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Gesichtstuchpackung Die Erfindung bezieht sich auf eine Gesichtstuchpackung
mit einem schachtelförmigen Ausgabebehälter, der mindestens eine an seiner oberen
Wand mittig angeordnete Zugangsöffnung aufweist, die im wesentlichen in Längsrichtung
verläuft, und in dem eine Anzahl von Gesichtstüchern, von denen jedes durch eine
rechteckige Folie aus weichem saugfähigem Material gebildet wird, übereinanderliegend
angeordnet sind, wobei die Randkante des obersten Gesichtstuches zur Entnahme des
Tuches aus der Packung parallel mit der Zugangsöffnung angeordnet ist.
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Gesichtstücher aus rechteckigen Folien weichen und saugfähigen Materials,
die zum Zweck der Bereitstellung einer gebrauchsfertigen Packung übereinanderliegend
angeordnet sind, sind an sich bekannt.
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Es ist jedoch Aufgabe der Erfindung, eine Gesichtstuchpackung bereitzustellen,
aus der sowohl wahlweise zusammengefaltete als auch vollständig auseinandergefaltete
Einzeltücher entnommen werden können, während bei den bisher bekannten Packungen
entweder nur vollständig auseinandergefaltete oder nur zusammengefaltete Tücher
entnommen werden konnten.
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So können beispielsweise bei der Gesichtstuchpackung gemäß der USA.-Patentschrift
1 910 094 die Gesichtstücher auseinandergefaltet entnommen werden. Dabei sind die
Tücher in der Packung ineinandergefaltet, wobei eine einfache einlagige Lasche auf
der oberen Lage des nächstfolgenden darunterliegenden Tuches aufliegt, so daß sich
beim Hochziehen der Randkante dieser Lasche durch die Zugangsöffnung des die Tücher
enthaltenden Behälters das herausgezogene Tuch entfaltet und gleichzeitig die Randkante
des nächstfolgenden Tuches zum leichten Ergreifen durch die Zugangsöffnung gezogen
wird.
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Zur Entnahme eines auseinandergefalteten Tuches aus einer Packung
ist es nach der USA.-Patentschrift 1 797 380 bekannt, die oberste Lasche des zuerst
zu entnehmenden Tuches mit ihrer Randkante parallel mit der Zugangsöffnung anzuordnen
und um die Randkante der oberen Packungslage herumzufalten.
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Doppelt gefaltete Tücher können aus einer in der USA.-Patentschrift
2529 853 beschriebenen Packung entnommen werden. Zu diesem Zweck sind übereinanderliegend
angeordnete und mit den Randkanten nach innen gefaltete Tücher in einem mit einer
Zugangsöffnung versehenen Behälter untergebracht. Die Zugangs öffnung verläuft im
wesentlichen quer zur Faltlinie der Tücher.
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Die oben angeführte Aufgabe der Erfindung, wonach eine Tuchpackung
geschaffen werden soll, die die wahlweise Entnahme von auseinandergefalteten oder
von zusammengefalteten Tüchern ermöglicht, ergibt sich aus dem Wunsch, beispielsweise
zur Erzielung einer größeren Saugfähigkeit zum Aufsaugen von Flüssigkeiten, ein
völlig auseinandergefaltetes Tuch sofort nach der Entnahme aus dem Behälter zur
Verfügung zu haben. Andererseits soll jedoch auch ein entsprechend zusammengefaltetes
und kleineres Tuch aus dem Ausgabebehälter entnommen werden können, wenn der Verwendungszweck
des entnommenen Tuches ein vollständiges Auseinanderfalten nicht erfordert.
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Bei den bekannten Packungen war jeweils nur ein Teil der vorliegenden
Aufgabe, nämlich entweder die Entnahme von vollständig auseinandergefalteten oder
aber von zusammengefalteten Tüchern zu lösen, während die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin zu sehen ist, wahlweise zusammengefaltete oder auch auseinandergefaltete
Tücher aus einer Packung entnehmen zu können.
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Diese Aufgabe wurde durch die besondere Art des Zusammenfaltens der
Einzeltücher, die iibereinanderliegend in einer Packung angeordnet sind, gelöst.
Die gebrauchsfertige Packung kann in einem entsprechenden Ausgabebehälter mit einer
oder mehreren Zugangsöffnungen untergebracht sein.
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Im einzelnen ist die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe dadurch
gelöst worden, daß jede der Folien auf sich selbst längs einer ersten Linie parallel
zu einer Kante der Folie zur Bildung eines Bereiches doppelter Dicke gefaltet ist,
die Folie auf sich selbst längs einer zweiten zur ersten Linie parallelen Linie
und innerhalb des Bereiches doppelter Dicke zur Bildung einer ersten Lasche von
doppelter Dicke gefaltet ist, eine einfache Dicke jeder Folie längs einer dritten
Linie, die zur ersten und zur
zweiten Linie parallel ist, auf sich
selbst zurückgefaltet ist, so daß eine zweite Lasche von einfacher Dicke erhalten
wird, wobei die Kante der zweiten Lasche so angeordnet ist, daß sie durch die Zugangsöffnung
zugänglich ist, so daß beim Herausziehen eines Tuches durch diese Öffnung das Tuch
zu einem Gebilde von einfacher Dicke entfaltet wird, während die Kante der ersten
Lasche so angeordnet ist, daß sie durch die erwähnte Öffnung oder eine andere Zugangsöffnung
zugänglich ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung näher
beschrieben, und zwar zeigt F i g. 1 eine schaubildliche Ansicht eines mit Ge sichtstüchern
gefüllten Ausgabebehälters gemäß der Erfindung, Fig. 2 eine Schnittansicht des oberen
Teiles des Ausgabebehälters mit gebrauchsbereit eingelegten Gesichtstüchern in vergrößertem
Maßstab, F i g. 3 eine etwas auseinandergezogene Schnittansicht eines nach der Erfindung
gefalteten Gesichtstuches in vergrößertem Maßstab, Fig.4 eine schaubildliche Ansicht
eines erfindungsgemäßen mit Gesichtstüchern gefüllten Ausgabebehälters, wobei die
Zugangs öffnung in der oberen Wand des Ausgabebehälters sichtbar ist, Fig. 5 eine
schaubildliche Ansicht des Ausgabebehälters nach F i g. 4, jedoch in umgekehrter
Lage, um die Zugangs öffnung in der unteren Wand des Ausgabebehälters freizulegen,
F i g. 6 eine Ansicht im Schnitt nach der Linie 6-6 in Fig. 4, F i g. 7 eine Ansicht
im senkrechten Schnitt eines Gesichtstuches, das entsprechend einer anderen Ausführungsform
der Erfindung gefaltet worden ist, Fig. 8 eine der Fig. 7 ähnliche Ansicht eines
Gesichtstuches, das entsprechend einer weiteren abgeänderten Ausführungsform der
Erfindung gefaltet ist, und F i g. 9 eine der F i g. 7 ähnliche Ansicht, welche
ebenfalls ein weiteres abgeändert gefaltetes Gesichtstuch zeigt.
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Eine Schnittansicht eines gefalteten Gesichtstuches 1 ist in F i
g. 3 dargestellt. Dieses Tuch besteht aus einer zusammenhängenden Folie aus einem
weichen saugfähigen Material, wie zellstoffhaltigem Kreppmaterial, das gewöhnlich
zur Herstellung von Gesichtstüchern verwendet wird. Diese Folie ist längs einer
ersten Faltlinie 2 so gefaltet, daß ein Bereich doppelter Dicke erhalten wird, der
aus einer unteren Lage 3 und aus einer oberen Lage 4 besteht. Die Folie wird innerhalb
dieses Bereichs von doppelter Dicke längs einer zur ersten Faltlinie 2 parallelen
zweiten Faltlinie 5 so eingefaltet, daß eine erste Lasche 6 von doppelter Dicke
erhalten wird. Eine einfache Dicke der Folie wird auf sich selbst längs einer dritten
Faltlinie 7 eingefaltet, um eine zweite Lasche 6 a zu erhalten, die in der Nähe
der Mitte des Tuchgebildes mit einer Kante 6 b endet.
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Die untere Lage 3 endet vorzugsweise mit einer Kante 8. Obwohl es
vorzuziehen ist, daß die untere Lage in der in Fig. 3 dargestellten Weise endet,
kann eine nach innen gefaltete Verlängerung längs der Kante 8 vorgesehen werden,
wenn dies gewünscht wird, obwohl auf diese Weise die wirtschaftlichen Vorteile der
Erfindung nicht voll ausgenutzt werden, wie sich aus dem Nachfolgenden ergibt.
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Aus F i g. 3 ist ersichtlich, daß das Tuch 1 an der ersten Faltlinie
2 der Lasche 6 erfaßt wird und da-
durch in einer Form entnommen werden kann, in
welcher es für alle praktischen Zwecke den bekannten zweilagigen Gesichtstüchern
gleicht. Wenn jejedoch das Tuch 1 an der zweiten Lasche 6 a erfaßt und herausgezogen
wird, entfaltet es sich vollständig, so daß eine Einzellage erhalten wird, deren
Abmessungen im wesentlichen das Zweifache des Tuches in der mehrlagigen Form betragen.
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Für den Fachmann ist ohne weiteres ersichtlich, daß das Tuch 1 in
der in F i g. 3 dargestellten Weise gefaltet werden kann, ohne daß eine wesentliche
Änderung der Einrichtungen erforderlich ist, wie sie bisher zum Falten gewöhnlicher
Gesichtstücher verwendet werden. Dies trifft besonders zu, wenn die untere Lage
längs der Kante 8 endet, wie in Fig. 3 gezeigt ist, aus welchem Grunde diese besondere
Ausbildung bevorzugt wird.
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Eine Packung von Tüchern 1, von denen jedes in der vorangehend beschriebenen
Weise gefaltet ist, kann in einen schachtelförmigen AusgabebehälterlO, wie in Fig.
1 und 2 dargestellt, verpackt werden.
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Der Behälter 10 ist mit einer Zugangsöffnung 11 versehen, die, wie
in Fig. 1 dargestellt, in Längsrichtung durch den Mittelteil der oberen Wand des
Behälters verläuft. Die Laschen 6 und 6 a des zuoberst liegenden Tuches 1 sind für
den Benutzer an jeder Längsseite der Zugangsöffnung 11 zugänglich. Auf die obere
Wand des Behälters können Angaben aufgedruckt werden, beispielsweise die Buchstaben
S und D auf jeder Seite der Zugangsöffnung, um anzuzeigen, daß die Tücher im Behälter
so gestapelt sind, daß sie als einlagige oder zweilagige Gebilde entnommen werden
können. Zu diesem Zweck werden die Laschen 6 a unterhalb des Buchstabens S angeordnet,
während die Laschen 6 unterhalb des Buchstabens D angeordnet werden.
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Wenn der Benutzer z. B. die Lasche 6 unterhalb des Buchstabens D
erfaßt, wird das Tuch 1 in zweilagiger Form entnommen. Wenn er die Lasche 6 a unterhalb
des BuchstabensS erfaßt, wird das Tuch bei der Entnahme durch die Zugangsöffnung
11 auseinandergefaltet, so daß es eine einlagige Form annimmt.
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In Fig. 4 ist ein Ausgabebehälter 10 mit einer darin befindlichen
Gesichtstücherpackung 12 dargestellt. Der schachtelförmige Ausgabebehälter kann
von beliebiger üblicher Gestaltung sein. Der Behälter hat Seitenwändel4 (von denen
in Fig.4 nur eine sichtbar ist), Endwände (von denen in F i g. 4 ebenfalls nur eine
sichtbar ist), eine obere Wand 18 und eine untere Wand 20 (F i g. 5). Die obere
Wand 18 ist mit einer länglichen Zugangsöffnung 22 versehen.
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Eine ähnliche Zugangsöffnung 24 ist in der unteren Wand 20 vorgesehen.
Wie ersichtlich, ermöglicht die Zugangsöffnung 22 bzw. 24 je nach Lage des schachtelförmigen
Behälters 10 die Entnahme des obersten oder untersten Gesichtstuches der Packungl2.
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Fig. 6 ist eine Ansicht im senkrechten Schnitt nach der Linie 6-6
in Fig. 4. Die Packung 12 be steht aus übereinanderliegend angeordneten Tüchern,
die in einer Form gefaltet sein können, wie sie in der F i g. 7 dargestellt ist.
Die Packung 12 kann jedoch auch aus Tüchern gebildet werden, die in einer in den
F i g. 8 und 9 dargestellten Form gefaltet sind.
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Das in F i g. 7 dargestellte Tuch ist allgemein mit 26 bezeichnet
und besteht aus einer einzigen rechteckigen Folie aus einem zellstoffhaltigen oder
ähnlichen faserhaltigen flächigen Material, das auf sich
selbst
längs einer ersten Faltelinie 28 gefaltet ist, so daß ein Tuchgebilde von doppelter
Dicke entsteht.
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Die erste Faltlinie 28 ist zu den entgegengesetzten Kanten 30 und
32 der ursprünglich flachen Folie parallel und von der Mitte der Folie, gemessen
zwischen den Kanten 30 und 32, versetzt, so daß sich die Kante 32 zunächst über
die Kante 30 hinaus erstreckt. Das Tuch 26 ist längs einer zweiten Faltlinie 36,
die zur Faltlinie 28 parallel ist, und innerhalb des Bereiches doppelter Dicke des
Tuches 26 nach oben gefaltet, so daß eine doppellagige erste Lasche 38 erhalten
wird, die auf der Oberseite der oberen Lage 40 des zweilagigen Tuchgebildes aufruht.
Das Tuch 26 ist ferner längs einer dritten Faltlinie 42 gefaltet, die sich in dem
Bereich einfacher Dicke des Tuches 26 befindet und vorzugsweise mit der Kante 30
der oberen Lage 40 im wesentlichen in Üherdeckung zusammenfällt. Die einlagige zweite
Lasche 34 liegt daher nach dem vollständigen Zusammenfalten des Tuches gegen die
Unterseite der unteren Lage 44 des Tuches 26 an.
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Aus Fig. 6 ergibt sich, daß die Packung 12 aus mehreren Tüchern besteht,
die nach der in Fig. 7 gezeigten Art gefaltet sind, und daß die zweilagige erste
Lasche 38, deren Innenkante in jedem Falle durch die erste Faltlinie 28 gebildet
wird, oberhalb jedes der Tücher 26 innerhalb der Packung 12 angeordnet ist. Ferner
ist ersichtlich, daß die einlagige zweite Lasche 34, deren Innenkante in jedem Falle
durch die Folienkante 32 gebildet wird, unterhalb jedes der Tücher 26 innerhalb
der Packung angeordnet ist. Daher kann, wenn ein Tuch 26 von der Oberseite der Packung
12 entnommen wird, dieses an der doppellagigen ersten Lasche 38 erfaßt und aus der
Packung ohne Auseinanderfalten längs der ersten Faltlinie 28 angehoben werden, so
daß das Tuch in zweilagiger Form entnommen wird. Wenn jedoch ein Tuch von der Unterseite
der Packung (gewöhnlich durch das Umwenden des Ausgabebehälters 10) entnommen wird,
wird die einlagige zweite Lasche 34 durch den Benutzer erfaßt, wobei das Tuch beim
Abheben längs aller Faltlinien einschließlich der ersten Faltlinie 28 auseinandergefaltet
wird, so daß es in einlagiger Form entnommen wird.
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Bei einer vollständigen Packung von der in F i g. 6 gezeigten Art
sind die Tücher 26 innerhalb des vorangehend beschriebenen Behälters 10 übereinanderliegend
angeordnet. Die Zugangsöffnung 22 in der oberen Wand 18 ermöglicht daher den Zugang
nur zu den zweilagigen Laschen 38, während die Zugangsöffnung 24 in der unteren
Wand 20 des Ausgabebehälters nur einen Zugang zu den einlagigen Laschen 34 ermöglicht.
Die Anordnung der Packung 12 innerhalb eines solchen Ausgabebehälters schützt nicht
nur die Tücher bis zu einem bestimmten Grad und hält sie in senkrechter Ausrichtung,
solange sie sich im Behälter befinden, sondern ergibt, wenn der Behälter mit Zugangs
öffnungen 22 und 24 von geeigneter Größe und Form versehen ist, auch einen größeren
oder geringeren Widerstand gegen das Herausziehen der Tücher, wodurch das Auseinanderfalten
des Tuches in die zweilagige Form, bei der Entnahme durch die Zugangsöffnung 22,
oder in die einlagige Form, bei der Entnahme durch die Zugangsöffnung 24, erleichtert
wird. Die besondere Form und/oder Größe der Zugangs öffnungen 22 und 24 ist nicht
kritisch. Die dargestellten Öffnungen sind lediglich Ausführungsbeispiele und mit
Bezug auf die
Laschen 38 und 34 so angeordnet, daß diese leicht zugänglich sind,
und von einer solchen relativen Größe, daß das Auseinanderfalten der Tücher begünstigt
wird.
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Wie es sich aus den Fig. 4 und 5 ergibt, kann der Ausgabebehälter
10 mit Beschriftungen oder Anweisungen bedruckt werden, um die Form anzuzeigen,
in welcher jedes einzelne Tuch aus den entgegengesetzten Zugangsöffnungen 22 und
24 des Behälters entnommen werden kann. Beispielsweise kann die obere Wand 18 (Fig.
4) den Aufdruck »doppelt« und die untere Wand 20 (F i g. 5) den Aufdruck »einfach«
tragen. Die Seitenwände 14 sowie die Endwände 16 können gegebenenfalls ebenfalls
den Aufdruck »doppelt« und »einfach« mit entsprechenden Pfeilen 19 und 21 tragen,
welche zur oberen Wand 18 bzw. zur unteren Wand 20 zeigen.
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Eine andere Form des Tuches ist in F i g. 8 dargestellt. Das in F
i g. 8 gezeigte Tuch 126 besteht aus einer einzigen Folie aus einem geeigneten Material,
das längs einer ersten Faltlinie 128 gefaltet ist, welche in diesem Falle mittig
zwischen den Kanten 130 und 132 der Folie und parallel zu diesen angeordnet sein
kann. Das Tuch 126 ist daher im wesentlichen über seinen vollen Bereich ein zweilagiges
Tuch. Das Tuch 126 ist längs einer zweiten Faltlinie 136, die zu der ersten Faltlinie
128 parallel ist, zur Bildung einer ersten zweilagigen Lasche 138 nach oben gefaltet,
die auf der Oberseite der oberen Lage 140 aufliegt. Die Innenkante der zweilagigen
ersten Lasche 138 wird durch die erste Faltlinie 128 gebildet. Die untere Lage 144
ist längs einer dritten Faltlinie 142 zur Bildung einer einlagigen zweiten Lasche
134 nach unten gefaltet, welche an der Unterseite der unteren Lage 144 anliegt.
Die Innenkante der zweiten Lasche 134 wird durch die Kante 132 der Folie gebildet.
Die obere Lage 140 ist längs einer vierten Faltlinie 146 zur Bildung einer weiteren
einlagigen Lasche 148 nach unten gefaltet, die an der Unterseite der oberen Lage
140 anliegt und ferner auf der Oberseite der unteren Lage 144 aufruht.
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Wenn mehrere nach der in Fig. 8 dargestellten Art gefaltete Tücher
in einer Packung in der vorangehend in Verbindung mit Fig.7 beschriebenen Weise
übereinanderliegend angeordnet sind, können die zweilagigen ersten Laschen 138 dazu
verwendet werden, nacheinander eine beliebige gewünschte Zahl von einzelnen Tüchern
aufeinanderfolgend vom oberen Ende der Packung in zweilagiger Form abzuheben. Die
einlagigen zweiten Laschen 134 wiederum können dazu verwendet werden, nacheinander
jede beliebige gewünschte Zahl von Tüchern 126 aufeinanderfolgend von der Unterseite
der Packung in einlagiger Form zu entnehmen. Wenn ein solcher Stapel in einem Ausgabebehälter
der in Fig. 4 bis 6 dargestellten Art angeordnet ist, können die Tücher, genau wie
in Verbindung mit den in F i g. 7 dargestellten Tüchern beschrieben, wahlweise in
einlagiger oder doppellagiger Form entnommen werden.
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In F i g. 9 ist eine weitere Ausführungsform eines gefalteten Tuches
gezeigt. Das in F i g. 9 dargestellte Tuch 226 besteht aus einer Folie eines geeigneten
Materials, das auf sich selbst längs einer ersten Faltlinie 228 gefaltet ist, welche
zu den Kanten 230 und 232 der Folie parallel ist und im wesentlichen mittig zwischen
diesen Kanten angeordnet werden kann.
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Hierdurch wird ein zweilagiges Tuchgebilde erhalten, welches dann
längs einer zweiten Faltlinie 236 zur
Bildung einer ersten zweilagigen
Lasche 238 nach oben gefaltet wird, die auf der Oberseite der oberen Lage 240 aufruht.
Die Innenkante der ersten Lasche 238 wird durch die erste Faltlinie 228 gebildet.
Die untere Lage 244 wird längs einer dritten Faltlinie 242, die zu den vorerwähnten
Faltlinien parallel ist, zur Bildung einer einlagigen zweiten Lasche 234 nach unten
gefaltet, die an der Unterseite der unteren Lage 244 anliegt. Die Innenkante der
einlagigen zweiten Lasche 234 wird durch die Kante 232 der Folie gebildet. Die obere
Lage 240 wird längs einer vierten Faltlinie 246, welche zu der dritten Faltlinie
242 parallel ist und sich vorzugsweise im wesentlichen in Ausrichtung mit dieser
befindet, zur Bildung einer weiteren einlagigen Lasche 248 nach unten gefaltet,
die auf der Oberseite der oberen Lage 240 aufruht. Die Innenkante der Lasche 248
wird durch die Kante230 der Folie gebildet. Das in F i g. 9 dargestellte Tuch ist
daher im wesentlichen dem in F i g. 8 gezeigten ähnlich mit der Ausnahme, daß die
einlagige Lasche 248 auf der Oberseite des Tuches aufruht und daher von der Oberseite
des Tuches oder vom oberen Ende einer Packung solcher Tücher zugänglich ist. Der
Benutzer einer Gesichtstuchpackung, deren einzelne Tücher nach der in F i g. 9 dargestellten
Form gefaltet sind, kann daher nach seiner Wahl nacheinander eine beliebige Zahl
von Tüchern von der Oberseite der Packung in zweilagiger Form dadurch entnehmen,
daß er die zweilagigen ersten Laschen 238 erfaßt. Die Entnahme in einlagiger Form
erfolgt dadurch, daß die Lasche 248 erfaßt wird. Der Benutzer kann Tücher auch von
der Unterseite der Packung abziehen, jedoch nur in einlagiger Form, da nur die einlagige
zweite Lasche 234 von der Unterseite der Packung zugänglich ist.
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Wenn eine Gesichtstuchpackung der in F i g. 9 gezeigten Art innerhalb
eines Ausgabebehälters von der in F i g. 6 dargestellten Art angeordnet wird, können
die Tücher entweder als einlagige oder als zweilagige Tücher durch die Zugangsöffnung
22, jedoch nur als einlagige Tücher durch die Zugangsöffnung 24 entnommen werden.
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In der vorangehenden Beschreibung wurde von einer einfachen Folie
oder einer einfachen Dicke eines zur Verwendung als Gesichtstuch geeigneten Materials
gesprochen. Es kann die einfache Folie, aus der das mehrlagige Tuchgebilde gefaltet
wird, selbst wieder aus zwei oder mehreren übereinander ausgerichtet angeordneten
Lagen bestehen, wobei die Entnahme solcher mehrlagiger Ausgangsfolien in gleicher
Weise erfolgt, wenn sie in der geschilderten Weise gefaltet sind.