DE1134275B - Steckschuheinrichtung fuer fotografische Kameras - Google Patents
Steckschuheinrichtung fuer fotografische KamerasInfo
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Description
- Steckschuheinrichtung für fotografische Kameras Es ist üblich geworden, alle fotografischen Kameras mit einer Steckschuheinrichtuno, für das Aufsetzen von Zusatzgeräten, wie z. B. Blitzlampen, Entfernungsmesser, Belichtungsmesser usw. auszurüsten. Der Steckschuh wird im allgemeinen getrennt hergestellt und auf der Kamerakappe durch Nietung oder Anschrauben befestigt und ist entweder aus gezogenem Profilmaterial oder. aus gewinkeltern Blech geim fertig ,t. Im ersteren Falle sind die Kosten erheblich, im zweiten Falle bestehen werkzeugtechnische Schwierigkeiten, da die oberen beiden Führungsbahnen des Steckschuhs über eine verhältnismäßig schwache Kante gewinkelt werden müssen und auch die Passung der seitlichen Gleitführung nur schwierig einzuhalten ist. Auch sind die entstehenden Fugen zwischen dem Schuh und der Kamerakappe unschön und störend. Außer diesen beiden beschriebenen Lösungen für Kamerasteckschuhe sind auch solche bekanntgeworden, bei denen das Einschubprofil sowie auch die gesamte Kamerakappe durch Druckgießen erzeugt werden. Hierbei können wohl Fugen an der Kappenobeifläche vermieden werden, aber abgesehen von den beim Gießen störenden und schwer zu beherrschenden Hinterschneidungen bestehen bei diesem Verfahren Schwierigkeiten vor allem für die einwandfreie Verchromung des Druckgußteils und durch die gegenüber einer Blechkappe geringere Festigkeit infolge der Sprödheit des Gußkörpermaterials.
- Die im folgenden beschriebene Erfindung stellt demgegenüber eine wirtschaftliche und zugleich ästhetische Lösung für die Verbindung zwischen Steckschuh und Kamerakappe dar. Erfindungsgemäß wird die seitliche Führung für den Gerätefuß eines Zusatzgerätes sowie die obere Begrenzung der Gleitführung durch die Kamerakappe selbst gebildet und vorzugsweise durch Ausstanzen erzeugt, während ferner ein durch einfachen Ziehvorgang erzeugter, die untere Begrenzung der Gleitführung bildender Steckschuh vorgesehen ist, der vorn Inneren der Kamerakappe her durch eine entsprechende Öffnung der Kamerakappe gefädelt und durch Umlegen eines Lappens entweder am Steckschuh oder an der Kappe mit der letzteren fest verbunden ist.
- Diese Art einer Steckschuhvorrichtung ist sehr zuverlässig und dennoch einfach herzustellen. Ästhetisch wirkt sie durch den fugenlosen Übergang zum Hauptteil der Kamerakappe und vor allem dadurch, daß die Befestigung ohne Nieten oder Schrauben erfolgt, was auch zur Wirtschaftlichkeit beiträgt.
- Die Erfindung wird an Hand der Figuren, die ein Ausführungsbeispiel darstellen, noch näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine Draufsicht auf die Kamerakappe und den Steckschuh, Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Steckschuh entlang der Linie 11-11 der Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt, teilweise in Ansicht entlang der Linie bzw. in Sicht der Richtung III-111 der Fig. 1, Fig. 4 eine Draufsicht auf den Steckschuh, Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V der Fig. 4, Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI der Fig. 4.
- Im Gegensatz zu den bisher bekanntgewordenen Steckschuhausführungen wird der aus den Fig. 4 bis 6 näher ersichtliche Steckschuh 1 in sehr einfacher Weise schrauben- und nietlos unter der Kamerakappe 2 befestigt. Zu diesem Zweck weist die Kamerakappe 2 ein als obere Gleitführung dienendes durchgeprägtes Profil 3 mit schrägem Übergang 3 a auf, welches U-förmigen Verlauf besitzt und nach der hinteren Kappenseite und nach oben offen gestanzt ist. Die obere Öffnung 4 stellt gleichzeitig mit ihren Kanicen 4 a und 4 b die innere Führung für den Gerätefuß 17 eines nicht näher dargestellten Zusatzgerätes dar. Am hinteren Ende der öffnung 4 ist ein Lappen 5 vorgesehen, der zunächst gerade, d. h. senkrecht zur Oberfläche der Kappe 2, in das Innere der Kappe hinein durchgestochen und dadurch in der gestrichelten Weise abgebogen ist. An der gegenüberliegenden Seite der Ausstanzung 4 ist an der Kappe 2 eine taschenartige Ausnehmung 6 leicht nach innen eingezogen, in welche ein umgewinkelter Lappen 7 des Steckschuhs 1 eingehängt wird. Letzterer besitzt auf drei Seiten einen hochgezogenen Rand 8, der die lichte Weite bzw. Höhe der Gleitführung bestimmt. Die Kante 8 b des Steckschuhs 1, welche an jedem Ende eines am hochgezogenen Teil 8 vorgesehenen hufeisenförmig verlaufenden Flansches 8a und am Teil 8 entsteht, liegt im eingesetzten Zustand an den Seiten der von der Tasche 6 freigelassenen öffnung 6a gegen eine Kante 9 im Innern der Kappe 2 an und verhindert so in Verbindung mit dem Lappen 7 eine Verschiebung insbesondere in der Längsrichtung. Durch den Höhenunterschied des Flansches 8a und der Bodenfläche des Steckschuhs 1 wird, wie angedeutet, das Maß für die Höhe der Gleitführung, in die der Fuß 17 des Zusatzgerätes eingeführt wird, bestimmt. Eine seitliche Verschiebung wird dadurch verhindert, daß der Lappen 7 genau in die taschenförmige Ausnehmung 6 bzw. öffnung 6 a der Kappe hineinpaßt. Außerdem ist auf der anderen Seite des Steckschuhs 1 eine Ausklinkung 10 vorgesehen, welche den Lappen 5 der Kappe 2 umfaßt und dadurch auch an dieser Seite eine Sicherung gegen zeitliches Verschieben darstellt.
- Wird nun der Steckschuh 1 vom Innern der Kappe 2 her mit dem Lappen 7 schräg nach oben durch die bei 11 etwas verbreiterte öffnung 4 bzw. 6 a geschoben und anschließend in die profilierte Ausnehmung 3 eingelegt, wobei der Flansch 8a gegen die Innenfläche des Profils 3 anliegt, so muß lediglich noch der Lappen 5 der Kappe 2 umgelegt werden, dann ist ohne weitere Maßnahmen der Steckschuh 1 bereits unverrückbar mit der Kappe 2 verbunden.
- Um ein etwaiges Spiel des Fußes 17 des Zusatzgerätes in dem, durch den Steckschuh 1 und die Kappe 2 gebildeten Gleitzwischenraum zu vermeiden, können gebogene, bei 16 a T-förmig endende Blattfedern 16 vorgesehen sein, welche vor dem Einbau des Steckschuhs durch die öffnungen 12 und 13 desselben gefädelt und in die eingeprägten Nuten 18 eingelegt werden. Nach dem Einbau lassen sich die Blattfedern 16 .nicht mehr herausnehmen, da die Kappe 2 ein entsprechend weites Durchbiegen verhindert. Es ist aber auch denkbar, die natürliche Elastizität der Kamerakappe 2 zum Spielausgleich heranzuziehen. Dies gilt besonders deshalb, weil die Verbindung zwischen Steckschuh 1 und der Kamerakappe 2 nur an den beiden gegenüberliegenden Enden erfolgt und darum die beiden, die Ausnehmung 4 bildenden Kanten 4 a und 4 b ein bestimmtes Maß durchfedem können, wenn sie z. B. mit zwei leicht durchgedrückten Warzen 14 und 15 versehen werden.
- DieVorteile der beschriebenenAnordnung bestehen außer in den bereits geschilderten noch darin, daß der Steckschuhteil 1 durch einen einfachen Ziehvorgang ohne anschließende überwinkelung hergestellt werden kann. Er kann also z. B. in einem Folgewerkzeug fertig fallen. Ferner ist die sonst kritische Führung bei 4 auf einfachste Weise durch Ausstanzen der Kappe 2 herzustellen.
- Die Gefahr, daß beim Umwinkeln des Lappens 5 die Chromschicht der Kappe 2 abblättern könnte, fällt nicht ins Gewicht, da dies nur auf der Innenseite der Kappe 2 der Fall sein würde.
- Wird zur unlösbaren Verbindung zwischen Steckschuh und Kappe statt des Lappens 5 ein Lappen am Steckschuh 1 umgelegt, so empfiehlt es sich, den Steckschuh aus nichtrostendem Blech zu fertigen.
- Die hier beschriebene Steckschuhanordnung läßt noch viele verschiedene Ausgestaltungen zu. Zum Beispiel ergibt sich bei Apsstanzung der öffnung 4 unter Fortlassung der Ausprägung 3 der Kappe 2 ein völlig versenkter Einbau des Steckschuhs 1, so daß, insbesondere beiVerlegung derBedienungshandgriffe an die Unterseite der Kamera eine durch keinerlei störende Elemente unterbrochene klare und glatte Oberfläche der Kamerakappe erreicht werden kann. Wesentlich für die Fertigung ist in diesem Zusammenhang, daß die Entscheidung, ob der Steckschuh in einer Kamera versenkt werde oder ob er herausstehen soll, keinen Einfluß auf den eigentlichen Steckschuhteil 1 hat, da die Höhe zwischen dem Flansch 8a und der Bodenfläche des Steckschuhs 1 allein maßgebend für die lichte Weite der Gleitführung ist.
Claims (2)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Kamerasteckschuheinrichtung für Zusatzgeräte in Verbindung mit einer Kamerakappe, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Führung (4 a, 4 b) für den Gerätefuß (17) eines Zusatzgerätes sowie die obere Begrenzung (3) der Gleitführung durch die Kamerakappe (2) selbst gebildet und vorzugsweise durch Ausstanzen erzeugt wird, und daß ein durch einfachen Ziehvorgang erzeugter, die untere Begrenzung der Gleitführung bildender Steckschuh (1) vorgesehen ist, der vom Inn rn der Kamerakappe (2) her durch eine entsprechende öffnung (6, 11) der Kamerakappe (2) gefädelt und durch Umlegen eines Lappens (5) entweder am Steckschuh (1) oder an der Kappe (2) mit der letzteren fest verbunden ist.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Begrenzung (3) der Gleitführung abgesehen von ihrem Ausstanzen zusätzlich durch Einprägen erzeugt ist. 3. Einrichtung nach Ansprach 1, dadurch ge- kennzeichnet, daß der Steckschuh (1) einen den Abstand zwischen Steckschuh und Kappe und damit die lichte Höhe der Gleitführung bestimmenden, erhabenen Rand (8) aufweist, dessen hufeisenföriniger Verlauf dem des eingeprägten Gleitra#ndes (3) in der Kamerakappe (2) angepaßt ist und daß der Steckschuh (1) sich zur Verhinderung einer Längsverschiebung mit der Vorderkante (8b) des um den erhabenen Rand (8) herumgezogenen Flansches (8a) gegen eine Kante (9) an der öffnung (6) der Kamerakappe (2) abstützt, wähTend das hintere Ende des Steckschuhs (1) vor und nach der Umbiegung des Lappens (5) gegen diesen anliegt. 4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckschuh (1) zur Sicherung gegen seitliche Verschiebung und zur Abdeckung des Randes der öffnung (6) mit einem angepaßten, um 90' umgebogenen Lappen (7) in die öffnung (6) der Klappe (2) ragt, während hinten eine Ausklinkung (10) vorgesehen ist, in welche der Befestigungslappen (5) eingreift. 5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleitrand (3) der Kappe nahezu oder ganz in der Kappenoberfläche liegt. 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise unter Verwendung von eingeprägten Nasen (14, 15) die natürliche Elastizität der Kamerakappe (2) zum Spielausgleich zwischen dem Fuß (17) des Zusatz-erätes und der Gleitführung (1, 3) herangezogen ist. 7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall, daß zur unlösbaren Verbindung zwischen Steckschuh und Kappe, ein Lappen am Steckschuh umgelegt wird, der Steckschuh aus nichtrostendem Stahlblech verfertigt wird. 8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei T-förmig (16 a) endende Federn (16) in geeignete Schlitze (12, 13) des Steckschuhs, (1) derart eingefädelt sind, daß sie nach der Montage des Steckschubes, ohne weitere, Mittel nicht mehr entfernbar, darin gehalten werden. 9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlaufkanten (11) der oberen Gleitführung (3) nach innen abgeschrägt und an den Ecken gerundet sind (Fig. 1).
Priority Applications (2)
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Family Applications (1)
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1960
- 1960-07-12 GB GB24223/60A patent/GB897949A/en not_active Expired
Also Published As
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| GB897949A (en) | 1962-06-06 |
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