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Einrichtung zum Entleeren von Müllgefäßen mit rechteckigem Grundriß
und zylindrisch gewölbtem Deckel Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung
zum Entleeren von Müllgefäßen mit rechteckigem Grundriß und zylindrisch gewölbtem
Deckel, der an in seiner Wölbungsachse an den Gefäß stirnseiten schwenkbar gelagerten
Hebeln befestigt ist, in eine Einschüttöffnung mit einem Verschluß, der beim Einkippen
des Gefäßes mit Hilfe von an dem Gefäßdeckel vorgesehenen seitlichen Anschlägen
in die Offenstellung verschiebbar ist, wobei durch die Anschläge der Deckel beim
Einkippen an der vollen Kippbewegung gehindert und dadurch geöffnet wird Es sind
bereits derartige Einrichtungen zum Entleeren von Müllgefäßen bekannt, bei welchen
der Verschluß eine in sich starre Klappe (britische Patentschrift 27 280 aus dem
Jahre 1902) oder ein schräg nach oben verschiebbar oder an Lenkern geführter Verschlußschieber
ist (deutsche Patentschrift 255 028, österreichische Patentschrift 181 561 und USA.-Patentschrift
1133 155). Bei diesen bekannten Einrichtungen muß der Gefäßdeckel mit seinen Anschlägen
in ein fest an der Klappe oder dem Schieber angebrachtes Element eingelegt werden
und wird dadurch während des Einkipp- und Rückkippvorganges in einmal festgelegter
Lage bezüglich der Klappe bzw. des Schiebers gehalten. Die bekannten Einrichtungen
eignen sich aber nur zum Entleeren verhältnismäßig kleiner Gefäße, bei denen die
Einschüttöffnung und dementsprechend die sie verschließende Klappe oder der sie
verschließende Schieber verhältnismäßig klein und leicht ausgebildet werden können.
Das Einführen der Deckelanschläge in die an der Klappe oder dem Schieber angebrachten
Halteelemente bereitet Schwierigkeiten, wenn das Müllgefäß übermäßig stark gefüllt
und der Deckel nicht vollständig geschlossen ist. Bei übermäßig gefüllten Müllgefäßen
besteht außerdem die Gefahr, daß Teile des Müllgefäßinhalts beim Einschwenken vorzeitig
herausfallen und die Klappe bzw. den Schieber und deren Führungselemente verschmutzen.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung
zum Entleeren von Müllgefäßen zu schaffen, die auch für verhältnismäßig große Müllgefäße,
sogenannte Großraummüllgefäße, geeignet ist, dabei die obenerläuterten Schwierigkeiten
überwindet und eine Leistungssteigerung der Müllfahrzeuge und der Müllwerkerkolonnen
erreichen läßt. Das Müllgefäß soll sich dabei auch dann noch mit Sicherheit in die
Einschüttvorrichtung einschwenken und aus dieser zurückschwenken lassen, wenn es
überfüllt und sein Deckel nicht vollständig geschlossen ist. Es soll sich außerdem
auch sicher aus der Einschüttvorrichtung zurückschwenken lassen, wenn
Teile des Müllgefäßinhalts
in diesem verstopft sind und ein Schließen des Deckels beim Zurückschwenken verhindern.
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Dies wird durch die Erfindung dadurch erreicht, daß an den Innenwänden
der Einschüttöffnung nach hinten frei liegende Führungsbahnen vorgesehen sind, an
denen die seitlichen Deckelanschläge beim Einkippen geführt sind und an denen entlang
sich Führungselemente eines mit einer sich quer über die Einschüttöffnung erstreckenden
Stange versehenen, den Verschluß der Einschüttöffnung bildenden, verschiebbaren
Abdecktuches bewegen, die vom Deckel des Müllgefäßes vor sich her in Öffnungsstellung
geschoben werden.
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Über die Lösung der gestellten Aufgabe hinaus bietet die Erfindung
besondere Vorteile. Mit der Einrichtung nach der Erfindung lassen sich auch mehr
oder weniger stark beschädigte Müllgefäße einwandfrei entleeren, insbesondere auch
dann, wenn aus irgendwelchen Gründen der Müllgefäßdeckel beschädigt ist. Die Einrichtung
nach der Erfindung bietet auch dann noch eine einwandfreie Funktion, wenn beispielsweise
einer der seitlichen Anschläge des Dekkels fehlt. Durch die Erfindung entfallen
die schmutzempfindlichen Führungen und Gelenke des Schiebers bzw. der Verschlußklappe
der bekannten Einrichtungen. Das als Verschluß benutzte Abdecktuch legt sich bei
Beginn der Einschwenkbewegung über den Müll-. gefäßdeckel bzw. den offenen Teil
der Müllgefäßöffnung, falls der Deckel nicht vollständig geschlossen ist. Dadurch
verhindert das Abdecktuch während der Einkippbewegung ein ungeregeltes, vorzeitiges
Herausfallen von Müll. Die während der Einkippbewegung vorzeitig herausfallenden
Müllteile werden
vom Abdecktuch sicher von den Führungsteilen der
Einschüttvorrichtung abgehalten und in die Einschüttöffnung gelenkt.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Führungsbahnen steil schräg
nach oben ansteigend angeordnet sind. Hierdurch läßt sich eine besonders geringe
Bautiefe der Entleerungseinrichtung erzielen, so daß sich die Vorrichtung nach der
Erfindung in alle vorhandenen Müllwagentypen einbauen läßt.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an Hand der
Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigt F i g. 1 ein Großraummüllgefäß, das mit einer Einrichtung
nach der Erfindung entleert werden soll, in Ansicht auf die Stirnwand bei geschlossenem
Deckel, F i g. 2 die gleiche Ansicht wie F i g. 1 bei geöffnetem Deckel, F i g.
3 eine Teilansicht des Gefäßes nach F i g. 1 und 2 auf die Längswand, F i g. 4 eine
Ansicht entsprechend F i g. 2 eines Großraummüllgefäßes in etwas abgewandelter Ausführung,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Einschüttvorrichtung einer Entleerungseinrichtung
nach der Erfindung in Ruhestellung und F i g. 6 einen Schnitt entsprechend F i g.
5 mit eingekipptem Müllgefäß.
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Das Großraummüllgefäß 1 (das im folgenden kurz Gefäß genannt wird)
hat eine rechteckige Bodenfläche, deren Länge der Breite der Einschüttöffnung der
Entleerungseinrichtung entspricht. Die Längswände 2 sind schräg angeordnet, wodurch
sich das Gefäß nach oben konisch erweitert, so daß ein leichtes Herausrutschen des
Mülls in der Entleerungsstellung in die Einschüttöffnung gewährleistet ist. Der
obere freie Rand der beiden Seitenwände 3 ist kreisbogenförmig ausgebildet. Dementsprechend
ist der mit mindestens einem Bedienungshandgriff versehene schwenkbare Deckel im
wesentlichen zylindrisch gewölbt. Der Deckel 4 kreist mit seinen abgewinkelten Rändern
5 über die Stirnwände3. An den beiden Stirnwänden3 sind die nachstehend beschriebenen
gleichen Teilen spiegelbildgleich angeordnet.
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Konzentrisch zu dem kreisbogenförmigen Rand der Stirnwände 3 bzw.
konzentrisch zum Deckel 4 ist ein Winkelhebel schwenkbar auf einem jeweils auf der
Stirnwand 3 befestigten Bolzen 6 gelagert. Am Rand 5 des Deckels 4 ist oberhalb
des langen Hebelarmes 7 des Winkelhebels eine Führungsrolle 12 drehbar auf einem
Bolzen gelagert, die beim Einkippen des Gefäßesl auf einer entsprechenden, weiter
unten erläuterten Führungsbahn 21 am Schüttungsgehäuse abrollt.
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Jede der Stirnwände 3 ist ferner mit einer Handhabe 13 ausgerüstet,
die sich fast über die gesamte Breite der Stirnwand3 erstreckt und die mit ihren
kurzen abgewinkelten Schenkeln 14 an der Stirnwand befestigt ist. Diese Handhabe
13 dient zum Anhängen des Gefäßes 1 an die Haken einer Kipp- bzw. einer Hubvorrichtung
an dem Müllfahrzeug.
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Unterhalb der Handhabe 13 sind zwei Führungsbleche 15 angeordnet,
die nach unten bogenförmig nach außen verlaufen und die bei der Hubbewegung der
Transportkarren die Haken in der Weise führen, daß die Handhabe 13 richtig in die
Haken einrastet.
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Die Führungsbleche 15 liegen an den Hakenseiten leicht an, so daß
das Gefäß 1 sicher in den Haken hängt. Am Gefäßboden sind vier Füße 17 angeordnet.
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Im Beispiel der Fig. 1 bis 3 ist an jeder Stirnwand 3 ein Anschlag
8 angebracht, an den sich der lange Hebelarm 7 in Schließstellung des Deckels 4
legt. Dadurch ist der Deckel 4 nur nach einer Seite hin in Öffnungsstellung verschwenkbar.
Um sicherzustellen, daß das Müllgefäß 1 nur in solcher Stellung in die Haken des
Kipp- bzw. Hubgestänges eingehängt werden kann, ist unterhalb der Handhabe 13 an
deren einen Schenkel ein Stützblech 16 angebracht, das das Einhängen der Handhabe
13 mit diesem mit Stützblech 16 versehenen Schenkel in die Haken des Kipp-bzw. Hubgestänges
unmöglich macht.
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Im Beispiel der Fig. 1 bis 3 ist an dem langen Hebel 7 ein kurzer
Hebelarm 9 vorgesehen, an dessen Ende eine ZugfederlO angelenkt ist, deren anderes
Ende an einem an der Stirnwand 3 befestigten Widerlager 11 eingehängt ist. Dadurch
wird der Deckel 4 in Schließstellung gezogen und beim Einkippen in die Einschüttöffnung
mit seinen Rollen 12 federnd gegen die weiter unten erläuterten Führungsbahnen 21
gedrückt.
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Im Beispiel der F i g. 4 ist das Gefäß 1 mit einem Deckel 4 ausgerüstet,
der sich nach beiden Seiten verschwenken läßt, um das Gefäß 1 zu öffnen. Der zweiarmige
Hebel ist in diesem Fall geradlinig ausgebildet, um den Deckel 4 durch Federkraft
in die Schließstellung zu ziehen. Um den Deckel 4 in der einen oder anderen völlig
geöffneten Stellung festhalten zu können, ist eine mit einem Handgriff 19 versehene
Arretiervorrichtung 18 vorgesehen, die in die Handhabe 13 einrastet.
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Die Einschüttvorrichtung am Müllfahrzeug für das oben beschriebene
Großraummüllgefäß 1 weist eine dem Gefäß 1 entsprechende große viereckige Einschüttöffnung
auf. An den Innenseiten der beiden Schüttungsseitenwände 20 ist je eine frei liegende,
d. h. auch nach hinten frei liegende, steil schräg nach oben ansteigende Führungsbahn
21 angeordnet. An diesen Führungsbahnen 21 rollen die beiden Führungsrollen 12 des
Deckels 4 entlang, wenn das Gefäß 1 in die Schüttung einkippt. Seitwärts außerhalb
der Führungsbahnen 21 ist je ein Puffer 22 aus elastischem Material angeordnet.
An diese Puffer 22 legen sich die beiden Handhabenl3 des Gefäßes in der Entleerungsendstellung
an.
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Um die Einschüttöffnung verschließen und das Entweichen von Staub
verhindern zu können, ist oben im Schüttungsgehäuse der waagerecht verlaufende Rand
eines rechteckigen Abdecktuches 23 befestigt. Das Abdecktuch 23 hängt in seinem
oberen Teil schräg nach unten und ist vorn an einer Stange 24 befestigt, die an
ihren beiden Enden mit Rollen 25 ausgerüstet ist. Diese Rollen 25 laufen im dargestellten
Beispiel in entsprechenden, innen an den Schüttungsseitenwänden 20 angeordneten
Nuten. Von der Stange 24 hängt ein weiteres Stück des Abdecktuches 23 frei nach
unten herab, wobei der untere Rand mit einem Stab 26 versehen ist, der mit seinem
Gewicht das Abdecktuch 23 strafft und ein Flattern verhindert.
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Unterhalb der Schüttung ist in bekannter Weise ein entsprechend ausgebildetes
rahmenartiges Gestänge schwenkbar angeordnet, das mit zwei Haken ausgerüstet ist,
in die sich die beiden Schenkel 14 der Handhabe 13 an den beiden Stirnwänden 3 einlegen.
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Diese Haken können auch durch eine Hubbewegung des Gestänges eingefahren
werden, wenn das Gefäß 1 angehängt werden soll. Ferner sind (in der Zeichnung
nicht
dargestellt) verschiedene druckmittelbetätigte Zylinder bzw. Kolben mit Kolbenstangen
vorgesehen, die das Anheben des Gefäßes und das Verschwenken des Gestänges mit dem
angehängten Gefäß 1 in bekannter Weise bewirken.
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Bei der Einwärtsschwenkbewegung des Müllgefäßes 1 kommen die beiden
Führungsrollen 12 des Deckels 4 an den Führungsbahnen 21 der Schüttungsseitenwände
20 zur Anlage. Beim weiteren Schwenken ziehen die Führungsrollenl2 den Dekkel 4
gegen den Widerstand der sich spannenden Zugfedern 10 in seine Öffnungsstellung
und schieben außerdem die Stange 24 mit den Rollen 25 und dem Abdecktuch 23 vor
dem Deckel 4 her, bis die Handhabenl3 an den Puffern 22 zur Anlage kommen.
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Das Abdecktuch bildet dabei zwischen seiner oberen Befestigung und
der Stange 24 eine durchhängende Falte, während sich der untere Teil des Tuches
23 mit dem Stab 26 der Außenseite des geöffneten Dekkiels 4 anlegt, so daß der Müll
ungehindert in die Schüttung rutschen kann.
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Beim Zurückschwenken aus der Schüttung heraus bewirkt das Gewicht
des Deckels 4, unterstützt durch die gespannten Zugfedern 10, daß sich der Deckel
wieder schließt. Das Gewicht der Stange 24 und des Stabes 26 ziehen dabei das Abdecktuch
23 ebenfalls wieder in seine Ruhelage.
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Sollten während des Entleerens kompakte Mengen von Lumpen, Papier
od. dgl. am Rand der Gefäßöffnung hängenbleiben, so daß sich der Deckel 4 nur teilweise
oder in extremen Fällen überhaupt nicht schließen kann, wird trotzdem das Auskippen
ungestört durchgeführt, da sich die Führungsrollen 12 ohne weiteres an jeder Stelle
der freiliegenden Führungsbahnen 21 nach hinten abheben können.