DE1241590B - Befestigung eines Dachhakens, einer Laufbrettstuetze od. dgl. an einer aus Sparren und Dachlatten gebildeten Dachkonstruktion - Google Patents
Befestigung eines Dachhakens, einer Laufbrettstuetze od. dgl. an einer aus Sparren und Dachlatten gebildeten DachkonstruktionInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E04D—ROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
- E04D13/00—Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
- E04D13/12—Devices or arrangements allowing walking on the roof or in the gutter
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Description
- Befestigung eines Dachhakens, einer Laufbrettstütze od. dgl. an einer aus Sparren und Dachlatten gebildeten Dachkonstruktion Die Erfindung betrifft die Befestigung eines Dachhakens, einer Laufbrettstütze od. dgl. an einer aus Sparren und Dachlatten gebildeten Dachkonstruktion mittels eines an den Dachhaken od. dgl. sich anschließenden, parallel zur Dachfläche und senkrecht zur Traufe gerichteten Haltearms, der durch eine parallel zur Traufe verlaufende Überdeckungsfuge zwischen den Dacheindeckungsplatten in den Dachinnenraum ragt und in diesem zur Bildung eines U-förmigen Hakens nach unten umgebogen ist.
- Bei einer bekannten Dachhakenbefestigung dieser Art ist der Haken des Haltearms über eine Dachlatte gehängt und stützt sich auf dieser nur über einen kleinen Bereich, nämlich über die Hakenbreite, ab. Als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen des Dachhakens und gegen Abrutschen seines Befestigungshakens bei einem Bruch der Dachlatte weist der bekannte Dachhaken auf der Unterseite seines Haltearms eine parallel zur Dachlatte verlaufende Sicherungsleiste auf, die sich im Bedarfsfall gegen die der Traufe zugekehrte Seitenfläche der Dachlatte anlegt.
- Ein derartiger Dachhaken kann jedoch immer nur relativ gering belastet werden. Gegen seitliche Kräfte ist er sehr instabil. Dies mag hingehen, wenn der Dachhaken nur zur Befestigung einer Leiter dient; sollen jedoch stärker belastende Teile vom Dachhaken getragen werden, die einen Schrägzug auf diesen ausüben, so ergeben sich erhebliche Schwieri5 keiten.
- Es ist auch bereits ein Leitern- und Kamin-Gerüst-Träger bekanntgeworden, der mit zwei übereinander angeordneten, verstellbaren Doppelhaken in die Dachlatten eingehängt werden kann. Es handelt sich hier jedoch um eine Gerüstanordnung zu Bauzwekken, die nur an einer noch nicht eingedeckten Dachkonstruktion festleabar ist.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigung für Dachhaken, Laufbrettstützen od. dgl. der eingangs angegebenen Art dahingehend zu verbessern, daß sie unabhängig von den Sparren angeordnet große Lasten aufnehmen kann und außerordentlich seitenstabil ist, ohne dabei Abdichtungsschwierigkeiten bei der zu verursachen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß an dem freien Ende des umgebogenen Schenkels des Hakens eine parallel zur Traufe verlaufende Stützschiene starr befestigt ist, die sich gegen die dem First zugekehrte Seitenfläche einer Dachlatte abstützt, und daß der Haken des Haltearms den kopfseitigen Rand der auf dieser Dachlatte aufliegenden Dacheindeckungsplatte umgreift.
- Dadurch, daß die Stützschiene sich über einen größeren Bereich auf der Dachlatte abstützt, wird eine große Lastaufnahme und Seitenstabilität der Befestigung erzielt. Außerdem ist diese unabhängig von der Lage der Sparren und es bereitet auch keinerlei Schwierigkeiten, den Dachhaken od. dgl. in den Verband der Dacheindeckungsplatten einzufügen.
- Es ist besonders zweckmäßig, wenn sich bei einer aus einem insbesondere winkelförmigen Bügel gebildeten Laufbrettstütze die beiden freien Enden dieses Bügels jeweils über einen mit der Stützschiene verbundenen Haltearm auf zwei im Abstand voneinander liegenden Dachlatten abstützen. Eine derartige Laufbrettstützenbefestigung ergibt eine . besonders hohe Festigkeit und Sicherheit, z. B. bei Anbringung eines Fangnetzes oder Geländers.
- Mit Vorteil weist die Stützschiene einen winkelförmigen oder U-förmigen Querschnitt auf und umgreift den dem First zugekehrten Teil der Dachlatte zumindest teilweise. Hierdurch wird der Halt der Stützschiene verbessert und ihre Steifigkeit erhöht.
- Ferner kann die Stützschiene Bohrungen zum Festlegen an der Dachlatte aufweisen. Der umgebogene Schenkel des Hakens kann ebenfalls Bohrungen zum Festlegen am Sparren erhalten. Dies ist von Interesse, wenn dieser Schenkel, was nicht notwendigerweise der Fall zu sein braucht, auf der Oberseite des Sparrens aufliegt.
- An der Verbindungsstelle zwischen dem umgebogenen Schenkel des Hakens und der Stützschiene können Versteifungsrippen vorgesehen sein, die die gesamte Steifigkeit der Konstruktion noch erhöhen.
- Die Länge der Stützschienen kann nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung um eine Sparrenbreite größer sein als der Mittenabstand von zwei oder drei Sparren. Die beiden Enden der Stützschiene können dann über den Sparren liegen und an diesen durch Haltebügel festgelegt sein. Im folgenden wird die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels mit Hilfe von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt F i g. 1 die Seitenansicht einer Befestigung für einen Dachhaken sowie für eine Laufbrettstütze und F i g. 2 die Draufsicht auf die in F i g. 1 dargestellte Befestigung im noch nicht eingedeckten Zustand des Daches.
- Auf den Sparren 1 sind die Dachlatten 2 befestigt, die wiederum die Dacheindeckungsplatten 3 tragen. Der Dachhaken 4 weist einen senkrecht zur Traufe verlaufenden Haltearm 5 auf, der um 180° zur Bildung eines U-förmigen Hakens 7 abgebogen ist.
- Mit dem umgebogenen Schenkel 6 des Hakens 7 ist stumpf eine Stützschiene 8 verschweißt, die in den dargestellten Beispielen als U-Profil ausgebildet ist, das die Dachlatte 2 teilweise umfaßt. Die Stützschiene 8 kann jedoch auch als L-Profil oder als Bandeisen ausgebildet sein.
- Die Stützschiene 8 erstreckt sich, wie aus F i g. 2 ersichtlich ist, über eine größere Länge und weist Bohrungen 9 auf, die zur Festlegung an der Dachlatte 2 dienen. In F i g. 2 ist der Dachhaken 4 in der Draufsicht zu sehen, da die Dacheindeckungsplatten 3 zur Verdeutlichung weggelassen wurden. Es ist zwar in F i g. 2 gezeigt, daß der Dachhaken 4 über einem Sparren 1 liegt; dies ist jedoch bei der dargestellten Ausbildung seiner Befestigung nicht notwendig. Der Dachhaken 4 kann ohne weiteres auch zwischen den Sparren 1 angeordnet sein, da er durch die Stützschiene 8 hinreichend fest gehalten wird. Es liegt auf der Hand, daß durch die starre Verbindung zwischen der Stützschiene 8 und dem umgebogenen Schenkel 6 des Hakens 7 auch eine erhebliche Seitensteifigkeit eintritt.
- Die Laufbrettstütze, die gleichfalls in F i g. 1 dargestellt ist, besteht aus einem winkelförmigen Bügel 11, dessen beide freie Enden sich jeweils über einen mit einer Stützschiene 8 verbundenen Haltearm 5 auf die betreffende Dachlatte 2 abstützen. Die Stützschiene 8 des unteren Haltearms 5 ist dabei mit Vorteil erheblich länger ausgebildet als die Stützschiene 8 des oberen Haltearms 5. Die Länge der unteren Stützschiene 8 ist um eine Sparrenbreite größer als der Mittenabstand von drei Sparren 1. Auf den Sparren 1 ist die untere Stützschiene 8 mit Haltebügeln 15 festgelegt. Diese sind mit zwei Flanschen 16 und 17 versehen und umgeben die Dachlatte 2 mit ihrem Mittelteil 18 von drei Seiten. Dabei wird die Stützschiene 8 mit umfaßt. Die beiden Flansche 16 und 17 jedes Haltebügels 15 sind auf dem Sparren 1 festgelegt.
- Die erfindungsgemäße Konstruktion, die für einfache Dachhaken 4, für Laufbrettstützen, für Gerüststützen und für die Anordnung von Masten und Antennen Verwendung finden kann, zeichnet sich durch Freizügigkeit und außerordentliche Seitensteifigkeit bei geringem baulichem Aufwand aus. Die Seitensteifigkeit kann durch die Anordnung von Versteifungsrippen 19 noch vergrößert werden.
- Die Montage ist sehr einfach, denn es ist nur notwendig, nach Anheben einer oder mehrerer Dacheindeckungsplatten 3 den Dachhaken 4 einzuführen und die Stützschiene 8 von oben auf die Dachlatte 2 aufzusetzen. Dabei kann die Befestigung durch die Bohrungen 9 mittels Nägel erfolgen, wobei es nicht notwendig ist, die Dacheindeckungsplatten 3 anzuheben.
Claims (1)
- Patentansprüche: 1. Befestigung eines Dachhakens, einer Laufbrettstütze od. dgl. an einer aus Sparren und Dachlatten gebildeten Dachkonstruktion mittels eines an den Dachhaken od. dgl. sich anschließenden, parallel zur Dachfläche und senkrecht zur Traufe gerichteten Haltearms, der durch eine parallel zur Traufe verlaufende Überdeckungsfuge zwischen den Dacheindeckungsplatten in den Dachinnenraum ragt und in diesem zur Bildung eines U-förmigen Hakens nach unten umgebogen ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem freien Ende des umgebogenen Schenkels (6) des Hakens (7) eine parallel zur Traufe verlaufende Stützschiene (8) starr befestigt ist, die sich gegen die dem First zugekehrte Seitenfläche einer Dachlatte (2) abstützt, und daß der Haken (7) des Haltearms (5) den kopfseitigen Rand der auf dieser Dachlatte (2) aufliegenden Dacheindeckungsplatte (3) umgreift. z. Befestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich bei einer aus einem insbesondere winkelförmigen Bügel (11) gebildeten Laufbrettstütze die beiden freien Enden dieses Bügels (11) jeweils über einen mit der Stützschiene (8) verbundenen Haltearm (5) auf zwei im Abstand liegende Dachlatten (2) abstützen. 3. Befestigung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützschiene (8) einen winkelförmigen oder U-förmigen Querschnitt aufweist und den dem First zugekehrten Teil der Dachlatte (2) zumindest teilweise umgreift. 4. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützschiene (8) Bohrungen (9) zum Festlegen an der Dachlatte (2) aufweist. 5. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der umgebogene Schenkel (6) des Hakens (7) Bohrungen zum Festlegen am Sparren (1) aufweist. 6. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verbindungsstelle zwischen dem umgebogenen Schenkel (6) des Hakens (7) und der Stützschiene (8) Versteifungsrippen (19) vorgesehen sind. 7. Befestigung nach einem der Ansprüche 1. bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Stützschiene (8) um eine Sparrenbreite größer ist als der Mittenabstand von zwei oder drei Sparren (1). B. Befestigung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Enden der Stützschiene (8) über den Sparren (1) liegen und an diesen durch Haltebügel (15) festgelegt sind. In Betracht gezogene Druckschriften: österreichische Patentschrift Nr. 168 953: schweizerische Patentschrift Nr. 188 253.
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Family Applications (1)
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Country Status (2)
| Country | Link |
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| GB (1) | GB1029692A (de) |
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1963
- 1963-03-07 GB GB918663A patent/GB1029692A/en not_active Expired
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| GB1029692A (en) | 1966-05-18 |
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