-
Vorrichtung zum Verriegeln eines Glühlampensockels in der Scheitelöffnung
eines Scheinwerferreflektors Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verriegeln
eines Glühlampensockels in der Scheitelöffnung eines Scheinwerferreflektors, deren
Querschnitt ein Hindurchführen des Lampenkolbens ermöglicht und die dem Umriß des
dem Lampenkolben zugekehrten Bereich des Lampensockels angepaßt ist, welcher sich
mit einem Flansch von außen gegen einen die Scheitelöffnung umgebenden und dem Masseanschluß
der Glühlampe dienenden Abschlußbund abstützt.
-
Es ist eine Vorrichtung zum Festlegen von elektrischen Glühlampen
im Hohlspiegel von Scheinwerfern, insbesondere Fahrzeugscheinwerfern, bekannt, die
aus einer Verschlußklappe besteht, welche am Hohlspiegel zu befestigen ist und eine
Feder enthält, die einen eine Glühlampe tragenden Lampenteller gegen einen kragenförmigen
Rand einer öffnung des Hohlspiegels zu pressen versucht. Man kennt ferner eine Halterung
für Glühlampenfassungen von Scheinwerfern und Leuchten für Kraftfahrzeuge, bei denen
die Lichtaustrittsscheibe mittels Haltefedern am Scheinwerfer-, bzw. Leuchtengehäuse
befestigt ist. Im Gegensatz zu diesen bekannten Ausführungsformen. bei denen die
Glühlampe von hinten in den Scheinwerferreflektor eingeschoben und z. B. bei Austausch
entnommen werden kann, sind auch solche Konstruktionen bekannt, bei denen die Glühlampe
von vorn, d. h. nach Abnahme des Scheinwerferglases, in die Scheitelöffnung des
Scheinwerferreflektors eingeschoben werden muß. In diesem Fall ist eine Beschädigung
des überaus empfindlichen Spiegelbelages des Reflektors zu befürchten, da bei nicht
sorgfältigem Einführen der Glühlampe eventuell der Sockel oder zumindest die Glühlampe
im Zuge der Montage den Spiegelbelag berühren können. Hinzu kommt, daß die Demontage
des Scheinwerferglases schwierig ist und eine unzulässige Verstellung der vorgeschriebenen
Scheinwerfereinstellung zur Folge haben kann. - Allen oben beschriebenen Ausführungsformen
haftet jedoch der besondere Nachteil an, daß keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen
getroffen sind, um ein vorzeitiges Auswechseln einer während des Betriebes defekt
gewordenen und demzufolge noch heißen Lampe so lange unmöglich zu machen, bis ihre
Temperatur auf einen für die Manipulation erträglichen Wert gesunken ist.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verriegeln
eines Glühlampensockels in der Scheitelöffnung eines Scheinwerferreflektors der
eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die den Ausbau einer noch heißen Glühlampe
aus dem Reflektor wirksam verhindert. Diese Aufgabe löst die Erfindung dadurch,
daß die Vorrichtung zum Verriegeln des Glühlampensockels aus einem am Lampensockel
angeordneten und sich im kalten Zustand etwa parallel zur Lampenlän nsachse erstreckenden
Bimetallstreifen besteht, dessen eines Ende nahe dem Lampenkolben an einem ins Reflektorinnere
ragenden Bereich des Lampensockels befestigt ist und dessen dem Sockelflansch zugekehrtes
Ende sich bei Erwärmung der Lampe vom Lampensockel weabiegt und den Abschlußbund
von innen hintergreift. Durch diese Maßnahme der Erfindung wird gleichsam eine thermische
Ausbausperre verwirklicht, die die Funktion einer Sicherheitsvorrichtung erfüllt,
durch welche einerseits eine Inbetriebnahme der Lampe nur bei richtiger Montage,
d. h. bei unveränderter Scheinwerfereinstellung möglich ist und die darüber hinaus
das Auswechseln einer heißen Glühlampe unmöglich macht.
-
Erst wenn die Glühlampe auf einen für ihren Ausbau erträglichen Temperaturwert
gesunken ist, hat sich die thermische Sperrautomatik entriegelt. Neben diesen durch
die Erfindung erreichten Vorteil ist außerdem Vorsorge getroffen, daß die Glühlampe
nur aufleuchten, also sich erwärmen kann, wenn sie richtig in den Reflektor eingesetzt
ist. Und zwar kann die Glühlampe auch durch ein Fehlmanöver vor ihrer endgültigen
Montage im Scheinwerferreflektor in Betrieb gesetzt werden, es kann sich hierbei
jedoch lediglich um ein kurzzeitiges Aufleuchten der Lampe handeln, so daß ihre
Temperatur kaum ansteigt. Um
die Glühlampe über eine längere Zeitspanne
aufleuchten und sich dadurch erwärmen zu lassen, muß sie praktisch in den Reflektor
eingesetzt und also ihr Glaskolben nicht mehr berührbar sein. Die Gefahr jedenfalls,
daß sich der Monteur beim Einsetzen der Glühlampe verbrennt, ist bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung erheblich gesunken.
-
Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt F i g. 1 einen vertikalen Schnitt
durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verriegeln eines Glühlampensockels,
F i g. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II durch den Gegenstand nach F i g. 1
bei abgekühlter Glühlampe und F i g. 3 den Gegenstand nach F i g. 2 bei erwärmter
Glühlampe.
-
In den Figuren ist eine Vorrichtung zum Verriegeln eines Glühlampensockels
in der Scheitelöffnung eines Scheinwerferreflektors 1 dargestellt. Der Scheinwerferreflektor
1 ist mit einem z. B. angeschweißten Abschlußbund 2 versehen, an welchem
eine Körperschlußklemme 3 angebracht ist. Zu der Körperschlußklemme 3 führt ein
Körperschlußdraht 4. Der Abschlußbund 2 trägt äußere Vorsprünge 5 und besitzt ferner
eine Scheitelöffnung 6, deren Querschnitt eine seitliche Nut 7 aufweist und dem
Querschnitt der Glühlampe mit Lampensockel 8 und Lampenkolben 9 entspricht. Der
den Lampenkolben 9 tragende Lampensockel 8 besitzt eine Verlängerung 10 mit
einem Bimetallstreifen 11, dessen eines Ende 12 nach dem Lampenkolben 9 an
einem ins Reflektorinnere ragenden Bereich des Lampensockels 8 z. B. mittels eines
Schweißpunktes 13 befestigt ist, während das dem Lampenkolben abuewandte Ende 14
freibleibt. Die Nut 7 des Abschlußbundes 2 ist so bemessen, daß sie den Einbau der
mit ihrem Bimetallstreifen 11 versehenen Glühlampe ermöglicht. An dem Lampensockel
8 ist ein Sockelflansch 15 in einem solchen Abstand von dem Lampenkolben 9 befestigt,
daß das Ende 14 des Bimetallstreifens 11 auf der anderen Seite des Abschlußbundes
2 liegt, wenn der Sockelflansch 15 gegen die Vorsprünge 5 anliegt, um den Körperschluß
der Glühlampe herzustellen, wobei außerdem die Glühlampe über ein Verbindungsstück
16 an die Stromquelle angeschlossen ist. Bei eingeschalteter Glühlampe verformt
sich der Bimetallstreifen 11 und sein Ende 14 nimmt die in F i g. 3 dargestellte
Stellung ein, in welcher sich der Bimetallstreifen 11 von der Verlängerung
10 des Lampensockels 8 abspreizt und auf den Abschlußbund 2 gerichtet ist. Dies
hat zur Folge, daß erst nach ausreichender Abkühlung der Glühlampe, die eine Rückformung
des Bimetallstreifens bedingt, die erfindungsgemäße Vorrichtung entriegelt wird
und Ausbau der Lampe möglich ist.