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DE1118944B - Haspel, insbesondere zur Anbringung auf einem Kra ftfahrzeug. - Google Patents

Haspel, insbesondere zur Anbringung auf einem Kra ftfahrzeug.

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Publication number
DE1118944B
DE1118944B DE1957D0026654 DED0026654A DE1118944B DE 1118944 B DE1118944 B DE 1118944B DE 1957D0026654 DE1957D0026654 DE 1957D0026654 DE D0026654 A DED0026654 A DE D0026654A DE 1118944 B DE1118944 B DE 1118944B
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DE
Germany
Prior art keywords
reel
shaft
attached
elastic
storage frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1957D0026654
Other languages
English (en)
Inventor
Le Vesinet Seme et Oise Fran50is Durand (Frankreich)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE1118944B publication Critical patent/DE1118944B/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Haspel, die insbesondere zur Anordnung auf einem Kraftfahrzeug bestimmt ist und die eine gegen Verwindung der Lagerteile gesicherte Antriebsvorrichtung aufweist. Die Antriebsvorrichtung besteht aus einem die Haspeltrommel antreibenden, auf der Haspelwelle sitzenden Schneckenrad sowie einer im Getriebegehäuse der Haspel gelagerten, mit dem Antrieb verbundenen Schnecke. Sie bildet zusammen mit der Haspel eine durch die Haspelwelle getragene und mittels dieser nachgiebig gelagerte Einheit.
Die Haspeln dieser Art sind mit einer sich mit der Trommel drehenden Achse versehen und weisen den Nachteil auf, daß sie auf dem Wagenaufbau des Fahrzeuges starr befestigt sind. Die einzelnen Teile der Haspel werden, wenn sich der Wagenaufbau des Fahrzeuges,- auf dem die Haspel angebracht ist, unter der Wirkung äußerer Kräfte verformt, ungewöhnlichen Beanspruchungen ausgesetzt. Die bekannten Haspeln haben ferner den Nachteil, daß ihre fest angebrachten Teile, wie z. B. die zur Betätigung der Kupplung dienenden Teile und das Gehäuse, in das die von dem Fahrzeug ausgehende Antriebswelle eingeführt ist, nicht geändert werden können. Diese Haspeln können daher nicht auf verschieden ausgebildeten Fahrzeugen, bei denen die die Haspel antreibende Welle eine andere Lage und Richtung hat, aufgestellt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Haspel zu schaffen, bei der die erwähnten Nachteile vermieden sind, indem die Lagerteile ihrer Antriebsvorrichtung gegen Verwindung gesichert sind, wobei die Verwindungen insbesondere vom Unterbau von Fahrzeugen herrühren.
Es ist zwar bereits eine auf einem Fahrzeug angeordnete Haspel bekanntgeworden, deren Trommel unabhängig von durch Stöße od. dgl. hervorgerufenen Verwindungen des die Lagerböcke tragenden Unterbaues antreibbar ist. Bei dieser Ausbildung ist die genannte Aufgabe für eine Haspel behandelt, die mit einer drehbar gelagerten Mittelwelle versehen ist. Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die Nachgiebigkeit der Haspeleinrichtung durch drehbare Lagerung der Welle in Kugellagern und durch Anwendung eines Kettentriebes zwischen der Antriebswelle des Fahrzeuges und der Schnecke erreicht wird.
Demgegenüber soll durch die Erfindung die genannte Aufgabe für eine Haspel mit feststehender Haspelwelle gelöst werden. Haspeln mit solchen Wellen weisen gegenüber den bekannten Haspeln mit sich drehender Welle den Vorteil auf, daß die Be-Haspel, insbesondere zur Anbringung
auf einem Kraftfahrzeug
Anmelder:
Francois Durand,
Le Vesinet, Seine-et-Oise (Frankreich)
Vertreter: Dipl.-Ing. W. Paap
und Dipl.-Ing. H. Mitscherlich, Patentanwälte,
München 22, Mariannenplatz 4
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 17. Oktober 1956 CNr. 723 929)
Francois Durand, Le Vesinet, Seine-et-Oise
(Frankreich),
ist als Erfinder genannt worden
festigung einer feststehenden Achse an dem Unterbau bzw. dem Wagenkasten eines Fahrzeuges wesentlich einfacher und weniger störanfällig ist als die Anordnung von Drehlagern an diesem Unterbau. Es können einfache, gedrungene und kräftige Befestigungsmittel angewendet werden, die von außen zugänglich sind und bei etwaigen Unfällen eine schnelle Reparatur durch Schweißen od. dgl. zulassen, was bei drehbar gelagerten Wellen nicht der Fall ist.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ist darin zu sehen, daß die Haspeltrommel und das sie antreibende Schneckenrad sowie gegebenenfalls weitere sich mit der Trommel drehende Teile auf einer feststehenden, unverformbaren Mittelwelle drehbar gelagert sind, die in dem zur Befestigung der Haspel an dem Unterbau, z. B. dem Wagenkasten dienenden Lagergestell, starr befestigt ist, und daß die angetriebene Schnecke der Antriebsvorrichtung bzw. das Gehäuse derselben unter Verwendung elastischer Befestigungsmittel an dem Lagergestell elastisch nachgiebig gelagert ist.
Bei einer Haspel mit einer Bremsvorrichtung, die an dem der Antriebsvorrichtung gegenüberliegenden Ende der Haspelwelle auf dieser angeordnet ist und eine die Bremsglieder tragende, an dem Lagergestell der Haspel befestigte Nabe aufweist, ist die Ausbildung zweckmäßig derart, daß die Nabe ebenfalls.
109 748/113
unter Verwendung elastischer Befestigungsmittel in kleinen Grenzen elastisch nachgiebig an dem Lagergestell befestigt ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist darin zu sehen, daß zum Anbringen, der z. B. aus elastischen Stiften bestehenden elastischen Befestigungsmittel, an dem Lagergestell in dessen Lagerwangen mehrere auf einem zur feststehenden Haspelwelle konzentrischen Kreisbogen im Abstand voneinander angeordnete Befestigungsstellen, z. B. zur Aufnahme der elastischen Befestigungsstifte dienende Bohrungen, angeordnet sind, die eine wahlweise Änderung der Winkelstellung des oder der an dem Lagergestell elastisch nachgiebig befestigten Haspelteile zu der feststehenden Haspelwelle ermöglichen.
Bei einer gemäß der Erfindung ausgebildeten Haspel ist, wie ausführlich dargelegt, die gesamte auf der festen Mittelwelle zentrierte Haspel auf dem Unterbau elastisch befestigt. Im Falle einer Verformung des Unterbaues bewegt sich zwar die feste Mittelwelle, der Mechanismus der Haspel bleibt aber auf der Welle zentriert und erleidet keine Verformungen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Ausbildung dargestellt.
Fig. 1 zeigt die Haspel nach der Erfindung im Axialschnitt;
Fig. 2 stellt eine Draufsicht auf die Haspel dar und
Fig. 3 ist ein axialer Teilschnitt, der eine abgeänderte Ausführungsform für die zur Befestigung der Antriebsvorrichtung mit Spiel dienenden Mittel zeigt.
Die Haspel weist eine Trommel 1 auf, auf die ein Seil 2 aufgewickelt ist und die um eine feststehend angeordnete Mittelwelle 3 drehbar ist. Die Mittelwelle 3 ist in zwei seitlichen Wangen 4 aus Blech od. dgl. gelagert, die einen Teil des zur Befestigung der Haspel auf dem Fahrzeug dienenden Unterbaues 5 bilden. Der Unterbau 5 kann dabei am vorderen oder hinteren Ende des Fahrzeuges angebracht sein. Die Enden der Welle 3 ragen durch entsprechende Lageröffnungen der Wangen 4 hindurch und sind in diesen jeweils durch einen Bügel 6 unbeweglich gehalten, der an der Außenfläche der jeweiligen Wange 4 z. B. mittels eines Stiftes 6 α befestigt ist. Die Schenkel dieser Bügel greifen in Nuten 7 ein, die an den Enden der Welle 3 vorgesehen sind.
Der Haspel ist ein aus einer Schnecke 8 und einem Schneckenrad 9 bestehendes Untersetzungsgetriebe zugeordnet, wobei das geriffelte Ende 8 α (s. Fig. 2) der Schnecke mit einer besonderen Antriebswelle gekuppelt ist, die auf dem die Haspel tragenden Fahrzeug angeordnet ist. Das Untersetzungsgetriebe ist auf einer Seite der Haspel in einem Gehäuse 10 angeordnet, das einen mittleren Kern 11 aufweist, um den sich das Schneckenrad 9 dreht. Dieser Kern ist mit einer axialen Bohrung versehen, in die das entsprechende Ende der Welle 3 eingreift. Nach der Trommel zu ist das Gehäuse 10 durch einen Stirndeckel
13 verschlossen, der mit einer großen mittleren Öffnung versehen ist, welche ein Lager für den Kranz
14 bildet, der mit der Nabe des Rades 9 in Verbindung steht.
Das Gehäuse 10 ist elastisch an der getriebeseitigen Wange 4 befestigt, und zwar mittels elastischer Steckstifte 12, die zwischen dem Gehäuse 10 und der Wange 4 ein gewisses Spiel zulassen. Statt der elastischen Stifte 12 könnten aber auch beliebige andere Befestigungsmittel angewendet werden, die ein gewisses Spiel ermöglichen. Gegebenenfalls könnte zwischen dem Gehäuse 10 und der Wange 4 auch eine einfache Verbindung mit einem genügenden Spiel angeordnet sein, die z. B. durch in die Wange 4 eingeschraubte Bolzen 12 α gebildet ist, deren Enden mit Spiel in Ausnehmungen 10 α der entsprechenden Gehäusewandung eingreifen (vgl. Fig. 3).
ίο Damit das Gehäuse 10 in jeder beliebigen Winkelstellung zur Mittelwelle 3 angebracht werden kann, sind an dem Gehäuse 10 und der entsprechenden Wange 4 mehrere Einstecklöcher auf einem Kreis angeordnet, so daß die Befestigungsstellung des Gehäuses 10 wahlweise verändert werden kann, indem die elastisch oder nicht elastisch ausgebildeten Befestigungsmittel entsprechend versetzt werden.
Die Haspel ist mit einer Kupplungsvorrichtung versehen, die zwischen dem Rad 9 und der Trommel 1 angeordnet ist. Die Kupplung weist eine Hülse 15 auf, die mit einer äußeren Verzahnung 15 α für den Eingriff mit einer Innenverzahnung 16 des die Hülse 15 umfassenden Endes der Trommel 1 versehen ist. Die Hülse 15 ist innen mit einer Riffelung
15 b versehen und auf dem mit einer entsprechenden Riffelung 14 α versehenen Ende des Kranzes 14 verschiebbar; sie ist durch die ineinandergreifenden Riffelungen 15 b und 14 α drehfest mit dem Rad 9 verbindbar.
Die Hülse 15 ist durch Finger 18 mit einer Buchse 17 verbunden, die sich auf der Welle 3 dreht und auf dieser gleitet. Die Buchse 17 ist ihrerseits mit einem axialen Schaft 21 mittels eines Querfingers 22 verbunden, der diesen Schaft und einen Ring 19 durchsetzt. Der axiale Schaft 21, der in einer Bohrung 3 b der Welle 3 gleitend gelagert ist, trägt eine Zahnstange 23, die mit einem Zahnritzel 24 kämmt. Dieses Zahnritzel sitzt auf einer senkrechten Achse 25, welche die Welle 3 mit Spiel durchdringt und in einer Bohrung des Gehäuses drehbar gelagert ist. Das freie Ende dieser Achse ragt aus dem Ende des Gehäuses 10 heraus und ist zur Drehung der Achse mit einem Handhebel 26 versehen.
Zur Kupplung der Trommel 1 mit dem Rad 9 mittels der Hülse 15 genügt es, die senkrechte Achse 25 zu drehen, wodurch der Schaft 21 mit der Buchse 17 und der Hülse 15 axial verschoben wird. Die Kupplungsvorrichtung ist so ausgebildet, daß die Welle 3 feststehend angeordnet ist und das Gehäuse 10 in jeder gewünschten Stellung zu dieser Welle einstellbar ist und dieser gegenüber die kleinen Relativbewegungen ausfuhrt, die durch Verformungen des Fahrzeuggestelles eintreten.
Auf der der Kupplungsvorrichtung gegenüberliegenden Seite der Trommeil ist eine Bremsvorrichtung angeordnet, die Gleitklötze 28 aufweist, die an einem von einer Nabe 30 getragenen Stirndeckel 29 vorgesehen sind. Die Nabe 30 ist entsprechend dem Gehäuse 10 um die Welle 3 drehbar und mit der Wange 4 des Unterbaues mittels elastischer Stifte 31 oder anderer elastischer oder nichtelastischer Mittel verbunden, die ihr ein gewisses Spiel gegenüber der Wange 4 ermöglichen. Die Nabe 30 ist in jeder gewünschten Winkelstellung um die Welle 3 gegenüber der Wange 4 feststellbar. Zu diesem Zweck sind in der Nabe 30 und in der Wange 4 mehrere Einstecklöcher für die elastischen Stifte 31 im Kreise angebracht.
Die Haspel kann somit ohne Schaden den Verformungen des Wagenaufbaues des Fahrzeuges ausgesetzt werden, auf dem sie angeordnet ist. Tritt eine Verformung des Unterbaues ein, so bewegt sich zwar die fest mit den seitlichen Wangen verbundene Welle 3, das Getriebegehäuse 10 und die die Bremsklötze tragende Nabe 30 bleiben jedoch auf der Welle 3 zentriert und können gegenüber den seitlichen Wangen verstellt werden, wodurch eine Beschädigung der mechanischen Teile vermieden wird. Es ist zu bemerken, daß ein kleines Spiel ausreicht, da die Verformungen des Unterbaues verhältnismäßig klein sind.
Die Haspel kann an allen Fahrzeugmodellen vorgesehen werden, da ihre Anbringung am vorderen oder hinteren Fahrzeugende möglich ist. Die Einführung der Antriebswelle in das Gehäuse 10 sowie die Betätigungsmittel für die Kupplung und Bremse können in Abhängigkeit von den Sonderheiten des Fahrzeuges und der Art der Anbringung angeordnet werden.

Claims (3)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Haspel, insbesondere zur Anordnung auf einem Kraftfahrzeug, mit einer gegen Verwindung der Lagerteile gesicherten Antriebsvorrichtung, die ein die Haspeltrommel antreibendes, auf der Haspelwelle sitzendes Schneckenrad sowie eine im Getriebegehäuse der Haspel gelagerte, mit dem Antrieb verbundene Schnecke aufweist und zusammen mit der Haspel eine durch die Haspelwelle getragene und mittels dieser nachgiebig gelagerte Einheit bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Haspeltrommel (1) und das sie antreibende Schneckenrad (9) sowie gegebenenfalls weitere sich mit der Trommel (1) drehende Teile auf einer feststehenden, unverformbaren Mittelwelle (3) drehbar gelagert sind, die in dem zur Befestigung der Haspel an dem Unterbau, z. B. dem Wagenkasten dienenden Lagergestell (Wange 4, Unterbau 5), starr befestigt ist, und daß die angetriebene Schnecke (8) der Antriebsvorrichtung bzw. das Gehäuse (10) derselben unter Verwendung elastischer Befestigungsmittel an dem Lagergestell (4,5) elastisch nachgiebig gelagert ist.
2. Haspel nach Anspruch 1 mit einer Bremsvorrichtung, die an dem der Antriebsvorrichtung gegenüberliegenden Ende der Haspelwelle auf dieser angeordnet ist und eine die Bremsglieder tragende, an dem Lagergestell der Haspel befestigte Nabe aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe (30) ebenfalls unter Verwendung elastischer Befestigungsmittel in kleinen Grenzen elastisch nachgiebig an dem Lagergestell (4,5) befestigt ist.
3. Haspel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Anbringen der z. B. aus elastischen Stiften (12 bzw. 12 und 31) bestehenden elastischen Befestigungsmittel an dem Lagergestell (4, 5) in dessen Lagerwangen (4) mehrere auf einem zur feststehenden Haspelwelle (3) konzentrischen Kreisbogen im Abstand voneinander angeordnete Befestigungsstellen, z. B. zur Aufnahme der elastischen Befestigungsstifte dienende Bohrungen, angeordnet sind, die eine wahlweise Änderung der Winkelstellung des oder der an dem Lagergestell (4,5) elastisch nachgiebig befestigten Haspelteile zu der feststehenden Haspelwelle (3) ermöglichen.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschrift Nr. 1 274 549.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 109 748/113 11.
DE1957D0026654 1956-10-17 1957-10-17 Haspel, insbesondere zur Anbringung auf einem Kra ftfahrzeug. Pending DE1118944B (de)

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DE1118944B true DE1118944B (de) 1961-12-07

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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US1274549A (en) * 1918-03-12 1918-08-06 Lewis G Howlett Winch.

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US1274549A (en) * 1918-03-12 1918-08-06 Lewis G Howlett Winch.

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