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DE1138999B - Einrichtung zum Lagern einer Naehmaschine - Google Patents

Einrichtung zum Lagern einer Naehmaschine

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Publication number
DE1138999B
DE1138999B DEU4901A DEU0004901A DE1138999B DE 1138999 B DE1138999 B DE 1138999B DE U4901 A DEU4901 A DE U4901A DE U0004901 A DEU0004901 A DE U0004901A DE 1138999 B DE1138999 B DE 1138999B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sewing machine
frame
table top
pad
opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEU4901A
Other languages
English (en)
Inventor
John M Covert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Union Special Machine Co
Original Assignee
Union Special Machine Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Union Special Machine Co filed Critical Union Special Machine Co
Publication of DE1138999B publication Critical patent/DE1138999B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B75/00Frames, stands, tables, or other furniture adapted to carry sewing machines
    • D05B75/02Frames, stands, tables, or other furniture adapted to carry sewing machines for drop-head sewing machines

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)

Description

Bei den bekannten Nähmaschinengestellen, bei denen die Nähmaschine direkt in einer Tischplatten-Öffnung angeordnet ist, besteht der Mangel, daß, sei es durch Ungenauigkeiten in der Bearbeitung der Tischplattenöffnung, sei es durch Verwendung verschiedenartiger Nähmaschinenmodelle in einer Tischplatte, die Ausrichtung der Nähmaschine bezüglich der Durchtrittsöffnung für den Antriebsriemen nicht immer mit der wünschenswerten Genauigkeit übereinstimmt.
Die Erfindung bezweckt daher in erster Linie, einen die Nähmaschine tragenden Rahmen zu schaffen, der so gestaltet ist, daß er die zur Justierung der Nähmaschine erforderlichen Abstände zwischen den Tischöffnungsrändern und der Nähmaschine verdeckt und zusammen mit der Nähmaschine eine einfache Montage auf dem Nähmaschinentisch ergibt.
Hierzu ist zwar bereits bekannt, die Nähmaschine auf einem Rahmen zu lagern, der mit Flanschen versehen ist und innerhalb der Tischplattenöffnung zur Justierung der Nähmaschine in Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist, wobei die Flansche die bei der Nähmaschine entstehenden Schlitze zwischen den Tischöffnungsrändern und dem Rahmen überdecken. Ein Nachteil dieser bekannten Einrichtung ist jedoch darin zu erblicken, daß bei ihr der Rahmen auf die Tischplatte aufgesetzt ist und dadurch zwischen der Tischplattenoberfläche und der Oberfläche der Nähmaschinen-Stofftrageplatte eine Höhendifferenz besteht, die für das Führen des Werkgutes äußerst nachteilig ist, oder diese Höhendifferenz durch eine Art Auflauf rampe überwunden werden muß.
Das Bestreben im Nähmaschinenbau geht zwar allgemein dahin, eine Nähmaschine an dem Gestell oder Tisch in solcher Höhe zu befestigen, daß die Oberseite der Stofftrageplatte mit der Oberseite der Tischplatte fluchtet. Bei Verwendung eines Rahmens zur Lagerung der Nähmaschine ist man bisher jedoch höchstens so vorgegangen, daß der Rahmen unterhalb der Stichplatte auf einem besonderen Ausleger des Tischgestells gelagert ist, wodurch aber wieder der Vorteil der leichten Montage bzw. Demontage des Rahmengestells verlorengeht.
Demgegenüber sieht die Erfindung vor, daß die an dem Rahmen zum Tragen der Nähmaschine vorgesehenen Auflageflächen innerhalb der Tischplatten-Öffnung in einem solchen Abstande von den die Tischplattenöffnung übergreifenden Flanschen angeordnet sind, daß die Oberfläche der Stofftrageplatte der Nähmaschine in einer Ebene mit der Oberfläche der Flansche liegt. Hierdurch ist eine Einrichtung zum Tragen der Nähmaschine geschaffen, die sich lediglich auf die Tischplatte als tragendes Element abstützt und trotz-Einrichtung zum Lagern einer Nähmaschine
Anmelder:
Union Special Machine Company,
Chicago, 111. (V. St. A.)
Vertreter: Dr. A. Mentzel, Patentanwalt,
Refrath bei Köln, Frankenforst 137
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 28. November 1956 (Nr. 624 813)
John M. Covert, Lombard (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
dem ihrerseits wieder die Nähmaschine in einer Höhe trägt, daß keine Höhendifferenzen zwischen der Stofftrageplatte der Nähmaschine und der Tischplatte auftreten.
Weitere Vorteile eines gemäß der Erfindung montierten, die Nähmaschine tragenden Rahmens sind darin zu erblicken, daß die Schwingungen und Stöße, die beim Betrieb der Nähmaschine entstehen, gut gedämpft werden können, und die Nähmaschine so befestigt und gehaltert werden kann, daß sie nicht mit einer ihren unteren Teil umgebenden metallischen Ölwanne in Berührung kommen kann, während'an dieser Ölwanne ein Kniehebel befestigbar ist, der zur Steuerung der Anhebevorrichtung für die Stoffdrückerstange der Maschine dient, wobei der steuernde Teil der Kniehebelvorrichtung entsprechend der Lage der zu steuernden Teile in der Nähmaschine leicht verstellbar ist.
In der Zeichnung ist eine gemäß der Erfindung in einer Tischplattenöffnung gelagerte Nähmaschine in einem Ausführungsbeispiel dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Teil der Nähmaschinentischplatte mit einem von dieser getragenen Rahmen und einer in die Tischplattenöffnung eingesetzten Nähmaschine,
209 679/109
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch die Tischplatte, den Rahmen und einer von dieser getragene Ölwanne nach Fig. 1, wobei die Nähmaschine in Ansicht dargestellt ist,
Fig. 3 einen vergrößerten Teilschnitt längs der Linie 3-3 in Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den von der Tischplatte getragenen Rahmen, wobei zur Darstellung einiger tiefer liegender Teile die Tischplatte und der Rahmen teilweise aufgebrochen sind,
Fig. 5 eine vergrößerte Draufsicht auf eine in Fig. 4 dargestellte Federplatte,
Fig. 6 eine Vorderansicht der Federplatte nach Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt durch die Federplatte längs der Linie 7-7 in Fig. 5,
Fig. 8 eine Vorderansicht des nicht eingebauten Rahmens und der Ölwanne mit einem Schmierölsammeitopf,
des Rahmens von vorn nach hinten und von links nach rechts in gewissem Ausmaß zu gestatten, damit die Treibriemenöffnung 10 b richtig ausgerichtet zwischen den Riemenscheiben hegt, die durch den Treibriemen verbunden sind. Der Rahmen 12 umfaßt ferner einen horizontal verlaufenden Flansch 15 an seiner Oberseite, der auf der Oberfläche der Tischplatte ruht. Dieser Flansch erstreckt sich vollständig um die Oberkante des Rahmens herum und stellt dadurch eine feste Auflage für diesen und die von ihm getragene Nähmaschine dar. Ist der Rahmen innerhalb der Öffnung 10 α ausgerichtet, kann er an der Tischplatte mit Schrauben oder Nägeln befestigt werden, die sich durch den horizontalen Flansch 15 und/oder die senkrechten Wände 14 hindurch erstrecken. Er kann jedoch auch durch Schrauben gehalten werden, die Vorsprünge an dem Flansch durchdringen, wie dies weiter unten beschrieben werden wird. Vorzugsweise sind die freien Außenkanten des Flansches 15 abwärts ge-
Fig. 9 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 4, die 20 bogen, wie es bei 15 a in Fig. 11 dargestellt ist.
Ausbildung einer Ecke des Rahmens zeigend,
Fig. 10 eine Seitenansicht der in Fig. 9 dargestellten Ecke,
Fig. 11 einen vergrößerten Teilschnitt längs der Linie 11-11 in Fig. 9,
Fig. 12 eine Draufsicht auf eine Klammer zur Befestigung schwingungsdämpfender Polster,
Fig. 13 eine Draufsicht auf ein solches schwingungsdämpfendes Polster,
Fig. 14 eine Seitenansicht des Polsters, von der lin- 30 stehende Wände, die mit den Wänden 14 des Rahmens ken Seite der Fig. 13 aus gesehen, fluchten. Wie man aus Fig. 8 erkennt, ist der Boden 18
Fig. 15 eine Draufsicht auf das Polster, von oben Die vier Ecken des Rahmens sind an den senkrechten Wänden 14 mit einwärts ragenden Trageflächen 16 versehen, von deren Mitte aus sich jeweils ein weiterer Vorsprung 17 abwärts erstreckt (Fig. 9, 10 und 11). Wie nachstehend näher erläutert wird, dienen die Trageflächen 16 zur Unterstützung der Nähmaschine.
Die von dem Rahmen 12 getragene Wanne 13 besitzt praktisch dieselbe Umfangsform wie der Rahmen selbst und umfaßt verhältnismäßig hohe senkrecht-
auf Fig. 14 gesehen,
Fig. 16 eine Seitenansicht des Rahmens und der Ölwanne, von der rechten Seite in Fig. 8 her gesehen, Fig. 17 eine Draufsicht auf eine Schwenklagerplatte,
Fig. 18 eine Vorderansicht der Schwenklagerplatte nach Fig. 17 und
Fig. 19 einen Schnitt längs der Linie 19-19 in Fig. 4 durch den Rahmen und die Ölwanne und einen Teil der Tischplatte.
Die in der Zeichnung dargestellte beispielsweise Ausführungsform der Erfindung ist besonders für die Halterung von Doppelsteppstichnähmaschinen geeignet.
In der zur Aufnahme der Nähmaschine dienenden Tischplatte 10, die in geeigneter Weise von Tischbeinen od. dgl. getragen wird, befindet sich eine Hauptöffnung 10 α (Fig. 1), die sich fast über die ganze Tischplatte hinweg erstreckt und, bis auf die vorzugsweise abgerundeten Ecken, rechteckig ist. Bei Verwendung eines in der nachstehend beschriebenen Weise ausgebildeten Rahmens ist es nicht erforderlich, diese Öffnung in der Tischplatte mit großer Präzision so herzustellen, daß diese den Unterteil der Nähmaschine in engem Sitz aufnimmt. Die Tischplatte besitzt ferner eine zweite Öffnung 10 b zum Durchtritt des Treibriemens, der die Nähmaschine mit einem unterhalb der Tischplatte angeordneten Motor bzw. einer Schaltder Wanne 13 von links nach rechts in der Zeichnung leicht abwärts geneigt, so daß sich in der Wanne sammelndes Schmieröl nach rechts abfließt. Um den Abfluß des Schmieröls zu einer bestimmten Stelle, vorzugsweise der vorderen rechten Ecke der Wanne 13, zu bewirken, ist der Boden an der rechten Seite der Wanne praktisch horizontal ausgebildet und mit einer Rinne 19 von halbkreisförmigem Querschnitt versehen, die von hinten nach vorn allmählich tiefer werdend und in eine trichterartige, abwärts gerichtete Auswölbung 20 einmündet. Von dieser Öffnung 20 aus gelangt das Schmieröl in einen Topf 21 od. dgl., der durch einen federnden Haltebügel 22 abnehmbar unter der Auswölbung gehalten wird (Fig. 8). An den vier Ecken der Wanne sind abgeflachte Wandstücke 23 (Fig. 8 und 16) vorgesehen, die jeweils unter einem Winkel von 45° zur Vorder- bzw. Hinterwand und den Seitenwänden stehen. Diese Wandteile 23 fluchten mit den abwärts gerichteten Vorsprüngen 17 des Rahmens und liegen dicht innerhalb derselben, so daß sie mit diesen durch Schweißen od. dgl. verbunden werden können. Auf diese Weise sind die beiden Teile, d. h. der Rahmen und die Ölwanne, fest miteinander verbunden.
Um ein Rückwärtskippen der Nähmaschine gegenüber dem Rahmen und der Tischplatte zu ermöglichen, sind hinten am Flansch 15 des Rahmens zwei Vorsprünge oder Augen 24 vorgesehen (Fig. 4). An jedem dieser Augen ist unterseitig eine Schwenklagerplatte
kupplung verbindet. In der ersten Öffnung 10 α ist ein 60 25 angeschweißt, deren Ausbildung in Fig. 17 und 18 Rahmen 12 befestigt, der eine sich unterhalb des Näh- dargestellt ist. Diese Platte besitzt eine Öffnung 25 α
Ölwanne 13
maschinenunterteiles erstreckende Ölwanne 13 trägt (Fig. 8 und 16). Der Rahmen 12 besitzt verhältnismäßig dünne senkrecht stehende Wände 14, die sich vollständig um die Öffnung 10 a der Tischplatte herum erstrecken. Diese Wände liegen vorzugsweise in einem geringen Abstand von den Innenkanten der Öffnung 10 a, um eine Verschiebung und damit eine Einstellung und vor dieser einen parallel abwärts gekröpften Steg b. Zweckmäßig wird die Schwenklagerplatte in dieser Form durch Stanzen hergestellt. Der Unterteil der Nähmaschine trägt nach hinten überstehende Haltezapfen 26 (Fig. 1, 2 und 3), die unterseitig eingekerbt sind und mit dieser Kerbe über den Steg 25 b der Schwenklagerplatte liegen. Wie man besonders aus
Fig. 3 erkennt, besteht in der normalen Arbeitsstellung der Nähmaschine ein geringer Abstand zwischen den Teilen 25 b und 26. Wenn jedoch die Maschine um die von den Teilen 25 b gebildeten Schwenklager rückwärts gekippt wird, liegen die beiden Teile jedes Schwenklagers aneinander an. Durch diese Anordnung wird erreicht, daß die beim Betrieb der Maschine erzeugten Schwingungen nicht über die Schwenklager auf den Rahmen bzw. die Tischplatte übertragen werden. Die Tischplatte ist, wie man besonders aus Fig. 3 erkennt, zur Aufnahme der Platte 25 leicht ausgenommen, so daß der umlaufende Flansch des Rahmens praktisch in der Tischebene liegt.
Auf dem rechten Auge 24 des Flansches 15 ist eine Federplatte 27 befestigt, deren Ausbildung besonders aus Fig. 5 bis 7 zu erkennen ist. Diese Federplatte umfaßt an ihrer Vorderkante abwärts ragende Laschen 27 a, die sich über die innere Kante der hinteren senkrechten Wand 14 des Rahmens legen; die Unterkanten dieser Laschen sind vorzugsweise einwärts gebogen und schnappen unter die Unterkante der Wand 14. Ferner sind an der Federplatte 27 elastische Zungen 27 b vorgesehen, die sich zur Mittellinie der Federplatte hin abwärts und einwärts erstrecken und auf beiden Seiten an dem von der Nähmaschine getragenen Lagerzapfen 26 anliegen. Durch diese Anordnung wird die Nähmaschine gegen größere Verschiebungen in Längsrichtung des Rahmens festgehalten, so daß eine direkte Berührung der Seiten der Maschine mit den Wänden des Rahmens und der Ölwanne verhindert wird. Eine gleichartige Federplatte kann erforderlichenfalls auch an dem linken Auge 24 vorgesehen sein. Im allgemeinen ist dies jedoch nicht erforderlich. Um die vorgenannten Teile auf der Tischplatte zu befestigen, ist je eine Schraube 28 bzw. 29 (Fig. 1, 2 und 3) vorgesehen, die eine Öffnung 27 c in der Federplatte 27 und eines der sich von vorn nach hinten erstreckenden Langlöcher 24 α und 24& in den Augen 24 durchdringt. Die langgestreckte Form der Öffnungen 24a und 24 b ermöglicht eine gewisse Bewegung des Rahmens von vorn nach hinten gegenüber der Tischplatte, um den Rahmen und damit die Nähmaschine in bezug auf die Treibriemenöffnung 10 b der Tischplatte in die richtige Lage zu bringen. Das linke Auge 24 des Abschlußrahmens besitzt eine längliche und oberhalb angesenkte Öffnung 24 b, die die Schraube 29 (Fig. 1) durchdringt und den Rahmen in der eingestellten Lage auf der Tischplatte festhält. Vorzugsweise ist der Kopf der Schraube 29 unterseitig konisch ausgebildet, so daß er beim Einschrauben in die angesenkte Öffnung 24 b oberseitig mit der Oberfläche des Auges 24 fluchtet oder dieses nur geringfügig überragt. Dadurch wird eine Störung des freien Durchlaufes des Nähgutes über die Stofftrageplatte vermieden.
Auf jeder Tragefläche 16 des Rahmens 12 ist ein schwingungsdämpfendes Polster aus einem geeigneten Werkstoff, beispielsweise Gummi, angeordnet. Die auf der linken Seite des Rahmens angeordneten Polster sind vorzugsweise etwas dicker und schwerer als die an der rechten Seite. Dadurch wird eine besonders wirkungsvolle Schwingungsdämpfung und gleichzeitig eine gute Stoßdämpfung auf der rechten Seite der Nähmaschine gewährleistet, wo durch das Anlassen und Anhalten der Maschine häufige Stöße entstehen. Dabei sei bemerkt, daß die Trageflächen 16 auf der linken Seite des Rahmens etwas tiefer als die auf der rechten Seite liegen, so daß die Oberflächen aller Polster wieder in der gleichen Ebene liegen. Bei der vorzugsweisen Ausführungsform der Erfindung liegen die Polster direkt unterhalb der Stofftrageplatte der Nähmaschine zu deren Unterstützung.
In den Fig. 13 bis 15 ist eine vorzugsweise Ausbildung der an der linken Seite des Rahmens angeordneten Polster 30 dargestellt. Ein solches Polster umfaßt mehrere aufwärts ragende Rippen 31, die sich von der innenliegenden geraden Kante des Polsters zu der außen in der Ecke liegenden gebogenen Seite des Polsters erstrecken. Auf der Unterseite des Polsters sind abwärts ragende Rippen 32 vorgesehen, die rechtwinklig zu den vorgenannten Rippen 31 verlaufen und auf der Tragefläche 16 ruhen. Zwischen den beiden Rippengruppen befindet sich eine verhältnismäßig dünne durchgehende Schicht 33. Das vorbeschriebene Polster erwies sich als besonders wirkungsvoll zur Schwingungsdämpfung. Dazu tragen seine Elastizität und sein Widerstand gegen übermäßiges Zusammendrücken bei. Die auf der rechten Seite des Rahmens vorgesehenen Polster sind ähnlich den linken Polstern 30 ausgebildet, besitzen jedoch die vorstehend beschriebenen abwärts ragenden Rippen 32 nicht. Dadurch sind diese Polster besser zur Dämpfung von Stoßen geeignet und besitzen dennoch eine ausreichende Schwingungsdämpfung.
Zur Befestigung der Polster auf den Trageflächen 16 sind Klammern 34 vorgesehen (Fig. 9 bis 12). Eine solche Klammer besitzt einen Hauptteil 35, dessen hinteres freies Ende 36 aufwärts gebogen ist und in eine in der Tragefläche 16 vorgesehene Öffnung 16 a paßt (Fig. 11). An ihrem innenliegenden Ende ist die Klammer U-förmig in sich zurückgebogen und besitzt in ihrem Oberteil zwei elastisch federnde Finger 37, die in die Nuten zwischen den Rippen 31 des Polsters eingreifen. Die Klammer wird auf die Tragefläche aufgesetzt, indem ihr unterer Schenkel 35 durch eine Öffnung 17 α in dem abwärts ragenden Vorsprung 17 der Tragefläche hindurchtritt. Die anderen Teile der Klammer befinden sich dann in der vorstehend beschriebenen Lage.
Wie man aus den Fig. 1 und 2 erkennt, übt der Treibriemen der Nähmaschine insbesondere beim Anlaufen der Maschine einen schräg abwärts und nach hinten gerichteten Zug auf diese aus und versucht, die Maschine um eine etwa vertikal verlaufende Achse entgegen dem Uhrzeigersinn zu verdrehen (Fig. 1). Um diese Verdrehung zu verhindern, sind erfindungsgemäß mehrere Puffer 38 aus einem gummielastischen, schwingungsdämpfenden Werkstoff, beispielsweise Polyäthylen, vorgesehen. Es zeigte sich, daß in den meisten Fällen zwei derartige Puffer ausreichen. Einer dieser Puffer ist im Unterteil der Nähmaschine hinten rechts in der vertikalen Wand befestigt (Fig. 1). Der andere befindet sich in der vorderen Begrenzungswand des Maschinenunterteiles links von dessen Mittellinie. Erforderlichenfalls können weitere derartige Puffer an anderen Stellen angeordnet sein. Die Puffer verhindern eine metallische Berührung zwischen der Maschine und dem Rahmen 12 und der Ölwanne 13 und verhindern ferner eine Berührung der beiden Teile 25 b der Platten 25 mit den Schwenklagerzapfen 26.
Die unter dem Rahmen liegende Ölwanne ist vorzugsweise mit einer großen Öffnung 39 an ihrer vorderen linken Ecke versehen (Fig. 4 und 8). Diese Öffnung gestattet einen leichten Zugang zu dem umlaufenden Greifer der Nähmaschine, um die Fadenspule zu entfernen bzw. auszutauschen. Diese Öffnung ist so ausgebildet, daß sich an ihrer hinteren und rechten Seite
ein schmaler Steg 39 α vom Boden der Ölwanne aufwärts erstreckt, der ein Abfließen des aufgefangenen Schmieröles durch die Öffnung 39 verhindert.
Wie man besonders aus den Fig. 2, 4, 8 und 19 erkennt, ist vorzugsweise direkt an der Ölwanne ein Kniedruckmechanismus angeordnet, der ein bequemes Lüften der Stoffdrückerstange der Nähmaschine durch seitliche Bewegung des Knies gestattet. In der vorderen und hinteren Wand der Wanne ist je ein Lager 40 befestigt, in denen eine Steuerwelle 41 gelagert ist. An dem vorderen Ende dieser Steuerwelle ist ein Arm 42 befestigt, vorzugsweise hartgelötet. Dieser Arm trägt eine abwärts ragende Stange 43, an deren unterem Ende ein Kniepolster 44 befestigt ist. Innerhalb der Wanne befindet sich auf der Steuerwelle 41 ein Stellring 45, der die Welle zusammen mit dem außenliegenden Arm 42 gegen Axialverschiebungen sichert. Auf der Welle 41 ist weiterhin ein Steuerhebel 46 befestigt, dessen einer Arm so ausgebildet ist, daß er mit einem Hebel der Nähmaschine zusammenarbeitet, der seinerseits die Stofidrückerstange steuert. Weiterhin ist eine Feder 47 vorgesehen, die sich mit ihrem einen Ende gegen den Boden der Wanne und mit ihrem anderen Ende gegen einen Arm des Steuerhebels 46 abstützt und diesen im Uhrzeigersinn in seine Ruhelage schwenkt (Fig. 8), die durch eine einstellbare und an den Wannenboden anschlagende Schraube 48 festgelegt ist. Wird das Kniedruckstück aus seiner Ruhelage herausbewegt, so schwenkt der über die Welle 41 mit diesem verbundene Steuerhebel 46 gegen die Wirkung der Feder entgegen dem Uhrzeigersinn, bis eine weitere einstellbare Anschlagschraube 49 den Boden der Wanne berührt. Der Steuerhebel 46 kann längs der Welle 41 in jede gewünschte Lage gebracht werden, um ihn entsprechend der Lage des in der Nähmaschine angeordneten Steuermechanismus für die Stoffdrückerstange einzustellen. In der eingestellten Lage wird der Steuerhebel durch eine Feststellschraube SO (Fig. 19) blockiert.
Wie man aus den vorstehenden Ausführungen erkennt, lassen sich der die Nähmaschine tragende Rahmen und die Ölwanne in wirtschaftlicher Weise, beispielsweise durch einfaches Stanzen, herstellen, wobei praktisch keine Vor- oder Nachbearbeitung erforderlich ist. Da die Ölwanne nicht die Aufgabe hat, größere Mengen Schmieröles aufzunehmen und auch nicht als Schmierölvorratsbehälter für eine Umlaufschmierung bewegter Teile der Maschine dient, ist es nicht erforderlich, sie öldicht oder staubgeschützt auszuführen. Der Abstand zwischen den beiden Teilen 12 und 13 ist nicht wesentlich, kann aber erforderlichenfalls verringert oder ganz fortgelassen werden, indem die beiden Teile, besonders in der Nähe der vier Ecken, entsprechend ausgebildet werden.
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Claims (11)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Einrichtung zum Lagern einer Nähmaschine auf schwingungsdämpfenden Polstern aus gummielastischem Werkstoff in einer Tischplattenöffnung, bestehend aus einem innerhalb der Tischplattenöffnung verschiebbaren und mit diese übergreifenden Flanschen versehenen Rahmen, da durch gekennzeichnet, daß die an dem Rahmen zum Tragen der Nähmaschine vorgesehenen Auflagefläche» innerhalb der Tischplattenöffnung in einem solchen Abstand von den die Tischplatten-Öffnung übergreifenden Flanschen angeordnet sind, daß die Oberfläche der Stofftrageplatte der Nähmaschine in einer Ebene mit der Oberfläche der Flansche liegt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Auflageflächen (16) des Rahmens (12) getragenen, schwingungsdämpfenden Polster unterschiedliche Stärken aufweisen und diese durch unterschiedliche Höhenlagen der Auflageflächen (16) ausgeglichen sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Polster (30) in Richtung seiner Auflageebene von Nuten durchzogen ist, und daß jedem Polster eine mit federnden Fingern (37) versehene und mit diesen in die besagten Nuten- eingreifende und das. Polster auf der es stützenden Tragfläche (16) festklemmende Klammer zugeordnet ist, wobei die Tiefe der Nuten bzw. die Höhe der zwischen ihnen befindlichen, die Unterseite der Nähmaschine tragenden Rippen (31) so bemessen ist, daß die Nähmaschine ohne Berührung der Klammern (34) frei federnd von den Rippen der Polster getragen wird.
4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen Durchbrach (16 a) in jeder Auflagefläche (16) zur Aufnahme des aufwärts gebogenen Endes des diese Auflagefläche umgreifenden unteren Schenkels (35) der Klammer (34).
5. Einrichtung nach Ansprach 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Polster (30) auf ihrer Unterseite ebenfalls Rippen (32) aufweist, die in Richtung der Auflageebene und quer zu den oberseitigen Rippen (31) verlaufen und auf den zugeordneten Auflageflächen (16) ruhen.
6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, gekennzeichnet durch zwischen den vertikalen Flächen (14) des Rahmens (12) und der Nähmaschine angeordnete, eine Verschiebung der Nähmaschine gegenüber dem Rahmen bis zur direkten metallischen Berührung verhindernde und schwingungsdämpfende, elastische Puffer (38).
7. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei kippbarer Anordnung der Nähmaschine über Sciharnierlager (2Sb) eine Verschiebung der Nähmaschine im Scharnierlager gegenüber dem Rahmen durch eine Federplatte (27) verhindert ist.
8. Einrichtung nach Ansprach 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Federplatte (27) eine doppelseitige Federklammer (27 b) umfaßt, die an den Scharnierhalterzapfen (26) der Nähmaschine angreift.
9. Einrichtung nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß der die Nähmaschine tragende Rahmen (12) eine sich unterhalb des Nähmaschinenunterteiles erstreckende Ölwanne (13) zum Auffangen des von der Nähmaschine abtropfenden Schmieröles trägt.
10. Einrichtung nach Ansprach 9, gekennzeichnet durch eine die Ölwanne (13) horizontal durchziehende, außerhalb der Wanne mit einem Kniehebel verbundene Steuerwelle (41), an der innerhalb der Wanne ein Steuerhebel (46) zur Steuerung der Stoffdrückerstange befestigt ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerhebel (46) für die Stoffdrückerstange längs der Steuerwelle (41) ver-
9 10
schiebbar und auf dieser in, jeder eingestellten deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1943189,1726639,
Lage feststellbar ist. 1703 653, 1687 786;
USA.-Patentschriften Nr. 2 660140, 2496230,
In Betracht gezogene Druckschriften: 2 295 640, 2 046 939, 1943 189;
Deutsche Patentschriften Nr. 956 828, 875 294, 5 »Dubbels Taschenbuch für den Maschinenbau«,
730, 803 266; 11. Auflage, 1. Band, S. 619.
Bei der Bekanntmachung der Anmeldung ist ein Prioritätsbeleg ausgelegt worden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
ι 209· 679/109 10.62
DEU4901A 1956-11-28 1957-11-05 Einrichtung zum Lagern einer Naehmaschine Pending DE1138999B (de)

Applications Claiming Priority (1)

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US624813A US2941490A (en) 1956-11-28 1956-11-28 Sewing machine supporting and positioning means

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DEU4901A Pending DE1138999B (de) 1956-11-28 1957-11-05 Einrichtung zum Lagern einer Naehmaschine

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