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Doppelbelichtungs- und Auslösesperreinrichtung an photographischen
Kameras Es sind photographische Kameras bekannt, welche mit Filmen arbeiten, die
nach jeder Bildbreite eine Durchtrittsöffnung aufweisen, in die nach vollzogennem
Filmtransport ein Sperrelement einfällt.
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Wird nun zwecks Durchführung einer Aufnahme der Kameraauslöser betätigt,
dann besteht die Aufgabe, diese Betätigung sich so auf den Verschlußablauf und auf
die Entsperrung des Films auswirken zu lassen, daß Gleichzeitigkeit beider Funktionen
gegeben ist. Man hat vorgeschlagen, den Kameraauslöser sowohl auf den Verschlußauslöser
als auch auf das Sperrelement einwirken zu lassen, wobei das letztere durch eine
Schräge am Auslöserschaft aus der Filmöffnung herausgezogen und mittels einer Halteklinke
festgehalten wird. Mittels des damit ebenfalls freigegebenen Schnellschalthebels
kann dann der abgelaufene Verschluß erneut aufgezogen werden. Es hat sich aber gezeigt,
daß eine solche Maßnahme einer umständlichen und die Montage verteuernde Justierung
bedarf, um in jedem einzelnen Fall die Gleichzeitigkeit von Filmentsperrung und
Verschlußablauf gewährleistet zu sehen. Bei ungenauer Justierung können schwerwiegende
Fehler auftreten.
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So ist es z. B. möglich, daß die Entsperrung des Films zu früh erfolgt.
Der Kamerabenutzer kann weitertransportieren, bevor eine Belichtung durchgeführt
worden ist, was den Verlust einer Filmbildbreite zur Folge hat.
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Umgekehrt ist es bei unzureichender Justierung auch möglich, daß der
Verschluß zu früh zur Auslösung gebracht wird. Der Kamerabenutzer ist durch das
Geräusch des arbeitenden Verschlusses dazu verleitet, von einem vollständigen Herabdrücken
des Kameraauslösers abzusehen, was die Aufrechterhaltung der Blockierung des Filmtransports
zur Folge hat. Denn nur durch ein vollständiges Herabdrücken des Kameraauslösers
hätte mittels der an ihm angebrachten Schräge die Sperrnase aus der Durchtrittsöffnung
des Films herausgezogen werden können.
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Die Erfindung vermeidet die Justierungsnotwendigkeit durch eine Mechanik,
die eine zwangläufige Gleichzeitigkeit von Verschlußauslösung und Filmtransportentsperrung
gewährleistet. Bei ihr ist die Doppelbelichtungs- und Auslösesperreinrichtung so
mit der Spann- bzw. Ablaufwelle des Verschlusses in Verbindung gebracht, daß zwangläufige
Gleichzeitigkeit von Verschlußauslösung und Entsperrung von Film und Schalthandhabe
(Schnellschalthebel) erzielt ist.
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Eine speziellere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung besteht
darin, daß sie aus Sperr- und Freigabemitteln für den Film, den Kameraauslöser und
den Schnellschalthebel besteht, die so ausgebildet und mit dem Schnellschalthebel
einerseits und dem Verschlußaufzugsgetriebe bzw. der ablaufenden Verschlußwelle
andererseits so verbunden sind, daß sie nach vollendeter Aufzugsbewegung einen teilweisen
Rücklauf zur Ausgangsstellung (urgespannte Kamera) hin vollführen, durch welchen
der Kameraauslöser wieder entsperrt ist, und daß mit Betätigung des Kameraauslösers
verschlußablaufbedingt der restliche Rücklauf erfolgt, der gleichzeitig mit Verschlußauslösung
die Entsperrung des Films bewirkt. -Ein weiteres Merkmal wird darin gesehen, daß
gleichzeitig mit der Entsperrung des Films infolge Heraushebens der in dessen Durchtrittsöffnung
eingefallenen Sperrnase die Entsperrung des Schnellschalthebels erfolgt.
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Diese und weitere Merkmale der Erfindung werden an Hand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert, das die für die Erfindung
wesentlichen Elemente in schematischer Veranschaulichung zeigt. Die beigegebenen
Pfeile deuten die Bewegungen der einzelnen Teile beim Spannvorgang an.
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Der mit 1 bezeichnete Schnellschalthebel ist mit den Rädern Z, 4 und
5 fest verbunden, von denen das Rad B mit der Klinke 3 als übliches Ratschengesperre
zusammenarbeitet. Mit dem Rad 5 arbeitet eine Sperrklinke 6 zusammen, welche um
die Achse $ drehbar ist und unter der Wirkung einer Feder 7 steht, die die Klinke
6 im nicht gespannten Kamerazustand von dem Rad 5 wegzuziehen sucht.
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Das Rad 4 greift mittels einer Verzahnung 42 in die Verzahnung 41
einer Scheibe 13 ein, die einen
Steuervorsprung 13 a aufweist. Diesem
Steuervorsprung 13 a liegt die hochgezogene Mitnehmerkante 14 eines Schiebers 15
an, der mit einem Anschlagstift 16 versehen ist und unter der Wirkung einer Feder
43 steht, die die Kante 14 in kraftschlüssiger Verbindung zum Steuervorsprung 13
a hält.
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Mit dem Schieber 15 ist bei 17 ein um 19 drehbarer zweiarmiger Hebel
18 verbunden, dessen eines Hebelende mit einer Verzahnung bzw. einem Zahnsektor
20 versehen ist. Mittels dieser Verzahnung 20
greift der Hebel 18 in
die Verzahnung 21 einer Scheibe 22 ein, welche eine Anschlag- bzw. Mitnehmerhülse
23 trägt. Diese Hülse 23 arbeitet mit einem Anschlagstift 25 zusammen, der auf der
Verschlußspann- bzw. Ablaufachse 24 befestigt ist. Der Stift 25 wird beim Verschlußspannen
von der Kante 23 a der Hülse erfaßt und im beigegebenen Pfeilsinn gedreht. Nach
vollendetem Spannvorgang dagegen läuft die Scheibe 22 mit ihrer Hülse 23 im umgekehrten
Drehsinn eine Strecke zurück und schlägt mit der Kante 23 b an die andere Seite
des Stiftes 25 an.
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Mit dem Anschlagstift 16 arbeitet ein um 27 drehbarer, als Halteklinke
wirkender Winkelhebel 26 zusammen, dessen eines Ende 29 im nicht .gespannten
Zustand der Kamera an 16 anliegt und dessen anderes Ende 30 dem Anschlagstift 32
des Schiebers 31 anliegt. Eine Feder 28 sorgt für die Anlage des Hebelendes 29 am
Stift 16. Der Schieber 31 ist so ausgebildet, daß er einen Sperrvorsprung 33 für
den Kameraauslöser 34, einen Mitnehmerstift 37 für einen zweiarmigen Zwischenhebel
10 und eine Sperrnase 38 aufweist, die zu gegebener Zeit in die Durchtrittsöffnung
40 des Films 39 einfallen kann. Der Schieber 31 ist durch eine Feder
36 so vorgesperrt, daß er bestrebt ist, sich in Richtung des Films zu bewegen. Er
wird aber im nichtgespannten Kamerazustand durch die mittels des Stiftes 16 blockierte
Halteklinke 26 in der oberen, nicht sperrenden Lage festgehalten. Der Kameraauslöser
34 betätigt beim Niederdrücken den Verschlußauslöser, der mit 35 angedeutet ist.
In der dargestellten Lage der Teile ist ein Niederdrücken des Kameraauslösers wegen
des darunter befindlichen Sperrvorsprungs 33 nicht möglich.
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Der von dem Mitnehmerstift 37 gesteuerte Hebel 10 ist, wie
bereits angedeutet, lediglich ein Zwischenhebel, der gegebenenfalls auch erspart
werden könnte. Der Hebel 10, dessen eines Ende 12 im Angriffbereich
des Stiftes 37 liegt und dessen anderes Hebelende 11 mit der Sperrklinke 6 zusammenarbeitet,
hat lediglich die Aufgabe, die Sperr- und Entsperrbewegungen des Schiebers 31 auf
die Sperrklinke 6 überzuleiten. 9 ist der gehäusefeste Drehpunkt des Hebels 10.
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Die Wirkungsweise der Einrichtung ist folgende: Bei Betätigung des
Schnellschalthebels 1 gegen den Uhrzeigersinn wird die Scheibe 13 im Uhrzeigersinn
gedreht, was eine Mitnahme des Schiebers 15 im Sinn des beigegebenen Pfeiles bewirkt.
Dabei verlagert sich der Anschlagstift 16 am Ende der Spannbewegung bis zu der punktiert
dargestellten Stellung 16 b, und es wird gegen die Wirkung der Feder 43 der Hebel
18 gegen den Uhrzeigersinn gedreht. Das Rad 22 seiner Steuerhülse 23 dreht
sich im Uhrzeigersinn und bewirkt den Aufzug des Verschlusses: Die Verschlußachse
24 bleibt nach entsprechender Drehung im Uhrzeigersinn in der Spannstellung stehen,
die durch eine Blockierung im Verschluß erhalten bleibt. Infolge des Wegwanderns
des Schiebers 15 und insbesondere des auf ihm befindlichen Anschlagstiftes 16 ist
die Wirkung der Feder 28 auf den Winkelhebel 26 frei geworden,. was ein Herabwandern
des Schiebers 31 in Richtung zum Film zur Folge hat. Nach vollendeter Transportbewegung
tritt die Sperrnase 38 in die Durchtrittsöffnung 40 des Films 39 ein, und es wird
auch gleichzeitig die Kameraauslösung auf Grund des Wegwanderns des Sperrvorsprunges
33 freigegeben. Gleichzeitig hiermit ist aber das Ende 12 des Hebels 10 auf Grund
des Stiftes 37 herabgewandert und das entgegengesetzte Ende 11 heraufgewandert,
was an der Sperrklinke 6 einen Einfall ihrer Sperrnase in das Zahnrad 5 gegen die
Wirkung der Feder 7 zur Folge hat. Es ist hieraus ersichtlich, daß in gespanntem
Zustand der Kamera der Filmtransport durch das Hineinfallen der Sperrnase 38 in
die Durchtrittsöffnung 40 des Films 39 und das Einfallen der Klinke 6 in die Verzahnung
des Rades 5 blockiert ist. Die Kameraauslösung, d. h. die Möglichkeit des Niederdrückens
von 34, ist dagegen infolge des Wegwanderns des Sperrvorsprungs 33 freigegeben.
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Am Ende der Spannbewegung, also gleichzeitig mit der Freigabe von
Schieber 31, läuft auf - Grund der Feder 43 der Schieber 15 über ein gewisses Wegstück
zurück, das durch das Anschlagen der Kante 23 b der Hülse 23 an dem Stift 25 der
Verschlußachse 24 bedingt ist. Dabei möge sich der vorher nach 16 b ausgefahrene
Anschlagstift 16 bis zur Stellung 16 a zurückverlagern, die ebenfalls punktiert
angedeutet ist.
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Wird nun der Kameraauslöser gedrückt, dann wird infolge des Erfassens
des Verschlußauslösers 35 durch ihn der Verschluß ausgelöst, und es wird verschlußablaufbedingt
unter Wirkung der Feder 43 die Rückstellung der Teile der Einrichtung in die Ursprungslage
bewirkt. Der Schieber 15 kehrt in die dargestellte Grundstellung zurück, wobei der
Anschlagstift 16 gegen das Hebelende 29 des Winkelhebels 26 stößt, diesen gegen
den Uhrzeigersinn dreht und dabei bewirkt, daß mittels des anderen Hebelendes
30 in Zusammenarbeit mit dem Stift 32 der Schieber 31 wieder aus der Durchtrittsöffnung
40 des Films 39 herausgehoben und in dieser Stellung gehalten wird. Durch den gleichfalls
nach oben wegwandernden Sitft 37 wird der Hebel 10 im Uhrzeigersinn gedreht, wobei
sein Ende 11 von der Klinke 6 wegwandert und diese, der Wirkung der Feder 7 folgend,
in ihre Entsperrlage zurückgeht. Es ist also, vom Verschlußablauf gesteuert, zwangläufig
eine Gleichzeitigkeit von Verschlußablauf, Entsperrung des Films und Entsperrung
der Schalthandhabe gewährleistet. Diese mechanisch bedingt und von dem einen zu
synchronisierenden Organ gesteuerte Zwangläufigkeit macht jede Justierungsnotwendigkeit
überflüssig, die den bisherigen Kameras dieser Art zum Nachteil gereicht hatte.
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Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung bleibt der Auslöser durch die
Klinke so lange gesperrt, bis diese wieder in die nächste Aussparung des Films fallen
kann. Sofort nach dem Einfallen der Klinke wird der Filmtransporthebel durch Klinke
und Sperrad gesperrt und der Auslöser freigegeben. Die ersten Leerschaltungen können
ebenfalls so lange gemacht werden, bis die Klinke in die Aussparung fällt, auch
hier bleibt der Auslöser solange gesperrt.
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Einen weiteren Vorteil erhält man beim Niederdrücken des Auslösers
und gleichzeitigen Betätigen
des Fümtransporthebels. Hier kann die
Klinke durch den niedergedrückten Auslöser nicht die Aussparung des Films verlassen,
und der Filmtransporthebel bleibt gesperrt.