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Flachdachbelag Die Erfindung betrifft einen Flachdachbelag, der aus
über der Rohdecke nebeneinanderverlegten, vorgefertigten Verbunddämmplatten besteht,
deren Wärmedämmschicht an ihrer Oberseite mit einem Dichtungsbelag abgedeckt ist
und an ihrer Unterseite eine Dampfsperre sowie ein Entlüftungssystem aufweist und
deren Stoßfugen mit einer Spachtelmasse abgedichtet sind.
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Bei einem bekannten Flachdachbelag dieser Art besteht die Dampfsperre
der Verbunddämmplatten aus einer Falzbaupappe, die zugleich das Entlüftungssystem
bildet. Zum Aufkleben dieser Verbunddämmplatten auf die Dachdecke wird die Falzbaupappe
auf der Unterseite jeder Platte mit Klebemasse bestrichen und die Platte auf die
mit einem kaltflüssigen Bitumenvoranstrich versehene Dachdecke aufgebracht. Als
Klebemasse findet, vor allem bei einer aus noch feuchtem Beton bestehenden Dachdecke,
eine besondere kaltstreichbare Bitumenmasse Verwendung. Das Aufkleben dieser Verbunddämmplatten
kann jedoch nur bei trockenem Wetter erfolgen, da andernfalls die Verklebung Schaden
leiden würde. Außerdem kann es bei unsorgfältiger Arbeitsweise vorkommen, daß in
die durch die Falzbaupappe gebildeten Lüftungskanäle stellenweise zuviel Klebemasse
eingestrichen wird, wodurch die durchgehenden Lüftungskanäle an diesen Stellen unterbrochen
werden und eine Beeinträchtigung der Entlüftungswirkung stattfindet. Schließlich
ist auf Grund der Ausbildung der Falzbaupappe mit ihren parallel zueinander verlaufenden
Entlüftungskanälen nur eine Entlüftung in einer Richtung des Dachs möglich, was
insbesondere bei größeren Dachflächen ungünstig ist.
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Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, bei einem Flachdachbelag
der eingangs angegebenen Art eine noch weitergehende Witterungsunabhängigkeit beim
Verlegen der Verbunddämmplatten und eine einwandfreiere Wirkungsweise des Entlüftungssystems,
insbesondere bei unsorgfältig verlegten Platten, zu erreichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf der Unterseite
jeder die Wärmedämmschicht bildenden Wärmedämmplatte eine mit deren Dampfsperre
durch eine Streifenklebung verbundene Leichtbetonplatte vorgesehen ist, daß die
Stirnflächen dieser Leichtbetonplatten zwischen sich Entlüftungskanäle frei lassen,
die zusammen mit den zwischen den Klebstoffstreifen der Streifenklebung liegenden
Kanälen das Entlüftungssystem bilden, und daß die Verbunddämmplatten mit ihren Leichtbetonplatten
in einem auf der Rohdecke aufgebrachten Mörtelbett verlegt sind. Durch das Verlegen
der auf ihrer Unterseite mit einer Leichtbetonplatte versehenen Verbunddämmplatten
in einem Mörtelbett wird eine feste Verbindung der Platten mit der Dachdecke sowohl
bei trockenem als auch bei feuchtem Wetter erreicht. Das über die gesamte Dachfläche
sich erstreckende engmaschige Netz von Entlüftungskanälen gewährleistet, daß die
in der Dachdecke enthaltene Feuchtigkeit ungehindert entweichen kann. Da die Verbunddämmplatten
so ausgebildet sind, daß auch bei unsorgfältiger Arbeitsweise zwischen den Stirnflächen
der Leichbetonplatten zwangläufig Entlüftungskanäle frei bleiben, können die Platten
auch von ungelernten Arbeitern verlegt werden, ohne daß die Gefahr einer Unterbrechung
der Entlüftungskanäle und damit einer Beeinträchtigung der Entlüftungswirkung besteht.
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Bei rechteckigen Verbunddämmplatten ist es zweckmäßig, die Wärmedämmplatten
zur Bildung einer Verfalzung etwa in Richtung der Diagonalen gegenüber den Leichtbetonplatten
versetzt anzuordnen. Die Verbunddämmplatten können dann so verlegt sein, daß mindestens
einer der beiden überstehenden Ränder jeder Wärmedämmplatte in Fließrichtung des
vom Dach abzuleitenden Wassers über die Leichtbetonplatte auskragt.
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Ferner ist es besonders vorteilhaft, wenn die Ränder der Wärmedämmplatten
an ihren den Leichtbetonplatten zugekehrten Seiten zur Bildung zusätzlicher Entlüftungskanäle,
die mit dem Entlüftungssystem in Verbindung stehen, abgeschrägt sind.
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Schließlich kann die auf der Unterseite der Wärmedämmplatten vorgesehene
Dampfsperre aus einer Glasvliesbahn bestehen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g.1 einen Flachdachbelag im Bereich des Stoßes zweiter Verbunddämmplatten
im Schnitt, F i g. 2 eine vorgefertigte Verbunddämmplatte in der Draufsicht, F i
g. 3 die Verbunddämmplatte gemäß F i g. 2 im Schnitt nach der Linie IIT-TTI und
F
i g. 4 die Verbunddämmplatte gemäß F i g. 2 im Schnitt nach der Linie IV-IV.
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Der in F i g.1 dargestellte Flachdachbelag besteht aus nebeneinanderverlegten,
vorgefertigten Verbunddämmplatten, deren Wärmedämmplatten 8 an ihrer Oberseite jeweils
einen Dichtungsbelag 14 aufweisen, welcher durch eine Bitumenklebemasse 6
aufgeklebt ist. Auf die Unterseite jeder Wärmedämmplatte 8 ist mittels der
Bitumenklebemasse 6 eine aus einer Glasvliesbahn bestehende Dampfsperre 7 aufgebracht,
die mit einer darunterliegenden Leichtbetonplatte 3 verbunden ist. Diese Verbindung
besteht wiederum aus der Bitumenklebemasse 6. welche im vorliegenden Fall jedoch
nicht vollflächig, sondern in parallel zu den Schmalseiten der Verbunddämmplatten
verlaufenden Streifen aufgetragen ist, wodurch senkrecht zu den Plattenlängsrändern
verlaufende Dampfabzugskanäle entstehen. Die Wärmedämmplatten 8 sind etwa
in Richtung der Diagonalen gegenüber den Leichtbetonplatten 3 versetzt angeordnet
und so ausgebildet, daß im verlegten Zustand der Verbunddämmplatten zwischen den
Stirnflächen der Leichtbetonplatten 3 zwangläufig Entlüftungskanäle 4 frei
bleiben. Ferner sind die Ränder der Wärmedämmplatten 8 an ihrer den Leichtbetonplatten
3 zugekehrten Seite zur Bildung von zusätzlichen Entlüftungskanälen 5 abgeschrägt.
Durch die Streifenklebung zwischen den Leichtbetonplatten 3 und der Dampfsperre
7 stehen die Entlüftungskanäle 4 und 5 mit den entsprechenden Entlüftungskanälen
4 und 5 am gegenüberliegenden Rand der Verbunddämmplatten in Verbindung
und bilden ein über die ganze Dachfläche sich erstreckendes engmaschiges Entlüftungssystem.
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Zum Verlegen der Verbunddämmplatten wird auf der aus Beton bestehenden
Rohdecke 1, sobald diese begehbar ist, ein Mörtelbett 2 vorgesehen, auf das die
Platten mit ihren unterseitigen Leichtbetonplatten 3 aufgelegt werden. Der durch
die versetzte Anordnung der Wärmedämmplatten 8 gegenüber den Leichtbetonplatten
3 entstehende überstehende Rand 12 der Wärmedämmplatten 8 legt sich dabei auf den
in entsprechender Weise überstehenden Rand 11 der die unterste Schicht der benachbarten
Verbunddämmplatte bildenden Leichtbetonplatte 3. Dadurch wird eine Verfalzung zwischen
den Verbunddämmplatten erreicht. Um eine dachziegelartige 'C7berdekkung zwischen
den Verbunddämmplatten zu erzielen, werden diese in der Weise verlegt, daß mindestens
einer der beiden überstehenden Ränder 12 jeder Verbunddämmplatte
8, in Fließrichtung 13 des vom Dach abzuleitenden Wassers gesehen,
den über die betreffende Nachbarplatte überstehenden Rand 11 der Leichtbetonplatte
3 übergreift.
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Beim Verlegen der Verbunddämmplatten auf das Mörtelbett 2 werden diese
aneinandergeschoben, wobei zwangläufig die Entlüftungskanäle 4 und 5 entstehen.
Die noch verbleibenden Plattenstoßfugen werden mit einer Spachtelmasse 9 verschlossen.
Nach dem Ausspachteln der Plattenstoßfugen wird mittels der Bitumenklebemasse 6
noch die äußere Dachhaut 10 vollflächig aufgeklebt.