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Scheibenwischer für Fahrzeuge Die Erfindung bezieht sich auf einen
Scheibenwischer für Fahrzeuge, bestehend aus einem Wischer arm mit hakenförmig umgebogenem
Ende und einem Wischblatt, das einen im Querschnitt U-förmigen Tragbügel aufweist,
an dem ein Kupplungsteil schwenkbar angelenkt ist, das vom hakenförmig umgebogenen
Wischerarmende umgriffen ist und mindestens einen federnden Schenkel hat, welcher
beim Aufschieben des Wischerarmendes federnd zur Seite gedrückt wird, wonach eine
Rastverbindung zwischen dem Tragbügel und dem Wischerarm entsteht.
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Bei den bekannten Scheibenwischern dieser Art ist das Kupplungsteil
auf einer Achse gelagert, die zwischen den Schenkeln eines am Rücken des Tragbügels
befestigten U-förmigen Lagerbockes sitzt. Diese Ausführung erfordert zusätzliche
Teile zum Festhalten der Achse, die von außen sichtbar und daher wie der Tragbügel
oberflächenbearbeitet sind. Außerdem weist diese Ausführung einen verhältnismäßig
großen Abstand zwischen Achse und Wischlippe auf, der sich unter Umständen ungünstig
auf die Funktion des Wis,chblatts auswirkt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Wischblätter der genannten
Art zu vereinfachen sowie in der Funktion und im Aussehen zu verbessern.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sich die Schwenkachse
des Kupplungsteils in an sich bekannter Weise im Bereich eines Ausschnitts im Steg
des Tragbügels zwischen dessen Schenkeln erstreckt, an deren Innenseiten streifenförmige,
vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Zwischenlagen als Einbauteile anliegen, zwischen
denen das Kupplungsteil sitzt.
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Dadurch ist erreicht, daß die zusätzlichen Teile weitgehend unsichtbar
im Innern des Tragbügels liegen und daher nicht oberflächenbearbeitet zu sein brauchen,
also z. B. aus Kunststoff bestehen können. Außerdem ist erreicht, daß die das Kupplungsteil
tragende Achse näher an der Wischlippe liegt und daß der Tragbügel keine nach außen
vorstehende Teile hat, die das Reinigen des Tragbügels erschweren und sein Aussehen
beeinträchtigen. Die streifenförmigen Zwischenlagen ermöglichen es darüber hinaus,
daß die Verbindung des Wischblaues mit dem Wischerarm weitgehend spiel- und klapperfrei
ausgeführt sein kann.
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Es ist zwar bereits bekannt, das Kupplungsteil des Wischblattes zwischen
den Schenkeln des im Querschnitt U-förmigen Tragbügels anzuordnen. Hierbei handelt
es sich jedoch um ein im wesentlichen zylindrisches Kupplungsteil, das keinen federnden
Schenkel hat. Bei einem derartigen Kupplungsteil tritt das Problem nicht auf, den
Schenkel seitlich gut zu führen und vor einem Anstoßen an den seitlichen Kanten
des Ausschnitts im Steg des Tragbügels zu bewahren.
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Außerdem ist bereits vorgeschlagen worden, an einen im Querschnitt
U-förmigen Tragbügel ein Kunststoffteil anzuspritzen, das eine sich zwischen den
Schenkeln des Tragbügels erstreckende, als Kupplungsglied zum Anschließen eines
Wischerarmes dienende Kunststoffachse sowie an der Innenseite der Schenkel anliegende,
durch Verankerungslöcher in den Schenkeln hindurchgreifende Kunststoffstreifen aufweist.
Im Gegensatz hierzu stellen die streifenförmigen Zwischenlagen nach der vorliegenden
Erfindung Einbauteile dar, die im Bedarfsfall ausgebaut und durch neue Teile ersetzt
werden können.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß der weiteren Erfindung die
Zwischenlagen die Seitenwände eines rahmenartigen Einbauteils bilden, der passend
zwischen die Schenkel des Tragbügels eingesetzt ist.
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Dadurch wird der Zusammenbau der Teile wesentlich erleichtert und
ein einwandfreier Sitz der streifenförmigen Zwischenlagen sichergestellt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an zwei Ausführungsbeispielen veranschaulicht.
Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines Scheibenwischers, F i g. 2 den vergrößerten
Ausschnitt aus dem mit dem Wischerarm zu verbindenden Wischblattträger im Längsschnitt
nach Linie 11-II in F i g. 3, F i g. 3 .die Draufsicht der F i g. 2, gesehen in
Richtung des Pfeiles III in F i g. 2, F i g. 4 den der F i g. 2 entsprechenden Längsschnitt,
bei dem jedoch der Wischerarm und der Federbügel noch nicht miteinander gekuppelt
sind, F i g. 5 als zweites Ausführungsbeispiel einen schaubildlich dargestellten
Lagerkörper für den Federbügel,
F i g. 6 den Längsschnitt durch
den Mittelabschnitt des Wischblattträgers, der zur Aufnahme des Lagerteils nach
F i g. 5 dient, und F i g. 7 den Querschnitt nach Linie VII-VII in F i g. 6 mit
eingesetztem Lagerteil für den Federbügel.
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In den Rücken des Gummiwischelements 1 sind in an sich bekannter Weise
beiderseits Versteifungsschienen 2 eingelassen, an denen die Enden zweier Tragbügel
3 und 4 angreifen. Mit diesen beiden Tragbügeln ist jeweils das Ende eines dritten
Tragbügels 5 gelenkig verbunden, der aus einem im Querschnitt U-förmigen Blechteil
besteht. Der Steg des U-förmigen Tragbügels 5 hat in der Mitte einen Ausschnitt
6 zum Einführen des hakenförmigen Endes 7 des Wischerarmes B. Das dem Tragbügel
5 abgekehrte Ende des Wischerarmes 8 trägt in einem gehäuseartigen Blechteil 9 die
Mittel zum Verbinden des Wischerarmes mit der nicht dargestellten Antriebswelle
für den Wischer.
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Bei dem Beispiel nach den F i g. 2 bis 4 ist zwischen den Schenkeln
des Tragbügels 5 eine Achse 10 angeordnet, deren Enden beispielsweise an den beiden
Schenkeln des Tragbügels festgenietet sind. Auf der Achse 10 ist ein Rohrstück 11
drehbar, welches einen als Kupplungsteil dienenden zweischenkligen Federbügel 12
in der aus F i g. 2 und 4 ersichtlichen Weise trägt. Der Federbügel 12 ist um die
Achse 10 derart schwenkbar, daß er auf der einen Seite, in F i g. 4 rechts, durch
den Ausschnitt 6 herausschwenkbar ist, wie F i g. 4 zeigt. Auf der anderen Seite,
in F i g. 4 links, ist der Abstand zwischen der Achse 10 und dem Ende des Ausschnittes
6 geringer als auf der rechten Seite, so daß der Federbügel hier weder von innen
nach außen noch von außen nach innen hindurchgeschwenkt werden kann. Hierdurch wird
eine versehentliche falsche Einstellung des Federbügels verhindert. Der Abstand
zwischen der Achse 10 und dem in F i g. 4 links liegenden. Ende des Ausschnittes
6 ist aber so groß, daß das hakenförmige Ende 7 des Wischerarmes 8 hineinsteckbar
ist, wie F i g. 4 zeigt. Der aus einem Flachbandstreifen bestehende Wischerarm 8
ist an seinem Einsteckende derart verschmälert, daß vorspringende Schultern 13 gebildet
werden, welche die Einstecktiefe des hakenförmigen Endes 7 begrenzen, wie aus F
i g. 3 und 4 ersichtlich ist.
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Zum Verbinden des Endes 7 des Wischerarmes mit dem Federbügel 12 wird
der Wischerarm 8 aus der in F i g. 4- gezeigten Lage in Richtung gegen den Federbügel
bewegt und hierauf das hakenförmige Ende 7 über den Federbügel gezogen. Dabei rastet
ein Vorsprung 14 an dem einen Arm des Federbügels in eine Vertiefung 15 des hakenförmigen
Endes 7 ein, wodurch dieses und der Federbügel 12 in ihrer Verbindungslage gehalten
werden. Zum Lösen der Verbindung drückt man den über das hakenförmige Ende 7 des
Wischerarmes hinausragenden Schenkel des Federbügels 12 in Richtung des Pfeiles
A in F i g. 2 so weit hoch, daß der Vorsprung 14 aus der Vertiefung 15 ausrastet.
Hierauf kann der Federbügel 12
durch entsprechendes Verschieben des Tragbügels
5 aus dem hakenförmigen Ende 7 herausgeschoben werden. Dieses Lösen der Verbindung
kann erfolgen, wenn der Tragbügel 5 gegenüber dem Wischerarm 8 in die Lage gemäß
F i g. 4 verschwenkt worden ist, wobei der Federbügel 12 nach oben durch den Ausschnitt
6 herausragt und leicht zugänglich ist. An den beiden Innenwänden der Schenkel des
U-förmigen Tragbügels 5 sind streifenförmige Zwischenlagen 16 vorgesehen. Diese
haben Löcher für den Durchtritt der Achse 10 und werden jeweils von einem Ende des
Rohrstückes 11 gegen die anliegende Innenwand der Schenkel des Tragbügels gedrückt.
Diese streifenförmigen Zwischenlagen dienen als seitliche Führung für das hakenförmige
Ende 7 des Wischerarmes und den Federbügel 12. Hierdurch wird erreicht, daß
am inneren Rand des maschinell hergestellten Ausschnittes 6 keine zusätzliche Bearbeitung
erforderlich ist und die Bewegungsfreiheit des mit dem Federbügel verbundenen hakenförmigen
Wischerarmendes gesichert ist.
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Die streifenförmigen Zwischenlagen 16 können aus Metallblech oder
auch aus Kunststoff bestehen. Sie sind so lang ausgebildet, daß ihre Enden beiderseits
über den Ausschnitt 6 im Steg des Tragbügels 5 hinausragen und sich an der Innenseite
des Stegs abstützen können. Dadurch wird gewährleistet, daß die streifenförmigen
Zwischenlagen 16 in ihrer Lage verbleiben, auch wenn sie nur verhältnismäßig lose
auf der Achse sitzen bzw. von dem Rohrstück 11 gehalten werden.
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Die F i g. 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, bei dem an Stelle
der Zwischenlagen 16, der Achse 10 und des Rohrstückes 11 ein aus einem Kunststoffspritzteil
hergestelltes rahmenförmiges Einbauteil 17
vorgesehen ist, das von oben durch
den Ausschnitt 6 hindurch in den U-förmigen Tragbügel s gemäß F i g. 6 eingesetzt
werden kann. Das Einbauteil 17 hat innen eine Achse 11' zum Halten des Federbügels
12. An seinen Außenflächen hat das Einbauteil 17 in Verlängerung der Achse
11' Vorsprünge 18, die beim, Einsetzen in den Tragbügel s, bei dem sich das Einbauteil
vorübergehend elastisch verformt, in engtsprechende Löcher 19 in den Schenkeln des
Tragbügels einrasten. Ferner hat das Einbauteil an seinem oberen Ende Ansätze 20,
die in Vertiefungen 21 des Tragbügels 5 einfassen. Durch die Vorsprünge 18 und die
Ansätze 20 wird das Einbauteil 17 nach Eindrücken in den Tragbügel 5 sicher in seiner
Betriebslage gehalten.
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Am Tragbügel s bzw. an den streifenförmigen Zwischenlagen
16 oder auch am Einbauteil 17
könnten noch Vorsprünge angeordnet sein,
welche den Schwenkbereich des Federbügels 12 begrenzen,, so daß er beispielsweise
nicht über die in F i g. 4 gezeigte Lage hinaus noch weiter nach links geschwenkt
werden kann. Ein derartiger Anschlag wäre vor allen Dingen dann erforderlich, wenn
auch der in F i g. 4 links liegende Abschnitt zwischen der Achse 10 und dem Ende
des Ausschnittes 6 so lang wäre, daß der Federbügel 12 durch dieses Ausschnitt-Teil
hindurchgeschwenkt werden könnte.