-
Die
Erfindung betrifft eine Arbeitsbühne
mit einer höhenverstellbaren
Arbeitsplattform und einem Fahrwerk.
-
Derartige
Arbeitsbühnen
sind bekannt. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass auf einem Fahrwerk beziehungsweise
einem Gestell eine höhenverstellbare
Arbeitsplattform angeordnet ist. Diese Arbeitsplattform kann mit
Hilfe von hydraulischen oder mechanischen Mitteln in der Höhe verstellt
werden, so dass damit an oder in einem Bauwerk bestimmte Höhenlagen
erreicht werden können,
um beispielsweise dort bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Derartige Arbeitsbühnen mit
entsprechenden Arbeitsplatt formen werden auch insbesondere in Hallenbauten
eingesetzt, um beispielsweise Wartungsarbeiten oder dergleichen
in diesen Hallen auszuführen.
Im Weiteren werden diese Arbeitsbühnen auch auf Baustellen eingesetzt,
um beispielsweise dort Gerüste
einzusparen, wenn sich der Aufwand für ein solches Gerüst nicht
lohnt. Dann wird man mit einer Arbeitsbühne auf der Baustelle operieren,
um bestimmte Tätigkeiten,
wie beispielsweise Anstricharbeiten, das Anbringen von bestimmten
Bauelementen, Verputzarbeiten, Ausbesserungs- oder Reparaturarbeiten
oder dergleichen durchzuführen.
-
Der
Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten Arbeitsbühnen ist
der, dass sie aufgrund der Ausbildung des Fahrwerks mit Rädern weder
auf Baustellen noch in Hallenbauten eine ausreichende Standfestigkeit
besitzen, so dass oftmals zusätzliche Sicherungsmassnahmen,
wie beispielsweise das Ausfahren von Stützelementen oder aber das Unterfüttern von
bestimmten Unterlagen oder das Ausbreiten von Platten, Brettern
oder dergleichen als Unterbau notwendig ist. In Hallenbauten besteht
insbesondere das Problem darin, dass beispielsweise bei mit Parkett
oder mit Fliesenbelag versehenen Hallen die Lasten der aus dem Stand
der Technik bekannten Arbeitsbühnen
mit ihrem Fahrwerk zu hoch sind, so dass Parkettböden oder
Fliesen beschädigt
werden können,
da der Druck, der aufgrund der Räder
des Fahrwerkes punktuell auf den Hallenboden ausgeübt wird,
zu hoch ist.
-
Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Arbeitsbühne,
wie vorher beschrieben, vorzuschlagen, bei der die im Stand der
Technik bekannten Nachteile nicht mehr auftreten.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst
durch eine Arbeitsbühne
mit einer höhenverstellbaren
Arbeitsplattform und einem Fahrwerk, welches sich dadurch auszeichnet,
dass das Fahrwerk als Kettenfahrwerk ausgebildet ist. Dadurch, dass
das Fahrwerk als Kettenfahrwerk ausgebildet ist, wird die Auflagefläche wesentlich
vergrößert. Sie
besteht nun nicht mehr aus den vier Rädern, die gewissermaßen punktartig
die Last auf beispielsweise vier Punkte verteilen, sondern sie besteht
aus einer Kette, wie sie bei Raupenfahrzeugen beispielsweise bekannt
sind, und ist dadurch in ihrer Auflagefläche viel größer. Insbesondere auf Baustellen,
wo die Fortbewegung mit rädergetriebenen
Fahrwerken sehr schwierig ist, kann das Kettenfahrzeug problemlos
bewegt werden. Durch die Ausbildung des Fahrwerkes als Kettenfahrwerk
ist es jetzt auch möglich,
derartige Arbeitsbühnen
in Hallenbauten, beispielsweise auf Parkettböden oder Fliesenböden einzusetzen.
Hier ist es lediglich notwendig, je nach Ausbildung der Kette, gegebenenfalls
entsprechende Unterlagen, zum Beispiel in Form von Gummimatten oder
Stoffvliesmatten unterzulegen.
-
Eine
Weiterbildung der Arbeitsbühne
nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kette des
Kettenfahrwerkes als Raupen- beziehungsweise Gleiskette ausgebildet
ist. Besonders bevorzugt ist es, wenn nach einer weiteren Variante der
Erfindung die Kette des Kettenfahrwerks als Gummikette ausgebildet
ist. Diese Ausführungsform eignet
sich dann insbesondere für
den Einsatz auf entsprechenden Untergründen, die mit einem Fliesenbelag
oder mit einem Parkettbelag oder dergleichen versehen sind. Man
muss dann hier nichts mehr unterfüttern oder unterlegen, um Beschädigungen
zu vermeiden. Vielmehr ist eine derartige Arbeitsbühne problemlos
auch in Sportbauten mit Parkettböden einsetzbar,
ohne den Fussbodenbelag zu zerstören.
-
Eine
Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die
Kette zumindest einseitig eine Profillierung aufweist. Diese Profillierung
ist notwendig, um eine problemlose Fortbewegung der Arbeitsbühne zu gewährleisten.
Insbesondere ist eine Fortbewegung im Freien mit einer entsprechenden Profillierung wesentlich
günstiger.
Selbstverständlich ist
bei der Ausbildung des Kettenfahrwerks als Raupen- beziehungsweise
Gleiskette mit herkömmlichen Materialien
der Einsatz im Freien auch dadurch begünstigt, wenn auf der dem Erdreich
beziehungsweise dem Boden zugewandten Seite eine Profillierung vorgesehen
ist, um eine günstigere
Griffigkeit zur Fortbewegung zu erreichen. Selbstverständlich kann diese
Profillierung sowohl bei Gummiketten als auch bei herkömmlich ausgebildeten
Ketten vorhanden sein.
-
Auf
der nach innen zum Antrieb weisenden Seite kann selbstverständlich nach
der Erfindung auch eine Profillierung oder aber entsprechende Angriffsmöglichkeiten
für die
Antriebsräder
vorgesehen sein. Hier ist die Erfindung keineswegs auf bestimmte Ausführungsformen
eingeschränkt,
weshalb nicht näher
auf diese Varianten eingegangen wird.
-
Die
Erfindung weist gemäß einer
weiteren, bevorzugten Ausführungsvariante
zumindest zwei voneinander parallel beabstandete Ketten auf. Dies ist
die herkömmliche
Form eines Kettenfahrwerkes. Die Erfindung ist allerdings nicht
darauf eingeschränkt.
Vielmehr ist es auch möglich,
beispielsweise eine zusätzliche
Antriebs- oder Standkette vorzusehen, die dann beispielsweise halbseitig
unter dem Fahrwerk sich befindet und entweder lediglich zur Verbesserung
der Standfestigkeit dient oder aber als Antriebskette ausgebildet
ist, während
die beiden anderen Ketten dann beispielsweise nur nachlaufen. Eine
solche Ausbildung ist bevorzugt derart zu erhalten, in dem beispielsweise
die vordern Enden der Ketten, von oben gesehen, ein Dreieck bilden.
Auch die Ausführungsform
mit vier oder noch mehr Ketten ist von der Erfindung umfasst.
-
Erfindungsgemäß wurde
gefunden, dass es von Vorteil ist, wenn das Fahrwerk in einem Unterbau angeordnet
ist. Dieser Unterbau kann dann neben dem Kettenfahrwerk alle Antriebsaggregate,
das Verstellaggregat für
die Arbeitsbühne
und die Hydraulik für
die Höhenverstellung,
oder aber die Mechanik eines Scherengitters aufnehmen. Dadurch kann
die gesamte Arbeitsbühne
sehr kompakt gehalten werden.
-
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass die Spurbreite
des Kettenfahrwerks verbreiterbar, insbesondere hydraulisch verbreiterbar ist.
Dabei ist es bevorzugt, wenn die Spurbreite von 0,78 m auf 1,30
m verbreiterbar ist. Selbstverständlich
sind auch andere Spurbreiten von der Erfindung umfasst. Die vorher
angegebene Massangaben sind lediglich bevorzugte Ausführungsdetails.
-
Für die Veränderung
der Spurbreite ist es nach einer weiteren Variante der Erfindung
vorgesehen, verstellbare Spurstangen zwischen den beiden Ketten
beziehungsweise zwischen den Ketten vorzusehen. Dabei ist es bevorzugt,
wenn diese Spurstangen teleskopartig ausgebildet sind, derart, dass
sie sich bei entsprechender Druckbeaufschlagung auseinander drücken lassen
oder aber wenn notwendig auch wieder entsprechend in die Ausgangslage
zurückverstellen
lassen. Selbstverständlich
sind auch mechanische Verstellmöglichkeiten
von der Erfindung umfasst. Diese können durch Gewinde, Klemmröhren mit
Fixierung oder dergleichen vorgesehen sein.
-
Die
Erfindung schlägt
nach einer Ausführungsform
vor, dass das Kettenfahrwerk und die Arbeitsplattform zumindest
annähernd
gleiche Länge und/oder
die gleiche Breite aufweisen. Dadurch gelingt es, insbesondere im
eingefahrenen Zustand, in dem die Arbeitsplattform beispielsweise
von einer Baustelle auf die andere beziehungsweise von einem Einsatzobjekt
zu einem anderen transportiert wird, relativ kompakt zu halten.
Die Abmessungen der Arbeitsplattform sind dabei bevorzugt zwischen
0,78 m und 1,60 m beziehungsweise bis zu 2,0 m Länge vorgesehen.
-
Wie
bereits erwähnt
ist es von Vorteil, wenn das Antriebsaggre gat für das Kettenfahrwerk in den Unterbau
integriert ist.
-
Selbstverständlich ist
es dabei auch vorgesehen, dass die Energieversorgung in diesem Unterbau
für das
Kettenfahrwerk angeordnet ist.
-
Als
Energieversorgung für
die erfindungsgemäße Arbeitsbühne dienen
wenigstens ein Akkumulator, eine Batterie oder dergleichen. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
mehrere Akkumulatoren beziehungsweise Batterien in Reihe und/oder
paralle zueinander zu schalten. Eine solche Ausführungsform ist dabei bevorzugt,
da sich diese ohne störende Kabel
auch innerhalb von Hallenbauten oder auf Baustellen entsprechend
bewegen läßt. Es muss nicht
dafür Sorge
getragen werden, dass ausgeschlossen werden kann, dass die Kabel
durch das Fahrwerk überrollt
werden.
-
Selbstverständlich ist
die Ausführungsform einer
Arbeitsbühne
von der Erfindung auch umfasst, bei der die Energieversorgung durch
Fremdeinspeisung, zum Beispiel über
ein Anschlusskabel zur Verbindung mit dem Netz vorgesehen ist.
-
Es
ist weiterhin möglich,
als Antriebsaggregat einen Benzin- oder Dieselmotor vorzusehen. Diese
Ausführungsform
ist dann allerdings nur für
den Einsatz im Freien geeignet oder aber es muss für entsprechende
Belüftung
gesorgt werden, oder die Abgase müssen über entsprechende Abgasleitungen ins
Freie geleitet werden.
-
Nach
einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Arbeitsbühne ist
es weiterhin bevorzugt, wenn als Antriebsaggregat für den Fahrantrieb
zumindest ein Elektromotor, bevorzugt jedoch zwei Elektromotoren
im Unterbau beziehungsweise im Fahrwerk angeordnet sind. Dabei ist
es weiterhin bevorzugt, diese Elektromotoren aus Lastverteilungsgründen heckseitig
beziehungsweise antriebs rollenseitig vorzusehen.
-
Die
Antriebsmotoren beziehungsweise die Antriebsaggregate wirken nach
einer Variante der Erfindung auf Antriebsrollen, die bevorzugt beidseitig, also
an beiden Ketten des Kettenfahrwerkes vorgesehen sind und die entweder
von einem elektrischen Direktantrieb oder über ein Getriebe gleichzeitig
oder unabhängig
voneinander antreibbar sind. Dadurch können Lenkbewegungen problemlos
auch über
das Kettenfahrwerk beziehungsweise den Antrieb realisiert werden.
-
Es
soll nicht unerwähnt
bleiben, dass die erfindungsgemäße Arbeitsbühne aufgrund
ihrer Ausbildung mit einem Kettenfahrwerk und ihrer kompakten Bauweise
sich dadurch auszeichnet, dass diese Arbeitsbühne auch in ausgefahrenem Zustand,
also in der Arbeitsstellung bewegbar ist. Dies ist selbstverständlich nur
bei entsprechenden Untergründen möglich. Allerdings
beim Einsatz in Hallen oder auf geeigneten Flächen ist dies problemlos möglich, so dass
der Aufwand, die Arbeitsbühne
für eine
Fortbewegung jeweils einzufahren, entfällt.
-
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass die Arbeitsbühne als
sogenannte Scherenarbeitsbühne
ausgebildet ist. Dabei ist es möglich,
zwei, drei, vier oder noch mehr Scheren vorzusehen, mittels derer
die Arbeitsbühne
in ihre gewünschte
Höhe verfahrbar
ist. Die Scheren werden aufgrund ihrer Ausbildung und aufgrund ihrer
Abmessungen dann in dem Unterbau sozusagen wieder zusammengefaltet,
so dass die Arbeitsbühne
auf eine sehr geringe Höhe
für einen
Weitertransport zu anderen Objekten eingefahren werden kann.
-
Die
erfindungsgemäße Arbeitsbühne umfasst
auch ein Verstellaggregat, bevorzugt ein Scherengitter mit entsprechendem
Antrieb für
die Höhenverstellung
der Arbeitsplattform selbst. Dabei kann das Scherengitter sowohl
mechanisch als auch elektro mechanisch oder hydraulisch bedient werden.
Die Erfindung ist hier auf keine der genannten Varianten eingeschränkt, sondern
umfasst alle möglichen
Antriebsarten für
die Höhenverstellung.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
eine Arbeitsbühne
lediglich mit entsprechenden teleskopartig ausgebildeten Hydraulikzylindern
in der Höhe
zu verstellen.
-
Das
Verstellaggregat für
die Höhenverstellung
der Arbeitsplattform ist dabei gemäß einer Ausführungsvariante
der Erfindung unabhängig
von dem Antriebsaggregat für
die Fortbewegung der Arbeitsbühne
angetrieben. Selbstverständlich
ist es dabei nicht ausgeschlossen, dass das Verstellaggregat und das
Antriebsaggregat für
die Fortbewegung von einem gemeinsamen Antriebsmotor oder aber zwei Antriebsmotoren,
beispielsweise auch über
ein Getriebe angetrieben sind.
-
Um
das Gewicht der Arbeitsbühne
insgesamt gering zu halten, ist als Material für die Arbeitsplattform bevorzugt
Aluminium vorgesehen. Dabei ist es von Vorteil, entsprechend hochvergütetes Aluminium
vorzusehen. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
die Arbeitsplattform in Stahl-Leichtbauweise auszuführen. Allerdings
wird hier dann ein etwas höheres
Gewicht zu verzeichnen sein.
-
Die
für die
Bedienung notwendigen Schalter beziehungsweise Bedienelemente sind
nach der Erfindung in einem Bedienpult vorgesehen. Dieses kann beispielsweise
kabelgesteuert oder aber funkgesteuert sein. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
die entsprechenden Installationen an der Arbeitsplattform vorzusehen,
um die Arbeitsplattform und die Arbeitsbühne insgesamt von der Plattform aus
steuern zu können.
-
Das
Scherengitter der Ausführungsform
als Scherenarbeitsbühne
ist höhenverstellbar
bis in eine Arbeitshöhe
der Arbeitsplattform von 8,0 m bis 12,0 m, bevorzugt bis auf 10,5
m ausfahrbar.
-
Die
Traglast der Arbeitsplattform kann zwischen 100 kg bis 150 kg, bevorzugt
120 kg betragen, so dass eine Person problemlos auf dieser Arbeitsbühne arbeiten
kann. Als entsprechende Schutzmassnahme an der Arbeitsplattform
ist ein Schutzgeländer
vorgesehen. Das Schutzgeländer
hat dabei eine insbesondere verschliessbare Öffnung, die zum Beispiel als
Tür oder
als aushängbares
Gitter vorgesehen ist.
-
Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Arbeitsplattform selbst vergrößerbar ist.
Dabei schlägt die
Erfindung gemäß einer
weiteren Variante vor, dass die Länge der Arbeitsplattform durch
Ausschieben zumindest eines Teiles dieser Arbeitsplattform verstellbar
ist, insbesondere in einem Bereich von 1,90 m bis 3,40 m. Dadurch
läßt sicht
der Arbeitsbereich für
die auf der Arbeitsbühne
tätige
Person recht optimal vergrößern. Die
technische Lösung
der Vergrößerung der
Arbeitsplattform ist beispielsweise nach einer Ausführungsvariante
der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Arbeitsplattform
in diese einschiebbar, insbesondere teleskopartig einschiebbar ausgebildet
ist. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass der
bewegliche Teil der Arbeitsplattform in U-Schienen beispielsweise geführt ist.
Zum Ausfahren der Arbeitsplattform wird dann der Teil lediglich
ausgeschoben und gegebenenfalls zur Vermeidung von Stolperstellen
eine entsprechende Auflage aufgelegt, um Höhenunterschiede auszugleichen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
Es zeigen:
-
1a, 1b Seiten-
und Vorderansicht der erfindungsgemäßen Arbeitsbühne;
-
2 Detailansicht
des Fahrwerks der Arbeitsbühne
nach der Erfindung und
-
3 Ausführungsform
einer Arbeitsbühne des
Standes der Technik mit einem konventionellen, rädergetriebenen Fahrwerk.
-
Die 1a und 1b zeigen
eine Arbeitsbühne
nach der Erfindung, mit einem als Kettenfahrwerk ausgebildeten Fahrwerk 1.
Die Kette trägt
dabei das Bezugszeichen 2. Die Antriebsrolle, über die
die Kette angetrieben wird, trägt
das Bezugszeichen 3. Der gesamte Antrieb sowie auch das
Höhenverstellaggregat,
welches nicht weiter ausgeführt
ist, sind in dem Unterbau 4 angeordnet. In der 1a befindet sich
die Arbeitsbühne
in der Arbeitsstellung in ausgefahrener Position. Das Scherengitter 5 besteht
hier aus vier Scheren. Selbstverständlich ist es möglich, das
Scherengitter 5 auch mit weniger oder mehr Scheren auszubilden.
Die Erfindung ist hier nicht eingeschränkt. Die Arbeitsplattform 6 hat
eine entsprechende Verbreiterung, wobei sich der Teil 6/1 in
der ausgezogenen, also verbreiterten Stellung befindet. Das Schutzgeländer ist
mit 6/2 bezeichnet.
-
Die 1b zeigt
eine Vorderansicht, wobei hier noch die Öffnung 6/3 im Schutzgeländer 6/2 ersichtlich
ist. Diese Öffnung 6/3 kann
als Tür
oder aber als herausnehmbares Gitter ausgebildet sein. In 1b befindet
sich die Arbeitsbühne
in eingefahrener Stellung, sozusagen in der Stellung, in der sich die
Bedienperson auf die Arbeitsbühne
begeben kann. Von der Arbeitsplattform 6 aus kann dann
die Arbeitsbühne
ausgefahren und auch verfahren werden. Der Vorteil des gesamten
Aggregates besteht darin, dass aufgrund der Ausbildung des Fahrwerks 1 als
Kettenfahrwerk der Druck, der auf den Boden ausgeübt wird,
relativ gering gehalten werden kann, so dass, ohne Beschädigungen
zu verursachen, diese Arbeitsbühne
auch problemlos in Hallenbauten oder auf mit Fliesen versehenen
Fussböden
eingesetzt werden kann. Dies konnten die herkömmlichen Arbeitsbühnen, wie
sie beispielsweise in 3 dargestellt ist, nicht leisten.
-
Die 2 zeigt
eine Detailansicht des Fahrwerks 1, welches als Kettenfahrwerk,
bevorzugt mit einer Gummikette ausgebildet ist. Die Kette 2 ist
mit nicht näher
bezeichneten Profillierungen versehen. Zwischen den beiden parallel
zueinander beabstandeten Ketten 2 sind Spurstangen 7 vorgesehen,
mittels derer die Spurbreite verstellbar ist. Diese Spurstangen 7 sind
teleskopierbar und bevorzugt hydraulisch verstellbar. Die Ketten 2 werden
mit Antriebsrollen 3 angetrieben. Diese Antriebsrollen 3 werden
wiederum, entsprechend der Antriebsmotoren, entweder als Direktantrieb
oder aber über
ein Getriebe versorgt. Das Fahrwerk ist schematisch mit dem Bezugszeichen 1,
wie bereits in der 1 bezeichnet.
-
Die 3 zeigt
eine Scherenarbeitsbühne nach
dem Stand der Technik. Dabei wurden in Analogie der Erfindung die
gleichen Bezugszeichen verwendet, wie sie in den vorhergehenden
Figuren definiert wurden. So ist beispielsweise das Fahrwerk, welches
hier als konventionelles, rädergetriebenes Fahrwerk
ausgebildet ist, mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Der
Unterbau, in dem alle Antriebsaggregate, die Höhenverstellung und so weiter
angeordnet sind, ist mit 4 bezeichnet. Das Scherengitter
hat in Analogie der erfindungsgemäßen Ausführungsform ebenfalls das Bezugszeichen 5 und
die Arbeitsplattform ist mit 6 bezeichnet. An der Arbeitsplattform 6 ist das
Schutzgeländer 6/2 ebenso
vorgesehen wie bei der erfindungsgemäßen Ausführung. Die Bedientafel wurde
mit dem Bezugszeichen 6/4 versehen. Diese ist selbstverständlich bei
der erfindungsgemäßen Ausführungsform
ebenso an der Arbeitsbühne
anordenbar. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
eine funkgesteuerte Ausführung
zu verwenden, die dann von der Bedienperson getragen werden muss.
-
Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
-
Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
-
Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
-
Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
-
Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.