DE20217578U1 - Vordach, insbesondere Haustürvordach - Google Patents
Vordach, insbesondere HaustürvordachInfo
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Classifications
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F10/00—Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins
- E04F10/005—Rigidly-arranged sunshade roofs with coherent surfaces
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Description
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
95 729/&ngr;&rgr;/&Bgr;&thgr;
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
10. Oktober 2002
Gebrauchsmusteranmeldung
Stabirahl Geländer-Bau GmbH
Alte Bottroper Straße 111
Alte Bottroper Straße 111
45356 Essen
Vordach, insbesondere Haustürvordach
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Vordach, insbesondere Haustürvordach, mit zumindest zwei an einer Wand oder dergleichen Befestigungsebene befestigbaren Trägern und zumindest einer unmittelbar oder mittelbar auf den Trägern aufliegenden und/oder an den Trägern befestigten Dachplatte. Ein solches Vordach wird beispielsweise an Gebäuden im Bereich eines Eingangs, z. B. einer Haustür, oberhalb des Eingangs an der Wand befestigt und dient insbesondere dem Schutz vor Regen, Schnee oder dergleichen. Außerdem sollen Vordächer häufig eine Verschönerung des Eingangsbereiches bewirken. Bei der Dachplatte, welche auch als Dachhaut bezeichnet wird, kann es sich beispielsweise um eine Glasplatte oder aber auch um eine Dachplatte aus einem anderen Material handeln. Die Dachplatte kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein, z. B. aus einer oder mehreren Glasplatten bestehen.
Bei den aus der Praxis bekannten Vordächern mit gleichsam schwertförmigen, an der Wand befestigbaren Trägern, sind diese Träger aus Stahl, insbesondere aus Edelstahl, gefertigt. Die Montage an der Wand erfolgt regelmäßig entweder durch direkte Befestigung an der Wand mittels Verschraubungen oder aber durch Verschraubung an einem zuvor an der Wand befestigten Tragelement. Stets ist die Montage verhältnismäßig aufwendig. - Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Vordach, insbesondere Haustürvordach, der eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, welches einfach und funktionsgerecht aufgebaut ist, eine einfache und schnelle Montage
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erlaubt und zugleich in ästhetischer Hinsicht allen Anforderungen genügt.
Diese Aufgabe wird im Rahmen der Erfindung bei einem Vordach der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, dass die Träger jeweils aus zumindest einem Tragarm und einer Wandhalterung für den Tragarm bestehen, wobei der Tragarm schwenkbar und ggf. arretierbar an der Wandhalterung befestigbar oder befestigt ist. Die Wandhalterung ist dabei vorzugsweise als im Querschnitt U-förmiges Halteprofil ausgebildet, in welches der Tragarm mit seinem Montageende eingreift, wobei der Tragarm in dem Halteprofil schwenkbar und arretierbar gelagert ist. - Die Erfindung geht folglich von der Erkenntnis aus, dass die Montage eines Vordaches erheblich vereinfacht werden kann, wenn die Träger zweiteilig bzw. modular ausgebildet sind und aus einerseits einer Wandhalterung und andererseits einem Tragarm bestehen, wobei der Tragarm schwenkbar und arretierbar an dieser Wandhalterung befestigt ist. Diese Ausgestaltung 0 ermöglicht eine Montage des Vordaches in zwei Schritten. Zunächst kann eine Vormontage und insbesondere Justage des Daches bzw. der Dachplatte auf den Trägern bzw. Tragarmen erfolgen, wobei die Träger in dieser Vormontagestellung lediglich schwenkbar (und noch nicht arretiert) an den Wandhalterungen befestigt sind. Die Träger hängen gleichsam an den bereits an der Wand befestigten Wandhalterungen herab, so dass die Dachplatte, z. B. die Glasdachplatte, an den Trägern befestigt und justiert werden kann. Erst nach erfolgter Befestigung der Dachplatte an den Trägern und entsprechender Justage werden die beiden Träger mit der montierten Dachplatte nach oben geklappt bzw. geschwenkt
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und in die endgültige Montagestellung gebracht, in welcher die Tragarme dann an den Wandhalterungen arretiert werden. Insgesamt zeichnet sich das erfindungsgemäße Vordach folglich durch eine vereinfachte Montage bei einfachem und funktionsgerechtem Aufbau aus, ohne dass Abstriche in ästhetischer Hinsicht gemacht werden müssen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden im Folgenden erläutert. So schlägt die Erfindung vor, dass der Tragarm und das Halteprofil jeweils zumindest eine (untere) Schwenkausnehmung, z. B. Durchbrechung oder Bohrung, aufweisen, wobei der Tragarm in dem Halteprofil mittels eines die Schwenkausnehmungen durchgreifenden bzw. in die Schwenkausnehmungen einsteckbaren Schwenkbolzens schwenkbar gelagert ist. Darüber hinaus weisen die Tragarme und das Halteprofil jeweils zumindest eine (obere) Arretierungsausnehmung, z. B. Durchbrechung oder Bohrung, auf, wobei der Tragarm in dem Halteprofil mittels eines die Arretierungsausnehmungen durchgreifenden bzw. in die Arre-0 tierungsausnehmungen einsteckbaren Arretierungsbolzens arretierbar ist. Es besteht folglich die Möglichkeit, die Tragarme einzeln oder auch gemeinsam mit der bereits an den Tragarmen befestigten Dachplatte, mit Hilfe der Schwenkbolzen in die an der Wand befestigten Halteprofile einzuhängen. In dieser Vormontagestellung kann dann eine Montage und/oder Justage der Dachplatte relativ zu den Tragarmen und auch eine sichere Fixierung der Dachplatte an den Tragarmen erfolgen. Anschließend wird das Dach in die Montagestellung hochgeklappt bzw. hochgeschwenkt, wobei dann die Arretierungsbolzen in die jeweils fluchtenden Arretierungsausnehmungen der Tragarme und der Halteprofile
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eingesteckt werden können. Bei den Schwenkbolzen und/oder den Arretierungsbolzen kann es sich beispielsweise um Gewindebolzen oder Schraubenbolzen handeln. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einfache Steckbolzen mit Sicherungsstiften bzw. Sicherungsscheiben zu verwenden. Im Übrigen können auch an den Tragarm Bolzen oder Vorsprünge angeschlossen oder angeformt sein, welche in entsprechende Schwenk- oder Lagerausnehmungen des Halteprofils greifen, oder umgekehrt.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung weist der Tragarm an seinem dem Halteprofil zugewandten Montageende Montageohren auf, wobei im Bereich dieser Montageohren die Schwenkausnehmung und/oder die Arretierungsausnehmung angeordnet ist. Insofern sind vorzugsweise an den Tragarmen jeweils ein oberes Montageohr für die Arretierungsausnehmung und ein unteres Montageohr für die Schwenkausnehmung vorgesehen.
0 An den Tragarmen sind dachseitig bzw. oberseitig zumindest zwei Auflageelemente mit Auflageflächen für die Dachplatte unmittelbar oder mittelbar befestigt. Im Zuge der Montage wird die Dachplatte auf die Auflageflächen der Auflageelemente aufgelegt und an den Auflageelementen befestigt. Dabei können die Auflageelemente als separate Bauteile gefertigt und unmittelbar an den Tragarmen befestigt, beispielsweise verschraubt oder verschweißt sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Auflageelemente im Zuge der Herstellung der Tragarme einstückig an diese 0 anzuformen, so dass Tragarm und Auflageelement gleichsam ein Bauteil bilden.
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Nach bevorzugter Ausführungsform schlägt die Erfindung eine mittelbare Befestigung der Auflageelemente an den Tragarmen vor. In diesem Fall sind an den Tragarmen zumindest zwei die Tragarme verbindende Querträger, z. B. Querprofile, Querstangen oder dergleichen, befestigt, wobei die Auflageelemente an diesen Querträgern befestigt sind. Zur Befestigung der Querträger an den Tragarmen können die Tragarme beispielsweise Montagedurchbrechungen aufweisen, in welche die Querträger, z. B. Querstangen, eingesteckt und fixiert werden. Bei dieser Ausführungsform liegt die Dachplatte nicht unmittelbar auf den Trägern bzw. auf an den Trägern befestigten Auflageelementen auf. Vielmehr sind die Auflageelemente an separaten Querträgern befestigt.
Dieses ermöglicht eine besonders flexible Montage und insbesondere Justierung der Dachplatte, denn die Auflageelemente sind vorzugsweise verschiebbar und arretierbar an den Querträgern befestigt bzw. befestigbar. Dazu weisen die Auflageelemente entsprechende Montagedurchbrechungen auf, so dass sie auf die Querträger aufsteckbar sind.
Zur Befestigung der Dachplatte an den Auflageelementen weisen die Auflageelemente jeweils zumindest einen im Wesentlichen senkrecht aus der Auflagefläche vorkragenden Stehbolzen auf, welcher eine Befestigungsdurchbrechung der Dachplatte durchgreift. Bei diesen Befestigungsdurchbrechungen handelt es sich z. B. um an vorgegebenen Positionen des Glasdaches angeordnete Löcher. Verspannungen 0 oder Belastungen des Daches können dadurch vermieden werden, dass die Auflageelemente im Zuge der Montage
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relativ zu den Tragarmen bzw. Querträgern justiert und in geeigneten Positionen fixiert werden. Dabei können die Stehbolzen, welche vorzugsweise als Gewindestifte ausgebildet sind, von einer Hülse umgeben bzw. geschützt sein. Ferner schlägt die Erfindung vor, dass die Auflageelemente jeweils ein auf den Stehbolzen aufsteckbares oder aufschraubbares Sicherungselement aufweisen.
Bei diesem Sicherungselement kann es sich beispielsweise um eine Sicherungsscheibe oder Sicherungsplatte mit einem Gewinde handeln, welche auf den Gewindestift aufschraubbar ist. Nach bevorzugter Ausführungsform ist die Dachplatte unter Zwischenschaltung eines ersten Dämpfungselementes auf die Auflagefläche des Auflageelementes aufgesetzt. Ferner ist das Sieherungselement, z. B. die Sicherungsscheibe unter Zwischenschaltung eines zweiten Dämpfungselementes auf der Dachplatte aufgesetzt. Bei dem ersten Dämpfungselement und/oder bei dem zweiten Dämpfungselement kann es sich beispielsweise um Dämpfungsscheiben, z. B. Kunst-0 stoffscheiben oder Gummischeiben handeln. Vorzugsweise sind die Dämpfungsscheiben aus Neopren gefertigt. Jedenfalls werden auf diese Weise Beschädigungen des Daches zuverlässig vermieden, insbesondere wenn es sich bei der Dachplatte um eine Glasplatte handelt. Statt Stehbolzen und Sicherungselement können auch Schrauben verwendet werden, welche die Dachplatte durchgreifen und in die Auflageelemente einschraubbar sind.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung, welchem selbständige Bedeutung zukommt, ist vorgesehen, dass an den Querträgern zumindest zwei die Querträger verbindende
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Auflageträger, z. B. Auflageprofile oder Auflagestangen, befestigt sind. Diese Ausführungsform zeichnet sich folglich dadurch aus, dass das Dach, &zgr;. &Bgr;. Glasdach, nicht lediglich im Sinne einer Punktlagerung an einzelnen Punkten, nämlich auf den Auflageelementen aufliegt, sondern dass gleichsam eine Linienlagerung über im Wesentlichen die gesamte Länge der Auflageträger verwirklicht ist. Dabei können die Auflageträger an den Querträgern mittels der Auflageelemente befestigt sein. Den Auflageelementen kommt bei dieser Ausführungsform folglich doppelte Funktion zu. Einerseits dienen sie der Befestigung und insbesondere Justage der Auflageträger an den Querträgern, andererseits dienen sie nach wie vor als (Teil-) Auf lage und Befestigungsmittel für die Dachplatte, wobei die Auflageflächen gemeinsam von den Auflageelementen und den Auflageträgern gebildet werden. Dazu können die Auflageelemente im Bereich der Auflageflächen entsprechende Ausnehmungen, &zgr;. B. Nuten, aufweisen, in welche die Auflageträger eingesetzt oder einsetzbar sind. Die Auflageträger selbst können als im Querschnitt U-förmige Aufnahmeprofile ausgebildet sein, wobei die in Längsrichtung der Aufnahmeträger verlaufende Nut der U-Profile der Dachplatte zugewandt ist. Um zu gewährleisten, dass eine einwandfreie Linienlagerung auch dann verwirklicht ist, wenn bei den Auflageelementen entsprechende Dämpfungselemente oder Dämpfungsscheiben vorgesehen sind, kann die Dachplatte unter Zwischenschaltung von in die Auflageträger einsetzbaren oder auf die Auflageträger aufsetzbaren Dämpfungsprofilen auf die Auflageträger aufgesetzt sein.
Diese Dämpfungsprofile bilden folglich einerseits Schutz vor Beschädigungen, andererseits einen Höhenausgleich bzw.
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eine Anpassung an die Dicke der Dämpfungsscheiben im Bereich der Auflageelemente. So kann es sich bei dem Dämpfungsprofil beispielsweise um ein im Querschnitt T-förmiges Kunststoffprofil handeln, welches in die Nut des U-förmigen Aufnahmeprofils einsetzbar ist. Das Dämpfungsprofil kann aber auch als schlauchförmiges Profil ausgebildet sein. In abgewandelter Ausführungsform handelt es sich bei den Auflageträgern um Auflagestangen, welche beispielsweise von dem Dämpfungsprofil umgeben bzw. ummantelt sein können. Im Übrigen können die Auflageträger auch ohne die beschriebenen Auflageelemente an den Querträgern befestigt sein, z. B. mittels geeigneter Befestigungselemente. Dann liegt das Dach ausschließlich auf den Auflageträgern bzw. den Dämpfungsprofilen auf. Die beschriebene Linienlagerung mittels Auflageträgern kann im Übrigen auch bei solchen Trägern verwirklicht werden, welche nicht schwenkbar ausgebildet sind.
Außerdem ist Gegenstand der Erfindung ein Träger für ein 0 Vordach der beschriebenen Art, d. h. der Träger, welcher im Wesentlichen aus dem Tragarm und der Wandhalterung besteht, wird auch selbständig unter Schutz gestellt.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung, dem selbständige Bedeutung zukommt, wird vorgeschlagen, dass ein Träger für ein Vordach bzw. der Tragarm und/oder die Wandhalterung bzw. das Halteprofil des Trägers aus Metallguss gefertigt bzw. als Metallgussbauteile ausgebildet sind. Vorzugsweise sind der Träger bzw. der Tragarm 0 und/oder die Wandhalterung bzw. das Halteprofil aus Aluguss bzw. Aluminiumguss gefertigt. Bei den Trägern kann es sich
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um einteilige, an einer Wand montierbare Träger oder aber um solche Träger handeln, die aus Wandhalterung und Tragarm bestehen. Dabei meint Aluguss, dass die Bauteile aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung in einer entsprechenden Gießform im Wege des Gießens hergestellt werden. Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass die Herstellung der herkömmlichen Träger aus Edelstahl verhältnismäßig aufwendig ist, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass derartige Träger insbesondere aus optischen bzw. ästhetischen Gründen verhältnismäßig aufwendig geformt sein können und eine Vielzahl von Ausnehmungen oder Durchbrechungen aufweisen. Derartige Durchbrechungen bzw. Löcher werden bei den bekannten Trägern aus Edelstahl regelmäßig durch separate Stanz- oder Schneidprozesse in die Träger eingebracht. Im Rahmen der Erfindung wird demgegenüber vorgeschlagen, die Träger bzw. die Tragarme als Gussbauteile, insbesondere als Alugussbauteile, auszubilden. Die Herstellung erfolgt demnach in einem einzigen Fertigungsschritt in einer entsprechenden Gießform, ohne dass anschließend die gewünschten Durchbrechungen in die Träger eingebracht werden müssen. Überraschenderweise genügen die auf diese Weise hergestellten Träger nicht nur in ästhetischer wie in stabilitätsmäßiger Hinsicht allen Anforderungen, sie zeichnen sich auch durch ein geringes Gewicht aus, ohne dass in stabilitätsmäßiger Hinsicht Abstriche gemacht werden müssen. Tatsächlich lässt sich eine Gewichtsreduzierung gegenüber herkömmlichen Edelstahlprofilen um einen Faktor Drei erreichen, und zwar bei gleichzeitig einfacher und kostengünstiger sowie flexibler Fertigung selbst aufwendig geformter Träger.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein an einer Hauswand montiertes Haustürvordach,
Fig. 2 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 1 in einer Seitenansicht in einer Vormontagestellung,
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Fig. 3 den Gegenstand nach Fig. 2 in der Montagestellung,
Fig. 4 einen Träger für ein erfindungsgemäßes Haustürvordach in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 die Wandhalterung des Gegenstandes nach Fig. 4 in einer Draufsicht,
0 Fig. 6 den Gegenstand nach Fig. 5 in einer Seitenansicht,
Fig. 7 den Gegenstand nach Fig. 5 in einer anderen
Ansicht,
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Fig. 8 ein Auflageelement für das Vordach nach Fig. 1 in perspektivischer Darstellung,
Fig. 9 den Gegenstand nach Fig. 8 in einer Seitenansieht,
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Fig. 10 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 1 in perspektivischer Darstellung ohne Dachplatte,
Fig. 11 den Gegenstand nach Fig. 10 in einer Draufsicht,
Fig. 12 den Gegenstand nach Fig. 10 in einer Vorderansicht,
Fig. 13 den Gegenstand nach Fig. 10 in einer Seitenansicht ,
Fig. 14 ausschnittsweise den Gegenstand nach Fig. 10 mit
Dachplatte in einer Sprengdarstellung,
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Fig. 15 einen Ausschnitt Z aus dem Gegenstand nach Fig. 14,
Fig. 16 ausschnittsweise den Gegenstand nach Fig. 10 in 0 einer Seitenansicht,
Fig. 17 den Gegenstand nach Fig. 16 in einer anderen Ansicht,
Fig. 18 ausschnittsweise einen Träger für ein Haustürvordach in abgewandelter Ausführungsform,
Fig. 19 den Gegenstand nach Fig. 18 in einer weiteren
Ausführungsform,
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Fig. 2 0 den Gegenstand nach Fig. 18 in einer weiteren Ausführungsform und
Fig. 21 den Gegenstand nach Fig. 2 0 in einer weiteren Ausführungsform.
In den Figuren ist ein Haustürvordach mit zwei an einer Hauswand 1 befestigten Trägern 2 und einer unmittelbar oder mittelbar auf den Trägern 2 aufliegenden und an den Trägern befestigten Dachplatte 3 dargestellt. Gemäß Fig. 1 ist das Haustürvordach an der Hauswand 1 oberhalb einer angedeuteten Haustür bzw. Eingangstür 4 montiert. Die Dachplatte 3 ist im Ausführungsbeispiel als Glasplatte bzw. Verbundsicherheitsglasplatte 3 ausgebildet. Die Träger sind gleichsam trapezförmig, bzw. schwertförmig, geformt und massiv gefertigt. In der Montagestellung an der Wand 1 verläuft die Unterkante des Trägers in etwa orthogonal zu der Wand 1, d. h. in horizontaler Orientierung, während die Oberkante leicht geneigt gegenüber der Unterkante und folglich gegen die Horizontale verläuft. Die montierte Dachplatte 3 ist folglich ebenfalls leicht geneigt gegen die Horizontale montiert. Die Dachplatte 3 weist eine Breite B auf, die um ein vorgegebenes Maß größer als der Abstand A zwischen den an der Wand 1 befestigten Trägern 2 5 ist. Die Tiefe T der Dachplatte 3 entspricht im Wesentlichen der Länge L der Träger 2 oder die Tiefe T ist um ein vorgegebenes Maß größer als die Länge L.
Die beiden Träger 2 bestehen jeweils aus einem Tragarm 5 0 und einer Wandhalterung 6 für den Tragarm 5 (vgl. insbes.
Fig. 2 bis 4) . Dabei ist der Tragarm schwenkbar an der
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Wandhalterung befestigt. Bei den Wandhalterungen 6 handelt es sich um im Querschnitt U-förmige Halteprofile 6, in welche die Tragarme 5 mit ihren den Halteprofilen zugewandten Montageenden 7 eingreifen. Dabei sind die Tragarme 5 in den Halteprofilen schwenkbar und arretierbar gelagert. Das im Querschnitt U-förmige Halteprofil weist im Bereich seiner U-Basis 6a zwei Durchbrechungen 8 auf, welche der Befestigung des Halteprofils 6 an der Hauswand 1 dienen. Ferner weisen die beiden U-Schenkel 6b des Halteprofils 6 jeweils eine untere Schwenkausnehmung 9 und eine obere Arretierungsausnehmung 10 in Form von Durchbrechungen 9, 10 auf. Der Tragarm weist dementsprechend in seinem Montageende 7 eine untere Schwenkausnehmung 11 und eine obere Arretierungsausnehmung 12 auf. Im Zuge der Montage greift das Montageende 7 des Tragarms 5 so in das Halteprofil 6 ein, dass die Schwenkausnehmungen 9, 11 und die Arretierungsausnehmungen 10, 12 fluchten, so dass einerseits ein Schwenkbolzen 13 durch die Schwenkausnehmungen 9, 11 und andererseits ein Arretierungsbolzen 14 durch die Arretierungsausnehmungen 10, 12 gesteckt werden können. Fig. 4 zeigt in diesem Zusammenhang, dass die Schwenkausnehmung und die Arretierungsausnehmung des Tragarms 5 jeweils im Bereich von Montageohren 15, 16 angeordnet sind. Sowohl die Schwenkbolzen als auch die Arretierungsbolzen sind als Schraubenbolzen 13, 14 ausgebildet, welche mit Schraubenmuttern arretiert werden können (vgl. Fig. 4).
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind jedem Tragarm zwei Auflageelemente 18 mit Auflageflächen 19 zugeordnet.
Während beispielsweise Fig. 21 eine Ausführungsform eines
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Trägers 2 zeigt, bei welchem die beiden Auflageelemente 18 unmittelbar an dem Tragarm 5 befestigt sind, zeigt Fig. 1 eine Ausführungsform, bei welcher die Auflageelemente 18 mittelbar an den Tragarmen 5 befestigt sind. Dazu sind an den Tragarmen 5 zwei die Tragarme verbindende Querträger 20 in Form von Querstangen 20 befestigt, wobei die Auflageelemente 18 wiederum an diesen Querträgern 20 befestigt sind, und zwar in den beiden Endbereichen der Querträger in unmittelbarer Nähe der Tragarme 5. Zur Befestigung der Querstangen 20 an den Tragarmen 5 sind an den Tragarmen 5 jeweils zwei Durchbrechungen 21 angeordnet, in welche die Querträger 20 eingesteckt werden. Zur Fixierung bzw. Sicherung der Querträger 20 in den Durchbrechungen 21 sind Befestigungsschrauben in Form von Madenschrauben 22 vorgesehen. Die Auflageelemente für die Ausführungsform nach Fig. 1 sind in den Fig. 8 und 9 im Einzelnen dargestellt. Dort ist erkennbar, dass die Auflageelemente 18 im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet sind, wobei die Auflagefläche 19 von einer Auflageplatte gebildet wird. Zur 0 Befestigung der Auflageelemente 18 an den Querstangen 2 0 sind in den Auflageelementen 18 Montagedurchbrechungen bzw. -bohrungen 23 vorgesehen, so dass die Auflageelemente 18 auf die Querstangen 20 aufgesteckt werden können oder umgekehrt die Querstangen 2 0 in die Auflageelemente 18 eingesteckt werden können. Zur Fixierung der Auflageelemente 18 an den Querstangen 2 0 sind wiederum Madenschrauben 24 vorgesehen. Ferner weist jedes Auflageelement jeweils einen im Wesentlichen senkrecht aus der Auflagefläche vorkragenden bzw. senkrecht zu der Auflagefläche angeordneten Stehbolzen 25 in Form eines in ein Gewinde einschraubbaren Gewindebolzens 25 auf, wobei diese
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Stehbolzen 25 jeweils korrespondierende Befestigungsdurchbrechungen 26 in der Glasplatte 3 durchgreifen. Die Gewindebolzen 25 werden dabei von einer Hülse 27 aufgenommen bzw. umgeben. Zur Sicherung der Glasplatte 3 an den Auflageelementen 18 weisen die Auflageelemente 18 jeweils ein auf den Stehbolzen 25 aufschraubbares Sicherungselement 28 auf, welches im Ausführungsbeispiel als Sicherungsplatte mit Innengewinde ausgebildet ist. Zum Schutz der Glasplatte 3 vor Beschädigungen ist diese unter Zwischenschaltung von Dämpfungselementen 2 9 auf die Auflageflächen 19 der Auflageelemente 18 aufgesetzt. Ferner werden die Sicherungsscheiben 28 unter Zwischenschaltung weiterer Dämpfungselemente 3 0 auf die Dachplatte 3 aufgesetzt bzw. aufgeschraubt. Bei den Dämpfungselementen 29, 30 handelt es sich um Dämpfungsscheiben vorgegebener Dicke aus Kunststoff bzw. Neopren.
Die Montage des in Fig. 1 dargestellten Vordaches wird wie folgt durchgeführt. Zunächst werden die Wandhalter bzw. 0 Halteprofile 6 in den vorgegebenen Positionen an der Wand 1 befestigt. Anschließend werden die beiden Träger 2 in die Halteprofile 6 eingehängt, indem zunächst lediglich die Schwenkbolzen 13 durch die Schwenkausnehmungen 9, 11 von einerseits Halteprofil 6 und andererseits Tragarm 5 gesteckt werden. Die Träger hängen dann unabhängig voneinander in den Halteprofilen 6 im Wesentlichen senkrecht herab (vgl. Fig. 2) . Nun werden jeweils zwei Auflageelemente 18 auf die Querstangen 2 0 aufgesteckt und die Querstangen 2 0 mit den Auflageelementen 18 an den Tragarmen 5 befestigt. Dabei . kann in dieser herabhängenden Vormontagestellung der Tragarme 5 eine einfache und optimale
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Justage der einzelnen Komponenten erfolgen. Nun wird das Glasdach 3 montiert, indem es an den Auflageelementen 18 befestigt wird. Dabei kann die endgültige Fixierung der Auflageelemente in den gewünschten Positionen mit montiertem Glasdach 3 in der herabhängenden Vormontagestellung erfolgen. Erst nach endgültiger Montage und Befestigung des Glasdaches 3 werden die Tragarme mit dem Glasdach 3 aus der in Fig. 2 dargestellten Vormontagestellung in die in Fig. 3 dargestellte Montagestellung gebracht. Dort werden dann die Arretierungsbolzen 14 durch die Arretierungsausnehmungen 10, 12 gesteckt und gesichert. Fig. 1 lässt dabei erkennen, dass die Glasplatte 3 an lediglich vier Punkten, nämlich im Bereich der Auflageelemente 18 aufliegt, so dass gleichsam eine Punktlagerung verwirklicht ist.
Eine abgewandelte Ausführungsform mit Linienlagerung zeigen die Fig. 10 bis 17. Bei dieser Ausführungsform sind ebenfalls die Tragarme 5 verbindende Querstangen 2 0 vorgesehen.
0 An den Querstangen 2 0 sind jedoch zwei oder - wie in den Figuren dargestellt - drei die Querträger 20 verbindende Auflageträger 31 befestigt. Die Auflageträger 31 sind als Auflageprofile 31 ausgebildet und verlaufen im Wesentlichen parallel zu den Tragarmen 5. Die Verbindung der Auflageträger 31 mit den Querstangen 20 erfolgt dabei mittels der Auflageelemente 18, deren Aufbau sich insbesondere aus den Fig. 16 und 17 ergibt. So handelt es sich bei den Auflageelementen 18 ebenfalls um im Wesentlichen zylindrische Bauteile mit Auflageflächen 19, Stehbolzen 25, Hülsen 27 und Sicherungsscheiben 28. Ferner weisen die Auflageelemente im Bereich der Auflageflächen 19 Nuten 32 auf, in
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welche die Auflageträger 31 eingesetzt werden. Dabei sind die Nuten 32 an die Form der Auflageträger 31 angepasst. Im Ausführungsbeispiel sind die Auflageträger 31 als im Querschnitt U-förmige Ü-Profile ausgebildet. Um eine einwandfreie Linienlagerung zu gewährleisten, sind in die Auflageträger bzw. in die Nuten der Auflageträger Dämpfungsprofile bzw. Dämpfungsstreifen 33 eingesetzt, welche in ihrer Dicke im Wesentlichen an die Dicke der Dämpfungsscheiben 29 angepasst sind. Fig. 15 lässt erkennen, dass es sich bei den Dämpfungsprofilen um im Querschnitt T-förmige Dämpfungsprofile handelt, welche in die U-Profile bzw. deren offenen Längsnuten einsetzbar sind. Es können aber auch gleichsam schlauchförmige Dämpfungsprofile verwendet werden, welche eine gekrümmte Auflagefläche bilden. Fig. 2 und 3 zeigen im Übrigen eine Ausführüngsform mit Auflageträgern 31 in abgewandelter Form, welche nicht als Stangen bzw. U-Profile, sondern beispielsweise als T-Profile ausgebildet sind. Auch bei den Ausführungsformen mit Auflageträgern besteht die Möglichkeit, das Glasdach 3 in zunächst hängender Vormontagestellung zu justieren und montieren, bevor dann die gesamte Anordnung hochgeklappt und in die Montagestellung gebracht und arretiert wird.
Bei den Ausführungsbeispielen sind die Träger bzw. zumindest die Tragarme 5 der Träger 2 (und ggf. auch die Halteprofile 6) als Alugussbauteile gefertigt. Dabei lassen sich die Tragarme 5 in einem Arbeitsgang einstückig gießen, so dass ein nachträgliches Einbringen von Durchbrechungen,
z. B. Designdurchbrechungen 34 nicht erforderlich ist. Dabei sind die Designdurchbrechungen 34 gemäß Fig. 1 bis 18
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als im Wesentlichen kreisförmige Durchbrechungen ausgebildet. Die Fig. 19 bis 21 zeigen abgewandelte Ausführungsformen mit abweichenden Designdurchbrechungen 34. Stets lassen sich auch komplizierte Formen auf einfache Weise aus Aluminiumguss fertigen. Dabei meint Designdurchbrechungen, dass diese Durchbrechungen u. a. aus ästhetischen Gründen vorgesehen sind, wobei selbstverständlich stabilitätsmäßige Vorgaben beachtet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, derartige Durchbrechungen aus Gründen der Materialersparnis einzubringen.
Im Übrigen zeigt Fig. 18 eine Ausführungsform, bei welcher auf Querträger und Auflageträger vollständig verzichtet wird. Vielmehr sind die Auflageelemente 18 unmittelbar an die Tragarme 5 angeformt, d. h. die Tragarme werden mit den Auflageelementen 18 einstückig aus Aluguss gefertigt. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine sich im Wesentlichen über die gesamte Trägerlänge erstreckende Auflagefläche im Sinne einer Linienlagerung an die Träger bzw. Tragarme anzuformen. Eine solche Ausführungsform ist in den Figuren nicht dargestellt.
Bei den Querstangen und Auflageträgern kann es sich im Übrigen um Stangen aus Edelstahl oder auch Aluminium handeln. Die Auflageträger sind vorzugsweise als Strangpressprofile aus einer Aluminium-Magnesium-Silicium-Legierung gefertigt.
Claims (21)
1. Vordach, insbesondere Haustürvordach, mit zumindest zwei an einer Wand (1) oder dergleichen Befestigungsebene befestigbaren Trägern (2) und zumindest einer unmittelbar oder mittelbar auf den Trägern (2) aufliegenden und/oder an den Trägern befestigbaren Dachplatte (3) dadurch gekennzeichnet,
dass die Träger (2) jeweils aus zumindest einem Tragarm (5) und einer Wandhalterung (6) für den Tragarm bestehen,
wobei der Tragarm (5) schwenkbar an der Wandhalterung (6) befestigbar ist.
dass die Träger (2) jeweils aus zumindest einem Tragarm (5) und einer Wandhalterung (6) für den Tragarm bestehen,
wobei der Tragarm (5) schwenkbar an der Wandhalterung (6) befestigbar ist.
2. Vordach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandhalterung (6) als im Querschnitt vorzugsweise U-förmiges Halteprofil (6) ausgebildet ist, in welches der Tragarm (5) mit seinem dem Halteprofil (6) zugewandten Montageende (7) eingreift, wobei der Tragarm (5) in dem Halteprofil (6) schwenkbar und arretierbar gelagert ist.
3. Vordach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (5) und das Halteprofil (6) jeweils zumindest eine Schwenkausnehmung (9, 11), z. B. Durchbrechung, aufweisen, wobei der Tragarm (5) in dem Halteprofil (6) mittels eines die Schwenkausnehmungen (9, 11) durchgreifenden Schwenkbolzens (13) schwenkbar gelagert ist.
4. Vordach nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (5) und das Halteprofil (6) jeweils zumindest eine Arretierungsausnehmung (10, 12), z. B. Durchbrechung, aufweisen, wobei der Tragarm (5) in dem Halteprofil (6) mittels eines die Arretierungsausnehmungen (10, 12) durchgreifenden Arretierungsbolzens (14) arretierbar ist.
5. Vordach nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkbolzen (13) und/oder der Arretierungsbolzen (14) als Gewindebolzen oder Schraubenbolzen ausgebildet sind.
6. Vordach nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (5) an seinem dem Halteprofil (6) zugewandten Montageende (7) ein oder mehrere Montageohren (15, 16) mit der Schwenkausnehmung und/oder der Arretierungsausnehmung aufweist.
7. Vordach nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Tragarm (5) zumindest zwei Auflageelemente (18) mit Auflageflächen (19) für die Dachplatte (3) unmittelbar oder mittelbar befestigt sind.
8. Vordach nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an den Tragarmen (5) zumindest zwei die Tragarme (5) verbindende Querträger (20), z. B. Querprofile oder Querstangen, befestigt sind, wobei die Auflageelemente (18) vorzugsweise an den Querträgern (20) befestigt sind.
9. Vordach nach Anspruch 7 oder 8, dadurch kennzeichnet, dass die Auflageelemente (18) Montagedurchbrechungen (23) aufweisen und auf die Querträger (20) aufsteckbar sind.
10. Vordach nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageelemente (18) zumindest einen im Wesentlichen senkrecht aus der Auflagefläche (19) vorkragenden Stehbolzen (25) aufweisen, welcher eine Befestigungsdurchbrechung (26) der Dachplatte (3) durchgreift.
11. Vordach nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageelemente (18) ein auf den Stehbolzen (25) aufsteckbares oder aufschraubbares Sicherungselement (28) aufweisen.
12. Vordach nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (3) unter Zwischenschaltung eines Dämpfungselementes (29) auf die Auflagefläche (19) aufgesetzt ist und/oder dass das Sicherungselement (28) unter Zwischenschaltung eines Dämpfungselementes (30) auf die Dachplatte (3) aufgesetzt ist.
13. Vordach nach Anspruch 12, dadurch kennzeichnet, dass die Dämpfungselemente (29, 30) als Dämpfungsscheiben, z. B. aus Kunststoff oder dergleichen, ausgebildet sind.
14. Vordach, insbes. nach einem der Ansprüche 1 bis 13, mit zumindest zwei an einer Wand (1) o. dgl. Befestigungsebene befestigbaren Trägern (2) und zumindest einer mittelbar an den Trägern befestigbaren Dachplatte (3), wobei an den Trägern zumindest zwei die Träger verbindende Querträger (20) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass an den Querträgern (20) zumindest zwei die Querträger verbindende Auflageträger (31), z. B. Auflageprofile oder Auflagestangen, befestigt sind.
15. Vordach nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageträger (31) an den Querstangen (20) mittels der Auflageelemente (18) befestigt sind.
16. Vordach nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageelemente (18) im Bereich der Auflageflächen (19) Ausnehmungen (32), z. B. Nuten, aufweisen, in welche die Auflageträger (31) eingesetzt sind.
17. Vordach nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageträger (31) als im Querschnitt U-förmige Auflageprofile ausgebildet sind.
18. Vordach nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (3) unter Zwischenschaltung eines in den Auflageträger (31) eingesetzten oder auf den Auflageträger (31) aufgesetzten Dämpfungsprofils (33) auf den Auflageträger (31) aufgesetzt ist.
19. Träger (2) für ein Vordach nach einem der Ansprüche 1 bis 18.
20. Träger (2) für ein Vordach, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (2) bzw. der Tragarm (5) und/oder die Wandhalterung (6) aus Metallguss gefertigt sind.
21. Träger (2) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (2) bzw. der Tragarm (5) und/oder die Wandhalterung (6) aus Aluguss gefertigt sind.
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|---|---|---|---|
| DE20217578U DE20217578U1 (de) | 2002-11-14 | 2002-11-14 | Vordach, insbesondere Haustürvordach |
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|---|---|---|---|
| DE20217578U DE20217578U1 (de) | 2002-11-14 | 2002-11-14 | Vordach, insbesondere Haustürvordach |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| Country | Link |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102009004696A1 (de) * | 2009-01-12 | 2010-07-15 | Pauli + Sohn Gmbh Metallwaren | Wandbefestigung, insbesondere für Vordächer |
| DE202010003822U1 (de) | 2010-03-18 | 2010-07-15 | Dusar Bath & Wellness Gmbh & Co. Kg | Haus-Vordach |
-
2002
- 2002-11-14 DE DE20217578U patent/DE20217578U1/de not_active Expired - Lifetime
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