humboldt Deutz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kloeckner Humboldt Deutz AG filed Critical Kloeckner Humboldt Deutz AG
Priority to DEP1268A priority Critical patent/DE1268647B/de
Publication of DE1268647B publication Critical patent/DE1268647B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D25/00Window arrangements peculiar to rail vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

  • Außenfenster für Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge Die Erfindung bezieht sich auf ein Außenfenster für Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge, bei dem eine oder mehrere Glasscheiben durch einen von außen in die in der Wagenwand befindliche Fensteröffnung einfügbaren, die Wagenaußenwand übergreifenden T-Flansch aufweisenden Steg-Rahmen umfaßt sind, der aus metallischem oder nichtmetallischem Werkstoff besteht und mittels Spannschrauben und auf diesen sitzender, eine Gewindebohrung aufweisender Haltesteine mit der Fensteröffnung verbunden ist.
  • Es ist bekannt, mittels Gummiprofilen umrahmte Glasscheiben in Fensteröffnungen zu halten. Derartig angeordnete Fenster sind gegen von innen und/ oder außen senkrecht zur Glasscheibe wirkende Stöße oder Druckwellen, z. B. bei der Begegnung mit einem entgegenkommenden Zug, nicht ausreichend widerstandsfähig. Außerdem sind die Glasscheiben und die Gummiprofilrahmen Relativbewegungen zwischen Fenster und Wagenwand bei Verwindungen des Wagenkastens ausgesetzt.
  • Ferner ist es bekannt, Glasscheiben umfassende metallische Rahmen in den Fensteröffnungen in der Weise zu befestigen, daß ein Flansch des die Glasscheibe umfassenden Rahmens mit der Wagenwand von innen oder außen verschraubt wird. Eine solche Anordnung hat den Nachteil, daß sich jede Verwindung der Wagenwand unmittelbar auf den Rahmen überträgt und somit die Gefahr einer Lockerung der Verbindung besteht. Es ist ferner nachteilig, daß der die Bohrungen für die Rahmenschrauben aufweisende Flansch eine erhebliche Breite aufweist und verhältnismäßig schwer ausgeführt werden muß. Mit einer Lockerung der Verbindung des Rahmens mit der Wagenwand ist eine Geräuschbildung beim Fahren verbunden, und außerdem besteht die Möglichkeit des Eindringens von Feuchtigkeit. Die Gewindebohrungen und die Bohrungen für die Halteschrauben müssen individuell angebracht werden, und wenn nicht nach sehr genauen Schablonen gebohrt wird, was hohen Aufwand und hohe Kosten verursacht, ist eine Austauschbarkeit von einbaufertigen verglasten Rahmen nicht durchführbar.
  • Es ist auch ein von außen in die in der Wagenwand befindlichen Fensteröffnungen einsetzbarer Rahmen bekannt, der einen äußeren und einen inneren weniger breiten Flansch aufweist, wobei der innere Flansch bei eingesetztem Rahmen senkrecht auf der Einrahmung der in der Wagenwand befindlichen Fensteröffnung steht. Dadurch ist es bedingt, daß der äußere Flansch sehr breit ausgebildet sein muß, um den Abstand zwischen dem Rahmen und der Fensteröffnung zu überdecken. In einer anderen Ausführungsform des bekannten Rahmens ist der Zwischenraum zwischen Fensteröffnung und Rahmen gering, wodurch es notwendig ist, den Rahmen durch umständliches Verkanten in die Fensteröffnung einzusetzen, weil der innere Flansch, den auch diese Ausführungsform aufweist, hinter die äußere Haut der Wagenwand in die Fensteröffnung eingehoben werden muß, um sodann mittels Schrauben von innen festgezogen zu werden. Dieses verkantende Einsetzen des verglasten Rahmens ist wegen seines erheblichen Gewichts schwierig. Das Befestigen dieses Rahmens mittels mit zwischen die Flansche einzufügenden Gewindesteinen oder Muttern zusammenwirkender Schrauben ist schwierig, weil erstere vom Wageninneren nicht sichtbar sind und beim Montieren leicht herabfallen können.
  • Bei einer weiteren den Gegenstand eines älteren Patents bildenden Ausführungsform eines von außen in die Fensteröffnung eines Wagenkastens einfügbaren, mit einem äußeren Flansch versehenen Rahmens muß dieser mittels gekröpfter Bügel in die Fensteröffnung eingezogen werden, bis der Flansch an der Außenhaut der Wagenwand anliegt. Da jedoch zwischen Wagenwand und Flansch Dichtungsmaterial eingelegt werden muß, ist es nicht möglich, die gekröpften Bügel bereits zum Fixieren des von einer außerhalb des Wagens stehenden Hilfskraft gehaltenen verglasten Rahmens in die vorgesehenen Nuten und Durchbrüche derart einzufügen, daß durch Eindrehen der Abdrückschrauben der Rahmen angezogen werden kann. Die Bügel befinden sich in der ersten Phase des Einsetzens des Rahmens in einer ungünstigen, die Übertragung einer Kraft nicht zulassenden Schrägstellung.
  • Die meisten der bekannten Fensterrahmenanordnungen und -ausbildungen weisen überdies bei niedrigen Außentemperaturen störende Kältebrücken über den Rahmen auf.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, bei einem Außenfenster der eingangs genannten Art die beschriebenen, derartigen Fenstern anhaftenden Nachteile zu vermeiden. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Steg des Steg-Rahmens Schlitzdurchbrüche aufweist, in die an den Haltesteinen angebrachte Spannasen eingreifen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist jede Spannschraube mit einem gewindefreien mittleren Schaft in einer Bohrung eines dem Wageninneren zugewandten Flansches einer Seitenwandstrebe und mit einem gewindefreien Endschaft in einer Bohrung im Steg eines U-förmigen Bockes geführt, der an der Innenseite der Wagenaußenwand so befestigt ist, daß seine Schenkel senkrecht zu dieser stehen.
  • Außerdem sind zwischen den Böcken, mit deren Schenkeln und der Innenseite der Wagenaußenwand fest verbunden, senkrecht zu dieser stehende Stützstege angeordnet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung liegt ein U-förmiger, den Steg des Steg-Rahmens, die Haltesteine und die Köpfe der Spannschrauben verdeckender, innerer leichter Profil-Deckrahmen mit seinen Schenkeln einerseits an der Innenverkleidung der Wagenwand und andererseits an dem inneren Schenkel des Steg-Rahmens an.
  • Bei einem Außenfenster mit nichtmetallischem Steg-Rahmen ist weiterhin in dem beim Anziehen durch die Spannschrauben beanspruchten Steg des Steg-Rahmens und dem an der Wagenaußenwand anliegenden Teil des die Wagenaußenwand übergreifenden T-Flansches eine winkelförmige, sich über den Bereich der Schlitzdurchbrüche erstreckende metallische Verstärkungseinlage angeordnet.
  • Gegenüber dem Bekannten ergibt sich mit der Erfindung der Fortschritt, daß das Außenfenster mit sehr weiten Herstellungstoleranzen gefertigt und ohne zeitraubende Paßarbeit von außen eingesetzt und sofort durch das Heften mittels weniger Spannschrauben am Herausfallen gehindert werden kann. Die Haltesteine brauchen nur auf einer Seite in die im Steg des Rahmens befindlichen Schlitzdurchbrüche eingelegt zu werden, um dann den Rahmen über einen beliebigen Stellweg bequem mittels der Spannschrauben nach innen anziehen zu können. Die Haltesteine behalten in jeder Schraubstellung gegenüber der Wagenwand ihre parallele Lage bei, da sie durch die Spannschrauben exakt geführt werden. Die Spannschrauben stützen sich nicht unmittelbar und nicht punktförmig gegen die Wagenaußenwand ab, sondern über die Stege von U-förmigen, mit der Seitenwandstrebe verbundenen Böcken, zwischen denen senkrecht zur Ebene der Wagenaußenwand stehende Stützstege angeordnet sind, wodurch die Wagenaußenwand gegen Verformungen beim Anziehen der Spannschrauben ausreichend widerstandsfähig ist. Die Spannschrauben sind so ausgeführt, daß bereits vor ihrem Einschrauben in die Gewindebohrungen der Haltesteine eine sichere Zentrierung des Spannschraubenendes gegeben ist. Die Haltesteine sind bei einem etwaigen Herunterfallen jederzeit wieder erreichbar, da sie nicht hinter, sondern sichtbar vor der Innenverkleidung der Wagenaußenwand angebracht sind. Die metallische Verstärkungseinlage im Steg und im an der Wagenaußenwand anliegenden Flanschteil eines nichtmetallischen Steg-Rahmens, der beim Anziehen mittels der Spannschrauben hoch beansprucht wird, verhindert ein Ausknicken des T-Flansches und ein Ausreißen der Schlitzdurchbrüche. Die Haltesteine mit den an sich sichtbaren Köpfen der Spannschrauben sowie die Spalte zwischen dem Steg-Rahmen und der Fensteröffnung werden in an sich bekannter Weise durch einen leichten Profil-Deckrahmen abgedeckt.
  • Kältebrücken sind mit der Erfindung weitgehend vermieden, so daß Schwitzwasserbildung bei Temperaturunterschieden zwischen dem Wageninneren und der Außenluft kaum zu erwarten ist.
  • In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Es zeigt A b b. 1 einen Eckabschnitt des Rahmens in der Draufsicht von außen, A b b. 2 einen Querschnitt des in die Fensteröffnung von außen lose eingefügten nichtmetallischen Rahmens mit Verstärkungseinlage, A b b. 3 einen A b b. 2 entsprechenden Querschnitt des mittels einer Spannschraube fest angezogenen Rahmens mit leichtem Profil-Deckrahmen, A b b. 4 den U-förmigen Bock in Stirnansicht mit zwischen den Böcken angeordneten Stützstegen, ag A b b. 5 und 6 den Haltestein im Axialschnitt und in Draufsicht, A b b. 7 einen Abschnitt des Rahmens in Seitenansicht mit der Darstellung eines Schlitzdurchbruches.
  • 3o Der mit einer verhältnismäßig großen Toleranz in die Fensteröffnung der Wagenwand von außen einfügbare Steg-Rahmen ist mit 1 bezeichnet. Die dem Wagenäußeren zugewandte Seite des zur Ebene der Glasscheibe bzw. der Glasscheiben 7 senk-3g recht stehenden Steges 3 trägt einen T-förmigen Flansch 2, 2'. Parallel zum Teil 2 dieses Flansches 2, 2' ist zu diesem in einem der Aufnahme der Glasscheiben 7 entsprechenden Abstand in an sich bekannter Weise ein einen Teil des Steg-Rahmens 1 4o bildender innerer Schenkel 5 vorgesehen. Mit beliebigen, nicht zu weiten Abständen zueinander sind mit einem geringen Abstand von der flanschfreien Seite des Steges 3, parallel zu dessen Längskante, Schlitzdurchbrüche 4 vorhanden, in die die Spanna.5 nasen 20 von Haltesteinen 8 beim Einsetzen derselben zunächst nach allen Seiten leicht verschieblich hineinragen. Die Haltesteine 8 weisen Gewindebohrungen 9 auf, in welche Spannschrauben 6 einschraubbar sind, die einen glatten, zylindrischen, gewindefreien Endschaft 13 aufweisen und deren Kopf 14 mit einem Schlitz oder einem Mehrkant versehen ist. Mittels der Spannschrauben 6 ist der Steg-Rahmen 1 über die Haltesteine 8 in Richtung zum Wageninneren anziehbar, wobei sich die Spannschrauben 6 mit einem Bund oder einem Absatz 12 am gewindefreien Endschaft 13 über U-förmige Böcke 10 indirekt gegen die Wagenaußenwand 21 abstützen.
  • Die Anzahl und die Anordnung der um die Fensteröffnung herum vorgesehenen, mit ihren Schenkeln senkrecht zur Außenwand auf deren Innenseite befestigten Böcke 10 entspricht der Anzahl und der Anordnung der Schlitzdurchbrüche 4 im Steg 3, wobei zum Zwecke einer mühelosen Montage des Rahmens weitgehende Maßtoleranzen zulässig sind. Die Montage des Steg-Rahmens l erfolgt in der Weise, daß nacheinander jede Spannschraube 6 zunächst mit ihrem Endschaft 13 in die Gewindebohrung 9 des zugehörenden Haltesteines 8 lose eingefügt wird, nachdem dessen Spannase 20 in den Schlitzdurchbruch 4 des Steg-Rahmens 1 eingesetzt und die Gewindebohrung 9 mit der Bohrung 22 in der Seitenwandstrebe 23 in Deckung gebracht wurde. Der Endschaft 13 der leicht in Richtung zur Wagenaußenwand 21 durchsteckbaren Spannschraube 6 kann mühelos in die Bohrung 11 im Steg des Bockes 10 gelenkt werden, da in diesem Stadium eine Schraubverbindung zwischen der Spannschraube 6 und dem Haltestein 8 noch nicht zustande gekommen ist.
  • Zwischen den Böcken 10 sind gemäß dem Ausführungsbeispiel, mit der Innenseite der Wagenaußenwand 21 und mit den Schenkeln der Böcke 10 fest verbunden, zur Wagenaußenwand 21 senkrecht stehende Stützstege 17 zur Verstärkung des gesamten Rahmenanlagebereiches angeordnet. Auf diese Weise ist ein Durchbiegen der Wagenwand nach innen auf Grund der Elastizität des zwischen dem Teil 2' des T-Flansches 2, 2' und der Wagenaußenwand 21 zur Fernhaltung von Feuchtigkeit angeordneten Dichtungsmaterials 18 im Bereich der Spannstellen ausgeschlossen.
  • Zur Abdeckung der Vielzahl von Spannschraubenköpfen und Haltesteinen sowie des freien Spaltes zwischen der Innenverkleidung 16 der Wagenwand und dem Steg 3 ist in bekannter Weise ein leichter, mit der Innenverkleidung 16 verbindbarer leichter Profil-Deckrahmen 15 angeordnet, dessen einer Schenkel sich gegen die Innenverkleidung 16 und dessen anderer Schenkel sich gegen den inneren Schenkel 5 des Steg-Rahmens 1 abstützt.
  • Sofern der Steg-Rahmen 1 aus einem nichtmetallischen Werkstoff gefertigt ist, wird der durch das Anziehen des Steg-Rahmens 1 mittels der Spannschrauben 6 hoch beanspruchte Steg 3 im Bereich der Schlitzdurchbrüche 4 und des an der Wagenaußenwand 21 anliegenden Teils 2' des T-förmigen Flansches 2, 2' mit einer metallischen winkelförmigen Verstärkungseinlage 19 versehen.
  • Bei den Ansprüchen 2 bis 5 handelt es sich um echte Unteransprüche, die nur in Verbindung mit Anspruch 1 gelten.

Claims (5)

  1. Patentansprüche: 1. Außenfenster für Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge, bei dem eine oder mehrere Glasscheiben durch einen von außen in die in der Wagenwand befindliche Fensteröffnung einfügbaren, die Wagenaußenwand übergreifenden T-Flansch aufweisenden Steg-Rahmen umfaßt sind, der aus metallischem oder nichtmetallischem Werkstoff besteht und mittels Spannschrauben und auf diesen sitzender, eine Gewindebohrung aufweisender Haltesteine mit der Fensteröffnung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (3) des Steg-Rahmens (1) Schlitzdurchbrüche (4) aufweist, in die an den Haltesteinen (8) angebrachte Spannasen (20) eingreifen.
  2. 2. Außenfenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Spannschraube (6) mit einem gewindefreien mittleren Schaft in einer Bohrung (22) eines dem Wageninneren zugewandten Flansches einer Seitenwandstrebe (23) und mit einem gewindefreien Endschaft (13) in einer Bohrung (11) im Steg eines U-förmigen Bockes (10) geführt ist, der an der Innenseite der Wagenaußenwand (21.) so befestigt ist, daß seine Schenkel senkrecht zu dieser stehen.
  3. 3. Außenfenster nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Böcken (10), mit deren Schenkeln und der Innenseite der Wagenaußenwand (21) fest verbunden, senkrecht zu dieser stehende Stützstege (17) angeordnet sind.
  4. 4. Außenfenster nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein U-förmiger, den Steg (3) des Steg-Rahmens (1), die Haltesteine (8) und die Köpfe (14) der Spannschrauben (6) verdeckender, innerer leichter Profil-Deckrahmen (15) mit seinen Schenkeln einerseits an der Innenverkleidung (16) der Wagenwand und andererseits an dem inneren Schenkel (5) des Steg-Rahmens anliegt.
  5. 5. Außenfenster mit nichtmetallischem Steg-Rahmen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem beim Anziehen durch die Spannschrauben (6) beanspruchten Steg (3) des Steg-Rahmens (1) und dem an der Wagenaußenwand (21) anliegenden Teil (2') des die Wagenaußenwand übergreifenden T-Flansches (2, 2') eine winkelförmige, sich über den Bereich der Schlitzdurchbrüche (4) erstreckende metallische Verstärkungseinlage (19) angeordnet ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1721088; USA.-Patentschrift Nr. 2 256 548. In Betracht gezogene ältere Patente: Deutsches Patent Nr. 1154142.
DEP1268A 1963-07-06 1963-07-06 Aussenfenster fuer Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge Pending DE1268647B (de)

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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2256548A (en) * 1938-12-08 1941-09-23 Om Edwards Co Inc Sash and sash attaching means
DE1721088U (de) * 1956-02-15 1956-04-26 Koemmerling G M B H Geb Profilleiste.
DE1154142B (de) * 1962-01-27 1963-09-12 Deutsche Bundesbahn Waagerecht geteiltes Fenster fuer Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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