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Befestigungselement für Schraubenfedern Die Erfindung betrifft ein
schraubfähiges Befestigungselement für Schraubenfedern, das vornehmlich dazu bestimmt
ist, Schraubenfedern leicht lösbar zu verankern, oder das dann Anwendung findet,
wenn es gilt, Schraubenfedern an schwer zugänglichen Stellen mit geringem Aufwand=
zu befestigen.
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Ein schraubfähiges Befestigungselement für Schraubenfedern mit einem
zwischen die Wandungen einsteckbaren Tragteil, das durch ein verformbares Arretierteil
gegen Heräusgleiten aus den Federwindungen gesichert ist, ist durch die deutsche
Auslegeschrift 1087 408 bekannt. Es ist jedoch nicht universell verwendbar,
denn seine Abmessungen müssen sich nach der jeweiligen Dicke des Haltewinkels richten,
an dem das Befestigungselement angreift. Für einen Haltewinkel_ mit einer anderen
Dicke des Ma= terials müssen die Stanzschnitte geändert werden.
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Das Arretierteil des bekannten Befestigungselementes ist ein Sicherungslappen,
-der durch Eindrücken eines konischen Gewindestiftes in die Schraubenfeder umgebogen
wird. Liegen die Aufnahmelöcher für die Schraubenfedern sehr weit vom Rand, z. B.
einer Chassisplatte, ab, so können zwischen den Aufnahmelöchern andere Bauelemente
liegen, die die Anwendung der Schraubenbefestigung in der geschilderten Art verbieten.
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Das Befestigungselement nach der Erfindung hingegen ist universell,
z. B. für Chassisplatten jeder Stärke, verwendbar, wobei die Aufnahmelöcher in jeder
Entfernung vom Chassisrand liegen können.
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Das schraubfähige Befestigungselement für Schraubenfedem nach der
Erfindung mit einem zwischen die Windungen einsteckbaren Tragteil, das durch ein
verformbares Arretierteil gegen Herausgleiten aus den Federwindungen gesichert ist;
ist dadurch gekennzeichnet, daß ein oder zwei Arretierteile vorgesehen sind, welche
nach Verformung des als ebene Platte. ausgebildeten Tragteiles, der durch Ausstanzen
herstellbar ist, die Schraubenfeder außen umfassen.
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Nach Verformung des Arretierteiles oder der Arretierteile wird eine
derartige Sicherung gegen Herausgleiten aus den Federwindungen erreicht, daß sich
selbst durch fortwährende Erschütterungen, wie beispielsweise Schwingungen, der
Sitz des Befestigungselementes innerhalb der Schraubenwindungen nicht zu lockern
vermag. Der besondere Vorzug der Erfindung ist die Möglichkeit, durch Drehen der
Feder oder des Befestigungselementes die Schraubenfeder zu spannen und dadurch die
Verankerung zu festigen.
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Vorteilhafte Ausbildungsmöglichkeiten der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet. Die. Erfindung wird im folgenden durch mehrere Ausführungsbeispiele
an Hand der Zeichnung näher erläutert: Es zeigen F i g. 1 bis 3 die Ausbildung und
die Anwendung eines Befestigungselementes nach der Erfindung aus Blech mit einem
Arretierbügel, F i g.. 4 bis 6 die Ausbildung und die Anwendung eines weiteren blechförmigen
Befestigungselementes mit zwei Arretierarmen.
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In F i g. 1 ist ein Befestigungselement nach der Erfindung dargestellt,
welches aus einem Blech gleicher Dicke, beispielsweise durch Stanzen, hergestellt
ist. Es besteht im wesentlichen aus einem Tragteil 1 und einem Arretierbügel2. Der
Tragteil weist eine Einsteckkante 3 auf, die leicht angeschärft sein kann, um das
Befestigungselement ohne große Mühe zwischen die Windungen einer Schraubenfeder
stecken zu `können. An der der Einsteckkante 3 gegenüberliegenden Seite des Tragteiles
greifen am oberen und unteren Ende dieser Kante je ein Arm 4 und 5 des Arretierbügels
2 an. Der übergang vom Tragteil 1 zum Arretierbügel 2, d. h. der Angriffspunkt der
Arme 4 und 5, ist verjüngt, beispielsweise durch Einkerbung, ausgeführt. Die Verjüngung
hat zum Zweck, daß an dieser Stelle der Arretierbügel 2 mit geringem Kraftaufwand
verformt werden kann. Der Arretierbügel t umschließt eine Ausnehmung fr, die größer
sein muß als der Außendurchmesser der zu verankernden Schraubenfeder.
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Das obere und untere Ende des Tragteiles 1, an denen an der einen
Seite entweder der Arm 4 oder der Arm 5 - des Arretierbügels 2 . angreift, sind
die Tragenden 7 und 8, über die sich das Befestigungselement auf der Unterlage abstützt,
wo hingegen der
mittlere Abschnitt des Tragteiles,1 sich innerhalb
der Schraubenfeder befindet. -Die F i g: 2 und 3 zeigen eine Anwendungsmöglichkeit
des oben beschriebenen Befestigungselementes bei einer Federstütze für Phonogeräte.
Diese Federstütze 9 besteht aus einem oberen zylindrischen Schraubenfederteil 10
und einem spiralförmigen unteren Stütztei111, dessen Federwindungsdurchmesser von
oben nach unten abnimmt. Der größte Federwindungsdurchmesser des Stützteiles 11
ist größer als derjenige des Schraubenfederteiles 10.
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Der Schraubenfederteil 10 der Federstütze 9 ist von unten her durch
eine Bohrung 12 der Montageplatte 13 des Phonogeräfes hindurchgesteckt, dabei kommt
das obere Ende des spiralförmigen Stützteiles 11 zum Anliegen gegen die Unterseite
der Montageplatte 13.
In der Höhe der Oberseite der Montageplatte ist ein
nicht verformtes Befestigungselement nach F i g. 1 zwischen die Windungen des Schraubenfederteiles
10
gesteckt, und zwar so weit, bis die Einsteckkante 3 in die Schraubenfeder
an den der Einsteckkante gegenüberliegenden Federwindung zur Anlage kommt. Das Befestigungselement
ist dabei symmetrisch zur Schraubenfeder eingesteckt, d. h., die beiden Tragteile
überragen gleich weit seitlich die Schraubenfeder und stützen diese somit auf der
Montageplatte 13 ab.
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Nach dem Einstecken wird der Arretierbügel2 über das Schraubenfederende
10 hinweg zur anderen Seite der Feder gebogen, so daß der Sitz des Befestigungselementes
sich nicht selbsttätig verändern kann.
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Wenn das Schraubenfederende sehr lang ist und deshalb der Arretierbügel,
weil seine Ausnehmung 6. nicht groß genug ist, sich nicht darüber biegen läßt, muß
das Befestigungselement einige Windungen weiter oben eingesteckt werden. Nach dem
Abbiegen des Arretierbügels 2 wird dann durch Drehen der Federstütze 9 oder des
Befestigungselementes der Tragteil in Richtung auf die Montageplatte 13 geschraubt,
bis der Sitz der Federstütze genügend fest ist.
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In F i g. 4 ist ein weiteres Befestigungselement nach der Erfindung
dargestellt, welches gleichfalls aus einem Blech gleicher Dicke hergestellt ist.
Es unterscheidet sich von dem vorher beschriebenen im wesentlichen - dadurch, 'daß
an Stelle eines Arr_ etierbügels 2 gesonderte Arretierarme 14 und 15 am Tragteil1
angebracht sind. Diese Arme sind im Gegensatz zu dem Arretierbügel an der Seite
des. Tragteiles vorgesehen, an der sich auch die Einsteckkante 3 befindet. Sie sind
so weit voneinander entfernt angebracht, daß sie eine Ausnehmung 6 von mindestens
dem Durchmesser der zu verankernden Schraubenfeder einschließen. Der Übergang von
den Arretierarmen zum Tiagteil 1 ist gleichfalls wie bei dem Arretierbügel verjüngt
ausgebildet. Der Übergang befindet sich auf der Höhe der Tragenden 7 und 8 des Tragteiles
1.
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Die Arretierarme 14 und 15 sind außerdem leicht aufwärts aus der Ebene
des Tragteiles l herausgebogen. Der Winkel, den die Arretierarme 14 und 15 mit der
durch den Tragteil l gebildeten Ebene einschließen, beträgt etwa 10°.
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Die Anwendung des Befestigungselementes nach F i g. 4 ist in den F
i g. 5 und 6 veranschaulicht, und zwar gleichfalls an einer Federstütze 9 eines
Phonogerätes. Das Befestigungselement wird an der Oberseite 13 zwischen die Windungen
des Schraubenfederteiles 10 der Federstütze gesteckt, und zwar wieder symmetrisch
zur Feder bis zum Anschlag. Nach dem Einstecken werden die Stützarme 14 und 15 durch
ein Zangenwerkzeug aufeinander zu -gebogen, wie in F i g. 6 angedeutet. Die Verformung
muß so groß sein, daß die Innenkante der Arretierarme 14 und 15 möglichst gegen
die Feder zur Anlage kommt. Durch diese Verformung ist ein Herausgleiten des Befestigungselementes
aus seinem Sitz nicht mehr möglich. Der Vorzug dieser Ausführungsform der Erfindung
gegenüber der in F i g. 1 beschriebenen ist, daß auf jeder Höhe der Schraubenfeder,
unabhängig von der Länge des Schraubenfederendes, das Einstecken vorgenommen werden
kann, ohne daß nachträglich ein Schrauben erforderlich ist.
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Um die beschriebenen Befestigungselemente beispielsweise von Hand
sehr leicht einstecken zu können, kann man an der Seite des Tragteiles 1, die der
Einsteckkante 3 abgewandt ist, beispielsweise Lappen abbiegen; die eine Handhabe
darstellen und somit das Einstecken erleichtert. Auch an den Außenkanten der Arretierarme
14 und 15 der Ausführungsform nach F i g. 4 können an den Außenseiten der Arretierarme
14 und 15 derartige Handhaben in Form von Lappen vorgesehen werden, so daß das Verformen
der Arretierarme von Hand, also nicht mittels eines Werkzeuges, durchzuführen ist.
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Der besondere Vorzug des Befestigungselementes nach der Erfindung
ist somit, daß nunmehr Schraubenfedern auch mit sehr dünnen Platten in sehr einfacher
Weise befestigt werden können. Außerdem erfordern die Befestigungselemente nach
der Erfindung keine besonderen Toleranzen, sondern können jeweils durch nachträgliches
Schrauben den Erfordernissen angepaßt werden. Sie sind also nicht nur billig in
der Herstellung, sondern ebenfalls in der Anordnung.