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DE1119469B - Kern fuer Druckgussteile - Google Patents

Kern fuer Druckgussteile

Info

Publication number
DE1119469B
DE1119469B DEK34916A DEK0034916A DE1119469B DE 1119469 B DE1119469 B DE 1119469B DE K34916 A DEK34916 A DE K34916A DE K0034916 A DEK0034916 A DE K0034916A DE 1119469 B DE1119469 B DE 1119469B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
core
die
cast
casting
castable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK34916A
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Borbe
Dipl-Ing Fritz Hage
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kloth Senking A G
Original Assignee
Kloth Senking A G
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kloth Senking A G filed Critical Kloth Senking A G
Priority to DEK34916A priority Critical patent/DE1119469B/de
Publication of DE1119469B publication Critical patent/DE1119469B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22CFOUNDRY MOULDING
    • B22C9/00Moulds or cores; Moulding processes
    • B22C9/10Cores; Manufacture or installation of cores
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D19/00Casting in, on, or around objects which form part of the product
    • B22D19/0072Casting in, on, or around objects which form part of the product for making objects with integrated channels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Molds, Cores, And Manufacturing Methods Thereof (AREA)

Description

  • Kern für Druckgußteile Bei der Herstellung von Druckgußteilen kann man bekanntlich keine Kerne verwenden, wie diese im allgemeinen für Gießereizwecke gebräuchlich sind. Die bei der Herstellung von Druckgußteilen auftretenden hohen Drücke schließen die Verwendung der bisherigen Kerne aus. Soweit man Kerne bei der Herstellung von Druckgußteilen bisher verwenden konnte, mußten diese aus einem besonders widerstandsfähigen Material hergestellt sein und sich leicht aus dem fertigen Druckgußteil entfernen lassen.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, -Kerne für Druckgußteile aller Art herzustellen, die es gestatten, in dem Druckgußteil Hohlräume beliebiger Gestalt auszubilden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung einen Kern zur Erzeugung von Hohlräumen in Druckgußteilen aus Metall vor, der aus einer als Hohlkörper ausgebildeten, der Temperatur des Gießmetalls widerstehenden Umhüllung besteht, die mit einem gießbaren, bei einer Temperatur unterhalb der des Gießmetalls schmelzenden Stoff ausgefüllt ist, der nach der Herstellung des Druckgußteiles unter Verbleiben des Hohlkörpers im Gußteil ausgeschmolzen oder in anderer Weise entfernt wird.
  • Es ist ein Gießkern, der insbesondere für in Dauerformen zu gießende Gegenstände bestimmt ist, bekanntgeworden, bei dem folgendes der Fall ist: Um zu verhüten, daß der Kern an der Eingießstelle infolge der hier länger dauernden und mit der vollen Gußhitze wirksamen Wärme zu früh flüssig und so zum Teil von dem Gießmaterial in die Gußform mitgerissen wird, kann es sich insbesondere bei größeren Gußstücken mit nur einem Eingußtrichter empfehlen, an dieser Stelle den Kern mit einem hitzebeständigen Schutzüberzug zu versehen, der ein Festbleiben des Kerns bis zum Abschluß des Gießvorgangs gewährleistet. Der Überzug kann aus gegebenenfalls mit Graphit vermischtem Wasserglas oder aus einer kupferhaltigen Legierung bestehen und zweckmäßig im Tauchverfahren auf den Kern aufgebracht werden. Auch kann sich ein Überzug bei solchen Kernen empfehlen, deren Werkstoff mit dem Gußmaterial leicht eine Legierung eingeht. Für die Anpassung des Kerns an den jeweils zu vergießenden Werkstoff 'stehen somit verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wesentlich im Sinn der Erfindung ist die Verwendung eines Kerns von der Eigenschaft, daß der Kern wegschmilzt, sobald das Gußstück in den Zustand ausreichender Formbeständigkeit übergegangen ist.
  • Im Gegensatz zu dem Bekannten bleibt die Hülle, die den gießbaren Stoff einschließt, in dem Druckgußteil zurück und bildet mit dem Druckgußteil ein Ganzes. Dieses Verschmelzen der als Hohlkörper ausgebildeten Hülle mit dem Druckgußteil bringt sehr große Vorteile mit sich. Der die Hohlräume bildende Teil des Kerns bleibt formgestaltend in dem Druckgußteil sitzen. Der nicht erwünschte Teil des Kerns wird in einfachster Form durch Ausgießen aus dem Druckgußteil entfernt. Der in dem Druckgußteil verbleibenden- Hülle des Kerns kann man besondere Aufgaben zuweisen. Verwendet man als Kernhülle z. B. ein dünnes Stahlblech, so kann die Druckdichtigkeit des von diesem Stahlblech eingeschlossenen Raumes herbeigeführt werden. Durch die Verwendung von Stahlblech als Kernhülle kann man aber auch dem Druckgußteil elektrische bzw. magnetische Eigenschaften verleihen.
  • Bildet man nach der Erfindung ein Rohr als Kernhülle aus und füllt dieses Rohr mit gießbarem Stoff, wie oben beschrieben, so kann nunmehr ohne weiteres der Druckgußteil, z. B. ein Rippenkörper, mit einem Rohr oder einer Rohrschlange versehen werden. Die erfindungsgemäße Herstellung des Kerns gestattet mithin, daß man in Zukunft auch Rippenkörper durch Druckguß herstellen kann.
  • Der gießbare Stoff, den man in den als Hohlkörper ausgebildeten Kern fließen läßt, kann aus Harzen, Kunststoffen od. dgl. bestehen. Dieser Stoff muß vor allen Dingen der Forderung genügen, daß er bei Temperaturen unter 100° C als fester Körper wirkt und bei höheren Temperaturen, wie sie bei der Herstellung von Druckgußteilen auftreten, dünnflüssig wird, so daß dieser Teil des Kerns aus dem Druckgußteil leicht ausfließen kann. Als gießbaren Kunststoff, der nach der Erfindung einen Teil des Kerns bildet, kann man einen Kunststoff verwenden, der als Gießharz bei der Polymerisation von kristallinen aromatischen Kohlenwasserstoffen entsteht.
  • Die Zeichnung veranschaulicht schematisch ein Ausführungsbeispiel eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Kerns für einen Rippenkörper.
  • In der Zeichnung ist der durch Druckguß hergestellte Rippenkörper im Querschnitt gezeigt. Die vordere Hälfte ist mit 1 a und die hintere Hälfte des Druckgußteiles mit 1 b bezeichnet. Obgleich die beiden Hälften 1 a und 1 b durch den Druckguß zu einem Ganzen vereinigt sind, sind die beiden Hälften verschieden schraffiert, um darzulegen, daß der Rippenkörper durch Druckguß hergestellt ist. Bevor die beiden Hälften 1 a und 1 b in der Druckgußform zusammengefügt werden, wird der als Kern bezeichnete Rohrkörper eingelegt. 2a ist die Hülle des Kerns und 2b die in das Rohr eingefüllte gießbare Masse.
  • Wenn die beiden Teile 1 a und 1 b durch Druckguß hergestellt werden, wirkt der in dem Teil 2a eingefüllte gießbare Stoff 2 b als starre Masse, so daß die rohrförmige Hülle 2 a, die ja einen Teil des Kerns Bidet, nicht zerquetscht werden kann. Es ist ohne weiteres verständlich, daß der gießbare Stoff nach Fertigstellung des Druckgußteiles, hier des Rippenkörpers, durch die Wärme des Gießmetalls verflüssigt wird und dann ausfließen kann.

Claims (3)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Kern zur Erzeugung von Hohlräumen in Druckgußteilen aus Metall, dadurch gekennzeich- net, daß der Kern aus einer als Hohlkörper ausgebildeten, der Temperatur des Gießmetalls widerstehenden Umhüllung (2a) besteht, die mit einem gießbaren, bei einer Temperatur unterhalb der des Gießmetalls schmelzenden Stoff (2 b), der nach der Herstellung des Druckgußteiles unter Verbleiben des Hohlkörpers im Gußteil ausgeschmolzen oder in anderer Weise entfernt wird, ausgefüllt ist.
  2. 2. Kern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als gießbarer, bei einer Temperatur unterhalb der des Gießmetalls schmelzender Stoff ein Kunststoff verwendet wird, der bei der Polymerisation von kristallinen, -aromatischen Kohlenwasserstoffen entsteht.
  3. 3. Im Druckgießverfahren hergestellter Rippenkörper, dadurch gekennzeichnet, daß das einzugießende Rohr zur Aufnahme des Gieß- und Schrumpfdruckes mit einem gießbaren, bei einer Temperatur unterhalb der des Gießmetalls schmelzenden Stoff nach Anspruch 1 und 2 ausgefüllt ist. In Betracht ezogene Druckschriften-Im Deutsche Patentschriften Nr. 686 323, 817 492; »Auszüge deutscher Patentanmeldungen« vol. 19, J 77916 VI a/31 c.
DEK34916A 1958-05-19 1958-05-19 Kern fuer Druckgussteile Pending DE1119469B (de)

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