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Anordnung zum zeitweiligen Tarnen und Enttarnen der Start- und Landebahnen
von Flugplätzen Bekanntlich müssen im Kriegsfall auch die Start-und Landebahnen
von Flugplätzen durch entsprechende Tarnung der umgebenden Natur möglichst weitgehend
angepaßt werden. Im Falle einer Tarnung mit herkömmlichen Mitteln können aber die
Piloten der die Flugplätze berechtigterweise benutzenden Flugzeuge beim Starten
das für das rechtzeitige Abheben vom Boden wichtige Ende der Startbahn und beim
Landen die Landebahn und ihren für das Aufsetzen wichtigen Anfang bzw. ihr für das
Ausrollen maßgebende Ende nicht erkennen. Daraus erwächst die Forderung, die Start-
und Landebahnen so zu tarnen, daß sie zeitweilig, d. h. für die Start- und Landezeiten,
enttarnt werden können.
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Bei herkömmlicher Tarnung werden in aller Regel auf die Start- und
Landebahnen festhaftende Tarnanstriche aufgebracht, die nicht entfernt werden können.
Das ist für den Flugbetrieb bei Nacht und bei Dämmerung nicht von besonderer Bedeutung,
da praktisch sämtliche Flugplätze Flugplatzbefeuerungen aufweisen, deren Lichtquellen
in verschiedenster Weise unter, neben, vor oder hinter den Start- und Landebahnen
angeordnet sind und im Gefahrfalle durch die dazugehörigen Schalter nur zeitweilig,
nämlich nur zum Starten und Landen der den Flugplatz berechtigterweise benutzenden
Flugzeuge, eingeschaltet, sonst aber ausgeschaltet werden.
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Die Erfindung zielt auf eine Anordnung ab, mit deren Hilfe auch bei
Tageslicht ein zeitweiliges Enttarnen und Tarnen der mit Orientierungszeichen versehenen
Start- und Landebahnen ermöglicht wird.
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Bei der Schaffung der erstrebten Anordnungen sind folgende Grundforderungen
zu erfüllen: a) Sie müssen bei jedem Wetter zuverlässig und schnell und mit geringstmöglichem
Personalaufwand bedienbar sein.
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b) Sie müssen, natürlich stärkere Nebel und Niederschläge ausgenommen,
sonst bei jedem Wetter ausreichend erkennbar und damit zuverlässig wirksam sein.
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c) Sie müssen für beide auf ihnen möglichen Start-und Landerichtungen
wirksam und bedienbar sein.
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d) Sie müssen derartig verschleißfest und stark gestaltet sein, daß
sie durch den Start- und Landevorgang, insbesondere das Überrollen, nicht beschädigt,
nicht zerstört oder in ihrer Wirkung herabgesetzt werden.
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e) Sie müssen andererseits so gestaltet sein, daß sie den Start- und
Landevorgang weder behindern noch gefährden.
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f) Sie sollen bei etwa doch eintretenden Schäden mit möglichst einfachen
Mitteln ausgebessert werden können.
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g) Sie sollen möglichst mit einfachen feldmäßigen Mitteln herzustellen
und auszubessern sein. Grundsätzlich besteht die Erfindung darin, daß die Anordnung
zum zeitweiligen Tarnen und Enttarnen außer Schaltern, die bei Flugplätzen in bekannter
Weise zum Ein- und Ausschalten von den für die Nacht und die Dunkelheit bestimmten
Lichtquellen der sogenanntenFlugplatzbefeuerung vorgesehen sind, mechanisch und/oder
elektrisch und/oder pneumatisch betätigbare Vorrichtungen zum schnellen, mindestens
teilweisen Wirksammachen und Unwirksammachen (Enttarnen und Tarnen) von bei Tageslicht
erkennbaren Orientierungszeichen aufweist.
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Gemäß einer einfachen, gegebenenfalls feldmäßig herstellbaren Ausführungsform
der Erfindung sind als bei Tage erkennbare Orientierungszeichen Teile der Start-
und Landebahnen und/oder vor bzw. hinter oder neben diesen liegende Flächen mit
hellem Anstrich versehen, denen mehrere mit üblichen Tarnmitteln, wie Tarnnetzen
und Tarnplanen, ausgerüstete Rahmengestelle zugeordnet sind, die quer zur Bahnrichtung
oder in Bahnrichtung leicht cinsetz- und entfernbar, beispielweise gleit- oder rollbar
sind.
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Um das Hin- und Herbewegen der mit Tarnnetzen oder Tarnplanen ausgerüsteten
Rahmengestelle auf möglichst rasche, einfache und wenig Personal erfordernde Weise
durchführen zu können, sind nach einer Weiterbildung der Erfindung die Rahmengestelle
mit vorzugsweise mehreren endlosen Zuggliedern, wie Seilen, Ketten u. dgl., verbunden,
die in schmalen Querrinnen unterhalb der Bahnoberfläche bewegbar
verlegt
sind und von Hand oder maschinell, vorzugsweise elektromotorisch, in beiden Richtungen
antreibbar sind.
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Eine weitere, ebenfalls feldmäßig anwendbare Ausführungsform der Erfindung
besteht darin, daß die als bei Tage erkennbare Orientierungszeichen dienenden Flächen
bzw. Bahnteile aufeinanderfolgende Streifen, und zwar abwechselnd helle Streifen
und mit Tarnung versehene Streifen, aufweisen und daß darüber vorzugsweise mehrere
Tarnplanen angeordnet sind, die ebenfalls aufeinanderfolgende Streifen aufweisen,
wobei diese Streifen den Streifen der Flächen und Bahnteile entsprechen und gegebenenfalls
mit einigen Öffnungen unregelmäßiger Form, Größe und Verteilung versehen sind und
quer zur Richtung der Streifen um nur eine Streifenbreite verschiebbar sind. Diese
Ausführungsform bietet den besonderen Vorteil, daß die Verschiebewege der Tarnnetze
und -planen kurz sind und diese daher mit relativ geringem Arbeitsaufwand bewegt
werden können.
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Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind auf den zu tarnenden
und zu enttarnenden Flächen bzw. Bahnteilen Tarnplanen, die zeitweilig willkürlich
aufricht- oder umlegbar Sichtlappen in Blatt-, Streifen oder ähnlicher Form aufweisen,
in einer das Befahren mit Flugzeugen gestattenden Weise befestigt, wobei die beim
Aufrichten sichtbar werdende Unterseite der Lappen und/oder die von ihnen beim Aufrichten
freigelegten Bahnteile hell gefärbt sind.
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Auf sehr einfache, gegebenenfalls sogar feldmäßige Weise kann das
Aufrichten bzw. Umlegen der Sichtlappen dadurch erzielt werden, daß die Sichtlappen
der Tarnplanen oder -netze an ihrer Unterseite abwärts gerichtete Fortsätze in Gestalt
von Versteifungen, stäbchenartigen Vorsprüngen u. dgl. aufweisen und daß die Tarnplanen
oder -netze in oder gegen die waagerechte Richtung der Vorsprünge von Hand oder
mechanisch, in letzterem Falle elektromagnetisch oder motorisch verschiebbar sind.
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Eine leichte Fernbedienbarkeit ergibt sich, wenn zum Aufrichten bzw.
Umlegen der Sichtlappen der Tarnplanen oder -netze unterhalb oder neben diesen angeordnete
Blasdüsen dienen, die über Rohr- und Schlauchleitungen von einem oder mehreren zeitweilig
einschaltbaren Gebläsen gespeist werden.
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Natürlich kann man das Aufrichten bzw. Umlegen der Sichtlappen mit
beliebigen anderen Mitteln, z. B. mittels unter ihnen angeordneter, vorzugsweise
elektrostatischer oder elektromagnetischer Mittel bewirken, wobei dann die Sichtlappen
auf diese Mittel ansprechende Ausrüstungen, insbesondere metallische Belegungen
aufweisen müssen.
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Bei allen eben geschilderten Anordnungen dienen erfindungsgemäß zur
Befestigung der mit aufrichtbaren Sichtlappen versehenen Tarnplanen oder -netze
grobmaschige Gitterrahmen oder -netze, die so ausgebildet sind, daß sie ein Befahren
durch die Flugzeuge gestatten und deren Gitterzwischenräume bzw. Netzmaschen mit
der Größe, Form und Verteilung der Sichtlappen in einem für die Entfernung ausreichenden
Maße übereinstimmen. Auf diese Weise wird gesichert, daß weder eine Beschädigung
der Tarnmittel noch eine Störung des Startens und Landens auftreten.
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Die Erfindung sowie einige Ausführungsbeispiele werden an Hand der
schematischen Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt Fig. 1 ein grundsätzliches
Schema der Möglichkeiten für das Tarnen und Enttarnen der Start- und Landebahnen,
Fig: 2 eine Ausführungsform der Erfindung, Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der
Erfindung mit Draufsichten auf die Landebahnen selbst, ohne bzw. mit leicht entfernbaren
Tarnmitteln, in Tarnlage, Fig. 4 die gleiche Ausführungsform der Erfindung mit Draufsicht
auf die Landebahnen mit den Tarnmitteln in Enttarnlage und Fig. 5 eine andere Ausführungsform
der Erfindung in mehreren Variationen.
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Die in Fig. 1 dargestellte Start- und Landebahn 1, die in ihrer gesamten
Länge getarnt ist, beispielsweise mittels üblicher, durch Schraffur angedeuteter
Färbung, soll sowohl in Richtung des Pfeiles A als auch in Richtung des Pfeiles
B zum Landen und Starten benutzbar sein. Die Bahn 1 besitzt an beiden Enden Teilstücke
2, die mit leicht unwirksam zu machenden, durch entgegengesetzte Schraffur angedeuteten
Tarnmitteln ausgerüstet sind. Außer oder an Stelle der Teilstücke 2 können in Verlängerung
der Bahn 1 bzw. neben deren Enden zusätzliche Flächen 3 bzw. 4 und 5 vorgesehen
sein, die mit den bereits erwähnten Tarnmitteln ausgerüstet werden. Bei ausreichender
Aufhebung der Tarnwirkung an den Teilstücken 2 oder den Flächen 3, 4 und 5 kann
der Flugzeugführer deutlich erkennen, daß sein Flugzeug beim Landen an den Linien
a aufsetzen und anhalten bzw. beim Starten von der Landebahn sich abheben muß.
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Gemäß der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der Erfindung befinden
sich auf dem nicht mit Tarnfarbe versehenen, also hellen Endstück 2 der Bahn 1 nebeneinander
zwei und mehr Paare von nur angedeuteten Rahmengestellen 6, die mit durch Schrafiur
angedeuteten Tarnplanen oder -netzen bespannt sind, nur wenige Zentimeter über den
Boden ragen und an ihrer Unterseite mit nicht gezeichneten Rollen oder Kufen versehen
sind. Die beiden Gestelle 6 jedes Paares sind einander entgegengesetzt quer zur
Bahn bewegbahr, so daß sie aus der linken Tarnstellung in die rechte Enttarnstellung
oder umgekehrt verbracht werden können. Das Bewegen der Rahmengestelle kann feldmäßig
durch Mannschaften bewirkt werden. Hierbei dienen zweckmäßig zur Erleichterung und
Beschleunigung des Tarn- und Enttarnvorganges mechanische Hilfsmittel, beispielsweise
an den Rahmengestellen 6 befestigte endlose Zugglieder 7, die beispielsweise als
Ketten oder Seile ausgebildet sind und in schmalen Querrinnen 8 der Bahnstücke 2
bzw. in darunter befindlichen Rohren laufen. Die Zugglieder 7 stehen in Wirkverbindung
mit Zahnrädern 9, die auf durch Handkurbeln 10 drehbaren Wellen 11 sitzen, und sie
werden durch unterhalb der Bahnoberfläche in der Bahnmitte in diese eingelassene,
auf Achsen 12 drehbare Räder oder Rollen 13 umgelenkt. Um jede Störung des Landens
oder Startens durch die Querrinnen 8, die Zugglieder? und die Teile 12,13 zu verhindern,
können nicht gezeichnete, umklappbare Platten vorgesehen werden, mit deren Hilfe
die genannten Teile beim Enttarnen abgedeckt werden. Selbstverständlich können die
Antriebe 9, 10, 11 statt von Hand auch maschinell betätigt werden, vorzugsweise
durch reversierbare elektrische Motoren, die von einer Befehlsstelle aus ein-, aus-
und umschaltbar sind.
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Bei der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsform weist das
linke Endstück der Bahn 1, wie
der obere Teil von Fig. 3 erkennen
läßt, miteinander abwechselnde helle Querstreifen 21 und mit Tarnfarbe versehene
Querstreifen 22 auf. Zum Abdecken des Endstückes dient eine Tarnplane, die aus miteinander
abwechselnden, bezüglich ihrer Breite mit den Querstreifen 21, 22 der Bahnstücke
übereinstimmenden Querstreifen 14, 15 zusammengesetzt ist und in Bahnlängsrichtung
um eine Streifenbreite 15 vor- und zurückbewegbar ist. Die Querstreifen 14 sind
völlig dicht, während die Querstreifen 15 mit regelmäßigen oder, wie gezeigt, unregelmäßigen
Öffnungen versehen sind. In der Tarnstellung der Plane 14,15 (Fig. 3 unten) decken
ihre dichten Querstreifen 14 die hellen Querstreifen 21 des Bahnenstückes ab, und
ihre mit Öffnungen versehenen Querstreifen 15 liegen auf den mit Tarnfarbe versehenen
Querstreifen 22 des Bahnstückes.
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Dieses ist daher über seine ganze Fläche getarnt. In der nach links
verschobenen Enttarnstellung der Plane 14, 15 entsprechend Fig. 4 dagegen liegen
ihre dichten Querstreifen 14 auf den mit Tarnfarbe versehenen Querstreifen 22 des
Bahnendstückes, während der an die Landebahn 1 unmittelbar anstoßende helle Bahnquerstreifen
21 völlig enttarnt wird, die mit Öffnungen versehenen Tarnplanenquerstreifen 15
auf den hellen Querstreifen 21 des Bahnendstückes liegen und durch die Öffnungen
hindurch die helle Färbung dieses Stückes deutlich erkennen lassen. Dadurch wird
dem Flugzeugführer die Orientierung gut ermöglicht und insbesondere auch durch den
vordersten völlig enttarnten, also durchgehend hellen Tarnquerstreifen 21 der Beginn
der eigentlichen Landebahn 1 einwandfrei angezeigt.
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Die Bewegung der Tarnplane kann von Hand erfolgen. Es ist jedoch ohne
weiteres möglich, auch hier maschinellen, insbesondere von fern steuerbaren Antrieb
vorzusehen. Übrigens kann man auch die Querstreifung durch eine Längsstreifung ersetzen
und die Tarnplane quer zur Bahn verschiebbar anordnen. In diesem Falle ist ein ähnlicher
Antrieb wie der in Fig. 2 gezeigte verwendbar.
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In Fig. 5 ist eine Ausführungsform der Erfindung gezeigt, bei der
auf das linke Bahnendstück eine aus mehreren miteinander verbundenen oder auch voneinander
unabhängigen Längsstreifen 16, 17, 18 und 19 bestehende Tarnplane aufgelegt ist.
Diese weist blatt- oder keilförmige Stanzschnitte auf, so daß sich entsprechend
geformte Lappen 20 ergeben.
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Diese können in nachstehend beschriebener Weise zum Landen bzw. Starten
aufgerichtet werden und lassen dann ihre Unterseite erkennen, die weiß gefärbt ist.
Da gleichzeitig Teile des darunterliegenden Bahnendstückes sichtbar werden, empfiehlt
es sich, auch dieses hell zu gestalten. Bei Betonbahnen erfolgt das Aufhellen durch
einen weißen Anstrich, bei feldmäßigen, z. B. mit Grasnarbe bedeckten Bahnen durch
Spritzen mit weißer Farbe.
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Während bei den Längsstreifen 16 und 19 die Spitzen der Lappen nach
links gerichtet sind, stehen bei den Längsstreifen 17 und 18 die Spitzen der Lappen
20 nach rechts. Bei Landemanövern in Richtung des Pfeiles C werden die Lappen 20
der Längsstreifen 16 und 19, bei Landungen in Richtung des Pfeiles D die Lappen
20 der Längsstreifen 17 und 18 aufgerichtet, um so den Flugzeugführer durch die
ihm entgegenstehenden weißen Unterseiten der Lappen und gegebenenfalls durch die
hierbei sichtbar werdenden Flecke des hellen Bahnendstückes einzuweisen. Natürlich
kann man die Richtung der Lappen streifenweise vertauschen und insbesondere miteinander
abwechseln lassen.
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Zum Aufrichten der Lappen 20 sind diese bei der in den Streifen 16,
17 gezeichneten Anordnung mit an der Unterseite befestigten, aus Metall, Kunststoff
od. dgl. bestehenden Stäbchen 21 ausgerüstet, die, von den Spitzen aus gesehen,
frei nach hinten und etwas nach unten ragen. Bewegt man die Plane 16 in Richtung
des Pfeiles C, dann greifen die freien Enden der Stäbchen 21 in die Bahnfläche ein
und werden durch den Zug an der Plane hochgestemmt. Sie richten dabei die Lappen
20 auf, und die weißen Unterseiten dieser Lappen 20 werden sichtbar. Bei Anwendung
der geschilderten Planen auf Betonbahnen kann man die freien Enden der Stäbchen
21 aufrauhen oder mit Haftmitteln, beispielsweise Kappen aus Gummi, versehen.
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Die Anordnung bei dem Streifen 17 stimmt mit der beim Streifen 16
überein bis auf die entgegengesetzte Richtung der Lappenspitzen und der Stäbchen
21. Diese hat den Zweck, auch bei Landungen in entgegengesetzter Pfeilrichtung D
und beim Ziehen in dieser Richtung eine deutliche Kennzeichnung des Bahnendstückes
zu ermöglichen. Das Ziehen der Streifen 16, 17 kann gemeinsam erfolgen, da ja stets
nur die der jeweiligen Zugrichtung entsprechenden Lappen zur Wirkung kommen. Zur
Verringerung der Arbeit aber kann es zweckmäßiger sein, die einzelnen Streifen je
für sich bewegbar zu machen. Bei feldmäßigem Gebrauch können wiederum die Männer
einer dazu abgestellten Einheit die Verschiebung der Teilstrecken 16, 17
durchführen. Ebenso kann auch diese Arbeit maschinell bewirkt und ferngesteuert
werden.
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Bei der Anordnung im Teilstreifen 19 ist ein Druckluftleitungsnetz
22 vorgesehen, das unter die Lappen 20 führt und dort mit nur angedeuteten Blasdüsen
23 ausgerüstet ist. Je nachdem, ob die Leitungen zum Streifen 19 oder die zum Streifen
18 eingeschaltet werden, bei dem die gleiche Ausrüstung wie bei Streifen 19 zu unterstellen
ist, werden entweder die Lappen 20 des Streifens 19 für die Landerichtung C oder
die Lappen 20 des Streifens 18 für die Landerichtung D aufgerichtet.
Damit die Lappen desjenigen Streifens, der nicht zur Einweisung der Flugzeuge dienen
soll, auf jeden Fall unsichtbar bleiben, empfiehlt es sich, bei diesen Streifen
die Luftdruckleitungen auf Sog zu stellen, so daß die Lappen an die Oberfläche des
Bahnendstückes herangesaugt werden.
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An Stelle der geschilderten und dargestellten Vorrichtungen zum Aufrichten
der Lappen 20 können auch andere Betätigungsmittel, insbesondere elektrostatische
oder elektromagnetische Mittel Verwendung finden. Dann müssen die Lappen mit auf
die andersartigen Betätigungsmittel ansprechenden Mitteln ausgerüstet werden, beispielsweise
mit metallischen Belegungen.
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Der Blasdruck, der Ansaugzug und die sonstigen auf die Lappen ausgeübten
Verstellkräfte sind so zu wählen, daß die Lappen weder durch atmosphärische Bodenwinde
noch durch die von den Flugzeugen erzeugten Luftbewegungen ungewollt aufgerichtet
oder niedergedrückt werden.
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Endlich ist es empfehlenswert, Mittel vorzusehen, die eine Beschädigung
der Tarnplatten und ihrer Lappen bzw. eine Störung oder Behinderung der Flugzeuge
verhindern. Zu diesem Zweck können die mit
Lappen ausgerüsteten
Tarnplanen mit Gitterrahmen oder Maschennetzen bedeckt werden, deren Öffnungen bzw.
Maschen mit der Lage und Größe der Lappen übereinstimmen müssen. Im Streifen 18
ist beispielsweise ein Maschennetz 24 mit sechseckigen Maschen eingezeichnet.