-
Einsatzgerät zum Verschießen von Kleinkalibermunition Die Erfindung
bezieht sich auf ein Einsatzgerät mit Einstecklauf und einem aus Verschlußträger
und Verschlußkopf bestehenden Austauschverschluß zum Verschießen von Kleinkalibermunition
mit automatischen Handfeuerwaffen, die für das Schießen mit scharfer Munition eine
vorzugsweise auf einem Federführungsrohr angeordnete Schließfeder mit einer durch
einen Anschlag begrenzten festen Einbaulänge, die größer ist als der Schließhub,
aufweisen.
-
Bei einem bekannten Einsatzgerät bildet der Austauschverschluß zusammen
'mit einer Federführung eine Einheit, die eine Stange umfaßt, die mit einem Ende
in ein Gegenlager eingesetzt ist, an dem sich die auf der Stange geführte Schließfeder
dieser Einheit abstützt. Das andere Ende dieser Schließfeder liegt an einem auf
der Stange geführten Verschlußteil an. Diese Einheit ist so in die Waffe einsetzbar,
daß eine rückwärtige Stirnfläche des Gegenlagers an einer rückwärtigen Anschlagfläche
der Schloßführung zur Anlage kommt. Die normale Schließfeder der Waffe wird beim
Einsetzen der Einheit totgelegt.
-
Diese bekannten Einsatzgeräte ermöglichen zwar schon auf relativ einfache
Weise und mit relativ geringen Kosten die Umstellung von Kampfwaffen auf Kleinkalibermuntion,
ohne daß die bei anderen bekannten Systemen zum Verschießen von Kleinkalibermunition
vollständige Austauschaggregate, die auch die Abzugsvorrichtung umfassen, eingebaut
werden müßten. Die bekannten Einsatzgeräte haben jedoch den Nachteil, daß sie beim
Verschießen von Kleinkalibermuntion eine andere Handhabung der Waffe erfordern als
beim Verschießen von Normalmunition. Für die militärische Ausbildung ist es jedoch
wichtig, daß. bei der Verwendung von Kleinkalibermunition die Waffe in der gleichen
Weise gehandhabt werden kann wie bei der Verwendung von Kampfmunition. Dazu gehört
aber nicht nur, daß die Handgriffe zur Betätigung des Sicherungs- und Feuerwahlhebels
nach Umstellung auf Kleinkaliber gleichbleiben, was auch schon bei den bekannten
Einsatzgeräten der Fall ist, sondern es muß auch die Handhabung der Waffe beim Laden
oder Durchladen unverändert bleiben. Da der Verschlußweg wegen der geringeren Pulverladung
von Kleinkalibermunition wesentlich kürzer ist als bei der Verwendung von Kampfmunition,
ist bei den bekannten Einsatzgeräten der manuelle Lade- bzw. Durchladevorgang von
dem üblichen Vorgang sehr verschieden.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil der bekannten
Einsatzgeräte zu vermeiden und darüber hinaus ein Einsatzgerät zu schaffen, das
sich durch einen besonders einfachen Aufbau auszeichnet. Diese Aufgabe wird nach
der Erfindung dadurch gelöst, daß der Verschlußträger zum Verschießen der Kleinkalibermunition
eine weitere Schließfeder aufnimmt, die schwächer ausgebildet ist als die Schließfeder
der Waffe und sich über eine Hülse an der in ihrer festen Einbaulänge belassenen
eigentlichen Schließfeder abstützt, und daß der Verschlußträger gegenüber der Hülse
um eine Strecke verschiebbar ist, die dem Weg des Verschlußträgers beim Schießen
mit Kleinkalibermunition entspricht.
-
Bei dem erfindungsgemäßen Einsatzgerät erfolgt die Verschlußbewegung
während des Schießens im Bereich der schwächeren weiteren Schließfeder, während
die Schließfeder der Waffe ihre feste Einbaulänge beibehält. Dagegen kann beim Durchladen
der Waffe nach dem Sannen der im Austauschverschluß untergebrachten weiteren Schließfeder
die Schließfeder der Waffe gespannt werden, so daß der Austauschverschluß unter
Spannen der eigentlichen Schließfeder der Waffe in dem Waffengehäuse ebenso weit
nach hinten geführt und durch Einhängen des Durchladehebels in einer hintersten
Stellung arretiert werden kann, wie der zum Verschließen von Normalmunition dienende
Verschluß der Waffe. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß die Handhabung der
Waffe bei Verwendung von Kleinkalibermunition sich nicht von der normalen Handhabung
unterscheidet.
-
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß bei der Erfindung
die Schließfeder der Waffe in ihrer Ruhestellung verbleiben kann und nicht entfernt
oder auf andere Weise außer Betrieb gesetzt werden muß. Da außerdem die schwächere
Schließfeder des Einsatzgerätes im Verschlußträger untergebracht ist, genügt es,
abgesehen vom Einsetzen des Einstecklaufes, den Verschluß der Originalwaffe gegen
den Austauschverschluß des Einsatzgerätes auszuwechseln, um eine Waffe auf Kleinkalibermunition
umzustellen.
Neben dieser einfachen Handhabung des Einsatzgerätes selbst werden auch noch Vorteile
hinsichtlich der Lagerhaltung erzielt, weil ein Minimum an Teilen aufzubewahren
ist.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Hülse
mit einem Flansch versehen und in einer Verlängerung des Verschlußträgers untergebracht,
der wie beim Verschluß für scharfe Munition den Verschluß in der Waffe führt; dabei
greift auf der einen Seite des Flansches die schwächere weitere Schließfeder und
auf der anderen Seite der zum Angriff der Schließfeder zum Schießen mit Normalmunition
bestimmte bewegte Teil an und das dem Flansch abgewandte Ende der Hülse begrenzt
durch Anlage an einem Anschlag am vorderen Ende der Verlängerung des Verschlußträgers
den Federweg.
-
In der Zeichnung sind die zum Verständnis der Erfindung notwendigen
Teile einer Ausführungsform der Erfindung im Schnitt dargestellt. Die Zeichnung
zeigt einen Schnitt durch den Verschlußkopf und den Verschlußträger eines Einsatzgerätes
nach der Erfindung.
-
Die in der Zeichnung dargestellte Ausführungsform der Erfindung weist
einen Verschlußträger 5 und einen Verschlußkopf 30 auf, die parallel zueinander
angeordnet sind. An dem ein Federführungsrohr bildenden Verschlußträger 5 sind Schuhe
6 und 7 befestigt, deren untere Enden in Aussparungen 2 und 3 des Verschlußkopfes
eingreifen. Die Aussparungen 2 und 3 münden in eine Bohrung 1, in der der Schlagbolzen
32 des Verschlusses gelagert ist. Die Schuhe 6 und 7 sind in der Bohrung 1 mit Hilfe
eines verstärkten Abschnittes 1o des Schlagbolzens 1 und einem in die Bohrung 1
eingesetzten hülsenartigen Teil 11, der von der Schlagbolzenfeder 13 belastet ist,
in dem Verschlußkopf 30 verriegelt.
-
Das den Verschlußträger 5 bildende Schließfederrohr ist dazu bestimmt,
wie aus der Zeichnung ersichtlich, auf die Federführungsstange 16 der Waffe aufgesteckt
zu werden, die am Bodenstück der Waffe befestigt ist und die Schließfeder 18 trägt,
die sich einerseits am Bodenstück und andererseits an einem als Stützring dienenden
Teil 17 abstützt, der auf der Federführungsstange 16 verschiebbar geführt ist. In
einer nach vorn gerichteten Verlängerung 15 des Verschlußträgers 5 ist eine weitere,
schwächere Schließfeder 22 angeordnet, die sich einerseits gegen eine Schulter 23
am vorderen Ende des Rohres 5 und andererseits an dem Flansch 20 einer die Schließfeder
22 führenden Hülse 21 abstützt, die in dem Verschlußträger 5 in ihrer Längsrichtung
verschiebbar gelagert ist. Die der Schließfeder 22 abgewandte Seite des Flansches
20 stützt an einem Haltering 19 ab, der etwa in der Mitte des Verschlußträgers 5
in dessen Rohr befestigt ist. Der Haltering 19 begrenzt die Endlage der Schließfeder
22 und der Hülse 21 in dem Rohr des Verschlußträgers 5. Bei eingesetztem Austauschverschluß
liegt der Haltering 19 konzentrisch zum Teil 17 auf der Federführungsstange 16.
-
Wenn ein nicht näher dargestellter Durchladehebel freigegeben wird,
so wird der Verschluß einschließlich Verschlußträger durch die Schließfeder 18 nach
vorn geschoben. Das Schloß schiebt aus dem Magazin eine Patrone nach vorn in den
Lauf. Beim Betätigen des Abzuges schlägt ein Hammer auf das hintere Ende des Schlagbolzens
32. Durch den Schuß wird das Schloß mit dem Verschlußträger nach hinten geführt.
Dabei bleibt aber der Teil 17 zunächst stehen.