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Außenfenster für Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge Die Erfindung
bezieht sich auf ein Außenfenster für Fahrzeuge, insbesondere Schienenfahrzeuge,
bei dem eine oder mehrere Glasscheiben durch einen von außen in die in der Wagenwand
befindliche Fensteröffnung einfügbaren, die Wagenaußenwand übergreifenden T-Flansch
aufweisenden Steg-Rahmen umfaßt sind, der aus metallischem oder nichtmetallischem
Werkstoff besteht und mittels Spannschrauben und auf diesen sitzender, eine Gewindebohrung
aufweisender Haltesteine mit der Fensteröffnung verbunden ist.
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Es ist bekannt, mittels Gummiprofilen umrahmte Glasscheiben in Fensteröffnungen
zu halten. Derartig angeordnete Fenster sind gegen von innen und/ oder außen senkrecht
zur Glasscheibe wirkende Stöße oder Druckwellen, z. B. bei der Begegnung mit einem
entgegenkommenden Zug, nicht ausreichend widerstandsfähig. Außerdem sind die Glasscheiben
und die Gummiprofilrahmen Relativbewegungen zwischen Fenster und Wagenwand bei Verwindungen
des Wagenkastens ausgesetzt.
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Ferner ist es bekannt, Glasscheiben umfassende metallische Rahmen
in den Fensteröffnungen in der Weise zu befestigen, daß ein Flansch des die Glasscheibe
umfassenden Rahmens mit der Wagenwand von innen oder außen verschraubt wird. Eine
solche Anordnung hat den Nachteil, daß sich jede Verwindung der Wagenwand unmittelbar
auf den Rahmen überträgt und somit die Gefahr einer Lockerung der Verbindung besteht.
Es ist ferner nachteilig, daß der die Bohrungen für die Rahmenschrauben aufweisende
Flansch eine erhebliche Breite aufweist und verhältnismäßig schwer ausgeführt werden
muß. Mit einer Lockerung der Verbindung des Rahmens mit der Wagenwand ist eine Geräuschbildung
beim Fahren verbunden, und außerdem besteht die Möglichkeit des Eindringens von
Feuchtigkeit. Die Gewindebohrungen und die Bohrungen für die Halteschrauben müssen
individuell angebracht werden, und wenn nicht nach sehr genauen Schablonen gebohrt
wird, was hohen Aufwand und hohe Kosten verursacht, ist eine Austauschbarkeit von
einbaufertigen verglasten Rahmen nicht durchführbar.
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Es ist auch ein von außen in die in der Wagenwand befindlichen Fensteröffnungen
einsetzbarer Rahmen bekannt, der einen äußeren und einen inneren weniger breiten
Flansch aufweist, wobei der innere Flansch bei eingesetztem Rahmen senkrecht auf
der Einrahmung der in der Wagenwand befindlichen Fensteröffnung steht. Dadurch ist
es bedingt, daß der äußere Flansch sehr breit ausgebildet sein muß, um den Abstand
zwischen dem Rahmen und der Fensteröffnung zu überdecken. In einer anderen Ausführungsform
des bekannten Rahmens ist der Zwischenraum zwischen Fensteröffnung und Rahmen gering,
wodurch es notwendig ist, den Rahmen durch umständliches Verkanten in die Fensteröffnung
einzusetzen, weil der innere Flansch, den auch diese Ausführungsform aufweist, hinter
die äußere Haut der Wagenwand in die Fensteröffnung eingehoben werden muß, um sodann
mittels Schrauben von innen festgezogen zu werden. Dieses verkantende Einsetzen
des verglasten Rahmens ist wegen seines erheblichen Gewichts schwierig. Das Befestigen
dieses Rahmens mittels mit zwischen die Flansche einzufügenden Gewindesteinen oder
Muttern zusammenwirkender Schrauben ist schwierig, weil erstere vom Wageninneren
nicht sichtbar sind und beim Montieren leicht herabfallen können.
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Bei einer weiteren den Gegenstand eines älteren Patents bildenden
Ausführungsform eines von außen in die Fensteröffnung eines Wagenkastens einfügbaren,
mit einem äußeren Flansch versehenen Rahmens muß dieser mittels gekröpfter Bügel
in die Fensteröffnung eingezogen werden, bis der Flansch an der Außenhaut der Wagenwand
anliegt. Da jedoch zwischen Wagenwand und Flansch Dichtungsmaterial eingelegt werden
muß, ist es nicht möglich, die gekröpften Bügel bereits zum Fixieren des von einer
außerhalb des Wagens stehenden Hilfskraft gehaltenen verglasten Rahmens in die vorgesehenen
Nuten und Durchbrüche derart einzufügen, daß durch Eindrehen der Abdrückschrauben
der Rahmen angezogen werden kann. Die Bügel befinden sich in der ersten Phase des
Einsetzens des Rahmens in einer ungünstigen, die Übertragung einer Kraft nicht zulassenden
Schrägstellung.
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Die meisten der bekannten Fensterrahmenanordnungen und -ausbildungen
weisen überdies bei niedrigen
Außentemperaturen störende Kältebrücken
über den Rahmen auf.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, bei einem
Außenfenster der eingangs genannten Art die beschriebenen, derartigen Fenstern anhaftenden
Nachteile zu vermeiden. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Steg
des Steg-Rahmens Schlitzdurchbrüche aufweist, in die an den Haltesteinen angebrachte
Spannasen eingreifen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist jede Spannschraube mit
einem gewindefreien mittleren Schaft in einer Bohrung eines dem Wageninneren zugewandten
Flansches einer Seitenwandstrebe und mit einem gewindefreien Endschaft in einer
Bohrung im Steg eines U-förmigen Bockes geführt, der an der Innenseite der Wagenaußenwand
so befestigt ist, daß seine Schenkel senkrecht zu dieser stehen.
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Außerdem sind zwischen den Böcken, mit deren Schenkeln und der Innenseite
der Wagenaußenwand fest verbunden, senkrecht zu dieser stehende Stützstege angeordnet.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung liegt ein U-förmiger, den
Steg des Steg-Rahmens, die Haltesteine und die Köpfe der Spannschrauben verdeckender,
innerer leichter Profil-Deckrahmen mit seinen Schenkeln einerseits an der Innenverkleidung
der Wagenwand und andererseits an dem inneren Schenkel des Steg-Rahmens an.
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Bei einem Außenfenster mit nichtmetallischem Steg-Rahmen ist weiterhin
in dem beim Anziehen durch die Spannschrauben beanspruchten Steg des Steg-Rahmens
und dem an der Wagenaußenwand anliegenden Teil des die Wagenaußenwand übergreifenden
T-Flansches eine winkelförmige, sich über den Bereich der Schlitzdurchbrüche erstreckende
metallische Verstärkungseinlage angeordnet.
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Gegenüber dem Bekannten ergibt sich mit der Erfindung der Fortschritt,
daß das Außenfenster mit sehr weiten Herstellungstoleranzen gefertigt und ohne zeitraubende
Paßarbeit von außen eingesetzt und sofort durch das Heften mittels weniger Spannschrauben
am Herausfallen gehindert werden kann. Die Haltesteine brauchen nur auf einer Seite
in die im Steg des Rahmens befindlichen Schlitzdurchbrüche eingelegt zu werden,
um dann den Rahmen über einen beliebigen Stellweg bequem mittels der Spannschrauben
nach innen anziehen zu können. Die Haltesteine behalten in jeder Schraubstellung
gegenüber der Wagenwand ihre parallele Lage bei, da sie durch die Spannschrauben
exakt geführt werden. Die Spannschrauben stützen sich nicht unmittelbar und nicht
punktförmig gegen die Wagenaußenwand ab, sondern über die Stege von U-förmigen,
mit der Seitenwandstrebe verbundenen Böcken, zwischen denen senkrecht zur Ebene
der Wagenaußenwand stehende Stützstege angeordnet sind, wodurch die Wagenaußenwand
gegen Verformungen beim Anziehen der Spannschrauben ausreichend widerstandsfähig
ist. Die Spannschrauben sind so ausgeführt, daß bereits vor ihrem Einschrauben in
die Gewindebohrungen der Haltesteine eine sichere Zentrierung des Spannschraubenendes
gegeben ist. Die Haltesteine sind bei einem etwaigen Herunterfallen jederzeit wieder
erreichbar, da sie nicht hinter, sondern sichtbar vor der Innenverkleidung der Wagenaußenwand
angebracht sind. Die metallische Verstärkungseinlage im Steg und im an der Wagenaußenwand
anliegenden Flanschteil eines nichtmetallischen Steg-Rahmens, der beim Anziehen
mittels der Spannschrauben hoch beansprucht wird, verhindert ein Ausknicken des
T-Flansches und ein Ausreißen der Schlitzdurchbrüche. Die Haltesteine mit den an
sich sichtbaren Köpfen der Spannschrauben sowie die Spalte zwischen dem Steg-Rahmen
und der Fensteröffnung werden in an sich bekannter Weise durch einen leichten Profil-Deckrahmen
abgedeckt.
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Kältebrücken sind mit der Erfindung weitgehend vermieden, so daß Schwitzwasserbildung
bei Temperaturunterschieden zwischen dem Wageninneren und der Außenluft kaum zu
erwarten ist.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
Es zeigt A b b. 1 einen Eckabschnitt des Rahmens in der Draufsicht von außen, A
b b. 2 einen Querschnitt des in die Fensteröffnung von außen lose eingefügten nichtmetallischen
Rahmens mit Verstärkungseinlage, A b b. 3 einen A b b. 2 entsprechenden Querschnitt
des mittels einer Spannschraube fest angezogenen Rahmens mit leichtem Profil-Deckrahmen,
A b b. 4 den U-förmigen Bock in Stirnansicht mit zwischen den Böcken angeordneten
Stützstegen, ag A b b. 5 und 6 den Haltestein im Axialschnitt und in Draufsicht,
A b b. 7 einen Abschnitt des Rahmens in Seitenansicht mit der Darstellung eines
Schlitzdurchbruches.
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3o Der mit einer verhältnismäßig großen Toleranz in die Fensteröffnung
der Wagenwand von außen einfügbare Steg-Rahmen ist mit 1 bezeichnet. Die dem Wagenäußeren
zugewandte Seite des zur Ebene der Glasscheibe bzw. der Glasscheiben 7 senk-3g recht
stehenden Steges 3 trägt einen T-förmigen Flansch 2, 2'. Parallel zum Teil 2 dieses
Flansches 2, 2' ist zu diesem in einem der Aufnahme der Glasscheiben 7 entsprechenden
Abstand in an sich bekannter Weise ein einen Teil des Steg-Rahmens 1 4o bildender
innerer Schenkel 5 vorgesehen. Mit beliebigen, nicht zu weiten Abständen zueinander
sind mit einem geringen Abstand von der flanschfreien Seite des Steges 3, parallel
zu dessen Längskante, Schlitzdurchbrüche 4 vorhanden, in die die Spanna.5 nasen
20 von Haltesteinen 8 beim Einsetzen derselben zunächst nach allen Seiten leicht
verschieblich hineinragen. Die Haltesteine 8 weisen Gewindebohrungen 9 auf, in welche
Spannschrauben 6 einschraubbar sind, die einen glatten, zylindrischen, gewindefreien
Endschaft 13 aufweisen und deren Kopf 14 mit einem Schlitz oder einem Mehrkant versehen
ist. Mittels der Spannschrauben 6 ist der Steg-Rahmen 1 über die Haltesteine 8 in
Richtung zum Wageninneren anziehbar, wobei sich die Spannschrauben 6 mit einem Bund
oder einem Absatz 12 am gewindefreien Endschaft 13 über U-förmige Böcke
10 indirekt gegen die Wagenaußenwand 21
abstützen.
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Die Anzahl und die Anordnung der um die Fensteröffnung herum vorgesehenen,
mit ihren Schenkeln senkrecht zur Außenwand auf deren Innenseite befestigten Böcke
10 entspricht der Anzahl und der Anordnung der Schlitzdurchbrüche 4 im Steg
3, wobei zum Zwecke einer mühelosen Montage des Rahmens weitgehende Maßtoleranzen
zulässig sind. Die Montage des Steg-Rahmens l erfolgt in der Weise, daß nacheinander
jede Spannschraube 6 zunächst mit ihrem Endschaft 13 in die
Gewindebohrung
9 des zugehörenden Haltesteines 8 lose eingefügt wird, nachdem dessen Spannase 20
in den Schlitzdurchbruch 4 des Steg-Rahmens 1 eingesetzt und die Gewindebohrung
9 mit der Bohrung 22 in der Seitenwandstrebe 23 in Deckung gebracht wurde. Der Endschaft
13 der leicht in Richtung zur Wagenaußenwand 21 durchsteckbaren Spannschraube 6
kann mühelos in die Bohrung 11 im Steg des Bockes 10 gelenkt werden, da in diesem
Stadium eine Schraubverbindung zwischen der Spannschraube 6 und dem Haltestein 8
noch nicht zustande gekommen ist.
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Zwischen den Böcken 10 sind gemäß dem Ausführungsbeispiel, mit der
Innenseite der Wagenaußenwand 21 und mit den Schenkeln der Böcke 10
fest verbunden,
zur Wagenaußenwand 21 senkrecht stehende Stützstege 17 zur Verstärkung des gesamten
Rahmenanlagebereiches angeordnet. Auf diese Weise ist ein Durchbiegen der Wagenwand
nach innen auf Grund der Elastizität des zwischen dem Teil 2' des T-Flansches 2,
2' und der Wagenaußenwand 21 zur Fernhaltung von Feuchtigkeit angeordneten Dichtungsmaterials
18 im Bereich der Spannstellen ausgeschlossen.
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Zur Abdeckung der Vielzahl von Spannschraubenköpfen und Haltesteinen
sowie des freien Spaltes zwischen der Innenverkleidung 16 der Wagenwand und dem
Steg 3 ist in bekannter Weise ein leichter, mit der Innenverkleidung 16 verbindbarer
leichter Profil-Deckrahmen 15 angeordnet, dessen einer Schenkel sich gegen die Innenverkleidung
16 und dessen anderer Schenkel sich gegen den inneren Schenkel 5 des Steg-Rahmens
1 abstützt.
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Sofern der Steg-Rahmen 1 aus einem nichtmetallischen Werkstoff gefertigt
ist, wird der durch das Anziehen des Steg-Rahmens 1 mittels der Spannschrauben 6
hoch beanspruchte Steg 3 im Bereich der Schlitzdurchbrüche 4 und des an der Wagenaußenwand
21 anliegenden Teils 2' des T-förmigen Flansches 2, 2' mit einer metallischen winkelförmigen
Verstärkungseinlage 19 versehen.
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Bei den Ansprüchen 2 bis 5 handelt es sich um echte Unteransprüche,
die nur in Verbindung mit Anspruch 1 gelten.