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DE1131078B - Verfahren zur Herstellung von Fleisch fuer die Verwendung in Fleischprodukten aus zerkleinertem Fleisch - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Fleisch fuer die Verwendung in Fleischprodukten aus zerkleinertem Fleisch

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Publication number
DE1131078B
DE1131078B DEM40414A DEM0040414A DE1131078B DE 1131078 B DE1131078 B DE 1131078B DE M40414 A DEM40414 A DE M40414A DE M0040414 A DEM0040414 A DE M0040414A DE 1131078 B DE1131078 B DE 1131078B
Authority
DE
Germany
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meat
rigor mortis
sausage
myosin
frozen
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEM40414A
Other languages
English (en)
Inventor
Earl W Turner
Floyd C Olson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Oscar Mayer Foods Corp
Original Assignee
Oscar Mayer Foods Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Oscar Mayer Foods Corp filed Critical Oscar Mayer Foods Corp
Priority to DEM40414A priority Critical patent/DE1131078B/de
Publication of DE1131078B publication Critical patent/DE1131078B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22CPROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
    • A22C11/00Sausage making ; Apparatus for handling or conveying sausage products during manufacture
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23BPRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
    • A23B4/00Preservation of meat, sausages, fish or fish products
    • A23B4/06Freezing; Subsequent thawing; Cooling
    • A23B4/066Freezing; Subsequent thawing; Cooling the materials not being transported through or in the apparatus with or without shaping, e.g. in the form of powder, granules or flakes
    • A23B4/068Freezing; Subsequent thawing; Cooling the materials not being transported through or in the apparatus with or without shaping, e.g. in the form of powder, granules or flakes with packages or with shaping in the form of blocks or portions
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    • A23LFOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
    • A23L13/00Meat products; Meat meal; Preparation or treatment thereof
    • A23L13/60Comminuted or emulsified meat products, e.g. sausages; Reformed meat from comminuted meat product

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Description

  • Verfahren zur Herstellung von Fleisch für die Verwendung in Fleischprodukten aus zerkleinertem Fleisch Die Erfindung betrifft im allgemeinen die Wurstlierstellung und das Herstellen weiterer Produkte aus zerkleinertem Fleisch. Insbesondere betrifft die Erfindung Verbesserungen und Neuheiten bezüglich der Fleischverarbeitung, wobei die bindenden oder die Emulsion bildenden Eigenschaften der Fleischproteine aufrechterhalten und ausgenutzt werden.
  • Bei der im großen Maßstab durchgeführten Fleischverarbeitung zum Herstellen von Wurst sowie weiterer Produkte aus zerkleinertem Fleisch geht man gewöhnlich davon aus, die Tiere zu schlachten und sodann über Nacht in einem Kühlraum bei einer Temperatur von etwa -2 bis 71 C abhängen zu lassen. Am darauffolgenden Tag wird sodann das gesamte Fleisch von den Knochen getrennt und das Fleisch in einem Kühlraum bei einer Temperatur von etwa -2 bis 2' C gelagert, bis es einer weiteren Verwendung zugeführt werden kann. Das Fleisch wird sodann mit den weiteren Bestandteilen, die der Fleischmasse zugesetzt werden, vermischt und zerkleinert. Die zugesetzten Bestandteile hängen von der besonderen Art der herzustellenden Wurst oder des Produktes aus zerkleinertem Fleisch ab. Während des Zerkleinerns, das in einem Fleischwolf ausgeführt wird, fügt man gewöhnlich die für die Fleischmasse benötigte Wassermenge in Form von Wasser zu. Die Zugabe von Eis dient dem doppelten Zweck, zunächst einmal die Temperatur der Fleischmasse zu verringern und sodann dem Gemisch Wasser zuzuführen.
  • Nachdem die Wurstmasse hergestellt worden ist, wird dieselbe in feuchtigkeitsdurchlässige Umhüllungen aus Natur- oder Kunstdarm gestopft und die Würste in eine Räucherkammer gebracht. Die warme Luft der Räucherkammer verdampft Wasser aus der Oberfläche der Wurstumhüllungen, während dieselben der Behandlung unterworfen sind. Bei der Behandlung in der Räucherkammer tritt ein erheblicher Wasserverlust in den Würsten auf, und somit geben die Wursthersteller einen vorherbestimmten überschuß an Wasser zu der Wurstmasse hinzu, um so den Verlust während des Räucherns auszugleichen. Obgleich die feuchtigkeitsdurchlässigen Wurstumhüllungen die zweckmäßige Eigenschaft besitzen, die Feuchtigkeit während des Räucherns durchzulassen, besitzen derartige Umhüllungen jedoch unzweckmäßige Eigenschaften, da sie, sobald die Wurst fertiggestellt ist, Luft und Feuchtigkeit durch die Umhüllungen durchtreten lassen, wodurch die fertige Wurst beschleunigt verdirbt. Aus diesem Grunde bewirken durchlässige Natur- oder Kunstdärme keinen Schutz in bezug auf die Verderblichkeit des Fleischproduktes. Obwohl im Handel Filme erhältlich sind, wie z. B. Copolymere aus Polyvinyliden- und Polyvinylchlorid (im Handel als Saranfilm erhältlich), die gegenüber Feuchtigkeit und Gasen undurchlässig sind und aus denen undurchläßige Wurstumhüllungen hergestellt werden können, so konnten jedoch derartige Filme und Umhüllungen bisher nicht erfolgreich zur Umhüllung von Fleischprodukten angewandt werden, da derartige Umhüllungen dort nicht zur Anwendung kommen können, wo eine Wärinebehandlung unumgänglich ist. Die Nichtanwendbarkeit der Filme beruht somit darauf, daß dieselben nicht den Durchtritt des überschüssigen Wassers gestatten. In diesem Zusammenhang kann man die gewöhnlich zur Anwendung kommende Wassermenge für die Herstellung der Wurstmasse gemäß den üblichen Verfahren und Vorschriften etwas verringern.
  • Die Wassennenge kann jedoch nicht so weit verringert werden, daß keine Trennung von Wasser und Att eintritt, wenn gewöhnliche Fleischmassen in eine undurchlässige Umhüllung eingestopft und in der Räucherkammer weiterverarbeitet werden. Somit tritt eine Trennung des Wassers und Fettes in einzelne getrennte Phasen ein, von denen viele sich an der Oberfläche der Wurst befinden und dieselbe unansehnlich machen. Außer der Unansehnlichkeit ergibt sich ein schlechtes Gewebe der Wurst, sobald eine Trennung des Fettes und Wassers eintritt.
  • Somit ist es bis jetzt nicht möglich gewesen, Wurstwaren in undurchlässigen Umhüllungen bei Arbeiten gemäß der üblichen Verfahrensweise zur Herstellung von Wurstwaren herzustellen. Aus diesem Grunde werden Wurstwaren immer noch in feuchtigkeitsdurchlässigen Umhüllungen hergestellt und sind somit leicht verderbliche Lebensmittel, die gekühlt gehalten werden müssen. Bei der Verteilung durch den Handel müssen sie innerhalb weniger Tage nach ihrer Herstellung verzehrt werden.
  • Bei der Herstellung von Fleischprodukten ist man bisher allgemein so vorgegangen, daß man die Verarbeitungsgänge des geschlachteten Tieres so einrichtet, daß bis zur Verarbeitung des Fleisches in Fleischprodukte die Leichenstarre eingesetzt hat. Abwandlungen dieser grundsätzlichen Verfahrensweise bestehen z. B. bei der vorgeschlagenen Verarbeitung von Walfleisch darin, daß man das in bekannter Weise nach der Gewinnung tiefgefrorene Walfleisch vor der Verarbeitung zu entsprechenden Fleischprodukten noch im gefrorenen Zustand zerkleinert, um so enzymatische Veränderungen des Fleisches zu verhindern, die eine nachteilige Einwirkung auf den Geruch und den Geschmack des Fleisches bewirken.
  • Es ist bereits bekannt, daß nach der Zerkleinerung von warmem Fleisch eine Denaturierung des Proteins (»Fleischstarre«) eintritt, die die Eigenschaften der hieraus hergestellten Fleischprodukte beeinflußt.
  • Diese Verfahrensweisen bzw. Beobachtungen haben jedoch nichts mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zu tun, da in keinem Falle so gearbeitet wird, daß vor Eintreten der Leichenstarre ein Einfrieren des zu verarbeitenden Fleisches erfolgt und somit die Denaturierung des für die Bindefähigkeit ausschlaggebenden Myosins erfolgt.
  • Demgegenüber ist das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Fleisch für die Verwendung in Fleischprodukten aus zerkleinertem Fleisch dadurch gekennzeichnet, daß das Fleisch eines geschlachteten Tieres vor Eintritt der Leichenstarre eingefroren und bei einer unter 2' C liegenden Temperatur gegebenenfalls gelagert und dasselbe vor dem Verarbeitungsfall im gefrorenen Zustand zerkleinert und unter Zusatz von Kochsalz aufgetaut wird.
  • Durch diese Verfahrensweise wird es nunmehr möglich, im großen Maßstab Bratwürste, Wienerwürste, Schweinefleischwürste usw. in undurchlässiger Umhüllungen, wie einem Copolymeren aus Polyvinyliden- und Polyvinylchlorid, in einwandfreier Qualität herzustellen. Diese Wurstwaren sind gegenüber frisch hergestellten Würsten in durchlässigen UmhüRungen gleich gut oder besser. Diese Wurstwaren halten sich weit länger als die in den durchlässigen Umhüllungen verpackten.
  • Es wurde erfindungsgemäß gefunden, daß das Fleisch eines frisch getöteten Tieres anfänglich bindende oder Emulsion bildende Eigenschaften aufweist, die wesentlich größer sind, als sie das gleiche Fleisch nach Eintreten der Leichenstarre zeigt. Es wurde weiterhin gefunden, daß diese anfänghäfie große Binde- oder emulsionsbildende Eigenschaft des Fleisches aufrechterhalten werden kann, wenn das Fleisch vor Eintreten der Leichenstarre fest gefroren wird, und sodann in diesem Zustand so lange gehalten wird, bis das Fleisch einer Verwendung zugeführt wird. Weiterhin ist es wesentlich, daß das Fleisch im tiefgefrorenen Zustand roh zerkleinert wird und das lösliche Protein sogleich in Gegenwart von Salz und Wasser extrahiert wird.
  • Untersuchungen haben gezeigt, daß die Bindefähigkeit des Fleisches in Wurstwaren auf dem Gehalt eines besonderen Proteins, und zwar des Myosins, beruht. Die Fleischproteine können zum Zwecke der Erläuterung der vorliegenden Erfindung in drei Gruppen unterteilt werden. Diese Gruppen sind: (1) in destilliertem Wasser lösliche Proteine, (2) nur in Salzlösungen (z. B. 7%igem Natriumchlorid) lösliche Proteine und (3) sowohl in Wasser als auch in Salzlösung lösliche Proteine. Untersuchungen im Laboratorium haben gezeigt, daß lediglich salzIösliches Protein, das als Myosin bezeichnet wird, irgendwelche Bindeeigenschaften bei der Wurstherstellung zeigt. Mit anderen Worten ist es lediglich der Myosinanteil, der die Binde- oder emulsionsbildenden Eigenschaften bedingt.
  • Wenn Fleischmasse zerkleinert wird, neigt das in dem Fleisch vorhandene Myosin dazu, sich in dem vorhandenen Salz und Wasser aufzulösen, so daß jedes Fetteilchen von dem Myosin umgeben ist. Sobald die Wurstwaren einer Wärmebehandlung unterworfen werden, erhärtet das Myosin oder koaguliert zu einem Gel, das gekochtem Eiweiß ähnlich ist. In dieser Form umschließt das Myosin die Fetteilchen. Wenn eine ausreichende Myosiamenge in einer Wurstmasse vorhanden ist, wird sie das gesamte Fett binden oder einulgieren, so daß keine Abtrennung des Fettes in der Wurst eintritt.
  • Es wurde weiterhin festgestellt, daß bei Vorliegen einer ausreichenden Myosinmenge in der Wurstmasse und wenn die Fleischmasse genügend zerkleinert wird, keine Trennung des Wassers oder des Fettes eintritt, wenn die Wurstmasse in eine undurchlässige Umhüllung eingestopft und sodann der Wärmebehandlung unterworfen wird. Da bei der Wärmebehandlung von Wurstwaren in einer undurchlässigen Umhüllung kein Wasser austreten kann, wird eine geringereWassermenge zurHerstellung der ursprünglichen Fleischmasse angewandt, als dies gewöhnlich der Fall ist, wenn die Fleischmasse in durchlässige Umhüllungen eingestopft wird.
  • Obwohl die Erfindung besonders zweckmäßig im Hinblick auf die Herstellung von Würsten in undurchlässigen Umhüllungen ist, kann dieselbe jedoch ebenfalls vorteilhaft zum Herstellen von Wurstwaren in durchlässigen Umhüllungen und ganz allgemein zur Herstellung von Wurstwaren Verwendung finden.
  • Weiterhin erweist sich die Erfindung als besonders zweckmäßig bei dem Herstellen von Produkten aus zerkleinertem Fleisch, die in Metallbehältem, allgemein als Konserven bezeichnet, verpackt und verkauft werden. Bis jetzt wurde eine erhebliche Menge, z. B. 10 04 Trennung von Wasser und Fett für derartige Produkte als annehmbar und mehr oder weniger normal betrachtet. Indem man den Myosingehalt wenigstens eines Teiles des zur Verwendung kornmenden Fleisches in den Konserven aufrechterhält, gelingt es, die Trennung von Wasser und Fett leicht auf weniger als 1 %. herabzudrücken und die Trennung gegebenenfalls sogar völlig zu verhindern. Somit es es möglich, zerkleinerte Fleischprodukte in Konserven herzustellen, die nicht nur keine Trennung von Fett und Wasser zeigen, sondern deren Lebensmittelwert dadurch völlig aufrechterhalten bleibt, daß eine Abtrennung des Fettes verhindert wird.
  • Es ist ein wesentliches Ziel der Erfindung, ein im großen Maßstabe durchführbares Verfahren zur Fleischbehandlung in Vorschlag zu bringen, bei dem der Myosingehalt desselben aufrechterhalten und derselbe zum Herstellen von Wurstprodukten sowie von Produkten aus zerkleinertem Fleisch in Konserven zur Verfügung gestellt wird.
  • Weiterhin ist es ein Ziel der Erfindung, ein praktisches und im großen Maßstab durchzuführendes Verfahren zum Herstellen von Würsten, wie z. B. Bratwurst, Wienerwurst usw., in undurchlässigen Umhüllungen in Vorschlag zu bringen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die so hergestellten Wurstwaren im Vergleich zu den üblichen Wurstwaren eine verlängerte Lebensdauer aufweisen.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist ein im großen Maßstab durchführbares Verfahren zum Behandeln, Lagern und Verwenden von Fleisch, bei dem der Eintritt der Leichenstarre verhindert wird und bei dem weiterhin der anfänglich hohe Gehalt an Myosin sogar nach längerer Lagerung extrahiert werden kann.
  • Die Erfindung hat es sich weiterhin zum Ziel gesetzt, Wurstmassen von geeigneter Zusammensetzung in undurchlässige Umhüllungen einzustopfen und einer Wärmebehandlung zu unterwerfen.
  • Weiterhin ist es ein Ziel der Erfindung, Verfahren zum Herstellen von in Konserven verpacktem Fleisch in Vorschlag zu bringen, wobei eine Trennung von Fett und Wasser in den Konserven erheblich verringert oder praktisch ausgeschaltet wird.
  • Weiter wird die Erfindung durch Beispiele noch näher erläutert.
  • Grundsätzlich besteht das Verfahren zur Aufrechterhaltung des Myosingehaltes des Fleisches frisch getöteter Tiere und die Nutzbarmachung desselben zum Herstellen von Wurstwaren und Fleischwaren aus zerkleinertem Fleisch erfindungsgemäß darin, daß das Fleisch des frisch getöteten Tieres sofort vor Eintreten der Leichenstarre eingefroren wird, z. B. spätestens innerhalb von 4 bis 6 Stunden. Vorzugsweise wird das frische Fleisch noch im warmen Zustand von den Knochen -etrennt und in genügend kleine Teile zerschnitten, um innerhalb einer kurzen Zeit einfrierbar zu sein. Nachdem das Fleisch fest gefroren ist, muß es in diesem Zustand so lange gehalten werden, bis es zur Weiterverarbeitung in Wurstwaren gebraucht wird. Während der Lagerung im tiefgefrorenen Zustand tritt sogar innerhalb von mehreren Monaten nur ein geringfügiger oder kein Verlust des Myosingehaltes ein.
  • Obgleich derMyosingehalt desFleisches durch das schnelle Einfrieren vor Eintreten der Leichenstarre voll aufrechterhalten worden ist, kann derselbe verlorengehen, wenn man das Fleisch auftauen läßt.
  • Somit ist es ein weiteres wesentliches Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens, das Fleisch im gefrorenen Zustand wenigstens grob zu zerkleinern und das Myosin in Gegenwart von Salz und Wasser beim Auftauen der Teilchen zu extrahleren. Hierdurch wird der Myosingehalt während der Extraktion aufrechterhalten und in der gesamten Fleischmasse verteilt. Somit erreicht das erfindungsgemäß verarbeitete Fleisch tatsächlich niemals den Zustand der Leichenstarre.
  • Untersuchungen haben gezeigt, daß eine Wurstware guter Qualität, die in einer undurchlässigen Umhüllung verpackt ist und eine verlängerte Haltbarkeit aufweist, nur dann erfindungsgemäß erhalten werden kann, wenn die gesamten oben angegebenen Verfahrensstufen zur Anwendung kommen. Wenn irgendeine der obigen Verfahrensstufen ausgelassen oder nicht richtig durchgeführt wird, zeigt die sich ergebende Wurstware oder in Konserven verpacktes zerkleinertes Fleisch nicht die gewünschten Eigenschaften, was durch eine Trennung von Fett und Wasser in der undurchlässigen Umhüllung oder Konserve angezeigt wird.
  • Ein analytisches Verfahren zur Bestimmung des Myosingehaltes des Fleisches besteht darin, daß das zu prüfende Fleischstück auf 01 C abgekühlt wird und sodann zweimal durch eine 3,2-mm-Platte einer gut gekühlten Fleischzerkleinerungsvorrichtung unter Mischen nach jedem Durchgang zerkleinert wird. Eine 2-g-Probe des zerkleinerten Fleisches wird durch lstündiges Umwälzen mit 35 ml Weberscher Lösung (0,06 m K Cl, 0,04 in NaHC 0., 0, 1 m NaC 0.) bei 01 C extrahiert. Bei dieser Extraktion werden sowohl die salzlöslichen (d. h. Myosin) als auch die wasserlöslichen Proteine gelöst. Eine zweite 2-g-Probe wird mit destilliertem Wasser an Stelle der Weberscheu Lösung extrahiert. Hierbei werden nur die wasserlöslichen Proteine gelöst. Der Myosingehalt wird in Prozent angegeben (bezogen auf das Gewicht der gesamten Proteinmenge in dem Fleisch) bezüglich des in der Weberschen Lösung löslichen Proteins abzüglich des Prozentsatzes des in destilliertem Wasser löslichen Proteins. Der Myosingehalt von Rindfleisch, der unmittelbar nach der Schlachtung bestimmt worden ist, kann bis zu 3519h, des gesamten Proteingehaltes des Fleisches betragen. Nachdem das Fleisch mehrere Tage lang in einem Kühlraum bei 2 bis 7' C gelagert worden ist, kann der Myosingehalt bis auf 100/e des gesamten Proteingehaltes abgesunken sein. Der hohe anfängliche Myosingehalt kann wenigstens mehrere Monate lang aufrechterhalten werden, wenn das Fleisch innerhalb von 4 bis 6 Stunden nach dem Schlachten schnell eingefroren wird. Sobald schnell eingefrorenes, noch im warmen Zustand von den Knochen abgelöstes Rindfleisch langsam innerhalb von 24 Stunden bei 01 C aufgetaut wird, sinkt der ursprünglich hohe Myosingehalt auf 10 bis 15% ab. Wenn das Fleisch jedoch unter Verwendung von Salz und Eis noch im gefrorenen Zustand in eine Wurstmasse zerkleinert wird, wird der Myosingehalt aufrechterhalten und in die Wurstmasse extrahiert. Mit den obigen vergleichbare Ergebnisse werden auch mit anderen Fleischsorten, z. B. Schweinefleisch und Hammelfleisch, erhalten.
  • Auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen, die sich mit den Bedingungen befassen, unter denen gewöhnlich im großen Maßstab Wurst- und Fleischwaren hergestellt werden, wurden erfindungsgemäß die folgenden Feststellungen getroffen: 1. Obgleich das Myosin inwäßrigen Lösungen verschiedener Salze, löslich ist, hat sich gewöhnliche Kochsalzlösung als gutes und zur Zeit als zweckmäßigstes Lösungsmittel erwiesen. Je höher die Salzkonzentration ist, um so größer ist der Lösungseffekt bis zu einer bestimmten Salzkonzentration. Bei weiterer Erhöhung der Salzkonzentration über diesen Wert hinaus nimmt die Löslichkeit ab. Wenn Natriumchlorid zur Anwendung kommt, werden vorzugsweise J bis 6 Gewichtsprozent, bezogen auf die Gesamtfeuchtigkeit des hergestellten zerkleinerten Fleischproduktes, angewendet.
  • 2. Die Löslichkeit des Myosins wird erhöht bei Zunahme des pH-Wertes von etwa 6,3 auf etwa 9. Bei einem pH-Wert über etwa 9 tritt eine Denaturierung des Proteins ein. Wenn der pil-Wert, unter etwa 6,0 absinkt, tritt Leichenstarre ein. Der pff-Wert bezüglich, einer größtmöglichen Löslichkeit schwankt ebenfalls etwas in Abhängigkeit von der Salzkonzentration. Wenn das Fleisch gefroren ist, beträgt der bevorzugte pH-Bereich etwa 6 bis 7.
  • 3. Das Myosin löst sich innerhalb einer bestimmten Zeit auf, bis ein Punkt erreicht wird ' bei dem weitere Lösung nicht vonstatten geht. Der genaue Zeitpunkt hängt in jedem Falle von den besonderen Bedingungen ab. Wenn eine, 7"/oige Natriumchloridlösung jedoch als Lösungsmittel zur Anwendung kommt, beträgt die Zeitspanne für eine größtmögliche Myosinauflösung etwa 2 Stunden. Die Geschwindigkeit der Proteinextraktion erhöht sich gleichlaufend mit dem Zerteilungsgrad des Fleisches innerhalb gewisser Grenzen.
  • 4. Ein gewisser kritischer Konzentrationsbereich des Myosins ist notwendig, um eine Trennung des Fettes vom Wasser zu verhindern. Dieser Konzentrationsbereich hängt etwas von der genauenArtderlierzustellendenWurstwareoderdes Fleischproduktes aus zerkleinertem Fleisch ab.
  • 5. Eine Kältelagerung des Fleisches über etwa - 21 C verhindert eine Abnahme des Myosin-Crehaltes. nicht. Dieser Verlust an Myosin stellt C die hauptsächliche Änderung dar, die beim Eintritt der Leichenstarre auftritt. Somit muß, nachdem das Fleisch vor Eintreten der Leichenstarre eingefroren worden ist, dasselbe bei einer Temperatur von wenigstens - 211 C gelagert werden.
  • 6. Um die Leichenstarre zu verhindern, muß das Fleisch schnell innerhalb von 4 bis 6 Stunden und vorzugsweise innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach dem Schlachten gefroren werden. Obgleich die Leichenstarre nicht völlig in 6 Stunden eintreten kann, so bedingt doch ein schnelleres Tieffrieren des Fleisches nach dem Schlachten bessere Ergebnisse. Weiterhin neigt das Fleisch allgemein dazu, Veränderungen während der Lagerung und Handhabung unterworfen zu sein. Aus diesem Grunde bedingt eine kürzere Zeitspanne vor dem Einfrieren des Fleisches eine um so längere Zeitspanne für die, Lagerung, die Zerkleinerung und die Einfüllung in Umhüllungen.
  • 7. Wenn der Wurstmasse, die erfindungsgemäß hergestellt worden ist, Fett zugegeben wird, so muß dasselbe vorzugsweise, auf 43 bis 46' C erwärmt worden, um so eine Fettabtrennung auf Grund unzureichender Emulgierung zu verhindern.
  • 8. Die Menge an löslichem Protein schwankt in Abhängigkeit von den besonderen Fleischarten und in Abhängigkeit von dem Körperteil, von dem das Fleisch stammt. Somit ist die-ser Faktor bei der Durchführung der Erfindung zu beachten.
  • Die in den folgenden Tabellen aufgeführten Zahlenwerte dienen der mengenmäßigen Erläuterung verschiedener der oben angegebenen Faktoren.
    Tabelle 1
    (Löslicher Proteingehalt vor und nach der Leichenstarre)
    Probe-Nr. Fleischart Lösungsmittel Prozent lösliches Protein
    1 Rinderbruststück vor der Leichenstarre Webersche Lösung 44,8
    2 Rinderbraststück vor der Leichenstarre Webersche Lösung 54,7
    3 Rinderbruststück vor der Leichenstarre Webersche Lösung 54,9
    Durchschnitt 51,4
    4 Rinderbruststück vor der Leichenstarre Webersche Lösung 26,8
    5 Rinderbruststück vor der Leichenstarre Webersche Lösung 29,5
    6 Rinderbruststück vor der Leichenstarre Webersche Lösung 29,1
    Durchschnitt 28,4
    7 Schinkenmuskel vor der Leichenstarre 6 % Na CI 46,6
    8 Schinkenmuskel vor der Leichenstarre 6 1/o Na Cl 46,9
    Durchschnitt 46,8
    9 Schinkenmuskel vor der Leichenstarre 6 1/o Na Cl 34,7
    10 Schinkenmuskel vor der Leichenstarre 6 1/o Na CI 27,8
    Durchschnitt 31,3
    Die in Tabelle 1 aufgezeigten Ergebnisse zeigen eine durchschnittliche Abnahme von 23 % des in Weberscher Lösung löslichen Proteins bezüglich der Rinderbruststückmuskel sowie eine durchschnittliche Abnahme von 15,5 % des, in 611/oiger Natriunichloridlösung löslichen Proteins, bezüglich des Schinkenmuskels nach Eintritt der Leichenstarre. Diese Ab- nahme ist tatsächlich wesentlich wichtiger und gravierender, als der Zahlenwert von 15,5 % es anzeigen könnte. So besteht der Gehalt an 46,6 04 löslichem Protein vor der Leichenstarre aus 23,2 % in destilliertem Wasser löslichem und aus 23,4 % in Salzlösung löslichem Protein. Der letztere Anteil stelle Myosin (und Actomyosin) dar. Dieses. sind die Proteine, die die für die Herstellung von Wurstwaren zweckmäßigen Binde-undEmulgiereigenschaften aufweisen. Der Zahlenwert von 34,7 % löslichem Protein nach der Leichenstarre besteht aus 21,9 %. in destilliertem Wasser löslichem Protein (und zwar eine Abnahme von lediglich 1,3 %) sowie lediglich 12,8 % in Salzlösung löslichem Protein (und zwar eine Ab- nahme von 10,6 I/o). Somit beträgt die, Abnahme oder der Verlust an Myosingehalt auf Grund der Leichenstarre etwa 46 11/o. Dies bedeutet, daß die Binde- oder Emulgierkraft und der Wert des Fleisches durch den Eintritt der Leichenstarre etwa auf die Hälfte herabgesetzt werden.
    Die in Tabelle 2 aufgezeigten Ergebnisse zeigen, daß eine 4- bis 611/oige Abnahme an löslichem Protein nach Auftauen der Fleischstücke eintrat, die nach Eintreten der Leichenstarre eingefroren worden waren. Es trat eine Abnahme von 12,6 O/o, an löslichem Protein nach dem Auftauen ein, wenn ein Brustmuskelstück eines Rindes vor Eintreten der Leichenstarre eingefroren worden ist. Wie jedoch bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Tabelle 1 ausgeführt, stellt die, Abnahme von 12 % größtenteils eine Abnahme des. in Salzlösung löslichen Proteins dar, und es. tritt nur eine unwesentliche Ab- nahme des in destilliertem Wasser löslichen Proteins ein (d. h. des nichtbindenden Proteins).
    Die in der Tabelle 4 enthaltenen Zahlenwerte zeigen, daß die Lagerung von Fleisch bei einer Temperatur von nur 01 C nicht einen Verlust an löslichem Protein (d. h. die Leichenstarre nicht verhindert wird) verhindert.
    Tabelle 4
    (Veränderungen der Proteinlöslichkeit auf Grund des Proteingehaltes verschiedener Muskelgewebe)
    Lösungsmittel Prozent Protein,
    Probe-Nr. Beschreibung des Probestückes (Muskel) für die Extraktion das in einer Stunde
    gelöst wird
    1 Lendenstück nach Leichenstarre ohne Einfrieren Webersche Lösung 43,1
    2 Rinderkamin nach Leichenstarre ohne Einfrieren Webersche Lösung 33,6
    3 Rinderkamm nach Leichenstarre ohne Einfrieren Webersche Lösung 32,7
    4 Rinderkamin nach Leichenstarre ohne Einfrieren Webersche Lösung 31,1
    5 Rinderkamin nach Leichenstarre ohne Einfrieren Webersche Lösung 31,4
    6 Rinderkamin nach Leichenstarre ohne Einfrieren Webersche Lösung 28,8
    7 Rinderkamm nach Leichenstarre ohne Einfrieren 6 % Natriumchlorid 34,1
    8 Rinderkamm nach Leichenstarre ohne Einfrieren 6 % Natriumchlorid 34,7
    9 Rinderkamm nach Leichenstarre ohne Einfrieren 6 % Natriumchlorid 41,3
    10 Rinderkamm nach Leichenstarre ohne Einfrieren 6 % Natriumchlorid 41,1
    11 Rinderlende nach Leichenstarre 6 % Natriumehlorid 47,0
    12 Rinderlende nach Leichenstarre 6 % Natriumehlorid 45,2
    13 Rinderlende nach Leichenstarre 6 1/o Natriumchlorid 44,8
    14 Kamm und Rumpf nach Leichenstarre 611/o Natriumchlorid 34,1
    15 Endstück nach Leichenstarre 61/o Natriumchlorid 28,4
    16 Blatt und Keule nach Leichenstarre 6 1/o Natriumchlorid 24,8
    17 Lende und Rippe nach Leichenstarre 6'/o Natriumchlorid 40,6
    18 Schweineschinkenmuskel nach Leichenstarre 6 1/o Natriumehlorid 36,4
    19 Schweineschinkenmuskel nach Leichenstarre 6 1/o Natriumchlorid 33,0
    Die Tabelle 5 zeigt Zahlenwerte, die das Verhältnis zwischen der Menge salzIöslichen Proteins (d. h. des Myosins) in -einem Rindfleisch und der prozentualen Wasserabtrennung von in undurchlässigen Umhüllungen verpackten Bratwürsten angeben. Ein in der Tabelle mit A gekennzeichnetes Rindfleisch wurde vor Eintritt der Leichenstarre eingefroren und enthielt 27,5 1/o lösliches Myosin. Ein in der Tabelle mit B gekennzeichnetes Rindfleisch wurde zerkleinert und nach Eintreten der Leichenstarre eingefroren. Dasselbe enthielt lediglich 13 1/o lösliches Myosin. Jedes Probestück der Fleischmasse wurde in eine undurchlässige Umhüllung mit einem Durchmesser von 5 cm eingestopft und sodann etwa 1 Stunde bei einer Temperatur von 70' C behandelt.
    Die in Tabelle 5 aufgezeigten Zahlenwerte zeigen eindeutig, daß der Grad der Wasser- und Fettabtrennung sich erhöht bei Abnahme der Menge des salzlöslichen Proteins, Bei dieser Prüfung beträgt der Gehalt an salzlöslichem Protein (Myosin) in dem Rindfleisch, der notwendig ist, um eine Trennung von Wasser und Fett zu verhindern, etwa 22 bis 25 %. Dies stellt einen höheren Myosingehalt dar, als. er gewöhnlich bei der Herstellung üblichen Rindfleisches festgestellt wird. Somit war es bei dieser Wurstsorte notwendig und würde ebenfalls notwendig sein, eine Entfernung der Knochen im warmen Zustand auszuführen und das Fleisch schnell einzufrieren. Das Fleisch müßte sodann im gefrorenen Zustand vermittels Kochsalzlösung extrahiert werden, um so den Myosingehalt für eine Verpackung in einer feuchtigkeits- und gasundurchlässigen Umhüllung zufriedenstellend aufrechtzuerhalten.
  • Die folgenden Beispiele. dienen der weiteren Erläuterung der Erfindung und geben Anweisungen für die praktische Durchführung derselben. Das Beispiel 1 offenbart ein Verfahren zum Durchführen der Erfindung bezüglich der Herstellung einer Wurstmasse und Masse aus zerkleinertem Fleisch. Die weiter angefährten Beispiele betroffen besondere Arten von Produkten aus zerkleinertem Fleisch. Beispiel 1 Das Fleisch getöteter Rinder, das entweder in Konserven eingemacht oder als Fleisch verkauft werden soll, wird innerhalb von 1 bis 11/2 Stunden nach dem Schlachten von den Knochen getrennt. Das warme, von den Knochen getrennte Fleisch wird vermittels einer Zerkleinerungsvorrichtung mit 5 cm Plattenabstand zerkleinert und in Anteilen von 28 bis 35 kg in mit Polyäthylen ausgeschlagenen Papiersäcken verpackt. Das so verpackte Fleisch wird sodann innerhalb 2 bis, 3 Stunden nach dem Schlachten in Tiefkühler mit einer Temperatur von - 34 bis - 401 C gebracht und dergestalt in den Kühlem gelagert, daß wenigstens ein großer Teil (d. h. das gesamte Fleisch außer dem Mittelteil) innerhalb von 5 bis 6 Stunden nach dem Schlachten eine Fleischtemperatur von -4,5' C erreicht. Nachdem das Rindfleisch völlig gefroren ist (etwa nach 1 bis 2 Tagen), werden die Säcke aus dem Tiefkühler entfernt und das Fleisch bis, zu dessen Verwendung bei - 18 bis -26' C gelagert. Das Fleisch wird aus der Kühllagerung einen Tag vor dessen Verarbeitung zu Wurstwaren entfernt und im gefrorenen Zustand mit einer Fleischschnitzelmaschine zerkleinert. Das gefrorene, zerkleinerte, Rindfleisch wird zusammen mit einer ausreichenden Menge frischen oder nach dem Einfrieren aufgetauten Fleisches in die Zerkleinerungsvorrichtung eingeführt, um so die gewünschte Temperatur bei der Zerkleinerung zu erreichen. Das gefrorene Fleisch wird zweckmäßigerweise vor dem Zerkleinern auf eine Temperatur von - 12 bis - 7' C gebracht. Vor oder während des Zerkleinerns wird das vor dem Eintritt der Leichenstarre eingefrorene Fleisch mit Salz und Eis versetzt, um so die Absorption und Auflösung des Myosins zu unterstützen und dasselbe in größtmöglicher Menge für die Wurstmasse auf etwa 43 bis 46' C erwärmt, um so das Fett zu stellen. Gegebenenfalls könnte das nicht aufgetaute, zerkleinerte Fleisch mit kalter Kochsalzlösung vermischt werden und die Teilchen kurz vor der Einführung in die Zerkleinerungsvorrichung aufgetaut werden. Hierdurch wird es möglich, das Myosin zu extrahieren, ehe die Leichenstarre eintreten kann.
  • Auf Grund der geringen Temperatur bei der Fleischzerkleinerung wird der Fettanteil der Fleischmasse auf etwa 43 bis 46' C erwärmt, um so das Fett zu schmelzen. Das Fett kann leicht dadurch erwärmt werden, daß man es durch einen Wärmeaustauscher hindurchschickt. Wenn das Fett im kalten Zustand in die Fleischmasse eingeführt wird, tritt eine erhebliche Fettabsonderung auf Grund unzureichenden Mischens ein.
  • Beispiel 2
    Mit undurchlässigem Kunstdarm umhüllte Bratwurst
    Vorschrift
    Temperatur, bei der
    die Bestandteile in
    Bestandteile die Zerkleinerungs- Gewicht
    vorrichtung
    eingeführt wurden
    Vor der Leichenstarre
    eingefrorenes Rind-
    fleisch ............. 18 bis -4' C 7,7 kg
    Rinderbacke ......... 00 C 1,54 kg
    Gewöhnliche Schweine-
    endstücke ......... 00 C 1,16 kg
    Gewöhnliche Schweine-
    endstücke ......... 430 C 3,45 kg
    Speckstücke .......... 430 C 1,54 kg
    15,4 kg
    Wasser .............. 1,36 kg
    Salz ................. 0,49 kg
    Dextrose ............ 0,135 kg
    Ascorbinsäure ....... 7 g
    Geschmacksstoffe ..... 4,6 g
    Natriumnitrat ........ 19,0 g
    Natriumnitrit ........ 1,7 g
    Beispiel 3 Mit undurchlässigem Kunstdarm umhüllte Wienerwürste (Die Zusammensetzung der Wurstmasse war die gleiche wie im Beispiel 2, jedoch wurde der Geschmacksstoff im vorliegenden Fall durch Wienergewürz ersetzt). Beispiel 4
    In Konserven verpacktes Rindfleisch in Schnitzelform
    Vorschrift
    Bestandteile Fettfrei Zerkleinert Temperatur Gewicht
    % der Bestandteile
    Vor Leichenstarre gefrorenes
    Rindfleisch ......... ...... (90) 3,2 mm - 18 bis -40 C 147 kg
    50% Endstücke .............. (45) 4,8 0 bis 7,3" C 79,5 kg
    gesamte Fleischmenge 226 kg
    Wasser ...................... 7,3- C 7,25 kg
    Salz ......................... 6,18 kg
    Sucrose ...................... 1,64 kg
    Geschmacksstoff .............. . 0,283 kg
    Natriumnitrat ................ 0,283 kg
    Natriumnitrit ................ 28,35 g
    Das vor Eintreten der Leichenstarre, eingefrorene Rindfleisch wurde zusammen mit Wasser, Zusatzstoffen und Geschmacksstoffen 3 Minuten zerkleinert. Die Fleischmasse wird sodann 4 Minuten im Vakuum mit den zerkleinerten 50 II/o Endstücken vermischt. Die Fleischmasse wurde 72 Stunden bei 0' C gehalten. Das Vermischen im Vakuum wurde innerhalb von 4 Minuten ausgeführt. Die Masse wurde in Behälter mit einem Volumen von 0,341 eingebracht und 85 Minuten einer Wärinebehandlung bei 1111 C ausgesetzt.
  • Obgleich ein Copolymeres aus Polyvinyliden- und Polyvinylchlond einen außerordentlich geeigneten Film für undurchlässige Wurstumhüllungen. darstellt, können auch andere undurchlässige synthetische Filme zur Anwendung kommen, wie Kautschukhydrochlorid (im Handel als Phofilin. erhältlich) sowie Polyäthylen.
  • Es versteht sich, daß, obgleich das erfindungsgemäße Verfahren besonders zweckmäßig für die Herstellung von Wurstwaren in undurchlässigen Umhüllungen ist, dasselbe eine breitere Nutzanwendung finden kann. Zum Beispiel kann die Erfindung vorteilhafterweise zum Herstellen von Wurstwaren in durchlässigen Natur- oder Kunstdärmen angewandt werden. gelagert und dasselbe vor dem Verarbeitungsfall im gefrorenen Zustand zerkleinert und unter Zusatz von Kochsalz aufgetaut wird.
  • 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fleisch eines geschlachteten Tieres zunächst von den Knochen befreit und das Fleisch bei einem pff-Wert von etwa 6 bis 7 innerhalb von 6 Stunden nach dem Schlachten und vor dem Eintreten der Leichenstarre bei einer Temperatur eingefroren wird# die erheblich unter dem Gefrierpunkt liegt, und sodann das Myosin des Fleisches in Gegenwart einer kalten Salzlösung extrahiert wird.
  • 3. Verfahren nach Anspruch2, dadurch gekennzeichnet, daß das. nicht aufgetaute Fleisch bei einer Temperatur nicht über etwa - 181 C zerkleinert, das Fleisch sodann auf eine Temperatur von etwa - 12 bis - 7 0 C temperiert und das zerkleinerte, Fleisch bei einer Temperatur von - 12 bis - 71 C in Gegenwart von Salzlösung und weiteren Bestandteilen der Fleischmasse unter Bildung einer verbrauchsfähigen Fleischmasse weiter zerkleinert wird

Claims (1)

  1. PATENTANSPRÜCHE-. 1. Verfahren zur Herstellung von Fleisch für die Verwendung in Fleischprodukten aus zerkleinertem Fleisch, dadurch gekennzeichne4 daß das Fleisch eines geschlachteten Tieres vor Eintritt der Leichenstarre eingefroren und bei einer unter 21 C liegenden Temperatur gegebenenfalls In Betracht gezogene Druckschriften: Buch von M. W. Tuchschneid, »Die Kältebehandlung schnell verderblichei# Lebensmittel«, 195 1, S. 294, Abs. 3 bis 9; S. 320, Ab&. 2 bis 5 und S. 222, Abs. 4; Buch von Eduard Bechtold, »Der praktische Fleischer«, 1939, zweite Auflage, S. 189, Abs. 6, und S. 256, Abs. 1 und 2 von unten, bis S. 257ff. In Betracht gezogene ältere Patente: Deutsches Patent Nr. 1057 860.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1492984B1 (de) * 1964-03-16 1971-05-13 Armour & Co Verfahren zur Herstellung eines gekochten Gefluegelprodukts
US5306205A (en) * 1991-09-04 1994-04-26 Sudfleisch Gmbh Method for producing mincemeat

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1057860B (de) 1958-10-08 1959-05-21 Wilhelm Bothe Verfahren zur Herstellung von Bruehwuerstchen, Rohwuersten, Corned beef od. dgl. unter Mitverwendung von Walfleisch

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