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DE202007005306U1 - Arbeitsbühne - Google Patents

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DE202007005306U1 DE200720005306 DE202007005306U DE202007005306U1 DE 202007005306 U1 DE202007005306 U1 DE 202007005306U1 DE 200720005306 DE200720005306 DE 200720005306 DE 202007005306 U DE202007005306 U DE 202007005306U DE 202007005306 U1 DE202007005306 U1 DE 202007005306U1
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Abstract

Arbeitsbühne mit einer höhenverstellbaren Arbeitsplattform und einem Fahrwerk, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrwerk (1) als Kettenfahrwerk mit zumindest einer Kette (2) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Arbeitsbühne mit einer höhenverstellbaren Arbeitsplattform und einem Fahrwerk.
  • Derartige Arbeitsbühnen sind bekannt. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass auf einem Fahrwerk beziehungsweise einem Gestell eine höhenverstellbare Arbeitsplattform angeordnet ist. Diese Arbeitsplattform kann mit Hilfe von hydraulischen oder mechanischen Mitteln in der Höhe verstellt werden, so dass damit an oder in einem Bauwerk bestimmte Höhenlagen erreicht werden können, um beispielsweise dort bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Derartige Arbeitsbühnen mit entsprechenden Arbeitsplatt formen werden auch insbesondere in Hallenbauten eingesetzt, um beispielsweise Wartungsarbeiten oder dergleichen in diesen Hallen auszuführen. Im Weiteren werden diese Arbeitsbühnen auch auf Baustellen eingesetzt, um beispielsweise dort Gerüste einzusparen, wenn sich der Aufwand für ein solches Gerüst nicht lohnt. Dann wird man mit einer Arbeitsbühne auf der Baustelle operieren, um bestimmte Tätigkeiten, wie beispielsweise Anstricharbeiten, das Anbringen von bestimmten Bauelementen, Verputzarbeiten, Ausbesserungs- oder Reparaturarbeiten oder dergleichen durchzuführen.
  • Der Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten Arbeitsbühnen ist der, dass sie aufgrund der Ausbildung des Fahrwerks mit Rädern weder auf Baustellen noch in Hallenbauten eine ausreichende Standfestigkeit besitzen, so dass oftmals zusätzliche Sicherungsmassnahmen, wie beispielsweise das Ausfahren von Stützelementen oder aber das Unterfüttern von bestimmten Unterlagen oder das Ausbreiten von Platten, Brettern oder dergleichen als Unterbau notwendig ist. In Hallenbauten besteht insbesondere das Problem darin, dass beispielsweise bei mit Parkett oder mit Fliesenbelag versehenen Hallen die Lasten der aus dem Stand der Technik bekannten Arbeitsbühnen mit ihrem Fahrwerk zu hoch sind, so dass Parkettböden oder Fliesen beschädigt werden können, da der Druck, der aufgrund der Räder des Fahrwerkes punktuell auf den Hallenboden ausgeübt wird, zu hoch ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Arbeitsbühne, wie vorher beschrieben, vorzuschlagen, bei der die im Stand der Technik bekannten Nachteile nicht mehr auftreten.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Arbeitsbühne mit einer höhenverstellbaren Arbeitsplattform und einem Fahrwerk, welches sich dadurch auszeichnet, dass das Fahrwerk als Kettenfahrwerk ausgebildet ist. Dadurch, dass das Fahrwerk als Kettenfahrwerk ausgebildet ist, wird die Auflagefläche wesentlich vergrößert. Sie besteht nun nicht mehr aus den vier Rädern, die gewissermaßen punktartig die Last auf beispielsweise vier Punkte verteilen, sondern sie besteht aus einer Kette, wie sie bei Raupenfahrzeugen beispielsweise bekannt sind, und ist dadurch in ihrer Auflagefläche viel größer. Insbesondere auf Baustellen, wo die Fortbewegung mit rädergetriebenen Fahrwerken sehr schwierig ist, kann das Kettenfahrzeug problemlos bewegt werden. Durch die Ausbildung des Fahrwerkes als Kettenfahrwerk ist es jetzt auch möglich, derartige Arbeitsbühnen in Hallenbauten, beispielsweise auf Parkettböden oder Fliesenböden einzusetzen. Hier ist es lediglich notwendig, je nach Ausbildung der Kette, gegebenenfalls entsprechende Unterlagen, zum Beispiel in Form von Gummimatten oder Stoffvliesmatten unterzulegen.
  • Eine Weiterbildung der Arbeitsbühne nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kette des Kettenfahrwerkes als Raupen- beziehungsweise Gleiskette ausgebildet ist. Besonders bevorzugt ist es, wenn nach einer weiteren Variante der Erfindung die Kette des Kettenfahrwerks als Gummikette ausgebildet ist. Diese Ausführungsform eignet sich dann insbesondere für den Einsatz auf entsprechenden Untergründen, die mit einem Fliesenbelag oder mit einem Parkettbelag oder dergleichen versehen sind. Man muss dann hier nichts mehr unterfüttern oder unterlegen, um Beschädigungen zu vermeiden. Vielmehr ist eine derartige Arbeitsbühne problemlos auch in Sportbauten mit Parkettböden einsetzbar, ohne den Fussbodenbelag zu zerstören.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kette zumindest einseitig eine Profillierung aufweist. Diese Profillierung ist notwendig, um eine problemlose Fortbewegung der Arbeitsbühne zu gewährleisten. Insbesondere ist eine Fortbewegung im Freien mit einer entsprechenden Profillierung wesentlich günstiger. Selbstverständlich ist bei der Ausbildung des Kettenfahrwerks als Raupen- beziehungsweise Gleiskette mit herkömmlichen Materialien der Einsatz im Freien auch dadurch begünstigt, wenn auf der dem Erdreich beziehungsweise dem Boden zugewandten Seite eine Profillierung vorgesehen ist, um eine günstigere Griffigkeit zur Fortbewegung zu erreichen. Selbstverständlich kann diese Profillierung sowohl bei Gummiketten als auch bei herkömmlich ausgebildeten Ketten vorhanden sein.
  • Auf der nach innen zum Antrieb weisenden Seite kann selbstverständlich nach der Erfindung auch eine Profillierung oder aber entsprechende Angriffsmöglichkeiten für die Antriebsräder vorgesehen sein. Hier ist die Erfindung keineswegs auf bestimmte Ausführungsformen eingeschränkt, weshalb nicht näher auf diese Varianten eingegangen wird.
  • Die Erfindung weist gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausführungsvariante zumindest zwei voneinander parallel beabstandete Ketten auf. Dies ist die herkömmliche Form eines Kettenfahrwerkes. Die Erfindung ist allerdings nicht darauf eingeschränkt. Vielmehr ist es auch möglich, beispielsweise eine zusätzliche Antriebs- oder Standkette vorzusehen, die dann beispielsweise halbseitig unter dem Fahrwerk sich befindet und entweder lediglich zur Verbesserung der Standfestigkeit dient oder aber als Antriebskette ausgebildet ist, während die beiden anderen Ketten dann beispielsweise nur nachlaufen. Eine solche Ausbildung ist bevorzugt derart zu erhalten, in dem beispielsweise die vordern Enden der Ketten, von oben gesehen, ein Dreieck bilden. Auch die Ausführungsform mit vier oder noch mehr Ketten ist von der Erfindung umfasst.
  • Erfindungsgemäß wurde gefunden, dass es von Vorteil ist, wenn das Fahrwerk in einem Unterbau angeordnet ist. Dieser Unterbau kann dann neben dem Kettenfahrwerk alle Antriebsaggregate, das Verstellaggregat für die Arbeitsbühne und die Hydraulik für die Höhenverstellung, oder aber die Mechanik eines Scherengitters aufnehmen. Dadurch kann die gesamte Arbeitsbühne sehr kompakt gehalten werden.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass die Spurbreite des Kettenfahrwerks verbreiterbar, insbesondere hydraulisch verbreiterbar ist. Dabei ist es bevorzugt, wenn die Spurbreite von 0,78 m auf 1,30 m verbreiterbar ist. Selbstverständlich sind auch andere Spurbreiten von der Erfindung umfasst. Die vorher angegebene Massangaben sind lediglich bevorzugte Ausführungsdetails.
  • Für die Veränderung der Spurbreite ist es nach einer weiteren Variante der Erfindung vorgesehen, verstellbare Spurstangen zwischen den beiden Ketten beziehungsweise zwischen den Ketten vorzusehen. Dabei ist es bevorzugt, wenn diese Spurstangen teleskopartig ausgebildet sind, derart, dass sie sich bei entsprechender Druckbeaufschlagung auseinander drücken lassen oder aber wenn notwendig auch wieder entsprechend in die Ausgangslage zurückverstellen lassen. Selbstverständlich sind auch mechanische Verstellmöglichkeiten von der Erfindung umfasst. Diese können durch Gewinde, Klemmröhren mit Fixierung oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Die Erfindung schlägt nach einer Ausführungsform vor, dass das Kettenfahrwerk und die Arbeitsplattform zumindest annähernd gleiche Länge und/oder die gleiche Breite aufweisen. Dadurch gelingt es, insbesondere im eingefahrenen Zustand, in dem die Arbeitsplattform beispielsweise von einer Baustelle auf die andere beziehungsweise von einem Einsatzobjekt zu einem anderen transportiert wird, relativ kompakt zu halten. Die Abmessungen der Arbeitsplattform sind dabei bevorzugt zwischen 0,78 m und 1,60 m beziehungsweise bis zu 2,0 m Länge vorgesehen.
  • Wie bereits erwähnt ist es von Vorteil, wenn das Antriebsaggre gat für das Kettenfahrwerk in den Unterbau integriert ist.
  • Selbstverständlich ist es dabei auch vorgesehen, dass die Energieversorgung in diesem Unterbau für das Kettenfahrwerk angeordnet ist.
  • Als Energieversorgung für die erfindungsgemäße Arbeitsbühne dienen wenigstens ein Akkumulator, eine Batterie oder dergleichen. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehrere Akkumulatoren beziehungsweise Batterien in Reihe und/oder paralle zueinander zu schalten. Eine solche Ausführungsform ist dabei bevorzugt, da sich diese ohne störende Kabel auch innerhalb von Hallenbauten oder auf Baustellen entsprechend bewegen läßt. Es muss nicht dafür Sorge getragen werden, dass ausgeschlossen werden kann, dass die Kabel durch das Fahrwerk überrollt werden.
  • Selbstverständlich ist die Ausführungsform einer Arbeitsbühne von der Erfindung auch umfasst, bei der die Energieversorgung durch Fremdeinspeisung, zum Beispiel über ein Anschlusskabel zur Verbindung mit dem Netz vorgesehen ist.
  • Es ist weiterhin möglich, als Antriebsaggregat einen Benzin- oder Dieselmotor vorzusehen. Diese Ausführungsform ist dann allerdings nur für den Einsatz im Freien geeignet oder aber es muss für entsprechende Belüftung gesorgt werden, oder die Abgase müssen über entsprechende Abgasleitungen ins Freie geleitet werden.
  • Nach einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Arbeitsbühne ist es weiterhin bevorzugt, wenn als Antriebsaggregat für den Fahrantrieb zumindest ein Elektromotor, bevorzugt jedoch zwei Elektromotoren im Unterbau beziehungsweise im Fahrwerk angeordnet sind. Dabei ist es weiterhin bevorzugt, diese Elektromotoren aus Lastverteilungsgründen heckseitig beziehungsweise antriebs rollenseitig vorzusehen.
  • Die Antriebsmotoren beziehungsweise die Antriebsaggregate wirken nach einer Variante der Erfindung auf Antriebsrollen, die bevorzugt beidseitig, also an beiden Ketten des Kettenfahrwerkes vorgesehen sind und die entweder von einem elektrischen Direktantrieb oder über ein Getriebe gleichzeitig oder unabhängig voneinander antreibbar sind. Dadurch können Lenkbewegungen problemlos auch über das Kettenfahrwerk beziehungsweise den Antrieb realisiert werden.
  • Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass die erfindungsgemäße Arbeitsbühne aufgrund ihrer Ausbildung mit einem Kettenfahrwerk und ihrer kompakten Bauweise sich dadurch auszeichnet, dass diese Arbeitsbühne auch in ausgefahrenem Zustand, also in der Arbeitsstellung bewegbar ist. Dies ist selbstverständlich nur bei entsprechenden Untergründen möglich. Allerdings beim Einsatz in Hallen oder auf geeigneten Flächen ist dies problemlos möglich, so dass der Aufwand, die Arbeitsbühne für eine Fortbewegung jeweils einzufahren, entfällt.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass die Arbeitsbühne als sogenannte Scherenarbeitsbühne ausgebildet ist. Dabei ist es möglich, zwei, drei, vier oder noch mehr Scheren vorzusehen, mittels derer die Arbeitsbühne in ihre gewünschte Höhe verfahrbar ist. Die Scheren werden aufgrund ihrer Ausbildung und aufgrund ihrer Abmessungen dann in dem Unterbau sozusagen wieder zusammengefaltet, so dass die Arbeitsbühne auf eine sehr geringe Höhe für einen Weitertransport zu anderen Objekten eingefahren werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Arbeitsbühne umfasst auch ein Verstellaggregat, bevorzugt ein Scherengitter mit entsprechendem Antrieb für die Höhenverstellung der Arbeitsplattform selbst. Dabei kann das Scherengitter sowohl mechanisch als auch elektro mechanisch oder hydraulisch bedient werden. Die Erfindung ist hier auf keine der genannten Varianten eingeschränkt, sondern umfasst alle möglichen Antriebsarten für die Höhenverstellung. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine Arbeitsbühne lediglich mit entsprechenden teleskopartig ausgebildeten Hydraulikzylindern in der Höhe zu verstellen.
  • Das Verstellaggregat für die Höhenverstellung der Arbeitsplattform ist dabei gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung unabhängig von dem Antriebsaggregat für die Fortbewegung der Arbeitsbühne angetrieben. Selbstverständlich ist es dabei nicht ausgeschlossen, dass das Verstellaggregat und das Antriebsaggregat für die Fortbewegung von einem gemeinsamen Antriebsmotor oder aber zwei Antriebsmotoren, beispielsweise auch über ein Getriebe angetrieben sind.
  • Um das Gewicht der Arbeitsbühne insgesamt gering zu halten, ist als Material für die Arbeitsplattform bevorzugt Aluminium vorgesehen. Dabei ist es von Vorteil, entsprechend hochvergütetes Aluminium vorzusehen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Arbeitsplattform in Stahl-Leichtbauweise auszuführen. Allerdings wird hier dann ein etwas höheres Gewicht zu verzeichnen sein.
  • Die für die Bedienung notwendigen Schalter beziehungsweise Bedienelemente sind nach der Erfindung in einem Bedienpult vorgesehen. Dieses kann beispielsweise kabelgesteuert oder aber funkgesteuert sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, die entsprechenden Installationen an der Arbeitsplattform vorzusehen, um die Arbeitsplattform und die Arbeitsbühne insgesamt von der Plattform aus steuern zu können.
  • Das Scherengitter der Ausführungsform als Scherenarbeitsbühne ist höhenverstellbar bis in eine Arbeitshöhe der Arbeitsplattform von 8,0 m bis 12,0 m, bevorzugt bis auf 10,5 m ausfahrbar.
  • Die Traglast der Arbeitsplattform kann zwischen 100 kg bis 150 kg, bevorzugt 120 kg betragen, so dass eine Person problemlos auf dieser Arbeitsbühne arbeiten kann. Als entsprechende Schutzmassnahme an der Arbeitsplattform ist ein Schutzgeländer vorgesehen. Das Schutzgeländer hat dabei eine insbesondere verschliessbare Öffnung, die zum Beispiel als Tür oder als aushängbares Gitter vorgesehen ist.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Arbeitsplattform selbst vergrößerbar ist. Dabei schlägt die Erfindung gemäß einer weiteren Variante vor, dass die Länge der Arbeitsplattform durch Ausschieben zumindest eines Teiles dieser Arbeitsplattform verstellbar ist, insbesondere in einem Bereich von 1,90 m bis 3,40 m. Dadurch läßt sicht der Arbeitsbereich für die auf der Arbeitsbühne tätige Person recht optimal vergrößern. Die technische Lösung der Vergrößerung der Arbeitsplattform ist beispielsweise nach einer Ausführungsvariante der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Arbeitsplattform in diese einschiebbar, insbesondere teleskopartig einschiebbar ausgebildet ist. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass der bewegliche Teil der Arbeitsplattform in U-Schienen beispielsweise geführt ist. Zum Ausfahren der Arbeitsplattform wird dann der Teil lediglich ausgeschoben und gegebenenfalls zur Vermeidung von Stolperstellen eine entsprechende Auflage aufgelegt, um Höhenunterschiede auszugleichen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben. Es zeigen:
  • 1a, 1b Seiten- und Vorderansicht der erfindungsgemäßen Arbeitsbühne;
  • 2 Detailansicht des Fahrwerks der Arbeitsbühne nach der Erfindung und
  • 3 Ausführungsform einer Arbeitsbühne des Standes der Technik mit einem konventionellen, rädergetriebenen Fahrwerk.
  • Die 1a und 1b zeigen eine Arbeitsbühne nach der Erfindung, mit einem als Kettenfahrwerk ausgebildeten Fahrwerk 1. Die Kette trägt dabei das Bezugszeichen 2. Die Antriebsrolle, über die die Kette angetrieben wird, trägt das Bezugszeichen 3. Der gesamte Antrieb sowie auch das Höhenverstellaggregat, welches nicht weiter ausgeführt ist, sind in dem Unterbau 4 angeordnet. In der 1a befindet sich die Arbeitsbühne in der Arbeitsstellung in ausgefahrener Position. Das Scherengitter 5 besteht hier aus vier Scheren. Selbstverständlich ist es möglich, das Scherengitter 5 auch mit weniger oder mehr Scheren auszubilden. Die Erfindung ist hier nicht eingeschränkt. Die Arbeitsplattform 6 hat eine entsprechende Verbreiterung, wobei sich der Teil 6/1 in der ausgezogenen, also verbreiterten Stellung befindet. Das Schutzgeländer ist mit 6/2 bezeichnet.
  • Die 1b zeigt eine Vorderansicht, wobei hier noch die Öffnung 6/3 im Schutzgeländer 6/2 ersichtlich ist. Diese Öffnung 6/3 kann als Tür oder aber als herausnehmbares Gitter ausgebildet sein. In 1b befindet sich die Arbeitsbühne in eingefahrener Stellung, sozusagen in der Stellung, in der sich die Bedienperson auf die Arbeitsbühne begeben kann. Von der Arbeitsplattform 6 aus kann dann die Arbeitsbühne ausgefahren und auch verfahren werden. Der Vorteil des gesamten Aggregates besteht darin, dass aufgrund der Ausbildung des Fahrwerks 1 als Kettenfahrwerk der Druck, der auf den Boden ausgeübt wird, relativ gering gehalten werden kann, so dass, ohne Beschädigungen zu verursachen, diese Arbeitsbühne auch problemlos in Hallenbauten oder auf mit Fliesen versehenen Fussböden eingesetzt werden kann. Dies konnten die herkömmlichen Arbeitsbühnen, wie sie beispielsweise in 3 dargestellt ist, nicht leisten.
  • Die 2 zeigt eine Detailansicht des Fahrwerks 1, welches als Kettenfahrwerk, bevorzugt mit einer Gummikette ausgebildet ist. Die Kette 2 ist mit nicht näher bezeichneten Profillierungen versehen. Zwischen den beiden parallel zueinander beabstandeten Ketten 2 sind Spurstangen 7 vorgesehen, mittels derer die Spurbreite verstellbar ist. Diese Spurstangen 7 sind teleskopierbar und bevorzugt hydraulisch verstellbar. Die Ketten 2 werden mit Antriebsrollen 3 angetrieben. Diese Antriebsrollen 3 werden wiederum, entsprechend der Antriebsmotoren, entweder als Direktantrieb oder aber über ein Getriebe versorgt. Das Fahrwerk ist schematisch mit dem Bezugszeichen 1, wie bereits in der 1 bezeichnet.
  • Die 3 zeigt eine Scherenarbeitsbühne nach dem Stand der Technik. Dabei wurden in Analogie der Erfindung die gleichen Bezugszeichen verwendet, wie sie in den vorhergehenden Figuren definiert wurden. So ist beispielsweise das Fahrwerk, welches hier als konventionelles, rädergetriebenes Fahrwerk ausgebildet ist, mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Der Unterbau, in dem alle Antriebsaggregate, die Höhenverstellung und so weiter angeordnet sind, ist mit 4 bezeichnet. Das Scherengitter hat in Analogie der erfindungsgemäßen Ausführungsform ebenfalls das Bezugszeichen 5 und die Arbeitsplattform ist mit 6 bezeichnet. An der Arbeitsplattform 6 ist das Schutzgeländer 6/2 ebenso vorgesehen wie bei der erfindungsgemäßen Ausführung. Die Bedientafel wurde mit dem Bezugszeichen 6/4 versehen. Diese ist selbstverständlich bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform ebenso an der Arbeitsbühne anordenbar. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine funkgesteuerte Ausführung zu verwenden, die dann von der Bedienperson getragen werden muss.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (31)

  1. Arbeitsbühne mit einer höhenverstellbaren Arbeitsplattform und einem Fahrwerk, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrwerk (1) als Kettenfahrwerk mit zumindest einer Kette (2) ausgebildet ist.
  2. Arbeitsbühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kette (2) des Kettenfahrwerks als Raupen- bzw. Gleiskette ausgebildet ist.
  3. Arbeitsbühne nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kette (2) des Kettenfahrwerks als Gummikette ausgebildet ist.
  4. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kette (2) zumindest einseitig eine Profilierung aufweist.
  5. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kettenfahrwerk zumindest zwei voneinander parallel beabstandete Ketten (2) aufweist.
  6. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrwerk (1) in einem Unterbau (4) angeordnet ist.
  7. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spurbreite des Kettenfahrwerks verbreiterbar, insbesondere hydraulisch verbreiterbar ist.
  8. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spurbreite bevorzugt von 0,78 m auf 1,3 m verbreiterbar ist.
  9. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die Veränderung der Spurbreite wenigstens zwei insbesondere teleskopartig verstellbare Spurstangen (7) vorgesehen sind.
  10. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kettenfahrwerk und die Arbeitsplattform (6) zumindest annähernd die gleiche Länge und/oder die gleiche Breite aufweisen.
  11. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplattform (6), bevorzugt Abmessungen von 0,78 m Breite und bis zu 2 m Länge aufweist.
  12. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsaggregat für das Kettenfahrwerk in den Unterbau (4) integriert ist.
  13. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiever sorgung im Unterbau (4) für das Kettenfahrwerk vorgesehen ist.
  14. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Energieversorgung wenigstens ein Akkumulator, eine Batterie oder dergleichen, vorgesehen ist.
  15. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung durch Fremdeinspeisung, z. B. über ein Anschlußkabel, zur Verbindung mit dem Netz vorgesehen ist.
  16. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsaggregat ein Benzin- oder Dieselmotor vorgesehen ist.
  17. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsaggregat für den Fahrantrieb zumindest ein Elektromotor, bevorzugt zwei Elektromotoren im Unterbau (4) bzw. im Fahrwerk (1), insbesondere bevorzugt heckseitig bzw. antriebsrollenseitig, vorgesehen ist/sind.
  18. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig für das Kettenfahrwerk Antriebsrollen (3) vorgesehen sind, die bevorzugt über ein Getriebe gleichzeitig oder unabhängig voneinander antreibbar sind.
  19. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsbühne als Scherenarbeitsbühne ausgebildet ist.
  20. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verstellaggregat, bevorzugt ein Scherengitter (5), für die Höhenverstellung der Arbeitsplattform (6) vorgesehen ist.
  21. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstellaggregat für die Höhenverstellung der Arbeitsplattform (6) unabhängig von dem Antriebsaggregat für die Fortbewegung der Arbeitsbühne angetrieben ist.
  22. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstellaggregat und das Antriebsaggregat von einem gemeinsamen Antriebsmotor angetrieben sind.
  23. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Arbeitsplattform (6) Aluminium vorgesehen ist.
  24. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die für die Bedienung notwendigen Schalter bzw. Bedienelemente in einem Bedienpult vorgesehen sind, welches vorzugsweise an der Arbeitsplattform (6) angeordnet ist.
  25. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherengitter (5) höhenverstellbar bis in eine Arbeitshöhe der Arbeitsplattform (6) von 8 bis 12 m, bevorzugt 10,5 m, ausfahrbar ist.
  26. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Traglast der Arbeitsplattform (6) zwischen 100 bis 150 kg, bevorzugt 120 kg, beträgt.
  27. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplattform (6) ein Schutzgeländer (6/2) aufweist.
  28. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schutzgeländer (6/2) eine insbesondere verschließbare Öffnung (6/3), z. B. als Tür, vorgesehen ist.
  29. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplattform (6) vergrößerbar ist.
  30. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Arbeitsplattform (6) durch Ausschieben zumindest eines Teiles (6/1) der Arbeitsplattform (6) verstellbar ist, insbesondere in einem Bereich von 1,90 m bis 3,40 m.
  31. Arbeitsbühne nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil (6/1) der Arbeitsplattform in die Arbeitsplattform (6) einschiebbar, insbesondere teleskopartig einschiebbar ausgebildet ist.
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