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Anzeigeträger zur Aufnahme von verschiebbaren Merkzeichen Die Erfindung
bezieht sich auf einen Anzeigeträger zur Aufnahme von verschiebbaren Merkzeichen
und/oder Skalenstreifen für die Registrierung von Belegen, bestehend aus einem am
Beleg anbringbaren streifenförmigen Tragteil mit einem freien längslaufenden Bugrand
und mit einem streifenförmigen, über diesen Bugrand greifenden durchsichtigen Abdeckteil
für die Merkzeichen und Skalenstreifen.
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Dieser bekannte streifenförmige Anzeigeträger ist zum Aufsetzen auf
Mappen, Hängehefter, Karteikarten od. dgl. vorgesehen und besteht aus zwei über
den betreffenden Registrierrand greifenden Schenkeln, die über einen zugleich als
schräge Sichtfläche ausgebildeten Bugrand miteinander verbunden sind. Der durchsichtige
Abdeckteil untergreift mit einem Längsrand die schräge Sichtfläche und durchsetzt
mit dem anderen ebenfalls abgewinkelten Längsrand den die Rückseite der Sichtfläche
bildenden Schenkel. Besondere auf der Sichtfläche aufgebrachte Merkzeichen können
daher nur verschoben werden, wenn sie mit einem Ende vorn aus dem durchsichtigen
Abdeckteil herausgeführt werden oder wenn der Abdeckteil als Ganzes abgenommen wird.
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Dieses ist jedoch insbesondere bei einer Registratur, bei der die
Registraturgegenstände dicht benachbart sind, sehr schwierig, weil hierzu in senkrechter
Richtung zur Blattebene verhältnismäßig viel Platz benötigt wird.
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Allerdings sind auch Anzeigeträger bekannt, die aus einer flachgedrückten,
am zugeordneten Registrierrand angeordneten Hülse bestehen. Diese Hülse wird durch
Umfalten der Längsränder eines Werkstoffstreifens gebildet, so daß ein Längsschlitz
zum Verschieben von eingebrachten Merkzeichen offen bleibt. Zum Verschieben ist
jedoch ein besonderes Werkzeug, wie z. B. ein Bleistift, notwendig, um die in den
Längsschlitz hochgefaltete Rippe des Merkzeichens ergreifen zu können, da die Rippe
nicht aus dem Längsschlitz herausragt, um ein unbeabsichtigtes Verschieben beim
Hantieren in der Registratur zu verhindern. Bei einer solchen Ausbildung müssen
jedoch die Merkzeichen in der gewünschten Reihenfolge von der Seite her in die Führung
des Anzeigeträgers eingeschoben werden, so daß es nachträglich nicht möglich ist,
ein zusätzliches Merkzeichen zwischen die schon eingeschobenen Merkzeichen einzufügen,
ohne zuvor einen Teil der letzteren aus der Führung des Anzeigeträgers zu entfernen.
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Ferner sind auch Anzeigeträger zur Aufnahme von Beschriftungsetiketten
bekannt, bei welchen jedoch der Tragteil und der Abdeckteil ein einteiliges Werkstück
bilden. Der Abdeckteil übergreift den Bug des Tragteils, der an der Rückseite eine
Längsrippe zum Abstützen des Abdeckteils aufweist. Dadurch wird ein Hohlraum zum
Einlegen der Beschriftungsetiketten gebildet, der zwar von der Rückseite zugänglich
ist, aber nur eine verhältnismäßig kleine Breite aufweist.
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Demgemäß ist eine solche Ausführungsform nicht zur Aufnahme von seitlich
verschiebbaren Sichtzeichen geeignet.
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Durch die Erfindung soll demgegenüber der eingangs im ersten Absatz
erläuterte Anzeigeträger so weitergebildet werden, daß bei gut zugänglichen Skalenstreifen
insbesondere auch die Merkzeichen einfach und bequem verschiebbar sind.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der etwa
in der Ebene des Beleges verlaufende Abdeckteil an seinem dem Beleg zugekehrten
Längsrand am Tragteil angeordnet und am gegenüberliegenden freien Längsrand an die
Wölbung des Bugrandes am Tragteil angepaßt ist, derart, daß der freie Längsrand
des Abdeckteils schnappverschlußartig auf den Bugrand des Tragteils aufdrückbar
und von diesem wieder lösbar ist.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt in jeweils einer schaubildlichen Ansicht F i g. 1 eine erste
Ausführungsform eines Anzeigeträgers mit einem Klebstreifen zum Festkleben an den
Registrierrand eines steifen Beleges,
F i g. 2 eine weitere Ausführungsform
eines Anzeigeträgers zum Aufklemmen auf den Registrierrand, insbesondere von Hängeordnern,
Mappen od. dgl.
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Gemäß F i g. 1 besteht jeder Anzeigeträger aus einem Tragteil 1 und
einem Abdeckteil z. Beide Teile können aus Kunststoff bestehen, wobei es wichtig
ist, daß der Abdeckteil2 durchsichtig ist. Der Tragteil ist im Querschnitt etwa
haarnadelförmig gebogen, so daß ein gewölbter Bugrand 3 entsteht und die offene
Seite zur Aufnahme des Registrierrandes eines Beleges nach unten weist. Außerdem
ist der Tragteil 1 etwa in der in Längsrichtung verlaufenden Mittellinie leicht
V-förmig geknickt. In den unteren offenen Teil des Tragteils 1 bzw. zwischen dessen
beiden Schenkeln ist ein gefalteter Klebstreifen 5 bis etwa zur Mittellinie eingeschoben
und durch Klebung oder Schweißung an den Innenflächen der beiden Schenkel des Tragteils
befestigt. Die Innenflächen des Klebstreifens sind gummiert, so daß sie durch Kleben
mit dem Registrierrand eines blattförnllgen Halters, z. B. einer Leitkarte, eines
Mappendeckels od. dgl. fest verbunden werden können. Der gefaltete Klebstreifen
5 braucht nicht unbedingt innen an beiden Falzschenkeln mit Klebstoff versehen zu
sein; er kann gegebenenfalls auch mittels Heftklammern an einem Registrierrand bzw.
blattförmigen Halter befestigt werden. Auf der Vorderseite des im Querschnitt haamadelförmig
gebogenen Tragteils 1 ist unterhalb des an der Mittellinie verlaufenden Knicks der
durchsichtige Abdeckteil2 entlang seines dem Tragteil zugekehrten Längsrandes bzw.
Fußrandes mit diesem verklebt oder verschweißt: Der streifenförmige Abdeckteil ist
an seinem gegenüberliegenden Längsrand 4 an die Wölbung des Bugrandes 3 angepaßt,
so daß dieser freie Längsrand des Abdeckteils unter leichtem Druck von vorn nach
hinten über den Bugrand 3 des Tragteils schnappverschlußartig gedrückt werden kann
und nach dem Aufdrücken diesen Bugrand. hintergreift. In F i g. 1 ist der Abdeckteil
in der geöffneten bzw. vom Bugrand 3 des Tragteils abgeschwenkten Stellung dargestellt,
wobei seine freie Längskante unter der durch das Material beider Teile bestimmten
Federwirkung leicht an der Wölbung des Tragteils 1 bzw. an dessen Bugrand 3 anliegt.
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In dem Raum zwischen dem Abdeckteil und dem Tragteil ist ein Skalenstreifen
7 eingeschoben, auf welchem mit Nummern 1 bis 16 versehene Felder 6 aufgedruckt
sind. Außerdem befindet sich in diesem Raum noch ein als hakenförmiger flacher Schieber
ausgebildetes Merkzeichen 8, welches der besseren Sichtbarkeit wegen aus farbigem
Material, z. B. Kunststoff, bestehen kann. Das Merkzeichen kann zum Signalisieren
oder Anzeigen einer bestimmten, durch die genannten Nummern charakterisierten Information
nach Abheben des Abdeckteils 2 von dem Tragteil l auf jeweils eines der mit diesen
Nummern versehenen Felder 6 gestellt werden. Nach vollzogener Einstellung werden
Abdeckteil und Tragteil wieder zusammengedrückt, wodurch der eingelegte Skalenstreifen
7 und das als Schieber ausgebildete Merkzeichen 8 unverrückbar in ihrer Lage festgehalten
werden.
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Die in F i g. 2 dargestellte Ausführungsform des. Anzeigeträgers zeigt
im Prinzip einen entsprechenden Aufbau wie der in F i g. 1 dargestellte Anzeigeträger,
jedoch sind zur Anpassung an eine andere Verwendung demgegenüber einige Änderungen
vorgenommen. Der streifenförmige Tragteil ragt an beiden Enden über den streifenförmigen
Abdeckteil 2 hinaus; an den überstehenden Teilen sind U-förmige, nach unten offene
Ausschnitte 11 in dem Tragteil angebracht, welche zum Einhängen des Anzeigeträgers
in die Tragschienen einer Hängeregistratur dienen. Als weitere Änderung des Tragteils
ist der V-förmige Längsknick in Richtung der Mittellinie im Falle der F i g. 2 so
ausgeführt, daß bei eingehängtem Anzeigeträger dessen oberer Teil leicht nach hinten
geneigt ist, um das Ablesen in der Draufsicht in Richtung schräg von oben nach unten
zu erleichtern. Gemäß F i g. 2 ist der im Querschnitt U-förmige Raum des Tragteils
1 in seiner ganzen Höhe, d. h. bis zur Innenseite des Bugrandes 3 hin, offen; so
daß beliebig Blatteile; Mappenteile od. dgl. in diesen Raum bis an die Oberkante
eingeschoben werden können. Um das eingeschobene blattartige Sammelgut an dem Tragteil
1 so befestigen zu können, daß es im aufgehängten Zustand nicht herausfallen kann,
sind die unterhalb des Abdeckteils übereinanderliegenden Stücke des Tragteils mit
einer Art Druckknopfverschluß versehen; dieser besteht in dem einen Schenkel aus
Warzen 10 und in dem anderen Schenkel mit diesen in Deckung befindlichen Öffnungen
9, die nach dem Einlegen des Sammelgutes fest zusammengepreßt werden, so daß die
Warzen sich in das eingelegte blattartige Sammelgut eindrücken und dieses am Herausfallen
hindern.