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Unterflanschlaufkatze mit Hebezeug und einem außerhalb des Katzradstandes
an der Fahrbahn angreifenden Reibradantrieb zum Fahren auf gerader Fahrbahn Die
Erfindung betrifft eine Unterfianschlaufkatze mit einem außerhalb des Katzradstandes
an der Fahrbahn angreifenden Reibradantrieb, dessen Reibradträger mit dem um eine
waagerechte Achse an die Fahrbahn schwenkbaren Reibrad an dem ein Hebezeug tragenden
Katzrahmen angelenkt ist.
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Die bekannten Unterflanschlaufkatzen dieser Art besitzen einen Katzrahmen,
der speziell für den Reibrad-Fahrantrieb ausgebildet ist. Das ist auch bei Zugkatzen
der Fall, die mit einem Reibradantrieb ausgerüstet sind und Katzen ohne eigenen
Fahrantrieb vorgespannt werden.
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Dies ist zumindest bei jenen Ausführungen erforderlich, bei denen
der Anpreßdruck des Reibrades in der auch für Schleppkatzen bevorzugten Weise an
dem Schienenstück erfolgen soll, das zwischen den als Gegendruckrollen wirkenden
Laufrollen bzw. deren Berührungslinien liegt. Dieser Umstand bringt es mit sich,
daß der unterhalb der Laufräder vorhandene Platz zum weitaus größten Teil von den
Fahrantriebsteilen, also dem Fahrmotor, dem Getriebe und dem Reibrad eingenommen
wird. Ist z. B. zur Vermeidung eines Gegengewichtes oder auch zwecks schmaler Ausbildung
der Katze die seitliche Anordnung des Hebezeuges in Höhe der Hängebahnschiene nicht
möglich, so muß dieses unterhalb des Fahrantriebes untergebracht werden, wodurch
die Hubhöhe beträchtlich verringert wird. Auch bei in Höhe der Hängebahnschiene
seitlicher Anordnung des Hebezeuges wird die Hubhöhe durch den Reibradantrieb erheblich
vermindert, indem der mittig zur Hängebahnschiene hängende Lasthaken bzw. die diesen
tragende lose Rolle nur bis unter den Reibradantrieb emporgezogen werden kann.
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Man verfährt deshalb oft die normalen, ein Hebezeug tragenden Unterflanschlaufkatzen
mittels gesonderter Schleppkatzen, die mit der Unterflanschlaufkatze gekuppelt werden.
Hierdurch wird jedoch deren Anfahrmaß beträchtlich vergrößert. Außerdem bedeuten
die gesonderten Schleppkatzen einen beträchtlichen Mehraufwand. Um den Aufwand und
das Anfahrmaß kleiner zu halten, ist vorgeschlagen worden, ein Ende der Unterfianschlaufkatze
auf dem Fahrgestell der Schleppkatze abzustützen, so daß eine Laufrolle (bzw. ein
Laufrollensatz) eingespart und das Anfahrmaß entsprechend verkürzt wird. Das somit
außerhalb des Radstandes der Unterflanschlaufkatze befindliche Reibrad ist auf einem
federnd gelagerten Reibradträger angeordnet, der um eine waagerechte Achse schwenkbar
ist und sich auf einem Federsatz abstützt. Die durchaus brauchbare Bauweise weist
aber für sehr viele Fälle ein noch zu großes Anfahrmaß auf, auch sind das Bauvolumen
und der Aufwand wegen der gestreckten Ausbildung des Katzrahmens noch beträchtlich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine ein Hebezeug tragende
Unterflanschlaufkatze mit möglichst geringem Aufwand mit einem Reibrad-Fahrantrieb
so auszurüsten, daß weder ihr Anfahrmaß noch die Hubhöhe beeinträchtigt werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von der zuletzt beschriebenen
Bauart aus, einer Unterflanschlaufkatze mit einem außerhalb des Katzradstandes an
der Fahrbahn angreifenden Reibradantrieb, dessen Reibradträger mit dem um eine waagerechte
Achse an die Fahrbahn schwenkbaren Reibrad an dem ein Hebezeug tragenden Katzrahmen
angelenkt ist. Das erfindungsgemäße Neue ist darin zu sehen, daß zum Fahren auf
gerader Fahrbahn bei an sich bekannter Abstützung des Reibradträgers mittels eines
Federsatzes ein Kragarm des Katzrahmens der Anlenkung und/oder Abstützung des Reibradträgers
dient.
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Damit wird mit äußerst geringem Aufwand eine sehr kurze Bauform und
somit ein kleines Anfahrmaß erreicht, ohne dabei die Hubhöhe zu beeinträchtigen.
Außerdem bleibt ein günstiger Laufrollenabstand der Katze erhalten, ohne daß zusätzliche
Gegendruck-Laufrollen für den Reibradantrieb gebraucht werden.
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Die erfindungsgemäße Anordnung des Reibradantriebes erbringt außerdem
den Vorteil, daß der Katzrahmen oder das Katzgehäuse einer normalen Ausführung ohne
Reibradantrieb nur unwesentlich geändert zu werden braucht, so daß für die Serienfabrikation
keine großen Arbeitsvorbereitungen erforderlich
sind und der Reibradantrieb
auch auf einfache Weise nachträglich an eine bereits im Einsatz befindliche Katze
angebaut werden kann. Hierbei ist auch von besonderem Vorteil, daß weder für den
Anbau eine präzise Montage noch für die Bauteile, beispielsweise den Reibradträger,
eine besondere Fertigungsgenauigkeit erforderlich sind, weil die angepreßte Gummibereifung
des Reibrades etwaige Differenzen nicht zur Auswirkung kommen läßt.
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Da das Hebezeug ungefähr so lang baut wie der Katzrahmen einschließlich
Reibradantrieb, wird der Anfahrweg von dem vorgespannten Reibradantrieb überhaupt
nicht beeinflußt. Besitzt das Hebezeug einen koaxialen Feinhubmotor, so übertrifft
seine Länge sogar bei weitem die Gesamtlänge des Katzrahmens einschließlich Fahrantrieb.
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Für eine Schleppkatze ist es bekannt, das Katzfahrgestell mit einem
Kragarm zu versehen, der den Motor und das Getriebe des Reibradantriebes trägt.
Da es sich dort aber um eine reine Schleppkatze handelt, würde der Kragarm das Anfahrmaß
der Unterflanschlaufkatze nur im negativen Sinne beeinflussen.
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Eine besonders zweckmäßige Bauform wird erreicht durch Ausbildung
des beiderseits des Fahrbahnträgers angeordneten Kragarmes als Kragartnpaar. Das
bedeutet bei erleichterter Fertigung eine einwandfreie Lagerung des Reibradträgers,
gleichviel, ob er am Katzrahmen angelenkt und am Ende des Kragarmes federnd abgestützt
ist, oder umgekehrt, am Ende des Kragarmes angelenkt und an dessen Ansatz am Katzgerüst
federnd abgestützt ist.
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Ferner wird noch vorgeschlagen, den Fahrmotor und das Getriebe des
Reibrades in bei Schleppkatzen bekannter Weise koaxial zu diesem anzuordnen.
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In der Zeichnung sind zwei flach bauende Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargestellt, und zwar zeigt F i g.1 eine Ansicht einer Katze mit fliegend
angeordnetem Reibrad und F i g. 2 die antriebsseitige Seitenansicht hiervon; F i
g. 3 und 4 zeigen die gleichen Ansichten einer Katze mit zwischen Fahrmotor und
Getriebe angeordnetem Reibrad-Ein Katzrahmen 1 ist mittels Laufrollen 2 am Untergurt
3 a einer Hängebahnschiene 3 aufgehängt. An den Katzrahmen 1 ist beim Ausführungsbeispiel
nach F i g. 1 und 2 seitlich ein Elektrozug 4 mit zur Schiene 3 paralleler Längsachse
angeschlossen. Das Übergewicht des seitlich hängenden Elektrozages 4 wird durch
ein Gegengewicht ausgeglichen. Hierfür weist der Katzrahmen 1 einen Kasten 1 a auf,
der durch eine senkrechte, parallel zur Katzfahrbahn liegende Wand 1 b in zwei Räume
1 c und 1 d unterteilt ist. Der innenliegende Raum 1c dient zur Aufnahme des Gegengewichtes,
beispielsweise Schrott, während im außenliegenden Raum 1 d die eIektrischen Einrichtungen,
Schütze u. dgl. untergebracht sind. Dieser Schaltkasten 1 d ist durch einen seit
Echen Deckelle abgeschlossen. Die Installation ist weiterhin dadurch sehr vereinfacht,
daß die vom Schaltkasten 1 d zum Elektrozug 4 führenden Kabel in einem gemeinsamen
Rohr 5 verlegt sind, das vom Schaltkasten 1 d unter dem Katzrahmen 1 zum Elektrozug
4 hinführt. Dadurch entfallen nicht nur die i zahlreichen unschönen Schellen, sondern
die Montage wird auch verbilligt. Das Lastseil 6 ist über die lose Rolle
7 eines Lasthakens 8 geführt und am Katzrahmen 1 derart angeschlagen, daß
der Lasthaken 8 bzw. die Last lotrecht zur Mitte der Hängebahnschiene 3 hängt. Zur
genauen Führung der Katze sind Führungsrollen 9 vorgesehen, Bei der Ausführung nach
F i g. 1 und 2 ist ein Reibrad 10 fliegend an einem Getriebemotor oder an der Antriebswelle
eines Getriebes 11 angeordnet, das koaxial mit einem Fahrmotor 12 verbunden ist.
Motor 12 und Getriebe 11 sind auf einen Reibradträger 13 gelagert, der bei
13 a am Kaurahmen 1 angelenkt ist. Das Reibrad 10 wird durch die Kraft
eines Tellerfederpaketes 14 an die Unterseite der Hängebahnschiene 3 gepreßt, wobei
sich das Federpaket auf einem Kragarm 15 des Katzrahmens 1 abstützt, der zugunsten
einer sehr flachen Katzbauweise oberhalb der Schwenkachse 13 a auskragt.
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Die fliegende Anordnung des Reibrades 10 hat den Vorteil, daß die
einseitig liegenden Gewichte von Antriebsmotor 12 und Getriebe 11 als Gegengewichte
für den Elektrozug 4 wirken. Das außerdem notwendige Gegengewicht ist folglich entsprechend
kleiner, und somit wird die ganze Unterflanschlaufkatze nicht im üblichen Umfang
vom Gegengewicht belastet.
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Weitere Vorteile dieser unsymmetrischen Bauart sind, daß das Reibrad
seitlich abziehbar ist und sein Durchmesser relativ klein gehalten werden kann.
Das Reibrad ist also leicht auswechselbar und für den Fahrantrieb genügt ein relativ
kleiner und somit leichter Motor. Der Anpreßdruck des Reibrades wirkt außerhalb
des Radstandes der Laufrollen 2 auf die Hängebahnschiene 3.
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Dies ist auch bei der Ausführung nach F i g. 3 und 4 der Fall, bei
der der Kragarm 15 a beiderseits des Fahrbahnträgers 3 liegt und als Kragarmpaar
ausgebildet ist. Das Reibrad 10 ist zwischen dem Fahrmotor 12 und dem Getriebe
11 angeordnet. Auch hierbei kann das Reibrad 10 koaxial mit dem Motor 12 liegen.
Es sitzt in diesem Fall auf einer Hohlwelle 11 a des Getriebes 11.
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Abweichend gegenüber der Ausführung nach F i g. 1 und 2 ist noch,
daß der Reibradträger 13 am Ende des Kragarmes.15 a angelenkt und an dessen Ansatz
16 am Katzgerüst 1 federnd abgestützt ist. Der Kragarm 15 a muß hierbei länger als
der größte Durchmesser des Antriebsaggregates sein.
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Das Hebezeug 4 ist bei diesem sehr schmal bauenden Ausführungsbeispiel
mittig an einen in der Draufsicht 1-förmigen Katzrahmen 1 angeschlossen.
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Die dargestellten Ausführungen lassen erkennen, daß das Reibrad-Antriebsaggregat
auf einfachste Weise direkt mit einer normalen, ein Hebezeug tragenden Laufkatze
ohne Beeinträchtigung des Anfahrweges und der Hubhöhe verbunden werden kann, wobei
für das Reibrad-Antriebsaggregat keine zusätzlichen Gegenrollen benötigt werden,
und an dem normalen Kaurahmen nur unerhebliche Veränderungen für den Anschluß eines
Kragarmes bzw. Krugarmpaares vorgenommen zu werden brauchen.