-
Felge für Fahrzeugräder Die Erfindung bezieht sich auf eine Felge
für Fahrzeugräder zur Aufnahme von Luftreifen mit waagerecht verlaufenden Reifenfuß-Standflächen,
insbesondere auf Felgen mit abnehmebarem Felgenhorn-Seitenring und einem geschlitzten
Verschlußring.
-
Solche Felgen haben bei Verwendung für Lastkraftwagen in der Regel
eine geschlossene Felgenbasis, die auf der einen Seite in das Felgenhom übergeht,
während das Felgenhorn auf der anderen Seite aus einem oder mehreren abnehmbaren
Ringen be-
steht, die durch einen elastischen, geschlitzten Verschlußring
nach dem Aufziehen des Luftreifens festgestellt werden. Dabei legt sich ein Ansatz
des Verschlußrings in eine entsprechende Aussparung am Rand der Felgenbasis. Die
Felgenbasis hat im Bereich der Reifenfüße in der Regel die Gestalt eines Kegelmantels.
Dieser Kegelmantel kann aus einer einheitlichen, vorzugsweise 5' zur Radachse
geneigten Fläche oder aus mehreren Flächen mit verschiedenen Neigungen bestehen
und soll einen sicheren, rutschfreien Sitz des Reifens gewährleisten.
-
Bei solchen Schrägschulterfelgen müssen Reifen und Felge sehr genau
gearbeitet sein, was fertigungstechnisch nicht einfach ist. Passen die Reifenfuß-Standflächen
und die Felgenschultern nicht sehr genau zusammen, dann kommt es zu einer ungleichen
Verspannung der Reifenfüße mit Folge einer Sitzverschlechterung und von bleibenden
Verformungen im dem Felgenhorn unmittelbar benachbarten und am stärksten gedehnten
Abschnitt des Reifenfußes.
-
Die gleichen Erscheinungen treten auch bei Felgen anderer Bauart auf,
wenn sie Schrägschultern haben und mit Luftreifen mit waagerecht verlaufenden Reifenfuß-Standflächen
bestückt werden.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Schwierigkeiten bei
Felgen und Reifen zu vermeiden und einen sicheren, rutschfreien Sitz des Luftreifens
unter gleichmäßiger Beanspruchung der Reifenfüße zu erzielen.
-
Die Erfindung erreicht dies dadurch, daß die an das Felgenhom anschließende
Felgenschulter auf einer oder auf beiden Seiten des Felgenquerschnittprofils zylindrisch
in der Breite des Reifenfußes ausgebildet - was an sich bekannt ist
- und im Durchmesser größer als der Nenndurchmesser des Reifenfußes ist.
-
Durch die zylindrische Felgenschulter größeren Durchmessers als der
Nenndurchmesser des Reifenfußes regelt man überraschend eine gleichmäßige Verspannung
über die ganze Breite des Reifenfußes. Zylindrische Felgenschultern lassen sich
außerdem leichter genau herstellen als kegelige Felgenschultern, da die Gleichmäßigkeit
von zylindrischen Durchmessein rings um den Umfang einfacher einzuhalten und zu
kontrollieren ist als die von Kegelflächen. überraschenderweise genügt bereits eine
solche zylindrische Felgenschulter größeren Durchmessers für nur einen Reifenfuß
für einen rutschfreien Reifensitz auf der Felge. Der Luftreifen läßt sich auf solchen
Felgen leicht und schnell montieren und demontieren.
-
Der beste Wert für den Unterschied zwischen dem Durchmesser der zylindrischen
Felgenschulter und dem Nenndurchmesser des Reifenfußes hängt von Form und Aufbau
des verwendeten Luftreifens ab, außerdem auch vom Nenndurchmesser der Felgenbasis;
es kann z. B. 2 bis 3 mm betragen.
-
Zylindrische Felgenschultern sind bei Felgen ohne abnehmbares Seitenhorn
zur Aufnahme von kleinen Luftreifen an sich bekannt. Solche in der Regel nur gering
belastbare Felgen haben aber nicht die Schwierigkeiten von Felgen für Kraftfahrzeuge.
-
Die zylindrische Felgenschulter größeren Durchmessers wird zweckmäßig
durch einen Bogen mit großem Krümmungsradius oder durch Kegelmantel bekannter Art
mit dem Mittelteil der Felgenbasis verbunden. Dies vereinfacht die Montage und Demontage
des Reifens.
-
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht im leichten Messen des
genauen Wertes des Felgenschulterdurchmessers sowohl während der Herstellung als
auch an der fertigen Felge. Dieses Maß ist im allgemeinen schwer und ungenau zu
nehmen, wenn die Felgenschulter aus einem Kegelmantel besteht.
-
Die Erfindung ist für jedes Felgenmodell und auch unabhängig sowohl
von der Art der Reifenmontage als auch der Art der Felgenmontage am Kraftfahrzeug
verwendbar.
Für die Felgenfertigung kann man von Profilstangen ausgehen,
die anschließend gebogen, geschweißt und kalibriert werden. Leichtmetallprofile
z. B. kann man auch gießen oder entsprechend biegen und profilieren.
-
Bei der Erfindun g können die Wulstsitze statt genauer
Zylindrizität auch eine ganz leichte Neigung nach innen haben, wobei sie praktisch
immer noch zylindrisch bleiben und die Reifenfüße dadurch, statt progressiv, gleichmäßig
auf der gesamten Felgenschulter feststellen, was die Montage des Reifens erleichtert.
-
Die Felge nach der Erfindung läßt sich sowohl für Luftreifen mit als
auch ohne Schlauch herstellen. Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der Beschreibung an Hand der Ausführungsbeispiele in der Zeichnung. Dabei
zeigt F i g. 1 das Profil einer Felge mit verbreiterter Basis nach der Erfindung
im Querschnitt und F i g. 2 einen entsprechenden Querschnitt durch eine Felge
mit Flachbasis.
-
In F i g. 1 hat die als Ganzes mit 1 bezeichnete Felge
in bekannter Art eine kontinuierliche Felgenbasis 2 mit einem in der Regel mit der
Basis einstückigen Seitenhorn 3 und einem abnehmbaren Felgenhorn-Seitenring
4 mit dem Felgenhorn 3 entsprechenden Profil und einen elastischen, geschlitzten
Verschlußring 5. Der Verschlußring 5 hat den üblichen Ansatz
6, mit dem er sich unter den Reifenfuß legt, und einen radialen Flansch
7, der in einen Sitz am Rand der Felgenbasis 2 eingreift.
-
Nach der Erfindung ist die Felgenschulter 8, die den Sitz für
den Reifenfuß auf der Seite des festen Felgenhorns 3 bildet, in bekannter
Weise zylindrisch und auf einer Seite über einen weiten Bogen mit dem Felgenhorn
3 und auf der anderen Seite mit einem Kegelmantel 9 mit der Felgenbasis
2 verbunden. d gibt den halben Durchmesserunterschied zwischen der Felgenbasis
2 und der Felgenschulter 8 an.
-
In analoger Weise hat der Ansatz 6 am elastischen Verschlußring
5 statt einer kegeligen eine zylindrische Fläche von gegenüber dem Nenndurchmesser
der Felgenbasis 2 um den Wert d erhöhtem Durchmesser, wobei der Nenndurchmesser
der Felgenbasis dem Nenndurchmesser des Reifenfußes entspricht.
-
F i g. 2 zeigt die Anwendung des Erfindungsgedankens bei einer
Flachbettfelge. Dabei hat nur die rechte, an das Felgenhorn 3 anschließende
Felgenschulter 8 gegenüber der Felgenbasis 2 größeren Felgendurchmesser,
während die linke, an den abnehmbaren Felgenhom-Seitenring 4 anschließende Felgenschulter
den Nenndurchmesser der Felgenbasis, d. h. den des Reifenfußes hat.
-
In beiden Ausführungen sitzt der Reifen sehr gleichmäßig und sicher
auf der Felge fest.