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DE1133281B - Anordnung zum zeitweiligen Tarnen und Enttarnen der Start- und Landebahnen von Flugplaetzen - Google Patents

Anordnung zum zeitweiligen Tarnen und Enttarnen der Start- und Landebahnen von Flugplaetzen

Info

Publication number
DE1133281B
DE1133281B DEO7620A DEO0007620A DE1133281B DE 1133281 B DE1133281 B DE 1133281B DE O7620 A DEO7620 A DE O7620A DE O0007620 A DEO0007620 A DE O0007620A DE 1133281 B DE1133281 B DE 1133281B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
camouflage
flaps
arrangement according
nets
viewing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEO7620A
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Wilcke
Hans Von Ahlfen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
OBERNDORFER GARDINEN und SPITZ
Original Assignee
OBERNDORFER GARDINEN und SPITZ
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by OBERNDORFER GARDINEN und SPITZ filed Critical OBERNDORFER GARDINEN und SPITZ
Priority to DEO7620A priority Critical patent/DE1133281B/de
Publication of DE1133281B publication Critical patent/DE1133281B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H3/00Camouflage, i.e. means or methods for concealment or disguise
    • F41H3/02Flexible, e.g. fabric covers, e.g. screens, nets characterised by their material or structure

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

  • Anordnung zum zeitweiligen Tarnen und Enttarnen der Start- und Landebahnen von Flugplätzen Bekanntlich müssen im Kriegsfall auch die Start-und Landebahnen von Flugplätzen durch entsprechende Tarnung der umgebenden Natur möglichst weitgehend angepaßt werden. Im Falle einer Tarnung mit herkömmlichen Mitteln können aber die Piloten der die Flugplätze berechtigterweise benutzenden Flugzeuge beim Starten das für das rechtzeitige Abheben vom Boden wichtige Ende der Startbahn und beim Landen die Landebahn und ihren für das Aufsetzen wichtigen Anfang bzw. ihr für das Ausrollen maßgebende Ende nicht erkennen. Daraus erwächst die Forderung, die Start- und Landebahnen so zu tarnen, daß sie zeitweilig, d. h. für die Start- und Landezeiten, enttarnt werden können.
  • Bei herkömmlicher Tarnung werden in aller Regel auf die Start- und Landebahnen festhaftende Tarnanstriche aufgebracht, die nicht entfernt werden können. Das ist für den Flugbetrieb bei Nacht und bei Dämmerung nicht von besonderer Bedeutung, da praktisch sämtliche Flugplätze Flugplatzbefeuerungen aufweisen, deren Lichtquellen in verschiedenster Weise unter, neben, vor oder hinter den Start- und Landebahnen angeordnet sind und im Gefahrfalle durch die dazugehörigen Schalter nur zeitweilig, nämlich nur zum Starten und Landen der den Flugplatz berechtigterweise benutzenden Flugzeuge, eingeschaltet, sonst aber ausgeschaltet werden.
  • Die Erfindung zielt auf eine Anordnung ab, mit deren Hilfe auch bei Tageslicht ein zeitweiliges Enttarnen und Tarnen der mit Orientierungszeichen versehenen Start- und Landebahnen ermöglicht wird.
  • Bei der Schaffung der erstrebten Anordnungen sind folgende Grundforderungen zu erfüllen: a) Sie müssen bei jedem Wetter zuverlässig und schnell und mit geringstmöglichem Personalaufwand bedienbar sein.
  • b) Sie müssen, natürlich stärkere Nebel und Niederschläge ausgenommen, sonst bei jedem Wetter ausreichend erkennbar und damit zuverlässig wirksam sein.
  • c) Sie müssen für beide auf ihnen möglichen Start-und Landerichtungen wirksam und bedienbar sein.
  • d) Sie müssen derartig verschleißfest und stark gestaltet sein, daß sie durch den Start- und Landevorgang, insbesondere das Überrollen, nicht beschädigt, nicht zerstört oder in ihrer Wirkung herabgesetzt werden.
  • e) Sie müssen andererseits so gestaltet sein, daß sie den Start- und Landevorgang weder behindern noch gefährden.
  • f) Sie sollen bei etwa doch eintretenden Schäden mit möglichst einfachen Mitteln ausgebessert werden können.
  • g) Sie sollen möglichst mit einfachen feldmäßigen Mitteln herzustellen und auszubessern sein. Grundsätzlich besteht die Erfindung darin, daß die Anordnung zum zeitweiligen Tarnen und Enttarnen außer Schaltern, die bei Flugplätzen in bekannter Weise zum Ein- und Ausschalten von den für die Nacht und die Dunkelheit bestimmten Lichtquellen der sogenanntenFlugplatzbefeuerung vorgesehen sind, mechanisch und/oder elektrisch und/oder pneumatisch betätigbare Vorrichtungen zum schnellen, mindestens teilweisen Wirksammachen und Unwirksammachen (Enttarnen und Tarnen) von bei Tageslicht erkennbaren Orientierungszeichen aufweist.
  • Gemäß einer einfachen, gegebenenfalls feldmäßig herstellbaren Ausführungsform der Erfindung sind als bei Tage erkennbare Orientierungszeichen Teile der Start- und Landebahnen und/oder vor bzw. hinter oder neben diesen liegende Flächen mit hellem Anstrich versehen, denen mehrere mit üblichen Tarnmitteln, wie Tarnnetzen und Tarnplanen, ausgerüstete Rahmengestelle zugeordnet sind, die quer zur Bahnrichtung oder in Bahnrichtung leicht cinsetz- und entfernbar, beispielweise gleit- oder rollbar sind.
  • Um das Hin- und Herbewegen der mit Tarnnetzen oder Tarnplanen ausgerüsteten Rahmengestelle auf möglichst rasche, einfache und wenig Personal erfordernde Weise durchführen zu können, sind nach einer Weiterbildung der Erfindung die Rahmengestelle mit vorzugsweise mehreren endlosen Zuggliedern, wie Seilen, Ketten u. dgl., verbunden, die in schmalen Querrinnen unterhalb der Bahnoberfläche bewegbar verlegt sind und von Hand oder maschinell, vorzugsweise elektromotorisch, in beiden Richtungen antreibbar sind.
  • Eine weitere, ebenfalls feldmäßig anwendbare Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß die als bei Tage erkennbare Orientierungszeichen dienenden Flächen bzw. Bahnteile aufeinanderfolgende Streifen, und zwar abwechselnd helle Streifen und mit Tarnung versehene Streifen, aufweisen und daß darüber vorzugsweise mehrere Tarnplanen angeordnet sind, die ebenfalls aufeinanderfolgende Streifen aufweisen, wobei diese Streifen den Streifen der Flächen und Bahnteile entsprechen und gegebenenfalls mit einigen Öffnungen unregelmäßiger Form, Größe und Verteilung versehen sind und quer zur Richtung der Streifen um nur eine Streifenbreite verschiebbar sind. Diese Ausführungsform bietet den besonderen Vorteil, daß die Verschiebewege der Tarnnetze und -planen kurz sind und diese daher mit relativ geringem Arbeitsaufwand bewegt werden können.
  • Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind auf den zu tarnenden und zu enttarnenden Flächen bzw. Bahnteilen Tarnplanen, die zeitweilig willkürlich aufricht- oder umlegbar Sichtlappen in Blatt-, Streifen oder ähnlicher Form aufweisen, in einer das Befahren mit Flugzeugen gestattenden Weise befestigt, wobei die beim Aufrichten sichtbar werdende Unterseite der Lappen und/oder die von ihnen beim Aufrichten freigelegten Bahnteile hell gefärbt sind.
  • Auf sehr einfache, gegebenenfalls sogar feldmäßige Weise kann das Aufrichten bzw. Umlegen der Sichtlappen dadurch erzielt werden, daß die Sichtlappen der Tarnplanen oder -netze an ihrer Unterseite abwärts gerichtete Fortsätze in Gestalt von Versteifungen, stäbchenartigen Vorsprüngen u. dgl. aufweisen und daß die Tarnplanen oder -netze in oder gegen die waagerechte Richtung der Vorsprünge von Hand oder mechanisch, in letzterem Falle elektromagnetisch oder motorisch verschiebbar sind.
  • Eine leichte Fernbedienbarkeit ergibt sich, wenn zum Aufrichten bzw. Umlegen der Sichtlappen der Tarnplanen oder -netze unterhalb oder neben diesen angeordnete Blasdüsen dienen, die über Rohr- und Schlauchleitungen von einem oder mehreren zeitweilig einschaltbaren Gebläsen gespeist werden.
  • Natürlich kann man das Aufrichten bzw. Umlegen der Sichtlappen mit beliebigen anderen Mitteln, z. B. mittels unter ihnen angeordneter, vorzugsweise elektrostatischer oder elektromagnetischer Mittel bewirken, wobei dann die Sichtlappen auf diese Mittel ansprechende Ausrüstungen, insbesondere metallische Belegungen aufweisen müssen.
  • Bei allen eben geschilderten Anordnungen dienen erfindungsgemäß zur Befestigung der mit aufrichtbaren Sichtlappen versehenen Tarnplanen oder -netze grobmaschige Gitterrahmen oder -netze, die so ausgebildet sind, daß sie ein Befahren durch die Flugzeuge gestatten und deren Gitterzwischenräume bzw. Netzmaschen mit der Größe, Form und Verteilung der Sichtlappen in einem für die Entfernung ausreichenden Maße übereinstimmen. Auf diese Weise wird gesichert, daß weder eine Beschädigung der Tarnmittel noch eine Störung des Startens und Landens auftreten.
  • Die Erfindung sowie einige Ausführungsbeispiele werden an Hand der schematischen Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt Fig. 1 ein grundsätzliches Schema der Möglichkeiten für das Tarnen und Enttarnen der Start- und Landebahnen, Fig: 2 eine Ausführungsform der Erfindung, Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der Erfindung mit Draufsichten auf die Landebahnen selbst, ohne bzw. mit leicht entfernbaren Tarnmitteln, in Tarnlage, Fig. 4 die gleiche Ausführungsform der Erfindung mit Draufsicht auf die Landebahnen mit den Tarnmitteln in Enttarnlage und Fig. 5 eine andere Ausführungsform der Erfindung in mehreren Variationen.
  • Die in Fig. 1 dargestellte Start- und Landebahn 1, die in ihrer gesamten Länge getarnt ist, beispielsweise mittels üblicher, durch Schraffur angedeuteter Färbung, soll sowohl in Richtung des Pfeiles A als auch in Richtung des Pfeiles B zum Landen und Starten benutzbar sein. Die Bahn 1 besitzt an beiden Enden Teilstücke 2, die mit leicht unwirksam zu machenden, durch entgegengesetzte Schraffur angedeuteten Tarnmitteln ausgerüstet sind. Außer oder an Stelle der Teilstücke 2 können in Verlängerung der Bahn 1 bzw. neben deren Enden zusätzliche Flächen 3 bzw. 4 und 5 vorgesehen sein, die mit den bereits erwähnten Tarnmitteln ausgerüstet werden. Bei ausreichender Aufhebung der Tarnwirkung an den Teilstücken 2 oder den Flächen 3, 4 und 5 kann der Flugzeugführer deutlich erkennen, daß sein Flugzeug beim Landen an den Linien a aufsetzen und anhalten bzw. beim Starten von der Landebahn sich abheben muß.
  • Gemäß der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der Erfindung befinden sich auf dem nicht mit Tarnfarbe versehenen, also hellen Endstück 2 der Bahn 1 nebeneinander zwei und mehr Paare von nur angedeuteten Rahmengestellen 6, die mit durch Schrafiur angedeuteten Tarnplanen oder -netzen bespannt sind, nur wenige Zentimeter über den Boden ragen und an ihrer Unterseite mit nicht gezeichneten Rollen oder Kufen versehen sind. Die beiden Gestelle 6 jedes Paares sind einander entgegengesetzt quer zur Bahn bewegbahr, so daß sie aus der linken Tarnstellung in die rechte Enttarnstellung oder umgekehrt verbracht werden können. Das Bewegen der Rahmengestelle kann feldmäßig durch Mannschaften bewirkt werden. Hierbei dienen zweckmäßig zur Erleichterung und Beschleunigung des Tarn- und Enttarnvorganges mechanische Hilfsmittel, beispielsweise an den Rahmengestellen 6 befestigte endlose Zugglieder 7, die beispielsweise als Ketten oder Seile ausgebildet sind und in schmalen Querrinnen 8 der Bahnstücke 2 bzw. in darunter befindlichen Rohren laufen. Die Zugglieder 7 stehen in Wirkverbindung mit Zahnrädern 9, die auf durch Handkurbeln 10 drehbaren Wellen 11 sitzen, und sie werden durch unterhalb der Bahnoberfläche in der Bahnmitte in diese eingelassene, auf Achsen 12 drehbare Räder oder Rollen 13 umgelenkt. Um jede Störung des Landens oder Startens durch die Querrinnen 8, die Zugglieder? und die Teile 12,13 zu verhindern, können nicht gezeichnete, umklappbare Platten vorgesehen werden, mit deren Hilfe die genannten Teile beim Enttarnen abgedeckt werden. Selbstverständlich können die Antriebe 9, 10, 11 statt von Hand auch maschinell betätigt werden, vorzugsweise durch reversierbare elektrische Motoren, die von einer Befehlsstelle aus ein-, aus- und umschaltbar sind.
  • Bei der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsform weist das linke Endstück der Bahn 1, wie der obere Teil von Fig. 3 erkennen läßt, miteinander abwechselnde helle Querstreifen 21 und mit Tarnfarbe versehene Querstreifen 22 auf. Zum Abdecken des Endstückes dient eine Tarnplane, die aus miteinander abwechselnden, bezüglich ihrer Breite mit den Querstreifen 21, 22 der Bahnstücke übereinstimmenden Querstreifen 14, 15 zusammengesetzt ist und in Bahnlängsrichtung um eine Streifenbreite 15 vor- und zurückbewegbar ist. Die Querstreifen 14 sind völlig dicht, während die Querstreifen 15 mit regelmäßigen oder, wie gezeigt, unregelmäßigen Öffnungen versehen sind. In der Tarnstellung der Plane 14,15 (Fig. 3 unten) decken ihre dichten Querstreifen 14 die hellen Querstreifen 21 des Bahnenstückes ab, und ihre mit Öffnungen versehenen Querstreifen 15 liegen auf den mit Tarnfarbe versehenen Querstreifen 22 des Bahnstückes.
  • Dieses ist daher über seine ganze Fläche getarnt. In der nach links verschobenen Enttarnstellung der Plane 14, 15 entsprechend Fig. 4 dagegen liegen ihre dichten Querstreifen 14 auf den mit Tarnfarbe versehenen Querstreifen 22 des Bahnendstückes, während der an die Landebahn 1 unmittelbar anstoßende helle Bahnquerstreifen 21 völlig enttarnt wird, die mit Öffnungen versehenen Tarnplanenquerstreifen 15 auf den hellen Querstreifen 21 des Bahnendstückes liegen und durch die Öffnungen hindurch die helle Färbung dieses Stückes deutlich erkennen lassen. Dadurch wird dem Flugzeugführer die Orientierung gut ermöglicht und insbesondere auch durch den vordersten völlig enttarnten, also durchgehend hellen Tarnquerstreifen 21 der Beginn der eigentlichen Landebahn 1 einwandfrei angezeigt.
  • Die Bewegung der Tarnplane kann von Hand erfolgen. Es ist jedoch ohne weiteres möglich, auch hier maschinellen, insbesondere von fern steuerbaren Antrieb vorzusehen. Übrigens kann man auch die Querstreifung durch eine Längsstreifung ersetzen und die Tarnplane quer zur Bahn verschiebbar anordnen. In diesem Falle ist ein ähnlicher Antrieb wie der in Fig. 2 gezeigte verwendbar.
  • In Fig. 5 ist eine Ausführungsform der Erfindung gezeigt, bei der auf das linke Bahnendstück eine aus mehreren miteinander verbundenen oder auch voneinander unabhängigen Längsstreifen 16, 17, 18 und 19 bestehende Tarnplane aufgelegt ist. Diese weist blatt- oder keilförmige Stanzschnitte auf, so daß sich entsprechend geformte Lappen 20 ergeben.
  • Diese können in nachstehend beschriebener Weise zum Landen bzw. Starten aufgerichtet werden und lassen dann ihre Unterseite erkennen, die weiß gefärbt ist. Da gleichzeitig Teile des darunterliegenden Bahnendstückes sichtbar werden, empfiehlt es sich, auch dieses hell zu gestalten. Bei Betonbahnen erfolgt das Aufhellen durch einen weißen Anstrich, bei feldmäßigen, z. B. mit Grasnarbe bedeckten Bahnen durch Spritzen mit weißer Farbe.
  • Während bei den Längsstreifen 16 und 19 die Spitzen der Lappen nach links gerichtet sind, stehen bei den Längsstreifen 17 und 18 die Spitzen der Lappen 20 nach rechts. Bei Landemanövern in Richtung des Pfeiles C werden die Lappen 20 der Längsstreifen 16 und 19, bei Landungen in Richtung des Pfeiles D die Lappen 20 der Längsstreifen 17 und 18 aufgerichtet, um so den Flugzeugführer durch die ihm entgegenstehenden weißen Unterseiten der Lappen und gegebenenfalls durch die hierbei sichtbar werdenden Flecke des hellen Bahnendstückes einzuweisen. Natürlich kann man die Richtung der Lappen streifenweise vertauschen und insbesondere miteinander abwechseln lassen.
  • Zum Aufrichten der Lappen 20 sind diese bei der in den Streifen 16, 17 gezeichneten Anordnung mit an der Unterseite befestigten, aus Metall, Kunststoff od. dgl. bestehenden Stäbchen 21 ausgerüstet, die, von den Spitzen aus gesehen, frei nach hinten und etwas nach unten ragen. Bewegt man die Plane 16 in Richtung des Pfeiles C, dann greifen die freien Enden der Stäbchen 21 in die Bahnfläche ein und werden durch den Zug an der Plane hochgestemmt. Sie richten dabei die Lappen 20 auf, und die weißen Unterseiten dieser Lappen 20 werden sichtbar. Bei Anwendung der geschilderten Planen auf Betonbahnen kann man die freien Enden der Stäbchen 21 aufrauhen oder mit Haftmitteln, beispielsweise Kappen aus Gummi, versehen.
  • Die Anordnung bei dem Streifen 17 stimmt mit der beim Streifen 16 überein bis auf die entgegengesetzte Richtung der Lappenspitzen und der Stäbchen 21. Diese hat den Zweck, auch bei Landungen in entgegengesetzter Pfeilrichtung D und beim Ziehen in dieser Richtung eine deutliche Kennzeichnung des Bahnendstückes zu ermöglichen. Das Ziehen der Streifen 16, 17 kann gemeinsam erfolgen, da ja stets nur die der jeweiligen Zugrichtung entsprechenden Lappen zur Wirkung kommen. Zur Verringerung der Arbeit aber kann es zweckmäßiger sein, die einzelnen Streifen je für sich bewegbar zu machen. Bei feldmäßigem Gebrauch können wiederum die Männer einer dazu abgestellten Einheit die Verschiebung der Teilstrecken 16, 17 durchführen. Ebenso kann auch diese Arbeit maschinell bewirkt und ferngesteuert werden.
  • Bei der Anordnung im Teilstreifen 19 ist ein Druckluftleitungsnetz 22 vorgesehen, das unter die Lappen 20 führt und dort mit nur angedeuteten Blasdüsen 23 ausgerüstet ist. Je nachdem, ob die Leitungen zum Streifen 19 oder die zum Streifen 18 eingeschaltet werden, bei dem die gleiche Ausrüstung wie bei Streifen 19 zu unterstellen ist, werden entweder die Lappen 20 des Streifens 19 für die Landerichtung C oder die Lappen 20 des Streifens 18 für die Landerichtung D aufgerichtet. Damit die Lappen desjenigen Streifens, der nicht zur Einweisung der Flugzeuge dienen soll, auf jeden Fall unsichtbar bleiben, empfiehlt es sich, bei diesen Streifen die Luftdruckleitungen auf Sog zu stellen, so daß die Lappen an die Oberfläche des Bahnendstückes herangesaugt werden.
  • An Stelle der geschilderten und dargestellten Vorrichtungen zum Aufrichten der Lappen 20 können auch andere Betätigungsmittel, insbesondere elektrostatische oder elektromagnetische Mittel Verwendung finden. Dann müssen die Lappen mit auf die andersartigen Betätigungsmittel ansprechenden Mitteln ausgerüstet werden, beispielsweise mit metallischen Belegungen.
  • Der Blasdruck, der Ansaugzug und die sonstigen auf die Lappen ausgeübten Verstellkräfte sind so zu wählen, daß die Lappen weder durch atmosphärische Bodenwinde noch durch die von den Flugzeugen erzeugten Luftbewegungen ungewollt aufgerichtet oder niedergedrückt werden.
  • Endlich ist es empfehlenswert, Mittel vorzusehen, die eine Beschädigung der Tarnplatten und ihrer Lappen bzw. eine Störung oder Behinderung der Flugzeuge verhindern. Zu diesem Zweck können die mit Lappen ausgerüsteten Tarnplanen mit Gitterrahmen oder Maschennetzen bedeckt werden, deren Öffnungen bzw. Maschen mit der Lage und Größe der Lappen übereinstimmen müssen. Im Streifen 18 ist beispielsweise ein Maschennetz 24 mit sechseckigen Maschen eingezeichnet.

Claims (7)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Anordnung zum zeitweiligen Tarnen und Enttarnen der mit Orientierungszeichen versehenen Start- und Landebahnen von Flugplätzen, dadurch gekennzeichnet, daß sie außer Schaltern, die bei Flugplätzen in bekannter Weise zum Ein-und Ausschalten von den für die Nacht und die Dunkelheit bestimmten Lichtquellen der sogenannten Flugplatzbefeuerung vorgesehen sind, mechanisch und/oder elektrisch und/oder pneumatisch betätigbare Vorrichtungen zum schnellen, mindestens teilweisen Wirksammachen und Unwirksammachen (Enttamen und Tarnen) von bei Tageslicht erkennbaren Orientierungszeichen aufweist.
  2. 2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als bei Tage erkennbare Orientierungszeichen Teile der Start- und Landebahnen und/oder vor bzw. hinter oder neben diesen liegende Flächen mit hellem Anstrich versehen sind, denen mehrere mit üblichen Tarnmitteln, wie Tarnnetzen und Tarnplanen, ausgerüstete Rahmengestelle (6) zugeordnet sind, die quer zur Bahnrichtung oder in Bahnrichtung leicht einsetz-und entfernbar, beispielsweise gleit- oder rollbar sind.
  3. 3. Anordnung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmengestelle mit vorzugsweise mehreren endlosen Zuggliedern ('7), wie Seilen, Ketten u. dgl., verbunden sind, die in schmalen Querrinnen (8) unterhalb der Bahnoberfläche bewegbar verlegt sind und von Hand oder maschinell, vorzugsweise elektromotorisch, in beiden Richtungen antreibbar sind.
  4. 4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die als bei Tage erkennbare Orientierungszeichen dienenden Flächen bzw. Bahnteile aufeinanderfolgende Streifen, und zwar abwechselnd helle Streifen und mit Tarnung versehene Streifen, aufweisen und daß darüber vorzugsweise mehrere Tarnplanen angeordnet sind, die ebenfalls aufeinanderfolgende Streifen aufweisen, wobei diese Streifen den Streifen der Flächen und Bahnteile entsprechen und quer zur Richtung der Streifen um nur eine Streifenbreite verschiebbar sind (Fig. 3, 4).
  5. 5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen der Tarnplanen mit einigen Öffnungen unregelmäßiger Form, Größe und Verteilung versehen sind.
  6. 6. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf den zu tarnenden und zu enttamenden Flächen bzw. Bahnteilen Tarnplanen, die zeitweilig willkürlich aufricht- oder umlegbare Sichtlappen (20) in Blatt-, Streifen-oder ähnlicher Form aufweisen, in einer das Befahren mit Flugzeugen gestattenden Weise befestigt sind, wobei die beim Aufrichten sichtbar werdende Unterseite der Lappen und/oder die von ihnen beim Aufrichten freigelegten Bahnteile hell gefärbt sind (Fig. 5).
  7. 7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sichtlappen der Tarnplanen oder -netze an ihrer Unterseite abwärts gerichtete Fortsätze in Gestalt von Versteifungen, stäbchenartigen Vorsprüngen (21) od. dgl. aufweisen und daß die Tarnplanen oder -netze in oder gegen die waagerechte Richtung der Vorsprünge von Hand oder mechanisch, in letzterem Fall vorzugsweise elektromagnetisch oder -motorisch verschiebbar sind. B. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufrichten bzw. Umlegen der Sichtlappen der Tarnplanen oder -netze unterhalb oder neben diesen angeordnete Blasdüsen (23) dienen, die über Rohr- oder Schlauchleitungen von einem oder mehreren zeitweilig einschaltbaren Gebläsen gespeist werden. 9. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufrichten bzw. Umlegen der Sichtlappen der Tarnplanen oder -netze unter diesen angeordnete elektrische, vorzugsweise elektrostatische oder elektromagnetische Mittel dienen und die Sichtlappen auf diese Mittel ansprechendeAusrüstungen,insbesondere metallische Belegungen, aufweisen. 10. Anordnung nach den Ansprüchen 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der mit aufricht- oder umlegbaren Sichtlappen versehenen Tamplanen oder -netze grobmaschige Giterrahmen oder -netze (24) dienen, die so ausgebildet sind, daß sie ein Befahren durch die Flugzeuge gestatten, und deren Gitterzwischenräume bzw. Netzmaschen mit der Größe, Form und Verteilung der Sichtlappen (20) in einem für die Enttarnung ausreichendem Maße übereinstimmen. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 710 651; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1711553; Auszüge deutscher Patentanmeldungen, Bd. 22, S. 888, Auszug 0 26438 XI/72g.
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Cited By (1)

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EP0028008A1 (de) * 1979-10-26 1981-05-06 Günter Dr.-Ing. Pusch Breitbandtarnnetz

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DE1711553U (de) * 1955-08-10 1955-11-24 Oberndorfer Gardinen U Spitzen Zelt, insbesondere tarnzelt.

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