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Laufkran Die Erfindung bezieht sich auf einen Laufkran, dessen Längsträger
in Kastenbauweise mit von der tragenden Außenwand zur tragenden Innenwand durchgehenden
Querschotten ausgeführt sind und an ihren Enden auf den Außenseiten Einzelantriebsaggregate
für die Kranfahrt tragen, die von entsprechend tiefliegenden Podesten aus zugänglich
sind.
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Bei einem Laufkran dieser Art haben die tragende Außenwand und die
tragende Innenwand jedes Längsträgers auf der ganzen Trägerlänge den gleichen Abstand
voneinander. An der tragenden Außenwand des einen Längsträgers sind im mittleren
Bereich der Trägerlänge Motorgeneratoren und Lüfter befestigt. Diese maschinellen
Anlagen sind von einem nichttragenden Blechkasten umschlossen, der an die tragende
Außenwand des Längsträgers angesetzt ist und den zur Kühlung der Motorgeneratoren
dienenden Luftstrom zusammenhält. Die Einzelantriebsaggregate für die Kranfahrt
sind in der Nähe der Trägerenden ebenfalls an der tragenden Außenwand des Längsträgers
befestigt.
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Mit der Erfindung wird bezweckt, einen Laufkran der eingangs genannten
Art so zu gestalten, daß sich besonders günstige statische Verhältnisse ergeben
und die maschinellen Einrichtungen leicht zugänglich sind.
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Das wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Kastenquerschnitt
jedes Längsträgers an den Stoßstellen zwischen diesem und den Kopfträgern infolge
Zurückspringens der tragenden Außenwand in zwei durch Querschotte gebildeten Stufen
erheblich schmaler ist als in dem größten Teil des Längsträgers, wobei von den so
gebildeten, die Einzelantriebsaggregate aufnehmenden Nischen aus der breite Teil
des Längsträgers zugänglich ist, der in an sich bekannter Weise Hilfseinrichtungen,
z. B. elektrische Widerstände und Schützen, enthält.
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Durch die Erfindung wird einmal ein statisch günstiger Anschluß der
in Kastenbauweise ausgeführten Längsträger an die Kopfträger des Laufkrans erzielt,
wodurch auch eine Gewichtsersparnis gegenüber der bekannten Bauart gewonnen wird.
Dabei sind die Einzelantriebsaggregate für die Kranfahrt bequem zugänglich, und
es können die Hilfseinrichtungen, die in dem breiten Teil der Längsträger untergebracht
sind, von den an den Trägerenden befindlichen Nischen bequem erreicht werden.
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In der Zeichnung ist als Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
in F i g. 1 bis 4 ein Laufkran in einer Seitenansicht, einer Stirnansicht, der Draufsicht
bzw. in dem Schnitt nach der Linie IV-IV in F i g. 1 dargestellt. Die beiden in
Kastenbauweise ausgeführten Längsträger des Krans, die mit Abstand voneinander angeordnet
sind und je eine Schiene 1 der Katzfahrbahn tragen, haben je einen breiten Mittelteil
2, der durch rahmenartige Querschotte 3 torsionssteif gemacht ist und in seinem
Inneren die elektrischen Einrichtungen, insbesondere die Schützen und die Widerstände,
enthält. In dem einen Längsträger ist der Widerstandsraum von dem Schützenraum durch
eine eine Tür enthaltende Querschotte 4 getrennt. Die Endteile 5 der Längsträger
sind erheblich schmaler als die mittleren Teile 2. Ihre Innenwände 6 fluchten mit
den Innenwänden 7 der mittleren Längsträgerteile 2. Die Außenwände 8 der schmalen
Endteile 5 springen gegenüber den Außenwänden 9 der mittleren Längsträgerteile in
zwei durch Querschotte 16 gebildeten Stufen zurück. Die schmalen Endteile 5 jedes
Längsträgers sind an die ebenfalls kastenförmigen Kopfträger 10 so angeschlossen,
daß die Innen-und Außenwände 6, 8 mit ihren entsprechend niedrigeren Enden die Kopfträger
ungestört, beispielsweise zwischen je zwei an diesen angeordneten Laufrädern 11,
durchdringen. Infolgedessen können die Laufräder zum Zweck des Auswechselns herausgerollt
werden, ohne daß stahlbauliche Zwangskonstruktionen erforderlich sind.
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Die Einzelantriebsaggregate für den Kran, bestehend aus je einem Motor
12 und einem Getriebe 13, sind mit Hilfe von Konsolen an den Außenwänden 8 der schmalen
Kastenträgerendteile 5 angebracht. Sie befinden sich also in den Nischen, die durch
das Zurückspringen der Außenwände 8 gegenüber den Außenwänden 9 der Kastenträgermittelteile
2 gebildet werden. Jedes Getriebe 13 ist durch eine Gelenkwelle mit dem betreffenden,
außenliegenden Laufrad 11 verbunden. Zur Aufnahme der in Längsrichtung des Kranträgers
wirkenden Kräfte
dienen Rollen 14, die mit lotrechten Achsen
an den Stirnseiten der Kastenträger gelagert sind.
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Je ein Podest 15 ist in Höhe der Unterseiten der Längsträger in dem
Bereich zwischen der Außenwand 8 des betreffenden schmalen Kastenträgerendteiles
5 und dem am Übergang zwischen dem schmalen und dem breiten Kastenträgerteil5 bzw.
2 angeordneten Querschott 16 angebracht. Von diesem Podest aus ist einerseits das
Antriebsaggregat 12, 13 leicht zugänglich, und andererseits wird durch diese
Anordnung das Ausbauen des Aggregates von oben her mit Hilfe von Reparatur-Hilfshebezeugen
bequem gemacht. Wenn die Aggregate im Kasteninnern untergebracht wären, müßte man
zu ihrer Demontage in den Deckblechen statisch ungünstige Öffnungen vorsehen und
diese mit Deckeln verschließen, die bei Reparaturen entfernt werden müßten. Von
den Podesten kann man durch Türen 17 in den Querschotten 16 zu den innerhalb
der mittleren Kastenträgerteile 2 angeordneten Schützen od. dgl. gelangen.
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Zu jeder Plattform 15, die gegenüber der Außenwand 9 des mittleren
Kastenträgerteiles 2 etwas vorsteht, führt von der Oberseite des Kastenträgers eine
Treppe 18, die an der Außenwand 9 angeordnet ist. Die an dem einen Ende des Krans
befindlichen Podeste 15 vermitteln außerdem den Zugang zu dem Kran von einem
Hallenlaufsteg 19 her, der sich neben der betreffenden Kranschiene 20 befindet.
Zu diesem Zweck führen von den Podesten 15 aus in zu den Treppen 18 entgegengesetzter
Richtung weitere Treppen 21, mittels deren man von dem Laufsteg 19 aus über die
betreffenden Puffer 22 hinweg zu den Podesten 15 gelangt.
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Durch die beschriebene Anordnung wird sonach erreicht, daß sowohl
die Einzelantriebsaggregate 12, 13 als auch die innerhalb der Kastenträger untergebrachten
elektrischen Einrichtungen leicht zugänglich sind, ohne daß die Kastenträger zur
Ermöglichung dieses Zuganges mit den Spannungsverlauf störenden Durchbrechungen
versehen sind. Besonders günstig ist der Anschluß der schmalen Kastenträgerendteile
5 an den Kopfträgern 10 zwischen den Laufrädern 11, wodurch
die Schwierigkeiten behoben werden, die beim Anschluß breiter Kastenträger sich
dadurch ergeben haben, daß das äußere Stegblech des Kastenträgers an das gewöhnlich
nur eine sehr geringe Höhe aufweisende Endblech des Kopfträgers angeschlossen werden
mußte. Außerdem wird, wie gesagt, das Ausrollen der Laufräder zum Zwecke des Auswechselns
erleichtert.
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Im Rahmen der Erfindung würde es auch liegen, wenn die schmalen Kastenträgerendteile
durch eine einen allmählichen Breitenübergang vermittelnde schräge Wand an die mittleren
Kastenträgerteile angeschlossen werden. Die Erfindung ist auch anwendbar bei Einträgerlaufkranen.