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DE1262401B - Halterung fuer steckbare Geraete - Google Patents

Halterung fuer steckbare Geraete

Info

Publication number
DE1262401B
DE1262401B DE1961V0020784 DEV0020784A DE1262401B DE 1262401 B DE1262401 B DE 1262401B DE 1961V0020784 DE1961V0020784 DE 1961V0020784 DE V0020784 A DEV0020784 A DE V0020784A DE 1262401 B DE1262401 B DE 1262401B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
springs
cap
holder
grooves
hairpin
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1961V0020784
Other languages
English (en)
Inventor
Erich Roeder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Elektro Apparate Werke VEB
Original Assignee
Elektro Apparate Werke VEB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Elektro Apparate Werke VEB filed Critical Elektro Apparate Werke VEB
Priority to DE1961V0020784 priority Critical patent/DE1262401B/de
Publication of DE1262401B publication Critical patent/DE1262401B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H50/00Details of electromagnetic relays
    • H01H50/02Bases; Casings; Covers

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

  • Halterung für steckbare Geräte Die Erfindung betrifft eine Halterung eines mit der Gerätekappe verbundenen steckbaren Gerätes auf einer Buchsenplatte mittels haarnadelförmiger oder gerader Federn. Die Federn rasten dabei im eingesteckten Zustand des Gerätes in Ausnehmungen oder Nuten des Gerätes ein und werden beim Abziehen des Gerätes durch Auseinanderspreizen aus den Ausnehmungen oder Nuten ausgehoben.
  • Es ist bekannt, steckbare Geräte, beispielsweise Relais . auf verschiedene Weise mit Grundplatten, Buchsenplatten od. dgl. zu verbinden. Die Befestigung des Gerätes mittels verschieden gebogener Drahtfedern, die in entsprechende Ausnehmungen oder Nuten des Gerätes einrasten, ist eine der bekannten Methoden. Bei einer solchen Anordnung müssen die eingerasteten Federn mittels eines Werkzeuges oder von Hand an den Federenden aufgespreizt werden, um ein Ausheben der Federn aus den Ausnehmungen und damit ein Abziehen des Gerätes von der Grundplatte zu bewirken. Die Nachteile dieser Anordnung bestehen darin, daß derartige Federn, die zur Sicherung eines auf eine Grundplatte aufgesteckten Gerätes dienen, nicht ohne weiteres von der Vorderfront des Gerätes her zugänglich sind. Entweder sind sie nur von der Rückseite der Grundplatte zugänglich oder die Federn müssen in ihren Abmessungen so beschaffen sein, daß sie über die äußeren Abmessungen der Grundplatte hinausragen, um so ein Aufspreizen von vorn mittels eines Werkzeuges oder von Hand zu ermöglichen. Die Zugänglichkeit von der Rückseite der Grundplatte vorzusehen, ist jedoch aufwendig und dient in keinem Fall der schnellen Auswechselbarkeit der Geräte. Eine von vorn in der beschriebenen Weise zugängliche Feder erfordert einen erhöhten Platzbedarf und wirkt dem Bestreben, mehrere Geräte raumsparend dicht nebeneinander beispielsweise auf eine Schalttafel anzuordnen, entgegen.
  • Weitere bekannte Lösungen sehen zwischen dem Gerät und der Grundplatte eine Schraubverbindung vor, die entweder vorderseitig oder rückseitig zu lösen ist, wenn das Gerät von der Grundplatte entfernt werden soll. Die Nachteile sind, bezogen auf den Platzbedarf und die schnelle Auswechselbarkeit, prinzipiell die gleichen.
  • Eine andere Lösung sieht die Anbringung von gekröpften Blattfedern an der Gerätekappe vor, die mit ihren abgekröpften Enden in Form einer Klinke in entsprechende Ausnehmungen der Grundplatte einrasten, um eine Halterung der Gerätekappe zu bewirken. Bei dieser Anordnung besteht der Nachteil darin, daß es sich nur um eine Kappenhalterung handelt, ohne daß damit gleichzeitig eine erschütterungssichere Gerätehalterung verbunden ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die dem Stand der Technik anhaftenden Mängel zu beseitigen und eine Halterung zu schaffen, die eine leicht lösbare und erschütterungssichere Verbindung eines mit der Gerätekappe verbundenen steckbaren Gerätes auf der dazugehörigen Grund- oder Buchsenplatte ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die in rechtwinklige Nuten eines oder mehrerer Führungsstifte des Gerätes um mehr als die halbe Drahtstärke tief einrastenden, haarnadelförmig ausgebildeten Federn, mit ihren offenen Enden zusätzlich beidseitig an derart kurvenförmige Lappen der Gerätekappe anliegen, daß diese Lappen vor dem Trennen des Gerätes von der Buchsenplatte die Federn - infolge eines zwischen dem Gerät und der Gerätekappe vorgesehenen Spieles der gegenseitigen Befestigungsmittel - aus den rechtwinkligen Nuten der Führungsstifte ausheben.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind als Befestigungsmittel zwischen dem Gerät und der Gerätekappe eine oder mehrere Ansatzschrauben vorgesehen.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Erfindung näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt F i g.1 das auf die Buchsenplatte gesteckte Gerät mit der anliegenden Kappe, F i g. 2 die Haarnadelfeder in der gespreizten Stellung, F i g. 3 den Führungsstift mit Nut, F i g. 4 die Schnitte A -B und C-D aus den F i g. 1 und 2.
  • Aus der F i g.1 ist zu erkennen, daß in der Buchsenplatte 6 angeordnete haarnadelförmig ausgebildete Federn 1 in rechtwinklige Nuten 7 der Führungsstifte 2 einrasten, sobald das Gerät auf die Buchsenplatte 6 aufgesteckt ist. Gleichzeitig liegen die offenen Enden der haarnadelförmigen Federn 1 an kurvenförmige Lappen 5 der Gerätekappe 3 an. Das Einrasten der Federn 1 in die Nuten 7 erfolgt um mehr als die halbe Drahtstärke tief und verhindert so ein selbsttätiges Ausheben der Federn 1 durch Erschütterungen des aufgesteckten Gerätes. Beim Ziehen an der Gerätekappe 3 werden entsprechend F i g. 2 die offenen Enden der Federn 1 infolge des zwischen dem Kopf der Ansatzschraube 4 und der Gerätekappe 3 befindlichen Spieles durch die kurvenförmigen Lappen 5 aufgespreizt, so daß ein Ausheben der Federn 1 aus den rechtwinkligen Nuten 7 erfolgt und das Gerät mit den Führungsstiften 2 von der Buchsenplatte 6 abgezogen werden kann. Aus F i g. 3 ist der Führungsstift 2 mit der Nut 7 zu entnehmen. In F i g. 4 ist zum besseren Verständnis in einer weiteren Ansicht nochmals eine aufgespreizte und aus der Nut 7 ausgehobene Feder 1 (Schnitt C -D) sowie eine eingerastete Feder 1 (Schnitt A-B) dargestellt. - .

Claims (2)

  1. Patentansprüche: 1. Halterung eines mit der Gerätekappe verbundenen steckbaren Gerätes auf einer Buchsenplatte mittels haarnadelförmiger oder gerader Federn, die in eingestecktem Zustand des Gerätes in Ausnehmungen oder Nuten des Gerätes einrasten und durch Auseinanderspreizen ausgehoben werden, dadurch gekennzeichnet, daß die in rechtwinklige Nuten (7) eines oder mehrerer Führungsstifte (2) des Gerätes um mehr als die halbe Drahtstärke tief einrastenden, haarnadelförmig ausgebildeten Federn (1), mit ihren offenen Enden zusätzlich beidseitig an derart kurvenförmige Lappen (5) der Gerätekappe (3) anliegen, daß diese Lappen vor dem Trennen des Gerätes von der Buchsenplatte (6) die Federn (1) - infolge eines zwischen dem Gerät und der Gerätekappe (3) vorgesehenen Spieles der gegenseitigen Befestigungsmittel - aus den rechtwinkligen Nuten (7) der Führungsstifte (2) ausheben.
  2. 2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel zwischen dem Gerät und der Gerätekappe (3) eine oder mehrere Ansatzschrauben (4) vorgesehen sind. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 1065 054; deutsche Auslegeschriften Nr. 1064 243, 1068 382; deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1765 049, 1806 566; britische Patentschrift Nr. 775 739. In Betracht gezogene ältere Patente: Deutsches Patent Nr. 1113 516.
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Cited By (1)

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DE19715556B4 (de) * 1997-04-15 2012-05-10 Gm Global Technology Operations Llc (N.D.Ges.D. Staates Delaware) Anordnung eines Sensorgehäuses an einer Wand

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