DE1138999B - Einrichtung zum Lagern einer Naehmaschine - Google Patents
Einrichtung zum Lagern einer NaehmaschineInfo
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Description
Bei den bekannten Nähmaschinengestellen, bei denen die Nähmaschine direkt in einer Tischplatten-Öffnung
angeordnet ist, besteht der Mangel, daß, sei es durch Ungenauigkeiten in der Bearbeitung der Tischplattenöffnung,
sei es durch Verwendung verschiedenartiger Nähmaschinenmodelle in einer Tischplatte, die
Ausrichtung der Nähmaschine bezüglich der Durchtrittsöffnung für den Antriebsriemen nicht immer mit
der wünschenswerten Genauigkeit übereinstimmt.
Die Erfindung bezweckt daher in erster Linie, einen die Nähmaschine tragenden Rahmen zu schaffen, der
so gestaltet ist, daß er die zur Justierung der Nähmaschine erforderlichen Abstände zwischen den Tischöffnungsrändern
und der Nähmaschine verdeckt und zusammen mit der Nähmaschine eine einfache Montage
auf dem Nähmaschinentisch ergibt.
Hierzu ist zwar bereits bekannt, die Nähmaschine auf einem Rahmen zu lagern, der mit Flanschen versehen
ist und innerhalb der Tischplattenöffnung zur Justierung der Nähmaschine in Längsrichtung verschiebbar
angeordnet ist, wobei die Flansche die bei der Nähmaschine entstehenden Schlitze zwischen den
Tischöffnungsrändern und dem Rahmen überdecken. Ein Nachteil dieser bekannten Einrichtung ist jedoch
darin zu erblicken, daß bei ihr der Rahmen auf die Tischplatte aufgesetzt ist und dadurch zwischen der
Tischplattenoberfläche und der Oberfläche der Nähmaschinen-Stofftrageplatte eine Höhendifferenz besteht,
die für das Führen des Werkgutes äußerst nachteilig ist, oder diese Höhendifferenz durch eine Art
Auflauf rampe überwunden werden muß.
Das Bestreben im Nähmaschinenbau geht zwar allgemein dahin, eine Nähmaschine an dem Gestell oder
Tisch in solcher Höhe zu befestigen, daß die Oberseite der Stofftrageplatte mit der Oberseite der Tischplatte
fluchtet. Bei Verwendung eines Rahmens zur Lagerung der Nähmaschine ist man bisher jedoch höchstens
so vorgegangen, daß der Rahmen unterhalb der Stichplatte auf einem besonderen Ausleger des Tischgestells
gelagert ist, wodurch aber wieder der Vorteil der leichten Montage bzw. Demontage des Rahmengestells verlorengeht.
Demgegenüber sieht die Erfindung vor, daß die an dem Rahmen zum Tragen der Nähmaschine vorgesehenen
Auflageflächen innerhalb der Tischplatten-Öffnung in einem solchen Abstande von den die Tischplattenöffnung
übergreifenden Flanschen angeordnet sind, daß die Oberfläche der Stofftrageplatte der Nähmaschine
in einer Ebene mit der Oberfläche der Flansche liegt. Hierdurch ist eine Einrichtung zum Tragen
der Nähmaschine geschaffen, die sich lediglich auf die Tischplatte als tragendes Element abstützt und trotz-Einrichtung
zum Lagern einer Nähmaschine
Anmelder:
Union Special Machine Company,
Chicago, 111. (V. St. A.)
Chicago, 111. (V. St. A.)
Vertreter: Dr. A. Mentzel, Patentanwalt,
Refrath bei Köln, Frankenforst 137
Refrath bei Köln, Frankenforst 137
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 28. November 1956 (Nr. 624 813)
V. St. v. Amerika vom 28. November 1956 (Nr. 624 813)
John M. Covert, Lombard (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
dem ihrerseits wieder die Nähmaschine in einer Höhe trägt, daß keine Höhendifferenzen zwischen der Stofftrageplatte der Nähmaschine und der Tischplatte auftreten.
Weitere Vorteile eines gemäß der Erfindung montierten, die Nähmaschine tragenden Rahmens sind
darin zu erblicken, daß die Schwingungen und Stöße, die beim Betrieb der Nähmaschine entstehen, gut gedämpft
werden können, und die Nähmaschine so befestigt und gehaltert werden kann, daß sie nicht mit
einer ihren unteren Teil umgebenden metallischen Ölwanne in Berührung kommen kann, während'an dieser
Ölwanne ein Kniehebel befestigbar ist, der zur Steuerung der Anhebevorrichtung für die Stoffdrückerstange
der Maschine dient, wobei der steuernde Teil der Kniehebelvorrichtung entsprechend der Lage der zu steuernden
Teile in der Nähmaschine leicht verstellbar ist.
In der Zeichnung ist eine gemäß der Erfindung in einer Tischplattenöffnung gelagerte Nähmaschine in
einem Ausführungsbeispiel dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Teil der Nähmaschinentischplatte mit einem von dieser getragenen
Rahmen und einer in die Tischplattenöffnung eingesetzten Nähmaschine,
209 679/109
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch die Tischplatte, den Rahmen und einer von dieser getragene Ölwanne
nach Fig. 1, wobei die Nähmaschine in Ansicht dargestellt ist,
Fig. 3 einen vergrößerten Teilschnitt längs der Linie 3-3 in Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den von der Tischplatte getragenen Rahmen, wobei zur Darstellung einiger tiefer
liegender Teile die Tischplatte und der Rahmen teilweise aufgebrochen sind,
Fig. 5 eine vergrößerte Draufsicht auf eine in Fig. 4 dargestellte Federplatte,
Fig. 6 eine Vorderansicht der Federplatte nach Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt durch die Federplatte längs der
Linie 7-7 in Fig. 5,
Fig. 8 eine Vorderansicht des nicht eingebauten Rahmens und der Ölwanne mit einem Schmierölsammeitopf,
des Rahmens von vorn nach hinten und von links nach rechts in gewissem Ausmaß zu gestatten, damit die
Treibriemenöffnung 10 b richtig ausgerichtet zwischen den Riemenscheiben hegt, die durch den Treibriemen
verbunden sind. Der Rahmen 12 umfaßt ferner einen horizontal verlaufenden Flansch 15 an seiner Oberseite,
der auf der Oberfläche der Tischplatte ruht. Dieser Flansch erstreckt sich vollständig um die Oberkante
des Rahmens herum und stellt dadurch eine feste Auflage für diesen und die von ihm getragene Nähmaschine
dar. Ist der Rahmen innerhalb der Öffnung 10 α ausgerichtet, kann er an der Tischplatte mit
Schrauben oder Nägeln befestigt werden, die sich durch den horizontalen Flansch 15 und/oder die senkrechten
Wände 14 hindurch erstrecken. Er kann jedoch auch durch Schrauben gehalten werden, die Vorsprünge
an dem Flansch durchdringen, wie dies weiter unten beschrieben werden wird. Vorzugsweise sind die
freien Außenkanten des Flansches 15 abwärts ge-
Fig. 9 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 4, die 20 bogen, wie es bei 15 a in Fig. 11 dargestellt ist.
Ausbildung einer Ecke des Rahmens zeigend,
Fig. 10 eine Seitenansicht der in Fig. 9 dargestellten Ecke,
Fig. 11 einen vergrößerten Teilschnitt längs der Linie 11-11 in Fig. 9,
Fig. 12 eine Draufsicht auf eine Klammer zur Befestigung schwingungsdämpfender Polster,
Fig. 13 eine Draufsicht auf ein solches schwingungsdämpfendes Polster,
Fig. 14 eine Seitenansicht des Polsters, von der lin- 30 stehende Wände, die mit den Wänden 14 des Rahmens
ken Seite der Fig. 13 aus gesehen, fluchten. Wie man aus Fig. 8 erkennt, ist der Boden 18
Fig. 15 eine Draufsicht auf das Polster, von oben Die vier Ecken des Rahmens sind an den senkrechten
Wänden 14 mit einwärts ragenden Trageflächen 16 versehen, von deren Mitte aus sich jeweils ein weiterer
Vorsprung 17 abwärts erstreckt (Fig. 9, 10 und 11). Wie nachstehend näher erläutert wird, dienen die
Trageflächen 16 zur Unterstützung der Nähmaschine.
Die von dem Rahmen 12 getragene Wanne 13 besitzt praktisch dieselbe Umfangsform wie der Rahmen
selbst und umfaßt verhältnismäßig hohe senkrecht-
auf Fig. 14 gesehen,
Fig. 16 eine Seitenansicht des Rahmens und der Ölwanne, von der rechten Seite in Fig. 8 her gesehen,
Fig. 17 eine Draufsicht auf eine Schwenklagerplatte,
Fig. 18 eine Vorderansicht der Schwenklagerplatte nach Fig. 17 und
Fig. 19 einen Schnitt längs der Linie 19-19 in Fig. 4
durch den Rahmen und die Ölwanne und einen Teil der Tischplatte.
Die in der Zeichnung dargestellte beispielsweise Ausführungsform der Erfindung ist besonders für die
Halterung von Doppelsteppstichnähmaschinen geeignet.
In der zur Aufnahme der Nähmaschine dienenden Tischplatte 10, die in geeigneter Weise von Tischbeinen
od. dgl. getragen wird, befindet sich eine Hauptöffnung 10 α (Fig. 1), die sich fast über die ganze Tischplatte
hinweg erstreckt und, bis auf die vorzugsweise abgerundeten Ecken, rechteckig ist. Bei Verwendung
eines in der nachstehend beschriebenen Weise ausgebildeten Rahmens ist es nicht erforderlich, diese Öffnung
in der Tischplatte mit großer Präzision so herzustellen, daß diese den Unterteil der Nähmaschine in
engem Sitz aufnimmt. Die Tischplatte besitzt ferner eine zweite Öffnung 10 b zum Durchtritt des Treibriemens,
der die Nähmaschine mit einem unterhalb der Tischplatte angeordneten Motor bzw. einer Schaltder
Wanne 13 von links nach rechts in der Zeichnung leicht abwärts geneigt, so daß sich in der Wanne sammelndes
Schmieröl nach rechts abfließt. Um den Abfluß des Schmieröls zu einer bestimmten Stelle, vorzugsweise
der vorderen rechten Ecke der Wanne 13, zu bewirken, ist der Boden an der rechten Seite der
Wanne praktisch horizontal ausgebildet und mit einer Rinne 19 von halbkreisförmigem Querschnitt versehen,
die von hinten nach vorn allmählich tiefer werdend und in eine trichterartige, abwärts gerichtete Auswölbung
20 einmündet. Von dieser Öffnung 20 aus gelangt das Schmieröl in einen Topf 21 od. dgl., der durch
einen federnden Haltebügel 22 abnehmbar unter der Auswölbung gehalten wird (Fig. 8). An den vier Ecken
der Wanne sind abgeflachte Wandstücke 23 (Fig. 8 und 16) vorgesehen, die jeweils unter einem Winkel
von 45° zur Vorder- bzw. Hinterwand und den Seitenwänden stehen. Diese Wandteile 23 fluchten mit den
abwärts gerichteten Vorsprüngen 17 des Rahmens und liegen dicht innerhalb derselben, so daß sie mit diesen
durch Schweißen od. dgl. verbunden werden können. Auf diese Weise sind die beiden Teile, d. h. der Rahmen
und die Ölwanne, fest miteinander verbunden.
Um ein Rückwärtskippen der Nähmaschine gegenüber dem Rahmen und der Tischplatte zu ermöglichen,
sind hinten am Flansch 15 des Rahmens zwei Vorsprünge oder Augen 24 vorgesehen (Fig. 4). An jedem
dieser Augen ist unterseitig eine Schwenklagerplatte
kupplung verbindet. In der ersten Öffnung 10 α ist ein 60 25 angeschweißt, deren Ausbildung in Fig. 17 und 18
Rahmen 12 befestigt, der eine sich unterhalb des Näh- dargestellt ist. Diese Platte besitzt eine Öffnung 25 α
Ölwanne 13
maschinenunterteiles erstreckende Ölwanne 13 trägt (Fig. 8 und 16). Der Rahmen 12 besitzt verhältnismäßig
dünne senkrecht stehende Wände 14, die sich vollständig um die Öffnung 10 a der Tischplatte herum
erstrecken. Diese Wände liegen vorzugsweise in einem geringen Abstand von den Innenkanten der Öffnung
10 a, um eine Verschiebung und damit eine Einstellung und vor dieser einen parallel abwärts gekröpften Steg
b. Zweckmäßig wird die Schwenklagerplatte in dieser Form durch Stanzen hergestellt. Der Unterteil der
Nähmaschine trägt nach hinten überstehende Haltezapfen 26 (Fig. 1, 2 und 3), die unterseitig eingekerbt
sind und mit dieser Kerbe über den Steg 25 b der Schwenklagerplatte liegen. Wie man besonders aus
Fig. 3 erkennt, besteht in der normalen Arbeitsstellung der Nähmaschine ein geringer Abstand zwischen den
Teilen 25 b und 26. Wenn jedoch die Maschine um die von den Teilen 25 b gebildeten Schwenklager rückwärts
gekippt wird, liegen die beiden Teile jedes Schwenklagers aneinander an. Durch diese Anordnung
wird erreicht, daß die beim Betrieb der Maschine erzeugten Schwingungen nicht über die Schwenklager
auf den Rahmen bzw. die Tischplatte übertragen werden. Die Tischplatte ist, wie man besonders aus Fig. 3
erkennt, zur Aufnahme der Platte 25 leicht ausgenommen, so daß der umlaufende Flansch des Rahmens
praktisch in der Tischebene liegt.
Auf dem rechten Auge 24 des Flansches 15 ist eine Federplatte 27 befestigt, deren Ausbildung besonders
aus Fig. 5 bis 7 zu erkennen ist. Diese Federplatte umfaßt an ihrer Vorderkante abwärts ragende Laschen
27 a, die sich über die innere Kante der hinteren senkrechten Wand 14 des Rahmens legen; die Unterkanten
dieser Laschen sind vorzugsweise einwärts gebogen und schnappen unter die Unterkante der Wand 14.
Ferner sind an der Federplatte 27 elastische Zungen 27 b vorgesehen, die sich zur Mittellinie der Federplatte
hin abwärts und einwärts erstrecken und auf beiden Seiten an dem von der Nähmaschine getragenen
Lagerzapfen 26 anliegen. Durch diese Anordnung wird die Nähmaschine gegen größere Verschiebungen
in Längsrichtung des Rahmens festgehalten, so daß eine direkte Berührung der Seiten der Maschine mit
den Wänden des Rahmens und der Ölwanne verhindert wird. Eine gleichartige Federplatte kann erforderlichenfalls
auch an dem linken Auge 24 vorgesehen sein. Im allgemeinen ist dies jedoch nicht erforderlich.
Um die vorgenannten Teile auf der Tischplatte zu befestigen, ist je eine Schraube 28 bzw. 29 (Fig. 1, 2
und 3) vorgesehen, die eine Öffnung 27 c in der Federplatte 27 und eines der sich von vorn nach hinten erstreckenden
Langlöcher 24 α und 24& in den Augen 24 durchdringt. Die langgestreckte Form der Öffnungen
24a und 24 b ermöglicht eine gewisse Bewegung des Rahmens von vorn nach hinten gegenüber der
Tischplatte, um den Rahmen und damit die Nähmaschine in bezug auf die Treibriemenöffnung 10 b der
Tischplatte in die richtige Lage zu bringen. Das linke Auge 24 des Abschlußrahmens besitzt eine längliche
und oberhalb angesenkte Öffnung 24 b, die die Schraube 29 (Fig. 1) durchdringt und den Rahmen in der eingestellten
Lage auf der Tischplatte festhält. Vorzugsweise ist der Kopf der Schraube 29 unterseitig konisch
ausgebildet, so daß er beim Einschrauben in die angesenkte Öffnung 24 b oberseitig mit der Oberfläche des
Auges 24 fluchtet oder dieses nur geringfügig überragt. Dadurch wird eine Störung des freien Durchlaufes des
Nähgutes über die Stofftrageplatte vermieden.
Auf jeder Tragefläche 16 des Rahmens 12 ist ein schwingungsdämpfendes Polster aus einem geeigneten
Werkstoff, beispielsweise Gummi, angeordnet. Die auf der linken Seite des Rahmens angeordneten Polster
sind vorzugsweise etwas dicker und schwerer als die an der rechten Seite. Dadurch wird eine besonders
wirkungsvolle Schwingungsdämpfung und gleichzeitig eine gute Stoßdämpfung auf der rechten Seite der
Nähmaschine gewährleistet, wo durch das Anlassen und Anhalten der Maschine häufige Stöße entstehen.
Dabei sei bemerkt, daß die Trageflächen 16 auf der linken Seite des Rahmens etwas tiefer als die auf der
rechten Seite liegen, so daß die Oberflächen aller Polster wieder in der gleichen Ebene liegen. Bei der vorzugsweisen
Ausführungsform der Erfindung liegen die Polster direkt unterhalb der Stofftrageplatte der Nähmaschine
zu deren Unterstützung.
In den Fig. 13 bis 15 ist eine vorzugsweise Ausbildung der an der linken Seite des Rahmens angeordneten
Polster 30 dargestellt. Ein solches Polster umfaßt mehrere aufwärts ragende Rippen 31, die sich von der
innenliegenden geraden Kante des Polsters zu der außen in der Ecke liegenden gebogenen Seite des Polsters
erstrecken. Auf der Unterseite des Polsters sind abwärts ragende Rippen 32 vorgesehen, die rechtwinklig
zu den vorgenannten Rippen 31 verlaufen und auf der Tragefläche 16 ruhen. Zwischen den beiden
Rippengruppen befindet sich eine verhältnismäßig dünne durchgehende Schicht 33. Das vorbeschriebene
Polster erwies sich als besonders wirkungsvoll zur Schwingungsdämpfung. Dazu tragen seine Elastizität
und sein Widerstand gegen übermäßiges Zusammendrücken bei. Die auf der rechten Seite des Rahmens
vorgesehenen Polster sind ähnlich den linken Polstern 30 ausgebildet, besitzen jedoch die vorstehend beschriebenen
abwärts ragenden Rippen 32 nicht. Dadurch sind diese Polster besser zur Dämpfung von Stoßen
geeignet und besitzen dennoch eine ausreichende Schwingungsdämpfung.
Zur Befestigung der Polster auf den Trageflächen 16 sind Klammern 34 vorgesehen (Fig. 9 bis 12). Eine
solche Klammer besitzt einen Hauptteil 35, dessen hinteres freies Ende 36 aufwärts gebogen ist und in
eine in der Tragefläche 16 vorgesehene Öffnung 16 a paßt (Fig. 11). An ihrem innenliegenden Ende ist die
Klammer U-förmig in sich zurückgebogen und besitzt in ihrem Oberteil zwei elastisch federnde Finger 37,
die in die Nuten zwischen den Rippen 31 des Polsters eingreifen. Die Klammer wird auf die Tragefläche aufgesetzt,
indem ihr unterer Schenkel 35 durch eine Öffnung 17 α in dem abwärts ragenden Vorsprung 17 der
Tragefläche hindurchtritt. Die anderen Teile der Klammer befinden sich dann in der vorstehend beschriebenen
Lage.
Wie man aus den Fig. 1 und 2 erkennt, übt der Treibriemen der Nähmaschine insbesondere beim Anlaufen
der Maschine einen schräg abwärts und nach hinten gerichteten Zug auf diese aus und versucht, die
Maschine um eine etwa vertikal verlaufende Achse entgegen dem Uhrzeigersinn zu verdrehen (Fig. 1). Um
diese Verdrehung zu verhindern, sind erfindungsgemäß mehrere Puffer 38 aus einem gummielastischen, schwingungsdämpfenden
Werkstoff, beispielsweise Polyäthylen, vorgesehen. Es zeigte sich, daß in den meisten
Fällen zwei derartige Puffer ausreichen. Einer dieser Puffer ist im Unterteil der Nähmaschine hinten rechts
in der vertikalen Wand befestigt (Fig. 1). Der andere befindet sich in der vorderen Begrenzungswand des
Maschinenunterteiles links von dessen Mittellinie. Erforderlichenfalls können weitere derartige Puffer an
anderen Stellen angeordnet sein. Die Puffer verhindern eine metallische Berührung zwischen der Maschine
und dem Rahmen 12 und der Ölwanne 13 und verhindern ferner eine Berührung der beiden Teile 25 b der
Platten 25 mit den Schwenklagerzapfen 26.
Die unter dem Rahmen liegende Ölwanne ist vorzugsweise mit einer großen Öffnung 39 an ihrer vorderen
linken Ecke versehen (Fig. 4 und 8). Diese Öffnung gestattet einen leichten Zugang zu dem umlaufenden
Greifer der Nähmaschine, um die Fadenspule zu entfernen bzw. auszutauschen. Diese Öffnung ist so ausgebildet,
daß sich an ihrer hinteren und rechten Seite
ein schmaler Steg 39 α vom Boden der Ölwanne aufwärts
erstreckt, der ein Abfließen des aufgefangenen Schmieröles durch die Öffnung 39 verhindert.
Wie man besonders aus den Fig. 2, 4, 8 und 19 erkennt, ist vorzugsweise direkt an der Ölwanne ein
Kniedruckmechanismus angeordnet, der ein bequemes Lüften der Stoffdrückerstange der Nähmaschine durch
seitliche Bewegung des Knies gestattet. In der vorderen und hinteren Wand der Wanne ist je ein Lager 40
befestigt, in denen eine Steuerwelle 41 gelagert ist. An dem vorderen Ende dieser Steuerwelle ist ein Arm 42
befestigt, vorzugsweise hartgelötet. Dieser Arm trägt eine abwärts ragende Stange 43, an deren unterem
Ende ein Kniepolster 44 befestigt ist. Innerhalb der Wanne befindet sich auf der Steuerwelle 41 ein Stellring
45, der die Welle zusammen mit dem außenliegenden Arm 42 gegen Axialverschiebungen sichert. Auf
der Welle 41 ist weiterhin ein Steuerhebel 46 befestigt, dessen einer Arm so ausgebildet ist, daß er mit einem
Hebel der Nähmaschine zusammenarbeitet, der seinerseits die Stofidrückerstange steuert. Weiterhin ist eine
Feder 47 vorgesehen, die sich mit ihrem einen Ende gegen den Boden der Wanne und mit ihrem anderen
Ende gegen einen Arm des Steuerhebels 46 abstützt und diesen im Uhrzeigersinn in seine Ruhelage
schwenkt (Fig. 8), die durch eine einstellbare und an den Wannenboden anschlagende Schraube 48 festgelegt
ist. Wird das Kniedruckstück aus seiner Ruhelage herausbewegt, so schwenkt der über die Welle 41 mit
diesem verbundene Steuerhebel 46 gegen die Wirkung der Feder entgegen dem Uhrzeigersinn, bis eine weitere
einstellbare Anschlagschraube 49 den Boden der Wanne berührt. Der Steuerhebel 46 kann längs der
Welle 41 in jede gewünschte Lage gebracht werden, um ihn entsprechend der Lage des in der Nähmaschine
angeordneten Steuermechanismus für die Stoffdrückerstange einzustellen. In der eingestellten Lage wird der
Steuerhebel durch eine Feststellschraube SO (Fig. 19) blockiert.
Wie man aus den vorstehenden Ausführungen erkennt, lassen sich der die Nähmaschine tragende Rahmen
und die Ölwanne in wirtschaftlicher Weise, beispielsweise durch einfaches Stanzen, herstellen, wobei
praktisch keine Vor- oder Nachbearbeitung erforderlich ist. Da die Ölwanne nicht die Aufgabe hat, größere
Mengen Schmieröles aufzunehmen und auch nicht als Schmierölvorratsbehälter für eine Umlaufschmierung
bewegter Teile der Maschine dient, ist es nicht erforderlich, sie öldicht oder staubgeschützt auszuführen.
Der Abstand zwischen den beiden Teilen 12 und 13 ist nicht wesentlich, kann aber erforderlichenfalls verringert
oder ganz fortgelassen werden, indem die beiden Teile, besonders in der Nähe der vier Ecken, entsprechend
ausgebildet werden.
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Claims (11)
1. Einrichtung zum Lagern einer Nähmaschine auf schwingungsdämpfenden Polstern aus gummielastischem
Werkstoff in einer Tischplattenöffnung, bestehend aus einem innerhalb der Tischplattenöffnung
verschiebbaren und mit diese übergreifenden Flanschen versehenen Rahmen, da
durch gekennzeichnet, daß die an dem Rahmen zum Tragen der Nähmaschine vorgesehenen Auflagefläche»
innerhalb der Tischplattenöffnung in einem solchen Abstand von den die Tischplatten-Öffnung
übergreifenden Flanschen angeordnet sind, daß die Oberfläche der Stofftrageplatte der
Nähmaschine in einer Ebene mit der Oberfläche der Flansche liegt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Auflageflächen (16)
des Rahmens (12) getragenen, schwingungsdämpfenden Polster unterschiedliche Stärken aufweisen
und diese durch unterschiedliche Höhenlagen der Auflageflächen (16) ausgeglichen sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Polster (30) in Richtung
seiner Auflageebene von Nuten durchzogen ist, und daß jedem Polster eine mit federnden Fingern
(37) versehene und mit diesen in die besagten Nuten- eingreifende und das. Polster auf der es
stützenden Tragfläche (16) festklemmende Klammer zugeordnet ist, wobei die Tiefe der Nuten
bzw. die Höhe der zwischen ihnen befindlichen, die Unterseite der Nähmaschine tragenden Rippen
(31) so bemessen ist, daß die Nähmaschine ohne Berührung der Klammern (34) frei federnd von
den Rippen der Polster getragen wird.
4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen Durchbrach (16 a) in
jeder Auflagefläche (16) zur Aufnahme des aufwärts gebogenen Endes des diese Auflagefläche
umgreifenden unteren Schenkels (35) der Klammer (34).
5. Einrichtung nach Ansprach 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Polster (30) auf
ihrer Unterseite ebenfalls Rippen (32) aufweist, die in Richtung der Auflageebene und quer zu
den oberseitigen Rippen (31) verlaufen und auf den zugeordneten Auflageflächen (16) ruhen.
6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, gekennzeichnet durch zwischen den vertikalen
Flächen (14) des Rahmens (12) und der Nähmaschine angeordnete, eine Verschiebung der
Nähmaschine gegenüber dem Rahmen bis zur direkten metallischen Berührung verhindernde
und schwingungsdämpfende, elastische Puffer (38).
7. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei kippbarer Anordnung
der Nähmaschine über Sciharnierlager (2Sb) eine Verschiebung der Nähmaschine im
Scharnierlager gegenüber dem Rahmen durch eine Federplatte (27) verhindert ist.
8. Einrichtung nach Ansprach 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Federplatte (27) eine
doppelseitige Federklammer (27 b) umfaßt, die an
den Scharnierhalterzapfen (26) der Nähmaschine angreift.
9. Einrichtung nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß der die Nähmaschine tragende
Rahmen (12) eine sich unterhalb des Nähmaschinenunterteiles erstreckende Ölwanne (13)
zum Auffangen des von der Nähmaschine abtropfenden Schmieröles trägt.
10. Einrichtung nach Ansprach 9, gekennzeichnet durch eine die Ölwanne (13) horizontal durchziehende,
außerhalb der Wanne mit einem Kniehebel verbundene Steuerwelle (41), an der innerhalb
der Wanne ein Steuerhebel (46) zur Steuerung der Stoffdrückerstange befestigt ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerhebel (46) für die
Stoffdrückerstange längs der Steuerwelle (41) ver-
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schiebbar und auf dieser in, jeder eingestellten deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1943189,1726639,
Lage feststellbar ist. 1703 653, 1687 786;
USA.-Patentschriften Nr. 2 660140, 2496230,
In Betracht gezogene Druckschriften: 2 295 640, 2 046 939, 1943 189;
Deutsche Patentschriften Nr. 956 828, 875 294, 5 »Dubbels Taschenbuch für den Maschinenbau«,
730, 803 266; 11. Auflage, 1. Band, S. 619.
Bei der Bekanntmachung der Anmeldung ist ein Prioritätsbeleg ausgelegt worden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
ι 209· 679/109 10.62
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| US624813A US2941490A (en) | 1956-11-28 | 1956-11-28 | Sewing machine supporting and positioning means |
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Family Applications (1)
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