DE1251877B - Vorrichtung zum Erzeugen von Röntgen strahlen - Google Patents
Vorrichtung zum Erzeugen von Röntgen strahlenInfo
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Classifications
-
- H—ELECTRICITY
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- H05G—X-RAY TECHNIQUE
- H05G1/00—X-ray apparatus involving X-ray tubes; Circuits therefor
- H05G1/02—Constructional details
- H05G1/04—Mounting the X-ray tube within a closed housing
Landscapes
- X-Ray Techniques (AREA)
Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
H05g
Deutsche Kl.: 21g -20/01
Nummer: 1251877
Aktenzeichen: M 67631 VIII c/21 g
Anmeldetag: 15. Dezember 1965
Auslegetag: 12. Oktober 1967
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erzeugen von Röntgenstrahlen hoher Energie für industrielle
und medizinische Zwecke (z. B. Therapie), mit einer mit hoher Spannung betriebenen Röntgenröhre,
die in einem abgeschlossenen, mit einem Strahlenaustrittsfenster versehenen Gehäuse angeordnet
und von gasförmigem Schwefelhexafluorid als Isolations- und Wärmeübertragungsmittel umspült
wird.
Derartige Vorrichtungen sind bekannt. Bei ihnen ist die Röntgenröhre in einem Metallgehäuse untergebracht,
das mit einem Strahlenaustrittsfenster versehen ist und auf Grund behördlicher Vorschriften
geerdet werden muß, was bei den hohen, hier in Betracht kommenden Anodenspannungen selbstverständlich
wichtig ist. Da ferner die von der Röhre aufgenommenen Leistungen bei solchen Strahlern
sehr hoch sind, muß weiterhin für eine ausreichende Wärmeabfuhr gesorgt werden. In den meisten Fällen
wurde hierbei als strömendes Kühl- und Isolationsmittel ein gereinigtes Öl benutzt.
Die Verwendung von Öl als Isolationsmittel läßt das Gewicht der Vorrichtung verhältnismäßig hoch
werden, was besonders bei Röntgenstrahlern für die Materialuntersuchung als nachteilig zu werten ist.
Derartige Vorrichtungen sind daher schon häufiger mit Gasisolation ausgeführt worden, wobei Schwefelhexafluorid
als Isolations- und Wärmeübertragungsmittel benutzt wurde.
Es hat sich aber gezeigt, daß dieses Gas besonders bei mit Gleichspannung betriebenen Röntgengeräten
nicht ohne weiteres verwendet werden kann, denn bei Versuchen hat sich ergeben, daß das Glas des Röntgenröhrenkolbens
aus zunächst unerklärlichen Gründen eine Schädigung erfuhr, die bei den hier in Betracht
kommenden hohen Spannungen zunächst zu Gleitentladungen und schließlich zu Überschlägen
führte. Deshalb ging man zunächst von der Verwendung dieses Gases wieder ab und ersetzte es durch
einen Feststoffisolator.
Schwefelhexafluorid ist jedoch als Isolator und Kühlmittel verwendbar, wenn erfindungsgemäß der
Glaskolben der Röntgenröhre mit einem Überzug aus einem elektrisch isolierenden, von Flußsäure nicht
angreifbaren Werkstoff versehen ist, der eine Berührung zwischen dem.Glaskolben und dem Schwefelhexafluorid verhindert.
Versuche haben gezeigt, daß bei einer derart ausgestatteten Röhre, bei der das Nutzstrahlenbündel
durch den Glaskolben hindurch austritt, nach längeren Betriebszeiten keinerlei nachteilige Veränderungen
festgestellt werden konnten, obwohl eine gleichartige Vorrichtung zum Erzeugen von Röntgenstrahlen
Anmelder:
C. H. F. Müller G. m. b. H.,
Hamburg 1, Alexanderstr. 1
Als Erfinder benannt:
Werner Berends, Hamburg
Werner Berends, Hamburg
Anordnung, bei der der Röhrenkolben keinen Lacküberzug aufwies, nach kurzer Zeit praktisch völlig
unbrauchbar geworden war.
Zur Erklärung dieser günstigen Wirkung der Erfindung
sei angeführt, daß im Schwefelhexafluorid, wenn es mit hohen Röntgenstrahlenintensitäten
durchstrahlt wird, ein Crackprozeß stattfindet. Dabei bildet sich das sehr aggressive Gas Schwefeltetrafluorid,
und das frei werdende Fluor geht mit Bauteilen des Röhrenschutzbehälters, die Wasserstoff
enthalten, eine Verbindung ein, so daß sich Flußsäure bildet. Diese greift naturgemäß das Glas der Röhre
stark an und setzt dessen Leitfähigkeit stark herab, so daß Gleitentladungen stattfinden und schließlich
Überschläge auftreten.
Eine andere Erklärung dieser günstigen Wirkung der Erfindung besteht darin, daß der Glaskolben
durch den Epoxydharzüberzug abgedichtet wird. Es wurde nämlich beobachtet, daß ohne diesen Überzug
die Anoden und Kathodenbauteile nach längerem Betrieb in den verschiedensten Farben angelaufen
waren, was nur so erklärt werden kann, daß aus dem Schwefelhexafluorid abgespaltene Einzelmoleküle an
den Metalldurchführungen der Anoden und Kathodenseite eingedrungen sind. Die beschriebene Verfärbung
trat aber nicht auf, wenn die Röhre mit Epoxydharzüberzug versehen war, wobei es schon
ausreichte, wenn nur das Gebiet um die Metalldurchführungen herum abgedeckt war.
Durch Verwendung eines Überzuges aus Epoxydharzlack wird erreicht, daß das Gas von der zu
schützenden Glasoberfläche weggedrängt ist und die entstehende Flußsäure nicht mehr an das Glas des
Röhrenkolbens gelangt und dieses anätzen kann. Epoxydharzlack ist, wie bekannt, gegenüber Flußsäure
völlig unempfindlich, so daß ein völlig ausreichender Schutz gewährleistet ist; außerdem besitzt
der Lack eine große Beständigkeit gegenüber hohen
..--..:·■■■ 709677/323
Röntgenstrahlenintensitäten, was bei fast allen anderen organischen Kunststoffen nicht gegeben ist. Der
Lack läßt sich auch sehr leicht verarbeiten und ohne Schwierigkeiten mit dem Pinsel auf die umlaufende
Röhre auftragen, wo er sehr gut verläuft. Bei Raumtemperatur wird vorgehärtet, und bei etwas erhöhter
Temperatur, beispielsweise bei 60° C, wird die Nachhärtung durchgeführt. Bei einer derartigen Behandlung
wird die Röhre nicht über ihre Betriebstemperatur hinaus erwärmt und somit nicht ungünstig
beeinflußt. Die geringe Dicke der Lackschicht führt auch zu keinerlei mechanischen Beanspruchungen des
Glaskolbens.
Zweckmäßig ist es, ein Gehäuse zu verwenden, das mit einem dicht am Röhrenkolben angeordneten
Strahlenaustrittsfenster versehen ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß nur eine äußerst dünne Gasschicht
vom hochintensiven Röntgenstrahlenbündel durchsetzt wird und daß der erwähnte Crackprozeß nur
in sehr geringem Umfang auftritt. Es kann auch im Bereich des Nutzstrahlenbündels ein Schaumstoffkörper
angeordnet sein, der das Schwefelhexafluoridgas weitgehend verdrängt.
Vorteilhaft ist es weiterhin, als Überzug für die Röntgenröhre einen klar durchsichtigen Lack zu
verwenden. Andernfalls wäre eine Begutachtung der Elektrodenoberfläche nicht mehr möglich, und es
könnte auch nicht mehr optisch kontrolliert werden, ob die Heizung der Röntgenröhre eingeschaltet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Eine 300-kV-Gleichspannungs-Röntgenröhre
1 mit der Anode 2 und dem Heizfaden 3 ist mit einem Überzug 4 aus Klärlack auf
Epoxydharzbasis überzogen. Die Röhre ist mit Hilfe von stegartigen Teilen 6 in einem Gehäuse 5 gehaltert,
das durch Flansche? verschlossen ist, die mittels Schrauben 8 auf den Stirnseiten des Gehäuses
5 befestigt sind. Die Anordnung des Strahlenaustrittsfenster 10, hinter dem sich ein Schaümstoffkörper
11 befindet, ist so getroffen, daß dabei das durchstrahlte Gasvolumen stark reduziert ist. Der
verbleibende Hohlraum 12 im Gehäuse 5, dessen Zu- und Abflußstützen mit 9 bezeichnet sind, ist mit
Schwefelhexafluorid angefüllt.
Diese Vorrichtung wurde längere Zeit mit Gleichspannung und hoher Leistung betrieben, ohne daß
irgendwelche Veränderungen an der Röhre und dem Gehäuse festgestellt werden konnten.
Bei einem zweiten ähnlichen Ausführungsbeispiel wurde ein anderes Lackharz verwendet, das ebenfalls
klar durchsichtig war und auf einem Epoxydharz basiert; die Betriebsergebnisse waren genauso günstig
wie im vorbeschriebenen Fall.
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Erzeugen von Röntgenstrahlen hoher Energie für industrielle und medizinische
Zwecke mit einer mit hoher Spannung betriebenen Röntgenröhre, die in einem abgeschlossenen,
mit einem Strahlenaustrittsfenster versehenen Gehäuse angeordnet und von gasförmigem
Schwefelhexafluorid als Isolations- und Wärmeübertragungsmittel umspült wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Glaskolben
der Röntgenröhre (1) mit einem Überzug (4) aus einem elektrisch isolierenden, von
Flußsäure nicht angreifbaren Werkstoff versehen ist, der eine Berührung zwischen dem Glaskolben
und dem Schwefelhexafluorid vermindert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Überzug (4) auf dem Röhrenkolben aus Epoxydharz besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5) so
ausgebildet ist, daß das Strahlenaustrittsfenster (10) dicht beim Röhrenkolben liegt. .
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Nutzstrahlenbündels
ein Schaumstoffkörper (11) so angeordnet ist, daß er dort das Schwefelhexafluorid
weitgehend verdrängt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug (4) aus
einer klar durchsichtigen Lackschicht besteht.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Britische Patentschrift Nr. 693 471;
schweizerische Patentschrift Nr. 311 389.
Britische Patentschrift Nr. 693 471;
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Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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|---|---|---|---|---|
| DE1288697B (de) * | 1966-03-23 | 1969-02-06 | Mueller C H F Gmbh | Vorrichtung zum Erzeugen von Roentgenstrahlen mit einer in einen poroesen Stoff eingebetteten Roentgenroehre |
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