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Behälteraustragvorrichtung Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung
für schwierig handzuhabende Materialien, wie z. B.
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Späne, faseriges Material, nasser Sand, Lehm u. dgl.
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Das Problem der Materialaustragung aus Vorratsbehältern, d. h. das
Problem des zwangläufigen kontinuierlichen Flusses der meisten Körper aus Vorratsbehältern
ist seit vielen Jahren ein schwieriger und kostspieliger Engpaß bei kontinuierlichen
oder automatischen Arbeitsvorgängen. Wo immer Festkörper aus einem Vorratsbehälter
zur Verarbeitung ausgetragen werden müssen, hat der erste Schritt in diesem Verfahren,
nämlich die kontinuierliche Material austragung aus dem Vorratsbehälter, bisher
die verschiedensten und kostspieligsten Verfahren mit sich gebracht, um dies zu
erreichen. Das Problem ist kompliziert, weil viele veränderliche Faktoren, wie z.
B. die Größe, die Form und die besonderen Materialeigenschaften, die Temperatur,
die Feuchtigkeit usw. mitsprechen. Faserförmige, haftende und dergleichen Materialien
neigen selbst über sehr große horizontale Strecken zur Brückenbildung. Ein weiteres
Problem ist das Steckenbleiben des Materials an den Behälterwänden, während es zur
Mitte des Behälters hin leichter ausläuft, was zu einer Lochbildung führt.
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Es ist ermittelt worden, daß die Industrie infolge Verfahrensunterbrechungen
durch fehlerhaften Materialfluß aus dem Vorratsbehälter jedes Jahr Millionenwerte
verliert. Hinzu kommt, daß Millionenwerte ausgegeben worden sind, um eine Lösung
des Problems zu finden.
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Die Konstruktion von Vorratsbehältern an sich ist Gegenstand ausgedehnter
und gründlicher Untersuchungen sowohl mathematischer als auch empirischer Art gewesen.
Fachleute auf diesem Gebiet haben jedoch festgestellt, daß trotz der besten Behälterkonstruktion
keine verläßliche Materialaustragung erzielt werden kann, ohne Hilfsvorrichtungen,
die mit dem Behälter zusammenwirken, zu benutzen.
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Viele Hilfsvorrichtungen und Anordnungen sind bereits vorgeschlagen
worden, um den Materialausfluß aus den Vorratsbehältern zu fördern, einschließlich
Vibratoren, die an der Außenwand des Behälters angebracht sind, ein oder mehrere
Schneckenförderer, die über dem Behälterboden angeordnet sind, Dreharme, die als
riesige Rührwerke innerhalb des Behälters arbeiten, pulsierende Kissen, die an der
Innenwand der Behälter angebracht sind, usw. Während die bisher bekannten Vorrichtungen
und Anordnungen jeweils zur Verwendung unter begrenzten Bedingungen und für gewisse
Materialien zufriedenstellend waren, hat sich keine für die Verwendung wirklich
schwierig zu handhabender Materialien, wie beispielsweise nasser Sand, Lehm, Holzspäne
usw., als geeignet erwiesen.
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Es ist ferner bekannt, einen in Schwingungen versetzbaren Trichter
unter der unteren trichterförmigen Behälteröffnung anzuordnen, der ein derart abgewinkeltes
Austragrohr aufweist, daß der Materialfluß aus dem Austragrohr nur bei in Schwingungen
versetztem Trichter erfolgt, bei stillstehendem Trichter jedoch unterbrochen wird.
Auch bei dieser bekannten Austragvorrichtung kann es im Behälter selbst zu Brücken-
und/oder Lochbildungen kommen, wie dies zuvor beschrieben worden ist.
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Die Erfindung geht aus von einer bekannten, ihr am nächsten kommenden
Austragvorrichtung, die als tellerförmiger, nach oben konkav und mit einer mittleren
Auslaßöffnung ausgebildeter Bodenteil am unteren offenen Ende eines Behälters mittels
Schwingungsdämpfern gelagert und durch einen fest mit ihm verbundenen Schwingungserzeuger
in rechtwinklig zur Behälterachse gerichtete Schwingungen versetzbar ist, wobei
eine die Auslaßöffnung überdeckende Stauwand mit axialem Abstand über derselben
angeordnet ist und der Bodenteil zur Auslaßöffnung hin so flach geneigt ist, daß
die Materialaustragung bei nicht schwingendem Bodenteil unterbrochen wird.
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Bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Stauwand fest mit dem Bunker
verbunden und kann somit auch nicht das im Bunker befindliche Material in Schwingungen
versetzen. Dies schließt ein gesichertes, gleichmäßiges Nachströmen des Materials
innerhalb des Bunkers, vor allem wenn es sich um schwierig handzuhabende Materialien
der angegebenen Art handelt, zur Austragung aus, so daß es zu Loch-und/oder Brückenbildungen
im Bunker kommt. Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Vorrichtung ist
darin
zu sehen, daß die Stauwand als verhältnismäßig hoher Kegel mit einem solch spitzen
Winkel ausgebildet sein muß, daß Ablagerungen des Materials darauf, das dann nicht
zur Austragung kommt, nicht zu vermeiden sind. Bei dieser Ausbildung wird einmal
das Material zwischen dem zylinderischen Stutzen des Bunkers und der Stauwand und
zum anderen an der Verbindung zwischen dem Stutzen und dem konischen Trichter starken
Stauwirkungen ausgesetzt, so daß es an diesen Stellen zu Brückenbildungen kommen
kann.
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Mit der Erfindung soll eine verbesserte Austragvorrichtung vorstehender
Art geschaffen werden, bei der. eine gleichmäßige Austragung selbst schwierig zu
handhabender Materialien, wie Späne, faseriges Material, nasser Sand, Lehm u. dgl.,
sichergestellt werden soll, indem Brücken- und/oder Lochbildungen im Behälter, die
regelmäßig Betriebsstörungen verursachen und die gleichmäßige Austragung unterbrechen,
mit Sicherheit vermieden werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Bodenteil
und die Stauwand fest miteinander verbunden und als Einheit mittels längenverstellbarer
Schwingungsdämpfer am Behälter aufgehängt sind und daß der Bodenteil einen inneren,
nach oben konkaven Abschnitt aufweist, der durch eine aufwärts gerichtete Umfangsschulter
mit einem äußeren, nach oben konkaven, konzentrisch dazu angeordneten Abschnitt
verbunden ist.
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Mit der gemäß der Erfindung ausgebildeten Austragsvorrichtung ist
das seit langem bekannte, bisher jedoch noch nicht gelöste Problem der Austragung
schwierig zu handhabender - Materialien auf überraschend einfache, jedoch äußerst
wirksame Weise gelöst worden. Stauungen, die zu Loch- und/oder Brückenbildungen
im Vorratsbehälter führen, wurden bei den erfindungsgemäß ausgebildeten Austragvorrichtungen
nicht mehr beobachtet.
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Durch das innere, nach unten versetzte Bodenteil wird eine Sammelzone
für gelockertes, kräftigen Schwingungen ausgesetztes Material geschaffen, das konzentrisch
von allen Seiten zur Auslaßöffnung hin bewegt wird, wodurch die gleichmäßige Austragung
erreicht wird. Der Querschnitt der Austragöffnung und die geringe Neigung des inneren
Bodenteils ist so bemessen, daß eine ausreichende Stauwirkung auf das auszutragende
Material ausgeübt wird, so daß im allgemeinen bei nicht schwingender Vorrichtung
keine Material austragung stattfinden kann, wobei natürlich die Eigenschaften des
auszutragenden Materials eine Rolle spielen.
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Um Pressungen des Materials und dadurch bewirkte Stauwirkungen mit
noch größerer Sicherheit auszuschließen, sieht die Erfindung vor, daß die Stauwand
einen etwa dem inneren Bodenteil entsprechenden Durchmesser aufweist Zweckmäßig
weist die Stauwand eine nach oben konvexe Fläche auf, um Materialablagerungen darauf
zu vermeiden.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform, die sich für viele verschiedene
schwierig zu handhabende Materialien als sehr geeignet erwiesen hat, ist der Neigungswinkel
der Verbindungslinie vom äußeren Rand des äußeren Bodenteils zur inneren Kante der
Auslaßöffnung kleiner als 450.
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Zweckmäßig ist der Schwingungserzeuger gemäß der Erfindung am äußeren
Umfang des Bodenteils befestigt.
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Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht der Vorrichtung gemäß
der Erfindung, wobei ein Abschnitt der Stauplatte ausgebrochen ist, F i g. 2 eine
Seitenansicht der Vorrichtung, wobei ein Teil der den Behälterboden bildenden konkaven
Bodenteile ausgebrochen ist, F i g. 3 eine Seitenansicht, welche die Vorrichtung
an einen Vorratsbehälter angebracht zeigt, und zwar in einem kleineren Maßstab,
und Fig. 4 eine vergrößerte Teilansicht der an einem Vorratsbehälter angebrachten
Vorrichtung, wobei gewisse Teile im Schnitt gezeigt sind.
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Es wird nunmehr auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen, in welchen eine
in Schwingungen versetzbare Behälteraustragvorrichtung gemäß der Erfindung gezeigt
ist. Diese Vorrichtung weist zwei metallene, tellerförmige Teile 10 und 11 und einen
rohrförmigen Teil 12 auf, die konzentrisch -zueinander angeordnet und miteinander
verschweißt sind, um einen kräftigen, einheitlichen Aufbau zu bilden, -der als Boden
eines Behälters dient. Die oberen Enden der Bodenteile 10 und 11 weisen relativ
kurze, zylindrische Flansche 13 bzw. 14 auf. Es darf an dieser Stelle darauf hingewiesen
werden, daß diese Bodenteile in verschiedenen Größen und Konturen aus Lagerbeständen
erhältlich sind, wodurch eine wirtschaftliche Fertigung ermöglicht wird und zusätzlich
weitere Vorteile erzielt werden, wie dies aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich
werden wird.
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Zur Herstellung der Behälteraustragvorrichtung ist im Bodenteil 10
eine mittlere Öffnung vorgesehen, in welcher der zylindrische Flansch 14 des zugeordneten
Bodenteiles 11 aufgenommen und verschweißt ist, wie dies die Schweißnaht 15 zeigt.
In gleicher Weise ist im Bodenteil 11 eine mittlere Öffnung vorgesehen, welche zur
Aufnahme des zylindrischen Abschnitts 12 dient, wobei diese Teile ebenfalls, wie
bei 16 gezeigt, zusammengeschweißt sind. Auf diese Weise bilden die Teile 10, 11
und 12 eine zusammenhängende Konstruktion mit der Öffnung 17, welche als Materialauslaßöffnung
dient. Durch die konkave Kontur dieser Teile werden Bauelemente großer Festigkeit
geschaffen, so daß sie verhältnismäßig dünnwandig sein können, was eine Materialeinsparung
und eine Reduzierung des Gesamtgewichts der Vorrichtung mit sich bringt. Beispielsweise
ist eine Wanddicke von etwa 8 mm ausreichend für Teile mit einem Durchmesser bis
zu 3 m, unabhängig davon, welches besondere Material gespeichert werden soll. Zwei
Winkeleisen 19 und 20 erstrecken sich über das Innere des Bodenteiles 10 und sind
mit ihren Enden an dem zylindrischen Flansch 13 desselben angeschweißt.
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An diesem Winkeleisen ist eine nach oben gewölbte Stauwand 21 angeschweißt,
deren Umfangsfläche einen Abstand zur Innenwand des Bodenteiles 10 hat, um einen
ringförmigen Materialdurchgang aus dem Vorratsbehälter in die Bodenteile 10 und
11 zu schaffen, wie dies nachfolgend noch näher bF schrieben werden soll.
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Einander gegenüberliegend angeordnete, horizontale Befestigungsplatten22
und 23 sind mit ihren Innenkanten an den Bodenteil 10 angepaßt und angeschweißt;
die Befestigungsplatten sind an. den
Ecken mit Löchern zur Aufnahme
von Zugstangen versehen, an denen die Vorrichtung schwingungsfähig am Vorratsbehälter
aufgehangen wird. Mit Abstand voneinander angeordnete Verstärkungsblechpaare 24,
25 und 26, 27 sind an den unteren Flächen der entsprechenden Befestigungsplatten
22 und 23 sowie an der Außenwand des Bodenteiles 10 angeschweißt. Die in einer Ebene
liegenden äußeren Kanten der Befestigungsplatte23 und der darunter angeordneten
Versteifungsbleche 26, 27 sind mit einer vertikalen Platte 30 verschweißt, die mit
Gewindelöchern zur Aufnahme von Befestigungsbolzen für einen Schwingungserzeuger
31 versehen sind. Ein derartiger Schwingungserzeuger ist vorzugsweise als eine in
sich völlig geschlossene Einheit ausgebildet und weist einen Elektromotor mit vertikaler
Welle auf, auf welcher ein oder mehrere Gewichte exzentrisch befestigt sind. Bei
Erregung des Motors drehen sich die Gewichte in einer horizontalen Ebene und üben
auf den Behälterboden heftige Schwingungen aus. Bei der dargestellten Befestigung
des Schwingungserzeugers haben die auf den Behälterboden ausgeübten Schwingungen
vorherrschend eine Richtung, die rechtwinklig zur vertikalen Achse des Behälters
liegt. Diese Schwingungen des Behälterbodens machen das darin enthaltene Material
wirksam strömungsfähig, wodurch eine zwangläufige Austragung desselben durch die
Auslaßöffnung 17 gefördert wird. Die Drehzahl der exzentrisch angeordneten Gewichte
des Schwingungserzeugers und die Amplitude der auf die Vorrichtung ausgeübten Schwingungen
ändert sich mit der Größe des jeweiligen Behälterbodens und des in Vorrat gehaltenen
Materials. Im allgemeinen kann eine verhältnismäßig große Drehfrequenz mit einer
verhältnismäßig kleinen Schwingungsamplitude kombiniert werden.
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Es wurde festgestellt, daß eine Schwingungsfrequenz von 1800 bis 3000
Schwingungen je Minute und eine Amplitude von 0,5 bis 3 mm einen Arbeitsbereich
ergibt, der zur Verwendung bei sehr großen Vorratsbehältern geeignet ist, welche
Materialien enthalten, die nach allgemeiner Ansicht schwer zu handhaben sind. Beispielsweise
wird eine Schwingungsfrequenz von 1800 Schwingungen je Minute bei einem Motor und
Gewichten, die eine Amplitude von 3 mm erzeugen, aufgenommene Materialien, wie nasser
Sand, Lehm, Holzspäne usw., wirksam in strömungsfähigen Zustand versetzen.
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Es wird nunmehr auf F i g. 3 Bezug genommen, in welcher der in Schwingungen
versetzbare Boden an einem Vorratsbehälter 34 angebracht gezeigt ist, welcher einen
konischen, unteren Abschnitt 35 aufweist. An der Behälterwand sind vier Konsolen
angeschweißt, von denen in der Ansicht der F i g. 3 nur zwei, 36 und 37, sichtbar
sind. Jede Konsole weist eine horizontale Platte auf, welche mit einem Loch zur
Aufnahme der zugeordneten, an den Enden mit Gewinde versehene Zugstange 38 und 39
versehen ist. Unter spezieller Bezugnahme auf die Zugstange 38 ist ersichtlich,
daß das obere Ende derselben das in der horizontalen Platte 40 vorgesehene Loch
und die Schwingungsisolatoren 41 und 42 durchsetzt während das untere Ende durch
das in der Befestigungsplatte 22 vorgesehene Loch und die Schwingungsisolatoren
43 und 44 hindurchgeht. Ein gewünschter Abstand zwischen dem unteren Ende des Vorratsbehälters
und dem Boden wird mittels geeigneter Muttern erreicht, die auf die Zugstangen
aufgeschraubt
sind, wie dies nachfolgend mit Bezug auf F i g. 4 noch beschrieben werden soll.
Es genügt im Augenblick, zu sagen, daß der ringförmige Spalt zwischen dem oberen,
zylindrischen Abschnitt des Bodenteiles 10 und der Wand, welche die Austragöffnung
des Trichters begrenzt, durch ein elastisches Band 45 verschlossen ist, welches
durch zwei kreisförmige Spannbänder 46, 47 in Stellung gehalten wird. Durch die
Aufhängung des Bodens am Vorratsbehälter mittels der vier Zugstangen und der zugeordneten
Schwingungsisolatoren kann die Vorrichtung verhältnismäßig frei infolge der auf
sie durch die exzentrisch angeordneten Gewichte des Schwingungserzeugers 31 ausgeübten
Schwingungskräfte schwingen.
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Die Einzelheiten der Befestigungsanordnung für die schwingungsfähige
Aufhängung des Bodens in Arbeitsstellung an dem Vorratsbehälter ist am besten aus
der Teilansicht der F i g. 4 ersichtlich. Diese Ansicht zeigt eine der dreieckigen,
vertikalen Platten 36 und die horizontale Platte 40 der Konsole. Der obere Schwingungsisolator
41 weist einen Ansatz auf, welcher das in der Platte 40 vorgesehene Loch durchsetzt
und am unteren Schwingungsisolator 42 anliegt. Das obere Ende der Zugstange 38 ist
mittels der Muttern 50 und 51, welche an flachen Scheiben 52 bzw. 53 anliegen, in
Stellung gehalten. Das untere Ende der Zugstange ist durch Bolzen 54 und 5S und
die Scheiben 56 und 57 in Stellung gehalten, welche an den gegenüberliegenden Seiten
der Befestigungsplatte 22 angeordnet sind und sich auf den Schwingungsisolatoren
43, 44 abstützen, Die Schwingungsisolatoren 41 bis 44 sind vorzugsweise aus Gummi
hergestellt. Es dürfte ersichtlich sein, daß die vier Zugstangen und die zugeordneten
Schwingungslagerungen (die alle der soeben beschriebenen Zugstange und den Schwingungslagerungen
gleichen) den Boden des Vorratsbehälters schwingungsfähig in Arbeitsstellung gegenüber
dem Vorratsbehälter abstützen.
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Ein im Querschnitt winkelförmiger Ring 60 umgreift die konische Wand
35 des Behälters und ist sowohl mit dieser als auch der horizontalen Platte 40 der
Konsole 36 verschweißt. Der vertikale Schenkel des Ringes 60 ist mit Abstand vom
Ende des zylindrischen Abschnitts 13 des Bodenteiles 10 angeordnet und dazu ausgerichtet,
wobei der Zwischenraum durch das aus Gummi oder einem anderen geeigneten elastischen
Material hergestellte Band 45 verschlossen ist. Dieses Band wird durch zwei Metallspannbänder
46 und 47 in Stellung gehalten, wobei jedes Spannband mit üblichen Mitteln, beispielsweise
einem Spannschloß, versehen ist, wodurch das Band 45 fest auf dem Ring 60 und dem
Abschnitt 13 angezogen werden kann.
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Es wird nunmehr klar sein, daß die nach oben konvexe Stauwand 21
die im Trichter enthaltene Materiallast abstützt und daß der ringförmige Zwischenraum
mit einer vertikalen Höhe Y einen Durchgang für das Material von dem Bodenteil 10
in den Bodenteil 11 bildet. Nur wenn der Boden des Vorratsbehälters in Schwingungen
versetzt wird, kann Material den Spalt Y passieren oder über diesen Spalt eine Brücke
bilden. Wenn das Material diesen Spalt als frei strömendes Material passiert, kommt
es auf der Fläche S zur Ruhe. Auf alle Fälle wird der Materialfluß aus dem Trichter
für alle praktischen Zwecke unterbrochen, bis die Vorrichtung durch
den
Schwingungserzeuger in Schwingungen versetzt wird.
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Der Abstand Y zwischen der Stauplatte 21 und dem Bodenteil 10 hängt
von dem zu behandelnden Material ab.
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Frei fließende Materialien erfordern gewöhnlich eine niedrigere Stauplattenstellung
als nicht frei strömende Materialien. Tatsächlich können einige Materialien mit
ausgesprochenen Brückenbildungseigenschaften überhaupt keine Stauplatte erforderlich
machen, da die eigene Brückenbildungswirkung die durch die Stauplatte ausgeübte
Funktion angenähert übernimmt, d. h., daß die Kopflast des Materials über der endgültigen
Auslaßöffnung 17 abgestützt wird. Die Stauplatte wird jedoch in allen Fällen vorgezogen,
um eine Materialaustragung aus dem Vorratsbehälter sicherzustellen, die zunächst
nach einwärts und dann nach außen gerichtet ist.
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Wenn der Schwingungserzeuger arbeitet, wird das den Spalt Y überbrückende
Material heftigen Schwingungen ausgesetzt, wobei diese Wirkung dazu neigt, die Materialpartikeln
zu lockern, die normalerweise eine Brücke über diesem Spalt bilden würden.
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Nachdem das Material erst einmal vom Spalt Y freigegeben worden ist,
bewegt es sich schnell zu dem Bodenteil 11, welcher als ein Sammler über der endgültigen
Auslaßöffnung wirkt. Material sammelt sich in dem Bodenteil 11 bis zu einer Tiefe
von mehreren Zentimetern, und da sich dieses Material in einem Zustand heftiger
Aufrührung befindet, nimmt es eine quasi flüssige Eigenschaft an und tritt daher
durch die Auslaßöffnung 17 in ílüssigkeitsähnlichem Strom aus. Wenn das rohrförmige
Teil 12, welches die Auslaßöffnung 17 bildet, unmittelbar mit dem größeren, oberen
Bodenteil 10 anstatt mit dem unteren Bodenteil 11 verbunden wäre, würde das Material
über die Verbindungskante in den rohrförmigen Teil 12 eintreten müssen, wobei diese
Stelle ein Wehr bildet, welches die Materialaustragung stark verzögern würde.
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Bei dem in Schwingungen versetzbaren Boden des Vorratsbehälters der
zuvor beschriebenen Art wird der unter Schwingungen erfolgende Materialfluß zur
endgültigen Auslaßöffnung 17 hin durch die nach unten geneigte Fläche des Bodenteiles
11 unterstützt.
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Die mittlere Neigung der Bodenteile 10 und 11, die zwischen den mit
M und N bezeichneten Punkten angenommen ist, sollte vorzugsweise weniger als 45°
zur Horizontalen betragen. Bei einer derartigen Neigung erfolgt eine zwangläufige
Austragung des Materials durch die Auslaßöffnung 17, wenn der Schwingungserreger
betätigt wird, während gleichzeitig eine Material austragung verhindert wird, wenn
der Schwingungserzeuger stillsteht.
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Die Materialaustraggeschwindigkeit aus der Öffnung 17 des Bodens
ist bei der beschriebenen Konstruktion außerordentlich gleichmäßig und hat eine
Abweichung in der Größenordnung von 5 c/0 von Minute zu Minute, unabhängig von der
Materialmenge, die sich im Vorratsbehälter oder dem Trichter befindet. Auf diese
Weise wird durch die beschriebene Vorrichtung nicht nur eine zwangläufige Materialaustragung
aus dem Vorratsbehälter sichergestellt, sondern auch eine gleichmäßige Materialaustraggeschwindigkeit
durch die Auslaßöffnung 17 erzielt.
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Da der Materialaustritt durch die endgültige Auslaßöffnung bei abgestelltem
Schwingungserzeuger
nicht mehr erfolgt, wird hierdurch die Notwendigkeit, Sperrvorrichtungen
vorsehen zu müssen, ausgeschaltet. Selbst bei verhältnismäßig frei fließendem Material
sammelt sich das Material, welches durch die ringförmige Öffnung Y durch Schwerkraft
hindurchtreten kann, lediglich auf der Oberfläche F des unteren Bodenteiles.
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Vorratsbehälter oder Trichter sind im allgemeinen so ausgebildet,
daß sie schnell gefüllt werden und eine verhältnismäßig große Materialmenge aufnehmen
können, die nachfolgend mit einer gewünschten Strömungsgeschwindigkeit kontinuierlich
oder in Intervallen ausgetragen wird. Diese Anforderungen führen normalerweise zu
einer Behälterkonstruktion, bei der der untere Abschnitt sich verjüngt oder trichterförmig
ausgebildet ist, um in einer verhältnismäßig kleinen Austragöffnung zu enden. Eine
derartige Konstruktion bewirkt Verstopfungen und Verdichtungen des Materials an
der Behälteraustragöffnung. Diese Verdichtungswirkung wird noch schwerwiegender,
wenn haftende Materialien, wie beispielsweise nasser Sand, gespeichert werden, welche
eine Neigung zur Brückenbildung selbst über große, horizontale Entfernungen haben,
und wenn Materialien vorliegen, die aus unregelmäßig geformten Stücken bestehen,
wie beispielsweise Holzspäne, welche sich gegenseitig verriegeln. Diese und andere
Faktoren bewirken eine Unterbrechung des Materialflusses aus der Behälteraustragöffnung.
Bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist die Behälteraustragöffnung absichtlich
verhältnismäßig groß gehalten, d. h. beträchtlich größer als für die gewünschte
Materialaustraggeschwindigkeit erforderlich ist. Im wesentlichen wird jegliche Bewegung
des Materials aus dem Hauptteil des Behälters durch die Stauplatte 21 und die Innenfläche
des Bodenteiles 10 aufgehalten. Somit findet bis zur Ebene der Stauplatte nur eine
verhältnismäßig geringe Konvergenz des Materials statt. Die hauptsächlich konvergierende
Wirkung erfolgt erst in der Zone unter der Stauplatte, wo sich das Material vollständig
frei bewegen kann. Innerhalb dieser Zone bewegt sich das Material frei, da es von
der Kopflast des Materials innerhalb des Behälters entlastet ist und da das Material
in dieser Zone einer heftigen Aufwühlung unterworfen wird und auch, da der Bereich
unter der Stauplatte niemals vollständig gefüllt ist. Der ringförmige Spalt Y, der
heftigen Schwingungen unterworfen wird, bewirkt die Freigabe der Partikeln durch
diesen Spalt auf einer mehr oder weniger individuellen Basis. Diese Anordnung erleichtert
nicht nur den Materialfluß aus der endgültigen Auslaßöffnung, sondern auch die Materialbewegung
aus den oberen Regionen des Behälters abwärts. Da für eine Entfernung des Materials
in der Zone der Austragöffnung im Boden des Behälters Sorge getragen ist, wird eine
gelockerte Zone unmittelbar über der Stauplatte geschaffen, welche es dem darüberliegenden
Material gestattet, sich ohne weiteres abwärts zu bewegen. Bei Materialien, welche
eine ausgesprochene Neigung zur Brückenbildung aufweisen, wie beispielsweise nasser
Satnd, Holzspäne od. dgl., kann es notwendig sein, die Seitenwände des Behälters
in leichte Schwingungen zu versetzen, beispielsweise durch kleine Schwingungserzeuger
65, 66, die in F i g. 3 gezeigt sind. Diese hilfsweisen Schwingungserzeuger brauchen
nur sehr geringe Schwingungen auf die Behälterwand zu übertragen, um
ein
Zusammenfallen des brückenbildenden Materials zu bewirken, da in der unteren Zone
des Behälters ein leerer Raum entstehen würde, wenn sich das Material durch die
ringförmige Öffnung Y bewegt, während der Boden des Behälters in Schwingungen versetzt
ist.
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Nachdem nunmehr die Erfindung und deren Wirkungsweise beschrieben
worden ist, dürfte es den mit der Materie vertrauten Fachleuten klar sein, daß verschiedene
Abänderungen vorgenommen werden können, ohne jedoch vom Erfindungsgedanken, wie
er in den nachfolgenden Ansprüchen zum Ausdruck gebracht ist, abzuweichen.