DE1241716B - Fahrzeug zum Bergen von Schwerlastfahrzeugen - Google Patents
Fahrzeug zum Bergen von SchwerlastfahrzeugenInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
B62d
B60g
Deutsche Kl.: 63 c-39
Deutsche Kl.: 63 c-39
Nummer: 1 241716
Aktenzeichen: K 5666411/63 c
Anmeldetag: 20. Juli 1965
Auslegetag: 1. Juni 1967
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug zum Bergen von Schwerlastfahrzeugen, das eine Plattform
zum Abstellen des Schwerlastfahrzeugs aufweist, insbesondere zum Abtransportieren von bewegungsunfähigen
Kettenfahrzeugen.
Zum Transportieren von Schwerlastfahrzeugen, insbesondere Kettenfahrzeugen, ist es bekannt, daß
das Bergefahrzeug selbst oder ein niedrig gebauter Anhänger eine Plattform zum Abstellen des Schwerlastfahrzeuges
aufweist. An diese Plattform wird eine Rampe angelegt, mittels der das zu transportierende
Schwerlastfahrzeug auf die Plattform fahren kann. Eine solche Bergung bereitet keine Schwierigkeit,
wenn das zu transportierende Schwerlastfahrzeug selbst noch fahrbereit ist, d. h. mit eigener Kraft
auf die Plattform gelangen kann. Bei bewegungsunfähigen Schwerlastfahrzeugen, vornehmlich Kettenfahrzeugen,
ist ein solcher Abtransport nicht mehr möglich. Kleinere Fahrzeuge können gegebenenfalls
mittels eines Kranwagens od. dgl. auf die Plattform eines Transportfahrzeuges gehoben werden. Bei
eigentlichen Schwerlastfahrzeugen, z. B. Panzern, ist das Herbeiholen eines Kranwagens, der wegen der
zu hebenden schweren Last erhebliche Ausmaße aufweist, umständlich. Bei Panzern ist dies in der
Frontlinie überhaupt nicht möglich. Man hilft sich bisher in der Weise, daß Bergefahrzeuge, z. B.
Bergepanzer, von erheblicher Maschinenkraft eingesetzt werden, die bewegungsunfähige Kettenfahrzeuge
abschleppen. Ein solches Abschleppen durch Schleifen des Kettenfahrzeuges auf der Erde ist im Gelände
und auch sonst äußerst schwierig.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, ein Fahrzeug zu schaffen, mittels dessen
bewegungsunfähige Kettenfahrzeuge schnell und ohne große Umstände abtransportiert werden können.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst worden, daß das Bergefahrzeug eine gabelförmig
gestaltete Abstellplattform aufweist, die an ihren inneren gegenüberliegenden Seitenflächen der
Plattformschenkel mit längslaufenden Halteleisten trägt, und daß dem Bergefahrzeug eine Hebebühne
zugeordnet ist, deren Hebeplatte und Bodenplatte in ihrer Breite größer als der Abstand zwischen den
Halteleisten und kleiner als der Abstand zwischen den Plattformschenkeln ist.
Auf diese Weise ist es möglich, bewegungsunfähige Kettenfahrzeuge, z. B. Panzer od. dgl., an Ort
und Stelle unmittelbar auf das Bergefahrzeug bringen zu können. Hierbei ist es lediglich notwendig, die
Hebebühne vom Bergefahrzeug zu lösen und unter den Mittelteil des Kettenfahrzeugs zu schieben. Das
Fahrzeug zum Bergen von Schwerlastfahrzeugen
Anmelder:
Benno Kaltenegger,
Birlinghoven (Kr. Siegburg), Am Pleistalhof
Als Erfinder benannt:
Benno Kaltenegger, Birlinghoven (Kr. Siegburg)
Lösen der Hebebühne vom Bergefahrzeug und das Anbringen derselben an dem Bergefahrzeug nach
vorgenommener Bergung kann selbsttätig, d. h. nur durch Betätigen der Hebebühne erfolgen. Die Abstimmung
der Breite der Hebeplatte und Bodenplatte der Hebebühne zu dem Abstand der Halteleisten
voneinander an dem Bergefahrzeug hat den Zweck, daß die Hebebühne durch Auflage der Hebeplatte auf den Halteleisten des Bergefahrzeuges von
dem letzteren mittransportiert werden kann. Die Hebebühne ist somit mit dem Bergefahrzeug an Ort
und Stelle und einsatzbereit. Der Mittransport der Hebebühne mit dem Bergefahrzeug erfolgt weiterhin
selbsttätig, nachdem das bewegungsunfähige Kettenfahrzeug mittels der Hebebühne auf dem Bergefahrzeug
abgestellt worden ist. Das Bergen erfolgt in einfacher Weise dadurch, daß die Hebebühne mehrfach
betätigt und das Bergefahrzeug in entsprechender Weise hin- und hergefahren wird. Andere zusätzliche
Maßnahmen sind nicht erforderlich, so daß das Bergen in einfacher und sicherer Weise sowie zuverlässig
durchgeführt werden kann.
Vorteilhaft sind die Halteleisten tieferliegend als die Abstellfläche der Plattformschenkel angeordnet.
Die Hebeplatte und die Bodenplatte der Hebebühne können an ihren Längsrändern Balken
aufweisen, die mit den Halteleisten zusammenwirken. Ferner sind die Hebeplatte und die Bodenplatte der
Hebebühne durch Hubgestänge miteinander verbunden. Die Bewegung der Platten der Hebebühne voneinander
und zueinander erfolgt zweckmäßig durch hydraulische Mittel. Die Platten der Hebebühne
können durch Kniehebelgestänge in Verbindung stehen, an denen eine hydraulisch betriebene Kolben-Zylinder-Einheit
angreift. Die hydraulische Kraftquelle kann sich an dem Bergefahrzeug befinden. Sie
kann aber auch unmittelbar an der Hebebühne angeordnet sein.
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i 241 716
Das Bergefahrzeug selbst kann ein Kettenfahrzeug oder auch ein Räderfahrzeug sein. Ein Anhängefahrzeug
ist jedoch ebenfalls als Bergefahrzeug verwendbar, wobei das Anhängefahrzeug an dem Motorfahrzeug
drehbar gelagert ist. Ferner kann das Bergefahrzeug auch als Sattelschlepper ausgebildet sein.
Die Erfindung ist an Hand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen
F i g. 1 und 2 ein Bergefahrzeug in Rückansicht und in Draufsicht,
F i g. 3 das Bergefahrzeug in Seitenansicht, wobei sich die Hebebühne im abgelassenen Zustand hinter
dem Fahrzeug auf dem Boden befindet,
Fig. 4 bis 7 verschiedene Stadien des Bergevorgangs eines bewegungsunfähigen Kettenfahrzeuges,
F i g. 8, 9 und 10 ein Bergefahrzeug als Räderfahrzeug in Seitenansicht, Draufsicht und Rückansicht
mit abgelassener Hebebühne,
Fig. 11, 12 und 13 eine hydraulische Hebebühne für das Bergefahrzeug in Seitenansicht in abgehobenem
und geschlossenem Zustand bzw. im Schnitt nach der Linie XIII-XIII der F i g. 11.
Das Fahrzeug zum Bergen von Schwerlastfahrzeugen nach den F i g. 1 bis 3 ist als Kettenfahrzeug 1
mit den Ketten 2 und 3 sowie dem Motor und Führerhaus 4 ausgebildet. Das Bergefahrzeug 1 weist
eine gabelförmig gestaltete Abstellplattform auf, die aus zwei Plattformschenkeln 5 und 6 besteht. Die
Plattformschenkel 5 und 6 sind in einem solchen Abstand voneinander angeordnet, daß das zu bergende
Fahrzeug mit seinen Ketten darauf abgestellt werden kann, wobei sie lediglich an ihren vorderen
Teilen durch Quertraversen od. dgl. verbunden sind. An den inneren gegenüberliegenden Seiten der Plattformschenkel
befinden sich Halteleisten 7 und 8, die vorteilhaft etwas tiefer als die Abstellflächen der
Plattformschenkel 5 und 6 angeordnet sind. Zu dem Bergefahrzeug 1 gehört eine Hebebühne 9, die eine
obere Hebeplatte 10, eine untere Bodenplatte 11 und ein die Platten verbindendes Hubaggregat 12 aufweisen.
Die Platten 10 und 11 haben eine Breite, die größer ist als der Abstand zwischen den Halteleisten
7 und 8. Auf diese Weise kann die Hebebühne 9 durch Aufliegen der Hebeplatte 10 auf den
Halteleisten 7 und 8 leicht mit dem Bergefahrzeug 1 transportiert werden.
Das Bergen eines bewegungsunfähigen Schwerlastfahrzeuges geschieht wie folgt: Das Bergefahrzeug 1
wird zusammen mit der Hebebühne 9 vor das zu bergende Schwerlastfahrzeug gefahren, und zwar in
einem mindestens der Länge der Hebebühne 9 entsprechenden Abstand. Ausgehend von der Lage der
Hebebühne gemäß Fi g. 1, bei der die Hebebühne im zusammengezogenen Zustand an den Halteleisten 7
und 8 hängt, wird zunächst das Hubaggregat 12 der Hebebühne betätigt. Dies hat zur Folge, daß die
Bodenplatte 11 sich bis auf die Erde absenkt und danach selbsttätig die Hebeplatte 10 von den Halteleisten
7 und 8 nach oben abhebt. Die Hebebühne steht somit im ausgefahrenen Zustand auf der Erde
und ist frei vom Bergefahrzeug, das nunmehr ein Stück nach vorn gefahren werden kann (F i g. 3). Die
noch im ausgefahrenen Zustand stehende Hebebühne 9 (strichpunktierte Stellung der F i g. 3) wird
nunmehr mittels des Hubaggregates zusammengefahren, so daß die Hebeplatte 10 auf der Bodenplatte
11 zur Auflage kommt. Weiterhin ist es zweckmäßig, die Hebebühne 9 mit dem Bergefahrzeug
1 durch ein kuppelbares Gestänge 13,14 zu verbinden. Eine hydraulische Verbindungsleitung 15
führt vom Bergefahrzeug zur Hebebühne 9. Es wird nunmehr die im zusammengefahrenen Zustand befindliche Hebebühne 9, deren Bodenplatte 11 an beiden
Stirnseiten Kufen 16 aufweisen kann, unter das bewegungsunfähige Schwerlaftfahrzeug, z. B. einen
Panzer 17, geschoben, wobei das Bergefahrzeug 1
ίο rückwärts fährt und die Hebebühne 9 unter den
Panzer 17 schiebt. Danach wird die Hebebühne 9 mittels des hydraulischen Hubaggregates in Tätigkeit
gesetzt, worauf sich die Hebeplatte 10 gegen den Boden 18 des bewegungsunfähigen Schwerlastfahrzeuges
anlegt und bei weiterer Betätigung des Hubaggregates der Hebebühne das Fahrzeug 17 gehoben
wird. Nachdem das Fahrzeug 17 so weit angehoben ist, daß dessen Ketten 19 höher liegen als die Plattformschenkel
5 und 6, kann das Bergefahrzeug 1 unter das angehobene Fahrzeug 17 zurückgefahren
werden (F i g. 5 und 6). Nunmehr kann das angehobene Fahrzeug 17 durch Absenken der Hebebühne
auf den Plattformschenkeln 5 und 6 abgestellt werden. Beim Abstellen wird das Bergefahrzeug 1 gleichmäßig
belastet. Beim weiteren Absenken der Hebebühne 9 wird zunächst die Hebeplatte 10 auf den
Halteleisten 7 und 8 des Bergefahrzeuges 1 zur Auflage kommen, sodann erfolgt ein Anheben der
Bodenplatte 11, bis diese an den Unterseiten der Leisten 7 und 8 anschlagen. Damit ist der Bergungsvorgang beendet.
Damit die Hebebühne während des Transportes nicht ständig unter der Wirkung des hydraulischen
Hubaggregates 12 steht, können die Platten 10 und 11 durch geeignete Laschen od. dgl. mechanisch miteinander
verriegelt werden.
Das Absetzen des transportierten Fahrzeuges 17 von dem Bergefahrzeug 1 erfolgt in umgekehrter
Reihenfolge des vorstehend beschriebenen Bergevorgangs.
Das Bergefahrzeug la nach den Fig. 8 bis 10 unterscheidet sich vom Bergefahrzeug 1 lediglich dadurch,
daß statt der Ketten 2 und 3 eine entsprechende Anzahl von Rädern bzw. Doppelrädern 20
vorgesehen sind. Die Plattformschenkel Sa und 6 stützen sich auf den Achsen 21 zwischen den Doppelrädern
20 ab. Mit den Plattformschenkeln Sa und 6 a
sind in entsprechender Höhe die Halteleisten la und
8 a verbunden. Die Hebebühne 9 kann unverändert bleiben.
Die hydraulisch betätigte Hebebühne nach den Fig. 11 bis 13 hat ein eigenes Hydraulikaggregat.
Die Platten 10 und 11 dieser Hebebühne 9 weisen an den Längsseiten seitlich vorstehende Balken 10 a und
11a auf, die mit den Halteleisten 7 und 8 zusammenwirken. Das hydraulische Hubaggregat 12 enthält
Kolbenzylindereinheiten 22,23 mit hydraulischen Anschlüssen 24 und 25. Die Kolbenstangen 26 der
Aggregate greifen an einem Kniehebelgestänge 27,28 mittels des Gelenkes 29 an, wobei die Lenker 27 und
28 des Gestänges bei 30 und 31 an der oberen Platte 10 bzw. der unteren Platte 11 angelenkt sind. Die
Kolbenzylindereinheiten 22,23 sind bei 32 an der oberen Platte 10 bzw. den Balken 10 a angelenkt.
Anstatt der Beaufschlagung vom Bergefahrzeug 1 mittels der Leitung 15 ist ein Hydraulikaggregat 33
unmittelbar an einer der Platten 10 bzw. 11 der Hebebühne 9 angeordnet, wobei entsprechende Ver-
bindungsleitungen 34 und 35 vorgesehen sind. Die Balken 10 a bzw. 11« können in jeder geeigneten
Weise mittels eines Fachwerkes oder unmittelbar durch Platten in horizontaler Ebene miteinander verbunden
sein. Dies gilt insbesondere für die Bodenplatte 11, die eine genügend große Auflagefläche auf
der Erde aufweisen muß.
Das Bergefahrzeug kann mit einem üblichen Kettenlaufwerk versehen sein. Das Lenken des Fahrzeuges
erfolgt durch Bremsen. Das Fahrzeug ist in dieser Ausführung für den Einsatz im Gelände geeignet.
Das Bergefahrzeug kann auch mit einem hintereinanderliegenden zweifachen Kettenlaufwerk
versehen sein. Hierbei erfolgt das Lenken mittels des vorderen Fahrzeugteils, wobei die beiden Fahrzeugteile
mittels eines Drehkranzes miteinander in Verbindung stehen können. Bei einem mit Rädern ausgestatteten
Bergefahrzeug kann ein Einachstriebsatz vorgesehen sein, an dem ein mit Rädern versehener
Anhänger um einen vertikalen Bolzen des Einachs- ao triebsatzes angelenkt sein kann. Das Lenken des Anhängers
erfolgt hierbei mittels eines hydraulischen Hubelementes zwischen Einachstriebsatz und Anhänger.
Ein solches Bergefahrzeug eignet sich zum Transport auf der Straße. Es hat einen kleinen
Wendekreis und eine kurze Bauart. Ferner kann das Bergefahrzeug in Sattelschlepperbauart vorgesehen
sein, wobei der Sattelanhänger mittels eines Drehkranzes mit dem Motorfahrzeug in Verbindung steht.
Das Patentbegehren richtet sich ausschließlich auf die Ausbildung der Abstellplattform, der Hebebühne
und der Verbindungselemente zwischen dem Bergefahrzeug und der Hebebühne.
Claims (7)
1. Fahrzeug zum Bergen von Schwerlastfahrzeugen, das eine Plattform zum Abstellen des
Schwerlastfahrzeuges aufweist, insbesondere zum Abtransportieren von bewegungsunfähigen Kettenfahrzeugen,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Bergefahrzeug (1 bzw. la) eine gabelförmig gestaltete Abstellplattform (5, 6 bzw. Sa,
6ä) aufweist, die an ihren inneren gegenüberliegenden
Seitenflächen der Plattformschenkel längslaufende Halteleisten (7 und 8 bzw. la und
8 a) trägt, und daß dem Bergefahrzeug eine Hebebühne (9) zugeordnet ist, deren Hebeplatte (10)
und Bodenplatte (11) in ihrer Breite größer als der Abstand zwischen den Halteleisten und
kleiner als der Abstand zwischen den Plattformschenkeln ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteleisten (7 und 8) tieferliegend
als die Abstellfläche der Plattformschenkel (5 bzw. 6) angeordnet sind.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Hebebühne (9) und Bergefahrzeug
(1) mittels eines kuppelbaren Gestänges (13,14) verbindbar sind.
4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebeplatte (10)
und die Bodenplatte (11) der Hebebühne (9) an ihren Längsseiten Balken (10 a und lla) aufweisen,
die durch ein hydraulisches Hubaggregat (12) miteinander verbunden sind.
5. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebeplatte (10)
und die Bodenplatte (U) der Hebebühne (9) durch Kniehebelgestänge (27, 28) in Verbindung
stehen, an denen hydraulisch betriebene Kolben-Zylinder-Einheiten (22, 23) angreifen.
6. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebebühne (9)
mit einem eigenen Hub-Antriebsaggregat (33) ausgerüstet ist.
7. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (11)
der Hebebühne (9) an den Stirnseiten mit Kufen (16) versehen ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
709 588/212 5.67 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (12)
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