-
Kupplung zur Verbindung von mit Kunststoff-oder Gummiseelen ausgekleideten
Rohren oder Schläuchen Die Erfindung betrifft eine Kupplung zur Verbindung von mit
Kunststoff- oder Gummiseelen ausgekleideten Rohren oder Schläuchen, die an den Enden
metallische Flanschhülsen von im wesentlichen dem Außendurchmesser der Seele gleichem
Innendurchmesser und mit vorzugsweise schrägen, als Angriffsflächen für ein mechanisches
Kupplungsglied dienenden Flanschoberflächen aufweisen und deren Kunststoff- oder
Gummiseelen an den Stoßenden etwas über die Flanschhülsen überstehen und bei in
Betriebsstellung befindlichem Kupplungsglied abdichtend aneinander anliegen.
-
Es ist eine zum Verbinden von Schläuchen dienende Kupplung dieser
Art bekannt, bei der die Seelenauskleidung an jedem Stoßende zur Bildung eines radialen
Flansches rechtwinklig nach außen gebogen ist und in den Werkstoff der Schlauchmäntel
an jedem Schlauchende ein Flanschring von dreieckförmigem Querschnitt so eingebettet
ist, daß die einander zugewendeten radialen Stirnflächen der Flanschringe von dem
Werkstoff der Schlauchmäntel überdeckt sind und die radialen Flanschen der Seelenauskleidung
zwischen sich aufnehmen. Eine in dieser Weise ausgebildete Kupplung erfordert abgesehen
von der aufwendigen Einbettung der Flanschringe in die Schlauchmantelenden eine
besondere Forrnpressung der Kunststoff- oder Gunimiseelen, die äußerst genau durchgeführt
werden muß und nur fabrikmäßig hergestellt werden kann.
-
Weiterhin ist eine Schlauchfassung für biegsame Rohre aus Gummi oder
gummiartigerii Material bekannt, bei der die Gummiseele an jedem Rohrende von einer
Flanschhülse umgeben ist und zwischen die -einander zugewendeten Flanschen der Flanschhülsen
ebenfalls radiale Flanschen der Gummiseelen eingreifen. Bei dieser bekannten Schlauchfassung
besteht ebenfalls der Nachteil, daß eine besondere Formpressung der Gummiseele an
ihren Enden unter genauer Ablängung erforderlich ist, so daß die Rohre nur in der
Fabrik und nur mit vorher genau festgelegter Länge hergestellt werden können.
-
Schließlich ist eine Schlauchverbindung für durch Cordeinlagen über
die ganze Länge und durch zusätzliche Drahteinlagen an den Enden verstärkte Schläuche
bekannt, bei der an den Schlauchenden metallische Flanschhülsen von im wesentlichen
dem Außendurchmesser des Schlauches gleichem Innendurchmesser und mit Kupplungsmitteln
ausgerüsteten Flanschen befestigt sind und bei der die Gummiseele an den Stoßenden
etwas über die Flanschhülsen überstehen und bei in Betriebsstellung befindlichen
Kupplungsmitteln abdichtend aneinanderliegen. Dabei besteht der Nachteil, daß die
Gummi-Schlauchseele am Stoßende die ganze Schlauchwanddicke einnimmt und die Verstärkungen
erst in einigem Abstand von der Stirnfläche des Schlauches beginnen, so daß die
Schläuche in der Fabrik auf genaue Länge gefertigt werden müssen.
-
Demgegenüber soll durch die Erfindung eine Kupplung der genannten
Art so gestaltet werden, daß die Gummi- oder Kunststoffseele ohne besondere Formpressung
auf der Baustelle abgelängt werden kann, trotzdem aber ein dichtschließender Anschluß
der Seelen zweier durch die Kupplung miteinander zu verbindender Rohre und/oder
Schläuche gewährleistet ist.
-
Demgemäß besteht die Erfindung bei einer Kupplung zur Verbindung von
mit Kunststofl- oder Gummiseelen ausgekleideten Rohren oder Schläuchen, die an den
Enden metallische Flanschhülsen von im wesentlichen dem Außendurchmesser der Seele
-leichem Innendurchmesser und mit vorzugsweise schrägen, als Angriflsflächen für
ein mechanisches Kupplungsglied dienenden Flanschoberflächen aufweisen und deren
Kunststoff- oder Gummiseelen an den Stoßenden etwas über die Flanschhülsen überstehen
und bei in Betriebsstellung befindlichern Kupplungsglied abdichtend aneinander anliegen,
darin, daß die Stoß- bzw. Dichtungsflächen der Kunststoff- oder Gummiseelen im wesentlichen
den
gleichen Querschnitt aufweisen wie die Seelen an einer beliebigen
anderen Stelle.
-
Bei einer in dieser Weise ausgebildeten Kupplung ergibt sich allein
durch das Überstehen der an den Stoß- bzw. Dichtungsflächen den gleich
- en Querschnitt aufweisenden Gummi- oder Kunststoffseelen und durch das
Zusamihenpressen der Rohr- und/ oder Schlauchenden durch das mechanische Kupplungsglied
eine einwandfreie Abdichtung, ohne daß die Stoß- oder Dichtungsflächen der Seelen
eine fabrikmäßig auf genaue Länge hergestellte Verbreiterung erfordern. Eine solche
Verbreiterung entsteht vielmehr durch das Zusammenpressen der Rohr-und/oder Schlauchenden
von selbst in dem erforderlichen Ausmaß. Dabei kann die Kupplung zur Verbindung
rohrförmiger Teile, von denen wenigstens der eine durch einen Schlauch aus zwei
oder mehr Schichten gebildet ist, von denen die innere Schicht aus der Kunststoff-
oder Gummiseele und die äußere Schicht bzw. äußeren Schichten aus einer Panzerung
od. dgl. bestehen, in vorteilhafter Weise derart ausgebildet sein, daß die Flanschhülse
im Schlauchende zwischen der Kunststoff- oder Gummiseele und der äußeren Schicht
oder der inneren der äußeren Schichten angeordnet ist.
-
Weiterhin kann die Kupplung zur Verbindung rohrförmiger Teile, von
denen mindestens der eine durch ein mit Gummi- oder Kunststoffseele ausgekleidetes
Rohr gebildet ist, derart angewendet werden, daß die Flanschhülse in an sich bekannter
Weise in Fortsetzung des Rohres am Rohrende angeschweißt ist.
-
Nachstehend ist die Erfindung an Hand der in der Zeichnung teilweise
im Längsschnitt und teilweise in der Ansicht dargestellten Ausführungsform beschrieben,
bei der die Kupplung zum Verbinden eines Schlauches und eines Rohres angewendet
ist.
-
Rechts auf der Zeichnung ist ein mit einer Kunststoffseele 4 ausgekleideter
Schlauch 1 und links auf der Zeichnung ein mit einer ebensolchen Kunststoffe
seele 4 ausgekleidetes Rohr 2 dargestellt, das mit dem Schlauch 1 mittels
eines mechanischen Kupplungsgliedes 3 verbunden ist.
-
Der Schlauch 1 besteht aus mehreren Schichten, von denen die
innere Schicht 4 eine Verschleißschicht aus der Kunststoffseele 4 bildet. Die äußeren
Schichten stellen eine Panzerung dar. Am Schlauchende ist die Kunststoffseele 4
von den übrigen Schichten getrennt. Nachdem die äußeren Schichten gegenüber der
Kunststoffseele 4 etwas gekürzt worden sind, ist zwischen die Kunststoffseele 4
und die äußeren Schichten eine Flanschhülse 5 eingeschoben worden. Diese
Flanschhülse kann sowohl an der Kunststoffseele 4 als auch den äußeren Schichten
festgeklebt werden. Der Innendurchmesser der Flanschhülse 5
hat im wesentlichen
die gleiche Größe wie der Außendurchmesser der Kunststoffseele 4.
-
Das auf der Zeichnung links gezeigte Rohr ist mit einer ebensolchen
Kunststoffseele ausgekleidet. An seinem Ende ist eine Flanschhülse 6 mittels
einer Schweißnaht 7 befestigt. Die Flanschhülse 6 hat den gleichen
Innendurchmesser wie das Rohr 2 und damit einen Innendurchmesser, der im wesentlichen
dieselbe Größe hat, wie der Außendurchmesser der Kunststoffseele. Die Kunststoffseele
4 steht sowohl am Stoßende des Schlauches 1 als auch am Stoßende des Rohres
2 jeweils um ein geringes Maß über die einander zugekehrten Stirnenden der Flanschhülsen
5, 6 über und weist an ihren Stoß- bzw. Dichtungsflächen 8 den gleichen
Querschnitt auf wie an beliebigen anderen Stellen der beiden Kunststoffseelen 4.
-
Das mechanische Kupplungsglied 3 besteht in bekannter Weise
aus zwei Kupplungshälften aus Metall, die in tangentialer Richtung zusammengezogen
werden, d. h. in einer Richtung, die senkrecht zur Längsrichtung des Rohres
und des Schlauches verläuft. Durch den Druck der sich hierbei gegen die schrägen
Angriffsflächen 10 der Flanschhülsen 5, 6
anlegenden inneren
Schrägflächen des Kupplungsgliedes 3 werden die Kunststoffseelen mit ihren
Stoß-bzw. Dichtungsflächen 8 mit einer gewissen Aufstauchung fest gegeneinander
gepreßt und gegeneinander abgedichtet. Gegebenenfalls kann zwischen die Außenflächen
der Flanschen der Flanschhülsen 5,
6 und das Kupplungsglied
3 noch ein Dichtungsring 9
eingelegt werden.