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DE1265650B - Gesichtstuchpackung - Google Patents

Gesichtstuchpackung

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Publication number
DE1265650B
DE1265650B DED37395A DED0037395A DE1265650B DE 1265650 B DE1265650 B DE 1265650B DE D37395 A DED37395 A DE D37395A DE D0037395 A DED0037395 A DE D0037395A DE 1265650 B DE1265650 B DE 1265650B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cloth
flap
thickness
folded
access opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DED37395A
Other languages
English (en)
Inventor
Marion Donovan
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DED37395A priority Critical patent/DE1265650B/de
Publication of DE1265650B publication Critical patent/DE1265650B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/24Towel dispensers, e.g. for piled-up or folded textile towels; Toilet paper dispensers; Dispensers for piled-up or folded textile towels provided or not with devices for taking-up soiled towels as far as not mechanically driven
    • A47K10/32Dispensers for paper towels or toilet paper
    • A47K10/42Dispensers for paper towels or toilet paper dispensing from a store of single sheets, e.g. stacked
    • A47K10/421Dispensers for paper towels or toilet paper dispensing from a store of single sheets, e.g. stacked dispensing from the top of the dispenser
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/08Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession
    • B65D83/0894Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession the articles being positioned relative to one another or to the container in a special way, e.g. for facilitating dispensing, without additional support
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/24Towel dispensers, e.g. for piled-up or folded textile towels; Toilet paper dispensers; Dispensers for piled-up or folded textile towels provided or not with devices for taking-up soiled towels as far as not mechanically driven
    • A47K10/32Dispensers for paper towels or toilet paper
    • A47K10/42Dispensers for paper towels or toilet paper dispensing from a store of single sheets, e.g. stacked
    • A47K2010/428Details of the folds or interfolds of the sheets

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

  • Gesichtstuchpackung Die Erfindung bezieht sich auf eine Gesichtstuchpackung mit einem schachtelförmigen Ausgabebehälter, der mindestens eine an seiner oberen Wand mittig angeordnete Zugangsöffnung aufweist, die im wesentlichen in Längsrichtung verläuft, und in dem eine Anzahl von Gesichtstüchern, von denen jedes durch eine rechteckige Folie aus weichem saugfähigem Material gebildet wird, übereinanderliegend angeordnet sind, wobei die Randkante des obersten Gesichtstuches zur Entnahme des Tuches aus der Packung parallel mit der Zugangsöffnung angeordnet ist.
  • Gesichtstücher aus rechteckigen Folien weichen und saugfähigen Materials, die zum Zweck der Bereitstellung einer gebrauchsfertigen Packung übereinanderliegend angeordnet sind, sind an sich bekannt.
  • Es ist jedoch Aufgabe der Erfindung, eine Gesichtstuchpackung bereitzustellen, aus der sowohl wahlweise zusammengefaltete als auch vollständig auseinandergefaltete Einzeltücher entnommen werden können, während bei den bisher bekannten Packungen entweder nur vollständig auseinandergefaltete oder nur zusammengefaltete Tücher entnommen werden konnten.
  • So können beispielsweise bei der Gesichtstuchpackung gemäß der USA.-Patentschrift 1 910 094 die Gesichtstücher auseinandergefaltet entnommen werden. Dabei sind die Tücher in der Packung ineinandergefaltet, wobei eine einfache einlagige Lasche auf der oberen Lage des nächstfolgenden darunterliegenden Tuches aufliegt, so daß sich beim Hochziehen der Randkante dieser Lasche durch die Zugangsöffnung des die Tücher enthaltenden Behälters das herausgezogene Tuch entfaltet und gleichzeitig die Randkante des nächstfolgenden Tuches zum leichten Ergreifen durch die Zugangsöffnung gezogen wird.
  • Zur Entnahme eines auseinandergefalteten Tuches aus einer Packung ist es nach der USA.-Patentschrift 1 797 380 bekannt, die oberste Lasche des zuerst zu entnehmenden Tuches mit ihrer Randkante parallel mit der Zugangsöffnung anzuordnen und um die Randkante der oberen Packungslage herumzufalten.
  • Doppelt gefaltete Tücher können aus einer in der USA.-Patentschrift 2529 853 beschriebenen Packung entnommen werden. Zu diesem Zweck sind übereinanderliegend angeordnete und mit den Randkanten nach innen gefaltete Tücher in einem mit einer Zugangsöffnung versehenen Behälter untergebracht. Die Zugangs öffnung verläuft im wesentlichen quer zur Faltlinie der Tücher.
  • Die oben angeführte Aufgabe der Erfindung, wonach eine Tuchpackung geschaffen werden soll, die die wahlweise Entnahme von auseinandergefalteten oder von zusammengefalteten Tüchern ermöglicht, ergibt sich aus dem Wunsch, beispielsweise zur Erzielung einer größeren Saugfähigkeit zum Aufsaugen von Flüssigkeiten, ein völlig auseinandergefaltetes Tuch sofort nach der Entnahme aus dem Behälter zur Verfügung zu haben. Andererseits soll jedoch auch ein entsprechend zusammengefaltetes und kleineres Tuch aus dem Ausgabebehälter entnommen werden können, wenn der Verwendungszweck des entnommenen Tuches ein vollständiges Auseinanderfalten nicht erfordert.
  • Bei den bekannten Packungen war jeweils nur ein Teil der vorliegenden Aufgabe, nämlich entweder die Entnahme von vollständig auseinandergefalteten oder aber von zusammengefalteten Tüchern zu lösen, während die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin zu sehen ist, wahlweise zusammengefaltete oder auch auseinandergefaltete Tücher aus einer Packung entnehmen zu können.
  • Diese Aufgabe wurde durch die besondere Art des Zusammenfaltens der Einzeltücher, die iibereinanderliegend in einer Packung angeordnet sind, gelöst. Die gebrauchsfertige Packung kann in einem entsprechenden Ausgabebehälter mit einer oder mehreren Zugangsöffnungen untergebracht sein.
  • Im einzelnen ist die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe dadurch gelöst worden, daß jede der Folien auf sich selbst längs einer ersten Linie parallel zu einer Kante der Folie zur Bildung eines Bereiches doppelter Dicke gefaltet ist, die Folie auf sich selbst längs einer zweiten zur ersten Linie parallelen Linie und innerhalb des Bereiches doppelter Dicke zur Bildung einer ersten Lasche von doppelter Dicke gefaltet ist, eine einfache Dicke jeder Folie längs einer dritten Linie, die zur ersten und zur zweiten Linie parallel ist, auf sich selbst zurückgefaltet ist, so daß eine zweite Lasche von einfacher Dicke erhalten wird, wobei die Kante der zweiten Lasche so angeordnet ist, daß sie durch die Zugangsöffnung zugänglich ist, so daß beim Herausziehen eines Tuches durch diese Öffnung das Tuch zu einem Gebilde von einfacher Dicke entfaltet wird, während die Kante der ersten Lasche so angeordnet ist, daß sie durch die erwähnte Öffnung oder eine andere Zugangsöffnung zugänglich ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung näher beschrieben, und zwar zeigt F i g. 1 eine schaubildliche Ansicht eines mit Ge sichtstüchern gefüllten Ausgabebehälters gemäß der Erfindung, Fig. 2 eine Schnittansicht des oberen Teiles des Ausgabebehälters mit gebrauchsbereit eingelegten Gesichtstüchern in vergrößertem Maßstab, F i g. 3 eine etwas auseinandergezogene Schnittansicht eines nach der Erfindung gefalteten Gesichtstuches in vergrößertem Maßstab, Fig.4 eine schaubildliche Ansicht eines erfindungsgemäßen mit Gesichtstüchern gefüllten Ausgabebehälters, wobei die Zugangs öffnung in der oberen Wand des Ausgabebehälters sichtbar ist, Fig. 5 eine schaubildliche Ansicht des Ausgabebehälters nach F i g. 4, jedoch in umgekehrter Lage, um die Zugangs öffnung in der unteren Wand des Ausgabebehälters freizulegen, F i g. 6 eine Ansicht im Schnitt nach der Linie 6-6 in Fig. 4, F i g. 7 eine Ansicht im senkrechten Schnitt eines Gesichtstuches, das entsprechend einer anderen Ausführungsform der Erfindung gefaltet worden ist, Fig. 8 eine der Fig. 7 ähnliche Ansicht eines Gesichtstuches, das entsprechend einer weiteren abgeänderten Ausführungsform der Erfindung gefaltet ist, und F i g. 9 eine der F i g. 7 ähnliche Ansicht, welche ebenfalls ein weiteres abgeändert gefaltetes Gesichtstuch zeigt.
  • Eine Schnittansicht eines gefalteten Gesichtstuches 1 ist in F i g. 3 dargestellt. Dieses Tuch besteht aus einer zusammenhängenden Folie aus einem weichen saugfähigen Material, wie zellstoffhaltigem Kreppmaterial, das gewöhnlich zur Herstellung von Gesichtstüchern verwendet wird. Diese Folie ist längs einer ersten Faltlinie 2 so gefaltet, daß ein Bereich doppelter Dicke erhalten wird, der aus einer unteren Lage 3 und aus einer oberen Lage 4 besteht. Die Folie wird innerhalb dieses Bereichs von doppelter Dicke längs einer zur ersten Faltlinie 2 parallelen zweiten Faltlinie 5 so eingefaltet, daß eine erste Lasche 6 von doppelter Dicke erhalten wird. Eine einfache Dicke der Folie wird auf sich selbst längs einer dritten Faltlinie 7 eingefaltet, um eine zweite Lasche 6 a zu erhalten, die in der Nähe der Mitte des Tuchgebildes mit einer Kante 6 b endet.
  • Die untere Lage 3 endet vorzugsweise mit einer Kante 8. Obwohl es vorzuziehen ist, daß die untere Lage in der in Fig. 3 dargestellten Weise endet, kann eine nach innen gefaltete Verlängerung längs der Kante 8 vorgesehen werden, wenn dies gewünscht wird, obwohl auf diese Weise die wirtschaftlichen Vorteile der Erfindung nicht voll ausgenutzt werden, wie sich aus dem Nachfolgenden ergibt.
  • Aus F i g. 3 ist ersichtlich, daß das Tuch 1 an der ersten Faltlinie 2 der Lasche 6 erfaßt wird und da- durch in einer Form entnommen werden kann, in welcher es für alle praktischen Zwecke den bekannten zweilagigen Gesichtstüchern gleicht. Wenn jejedoch das Tuch 1 an der zweiten Lasche 6 a erfaßt und herausgezogen wird, entfaltet es sich vollständig, so daß eine Einzellage erhalten wird, deren Abmessungen im wesentlichen das Zweifache des Tuches in der mehrlagigen Form betragen.
  • Für den Fachmann ist ohne weiteres ersichtlich, daß das Tuch 1 in der in F i g. 3 dargestellten Weise gefaltet werden kann, ohne daß eine wesentliche Änderung der Einrichtungen erforderlich ist, wie sie bisher zum Falten gewöhnlicher Gesichtstücher verwendet werden. Dies trifft besonders zu, wenn die untere Lage längs der Kante 8 endet, wie in Fig. 3 gezeigt ist, aus welchem Grunde diese besondere Ausbildung bevorzugt wird.
  • Eine Packung von Tüchern 1, von denen jedes in der vorangehend beschriebenen Weise gefaltet ist, kann in einen schachtelförmigen AusgabebehälterlO, wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, verpackt werden.
  • Der Behälter 10 ist mit einer Zugangsöffnung 11 versehen, die, wie in Fig. 1 dargestellt, in Längsrichtung durch den Mittelteil der oberen Wand des Behälters verläuft. Die Laschen 6 und 6 a des zuoberst liegenden Tuches 1 sind für den Benutzer an jeder Längsseite der Zugangsöffnung 11 zugänglich. Auf die obere Wand des Behälters können Angaben aufgedruckt werden, beispielsweise die Buchstaben S und D auf jeder Seite der Zugangsöffnung, um anzuzeigen, daß die Tücher im Behälter so gestapelt sind, daß sie als einlagige oder zweilagige Gebilde entnommen werden können. Zu diesem Zweck werden die Laschen 6 a unterhalb des Buchstabens S angeordnet, während die Laschen 6 unterhalb des Buchstabens D angeordnet werden.
  • Wenn der Benutzer z. B. die Lasche 6 unterhalb des Buchstabens D erfaßt, wird das Tuch 1 in zweilagiger Form entnommen. Wenn er die Lasche 6 a unterhalb des BuchstabensS erfaßt, wird das Tuch bei der Entnahme durch die Zugangsöffnung 11 auseinandergefaltet, so daß es eine einlagige Form annimmt.
  • In Fig. 4 ist ein Ausgabebehälter 10 mit einer darin befindlichen Gesichtstücherpackung 12 dargestellt. Der schachtelförmige Ausgabebehälter kann von beliebiger üblicher Gestaltung sein. Der Behälter hat Seitenwändel4 (von denen in Fig.4 nur eine sichtbar ist), Endwände (von denen in F i g. 4 ebenfalls nur eine sichtbar ist), eine obere Wand 18 und eine untere Wand 20 (F i g. 5). Die obere Wand 18 ist mit einer länglichen Zugangsöffnung 22 versehen.
  • Eine ähnliche Zugangsöffnung 24 ist in der unteren Wand 20 vorgesehen. Wie ersichtlich, ermöglicht die Zugangsöffnung 22 bzw. 24 je nach Lage des schachtelförmigen Behälters 10 die Entnahme des obersten oder untersten Gesichtstuches der Packungl2.
  • Fig. 6 ist eine Ansicht im senkrechten Schnitt nach der Linie 6-6 in Fig. 4. Die Packung 12 be steht aus übereinanderliegend angeordneten Tüchern, die in einer Form gefaltet sein können, wie sie in der F i g. 7 dargestellt ist. Die Packung 12 kann jedoch auch aus Tüchern gebildet werden, die in einer in den F i g. 8 und 9 dargestellten Form gefaltet sind.
  • Das in F i g. 7 dargestellte Tuch ist allgemein mit 26 bezeichnet und besteht aus einer einzigen rechteckigen Folie aus einem zellstoffhaltigen oder ähnlichen faserhaltigen flächigen Material, das auf sich selbst längs einer ersten Faltelinie 28 gefaltet ist, so daß ein Tuchgebilde von doppelter Dicke entsteht.
  • Die erste Faltlinie 28 ist zu den entgegengesetzten Kanten 30 und 32 der ursprünglich flachen Folie parallel und von der Mitte der Folie, gemessen zwischen den Kanten 30 und 32, versetzt, so daß sich die Kante 32 zunächst über die Kante 30 hinaus erstreckt. Das Tuch 26 ist längs einer zweiten Faltlinie 36, die zur Faltlinie 28 parallel ist, und innerhalb des Bereiches doppelter Dicke des Tuches 26 nach oben gefaltet, so daß eine doppellagige erste Lasche 38 erhalten wird, die auf der Oberseite der oberen Lage 40 des zweilagigen Tuchgebildes aufruht. Das Tuch 26 ist ferner längs einer dritten Faltlinie 42 gefaltet, die sich in dem Bereich einfacher Dicke des Tuches 26 befindet und vorzugsweise mit der Kante 30 der oberen Lage 40 im wesentlichen in Üherdeckung zusammenfällt. Die einlagige zweite Lasche 34 liegt daher nach dem vollständigen Zusammenfalten des Tuches gegen die Unterseite der unteren Lage 44 des Tuches 26 an.
  • Aus Fig. 6 ergibt sich, daß die Packung 12 aus mehreren Tüchern besteht, die nach der in Fig. 7 gezeigten Art gefaltet sind, und daß die zweilagige erste Lasche 38, deren Innenkante in jedem Falle durch die erste Faltlinie 28 gebildet wird, oberhalb jedes der Tücher 26 innerhalb der Packung 12 angeordnet ist. Ferner ist ersichtlich, daß die einlagige zweite Lasche 34, deren Innenkante in jedem Falle durch die Folienkante 32 gebildet wird, unterhalb jedes der Tücher 26 innerhalb der Packung angeordnet ist. Daher kann, wenn ein Tuch 26 von der Oberseite der Packung 12 entnommen wird, dieses an der doppellagigen ersten Lasche 38 erfaßt und aus der Packung ohne Auseinanderfalten längs der ersten Faltlinie 28 angehoben werden, so daß das Tuch in zweilagiger Form entnommen wird. Wenn jedoch ein Tuch von der Unterseite der Packung (gewöhnlich durch das Umwenden des Ausgabebehälters 10) entnommen wird, wird die einlagige zweite Lasche 34 durch den Benutzer erfaßt, wobei das Tuch beim Abheben längs aller Faltlinien einschließlich der ersten Faltlinie 28 auseinandergefaltet wird, so daß es in einlagiger Form entnommen wird.
  • Bei einer vollständigen Packung von der in F i g. 6 gezeigten Art sind die Tücher 26 innerhalb des vorangehend beschriebenen Behälters 10 übereinanderliegend angeordnet. Die Zugangsöffnung 22 in der oberen Wand 18 ermöglicht daher den Zugang nur zu den zweilagigen Laschen 38, während die Zugangsöffnung 24 in der unteren Wand 20 des Ausgabebehälters nur einen Zugang zu den einlagigen Laschen 34 ermöglicht. Die Anordnung der Packung 12 innerhalb eines solchen Ausgabebehälters schützt nicht nur die Tücher bis zu einem bestimmten Grad und hält sie in senkrechter Ausrichtung, solange sie sich im Behälter befinden, sondern ergibt, wenn der Behälter mit Zugangs öffnungen 22 und 24 von geeigneter Größe und Form versehen ist, auch einen größeren oder geringeren Widerstand gegen das Herausziehen der Tücher, wodurch das Auseinanderfalten des Tuches in die zweilagige Form, bei der Entnahme durch die Zugangsöffnung 22, oder in die einlagige Form, bei der Entnahme durch die Zugangsöffnung 24, erleichtert wird. Die besondere Form und/oder Größe der Zugangs öffnungen 22 und 24 ist nicht kritisch. Die dargestellten Öffnungen sind lediglich Ausführungsbeispiele und mit Bezug auf die Laschen 38 und 34 so angeordnet, daß diese leicht zugänglich sind, und von einer solchen relativen Größe, daß das Auseinanderfalten der Tücher begünstigt wird.
  • Wie es sich aus den Fig. 4 und 5 ergibt, kann der Ausgabebehälter 10 mit Beschriftungen oder Anweisungen bedruckt werden, um die Form anzuzeigen, in welcher jedes einzelne Tuch aus den entgegengesetzten Zugangsöffnungen 22 und 24 des Behälters entnommen werden kann. Beispielsweise kann die obere Wand 18 (Fig. 4) den Aufdruck »doppelt« und die untere Wand 20 (F i g. 5) den Aufdruck »einfach« tragen. Die Seitenwände 14 sowie die Endwände 16 können gegebenenfalls ebenfalls den Aufdruck »doppelt« und »einfach« mit entsprechenden Pfeilen 19 und 21 tragen, welche zur oberen Wand 18 bzw. zur unteren Wand 20 zeigen.
  • Eine andere Form des Tuches ist in F i g. 8 dargestellt. Das in F i g. 8 gezeigte Tuch 126 besteht aus einer einzigen Folie aus einem geeigneten Material, das längs einer ersten Faltlinie 128 gefaltet ist, welche in diesem Falle mittig zwischen den Kanten 130 und 132 der Folie und parallel zu diesen angeordnet sein kann. Das Tuch 126 ist daher im wesentlichen über seinen vollen Bereich ein zweilagiges Tuch. Das Tuch 126 ist längs einer zweiten Faltlinie 136, die zu der ersten Faltlinie 128 parallel ist, zur Bildung einer ersten zweilagigen Lasche 138 nach oben gefaltet, die auf der Oberseite der oberen Lage 140 aufliegt. Die Innenkante der zweilagigen ersten Lasche 138 wird durch die erste Faltlinie 128 gebildet. Die untere Lage 144 ist längs einer dritten Faltlinie 142 zur Bildung einer einlagigen zweiten Lasche 134 nach unten gefaltet, welche an der Unterseite der unteren Lage 144 anliegt. Die Innenkante der zweiten Lasche 134 wird durch die Kante 132 der Folie gebildet. Die obere Lage 140 ist längs einer vierten Faltlinie 146 zur Bildung einer weiteren einlagigen Lasche 148 nach unten gefaltet, die an der Unterseite der oberen Lage 140 anliegt und ferner auf der Oberseite der unteren Lage 144 aufruht.
  • Wenn mehrere nach der in Fig. 8 dargestellten Art gefaltete Tücher in einer Packung in der vorangehend in Verbindung mit Fig.7 beschriebenen Weise übereinanderliegend angeordnet sind, können die zweilagigen ersten Laschen 138 dazu verwendet werden, nacheinander eine beliebige gewünschte Zahl von einzelnen Tüchern aufeinanderfolgend vom oberen Ende der Packung in zweilagiger Form abzuheben. Die einlagigen zweiten Laschen 134 wiederum können dazu verwendet werden, nacheinander jede beliebige gewünschte Zahl von Tüchern 126 aufeinanderfolgend von der Unterseite der Packung in einlagiger Form zu entnehmen. Wenn ein solcher Stapel in einem Ausgabebehälter der in Fig. 4 bis 6 dargestellten Art angeordnet ist, können die Tücher, genau wie in Verbindung mit den in F i g. 7 dargestellten Tüchern beschrieben, wahlweise in einlagiger oder doppellagiger Form entnommen werden.
  • In F i g. 9 ist eine weitere Ausführungsform eines gefalteten Tuches gezeigt. Das in F i g. 9 dargestellte Tuch 226 besteht aus einer Folie eines geeigneten Materials, das auf sich selbst längs einer ersten Faltlinie 228 gefaltet ist, welche zu den Kanten 230 und 232 der Folie parallel ist und im wesentlichen mittig zwischen diesen Kanten angeordnet werden kann.
  • Hierdurch wird ein zweilagiges Tuchgebilde erhalten, welches dann längs einer zweiten Faltlinie 236 zur Bildung einer ersten zweilagigen Lasche 238 nach oben gefaltet wird, die auf der Oberseite der oberen Lage 240 aufruht. Die Innenkante der ersten Lasche 238 wird durch die erste Faltlinie 228 gebildet. Die untere Lage 244 wird längs einer dritten Faltlinie 242, die zu den vorerwähnten Faltlinien parallel ist, zur Bildung einer einlagigen zweiten Lasche 234 nach unten gefaltet, die an der Unterseite der unteren Lage 244 anliegt. Die Innenkante der einlagigen zweiten Lasche 234 wird durch die Kante 232 der Folie gebildet. Die obere Lage 240 wird längs einer vierten Faltlinie 246, welche zu der dritten Faltlinie 242 parallel ist und sich vorzugsweise im wesentlichen in Ausrichtung mit dieser befindet, zur Bildung einer weiteren einlagigen Lasche 248 nach unten gefaltet, die auf der Oberseite der oberen Lage 240 aufruht. Die Innenkante der Lasche 248 wird durch die Kante230 der Folie gebildet. Das in F i g. 9 dargestellte Tuch ist daher im wesentlichen dem in F i g. 8 gezeigten ähnlich mit der Ausnahme, daß die einlagige Lasche 248 auf der Oberseite des Tuches aufruht und daher von der Oberseite des Tuches oder vom oberen Ende einer Packung solcher Tücher zugänglich ist. Der Benutzer einer Gesichtstuchpackung, deren einzelne Tücher nach der in F i g. 9 dargestellten Form gefaltet sind, kann daher nach seiner Wahl nacheinander eine beliebige Zahl von Tüchern von der Oberseite der Packung in zweilagiger Form dadurch entnehmen, daß er die zweilagigen ersten Laschen 238 erfaßt. Die Entnahme in einlagiger Form erfolgt dadurch, daß die Lasche 248 erfaßt wird. Der Benutzer kann Tücher auch von der Unterseite der Packung abziehen, jedoch nur in einlagiger Form, da nur die einlagige zweite Lasche 234 von der Unterseite der Packung zugänglich ist.
  • Wenn eine Gesichtstuchpackung der in F i g. 9 gezeigten Art innerhalb eines Ausgabebehälters von der in F i g. 6 dargestellten Art angeordnet wird, können die Tücher entweder als einlagige oder als zweilagige Tücher durch die Zugangsöffnung 22, jedoch nur als einlagige Tücher durch die Zugangsöffnung 24 entnommen werden.
  • In der vorangehenden Beschreibung wurde von einer einfachen Folie oder einer einfachen Dicke eines zur Verwendung als Gesichtstuch geeigneten Materials gesprochen. Es kann die einfache Folie, aus der das mehrlagige Tuchgebilde gefaltet wird, selbst wieder aus zwei oder mehreren übereinander ausgerichtet angeordneten Lagen bestehen, wobei die Entnahme solcher mehrlagiger Ausgangsfolien in gleicher Weise erfolgt, wenn sie in der geschilderten Weise gefaltet sind.

Claims (3)

  1. Patentansprüche: 1. Gesichtstuchpackung mit einem schachtelförmigen Ausgabebehälter, der mindestens eine an seiner oberen Wand mittig angeordnete Zugangsöffnung aufweist, die im wesentlichen in Längsrichtung verläuft, und in dem eine Anzahl von Gesichtstüchern, von denen jedes durch eine rechteckige Folie aus weichem saugfähigem Material gebildet wird, übereinanderliegend ausgerichtet sind, wobei eine Randkante des obersten Gesichtstuches zur Entnahme des Tuches aus der Packung parallel mit der Zugangsöffnung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Folien auf sich selbst längs einer ersten Linie (2, 28, 128, 228) parallel zu einer Kante der Folie zur Bildung eines Bereiches doppelter Dicke gefaltet ist, die Folie auf sich selbst längs einer zweiten (5, 36, 136, 236) zur ersten Linie (2, 28, 128, 228) parallelen Linie und innerhalb des Bereiches doppelter Dicke zur Bildung einer ersten Lasche (6, 38, 138, 2383 von doppelter Dicke gefaltet ist, eine einfache Dicke jeder Folie längs einer dritten Linie (7, 42, 142, 242), die zur ersten (2, 28, 128, 228) und zur zweiten Linie (5, 36, 136, 236) parallel ist, auf sich selbst zurückgefaltet ist, so daß eine zweite Lasche(6a, 34, 134, 234) von einfacher Dicke erhalten wird, wobei sowohl die Kante der zweiten Lasche (6a, 34, 134, 234) so angeordnet ist, daß sie durch die Zugangsöffnung (11, 22) zugänglich ist, so daß beim Herausziehen eines Tuches durch diese Öffnung das Tuch zu einem Gebilde von einfacher Dicke entfaltet wird, als auch die Kante der ersten Lasche (6, 38, 138, 238) so angeordnet ist, daß sie durch die erwähnte Öffnung oder eine andere Zugangsöffnung (24) zugänglich ist.
  2. 2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche von doppelter Dicke (6) und die Lasche von einfacher Dicke (6 a) auf der gleichen Fläche der gefalteten Folie vorgesehen sind, die beiden Laschen (6, 6a) zu der erwähnten Zugangsöffnung (11) parallel und die Laschen des obersten Tuches nur durch diese öffnung zugänglich sind, so daß ein auf die erste Lasche des obersten Tuches ausgeübter Zug zur Folge hat, daß dieses Tuch durch die erwähnte Zugangsöffnung in einer Form entnommen wird, bei welcher mindestens der Hauptteil seines Bereiches doppelte Dicke hat, während ein auf die zweite Lasche (6 a) eines zuoberst liegenden Tuches ausgeübter Zug zur Folge hat, daß das erwähnte Tuch durch die erwähnte Zugangsöffnung (11) in einer Form entnommen wird, bei welcher der gesamte Bereich desselben von einfacher Dicke ist.
  3. 3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher Zugangsöffnungen sowohl an der oberen als auch an der unteren Wand des Ausgabebehälters vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (38, 138, 238) von doppelter Dicke und die Lasche (34, 134, 234) von einfacher Dicke auf entgegengesetzten Seiten des gefalteten Tuchbildes vorgesehen sind, die erste Lasche (38, 138, 238) jedes Tuches obenliegend in Stapel angeordnet ist, so daß nacheinander Tücher aus dem Stapel als zweilagige Gebilde dadurch entnommen werden können, daß die erwähnte Lasche doppelter Dicke jedes Tuches von der Oberseite des Stapels erfaßt wird, während nacheinander die Tücher aus dem Stapel als einlagige Gebilde dadurch zu entnehmen sind, daß die erwähnte Lasche (34, 134, 234) einfacher Dicke von der Unterseite des Stapels erfaßt wird.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 837056; USA.-Patentschriften Nr. 1 177 466, 1797380, 1910094,2529853.
DED37395A 1961-11-06 1961-11-06 Gesichtstuchpackung Pending DE1265650B (de)

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DED37395A DE1265650B (de) 1961-11-06 1961-11-06 Gesichtstuchpackung

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