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Selbsttätiger Verschluß für den Optik- und Spülkanal von Endoskopen
mit auswechselbarer Optik Die Erfindung betrifft einen selbsttätigen Verschluß für
den Optik- und Spülkanal von Endoskopen mit auswechselbarer Optik, der sich nach
Entfernung der Optik oder anderer Geräteteile schließt und verhindert, daß z.B.
aus der Blase Flüssigkeit durch das Instrument nach außen gelangen kann.
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Es ist ein Verschluß bekannt, bei dem das Abdichten des Optik- und
Spülkanals durch einen Drehschieber erfolgt, dessen ebene Dichtungsfläche auf einer
senkrecht zur Längsachse des Instrumentes stehenden ebenen Grundfläche gleitet und
der beim Öffnen und Schließen um eine in die Grundplatte eingeschraubte Schieberachse
schwingt, die parallel zur Längsachse des Instrumentes liegt, wobei das Schließen
durch eine an der Schieberachse und am Schieber angreifende Feder bewirkt wird.
Die Schieberachse hat einen oder mehrere Vorsprünge, die in entsprechende Vertiefungen
der Grundplatte greifen, aber noch so weit daraus hervorragen, daß sie gleichzeitig
Anschläge für den mit entsprechenden Aussparungen versehenen Schieber bilden, so
daß seine Drehbewegungen nach beiden Richtungen begrenzt sind.
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Diese Anordnung hat den Nachteil, daß z. B. aus der Blase kommende
Flüssigkeit auf die ebene Dichtungsfläche des Drehschiebers drückt, diesen bei unzureichender
Federwirkung von der Grundplatte abhebt und ausfließt. Durch eine in ihrer Wirksamkeit
stärkere Feder würde die geforderte leichte Seitwärtsbewegung des Drehschiebers
nicht mehr vorhanden sein.
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Weiterhin ist ein selbsttätiger Verschluß für den Optik- und Spülkanal
von Endoskopen bekannt, dessen federbelasteter Verschlußkörper eine schwenkbare
Klappe ist. Diese wird beim Einführen der Optik von einer Ringdichtung abgeschwenkt
bzw. beim Herausnehmen der Optik auf die Ringdichtung gedrückt. Bei der Herstellung
dieses Verschlusses ist ein hohes Maß an Genauigkeit notwendig. Dies zeigt sich
darin, daß die Lage der Klappendrehachse zur Ringdichtung genau fixiert sein muß.
Andernfalls liegt eine einseitige Auflage der Klappe und somit Undichtigkeit vor.
Auch können in den Optik- und Spülkanal nur solche Optiken oder andere Behandlungsinstrumente
eingeführt werden, die auf der gesamten Länge einen gleichbleibenden Durchmesser
aufweisen. Sind vorn am Objektiv oder an anderen Stellen Einengungen vorhanden,
dann wirkt die Klappe wie eine Raste, was zu erheblichen Zerstörungen führen kann.
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Es ist fernerhin eine Ausführungsform bekannt, bei der ein mittelbar
gelagerter Verschlußkörper den
Optik- und Spülkanal verschließt. Die mittelbare Lagerung
besteht darin, daß der Verschlußkörper über zwei Tragarme mit einer Feder gelenkig
verbunden ist. Durch das Einführen der Optik wird der Verschlußkörper aus seinem
Sitz gehoben und seitlich ausgeschwenkt. Die nunmehr achsparallel wirkende Teilkraft
des Federdruckes wird von eigens hierzu angeordneten Gegenlagern aufgenommen, so
daß bei freiem Optikdurchgang nur eine zur Zurückholung des Abdichtungskörpers ausreichende,
senkrecht zur Achse wirkende Teilkraft auf die Optik drückt.
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Abgesehen von dem konstruktiv umständlichen Aufbau und dem zur Erstellung
notwendigen Arbeitsaufwand besteht bei diesem selbsttätigen Verschluß die Gefahr,
daß der an den Tragarmen drehbar befestigte Verschlußkörper durch die achsparallel
wirkende Teilkraft des Federdruckes über das vorbestimmte Maß hinaus einschwenkt
und in dieser Lage auch nach Herausziehen der Optik verbleibt.
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Durch die spezielle Form des Verschlußkörpers können aber auch dann
Undichtigkeiten auftreten, wenn die achsensenkrechte Teilkraft des Tragarmes und
somit das Verschlußstück zurückschwenkt.
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Es ist auch ein Verschluß bekannt, dessen auf einen Dichtkrater aufsitzender
Verschlußkörper eine Kugel ist, die beim Einführen der Optik oder eines anderen
Instruments in eine schräg zum Optik- und Spülkanal verlaufende Bohrung verdrängt
wird und eine dahinter angeordnete Feder zusammendrückt.
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Damit die Kugel eine ausreichende Führung hat, weist jene und die
Bohrung gegenüber dem Optik-und Spülkanal eine im Durchmesser fast doppelte Größe
auf. Durch die Kugelgröße und die Lage der Bohrung muß aber bis zur völligen Freigabe
des Optik- und Spülkanals ein relativ großer Federweg zurückgelegt und die mit der
Rückwärtsbewegung der Kugel zunehmende Federkraft einschließlich Federvorspannung
überwunden werden. Der dabei nachteilig wirkende Druck auf die Optik kann auch
durch
eine veränderte Schräglage der Bohrung nicht beseitigt werden, da bei kleinerem
Winkel zum Optik- und Spülkanal eine Klemmwirkung und bei größerem Winkel zum Optik-
und Spülkanal eine Druckerhöhung erzielt wird. Werden die Optik oder andere Instrumente
schnell aus dem Optik- und Spülkanal herausgezogen, was in der Praxis nicht selten
ist, dann schlägt die Kugel auf den Dichtkrater auf und verursacht undichte Stellen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der bekannten
Verschlüsse zu beseitigen.
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Durch die Erfindung soll erreicht werden, daß mit geringstem Aufwand
und ohne jede Kompliziertheit ein einwandfreier selbsttätiger Verschluß für den
Optik- und Spülkanal von Endoskopen geschaffen wird. Darüber hinaus soll der Verschlußkörper
keinen nachteiligen Druck auf die Optik ausüben und bei schnellem Instrumentenwechsel
einen sofortigen Verschluß des Optik- und Spülkanals gewährleisten.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß innerhalb der
aus Verschlußkappe und Verschlußboden bestehenden Verschlußkapsel eine eine Kugel
führende Bügelfeder angeordnet ist, die bei offenem Optik- und Spülkanal eine auf
die Kugel rücklaufende und bei geschlossenem Optik und Spülkanal eine auf die Kugel
übertragene Druckwirkung ausübt und daß die Bohrung im Einlaßstutzen in einen exzentrisch
zu ihr liegenden Dichtkegel mündet, dem in Öffnungsrichtung ein flacher, der Kugel
als Laufbahn dienender Trichter zugeordnet ist.
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Wird beim Gegenstand der Erfindung ein Instrumentenwechsel vorgenommen,
erfolgt nach dem Herausziehen des Instrumentes aus dem Optik- und Spülkanal ein
sofortiger Verschluß desselben durch die Kugel. Das Abrollen der Kugel auf dem Trichter
wirkt sich auf das Einführen der Instrumente dahingehend vorteilhaft aus, daß gegenüber
der bei den bekannten Geräten gleicher Art üblichen Flächenberührung, z. B. eines
Drehschiebers auf der Dichtfläche, ein wesentlich geringeres Reibmoment auftritt
und dem jeweiligen Instrument ein nur geringer Widerstand entgegenwirkt. Außerdem
wird es vermieden, daß die Kugel das Instrument an seiner vorderen, mit Beleuchtungseinrichtung
und Optik versehenen Seite beschädigt, da sie über derartige Vertiefungen hinwegrollt.
Es ist zweckmäßig, die beiden Enden der Bügelfeder in einem Segment zu verankern
und dieses seinerseits an der Verschlußkappe mit einer einschraubbaren Führungsleiste
zu befestigen, die in eine am Verschlußboden vorhandene Nut eingreift. Die Kugel
kann in Verschlußstellung auf der umlaufenden Fläche des Dichtkegels aufliegen.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung schematisch
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 den selbsttätigen Verschluß im Schnitt und
F i g. 2 einen Querschnitt in der Ebene A-A nach Fig. 1.
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Die Verschlußkapsel besteht aus der Verschlußkappe 1 und dem Verschlußboden
2, die mittels Gewindering 3 unter Zuordnung einer Dichtung 4 miteinander verbunden
sind. Ein zum Verschlußboden gehörender Gewindestutzen 5 verbindet die Verschlußkapsel
mit dem Endoskopschaft 6. Die Verschlußkappe besitzt einen Einlaßstutzen 7, dessen
axial zum Optik- und Spülkanal 8 verlaufende Bohrung 9 in einen exzentrisch zu ihr
liegenden Dicht-
kegel 10 mündet und schließlich als flacher Trichter 11 ausläuft.
Innerhalb der Verschlußkapsel befindet sich eine den Verschlußkörper 12 führende
Bügelfederl3, deren beide Enden in einem Segment 14 verankert sind, daß seinerseits
an der Verschlußkappe mit einer einschraubbaren Führungsleiste 15 befestigt ist.
Die Führungsleiste greift in eine am Verschlußboden vorhandene Nut ein, wodurch
die Verschlußkappe eine vorbestimmte Lage erhalten hat und ausreichend gegen Verdrehung
gesichert ist. In Verschlußstellung liegt der als Kugel ausgebildete Verschlußkörper
12 auf der umlaufenden Fläche des Dichtkegels 10 auf.
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Beim Einführen der Optik in die Bohrung des Einlaßstutzens 7 wird
der Verschlußkörper 11 aus dem Dichtkegel 10 gehoben und durch seine exzentrische
Lage sowie der Bügelfederführung seitlich über den flachen Trichter 11 verdrängt.
Die dabei zu überwindende Federkraft der Bügelfederl3 ist infolge der fast rechtwinklig
zum Optik- und Spülkanal verlaufenden Rollbewegung relativ klein. Mit der Einführung
der Optik oder des Behandlungsinstrumentes wird durch die manschettenartige Ausbildung
der auf dem Einlaßstutzen aufgeschobenen Dichtungskappe 16 ein wasserdichter Verschluß
nach außen erreicht. Wird die Optik aus dem Endoskopschaft und damit aus der Bohrung
im Einlaßstutzen herausgezogen, dann rollt durch den Neigungswinkel des flachen
Trichters 11 zur jetzigen Bügelfederlage sowie der Federwirkung der Verschlußkörper
in den Dichtkegel zurück und verschließt den Optik- und Spülkanal.