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Vorrichtung zum automatischen Prüfen von Zahnrädern Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zum automatischen Prüfen von Zahnrädern mit zwei einander
gegenüberliegenden und gegenläufig durch Axialverschiebung in die Zahnlücken einführbaren,
im Meßzustand an den Zahnflanken anliegenden Tastern sowie mit einer Fördereinrichtung,
die die zu prüfenden Zahnräder in einer für die Prüfung geeigneten Lage dem Prüfgerät
zuführt, einer Sortiervorrichtung, die die brauchbaren Zahnräder von den unbrauchbaren
trennt, und einer Steuereinrichtung, die die Zahnradfräsmaschine stillsetzt, sobald
der Ausschuß ein bestimmtes Maß überschreitet.
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Bei Prüfvorrichtungen mit zwei gegeneinander relativ verschieblichen
Tastern müssen die zu prüfenden Zahnräder so gegen die Taster ausgerichtet werden,
daß diese auch mit Sicherheit in die Zahnlücken eintreten können. Dies geschieht
bei einer bekannten Anordnung dieser Art von Hand, indem das gesamte Prüfgerät auf
das zu prüfende Zahnrad aufgesetzt wird und mittels eines Handhebels nach vorheriger
Ausrichtung der Taster auf die Zahnlücken nach Augenmaß die Taster in die Zahnlücken
eingeführt werden.
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Andererseits ist in anderem Zusammenhang die obenerwähnte automatische
Prüfungsvorrichtung bekannt, bei welcher eine Fördereinrichtung verwendet wird,
welche die Zahnräder dem Prüfgerät zuführt, wobei dem Prüfgerät eine Sortiervorrichtung
sowie eine Steuereinrichtung zum Stillsetzen der Zahnradfräsmaschine nachgeschaltet
ist. Die eigentliche Prüfung der Zahnräder erfolgt aber bei dieser bekannten Anordnung
durch zwei im Abstand des Durchmessers des zu prüfenden Zahnrades angeordnete Meisterzahnräder,
von denen eines angetrieben ist. Die Prüfung mittels Meisterräder erfüllt aber meist
nicht die Anforderungen an Genauigkeit, die an ein Meßgerät gestellt werden müssen,
außerdem sind Meisterräder einer recht erheblichen Abnutzung unterworfen, die schnell
eine Änderung der Evolventenform verursacht, welche schwer nachgeprüft und mit den
im Fertigungsbetrieb zur Verfügung stehenden Mitteln nicht berichtigt werden kann.
Der Verschleiß bei Meisterrädern ist außerdem nicht allein auf die mit den Prüflingen
jeweils im Eingriff befindlichen Flanken beschränkt, vielmehr wird außerdem das
Meßergebnis auch durch den Verschleiß an den Lagerungen der Meisterräder, die sich
ja während des Prüfvorganges zwangläufig drehen müssen, verfälscht.
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Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß damit eine selbsttätige, exakte und
trotzdem einfache Zuführung und Ausrichtung
der Zahnräder an der Meßstelle möglich
wird, um die Vorrichtung für die Benutzung einer mit zwei gegen läufigen Tastern
arbeitenden Meßvorrichtung verwendbar zu machen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch geneigt liegende, die zu
prüfenden Zahnräder von der Fördereinrichtung zur Meßstelle und von dort zur Ausgabestelle
im aufgerichteten Zustand führende, im Bodenbereich von Seitenführungen angeordnete
Zahnstangen gelöst, wobei sich die Mittelsenkrechte jeweils eines Zahnes der Zahnstangen
mit den Tasterachsen deckt und wobei eine führungsabwärts im Bewegungsbereich der
Zahnräder ausschwenkbar etwa auf der Höhe des Zahnradmittelpunktes angeordnete Sperre
vorgesehen ist, deren dem jeweiligen Zahnrad zugewandte Kante zu den Tasterachsen
einen dem jeweiligen halben Zahnradkopfkreisdurchmesser entsprechenden Abstand hat.
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Mit dieser Anordnung wird erreicht, daß durch die Lage der Sperre
einerseits und durch die Zuordnung der Zähne der Zahnstangen zu den Zahnlücken andererseits
stets sichergestellt ist, daß im Meßzustand die Taster der Vorrichtung in eine Zahnlücke
und nicht etwa auf den Zahnkopf treffen. Ein Versetzen der Zahnräder gegenüber den
Tastern, wie dies beispielsweise bei der bekannten mit Meisterrädern arbeitenden
Vorrichtung möglich ist, ist mit der erfindungsgemäßen Anordnung ausgeschlossen.
Hieraus
ergibt sich der Vorteil, daß die Prüfung selbst sehr schnell
und verzögerungsfrei durchgeführt werden kann, da nicht mit schlecht einlaufenden
Zahnrädern gerechnet zu werden braucht.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht darin,
daß die Zahnstangen selbst am eigentlichen Meßvorgang nicht teilnehmen, sondern
nur der Ausrichtung und Förderung dienen, so daß in der Meßlage ohne Beeinträchtigung
der Meßgenauigkeit ein relativ großer Lagespielraum der Zahnräder möglich ist. Den
Ausgleich von eventuell verbleibenden Lagetoleranzen bei unter Umständen mit Spiel
in der Meßlage befindlichen Zahnrädern übernehmen die Taster, wie auch bei von Hand
aufzusetzenden Vorrichtungen selbst. Hieraus folgt weiter, daß ein Verschleiß der
Zahnstangen auf den eigentlichen Meßvorgang zumindest so lange ohne Einfluß bleibt,
wie die Hinführung und Ausrichtung in der Meßstellung nicht beeinträchtigt wird.
Es ist also über einen sehr großen Zeitraum keine Nacharbeit der Zahnstangen erforderlich,
und diese können außerdem leicht kostengünstig beispielsweise durch Stanzen od.
dgl. hergestellt werden. Außerdem sind sie infolgedessen ohne Kostenaufwand leicht
austauschbar. Die Vorrichtung ist daher insbesondere für einen robusten Fertigungsbetrieb
geeignet, wobei die den Betrieb der Fräsmaschine aufhaltenden Störungen weitgehend
vermieden und Rüstzeiten für das Ausrichten od. dgl. der Vorrichtung weitgehend
verringert sind.
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Durch die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreichbare große
Häufigkeit der Prüfungen und der erzielbaren Sicherheit hinsichtlich des Prüfungsablaufs
ist es möglich, eine kontinuierlich angetriebene Nockensteuerung vorzusehen, welche
die Taster in Meßstellung bringt und die Sperre bei Außereingriffstellung der Taster
ausschwenkt. Mit der Geschwindigkeit des Umlaufs der Nockensteuerung in Abhängigkeit
von dem auf Grund der Schwerkraft erfolgenden Abrollen der Zahnräder in ihrer Führung
kann somit die Prüfvorrichtung weitgehend an den Arbeitsablauf der Zahnradfräsmaschine
angepaßt werden. In vorteilhafter Weise betätigt die Nockensteuerung eine weitere
führungsaufwärts angeordnete Sperre für die nachfolgenden Zahnräder, die in Meßstellung
eingeschwenkt ist.
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Während des Meßvorganges werden also die nachfolgenden Zahnräder
durch diese weitere Sperre zurückgehalten, während nach Freigabe des geprüften Zahnrades,
unter Umständen etwas zeitlich verzögert, diese Sperre aufgehoben wird, um das folgende
Zahnrad in Meßstellung rollen zu lassen.
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Zweckmäßigerweise kann noch eine durch die Nockensteuerung betätigbare
flexible Seitenhalterung vorgesehen sein, welche in Meßstellung die Zahnräder gegen
ihre Seitenführung drückt. Eine besonders vorteilhafte Führung der Zahnräder und
deren Hineinführen in die Meßstellung ergibt sich, wenn die Zahnstangen parallel
und im Abstand zueinander angeordnet sind, wobei der untenliegende vorzugsweise
ortsfeste Taster zwischen ihnen nach oben hindurchgeführt ist.
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Um nach dem Meßvorgang sicherzustellen, daß das geprüfte Zahnrad
auch verzögerungsfrei abrollt und um etwaige Haftreibung zu überwinden, kann eine
mittels der Nockensteuerung betätigbare, zwischen den Zahnstangen schwenkbar gelagerte
und über deren mankenniveau nach Beendigung der Messung hinausschwenkbare Klappe
vorgesehen sein.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand eines Ausführungsbeispiels
in der Zeichnung näher erläutert. In den Zeichnungen ist Fig. 1 eine schematische
Seitenansicht der erfindungsgemäßen Prüfvorrichtung, F i g. 2 ein vergrößerter Schnitt
nach Linie 2-2 der Fig. 4, F i g. 3 ein Teilschnitt nach Linie 3-3 der F i g. 2,
F i g. 4 ein vergrößerter Teilschnitt der Prüfvorrichtung, F i g. 5 ein Teilschnitt
nach Linie 5-5 der F i g. 4, F i g. 6 ein Teilschnitt nach Linie 6-6 der F i g.
4, F i g. 7 eine Teildraufsicht der Prüfvorrichtung, F i g. 8 ein Teilschnitt nach
Linie 8-8 der F i g. 1, F F i g. 9 ein Teilschnitt nach Linie 9-9 der F i g. 4,
Fig. 10 ein Teilschnitt nach Linie 10-10 der Fig. 8.
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Die in F i g. 1 schematisch dargestellte Prüfvorrichtung 12 weist
eine Zuführrinne 14 auf, die unter einem spitzen Winkel zur Waagerechten angeordnet
ist und von einer Fördervorrichtung 18 eine Gruppe von Zahnrädern 16 aufnimmt. Vorzugsweise
ist die Fördervorrichtung so angeordnet, daß sie die Zahnräder unmittelbar aus einer
nicht dargestellten Zahnradfräsmaschine aufnimmt. Die Zahnräder werden von der Zuführrinne
14 einem Abschnitt 20 der Prüfvorrichtung und dann einer Sortiervorrichtung 22 zugeführt,
die die verwendbaren Zahnräder längs einer ersten Abförderrinne 220 und die Ausschußzahnräder
längs einer zweiten Abförderrinne 222 fördert. Die verwendbaren Zahnräder werden
zu einem Behälter 24 geleitet, während die Ausschußzahnräder einem Behälter26 zugeführt
werden. An Stelle dieser Behälter können auch Abfördervorrichtungen verwendet werden.
Die Prüfvorrichtung 12 enthält ferner eine elektrische Regelvorrichtung 28, die
in Abhängigkeit vom Prüfergebnis die Zahnradfräsmaschine selbsttätig in dem Fall
abschaltet, wenn eine Neueinstellung der Zahnradfräsmaschine notwendig ist.
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Die Zuführrinne 14 hat einen Wendeabschnitt 30, der die der Zuführrinne
zugeführten Zahnräder um eine Vierteldrehung dreht und die Zahnräder einer Führung
32 zuleitet. Die Abförderrinne 222 steht über eine Öffnung 224 mit dem Innenraum
der Rinne 220 in Verbindung. An einem Drehzapfen228 ist eine Umlenkklappe 226 drehbar
so gelagert, daß sie entweder die Öffnung 224 verschließt und die verwendbaren Zahnräder
in der Rinne 220 nach unten leitet oder die Öffnung224 freigibt und die unverwendbaren
Zahnräder nach unten in der Rinne 222 richtet.
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Die Umlenkklappe 226 wird in die in voll ausgezogenen Linien oder
in die in gestrichelten Linien in Fig. 1 dargestellte Stellung mittels eines Solenoides
230 bewegt, dessen Anker 232 mit einem an der Umlenkklappe fest angebrachten Hebel
234 drehbar verbunden ist. Um das Solenoid 230 entsprechend den Ergebnissen eines
Zahnradprüfvorganges selbsttätig zu erregen, ist am Gestell 60 der Prüfvorrichtung
ein elektrischer Meßkopf 236 (Fig. 4 und 8) befestigt, der von bekannter Ausführung
sein kann und einen federbeaufschlagten Stößel 238 enthält, der einen nicht dargestellten
Schalter schließt, um über die Leitungen 240 und 242 das Solenoid zu erregen. Vorzugsweise
ist das Solenoid so ausgebildet, daß es bei Aberregung die Umlenkklappe in die in
voll ausgezogenen Linien in F i g. 1 dargestellte Stellung bewegt und daß es beim
Erregen die Umlenkklappe 226 in die in gestrichelten Linien dargestellte Stellung
dreht. Ein
durch einen Taster 74 der Prüfvorrichtung betätigbarer
Hebel 126 (F i g. 4) hat einen Ansatz 244 zum Betätigen des Stößels 238 des elektrischen
Meßkopfes 236. Wenn also ein von dem Taster 74 geprüftes Zahnrad eine Übergröße
oder Untergröße hat und infolgedessen unverwendbar ist, betätigt der Hebel 126 den
elektrischen Meßkopf 236, wodurch das Solenoid 230 erregt und die Umlenkklappe 226
geöffnet wird. Infolgedessen wird das unverwendbare Zahnrad nach unten in die Abförderrinne
222 geführt und im Behälter26 abgelegt. Vorzugsweise enthält der elektrische Meßkopf
236 Einstell- oder Kalibriervorrichtungen mit Knöpfen 243 und 245, so daß der Meßkopf
für Zahnräder verschiedener Größen eingestellt werden kann.
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Durch die Regelvorrichtung 28 kann die Herstellungsmaschine stillgesetzt
werden, wenn mehr als eine bestimmte, aber einstellbare Zahl von Zahnrädern nacheinander
Ausschuß ist. Die Regelvorrichtung 28 enthält eine Regeltafel 246, in der ein einstellbares
und automatisch zurücksetzbares Zähl- oder Stufenrelais 248 eingebaut ist. Zum Zählen
der Ausschußzahnräder ist das Relais 248 über Leitungen 252 und 254 mit einem Schalter
250 verbunden. Ein drehbar gelagerter Hebel 256 erstreckt sich in die Rinne 222.
so daß der Hebel beim Vorschub jedes Zahnrades in der Rinne 222 gedrückt und der
Schalter 250 geschlossen wird, um das Relais 248 zu erregen. Außerdem ist das Relais
in ähnlicher Weise über zwei Leitungen 258 und 260 mit einem Mikroschalter 262 verbunden,
der von einem drehbar gelagerten, in die Rinne 220 ragenden Hebel 264 betätigt wird.
Bei jedem Durchgang eines Ausschußzahnrades in der Rinne 222 wird das Relais um
eine Stufe vorgeschaltet, und bei jedem Durchgang eines verwendbaren Zahnrades in
der Rinne 220 wird das Relais um eine Stufe zurückgeschaltet. Wenn eine bestimmte
Zahl von Zahnrädern Ausschuß ist, ohne daß sich zwischen diesen Zahnrädern ein verwendbares
Zahnrad befand, erregt das Relais 248 einen Stromkreis über die Leitungen 266 und
268, der ein Stillsetzrelais (nicht dargestellt) der Zahnradformmaschine betätigt.
Das Relais 248 kann so eingestellt werden, daß es die Zahnradformmaschine stillsetzt,
wenn die Zahl der aufeinanderfolgenden Ausschußzahnräder im Bereich von einem einzigen
Zahnrad oder einer höheren Zahl von Zahnrädern, beispielsweise zehn Zahnrädern,
liegt.
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Die elektrische Regeltafel 246 enthält auch Zählrelais 270 und 272,
die elektrisch miteinander und mit den Schaltern 250 und 262 verbunden sind, so
daß sie den die Leitungen 266 und 268 enthaltenden Stromkreis mit Strom versorgen,
sobald ein gewisser Prozentsatz einer bestimmten Zahl von Zahnrädern Ausschuß ist.
Die Relais 270 und 272 sind ebenfalls einstellbar, wobei das Relais 270 beispielsweise
zum Bestimmen der zulässigen Zahl von Zurückweisungen für einen bestimmten Bereich
von Zahnrädern verwendet werden kann, während das Relais 272 verwendet wird, um
diesen Bereich verstellbar zurückzustellen.
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Wie aus F i g. 2 hervorgeht, enthält die Führung 32 zwei Seitenplatten
34 und 36 mit mehreren in Längsrichtung verlaufenden Rippen 38 und 40, die die zwischen
den Rippen befindlichen Zahnräder reibungsarm führen. Die zwischen den Seitenplatten
34 und 36 rollenden Zahnräder liegen auf den oberen Kanten zweier im Abstand voneinander
befindlicher paralle-
ler Zahnstangen 42 und 44 auf, deren Zähne 46 mit den Zähnen
der Zahnräder 16 im Eingriff stehen.
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An der Zahnradprüfstelle 50 drückt eine Seitenhalterung das Zahnrad
an die Rippen 38 der Seitenplatte 34, so daß das Zahnrad zwischen den Seitenplatten
34 und 36 sicher gegen Verkanten gehalten wird. Diese Seitenhalterung weist eine
Druckplatte 64 auf, die die in der Seitenplatte 36 befindliche Öffnung 54 durchsetzt
und die am Zahnrad an gegenüberliegenden Seiten der im Zahnrad befindlichen Mittelöffnung
anliegt. Die Druckplatte 64 wird vom oberen Ende einer flachen biegsamen Feder 66
getragen, so daß sie federnd an das Zahnrad angelegt wird. Das untere Ende der Feder
66 ist mit einer U-förmigen Konsole 68 verbunden, die ebenfalls mittels des Zapfens
62 drehbar gelagert ist, so daß bei einer Drehbewegung der Konsole68 die Druckplatte
64 vom Zahnrad 16 abgehoben wird. Eine Sperre 52 (F i g. 8), die in die Bewegungsbahn
der Zahnräder hineinragt, hält das jeweilige Zahnrad in Prüfstellung (F i g. 4).
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F i g. 3 zeigt eine Ausstoßvorrichtung, durch welche das Zahnrad
16 nach Beendigung des Prüfvorganges und nach dem Ausschwenken der Sperre 52 (F
i g. 8) sofort vorgeschoben wird. Diese Ausstoßvorrichtung weist einen Hebel 208
auf, der zwischen den Zahnstangen mittels eines Zapfens 210 drehbar gelagert ist.
Eine einstellbare Schraube 212 ist in einen Flansch 214 eines Ansatzes 206 der Konsole
58 eingeschraubt.
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Diese Schraube 212 legt sich an einen nach unten gerichteten Vorsprung
216 des Hebels 208. Wenn die Konsole 58 gedreht wird, um die Sperre 52 zurückzuziehen,
legt sich die Schraube 212 an den Vorsprung 216 des Hebels 208 und dreht den Hebel
208 in Rechtsrichtung, gesehen in Fig. 3. Bei dieser Rechtsdrehung des Hebels 208
legt sich dessen Vorderkante 218 an das Zahnrad, stößt das Zahnrad an, so daß das
Zahnrad in der Rinne nach unten rollt.
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Der Hebel 208 fällt selbsttätig in die in F i g. 3 dargestellte Stellung
und liegt also außerhalb des Bereiches des in der Rinne rollenden nächsten Zahnrades,
wenn der Hebel 58 gedreht worden ist, um die Sperre 52 in seine Arbeitsstellung
zurückzuführen.
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Gemäß F i g. 4 werden die Zahnräder in der Prüfvorrichtung auf ihre
Größe mittels zweier entgegengesetzt gerichteter Taster geprüft, die abgerundete
Spitzen oder Kugelspitzen haben, welche sich in die Zahnlücken einschieben und das
Zahnrad an irgendeiner gewünschten Stelle, beispielsweise an den Flanken in Höhe
des Wälzkreisdurchmessers, berühren.
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Bei Verwendung von Tastern, die sich an das Zahnrad mit Punktberührung
anlegen, wird eine Verfälschung des Meßergebnisses infolge von auf den Zahnradzähnen
befindlichem Schmutz oder kleinen Einkerbungen auf ein Mindestmaß verringert. Die
Prüfvorrichtung hat einen ortsfesten Taster 70 mit einer Kugelspitze 72 und einen
beweglichen Taster 74 mit einer Kugelspitze 76. Die Taster 70 und 74 stehen in axialer
Ausrichtung. Die Mittelsenkrechte zweier Zähne der Zahnstangen 42 und 44 deckt sich
mit den Achsen der Taster. Bei einer Auswechselung der Zahnstangen gegen solche
anderer Größe braucht gegebenenfalls nur die Höhenlage des Tasters 70 verstellt
zu werden. Der Taster 70 ist durch Drehen einstellbar, da er in das Vorrichtungsgestell
60 mit einem Gewinde 78 eingeschraubt ist.
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Der Taster 74 wird von einem Kolben 80 getragen, der in einer langen
Buchse 82 gleitet. Die Buchse ist in eine senkrecht zur Führung verlaufende Bohrung
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des Prüfvorrichtungsgestelles 60 eingesetzt. Der Kolben 80 weist einen nach oben
gerichteten Schaft 86 verringerten Durchmessers auf, auf dem ein Block 88 gleitbar
gelagert ist. In das obere Ende des Schaftes 86 ist ein Kopf 90 eingeschraubt, der
den Block 88 hält, während eine Druckfeder 92 um den Schaft liegt und den Kolben
80 nachgiebig nach unten federnd in bezug auf den Block 88 verschiebt, bis sich
der Kopf 90 an das obere Stirnende des Blockes 88 anlegt. Der Kolben 80 wird während
eines Prüfzyklus mittels eines Hebels 94 auf und ab bewegt, der auf dem Prüfvorrichtungsgestell
60 mittels eines Zapfens 96 drehbar gelagert ist. Der Hebel 94 hat einen Endabschnitt
98, der in einen Schlitz 100 des Blockes 88 ragt. Am entgegengesetzten Ende des
Hebels 94 ist ein Arm 102 einstellbar gelagert, der eine Nockenablaufrolle 104 trägt.
Wenn der Hebel 94 in Linksrichtung, gesehen in F i g. 4, gedreht wird, werden Kolben
80 und Taster 74 nach unten geschoben, um ein Zahnrad zu prüfen, während bei einer
rechtsgerichteten Drehbewegung des Hebels 94 der Kolben 80 und der Taster 74 zurückgezogen
oder nach oben bewegt werden.
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Die Druckfeder 92 bildet eine nachgiebige Verbindung zwischen Block
88 und Kolben 80, so daß der Taster 74 bei einer Aufwärtsbewegung oder Abwärtsbewegung
des Kolbens 80 nachgiebig federnd gegen das Zahnrad 16 gedrückt wird. Vorzugsweise
ist eine einstellbare Vorrichtung vorhanden, die den Abwärtshub des Kolbens 80 so
begrenzt, daß der zwischen den Spitzen der Taster 70 und 74 erreichbare Mindestabstand
annähernd gleich dem Abstand ist, der erhalten wird, wenn das geprüfte Zahnrad eine
verwendbare Größe hat und der üblichenveise etwas kleiner ist als der Mindestabstand,
der anzeigt, daß das Zahnrad eine unverwendbare Größe hat. Diese Einstellung erfolgt,
damit der Taster 74 nicht gegen das Zahnrad mit solchem Druck gedrückt wird, daß
das Zahnrad beschädigt wird. Die erwähnte einstellbare Vorrichtung weist einen Knopf
106 auf, dessen Gewindeschaft 108 eine Öffnung 110 in der Deckelplatte 112 des Prüfvorrichtungsgestelles
60 durchsetzt.
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Der Schaft 108 ist in einen aufrechten Ansatz 114 des Kopfes 90 eingeschraubt,
so daß sich der Knopf 106 mit dem Kolben 80 auf und ab bewegt und die Abwärtsbewegung
des Kolbens 80 durch Anlegen an die Deckelpiatte 112 begrenzt. Auf dem Schaft 108
ist eine Druckfeder 116 angeordnet, die den Knopf 106 in jeder gewünschten eingestellten
Stellung durch Reibung verriegelt. Eine Drehung des Kolbens 80 wird von einem Keil
118 verhütet, der in das Prüfvorrichtungsgestell 60 eingesetzt ist und in einen
in der Seitenwand des Kolbens 80 geformten Längsschlitz 120 ragt.
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Die Ergebnisse des Prüfungsvorganges werden von einer Anzeigevorrichtung
122 bekannter Art, beispielsweise einer Meßuhr, angezeigt, deren federbeaufschlagter
Stößel 124 auf dem Prüfvorrichtungsgestell 60 gelagert ist. Ein Hebel 126 ist auf
dem Gestel 60 mittels eines Zapfens 128 drehbar gelagert, dessen eines Ende 130
seitlich in einen Schlitz 132 des Kolbens 80 ragt. Ein weiterer Ansatz 134 des Hebels
126 liegt an dem Stößel 124 der Meßuhr 122 an.
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Der Schlitz 132 hat an seinem oberen Ende eine radial gerichtete Fläche
136. Bei der Auf- und Abwärtsbewegung des Kolbens 80 legt sich die Fläche 136 an
das Ende 130, um den Hebel 126 in Rechtsrichtung, gesehen in F i g. 4, zu drehen,
so daß der Stößel 124 betätigt wird.
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Dem Antrieb der verschiedenen beweglichen Bauteile der Prüfvorrichtung
dient ein mit einem Drehzahluntersetzungsgetriebe 140 verbundener Elektromotor 138.
Das Untersetzungsgetriebe weist eine Abtriebswelle 142 auf, auf der Nocken 144,
146 und 148 (F i g. 5) befestigt sind. Der Nocken 144 betätigt einen jeweils vorn
liegenden Sperrhebel 48 über ein Gestänge. Der Hebel 48 ist zwischen zwei aufrechten
Konsolarmen 150 und 152 (F i g. 6) mittels eines Zapfens 154 drehbar gelagert. Ein
Lenker 156 ist mit dem oberen oder hinteren Ende des Hebels 48 über einen Zapfen
158 drehbar verbunden, während ein langer Gewindebolzen 160 in den Lenker 156 verstellbar
eingeschraubt ist und in der eingestellten Stellung mittels einer Mutter 162 verriegelt
wird. Das obere Ende des Gewindebolzens 160 liegt gleitend in dem hohlen Abschnitt
eines Lenkers 164 und wird in diesem Lenker von einer Kappe 166 gehalten, die in
das Stirnende des hohlen Lenkers 164 eingeschraubt ist und an dem Kopf 168 des Gewindebolzens
160 anliegt. Eine innerhalb des hohlen Lenkers 164 aufgestellte Druckfeder 170 drückt
den Gewindebolzen 160 nachgiebig federnd in seine voll ausgezogene Stellung. Eine
am Nocken 144 anliegende Nockenablaufrolle 172 ist mittels eines Zapfens 174 mit
dem oberen Ende des Lenkers 164 verbunden. Außerdem ist am Zapfen 174 ein Gabelhebel
176 drehbar gelagert, der an dem Prüfvorrichtungsgestell 60 mittels eines Zapfens
178 drehbar angeordnet ist. Beim Auflauf der Nockenablaufrolle 172 auf eine Kuppe
des Nockens 144 wird das Lenkergestänge so betätigt, daß der Hebel 48 in Rechtsrichtung,
gesehen in Fig. 4, gedreht wird, um das vorderste Zahnrad 16 freizugeben.
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Gleichzeitig legt sich der nach unten ragende hintere Abschnitt 180
des Hebels 48 an das nächste Zahnrad 16 und verhütet dessen Abwärtsrollen in der
Rinne.
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Die nachgiebige Verbindung zwischen dem Gewindebolzen 160 und dem
Lenker 164 verhütet eine Beschädigung der Lenkervorrichtung oder des Zahnrades,
wenn sich der Endabschnitt 180 des Hebels 48 an das Zahnrad 16 legt.
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Wie aus Fig. 5 hervorgeht, liegt ein Nocken 146 an der vom Hebel
94 getragenen Nockenablaufrolle 104 und ist so geformt, daß er den Hebel 94 und
infolgedessen auch den Taster 74 in zeitlicher Abstimmung mit der Bewegung des Hebels
48 betätigt.
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Außerdem betätigt der Nocken 146 auch die U-förmige Konsole 68 und
die von der Konsole getragene, zum Einstellen des Zahnrades dienende Druckplatte
64. Die Drehung erfolgt über eine Verbindungsstange 182, deren oberes Ende an der
Verbindungsstelle 184 mit dem Hebel 94 drehbar verbunden ist, während ihr unteres
Ende mit einem Ansatz 186 der Konsole 68 an der Verbindungsstelle 188 drehbar ist.
Infolge dieser Anordnung wird die Konsole 68 gedreht und legt die Druckplatte 64
an das Zahnrad 16, wenn der Hebel 94 gedreht wird, um den Taster 74 nach unten zu
schieben. Die Vorrichtung zieht natürlich auch die Druckplatte 64 vom Zahnrad zurück,
wenn eine Aufwärtsbewegung des Tasters 74 erfolgt.
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Ein Nocken 148 betätigt eine U-förmige, die Sperre 52 tragende Konsole
58 (Fig. 8) über eine Lenkervorrichtung, die einen Hebel 190 enthält, der am Zapfen
178 drehbar gelagert ist. An dem einen Ende des Hebels 190 ist mittels eines Zapfens
194 eine am Nokken 148 anliegende Nockenablaufrolle 192 drehbar gelagert. Eine Federvorrichtung
(nicht dargestellt) beaufschlagt den Hebel 190 in einer solchen Richtung,
daß
die Nockenablaufrolle 192 ständig am Nocken 148 anliegt. Ähnliche Federn beaufschlagen
die Hebel 94 und 176 so, daß ihre zugehörenden Nockenablaufrollen stets an ihren
zugehörigen Antriebsnocken liegen. Diese Federn können die Form von Zugfedern haben,
die in bekannter Weise zwischen den Hebeln und dem Prüfvorrichtungsgestell eingesetzt
sind. Mit dem entgegengesetzten Ende des Hebels 190 ist mittels eines Zapfens und
einer Drehgelenkverbindung 200 eine Stange 196 verbunden. Eine zweite Drehgelenkverbindung
202 befindet sich am unteren Ende der Stange 196 und hat einen von einem Ansatz
206 der Konsole 58 getragenen Zapfen 204. Wenn die Nokkenablaufrolle 192 auf die
Kuppe des Nockens 148 aufläuft, wird der Hebel 190 in Rechtsdrehung, gesehen in
F i g. 4, gedreht, während die Konsole 58 so gedreht wird, daß die Sperre 52 nach
außen schwingt und ein Zahnrad abrollen läßt. Der Nocken 148 ist natürlich so geformt,
daß er die Sperre 52 in bestimmter zeitlicher Abstimmung mit der Bewegung des Tasters
74 und des das Zahnrad aufhaltenden Hebels 48 betätigt.
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F i g. 8 zeigt den Aufbau der Sperre 52 im einzelnen. Diese durchsetzt
eine in der Seitenplatte 36 befindliche Öffnung 54 und verhindert die Abwärtsbewegung
des Zahnrades 16. Diese Sperre 52 ist über einen Arm 56 mit einer U-förmigen Konsole
58 verbunden, die am Prüfvorrichtungsgestell 60 mittels eines Zapfens 62 drehbar
gelagert ist, so daß die Sperre 52 bei einer Drehbewegung der Konsole 58 aus der
Öffnung 54 herausgezogen wird und das Zahnrad nach Beendigung des Prüfvorganges
weiter nach unten rollen kann. Die Sperre ist für die Prüfung von Zahnrädern verschiedener
Durchmesser einstellbar.