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Zusätzliche, einteilige Sperrglieder in einem Drehzylinderschloß üblicher
Bauart Die Erfindung betrifft zusätzliche, einteilige Sperrglieder in einem Drehzylinderschloß
üblicher Bauart mit einer Anzahl üblicher federbelasteter Zuhaltungsstiftpaare,
wobei die Sperrglieder in anderen lotrechten Ebenen liegen als die Zuhaltungsstiftpaare.
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Es ist ein Drehzylinderschloß der erläuterten Gattung bekannt, bei
der die Sperrklinke unter der Wirkung einer Blattfeder hineingedrückt wird. Derart
wird beim Einführen des Schlüsselbartes die zeitweilige Sperrung der Walze gegenüber
dem feststehenden Zylinder aufgehoben. Bricht diese Blattfeder im gespannten Zustand
nach der Einführung des Schlüssels in die Sperrklinke, so wird trotz Einführung
des Schlüssels die Sperrklinke im bekannten Zustand verharren, das Schloß kann seine
Aufgabe nicht mehr erfüllen. Bei dieser Bauweise lassen sich höchstens vier Sperrklinken
unterbringen, weil die notwendig quer zu den Klinken angeordnete Feder den Einbau
einer größeren Anzahl von Sperrklinken verhindert. Die Bauart nach diesem älteren
Vorschlag eignet sich in der Praxis ferner nur für Rundzylinder, welche die Anbringung
genügend tiefer Sackbohrungen erlauben. Für Profilzylinder ist dieser Vorschlag
nicht geeignet.
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Eine andere bekannte Bauart benutzt- die Sperrstifte nur dazu; das
Einführen fremder Schlüssel zu verhindern, nicht jedoch um die Drehbewegung des
Rotors zu sperren.
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Außerdem ist bekannt, gefederte Sperrelemente durch den glatten Schlüsselrücken
zu steuern. In der Sperrstellung und bei abgezogenem Schlüssel ragen diese Glieder
in den Schlüsselkanal hinein. Diese Art Schlösser wird erfahrungsgemäß unwirksam,
wenn die kleinen Federchen der Sperrstifte oder auch nur eines derselben brechen
sollte.
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Eine mit einem magnetisch gesteuerten Sperrglied ausgerüstete bekannte
Schloßbauart läßt sich leicht mit Hilfe magnetisch präparierter Aufsperrhaken abtasten
und öffnen. Die Bewegung des Sperrgliedes nur durch magnetische Felder hat sich
in der Praxis nicht bewährt, besonders weil die notwendigen Magnete praktisch eine
Mindestgröße nicht unterschreiten dürfen, um wirksam zu bleiben. Diese Art Schlösser
ist ferner unerwünscht empfindlich gegen Staub, Kondenswasser und Eisbildung.
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Eine weitere Bauart, die äußerlich ungefederte, einteilige Sperrelemente
benutzt, zeigt, daß diese mit Zuhaltungen, jedoch nicht mit dem Schlüssel zusammenwirken.
Ferner benutzt diese Schloßbauart als Blockierungsglied eine aufwendige federbelastete
Stange. Bricht eine dieser Federn, so läßt sich der im Schloß steckende Schlüssel
nicht mehr aus dem Schlüsselkanal herausziehen, weil die Verbindung des Blockierungsriegels
mit der Zuhaltung nicht gelöst wird.
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Schließlich ist bei einem Drehzylinderschloß mit magnetischen, federlosen,
einteiligen Zuhaltungsstiften und zugehörigem Magnetschlüssel bekannt, daß die Zuhaltungsstifte
durch Schwerkraft in eine die Drehung des Zylinderkerns verhindernde Sperrlage gebracht
werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zusätzliche Sperreinrichtung
in einem Drehzylinderschloß der vorausgesetzten Art zu schaffen, dessen Sperrglieder
nur durch Schwerkraft und durch mechanisch auslösbare Kräfte in die Freigabestellung
bewegbar sind.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung dadurch, daß die zusätzlichen, einteiligen,
der Wirkung der Schwerkraft unterworfenen Sperrglieder keiner Federbelastung ausgesetzt
sind und daß die radial zur Zylinderkernachse angeordneten Sperrglieder bei im Schlüsselkanal
eingestecktem zugehörigem Flachschlüssel und bei anschließender Drehung des Zylinderkerns
in kalottenartigen Ausfräsungen in den Seitenflächen des Flachschlüssels verschiebbar
sind, wobei die Sperrglieder, die nicht durch Schwerkraft in die den Zylinderkern
freigebende Lage verschoben sind, durch bei Drehung des Zylinderkerns erzeugte radiale
Schubkräfte an den äußeren Enden der Sperrglieder in die freigebende Lage verschoben
werden.
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Eine Verbesserung dieser Erfindung besteht darin, daß die Enden der
Sperrglieder erhaben gewölbt ausgebildet sind, die kalottenartigen Ausfräsungen
eine entsprechend beliebige Form haben und die Sperrglieder selbst beliebige Querschnittform
aufweisen.
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Diese Ausgestaltung von Drehzylinderschlössern der erläuterten Gattung
ist sehr einfach und einer Massenfertigung unter Vermeidung vieler Fehlerquellen
leicht zugänglich. Die einfache Ausbildung und Anordnung erzwingt die Steuerung
der zusätzliehen
Sperrglieder auch bei lang andauernder Benutzung.
Auch verschmutzte Schlösser bleiben voll verwendungsfähig. Die Erfindung ist ferner
in dünnwandigen Schloßgehäusen, z. B. in Profilzylindern, verwendbar. Der Schlüssel
wird nicht wesentlich geschwächt.
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In der Zeichnung ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellt.
Stark vergrößert zeigt F i g. 1 den Längsschnitt durch ein Drehzylinderschloß herkömmlicher
Bauart mit zusätzlichen federlosen Sperrstiften, F i g. 2 den Querschnitt nach Linie
II-II der F i g. 1 mit eingestecktem, zugehörigem Flachschlüssel, F i g. 3 den Querschnitt
entsprechend der F i g. 2, jedoch beim Herausziehen des zugehörigen Flachschlüssels.
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Das Drehzylinderschloß 1 mit Zylinderkern 2 und Flachschlüssel 3 enthält
die üblichen Stiftzuhaltungspaare 4 mit Stiftfeder 5.
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Außerdem sind im Drehzylinderschloß noch weitere, einteilige federlose
Sperrstifte 6, 7 in angepaßten Bohrungen 8, 9 längsverschieblich angeordnet. Mit
Bezug auf die Zylinderkernachse stehen diese Sperrstifte 6, 7 ebenfalls radial.
Sie verlaufen jedoch, wie die F i g. 1 deutlich erkennen läßt, in anderen lotrechten
Ebenen als die Zuhaltungsstiftpaare. Teile der Innenenden dieser federlosen Sperrstifte
6, 7 werden von den Seitenflächen des Flachschlüssels 3 gesteuert, nämlich, wie
F i g. 2 erkennen läßt, vermittels der kalottenartigen Ausfräsungen 10, 11. Die
Sperrstifte 6, 7 sind vorzugsweise beidendig kugelförmig. In F i g. 2 ist die das
Drehen des Zylinderkerns 2 ermöglichende Stellung der federlosen Sperrstifte
6,7
dargestellt, wobei Teile der Innenenden der Sperrstifte in den kalottenartigen
Ausfräsungen 10, 11 des Flachschlüssels 3 liegen. Die Außenenden der Bohrungen 8,
9 im Zylindergehäuse sind frei. Der Zylinderkern 2 kann sich drehen.
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In F i g. 3 erkennt man, daß beim Herausziehen des Flachschlüssels
3 die Sperrstifte 6, 7 bis an die Außenenden der Bohrungen 8, 9 im Zylindergehäuse
hochgehoben werden und somit den Zylinderkern 2 gegen Drehung sperren.
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Aus diesem Aufbau ergibt sich im einzelnen die folgende Wirkungsweise:
Wird zunächst der zugehörige Flachschlüssel 3 teilweise in den Zylinderkern 2 eingeführt
und ragen Teile der Innenenden der Sperrstifte 6, 7 durch ihr Eigengewicht in den
Schlüsselkanal, so werden diese federlosen Sperrstifte 6, 7 angehoben und in die
Sperrstellung gemäß F i g. 3 übergeführt. Dabei verriegeln die äußeren Enden der
Sperrstifte 6, 7 in den Bohrungen S, 9 den Zylinderkern 2 gegen Drehung im Drehzylindergehäuse.
Wird der richtige Flachschlüssel bis zu seinem Anschlag in den Schlüsselkanal hineingeschoben,
so werden einerseits die Stiftzuhaltungspaare 4 in der üblichen Weise mit ihren
Trennflächen in Höhe der Umfangsfläche des Zylinderkerns 2 angehoben. Andererseits
liegen nunmehr die kalottenartigen Ausfräsungen 10, 11 des Flachschlüssels 3 den
benachbarten Teilen der Innenenden der Sperrstifte 6, 7 gegenüber, so daß die Sperrstifte
infolge ihres Eigengewichtes durch Schwerkraft in die Freigabestellung des Zylinderkerns
2 nach F i g. 2 absinken.
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Sollten die federlosen Sperrstifte 6, 7 nicht durch ihr Eigengewicht
bei eingeführtem Flachschlüssel 3 in dessen kalottenartige Ausfräsungen abgesunken
sein, so werden sie bei Beginn der Drehung des Zylinderkerns 2 durch das Abgleiten
ihrer äußeren halbkugeligen Enden an den Kanten der sich gegeneinander verdrehenden
Teile (Zylinderkern und Zylindergehäuse) zwangläufig in die kalottenartigen Ausfräsungen
10, 11 des richtigen Flachschlüssels 3 gedrängt. Man erkennt, daß spätestens beim
Drehen des Zylinderkerns 2 mit zugehörigem Flachschlüssel 3 die Sperrstifte 6; 7
in die zugehörigen kalottenartigen Ausfräsungen 10,11 hineingeschoben werden. Man
wird die federlosen Sperrstifte 6, 7 so kurz wie möglich ausführen, damit sie auch
im Dauerbetrieb eine möglichst geringe Reibung in den Bohrungen 8, 9 haben.
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Würde in den Schlüsselkanal des Zylinderkerns 2 ein Schlüssel gleichen
Schlüsselprofils, jedoch ohne die kalottenartigen Ausnehmungen, eingeführt werden,
so würde zwar die Drehbewegung des Zylinderkerns 2 mit Rücksicht auf die Stiftzuhaltungspaare
4
möglich sein, jedoch die Sperrung des Zylinderkerns gemäß F i g. 3 bestehenblciben.
Das Drehzylinderschloß läßt sich also selbst bei einem identischen Flachschlüssel
ohne die Ausfräsungen an den zugehörigen Stellen nicht betätigen.
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In F i g. 1 ist ein einziges Paar von in einer lotrechten Ebene zwischen
dem zweiten und dritten üblichen Stiftzuhaltungspaar (vom Schlüsselloch aus. gesehen)
gelegenen Sperrstiften 6, 7 angeordnet. Jedoch kann zwischen jeden üblichen Stiftzuhaltungspaaren
ein Sperrstiftpaar angeordnet werden. Ferner bestehen viele Variationsmöglichkeiten
in der radialen Winkelstellung der Sperrstifte.
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Beim Ausziehen des Schlüssels 3 werden zwangläufig die Sperrstifte
6, 7 unabhängig von der Schwerkraft und Reibungskräften in die Sperrstellung nach
F i g. 3 abgedrängt. Jedes Schließen des Drehzylinderschlosses mit einem nicht passenden
Schlüssel in nicht ganz eingeführtem Zustand ist ausgeschlossen, wie es z. B. sonst
durch Zahnkantenverschiebung möglich sein kann. Nach der Erfindung ist es ferner
nicht möglich, mit Hilfe von Abtaste. geräten, die in den Schlüsselkanal eingeführt
werden, das Drehzylinderschloß zu öffnen, da jedes Abtaste gerät zwangläufig die
Sperrstifte 6, 7 zurückschiebt und den Zylinderkern somit verriegelt. Infolge der
erhabenen Wölbung der Innenenden ist die genaue Lage der Sperrstifte im Schlüsselkanal
nicht mit Sicherheit zu ermitteln, besonders dann nicht, wenn abtastsichere Sperrstifte
bekannter Formgebung verwendet werden.