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Gekapselte elektrische Verteilungsanlage mit ansetzbaren Anschlußkästen
für Abzweigleitungen In Betrieben mit ortsveränderlichen Stromverbrauchern, insbesondere
Fabrikbetrieben, werden oft gekapselte elektrische Verteilungsanlagen verwendet,
die aus aneinandergesetzten, langgestreckten Gehäusen mit starren, unisollerten
Sammelschienen be-
stehen. Man bildet diese Verteilungsanlagen derart aus,
daß ein Ansetzen und Wiederabnehmen von Anschlußkästen mit Abzweigleitungen an verschiedenen
Stellen der Anlage möglich ist. Die Gehäuse haben zu diesem Zweck an einzelnen Stellen
öffnungen, durch die der jeweilige Anschlußkasten an die Sammelschienen heranführbar
ist. Die Anschlußkästen sind in der Regel mit elektrischen Schutzerganen, wie Sicherungen,
Leitungsschutzschaltern, versehen, um die Abzweigleitung bei Strornüberlastungen
abzuschalten.
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Es sind gekapselte elektrische Verteilungsanlagen bekannt, bei denen
der an das Gehäuse ansetzbare Anschlußkasten außer Sicherungen einen Handschalter
enthält, durch den die Abzweigleitung ein-und abschaltbar ist. Die Befestigung des
Anschlußkastens an dem Gehäuse ist derart eingerichtet, daß der Anschlußkasten nur
im stromlosen Zustand der Abzweigleitung angesetzt und wieder abgenommen werden
kann. Dies ist dadurch erreicht, daß ein außenliegendes Glied des Schalters die
Befestigungsstelle freigibt, wenn der Schalter ausgeschaltet ist.
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Die Erfindung bezweckt eine Verbesserung derartiger Verteilungsanlagen
und betrifft eine gekapselte, aus aneinandersetzbaren, langgestreckten Gehäusen
bestehende elektrische Vertellungsanlage mit starren, unisolierten Sammelschienen
und an den Gehäusen befestigbaren, mit Schutzorganen, wie z. B. Schraubstöpselsicherungen
oder -automaten, ausgerüsteten Anschlußkästen für Abzweigleitungen, die nur im stromlosen
Zustand der Abzweigleitungen ansetzbar und wieder abnehrnbar sind.
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Die Erfindung besteht darin, daß das Befestigungsmittel des Anschlußkastens
als Halte- und Sperrorgan wirkt und zwischen diesem und den Schutzorganen mittelbar
eine solche mechanische Abhängigkeit besteht, daß die Bedienbarkeit des Befestigungsmittels
nur in einem elektrischen Trennungszustand der Schutzorgane möglich ist, in dem
ein durch die Schutzorgane im Einschaltzustand gegebenes mechanisches Hindernis
fortfällt.
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Durch die Erfindung ist erreicht, daß das Ansetzen bzw. Abnehmen des
Anschlußkastens stets stromlos erfolgt. Das Abschalten der Abzweigleitung von Hand
geschieht durch Herstellung eines elektrischen Trennungszustandes an den Schutzorganen
selbst. Hierdurch erübrigt sich der in der bekannten Verteilungsanlage besonders
verwendete, in den Anschlußkasten einzubauende Handschalter. Durch die Erfindung
wird somit der Aufbau des Anschlußkastens wesentlich vereinfacht. Der Anschlußkasten
kann mit Schraubstöpselsicherungen oder mit Schraubstöpselautomaten versehen sein.
An Stelle der Sicherungen können auch Selbstschalter in Sockelform die erforderliche
Trennung herbeiführen. Ihre Bedienungsglieder können in gleiche Abhängigkeit von
der Bedienung des Befestigungsmittels des Anschlußkastens gebrachf werden.
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Vorteilhafterweise ist das Befestigungsmittel zweiarinig ausgebildet,
an einem Handhebel angelenkt und mit einer beweglichen Blende gekuppelt, die entsprechend
der Anzahl der Schutzorgane Durchtrittsöffnungen für deren die Bewegung der Blende
hindemde Teile hat, so daß die Betätigung des Handhebels und damit des Befestigungsmittels
von der Freigabe der Blende abhängig ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Die Zeichnung zeigt einen Teil der gekapselten Anlage gemäß der Erfindung mit daran
sitzenden Anschlußkästen für Abzweigleitungen. In Fig. 1 und 2 sind ein Längsschnitt
und ein Querschnitt wiedergegeben; Fig. 3 zeigt eine Aufsicht bei aufgeschnittener
Kappe.
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Die gekapselte elektrische Verteilungsanlage besteht aus mehreren
aneinandergesetzten, langgestreckten Gehäusen. Von diesen Gehäusen ist in der Zeichnung
nur ein einziges, und zwar ein Teilstück eines
solchen dargestellt.
Das Gehäuse besteht aus dem wannenförmigen Gehäuseoberteil 1 und dem gewölbten
Deckel 2, die an ihren Längsrändern, und zwar an den Stellen 3, durch
Einsprengen miteinander verbunden sind. Der Gehäuseoberteil hat in der Nähe seiner
Längsränder eine L:ängsrinne 4. Sie dient unter anderem dazu, nicht gezeichnete
Bügel angreifen zu lassen, um das Gehäuse aufhängen -zu können. Im Inneren des Gehäuses
befinden sich vier starre, unisolierte Sammelschienen 5, die in geeigneter
Weise durch Isolierstützen 6 in ihrer Lage iin Gehäuse gehalten sind. Das
Gehäuse ist an einzelnen Stellen des Deckels mit einer öffnung 7 versehen.
Zum Heranführen einer Abzweigleitung 8 an die starren Leiter 5
des
Gehäuses dient ein Anschlußkasten 9. An der dem Gehäuse zugewandten Seite
ist er derart ausgebildet, daß er teilweise das Gehäuse umfaßt. Im Inneren des Anschlußkastens
9 befindet sich eine Grundplatte 10. An dieser Grundplatte ist eine
domartige Kontaktvorrichtung 11 befestigt, die derartig beschaffen ist, daß
sie durch die öffnung 7 des Deckels 2 des Gehäuses greifen und mit Kontaktteilen
12 die starren Leiter 5 berühren kann. Die Grundplatte 10 trägt auch,
wie das Ausführungsbeispiel zeigt, Schmelzsicherungen, deren Sicherungssockel mit
13 und deren Schraubkappen mit 14 bezeichnet sind. Die Schmelzsicherungen
sind elektrisch eingeschaltet in die abgehende Abzweigleitung 8. Die Schraubkappen
14 der Schmelzsicherungen werden durch eine abnehmbare Kappe 15 abgedeckt,
die gegebenenfalls an den Anschlußkasten anschraubbar ist.
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Elektrische Schutzorgane, wie Schraubstöpselsicherungen, werden häufig
zugleich als elektrische Trennstelle benutzt. Davon macht die Erfindung Gebrauch.
Zu dem Zweck ist der Anschlußkasten 9 mit einer Einrichtung versehen, die
ein öffnen dieser Trennstelle vor dem Ansetzen bzw. Wiederabnehmen des Anschlußkastens
an dem Gehäuse erzwingt. Für die Einrichtung ist eine bewegliche Blende
16 verwendet. Diese Blende ist an der Stirnseite des Anschlußkastens verschiebbar
geführt und hat Durchtrittsöffnungen 17, deren Zahl den Schmelzsicherungen
entspricht und deren Durchmesser dem Durchmesser der Schraubkappen 14 angepaßt ist.
An der Stirnseite des Anschlußkastens sitzen zwei Lagerböcke 18 mit Lagerzapfen
19. An diesen Lagerzapfen 19 ist ein Handhebel 20 drehbar, der ebenfalls
eine Öffnung 21 für den Durchgang einer Schraubkappe hat. Der Handhebel 20, der
durch eine Schraube 22 an der Stirnseite des Anschlußkastens anschraubbar ist, ist
mit zwei Armen 23 durch die Achse 24 gelenkig gekuppelt. Auf der Achse 24
sitzt eine Druckfeder 25,
die die Arme 23 gegen den Handhebel 20 preßt.
Die Arme 23 bilden das Befestigungsmittel 23 für den Anschlußkasten
und dienen nicht nur als Haltesondern auch als Sperrorgan. Sie sind mit der Blende
16 dadurch gekuppelt, daß sie durch enge Randaussparungen 27 der Blende
greifen. Die Anne treten durch Schlitze 26 der Seitenwände des Anschlußkastens
9 heraus und sind an diesen Stellen schräg nach außen gebogen. Die Ränder
der Arme 23 sind hakenförmig ausgebildet und so gestaltet, daß sie bei angesetztem
Anschlußkasten in die gegenüberliegenden Ungsrinnen 4 des Gehäuses greifen. Der
Handhebel 20 und die Arme 23 bilden mit ihren Gelenken ein Kniegelenk. Ist
der Handhebel 20 gegen die Stimseite des Anschlußkastens gelegt, so ziehen die Arme
23 den Anschlußkasten gegen das Gehäuse. Auf diese Weise ist ein sicherer
Halt des Anschlußkastens an dem Gehäuse gegeben.
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Die Figuren der Zeichnung zeigen den Anschlußkasten 9 in seinem
festen Sitz an dem Gehäuse. Die Arme 23 greifen in die Längsrinnen 4 des
Gehäuses. Die Schraubkappen 14 der Schmelzsicherungen sind in die Sicherungssockel
13 eingeschraubt. Durch die Schraubkappen ist eine Bewegung der Blende
16 unmöglich, da sie ein Hindernis für diese bilden. Da die Arme
23 durch enge Randaussparungen 27 der Blende 16 greifen, kann
der Handhebel 20 nicht betätigt werden, um die Arme 23 aus der Haltestellung
zu bewegen. Ein Abnehmen des Anschlußkastens von dem Gehäuse ist nur möglich, wenn
die Schraubkappen 14 aus den Sicherungssockeln 13 entfernt sind. Bei entfernten
Schraubkappen 14, also bei Fortfall des Hindernisses, ist die Blende 16 freigegeben.
Wird der Handhebel 20 fin Gegenuhrzeigersinn gedreht, so verschieben sich die Arme
23 in Richtung auf das Gehäuse. Dadurch, daß die Arme 23 mit schräggebogenen
Teilen durch die Schlitze 26 der Seitenwände des Anschlußkastens greifen,
erweitert sich bei der Bewegung der Arme der gegenseitige Abstand der Enden, wodurch
die Enden der Arme aus den Längsrinnen 4 des Gehäuses heraustreten. Es kann nunmehr
der Anschlußkasten 9 von dem Gehäuse entfernt worden. Bei der Bewegung der
Arme 23 in Richtung auf das Gehäuse hat sich auch zugleich die Blende
16 nach rechts verschoben, so daß ihre Öffnungen 17 nicht mehr konzentrisch
zur Mittelachse der Sicherungssockel 13 stehen.
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Durch die Einrichtung gemäß der Erfindung ist also bei Abnehmen des
Anschlußkastens das vorherige Abschrauben der Schraubkappe 14 und damit das Entfernen
der Schmelzeinsätze erzwungen worden. Die von den Schraubstöpselsicherungen gebildete
Trennstelle ist also geöffnet worden. Das hat zur Folge, daß das Abnehmen der Anschlußkästen
stromlos erfolgL Der Ansählußkasten läßt sich auch nur bei geöffneter Trennstelle
wieder an das Gehäuse ansetzen. Würde man vor dem Wiederansetzen des Anschlußkastens
die Schinelzeinsätze mit den Schraubkappen in die Sicherungssockel einsetzen, so
müßte man vorher den Handhebel 20 wieder so zurückdrehen, daß er sich an die Stirnseite
des Anschlußkastens anlegt. Gelangt der Handhebel in diese Stellung, so wird durch
die Arme 23 die Blende 16 wieder zurückgeschoben derart, daß sich
ihre öffnungen 17 genau über den Mittelachsen der Sicherungssockel
13 befiriden. Bei dieser Stellung der Blende, wirken jedoch die Arme
23 als Sperrorgane, da sie etwas in den Anschlußkasten zurückgezogen sind
und ihre Enden einen verkleinerten Abstand haben. Der verkleinerte Abstand der freien
Enden gestattet nicht ein Heranführen des Anschlußkastens 9 an das Bauelement
so weit, daß eine Kontaktgabe an den Leitern 5 stattfindet. Um eine Kontaktgabe
eintreten zu lassen, ist es erforderlich, den Anschlußkasten bei aufgeklapptem Handhebel
20 anzusetzen. Dies ist nur möglich, wenn die Schraubkappen 14 in die Sicherungssockel
13 nicht eingeschraubt sind. Bei nicht eingeschraubten Schraubkappen gibt
die Blende 16 die Arme 23 frei, so daß sie sich aus dem Anschlußkasten
herausbewegen können, um einen vergrößerten Abstand der freien Enden einzunehmen.
In diesem Fall ist der Anschlußkasten so an das Gehäuse heranführbar, daß die gewünschte
Kontaktgabe stattfindet. Ist der Anschlußkasten
ordnungsgemäß angesetzt,
so wird der Handhebel 20 gegen die Stirnseite des Anschlußkastens zurückgeklappt,
wodurch sich mit Hilfe der Arme 23 der Anschlußkasten an dem Gehäuse verspannt.
Bei zurückgeklapptem Handhebel befinden sich die öffnungen 17 der Blende
16 konzentrisch zu den Mittelachsen der Sicherungssockel 13. Es können
nunmehr die Schmelzeinsätze mit den Schraubkappen in die Sicherungssockel eingesetzt
werden. Beim Wiederansetzen des Anschlußkastens ist also ein vorheriges Nichteinsetzen
der Schmelzeinsätze erzwungen. Es konnte somit der Anschlußkasten nur bei unterbrochener
Abzweigleitung an das Gehäuse herangeführt werden.
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An Stelle der Schmelzeinsätze kann der Anschlußkasten auch mit Schraubstöpselautomaten
versehen sein. Die Blende 16 wirkt in diesem Fall in der gleichen Weise mit
den Schraubstöpselautomaten zusammen.
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Durch die Einrichtung gemäß der Erfindung ist erreicht, daß das Ansetzen
und Wiederabriehmen des Anschlußkastens an dem Gehäuse auf alle Fälle stromlos erfolgt.
Da die Entstehung von Lichtbögen bei der Bewegung des Anschlußkastens ausgeschlossen
ist, wird die Betriebssicherheit der gekapselten Anlage wesentlich erhöht.