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Doppelzylinder-Rundstrickmaschine mit einem feststehenden Zungenwächter
und mit einer Plüschvorrichtung Die Erfindung bezieht sich auf Doppelzylinder-Rundstrickmaschinen
mit einer Plüschvorrichtung, d. h. auf Maschinen mit einem drehbaren unteren oder
Glattstrickzylinder und einem drehbaren oberen oder Rippstrickzylinder, Doppelzungennadeln
zur Betätigung in diesen Zylindern, ebenfalls in diesen Zylindern befindlichen unteren
und oberen Schiebern zur Betätigung der Nadeln und zur Überführung derselben von
einem Zylinder zum andern sowie mit einem Plüschfadenlührer und innerhalb des oberen
Zylinders schwenkbar angeordneten Plüschplatinen.
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Obwohl die Erfindung in erster Linie zur Anwendung auf Doppelzylinder-Rundstrickmaschinen
für nahtlose Strumpf- und Halbstrumpfware bestimmt ist, die sowohl im Rundlauf als
auch bei der Herstellung der Fersen- und Spitzentaschen im Pendelgang arbeiten.
ist die Erfindung insofern nicht beschränkt, sondern kann allgemein bei Doppelzylindermaschinen
mit Plüschvorrichtung Anwendung finden.
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Im Falle der Anwendung einer Doppelzylinder-Rundstrickmaschine für
nahtlose Strumpf- oder Halbstrumpfware ist diese Maschine mit in zwei Gruppen unterteilten
Nadeln ausgerüstet, d. h. mit einer Gruppe von Spannadeln und einer weiteren Gruppe
von Fersen- und Spitzennadeln, sowie mit Nadelbetätigungsorganen, die so angeordnet
sind, daß sie im Pendelgang der Nadelzylinder Nadelmaschen stricken können, die
aus mindestens einem Grundgarn sowie einem zugeordneten Plüschgarn bestehen, weiter
mit Plüschplatinen zur Bildung von Plüschmaschen, d. h. verlängerten Platinenmaschen
aus dem Plüschgarn, und mit Mitteln, durch welche die Plüschplatinen gemeinsam mit
der Betätigung der Nadeln der Fersen-und Spitzengruppe so betätigt werden, daß sie
im Fuß des Strumpfes eine Hochferse, eine Ferse, eine Sohle und eine Spitze bilden,
die Plüschmaschen enthalten. In einer Maschine dieser Art sind gewöhnlich weitere
Plüschplatinen zur ähnlichen Betätigung in Verbindung mit der Gruppe c'er Spannadeln
vorgesehen, deren Aufgabe darin besteht, die Bildung von Plüschmaschen auf dem ganzen
Warenumfang, z. B. für eine Ringspitze, zu ermöglichen.
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Daher werden in an sich bekannter Weise das Grundgarn und das Plüschgarn
den Nadeln im unteren Zylinder in plattierender Weise zugeführt, wobei die Plüschmaschen,
welche länger gezogen werden als die Nadelmaschen, von der Innenfläche der Ware
abstehen und derart eine weich anzufühlende Fläche ergeben, welche Wirkung durch
Kämmen oder Bürsten der Plüschmaschen verstärkt werden kann.
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Bei diesen Doppelzylinder-Rundstrickmaschinen ist ein feststehender
Zungenwächter vorgesehen, der üblicherweise mit einer glatten unterbrechungsfreien
Innenfläche versehen ist, die den Zungen der Nadeln in beiden Zylindern dargeboten
wird, und der einen Durchbruch aufweist, durch welchen das Grundgarn in eine Lage
geführt ist, die für die einwandfreie Zuführung zu den Nadeln am günstigsten ist.
Wenn in einer solchen Maschine ein zusätzliches Garn zur zeitweiligen Zuführung
an Stelle des Grundgarns oder zur zeitweiligen Zuführung zu den Nadeln zusammen
mit dem Grundgarn erforderlich wird, dann wird dieses zusätzliche Garn bisher in
der üblichen Weise den Nadeln durch einen Garnführer oder -fingen zugeführt, der
so angeordnet ist, daß er im Betriebszustand unterhalb des Zungenwächters von einer
Stellung auf der Außenseite der letzteren zuführt, welche Stellung sehr wenig einer
idealen Fadenzuführung bei den beim Garnwechsel bestehenden Bedingungen entspricht.
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Hauptziel der Erfindung ist es nun, den Zungenwächter in einer Maschine
der erwähnten Art so auszubilden, daß eine günstige Stellung eines Garnführers erhalten
wird, der für die zeitweilige Zuführung eines Plüschgarns entweder allein oder gemeinsam
mit einem oder mehreren Grundgarnen erforderlich ist.
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Insbesondere bezweckt die Erfindung die Ausbildung einer Doppelzylinder-Rundstrickmaschine
für Strumpf- oder Halbstrumpfware, in welcher ein gestricktes Fußbekleidungsstück
hergestellt werden kann, das im Fuß Plüschflächen aufweist, wobei die
Plüschmaschen
aus einem Garn gebildet werden, das von dem Garn oder den Garnen im übrigen Teil
des Fußbekleidungsstücks verschieden ist, wobei die Plüschfersen- und -spitzentaschen
und jeder sich über die Hälfte oder einen anderen Teil des Umfangs erstreckende
Abschnitt mit Plüschschlaufen ohne flottierende Fäden gebildet werden, so daß die
Notwendigkeit entfällt, solche flottierende Fäden herauszuschneiden, nachdem die
Ware aus der Maschine herausgenommen worden ist.
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In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß bei der Herstellung
eines gestrickten Fußbekleidungsstück mit Plüschbereichen der erwähnten Art normalerweise
das Grundgarn und das Plüschgarn miteinander über die ganze Ware plattierend verstrickt
werden, wobei das Plüschgarn zur Bildung der längeren Platinenmaschen nur zu bestimmten
Zeitpunkten während des Strickvorgangs über die Plüschplatinen gelegt wird. Auf
diesem Grunde wird, welches Garn auch zur Bildung der Plüschmaschen verwendet wird,
dieses dem Bein und dem Spann der Ware einverleibt. Durch die Erfindung sollen jedoch
das Bein und der Spann der Ware aus Grundgarn allein gestrickt werden können, so
daß das Plüschgarn nur in den Fuß als zusätzliches Garn eingearbeitet wird. Selbst
wenn jedoch das Bein und der Spann noch durch zwei Garne in plattierender Weise
gestrickt werden, ermöglicht die Erfindung den Ersatz des jeweils in Frage kommenden
dieser Garne durch ein mit diesen beiden Garnen kontrastierendes Plüschgarn.
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Auf diese Weise kann das geeignetste Plüschgarn bester Qualität verwendet
werden, welches eine größtmögliche Annehmlichkeit und hygienische Bedingungen für
den Fuß schafft, ohne daß der Preis der Ware dadurch erhöht wird.
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Bekannt ist es gewesen, an einer Doppelzylindermaschine im feststehenden
Zungenwächter einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Schlitz für die Fadenzuführung
anzuordnen. Der in diesem Fall vorgesehene sich in Umfangsrichtung erstreckende
Schlitz ist jedoch an beiden Enden geschlossen und dient dazu, ein Grundgarn kontinuierlich
zuzuführen. Dieses Grundgarn wird nicht gewechselt, so daß dasselbe während des
gesamten Strickvorgangs in den herzustellenden Gegenstand eingestrickt wird. Der
genannte Schlitz soll es dem Grundgarn ermöglichen, sich während des hin- und hergehenden
Strickens bei der Erzeugung einer Fersen- oder einer Spitzentasche von einem zum
anderen Ende des Schlitzes zu bewegen. Dagegen wird ein Plüsch- oder Frotteefaden
in diesem Falle lediglich durch einen kleinen Durchbruch zugeführt, welcher sich
im Zungenwächter oberhalb des genannten Schlitzes befindet. Auch bezüglich dieses
Plüschfadens ist kein Garnwechsel vorgesehen. Tatsächlich kann der Plüschfaden dann,
wenn er während des Strickens der Ware zurückgezogen worden ist, nicht wieder eingeführt
werden. Die hierbei vorgesehene Technik des Fadeneinführens ist daher die übliche,
wobei der Zungenwächter so ausgebildet ist, daß er den Nadelzungen eine ununterbrochene
Zungenwächterfläche darbietet. Außerdem wird der Plüschfaden auch nicht durch einen
beweglichen Plüschfadenführer zugeführt.
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Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform weist der Zungenwächter
einen Ausschnitt auf, durch den die ein- und auslegbaren Fadenführer in ihrer eingelegten
Stellung hindurchgreifen. Jedoch weist der Zungenwächter in diesem Falle keinen
Schlitz auf und bildet daher auch keinen freien Raum für einen bewegbaren Fadenführer,
um denselben genau an einer gewünschten Stelle des Zungenwächters in bezug auf Umfang
und Höhe anzuordnen. Tatsächlich wird der Faden unterhalb des Zungenwächters zugeführt.
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Auch bei einer weiteren bekannten Maschine ist, der Zungenwächter
nicht unterteilt, um einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Schlitz innerhalb
dieses Wächters auszubilden. Dieser bekannte Wächter ist dagegen lediglich beweglich
angeordnet, um eine Umkehrplattierung und nicht einen Garnwechsel durchführen zu
können.
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Gemäß dem wesentlichen Merkmal der Erfindung ist für eine Doppelzylinder-Rundstrickmaschine
mit einem feststehenden Zungenwächter, der das vorzeitige Schließen offener Nadelzungen
verhindert, und mit einer Plüschvorrichtung, die innerhalb des oberen Nadelzylinders
schwenkbar angeordnete Plüschplatinen aufweist, nunmehr vorgesehen, daß in dem Zungenwächter
ein sich in Umfangsrichtung erstreckender Spalt angeordnet ist, der am einen Ende
offen ist und durch den mindestens ein ein- und ausrückbarer Plüschfadenführer,
der mit einer auf der Außenseite des Zungenwächters unterhalb des Spalts angeordneten
Fadenklemm- und -schneidvorrichtung zusammenarbeitet, mit seinem Arbeitsende in
eingerückter Stellung von außen hindurchgreift, gegebenenfalls nur an diesen Spalt
herangeführt wird, um seinen Plüschfaden den Plüschplatinen und den Nadeln zuzuführen,
während ein- und ausrückbare Grundfadenführer den Nadeln mindestens einen Grundfaden
unterhalb des Zungenwächters zuführen.
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Das Hauptmerkmal der Erfindung besteht daher allgemein darin, statt
des bisher vergleichsweise kleinen und engen Zuführungsdurchbruches, der normalerweise
in einem Zungenwächter üblicher Art vorhanden ist, einen einendig offenen, erweiterten
Umfangsspalt und einen beweglichen Plüschfadenführer in Zusammenarbeit mit demselben
vorzusehen, welcher, wenn er in seine Arbeitsstellung nahe an den oder durch den
Umfangsspalt des Fadenwächters hindurchbewegt wird, genau an einer gewünschten Stelle
innerhalb der gesamten Umfangs- und Höhenerstreckung dieses Spalts eingesetzt werden
kann, wobei das offene Ende des Spalts ein beliebiges Ein-und Auslegen oder Wechseln
des Plüschfadens gestattet.
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Zum erleichterten Verständnis der Erfindung wird diese nachstehend
beispielsweise in Anwendung bei einer Doppelzylinder-Rundstrickmaschine für nahtlose
Strumpf- oder Halbstrumpfware an Hand schematischer Zeichnungen erläutert, mit der
gestrickte Fußbekleidungsstücke mit Plüschbereichen im Fuß hergestellt werden sollen.
Es zeigt Fig. 1 eine Ansicht im senkrechten Schnitt derjenigen Teile der Maschine,
die für die Darstellung der Anwendung eines mit einem Umfangsspalt versehenen Zungenwächters
erforderlich ist, wobei einer von zwei gegeneinander auswechselbarer Plüschfadenführern
in seiner Zuführungsstellung gezeigt ist, Fig. 2 eine schaubildliche Ansicht des
Zungenwächters in stark vergrößertem Maßstab und von der Außenseite der Maschine
her gesehen, wobei außer den beiden Plüschfadenführern ein Grundfadenführer und
weitere zugeordnete Fadenführer einer Garnwechseleinrichtung gezeigt sind,
Fig.3
eine weitere Ansicht des Zungenwächters, von der Innenseite der Maschine her gesehen,
wobei ein Plüschfadenführer bei der Zuführung eines Plüschgarns zu den Nadeln und
zu in der Arbeitsstellung befindlichen Plüschplatinen dargestellt ist, Fig. 4 eine
Draufsicht auf einen Teil der Maschine, gesehen in Richtung des Pfeils A der Fig.
1, zur Darstellung einer umlaufenden Steuertrommel, durch welche die jeweiligen
Plüschfadenführer und die Fadenklemm- und -schneidvorrichtung zur i-Ierstellung
eines sich über den halben Schlauchumfang erstreckenden Plüschs betätigt und gesteuert
werden, Fig. 5 einen teilweise geschnittenen Aufriß. gesehen in Richtung des Pfeils
B und nach Linie V-V der Fig.4, welche die Verbindungen zur Steuerung der gegeneinander
auswechselbaren Plüschfadenführer von der Hauptsteuertrommel aus erläutert, Fig.
6 eine Ansicht, gesehen in Richtung des Pfeils C der Fig. 4, Fig. 7 eine Teilansicht,
gesehen in Richtung des Pfeils D der Fig. 5, welche einen der Trommelhebel in den
Plüschfadenführer-Steuerverbindungen erläutert, Fig.8 eine Seitenansicht der zwei
gegeneinander auswechselbaren Plüschfadenführer, und zwar gesehen von der rechten
Seite der Fig. 4, Fig. 9 eine Vorderansicht einer mit Schlitzen versehenen Führungsplatte
zur Führung der Plüschfadenführer in ihre und aus ihren Zuführungsstellungen, Fig.
10 eine Seitenansicht der den Plüschfadenführern zugeordneten Fadenklemm- und -schneidvorrichtung,
Fig. 11 eine Teilansicht, welche die Verbindungen zur Betätigung des Abdeckschiebers
für das Schließen und Öffnen des Umfangsspalts im Zungenwächter darstellt, Fig.
12 eine Draufsicht auf die in Fig. 11 gezeigten Teile, gesehen in Richtung des Pfeils
E, und Fig. 13 ein Diagramm, welches die Arbeitsweise der Plüschvorrichtung während
der Bildung der Plüschmaschen mit den Maschen der glatten Ware zeigt.
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In Fig. 1 bezeichnet 1 den unteren oder Glattstrickzylinder der Maschine,
während der obere oder Rippstrickzylinder mit 2 bezeichnet ist. Zur Betätigung in
den Zylindern sind Doppelzungennadeln 3 vorgesehen. Zur Betätigung der Nadeln und
für ihre Übertragung von einem Zylinder zum anderen, je nach den jeweiligen Erfordernissen
der Strickarbeit, sind untere Schieber 4 und obere Schieber 5 vorgesehen. Mit 6
ist der untere Schloßmantel und mit 7 der obere Schloßmantel der Maschine bezeichnet.
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In Verbindung mit dem oberen Zylinder ist eine kreisförmige Reihe
langer flacher Plüschplatinen 8 senkrecht in einem in Längsrichtung genuteten zylindrischen
Träger 9 angeordnet, der innerhalb des oberen Nadelzylinders 2 starr befestigt ist.
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Wie in Fig. 13 gezeigt, weist jede Plüschplatine 8 etwa in der Mitte
zwischen ihren Enden einen Stützpunkt 8 a auf, der gegen die Rückseite der entsprechenden
Längsnut 9 cc im Träger 9 anliegt und eine Schwenkbewegung der Plüschplatine in
dieser Nut ermöglicht. Das obere Ende der Plüschplatine 8 ist mit einem senkrechten
Ansatz 8 b und einem waagerechten Ansatz 8 c versehen. An ihrem unteren Ende ist
jede Plüschplatine so gestaltet, daß sie einen fußähnlichen Ansatz 8 d mit einer
Spitze 8 e aufweist, der dazu dient, ein Plüschgarn T bei der Bildung einer Plüschmasche
zu halten. Ferner ist eine Schloßbahn 10 zwischen senkrecht in Abstand voneinander
befindlichen Schloßteilen 11 und 12 (Fig. 13) für das Zusammenwirken mit den Ansätzen
8 c angeordnet, um die Plüschplatinen 8 in der am besten in Fig. 3 gezeigten Höhenlage
zu halten, in welcher das Plüschgarn T über ihre Spitzen 8 e gelegt wird. Die beispielsweise
bei 13, 14, 15 und 16 dargestellten Schloßteile wirken auf die Rückseite der senkrechten
Ansätze 8 b, um das Zurückziehen der unteren Enden 8 d der Plüschplatinen in eine
Ruhestellung zu bewirken. Weitere waagerechte Ansätze der Plüschplatinen, wie die
beispielsweise bei 8f, 8g, 8 h und 8 i dargestellten, sind für das
Zusammenwirken mit Druckhebeln 17, 9.8, 19 und 20 vorgesehen, welche die oberen
Teile der Plüschplatinen zurückdrücken können, um auf diese Weise eine Auswärtsbewegung
der unteren Enden 8 d in eine Arbeitsstellung für verschiedene Aufgaben zu bewirken,
die jedoch im Rahmen der Erfindung nicht von Bedeutung sind.
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Der Zungenwächter der Maschine ist bei L dargestellt. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht dieser Wächter aus 2 Teilen, nämlich aus
einem Hauptteil 21, der an dem üblichen Wächterblock 22 (Fig. 1) befestigt und an
einem Ende so ausgeschnitten ist, daß in diesem ein offenendiger Umfangsspalt 23
vorhanden ist, und aus einem in Umfangsrichtung gleitbaren Abdeckschieber 24, der
zur Vorwärts- und Rückwärtsbewegung auf dem Zungenwächterblock 22 angeordnet ist
und unter der Wirkung einer Feder 25 (siehe Fig. 2) steht. Der Umfangsspalt 23 im
Hauptteil 21 befindet sich unmittelbar unterhalb des Wächterblocks 22 und
weist eine waagerecht liegende Oberseite 23 n sowie eine waagerecht liegende Unterseite
23 b auf, die in Höhenrichtung geeigneten Abstand voneinander haben, sowie ein in
geeigneter Weise abgerundetes geschlossenes inneres Ende 23 c. Am entgegengesetzten
offenen oder Eintrittsende des Spalts 23 ist dessen Unterseite 23 b so gestaltet,
daß eine verhältnismäßig dünne Lippe 26 vorhanden ist, die mit einer geeigneten
Krümmung ausgebildet ist, welche eine nockenartige Kante darstellt, um welche ein
Plüschgarn T in eine geeignete Zuführungsstellung durch den jeweiligen Plüschfadenführer
(d. h. durch den Fadenführer, der für die Zufuhr von Plüschgarn zu den Nadeln und
den Plüschplatinen bestimmt ist) gezogen wird und durch welche dieses Garn gleitend
zur Innenseite des mit einem Spalt ausgebildeten Zungenwächters L verlagert wird.
Der federgesteuerte gleitbare Abdeckschieber 24 des Zungenwächters ist mit einer
nach unten geneigten Vorderkante 24 a und mit einer waagerechten Unterkante 24 b
ausgebildet, die sich unmittelbar oberhalb der Haken 27a der Einschließplatinen
27 der Maschine befindet. Immer, wenn der Abdeckschieber 24 in Umfangsrichtung bewegt
wird, um das Eintrittsende des Umfangsspalts 23 (in der in Fig. 3 dargestellten
Weise) zu schließen, kommt die geneigte Vorderkante 24 n mit der abgerundeten Lippe
26 in Berührung.
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Bei dem dargestellten Beispiel sind zwei gegeneinander auswechselbare
Plüschfadenführer 28 und 29 vorgesehen, wobei der eine für die Zufuhr eines Plüschgarns
T zu den Nadeln 3 und zu den Plüschplatinen 8 bestimmt ist und der andere dazu dient,
in ähnlicher Weise ein weiteres Plüschgarn T' (Fig. 2) zuzuführen. Die Plüschgarne
T und T' können von
kontrastierenden Farben sein,
so daß durch wahlweise Betätigung der Plüschfadenführer 28 und 29 eines der beiden
Plüschgarne den Nadeln und den Plüschplatinen zugeführt und je nach den jeweiligen
Erfordernissen durch das andere ersetzt werden kann, z. B. bei der Herstellung waagerecht
gestreifter Plüschware. Gegebenenfalls können die Garne T und T' hinsichtlich Art,
Beschaffenheit oder/und Qualität voneinander abweichen. In jedem Falle sind beide
Plüschfadenführer 28 und 29 unter einer geeigneten Steuerung von der Hauptsteuertrommel
30 (Fig. 6 und 7) der Maschine aus betätigbar. Außerdem ist der Plüschfadenführer
29 im Bedarfsfalle von einer gesonderten Steuereinrichtung aus zur Herstellung einer
sich nur über den halben Schlauchumfang erstreckenden Plüscharbeit, wie nachstehend
näher beschrieben wird, betätigbar.
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Unmittelbar unterhalb des Abdeckschiebers 24 des mit einem Spalt versehenen
Zungenwächters L sind zwei senkrecht angeordnete Fadenklemm- und -schneidvorrichturgen
31 und 32 vorgesehen, von denen die eine, 31, zum Klemmen und Schneiden des Plüschgarns
T bestimmt ist und die andere, 32, zum Klemmen und Schneiden des Plüschgarns T'.
Jede dieser Vorrichtungen weist eine verlagerbare kombinierte Klemm- und Schneidklinge
33 auf, welche, wie in Fig. 10 dargestellt, mit einem seitlich abstehenden Ansatz
33 a versehen ist, der in einen geschlitzten Betätigungshebel 34 eingreift. Jeder
Hebel 34 ist bei 35 auf der einen Seite eines in geeigneter Weise genuteten Blocks
36 schwenkbar, in welchem die entsprechende Klinge 33 gleitbar angeordnet ist. Der
Block 36 ist beiden Klemm- und Schneidvorrichtungen 31, 32 gemeinsam, wobei jeder
Betätigungshebel 34 unter der Wirkung einer Zugfeder 37 (Fig. 10) steht und an seinem
hinteren Ende mit einem Betätigungsglied gelenkig verbunden ist. Die Betätigungsglieder
für die beiden Vorrichtungen 31, 32 sind mit 38 und 39 bezeichnet. Der gemeinsame
Block 36 ist mit einem nach rückwärts abstehenden Stift 36 a od. dgl. versehen,
an welchem die hinteren Enden der Federn 37 verankert sind. Immer wenn ein Plüschfaden
aus der Strickarbeit herausgenommen wird, gleitet er an der geneigten Vorderkante
24a des Abdeckschiebers 24 des Zungenwächters L nach unten und wird durch diese
in die entsprechende Klemm- und Schneidvorrichtung 31 oder 32 geführt. Der Abdeckschieber
24 hat ferner die Aufgabe, den Nadelzungen 3 a bei geöffnetem Nadelhaken eine ununterbrochene
Innenfläche darzubieten, um das Schließen dieser Zungen beim Rückwärtsstricken zu
verhindern und das Einlaßende des Umfangsspalts 23 für den vorangehend beschriebenen
Zweck abzuschließen.
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Hierbei sei erwähnt, daß ein Grundfadenführer 40
unmittelbar
unterhalb des mit einem Spalt versehenen Zungenwächters L für die Zuführung des
Grundgarns G unterhalb der Unterkante des Wächters vorgesehen ist. Wie in Fig. 2
dargestellt, sind dem Grundfadenführer 40 zwei weitere Fadenführer 41 und 42 einer
Garnwechselvorrichtung, z. B. zur Bildung waagerechter Streifen, an sich bekannter
Art mit Fadenklemm- und -schneidvorrichtungen 106 und 107 zugeordnet, die ähnlich
wie die Plüschfadenklemm-und -schneidvorrichtungen 31, 32 ausgebildet sein und in
nahezu gleicher Weise betätigt werden können. Die Grundfadenführer 41 und 42 liefern
die Grundgarne G1 und G2. Wie sich aus Fig. 2 und 4 ergibt, sind die den Plüschfadenführern
28 und 29 zugeordneten Klemm- und Schneidvorrichtungen 31 und 32 an einer Stelle
am Nadelkreis angeordnet, an welcher sich die Nadeln 3 gerade an dem nicht gezeigten
Abzugsschloßteil des Systems vorbeibewegt haben, während die den Grundfadenführern
40, 41 und 42
zugeordneten Klemm- und Schneidvorrichtungen an einer
Stelle des Nadelkreises angeordnet sind, an welcher sich die Nadeln dem Abzugsschloßteil
nähern.
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Der hintere Teil des Plüschfadenführers 28 erstreckt sich durch eine
Querbohrung eines waagerechten Bolzens 43, der in einem senkrecht geschlitzten Bauteil
44 um seine Achse frei drehbar ist. Nach der vorausgehenden Einstellung im Bolzen
43 wird der Plüschfadenführer 28 in seiner Lage durch eine Stellschraube 45 festgestellt.
Der geschlitzte Bauteil 44 ist selbst wieder um eine senkrechte Achse drehbar gelagert,
für welchen Zweck er mit einem nach unten abstehenden und gleichachsigen Schaft
46 ausgebildet ist, der in einer Hülse 47 frei drehbar ist, welche in einem waagerechten
Arm 48 angeordnet ist, der auf dem unteren Schloßmantel 6 befestigt ist. Der Plüschfadenführer
28 ist daher zur Auf- und Abbewegung um die Achse des Bolzens 43 schwenkbar, so
daß er gleichzeitig eine senkrechte und waagerechte Bewegung ausführen kann, wenn
er beim Ein- oder Auslegen des Plüschgarns T in den Umfangsspalt 23 des Zungenwächters
L hineinbewegt bzw. aus diesem zurückgezogen wird. Diese gleichzeitige senkrechte
und waagerechte Bewegung des Plüschfadenführers 28 wird durch einen geeignet gestalteten
kurvenförmigen Führungsschlitz 49 gesteuert, der in einer festen senkrechten Kurvenplatte
50 (Fig. 9) vorgesehen ist und durch den sich das hintere Ende des Plüschfadenführers
erstreckt. Die Kurvenplatte 50 ist am äußeren Ende des Armes 48 befestigt. Wenn
der Plüschfadenführer 28 aus seiner Ruhestellung in eine Zuführungsstellung bewegt
wird, bewegt er sich zuerst von der Klemm- und Schneidvorrichtung 31 nach oben an
der gekrümmten Lippe 26 der Unterseite 23 b des zu diesem Zeitpunkt offenen Umfangsspalts
23 im Hauptteil 21 des Zungenwächters vorbei nach oben und dann in den Spalt
und längs diesem so nahe als möglich an dessen Unterseite. Der Plüschfadenführer
28 bewegt sich längs des gleichen Weges, jedoch in der entgegengesetzten Richtung,
wenn er in seine Ruhestellung zurückgezogen wird.
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In ähnlicher Weise erstreckt sich der hintere Teil des zweiten Plüschfadenführers
29 durch eine Querbohrung eines kurzen Bolzens 51, der in einem senkrecht geschlitzten
seitlich abstehenden Teil 52a eines Bauteils 52 frei um seine Achse schwenkbar
ist. Eine Stellschraube 53 dient zur Feststellung des Plüschfadenführers 29 in seiner
Stellung in diesem Bauteil. Der letzterwähnte Bauteil sitzt auf der Oberfläche des
Armes 48 auf und besteht aus einem Stück mit dem oberen Ende der Hülse 47, die so
angeordnet ist, daß sie sich im Arm 48 um ihre Achse drehen kann. Der senkrecht
geschlitzte Bauteil 44 sitzt auf der Oberseite des Bauteils 52 auf. Der Schaft 46
und die Hülse 47 sind daher konzentrisch zur relativen und unabhängigen Drehbewegung
zueinander zusammen mit den von ihnen getragenen geschlitzten Bauteilen 44 und 52
angeordnet. Infolge dieser Ausbildung und Anordnung ist der Plüschfadenführer 29
zur Auf- und Abbewegung um die Achse des Bolzens 51 schwenkbar und kann daher gleichzeitig
eine senkrechte und waaerechte Bewegung ausführen, wenn er zum Ein-C,
oder
Auslegen des Plüschgarns T' in den Umfangsspalt 31 hineinbewegt bzw. aus diesem
zurückgezogen wird. Dabei werden die Bewegungen des Plüschfadenführers 29 durch
einen zweiten kurvenförmigen Führungsschlitz 54 in der senkrechten Kurvenplatte
50 gesteuert.
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Wie erwähnt, sind beide Plüschfadenführer im Bedarfsfalle von der
Hauptsteuertrommel 30 der Maschine aus betätigbar und steuerbar. Aus Fig. 4 und
5 ergibt sich, daß ein Ende des im senkrecht geschlitzten Bauteil 44 drehbaren Bolzens
43 sich radial durch das letztere erstreckt und ein Element bildet, durch welches
das Bauelement hin und her gedreht werden kann, um den Plüschfadenführer 28 in die
Zuführungsstellung innerhalb des Spalts 23 des Zungenwächters bzw. aus diesem heraus
zu bewegen. Zur Wirkung auf diese Verlängerung des Bolzens 43 ist ein Winkelhebel
55 vorgesehen, der bei 56 auf einem mit dem Arm 48 verbundenen Block 57 schwenkbar
ist und an dem, wie gezeigt, eine Feder 58 angreift. Ein Arm 55a des Winkelhebels
55 liegt Gegen den Bolzen 43 an, während dessen anderer Arm 55 b bei 59 mit
dem oberen Ende eines senkrechten Betätigungsgliedes 60 gelenkig verbunden ist.
Das untere Ende dieses Gliedes ist mit dem einen Arm 61a eines zweiarmigen Steuerhebels
61 verbunden, der um eine waagerechte Welle 62 (Fig. 5) schwenkbar angeordnet ist.
Der andere Arm 61 b des Steuerhebels ist, wie in Fig. 7 dargestellt, mit einer Spitze
61 c versehen, die für das Zusammenwirken mit einem Nocken oder mit Nocken 63 auf
der Hauptsteuertrommel bestimmt ist.
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In ähnlicher Weise ist in dem Bauteil 52 ein sich radial erstreckender
Bolzen 64 befestigt, so daß der Bauteil hin und her gedreht werden kann,
um den Plüschfadenführer 29 in seine Zuführungsstellung bzw. aus dieser heraus zu
bewegen. Auf den Bolzen 64 wirkt der Arm 65 a eines weiteren Winkelhebels
65, der im Block 57 schwenkbar gelagert ist und dessen Arm 65 b mit einem
Betätigungsglied 66 gelenkig verbunden ist. Der Winkelhebel 65 ist durch
eine Zugfeder 67 in geeigneter Weise gespannt. Das Betätigungsglied 66 ist mit einem
Steuerhebel 68 verbunden, welcher wie der Hebel 61 auf der Welle 62 angeordnet ist
und durch einen Nocken oder durch Nocken auf der Hauptsteuertrommel 30 betätigt
werden kann.
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Die den Plüschfadenführern 28 und 29 zugeordneten Klemm- und Schneidvorrichtungen
31, 32 können ebenfalls von der Hauptsteuertrommel 30 aus betätigt und gesteuert
werden, und zwar in der Weise, daß jedesmal, wenn einer der Plüschfadenführer aus
dem Umfangsspalt 23 im Zungenwächter in seine Ruhestellung zurückgezogen wird, das
entsprechende Plüschgarn geklemmt und abgeschnitten wird. Für diesen Zweck ist das
Betätigungsglied 38 der Vorrichtung 31 mit einem Steuerhebel 69 verbunden, der auf
der gemeinsamen Steuerhebelwelle 62 angeordnet ist und durch einen Nocken oder Nocken
auf der Hauptsteuertrommel betätigt werden kann. Obwohl dies zur Vereinfachung der
Darstellung nicht gezeigt ist, ist das Betätigungsglied 39 der Plüschfadenklemm-
und -schneidvorrichtung 32 auch nach unten verlängert und mit einem durch die Hauptsteuertrommel
betätigten Steuerhebel verbunden.
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Wie sich aus dem Vorangehenden ergibt, kann jeder der beiden Plüschfadenführer
28 und 29 (von denen jeder durch den anderen bei einem Garnwechselvorgang ersetzt
werden kann) verwendet werden: a) bei der Herstellung einer sich über den ganzen
Schlauchumfang erstreckenden Plüscharbeit, beispielsweise für einen Plüschrand oder
eine Plüschringspitze durch Stricken im Rundlauf, oder b) bei der Herstellung einer
Plüschferse oder -spitze durch hin- und hergehendes Stricken.
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Im Falle b) wird der gewählte Plüschfadenführer in den Spalt 23 am
Beginn der Fersen- oder Spitzentasche bewegt und kann in diesem Spalt (in welchem
er entweder in einer geeigneten Zuführungsstellung feststehen oder von Seite zu
Seite schwingen kann) bis zur Fertigstellung des Tasche verbleiben, worauf der Plüschfadenführer
zum Auslegen des Plüschgarns zurückgezogen wird. Das gewählte Plüschgarn wird daher
zusammen mit einem Grundgarn verstrickt, das unterhalb des Zungenwächters L ununterbrochen
für die ganze Ferse oder Spitze zugeführt und erst nach Fertigstellung der letzteren
geklemmt und abgeschnitten wird.
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Wenn einer der Plüschfadenführer 28 und 29 innerhalb des Umfangsspalts
23 beim hin- und hergehenden Stricken in seitliche Schwingungen versetzt werden
soll, kann eine geeignete Einrichtung, die ein solches Schwingen bewirkt, vorgesehen
werden. Beispielsweise kann dieses Schwingen von einer auf der Antriebswelle der
Maschine angeordneten Nockenscheibe aus über Zwischenverbindungen bewirkt werden.
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Für das Stricken eines sich über den halben Schlauchumfang erstreckenden
Plüschbereichs, beispielsweise der Hochferse oder Sohle eines Sockens, werden nur
der Plüschfadenführer 29, der das Plüschgarn T' zuführt, und die zugeordnete Klemm-
und Schneidvorrichtung 32 verwendet, welche für diesen Zweck in einem geeigneten
zeitlichen Verhältnis nicht von der Hauptsteuertrommel 30 aus betätigt und gesteuert
werden, sondern von einer kleinen und unabhängigen Steuertrommel, beispielsweise
von der bei 70 in Fig. 4, 5 und 6 dargestellten Art, welche nur zu bestimmten Zeiten
mit einer Drehzahl 1:1 mit Bezug auf die umlaufenden Nadelzylinder der Maschine
angetrieben werden kann.
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Beim Stricken eines sich über den halben Schlauchumfang erstreckenden
Plüschbereichs wird der Plüschfadenführer 29 in den Umfangsspalt 23 bewegt, um das
Plüschgarn T' der Fersen- und Spitzengruppe der Nadeln und den zugeordneten Plüschplatinen
8 in jeder Maschenreihe zuzuführen, und wird nach Vorbeigang dieser Nadelgruppe
aus dem Spalt in jeder Maschenreihe zurückgezogen, um das Plüschgarn auszulegen
und es in die Klemm- und Schneidvorrichtung zu bringen, in welcher es am Ende der
erwähnten Nadelgruppe abgeschnitten wird.
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Aus Fig. 4, 5 und 6 ergibt sich, daß die kleine Steuertrommel 70 frei
auf einer senkrechten Antriebsspindel 71 angeordnet ist, die von einem Hauptzahnrad
72 (Fig. 6) über ein Ritzel 73 angetrieben werden kann. Die Steuertrommel
70 ist auf einem Rahmen 74 angeordnet, in welchem die Spindel 71 in
geeigneter Weise gelagert ist. Mit dem oberen Ende dieser Spindel ist ein umlaufendes
Kupplungselement 75 verkeilt, das für den Eingriff mit einem zugehörigen Kupplungsteil
der Steuertrommel 70 zu entsprechenden Zeiten unter der Steuerung der Hauptsteuertrommel
30 abgesenkt bzw. außer Eingriff angehoben werden kann. Für diesen Zweck ist das
Kupplungselement
75 mit einer Umfangsnut 76 zur Aufnahme von Stiften
oder Rollen an einem gegabelten Kupplungsbetätigungshebel 77 (Fig. 6) versehen.
Der Kupplungsbetätigungshebe177 ist bei 78 schwenkbar gelagert und durch ein Glied
79 mit einem Steuerhebel 80 verbunden, der mit einer Spitze 80 a für das Zusammenwirken
mit einem Nocken oder mit Nocken 81 auf der Hauptsteuertrommel ausgebildet ist.
Daher wird jedesmal, wenn ein sich über den halben Schlauchumfang erstreckender
Plüschbereich hergestellt werden soll, das Kupplungselement 75 bewegt, um die Steuertrommel
70 mit der Spindel 71 zu verbinden. Die Steuertrommel 70 ist stufenförmig
ausgebildet und mit einem geeignet gestalteten äußeren Nocken 82 sowie mit einem
inneren Nocken 83 versehen. Der äußere Nocken 82 ist für das Zusammenwirken mit
einer Rolle 84 bestimmt, die an dem einen Arm 85 a eines Winkelhebels 85
gelagert ist, welcher an einem Halter 86 schwenkbar ist, der auf dem Rahmen 74 angeordnet
ist bzw. mit diesem aus einem Stück besteht. Der andere Arm 85 b des Winkelhebels
ist über ein Glied 87 mit einem Arm 88a (Fig. 8) verbunden, der an einer Hülse 88
ausgebildet ist, welche durch eine Schraube 89 starr am unteren Ende der Hülse 47
befestigt ist, die mit dem drehbaren, den Plüschfadenführer 29 tragenden Bauelement
52 fest verbunden ist bzw. mit diesem aus einem Stück besteht. Der innere Nocken
83 ist dagegen für das Zusammenwirken mit einer Rolle 90 bestimmt, die an
dem einen Arm 91 a eines zweiarmigen Hebels 91 gelagert ist, dessen anderer Arm
91 b gelenkig mit dem unteren Ende des Betätigungsgliedes 39 der Klemm- und Schneidvorrichtung
32 verbunden ist.
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Der vorangehend beschriebene bewegliche Abdeckschieber 24 des Zungenwächters
L wird während des Pendelgangs von einem auf dem drehbaren oberen Zylinder 2 (siehe
Fig. 12) befestigten Nocken 92 betätigt. Dieser Nocken 92 wirkt auf einen sich selbst
einstellenden Hebel 93, der bei 94 auf der oberen Platte 95 der Maschine schwenkbar
gelagert und durch eine Feder 96 so gesteuert wird, daß er normalerweise in einer
Mittellage gehalten und in diese zurückgeführt wird, nachdem er durch den Nocken
92 in der einen oder in der anderen Richtung verschwenkt und wieder freigegeben
worden ist. Die Feder 96 ist eine Zugfeder und an Nasen verankert und zwischen diesen
gespannt, die an zwei kleinen sich übergreifenden Hebeln 97, 98 vorgesehen sind,
welche bei 99 und 100 auf der oberen Platte 95 schwenkbar und so angeordnet sind,
daß sie an ihren Arbeitsenden auf entgegengesetzte Seiten eines Stifts 101 wirken,
der in dem dem Nocken 92 abgekehrten Ende des Hebels 93 befestigt ist. Auf einem
Halter 102 auf der oberen Platte 95 ist benachbart dem Mittellagehebel 93
ein zweiarmiger Hebel 103 gelagert, dessen einer Arm 103 a so angeordnet
ist, daß er durch den Mittellagehebe193 jedesmal, wenn dieser seitlich durch den
Nocken 92 während eines Rückhubes des oberen Zylinders 2 verschwenkt wird, gefangen
und gedreht wird. Wie ersichtlich, wird bei jedem Vorwärtshub des oberen Zylinders
2 der Mittellagehebel 93 (in der entgegengesetzten Richtung) ebenfalls verschwenkt,
jedoch ist in diesem Falle seine Schwenkbewegung keine Arbeitsbewegung. Der zweiarmige
Hebe1103, der mit einem Fuß 103b ausgebildet ist, welcher so angeordnet ist, daß
er auf der oberen Platte 95 zur Auflage kommt und dadurch die normale Lage dieses
Hebels und damit auch die Stellung des Abdeck-Schiebers 24 des Zungenwächters L,
in welcher der Spalt 23 offen ist, bestimmt, ist durch ein sich nach unten erstreckendes
Glied 104 mit einem Winkelhebel 105 (Fig. 11) verbunden, der auf dem oberen Schloßmantel
7 gelagert ist. Der Arm 105a dieses Winkelhebels 105 wirkt auf den Abdeckschieber
24, um diesen bei jedem Rückhub der Zylinder beim Stricken im Pendelgang in die
Stellung zu bewegen. in welcher der Spalt geschlossen ist.
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Die übliche Garnwechselvorrichtung für die Zuführung eines gewählten
Grundgarns ist in Fig. 5 schematisch bei S angedeutet.
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Der unterhalb des Zungenwächters L befindliche Grundfadenführer 40,
41 oder 42 kann so angeordnet werden, daß er in eine Stellung federt, welche mit
der Mitte des Zungenwächters bei der Herstellung einer Ferse oder einer Spitze zusammenfällt.
Beim Stricken der übrigen Teile der Ware kann der jeweils zuführende Grundfadenführer
selbsttätig durch von der Hauptsteuertrommel aus gesteuerte Verbindungen nach links
aus seiner Fersen- und Spitzenstellung bewegt werden.