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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Knotenschleife Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen einer Knotenschleife
zum Verschließen von Beuteln, vorzugsweise zum Abbinden von Wurstdärmen aus Kunststoffen,
wobei aus einem Faden zwei Schlingen in Form einer liegenden Acht gebildet werden,
wobei die von den Schlingen ablaufenden Fadenenden sich teilweise umschlingen, worauf
die Schlingen um die ablaufenden Faden enden herum in eine Ebene geklappt, das Beutelende
durch die Schlinge gezogen und der Knoten durch Zug an den Fadenenden geschlossen
wird.
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Eine Vorrichtung bekannter Art zur Bildung eines Knotens besteht
aus einem heb- und senkbaren Wikkelkopf mit einer mittleren Kerbe für den Faden
und mit Abstreifern zum Hochklappen der auf dem Wickelkopf gebildeten Schlingen,
ferner aus einer dem Wickelkopf vorgeschalteten Abwickelrolle und einer gabelförmigen
Doppelzange zum hub ergeben des Fadens an eine darüber befindliche Fadengreiferzange.
In die Kerbe des Wickelkopfes wird der Faden gelegt, wobei sich der Faden um die
eine Hälfte des Wickelkopfes und nach der Bildung einer ringförmigen Schleife um
die andere Hälfte des Wickelkopfes legt. Der Faden liegt bei der Bildung der zweiten
nagförmigen Schleife zwischen den zwei ersten in die Kerbe eingelegten Fäden. Die
beiden ringförmigen Schleifen sind dabei in Form einer liegenden Acht um den Wickelkopf
geschlungen. Die beiden Schleifen werden dann in die senkrechte Ebene der Kerbe
gebracht, in der eine Zange durch die beiden Schleifen faßt, wonach durch Anziehen
der Fadenenden ein festsitzender Knoten gebildet wird. Die beiden Enden des Fadens
bilden bereits einen anzuziehenden Knoten. der durch einen fest anzuziehenden Sicherungsfaden
überkreuzt wird, der von der einen Schlinge nach der anderen läuft. Dieser Knoten
läßt sich unverriickbar festziehen, und er geht infolge des Sicherungsfadens nicht
auf, selbst wenn man die Enden der Verknotung hin- und herbewegt.
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Es ist eine weitere Vorrichtung zum maschinellen Binden von Knoten
bekannt. die eine der Form des Knoten entsprechende schlauchförmige Führung in Form
einer nach innen geschlitzten Röhre od. dgl. aufweist, durch die ein das Bindegut
aufnehmendes Organ geschoben werden kann. Diese Vorrichtung hat den Nachteil. daß
das Durchschieben des Bindegutes durch die schlaufenförmige Führung mittels eines
Organs die Leistung der Maschine stark beschränkt.
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Es ist auch ein Verfahren bekannt, bei dem zur selbsttätigen Herstellung
von Knoten aus Faden zum
Abbinden von Warenstücken der herzustellende Knoten durch
Aufwickeln eines Knotenmaterinls auf einem Aufwickelorgan in mindestens zwei gegeneinander
versetzten und überlagerten Windungen in loser Form hergestellt wird. Dieser lose
Knoten wird durch ein Abstoßorgan vom Aufwickelorgan abgestreift und auf das Warenstück
aufgeschoben und festgezogen. Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß durch
das Aufwickeln des Knotenmaterials in zwei Lagen auf ein Aufwickelorgan ein erheblicher
Verlust an Bindematerial eintritt.
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Der Nachteil dieser bekannten Knotenbildungen besteht jedoch darin,
daß nach der Knotenbildung noch eine Schleife zum Aufhängen der Beutel gebunden
werden muß. Dies wurde bisher mit der Hand durchgeführt, indem die zwei etwas länger
gehaltenen Enden des Knotens nochmals verknüpft wurden.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, bei sparsamstem
Fadenverbrauch eine Knotenbildung zu finden, bei der die Schleife zum Aufhängen
des Darmes mit dem Knoten gebildet wird, so daß eine Knotenschleife entsteht. die
ohne Handarbeit hergestellt werden kann.
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Ausgehend von der eingangs genannten Art der Knotenbildung wird die
Lösung der Aufgabe erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß eines der Fadenenden unter
Bildung einer Schleife vor dem Zusammenklappen der Schlingen auf die sich kreuzenden
Fäden gelegt und gemeinsam mit diesen beim Zusammenziehen der Schlingen verknotet
wird.
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Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß die Schleife zum
Aufhängen des Beutels mit dem
Knoten gebunden wird, ohne daß wesentliche
zusätzliche Arbeitsgänge erforderlich sind. Es entfällt somit das Verkniipfen der
Fadenenden zu einer Schleife mittels Hand. Günstig ist bei dieser verbesserten Knotenschleife
die Möglichkeit der maschinellen Herstellung derselben, da der Faden ohne Ende durch
die Vorrichtung läuft.
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Nach einem weiteren Merkmal ist das Verfahren nach der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, daß das zurückgeführte Ende des Fadens vor der Verknotung
mit einem zusätzlichen Sicherheitsknoten versehen wird. Dies hat den Vorteil, daß
die Schleife nochmals gegen ein unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist.
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Ausgehend von der obengenannten Vorrichtung besteht die Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens erfindungsgemäß darin, daß die Fadengreiferzange
über der Doppelzange fest angeordnet ist und zwischen den beiden Zangen eine Mitnehmerrolle
vorgesehen ist, die von einer Lage seitlich der Zangen unter Mitnahme des Fadens
zur Bildung der gewünschten Schleifenlänge in eine Lage oberhalb und seitlich des
Wickelkopfes derart bewegbar ist, daß das von der Zange festgehaltene Fadenende
in die Kerbe des angehobenen Wickelkopfes einlegbar ist.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Ansicht des Wickelkopfes mit ausgefahrenen Abstreifern,
F i g. 2 bis 8 eine schematische Darstellung der einzelnen Arbeitsstationen bei
der Herstellung der Knotenschleife mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Der in Fig. 1 dargestellte Wickelkopf besteht im wesentlichen aus
zwei parallel angeordneten Seitenplatten 10, zwischen denen auf jeder Seite zwei
Abstreifer 11 a und 11 b angelenkt sind. Der Wickelkopf ist an einer Antriebswelle
12 befestigt. Die Seitenplatten 10 weisen an der oberen Kante mittig eine Kerbe
13 auf, die dazu dient, eine Führung des Fadens symmetrisch in den Wickelkopf zu
erreichen.
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Die Bildung der Knotenschleife soll vorerst nur an der Fig. 1 erläutert
werden, die Wirkungsweise der Vorrichtung dagegen am Ende der Beschreibung des Ausführungsbeispiels
nach der F i g. 2 bis 8. Der zur Bildung der Knotenschleife bestimmte Faden wird
in die Führung des Wickelkopfes gelegt, die durch die beiden Kerbenl3 an den Seitenplatten
10 gebildet ist. Die Abstreifer 11 befinden sich dabei in ihrer Grundstellung, d.
h., sie ragen nicht über die Seitenplatten 10. Der Faden ist dabei durch eine nicht
mit in der Fig. 1 dargestellte Fadengreiferzange gehalten. Eine Drehung des Wickelkopfes
bewirkt nun, daß der Faden sich entsprechend der Anzahl der Drehungen um den Wickelkopf
legt. Die Seitenplatten 10 sind dabei so ausgebildet, daß der Faden nach einer Umdrehung
bei einem kurzen Abwärtsgleiten des Wickelkopfes wieder in den Kerben 13 liegt.
Der Faden ist nach einer Umdrehung in Form einer Schleife um die eine Hälfte des
Wickelkopfes geschlungen. Nach einer weiteren Umdrehung des Wickelkopfes liegt der
Faden auch um die andere Hälfte des Wickelkopfes. Dabei ist noch zu beachten, daß
bei der Bildung der zweiten Schleife der Faden zwischen den ersten in der Führung
eingelegten Faden kommt, da sonst der Knoten nicht gebildet wird.
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Der Faden ist nach der Bildung der zweiten ringförmigen Schleife in
Form einer liegenden Acht um den Wickelkopf geschlungen.
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In den Kerben 13 des Wickelkopfes liegt damit der Faden dreifach,
am äußeren Umfang nur einfach.
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Der Faden wird nach Bildung der zweiten Schleife in die Führung des
Wickelkopfes zurückgeführt. Danach werden die Abstreifer 11, die in einer Kulissenführung
14 in der Antriebswelle 12 längsverschieb bar gelagert sind, nach oben ausgefahren.
Nicht mit dargestellte Kurvenstücke bewegen die mittels einer Zugfeder 15 vorgespannten
Abstreifer 11a und 11 b gleichzeitig zur Mitte des Wickel kopfes, so daß in der
Endstellung der Abstreifer 11 die beiden Schleifen in die senkrechte Ebene der Kerben
13 des Wikkelkopfes gebracht sind. Damit nun bei dem Ausfahren der Abstreifer 11
a und 11 b der Faden nicht aus den Kerben 13 des Wickel kopfes gezogen wird, ist
innen an den Seitenplatten 10 des Wickelkopfes jeweils eine Halteklaue 16 beweglich
gelagert. Die Halteklauen 16 sind über einen Hebel 17 mittels einer Druckfeder 18
beaufschlagt, so daß beim Ausfahren der Abstreiferlla und 11 h die Druckfeder 18
(die somit durch eine besondere Form des Abstreifers 11a außer Wirkung gesetzt ist)
auf den Hebel 17 wirkt und dadurch die Halteklauen 16 nach innen schwenken. Der
Faden wird bei dieser Stellung der Abstreifer 11 a und 11 b durch die Halteklauen
16 in den Kerben 13 des Wickelkopfes festgehalten.
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In dieser Stellung wird das für das Abbinden vorbereitete Ende des
Kunstdarmes mittels eines in der Fig. 1 nicht mit dargestellten Haltebackens und
einer Darmzange durch die beiden Schlingen gezogen. Durch das Zurückziehen des auf
der Seite der Aufwickelrolle befindlichen Fadenendes, wobei das freie Ende festgehalten
ist, ziehen sich erst die eine, dann die andere Schlinge über dem Darmende zusammen.
Das Einfahren der Abstreifer 11 a und 11 b wird während des Zusammenziehens der
Schleifen durchgeführt und bewirkt eine Beaufschlagung des Hebels 17 durch die kurvenartig
ausgebildete Innenkante des Abstreifers 11 a. Die Halteklauen 16 schwenken dadurch
wieder nach außen und geben den Faden frei. Der Faden wird danach durch den Wickelkopf
abgeschnitten und die fertige Knotenschleife mit dem Darmende aus dem Wickelkopf
gebracht.
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Im folgenden soll nun die Vorrichtung zur Bildung der Knotenschleife
nach der F i g. 2 bis 8 beschrieben werden.
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Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Abwickelrolle20,
einer vor dem Wickelkopf angeordneten gabelförmigen Doppelzange 21 und einer darüber
befindlichen Fadengreiferzange 22 sowie einer Mitnehmerrolle 23. Der Wickelkopf
selbst ist mit der Bezugszahl 24 versehen.
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In der F i g. 2 wird der von der Abwickelrolle 20 kommende Faden
von der Zange 21 a erfaßt. Die Doppelzange 21 bewegt sich danach in Richtung des
Pfeiles x nach oben. Der Faden ist mit der Doppelzange 21 bis über die Mitnehmerrolle
gebracht worden, wie F i g. 3 zeigt.
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Die gabelförmige Doppelzange 21 bewegt sich dann in Richtung des
Pfeiles x wieder nach unten.
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Der Faden wird, bevor die Doppelzange 21 nach unten gebracht wird,
durch die Fadengreiferzange 22 festgehalten; dies ist in F i g. 4 dargestellt.
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In der F i g. 5 ist die Mitnehmerrolle 23 mit dem Faden horizontal
bis über den Wickelkopf 24 hinaus transportiert. Die über den Wickelkopf 24 hinaus
transportierte Fadenlänge ist dabei für die Schleifenbildung
zum
Aufhängen der Kunstdärme bestimmt.
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Der Wickelkopf 24 bewegt sich nun in Richtung des Pfeiles x nach oben,
so daß der Faden in den Kerben 13 in dem Wickelkopf 24 liegt.
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Die Fig.6 zeigt den Wickelkopf 24 in Arbeitsstellung, nachdem die
beiden Schleifen, wie eingangs erwähnt, durch Drehen des Wickelkopfes gebildet worden
sind.
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Das von der Fadengreiferzange 22 und der Mitnehmerrolle 23 straffgespannte
Fadenstück wird, wie die F i g. 7 zeigt, durch eine weitere Aufwärtsbewegung des
Wickelkopfes 24 in die Führung desselben eingelegt. Danach treten die Abstreifer
in der bereits eingangs geschilderten Weise in Tätigkeit. Ein Anziehen des Fadens
mittels der Aufwickelrollen 20 führt dann zur Bildung der Knotenschleife mit Schlinge
zum Aufhängen der Kunststoffdärme. Diese Endstellung an der Vorrichtung zur Bildung
der Knotenschleife ist an der F i g. 8 dargestellt.
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Zur Sicherheit gegen ein Lösen der Schlinge zum Aufhängen kann noch
eine bekannte Einrichtung zum Bilden eines einfachen Knotens an dem Fadenende vorgesehen
werden.