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Zusammenfaltbare Auftriebskammer Die Erfindung bezieht sich auf eine
zusammenfaltbare, in einer Ausnehmung einer Fahrzeugwand angeordnete Auftriebskammer,
insbesondere für Gaskissenfahrzeuge, mit in Aufsicht etwa rechteckförmiger Gestalt,
die so angeordnet ist, daß die Hauptachse parallel zur Bewegungsrichtung der Kammer
verläuft und deren vertikaler Querschnitt in Abteile unterteilt ist, deren Außenoberfläche
von Häuten begrenzt ist, wobei die Haut des am weitesten außen gelegenen Abteils
im zusammengefalteten Zustand der Kammer die Häute der anderen Abteile überdeckt,
und daß öffnungen in der Kammer für das Zuführen und Absaugen von Gas vorgesehen
sind.
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Derartige Auftriebskammern sind beispielsweise aus der französischen
Patentschrift 1248 198 bekannt. Die einzelnen Abteile einer derartigen
Anordnung sind auf einer Seite fest angeordnet, während sie auf der anderen Seite
ziehharmonikaartig ausdehnbar und zusammendrückbar sind. Hierbei werden die einzelnen
senkrecht übereinander angeordne#-ten Abteile um einen festen Drehpunkt auf einer
Seite der Auftriebskammer ausgelenkt.
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Die Aufgabenstellung der Erfindung ergibt sich aus fol-endem Problem:
Wenn ein Gaskissenfahrzeug auf dem Wasser als Verdrängungsfahrzeug arbeitet, wird
es von Auftriebselementen getragen und wirkt als Floß. Ein derartiges Floß ist schwierig
zu steuern, setzt einer Bewegung hohen Widerstand entgegen und ist gegen Wellengang
sehr empfindlich. Damit ein Gaskissenfahrzeug erreicht wird, das zeitweise als Verdrängungsfahrzeug
arbeitet, ist es wesentlich, daß die Auftriebselemente gut seegängig sind und gleichzeitig
dem Betrieb als Gaskissenfahrzeug nicht entgegenwirken. Hieraus ergibt sich die
Aufgabe, die bekannte Auftriebskammer dahingehend zu verbessern, daß sie gut seegängig
ausgebildet ist und trotzdem mit einfachen Mitteln einziehbar ist.
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Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, daß der vertikale Querschnitt
der Auftriebskammer mindestens drei jeweils eine Spitze enthaltende Abteile aufweist,
deren Spitzen in der Mitte der Basis der Kammer zusammenstoßen und die symmetrisch
zur vertikalen Kammerachse angeordnet und ausgebildet sind und ein von der Achse
halbiertes Abteil enthalten, das am weitesten außen gelegen ist, und daß starre
Verbindungen gelenkig die Nahtstellen der Häute der Abteile mit dem Mittelpunkt
der Basis der Kammer verbinden, an denen Zugorgane so angreifen, daß beim Zusammenlegen
in der Ausnehmung der Wand ein flaches, die Außenwand nicht überragendes Paket entsteht.
Damit sind im aufigeblasenen Zustand die Häute, die die Begrenzungen an den kleineren
Seiten des Rechtecks, d. h. die Begrenzungen an der Vorder-und Rückseite
der Auftriebskammer, darstellen, durch den Aufblasdruck so nach außen gewölbt, daß
die Auftriebskammer eine Gestalt annimmt, die der Außenlinie des Rumpfes
eines Schiffes entspricht. Damit besitzt die Auftriebskammer die Seegängikeit eines
Schiffes, die besser ist als die eines Floßes. Derartige Auftriebskammern können
an Booten, Pontons oder Katamaranen sowie auch an Schwim-merstummeln von
Flugbooten angebracht werden.
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Bei einem Gaskissenfahrzeug können zwei der Auftriebskammern vorgesehen
sein und wenn sie in aufgeblasenem Zustand voll ausgestreckt sind, ein solches Volumen
haben, daß sie das gesamte Ge-
wicht des Fahrzeuges tragen können, wobei sich
der Fahrzeugboden außerhalb des Wassers auf Grund der Auftriebswirkung befindet.
Die Kammern wirken ferner als Doppelkiele. Wenn sie als Seitenwandun,gen
dienen sollen, werden sie in dem gleichen Zustand aufrechterhalten, ihr Aufblasdruck
kann
aber vermindert werden.
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Die aufblasbaren Kammern können Teilkiele oder ganze Kiele bilden,
die bei einem Gaskissenfahrzeug
mit am Umfang angeordneten Schürzen
dazu benutzt werden, das Kissen in Abteile aufzuspalten, um eine von dem Kissen
ausaehende Stabilität zu erreichen.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform nach der Erfindung stehen die
Abteile miteinander so in Verbindung, daß Gas von einem Abteil in das andere strömen
kann. Vorzugsweise kann die Auftriebskammer zumindest über einen Teil ihrer Seitenwandungen
Doppelhäute aufweisen, die einen als Leitung für den Gasdurchtritt wirkenden freien
Raum zwischen sich ausbilden. Dadurch wird erreicht, daß das oder die Gaskissen,
auf denen das Fahrzeug sich bewegt, von einem Gasvorhang be-
grenzt werden.
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Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung an
Hand eines Ausführungsbeispiels erläutert.
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F i g. 1 zeigt einen Querschnitt durch ein Gaskissenfahrzeug
mit erfindungsgemäßen Auftriebskammern in eingezogenem Zustand; F i g. 2
und 3 zeigen in vergrößertem Maßstab Querschnittsansichten eines Teiles des
Fahrzeuges nach F i g. 1 in zwei verschiedenen Betriebsphasen und F i
g. 4 und 5 Einzelheiten in noch größerem Maßstab.
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Das Beispiel bezieht sich auf ein Gaskissenfahrzeug mit flachem Boden
und mit Zwillings- oder Doppelkielen und einem starren Boden 1. über diesem
Boden ist ein eine überdruckkammer 2 bildender hohler Raum vorgesehen, der durch
senkrechte Kanäle A von unter den Kanälen A angeordneten Gebläsen
B gespeist wird. Das Gas strömt von der überdruckkammer 2 durch einen am Umfang
angeordneten Kanal C und von dort durch eine biegsame Umfangsdüse
D aus, welche gegen die Mitte des Fahrzeuges zur Bildung eines Gaskissens
geneigt ist. Das Fahrzeug wird durch einen oder mehrere Propeller E angetrieben.
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Teile des Bodens 1 können als ständige Auftriebskaminem ausgebildet
sein. Im Boden 1 sind zwei in Längsrichtung verlaufende Ausnehmungen oder
Schächte 4 vorgesehen. Mit jeder Ausnehmung ist eine Auftriebskammer verbunden.
Diese enthält eine biegsame, wasserundurchlässige Haut 5, welche
zu
zwei seitlichen Abteilen 5 A und einem unteren Ab-
teil 5B
aufgeblasen wird. Innerhalb der Kammer sind Streben angeordnet, welche aus in Längsrichtung
verlaufenden starren Verbindungen 3, z. B. aus Blech, mit örtlich angebrachten
Verstärkungshülsen oder -schläuchen 6 bestehen. Diese Hülsen oder Schläuche
6 sind bei 7 gelenkig am Boden 1 für eine seitliche Schwenkbewegung
befestigt. An ihren äußeren Enden sind die Streben an der Haut 5 durch Halter
oder Schellen 5C befestigt, welche die benachbarten Kanten der Abteile
5 A, 5B an den starren Verbindungen 3 und Schläuchen
6 abdichten. Die Halter oder Schellen 5D dichten die Ränder der
Ab-
teile 5A gegenüber dem Boden 1 ab. Diese, Halter oder Schellen
machen es möglich, daß die Haut in Teilen ausgeführt wird, welche die Herstellung
und einen Austausch im Fall einer Beschädigung erleichtern. An den äußeren Enden
der Hülsen oder Schläuche 6 sind außerhalb der Haut Zugorgane, z. B. Kabel
8, befestigt, welche durch den Boden 1
verlaufen und zu einer (nicht
dargestellten) Winde führen. Die inneren Enden der Hülsen oder Schläuche
6 und der Verbindungen 3 sind gegenüber dem Boden 1 durch biegsame
Abdichtungsstreifen 9
abgedichtet.
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Zum Inneren der Haut sind Luftleitungen 10 ge-C führt, die
zu jedem Abteil der Kammer reichen. Die gleichen Rohre werden dazu benutzt, die
Luft aus g
der Kammer abzuführen.
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Die Abmessungen der Haut des unteren Abteils 5B sind derart gewählt,
daß bei zurückgezogener Kammer die Häute 5 A der seitlichen Abteile
unter das dieses Abteil bildende Feld eingefaltet werden und sich möglichst bündig
in die Ausnehmung 4 einfügen. Dann nimmt das durch die zusammengelegte Kammer gebildete
»Paket« nicht nur die Ausnehmung ein, sondern bildet eine flache Oberseite, welche
eine Fortsetzung der flachen Unterseite des Bodens 1 bildet. Der Luftsog
stellt sicher, daß die Ab-
teile 5A sich einwärts falten, anstatt sich
nach außen auszubauchen, wenn die Kammer eingezogen wird.
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Unter der Annahme, daß die Kabel frei auslaufen können, wird die Kammer
über die Rohre 10 aufgeblasen und weitet sich in den in F i g. 3 dargestellten
Zustand mit einem inneren überdruck von ungefähr 0,7 kg7cm2 aus. In diesem
Zustand ist der Auftrieb so groß, daß sich die Wasserlinie auf ungefähr der in F
i g. 3 dargestellten Höhe 11 befindet. Das Fahrzeug befindet sich
nun in einem solchen Zustand, daß es ein Auftriebsfahrzeug mit einem Zwillings-
oder Doppelrumpf mit einer ausreichenden Kiellänge und der Fläche eines Verdrängungsfahrzeuges
für Wasserbetrieb darstellt. Die in den Zeichnungen dargestellten Kammern haben
ungefähr zine Breite von 4,2 ni und eine Tiefe von 2,8 in. Ihre Uänge ist
so groß, daß ein Auftrieb für ein Fahrzeug von 100 t Gesamtgewicht erreicht
wird. Wenn jetzt der Raum zwischen dem Boden 1 und der Wasseroberfläche
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(wie es in F i g. 3 mit 12 angedeutet ist) begrenzt von den beiden
Kammern mit Druckgas gefüllt wird, kann das Fahrzeug als Gaskissenfahrzeug angesehen
werden. Wenn das Gaskissen erzeugt ist, kann der Druck in den Kammern reduziert
werden. Darüber hinaus können vom und hinten und, wenn erfor&rlich, in der Mitte
weitere aufblasbare oder nicht aufblasbare Schürzenteile abgesenkt werden, um den
Gaskissenraum zu vervollständigen.
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An Stelle der Kabel 8 können die inneren Enden der Streben
3 bei 7 an in der Längsrichtung verlaufenden Drillstäben befestigt
werden, deren Drehung die Streben ausschwenkt, und diese können durch Winden innerhalb
der Kammer betätigt werden.
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Das für die Haut verwendete Material kann aus einem gummierten Stoff,
wie beispielsweise gewebtem Nylon, bestehen.