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Klemme für schraubenlosen Leiteranschluß Die Erfindung bezieht sich
auf eine in ein Gehäuse eingefügte Klemme für schraubenlosen Leiteranschluß mit
einem unter Federkraft stehenden, den Leiter gegen einen Kontaktkörper drückenden
Klemmteil. Bei einer bekannten Klemme der obengenannten Art mit einem im Querschnitt
rechteckförmigen Blechkörper, der an einer Seitenwand als Anlage für einen einzuklemmenden
Leiter dient, drückt eine diagonal im rahmenförmigen Blechkörper angeordnete Druckfeder
gegen das Klemmteil, das in einer Ecke des Rahmens schwenkbar gelagert ist. Gemäß
der Erfindung wird die bekannte Klemme dadurch wesentlich verbessert, daß die Federkraft
durch ein das Gehäuse im wesentlichen ausfüllendes, nichtmetallisches, elastisches
Mittel erzeugt ist. Hierdurch kann der rahmenförmige Blechkörper und die in diesem
angeordnete Druckfeder bei der bekannten Anordnung entfallen. Eine besonders einfache
Ausbildung der erfindungsgemäßen Klemme ergibt sich, wenn das elastische Mittel
ein blockförmiger Körper ist, der zwischen Wänden des Gehäuses, einem als Anlage
für den Leiter dienenden Kontaktkörper und einem an dem Gehäuse kippbar gelagerten
Klemmteil angeordnet ist.
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Soll die Klemme zum Anschluß von mehreren Leitern ausgebildet werden,
so ist es vorteilhaft, wenn das Klemmteil mehrere vorzugsweise abgewinkelte Arme
mit eingekehlten Rändern für eine Leiterführung hat. Hierdurch ist es möglich, Leiter
unterschiedlichen Querschnitts einzuklemmen, da die abgewinkelten Arme für sich.
durch das elastische Mittel abgefedert sind. Eine einfache Halterung und Lagerung
des Klemmteils ergibt sich, wenn das Klemmteil mit in oder um das elastische Mittel
greifenden Abbiegungen versehen ist. Eine gute Elastizität des nichtmetallischen
Mittels wird bei Verwendung von Gummi erreicht. Um die eingeführten Leiter auf einfache
Weise aus der Klemme entfernen zu können, wird das Gehäuse mit halbkreisförmigen
Öffnungen für die Leitereinführung versehen, denen ein rechteckförmiger Schlitz
zum Durchstecken eines flachen Werkzeuges, z. B. eines Schraubenziehers, zugeordnet
ist.
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An Hand der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung
beschrieben. Es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf die Klemmen gemäß der Erfindung,
F i g. 2 eine Unteransicht der Klemmen gemäß F ig. 1, F i g. 3 eine Draufsicht gemäß
F i g. 1, jedoch ohne Abdeckung, um die Anordnung der Einzelteile innerhalb der
Klemme erkennbar zu machen; F i g. 4 ist ein Querschnitt durch die Klemme gemäß
F i g. 1 und F i g. 5, 5 a und 5 b verschiedene Ausführungen der Klemmteile für
die erfindungsgemäße Klemme.
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Aus F i g. 1 ist eine Doppelklemmenanordnung mit einer Abdeckung 10,
die mit Anformungen 11 ausgestattet ist, in denen schlitzförmige Durchbrüche 12
zur Aufnahme nicht näher dargestellter Steckerstifte vorgesehen sind, zu ersehen.
Die Abdeckung 10 und die Anformungen 11 weisen weiterhin eine Ausnehmung 14 zur
Aufnahme eines Erdungssteckers auf. Auf beiden Enden der Klemmenanordnung und der
Abdeckung 10 sind die Enden eines metallischen Joches 16, das in geeigneter Weise
mit der Klemmenanordnung verbunden ist, zu erkennen. Das Joch 16 ist mit an sich
bekannten Mitteln für die Befestigung der Klemmenanordnung in Installationsabzweigdosen
od. dgl. versehen. In F i g. 4 ist 'der schmale Mittelteil 16' des Joches 16 im
Querschnitt zu erkennen. Die Klemmenanordnung kann geerdet werden, indem der Erdleiter
an den Leiter 18 mittels einer Klemmschraube befestigt wird. Der Leiter 18 ist ein
Bestandteil des Joches 16.
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In F i g. 3 ist das geöffnete Gehäuse 20 in verschiedenen Schnittebenen
und nach Entfernen einiger Einzelteile, um das Zusammenwirken und die Anordnung
derselben besser erkennen zu können, dargestellt. Das Gehäuse 20 ist aus Isoliermaterial
und vorzugsweise kastenförmig mit einem Boden und Seitenwänden sowie Trennwänden
zur Trennung verschiedener
Einzelelemente hergestellt. Die Seitenwände
sind mit der Bezugsziffer 40 und die Stirnwandteile mit den Ziffern 42 und 44 versehen.
In den durch die Seitenwände 40 und die Stirnwandteile 42 bzw. 44 gebildeten vier
Ecken sind die zur Aufnahme der Steckerstifte bestimmten Aufnahmegegenkontakte 34
angeordnet. Zwei an der gleichen Wand 40 anliegende Gegenkontakte 34 können aus
einem U-förmig gebogenen Metallstreifen 33 hergestellt werden, wobei zwei Gegenkontakte
34 durch Kontaktkörper 30 für den schraubenlosen Leiteranschluß miteinander verbunden
sind. Ein mit dem Kontaktkörper 30 verbundener, winklig abgebogener geschlitzter
Fortsatz 32 dient zum einfachen Entfernen der Gegenkontakte 34 und des Kontaktkörpers
30. Mittig im Gehäuse 20 erstreckt sich in Längsrichtung eine Erhebung. 46, die
die obere von der unteren Klemmenanordnung trennt und elektrisch isoliert.
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In F i g. 4 ist die Erhebung 46 im Schnitt und die Trennung der beiden
erfindungsgemäßen Klemmen voneinander zu erkennen. An die Erhebung aasgeformte,
senkrecht zu den Seitenwänden 40 verlaufende, etwa mittig angeordnete Zwischenwandteile
48 bilden vier abgeschlossene Teilgehäuse 25, wobei jedes Teilgehäuse einem Gegenkontakt
34 zugeordnet ist. In der unteren rechten Ecke der Darstellung nach F i g. 3 ist
ein Teilgehäuse, im wesentlichen frei von Einzelteilen, dargestellt. Am Boden des
Gehäuses sind hier die Öffnungen 22 zum Einführen der Drahtenden zu erkennen. In
dem Teilgehäuse 25 ist ein flaches Klemmteil 35 angeordnet, das einen Draht 60,
der durch die Öffnung 22 eingeführt ist, zwischen sich und dem Kontaktkörper 30
einklemmt. Ohne eingeschobenen Draht ruht das Klemmteil 35 auf dem Kontaktkörper
30 und wird von diesem beim Einschieben eines Drahtes durch die Öffnung 22 am Boden
des Gehäuses 20 abgehoben._ Im oberen linken Teilgehäuse gemäß F i g. 3 ist
ds Klemmteil 35 im eingebauten Zustand zu erkennen.
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Nach dem Einlegen des Klemmteils 35 wird erfindungsgemäß ein das Teilgehäuse
25 im wesentlichen ausfüllendes nichtmetallenes, elastisches Mittel, das die Andrückkraft
für den Draht erzeugt, in das Teilgehäuse eingefügt.
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In der unteren linken Ecke der Darstellung nach F' i g. 3 ist das
Klemmteil 35 gestrichelt dargestellt. Der Raum des Teilgehäuses 25 wird gemäß einer
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Klemme mit einem blockförmigen Körper, vorzugsweise
aus Gummi, ausgefüllt und durch die Seitenwände 40 bzw, dem Kontaktkörper 30, die
Mittelerhebung 46`
mit den aasgeformten Teilen 47 und der Abdeckung 1E.0 sowie
dem Ylenunteil 35 gehalten. Vorteilhafterweise wird der Gummiblock 50 vor dem Einsetzen
der Form des Teilgehäuses angepaßt und mit einer schrägen Ecke zur Anpassung an
den abgewinkelten Teil des Klemmteils 35 hergestellt.
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F i g. 5 zeigt eine erfindungsgemäße Weiterbildung des Klemmteils
35 nach den F i g. 3 und 4 zum Anschluß mehrerer Leiter. Im wesentlichen ist das
Klemmteil 35 aus einem flachen Metallstück hergestellt und mit zwei abgebogenen
Armen 36 versehen, wobei diese Arme V- oder U-förmig geformte Auskehlungen 37 aufweisen,
die eine stabile Aufnahme des Drahtes bewirken sollen. Die Arme 36 erhöhen die Flexibilität
des Klemmteils 35, wobei die Möglichkeit besteht, mehrere Drähte gleicher oder verschiedener
Querschnitte anzuklemmen. Der Gummierhöht die Flexibilität der Arme 36, da es nur
an den Stellen einen Druck erzeugt, an denen es zusammengepreßt ist. So können zwei
Drähte im wesentlichen als ein Draht und zwei Drähte verschiedener Größe mit im
wesentlichen gleichen Kontaktdruck gehalten werden.
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Wie aus den F i g. 3 und 4 zu ersehen ist, wird das Klemmteil in der
Ruhelage durch den Gummiblock 50 festgehalten. Die erfindungsgemäßen Weiterbildungen
des Klemmteils gemäß den F i g. 5 a und 5 b erhöhen auf einfache Weise dessen Halterung
am Gummiblock 50, so daß das Klemmteil 35 sich nicht aus der Ruhestellung bewegen
kann. Das Klemmteil 35 nach F i g. 5 a ist an seiner dem eingeführten Draht 60 gegenüberliegenden
Seite mit einem im wesentlichen im rechten Winkel zur Ebene des Hauptteils des Klemmteils
35 abgebogenen Rand 38 und das Kontaktteil nach F i g. 5 b mit einer ab= gebogenen
Zunge 39 etwa im Mittelpunkt des Klemmteils 35 versehen, die beim Einsetzen in den
Gummiblock eingreift, um das Klemmteil in der Ruhelage zu sichern. Die einzige Bewegung
des Klemmteils 35 erfolgt somit beim Einführen des Drahtes 60 oder eines Werkzeuges
zum Lösen desselben.
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Die Rückseite des Gehäuses 20 weist vier öffnungen 22 zur Aufnahme
von Drahtenden für eine schraubenlose Klemmverbindung auf. Je zwei halbkreisförmige
Öffnungen 2m sind mit einem schlitzförmigen Teil 24 verbunden. Der schlitzförmige
Teil 24 ist zur Aufnahme eines Schraubenziehers oder eines ähnlichen klingenförmigen
Werkzeuges bestimmt, um den Draht zu lösen. Die Form des Drahtes und die im Gehäuse
angeordneten Öffnungen können in beliebiger Weise variiert werden.
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Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Klemme ist folgende Wird das
Drahtende in die Öffnung 22 am Boden des Gehäuses 20 eingefügt, so drückt das Klemmteil
35 gegen die Gummimasse, die seinerseits eine Gegenkraft auf das Klemmteil 35 ausübt.
Das Drahtende 60 stützt sich hierbei an dem Kontaktkörper 30, der seinerseits mit
der Wand 40 in Verbindung steht, ab. Auf diese Weise wird das Drahtende 60 durch
eine Kante des Klemmteils 35 fest unter dem Druck des zusammengepreßten Gummis in
der Klemme gehalten. Um den Draht zu lösen, wird eine schmale nicht dargestellte
Klinge, beispielsweise ein Schraubenzieher, durch den Schlitz 24 eingeführt und
drückt gegen das Klemmteil 35 in Aufwärtsrichtung. Hierdurch wird das Klemmteil
35 vom Draht 60 getrennt, so daß dieser aus der Einführungsöffnung herausgezogen
werden kann. Bis auf die kontaktgebende Stelle am Kontaktkörper 30 und die Verbindung
des Klemmteils 35 ist der Draht 60 in der Gummimasse oder dem diesem gleichwertigen
Material isoliert eingebettet. Auf diese Art sind mehrere eingeschobene Drahtenden
gegeneinander voll isoliert. Abbranderscheinungen und die Bildung von Kohle innerhalb
des Teilgehäuses 25 sind bei der erfindungsgemäßen Anordnung wesentlich verringert,
wodurch das Bilden von Kriechspuren innerhalb der Klemme im wesentlichen ausgeschlossen
ist.
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Die Klemme gemäß der Erfindung ist aus einfachen Mitteln und auf einem
sehr geringen Raum gegenüber bekannten Anordnungen aufbaubar. Überdies ist die Klemme
vielseitig anwendbar, da sie das Einführen von Drähten verschiedenen Querschnitts
und somit das Verbinden verschiedener Stromkreise ermöglicht,
wobei
darüber hinaus die Federkraft des Gummis anpassungsfähiger ist als bei Verwendung
von Metallfedern.
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Die erfindungsgemäße Klemme ist nicht auf eine Doppelklemmanordnung
beschränkt, sondern ist mit Vorteil auch als Anschluß für Schalter, Lampenfassungen,
Kupplungen u. dgl. verwendbar.