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Photographische Kleinbildkamera für perforierten Rollfilm mit Automatverschluß
Die Erfindung bezieht sich auf eine photographische Kleinbildkamera für perforierten
Rollfilm mit einer seitlich aus dem Kameragehäuse herausragenden, unter Federwirkung
stehenden Schaltstange, die mit einem einen Filmgreifer tragenden Fihntransportschieber
gekuppelt und bei der ein Automatverschluß mit dazugehörigen Betätigungsorganen
vorgesehen ist.
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Es ist bereits eine photographische Kamera für perforierten Rollfilm
bekannt, bei der der bildweise Transport des Filmes mittels eines in seine Perforation
eingreifenden Greifers, der mit einer Schaltstange verbunden ist, die seitlich aus
dem Kameragehäuse herausragt, erfolgt. Hierbei ist aber für die Belichtung ein Schlitzverschluß
mit am Bildfenster vorbeilaufenden Vorhängen vorgesehen, der beim Weiterschalten
des, Filmes durch ein in die Verzahnung der Schaltstange eingreifendes Zahnradritzel
gleichzeitig gespannt wird. Dabei sind jedoch keine Sperrmittel vorgesehen, die
eine unvollständige oder mehrmalige Schaltbewegung der Schaltstange beim Filmtransport
verhindern, so daß trotz der zwangläufigen Kupplung des Verschlußaufzuges mit dem
Filmtransport bei dieser Einrichtung die Möglichkeit von Fählbelichtungen und Leerbildern
gegeben ist. Dieser Nachteil besteht auch bei einer anderen vorgeschlagenen Kamera,
bei der mit einer seitlich herausragenden Schaltstange eine Zahnstange gekuppelt
ist, die über mit der Filinaufwickelspule und dem Kameraverschluß in Verbindung
stehenden Zahnrädern den Filmtransport und Verschlußaufzug betätigt und hierauf
von der Schaltstange entkuppelt wird.
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Außerdem eignen sich diese vorerwähnten Einrichtungen nicht für photographische
Kameras, bei denen zur Belichtung ein dem Objektiv zugeordneter Automatverschluß
vorgesehen ist, bei welchem beim Betätigen des Auslösehebels das Spannen und Auslösen
des Verschlusses in einem einzigen Arbeitsgang erfolgt. Dies liegt insbesondere
daran, daß bei Anordnung eines AutomatverschIusses zusätzlich Sperrmittel vorzusehen
sind, die zur Vermeidung von Fehl-und Doppelbelichtungen wechselseitig mit dem Schaltgetriebe
für den Filmtransport zusammenarbeiten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine photographische Kleinbildkamera
für perforierten Rollfilm mit einer seitlich aus dem Kameragehäuse herausragenden
Schaltstange für den Filmtransport bei Anordnung eines Automatverschlusses zu schaffen,
bei der die dargelegten Nachteile der vorerwähnten Kameras vermieden und weitere
Vorteile in bezug auf das wechselseitige Zusammenwirken des Automatverschlusses
mit der den Filmtransport bewirkenden Schaltstange erzielt werden. Dies wird gemäß
der Erfindung bei Anordnung eines Automatverschlusses im wesentlichen dadurch erreicht,
daß der mit der Schaltstange gekuppelte Fihntransportschiebereinerseits ein Steuerteil
besitzt, das am Ende des Filmtransportes das Verschlußbetätigungsorgan entsperrt,
andererseits einen Rast aufweist, in- welchen am Ende des Filmtransportes ein den
Filmtransportschieber haltender Sperrhebel einfällt, der nach erfolgter Verschlußauslösung
vom Betätigungsorgan des Automatverschlusses durch einen dessen Rückführung zeitweilig
sperrenden Steuerhebel auslösbar ist. In weiterer Ausbildung der Erfindung ist dem
Filmtransportschieber zusätzlich ein an sich bekanntes Wendegesperre zugeordnet,
-das eine unvollständige Schaltbewegung des Fürntransportschiebers durch die Schaltstange
verhindert.
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Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung wird zusammenfassend erreicht,
daß bei Anordnung eines Automatverschlusses jeweils erst nach vollständiger Betätigung
desselben der Filmtransportschieber zur Rückkehr freigegeben wird, so daß die Möglichkeit,
daß keine oder eine ungenügende Belichtung erfolgt, die beim Automatverschluß durch
eine ungenügende Auslösebewegung gegeben ist, vermieden wird.
Andererseits
sind dadurch, daß der Verschlußauslöser erst jeweils nach vollständig erfolgtem
Filmtransport freigegeben wird, gleichzeitig auch die Möglichkeiten von Leerbildern,
Doppel- und Fehlbelichtungen durch ungenügenden Filmtransport verhindert. Dabei
kommt noch hinzu, daß»die aus dem Kameragehäuse herausragende Schaltstange nach
beendetem Filmtransport in der eingeschobenen Lage bis zur erfolgten Verschlußauslösung
gesperrt bleibt und daß andererseits nach erfolgter Verschlußauslösung auch der
Auslöser in der eingedrückten Lage bis zur Rückkehr des Filmtransportschiebers verbleibt.
Hierdurch wird dem Benutzer der Kamera gleichzeitig die jeweilige Funktionslage
in auffälliger Weise angezeigt.
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Im folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
beschrieben.
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Fig. 1 bis 9 stellen das erste Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung dar, während aus den Fig. 10
bis 18 das zweite Ausführungsbeispiel
ersichtlich ist; Fig. 1, 6, 8, 10, 12, 15 und 17 zeigen in
Ansicht und teilweisem Schnitt eine Kleinbildkamera; Fig. 2, 7, 9, 11, 14,
16 und 18 zeigen die. gleiche Kamera, von oben gesehen; hierbei ist
die Kamera aufgeschnitten, damit die wichtigsten Teile der Erfindung besser sichtbar
sind; Fig. 3, 4 und 5 zeigen in stark vergrößerter Ansicht
je einen Teilschnitt, der zum ersten Ausführungsbeispiel gehörenden wesentlichsten
Teile in Vorderansicht und Draufsicht; Fig. 13 zeigt in ebenfalls vergrößerter
Darstellung einen Teilschnitt gernäß Ansicht A -A nach Fig. 14, entsprechend
dem zweiten Ausführungsbeispiel.
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Alle nicht unmittelbar zur Erfindung gehörenden Teile wurden der übersichtlichkeit
wegen in den Zeichnungen weitestgehend weggelassen.
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An Hand der Fig. 1 bis 9 sei im nachfolgenden das erste
Ausführungsbeispiel beschrieben. Gemäß der Fig. 1 und 2 befindet sich die
Kamera im aufnahmebereiten Zustand, d. h., der zu belichtende Film befindet
sich im Bildfenster, Während in den Fig. 6
und 7 durch Niederdrücken
des Auslöseknopfes die Verschlußauslösung und somit die Belichtung des aufzunehmenden
Bildes erfolgt ist. Schließlich zeigen die Fig. 8 und 9 die für den
nächsten Filmbildabschnitt freigegebene Filintransporteinrichtung; eine wirksame
Verschlußauslösung kann aber nicht erfolgen.
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Seitlich im Kameragehäuse 1 ist eine Schaltstange
10 gelagert. Diese besitzt eine Bohrung, in der ein Führungsstift
11 gelagert ist. Um den Führungsstift 11 ist eine zylindrische Druckfeder
12 angeordnet, deren Enden sich gegen die linke Stimfläche der Schaltstange
10 und gegen das Kameragehäuse 1 abstützen. Das Filintransportorgan
3, das im Kameragehäuse mittels Stift 31 und Schlitz 32 geführt
wird, ist durch das abgewinkelte Ende 33 mit der Schaltstange 10 verbunden.
An dem Fihntransportorgan 3
befindet sich ein in seiner Wirkung bekannter
schwenkbarer bzw. federnder Filmgreifermechanismus 34. Dieser greift in Perforationslöcher
des hinter dem Bildfenster 13 liegenden Filmstreifens 14. Mit dem Automatverschluß
15 steht über den Abdruck-bzw. Betätigungshebel 16 das Verschlußbetätigungsorgan
2 mit der Nase 21 in Verbindung.
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Das Verschlußbetätigungsorgan 2 besitzt zwei Führungsschlitze 22 und
23 und wird durch Stifte 24 und 25, die im Kameragehäuse
1 befestigt sind, geführt. Damit das- Verschlußbetätigungsorgan 2 immer in
seine Ausgangslage zurückkehren kann (s. Fig. 1),
steht dasselbe unter der
ständigen Wirkung einer Druckfeder 26. Zum Arretieren des Filmtransportorgans3
dient ein federbelastetes Sperrglied4, während zum Festhalten des Verschlußbetätigungsorgans
2 weitere federbelastete Sperr- und Steuermittel 5 und 6 vorgesehen
sind. Aus den Zeichnungen sind noch der Verschlußauslöseknopf 7, der Bildsucher
8, das Objektiv 9, die, Filmauf- und -abwickelspule 17 und
18 und die federnde Filmandruckplatte 19 ersichtlich.
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Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Einricbtung gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel (s. Fig. 1 bis 9) ist folgende: Nachdem durch
das Hineindrücken der Schaltstange 10 (s. Pfeilrichtung in Fig.
1) der Fümstreifen 14 mittels des Fümgreifermechanismus 34 transportiert
worden ist, wurde hierbei gleichzeitig mittels der am Filmtransportorgan
3
befindlichen Nase 35 der Hebel 6 um den Stift 61
verschwenkt
(s. Fig. 4). Während des Schwenkvorganges des Hebels 6 legt sich die Schulter
62 des Hebels 6 an den einen Arm 52 des Hebels 5 und
verdreht diesen um den Bolzen 51. Durch das Verschwenken des Hebels
5 entgegen dem Uhrzeigersinn gibt der abgewinkelte- Arm 53 des Hebels
5 das Sperrglied 4, das eine abgewinkelte Nase 43 besitzt, frei. Das Sperrglied
4, das in einem Stift 41 gelagert ist, wird nach erfolgter Freigabe durch den Hebelann
53
vermittels einer Feder 45 im Uhrzeigersinn verschwenkt (s. Fig.
3 und 4), so daß das Sperrglied 4 niit der Nase 42 in ein Loch
36, das sich in dem Fümtransportorgan 3 befindet, fallen kann, wodurch
dasselbe festgehalten wird. Der durch die Nase 35
verschwenkte Hebel
6 verbleibt entgegen der Kraft einer Feder 65 so lange in dieser Stellung,
bis das Sperrglied 4 das Fümtransportorgan 3 wieder freigibt.
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Damit während des Hineindrückens der Schaltstange 10 stets
ein vollständiger Filmschaltschritt gewährleistet wird, ist ein in seiner Wirkung
bekanntes Wendegesperre vorgesehen (s, Fig. 2, 7 bis 9). An dem Fümtransportorgan
3 befinden sich Zähne. 37,
eine im Kameragehäuse 1 federnd angeordnete
Sperrklinke 38 sorgt dafür, daß der Schaltweg des Filmtransportorgans
3 stets ein vollständiger ist und niemals durch eine rückläufige Bewegung
den einmal begonnenen Filintransportvorschub, stört. Die photographische Kamera
mit der oben beschriebenen Einrichtung ist nimmehr für eine Bildaufnahme bereit.
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Durch Niederdrücken des Verschlußauslöseknopfes 7 (s. Fig.
6) wird das Verschlußbetätigungsorgan 2 in der angegebenen Pfeilrichtung
bewegt, hierbei erfolgt mittels der Nase 21 eine Betätigung des am Automatverschluß
15 befindlichen Abdruck- bzw. Betätigungshebels 16. Die Wirkungsweise
des in seinem Aufbau an sich bekannten Automatverschlusses sei im folgenden kurz
beschrieben. Der Abdruckhebel 16 spannt während der ersten Bewegungsphase
die im Automatverschluß befindlichen Verschlußfedern, worauf sieh in der darauffolgenden
Bewegungsphase die Verschlußlamellen auf Grund der vorher gespannten Verschlußfedem
öffnen und schließen. Mit anderen Worten: Beim vollständigen Niederdrücken des Hebels
16 geschieht in einem Bewegungsablauf das Spannen der Verschlußfedern. und
das darauffolgende öffnen und Schließen der Verschlußlamellen.
Beim
Niederdrücken des Verschlußbetätigungsorgans 2 wird nicht nur der Hebel
16 am Automatverschluß 15 betätigt (s. Fig. 6), sondern gleichzeitig
wird der auf dem Verschlußbetätigungsorgan 2 drehbar gelagerte doppelarmige Hebel
5 um den Bolzen 51 im Uhrzeigersinn verschwenkt. Hierbei gleitet der
Arm 52 des Hebels 5 an der Schulter 62 des Hebels
6
entlang, bis der Arm 52 mittels der an dem doppelarmigen Hebel
5 wirkenden Feder 54 unter die Schulter 62 zu liegen kommt (s. Fig.
7 bzw. strichpunktiert gezeichnete Lage des Hebels 5 in Fig. 4). Der
doppelarinige Hebel 5 findet seinen Anschlag an einem oberhalb des Verschlußbetätigungsorgans
2 be# findlichen Lappen 27. Nachdem der doppelarmige Hebel 5 nach
vollständigem Niederdrücken des Verschlußauslöseknopfes 7 in die gemäß der
Fig. 7
bzw. 4 gezeichnete Lage gekommen ist, befindet sich auch der Arm
53 des Hebels 5 in einer anderen Lage, nämlich der Arm 53 liegt
unterhalb einer am Sperrglied 4 befindlichen abgewinkelten Nase 43.
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Nach erfolgter Verschlußauslösung wird bekanntlich der Auslöseknopf
7 losgelassen. Die an dem Verschlußbetätigungsorgan 2 wirkende Druckfeder
26
drückt nach Loslassen des Knopfes 7 das Verschlußbetätigungsorgan
2 nach oben. Der unter der abgewinkelten Nase 43 liegende Arm 53 des Hebels
5
nimmt bei dieser Rückwärtsbewegung den Hebel 4 mit und verschwenkt diesen
um den Bolzen 41 entgegen dem Uhrzeigersinn, so daß die Nase 42 des Sperrgliedes
4 aus dem Loch 36 des Filmtransportorgans 3 gelangt und somit dasselbe
freigibt. Das Sperrglied 4 wird durch die Mitnahme des zweiarmigen Hebels
5153 so weit verschwenkt, bis das Sperrglied 4 durch einen gehäusefesten
Anschlag 100 (s. Fig. 8) an der Weiterbewegung gehindert wird. Das
Verschlußbetätigungsorgan 2 kann aber noch nicht in seine endgültige Ausgangslage
gemäß Fig. 1 zurückkehren, da die abgewinkelte Nase 43 des Hebels 4 den Arm
53 des Hebels 5 vorläufig noch festhält (s. Fig. 8, 9 und 4).
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Die soeben beschriebene Sperrsicherung für die nicht vollständige
Rückwärtsbewegung des Verschlußbetätigungsorgans 2 hat den Zweck, daß keine Doppelbelichtungen
erfolgen können. Nach erfolgter Verschlußauslösung und Loslassen des Auslöseknopfers
7 kehrt das Filmtransportorgan 3 gemäß der Fig. 8 und
9 mittels der Feder 12 in seine Ausgangslage zurück, der Filmgreifermechanismus
34 gleitet hierbei infolge seiner federnden bzw. drehbeweglichen Halterung während
des Rückwärtslaufes über die Perforation des Filmes 14 hinweg. Da das Verschlußbetätigungsorgan
2 noch nicht in seine endgültige Ausgangslage gelangt ist, kann bei einem nochmaligen
Niederdrücken des Verschlußauslöseknopfes 7
gemäß Fig. 8 keine Belichtung
erfolgen, bzw. die Verschlußlamellen im Automatverschluß öffnen sich bei nochmaliger
Betätigung des Abdruckhebels 16
nicht. Wie bereits weiter oben kurz erläutert,
erfolgt das Spannen und Auslösen im Automatverschluß nur dann, wenn eine bestimmte
Weglänge für den Ab-
druckhebel 16 gewährleistet ist. Der Hebel
16 befindet sich gemäß Fig. 8 aber in einer Stellung, wo ein Spannen
der im Automatverschluß befindlichen Verschlußfedem noch nicht möglich ist und somit
bei wiederholtem Niederdrücken des Abdruckhebels 16
ein öffnen der Verschlußlamellen
nicht erfolgen kann. Erst wenn das Verschlußbetätigungsorgan 2 auf Grund einer erneuten
Betätigung der Schaltstange 10 (über die Wirkungsweise vorliegender Erfindung
s. weiter oben) in die, endgültige Ausgangslage zurückgekehrt ist, kann eine ordnungsgemäße
Bedienung des Automatverschlusses und somit Belichtung des inzwischen nachgedrückten
unbelichteten Filmbildes erfolgen.
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Nachdem das Sperrglied 4 das Filmtransportorgan 3 gemäß der
Fig. 8 und 9 freigegeben hat und somit die Nase 35 nicht mehr
am Hebel 6 anliegt, verschwenkt sich der Hebel 6 vermittels der Feder
65
im Uhrzeigersinn so weit, bis die am Hebel 6 befindliche Schulter
62 an den Lappen 27 des Verschlußbetätigungsorgans 2 anstößt. Hiernach
befindet sich der Arm 52 des Hebels 5 nicht mehr unter der Schulter
62. Soll eine neue Bildaufnahine erfolgen, wird die Schaltstange
10 gemäß Fig. 1 eingedrückt; hierbei wird der Filmstreifen 14 weitertransportiert
und dabei gleichzeitig der Hebel 6 mittels der an dem Filmtransportorgan
3 befindlichen Nase 35 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt. Durch
Verschwenken des Hebels 6 wird, wie bereits beschrieben, auch der Hebel
5 mit verschwenkt, hierbei gelangt der Arm 53
des Hebels
5 aus dem Bereich der abgewinkelten Nase 43. Das Verschlußbetätigungsorgan
2 kann nunmehr in seine endgültige Ausgangslage gemäß Fig. 1
zurückkehren.
Sobald der Arm 53 nicht mehr unter der Nase 43 des Sperrghedes 4 liegt, kehrt
auch dieses vermittels der Feder 45 in seine Ausgangslage gemäß der in den Fig.
1 und 3 gezeichneten Lage zu-
rück. Die photographische Kamera
ist nunmehr für eine nächste Bildaufnahme bereit.
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An Hand der Fig. 10 bis 18 sei im nachfolgenden das
zweite Ausführungsbeispiel beschrieben. Hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen
Teile beschränkt man sich lediglich auf die neu hinzugekommenen Teile. Für alle
die Teile, die im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben wurden und im zweiten Ausführungsbeispiel
die gleichen Funktionen innehaben, wurden die gleichen Bezugszeichen benutzt. Im
nachstehenden sei nur auf die, neu hinzugekommenen Teile kurz Bezug genommen.
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An dem Filmtransportorgan 30, das bezüglich des Filmtransportes
den gleichen Greifermechanismus 34 besitzt, ist auf der Verschlußauslöseseite eine
Nase 39
vorgesehen, die einerseits als Sperrorgan, andererseits als Steuermittel
dient. In gleicher Weise. übernimmt der oberhalb des Verschlußbetätigungsorgans
2 abgewinkelte Lappen 20 mehrere Funktionen, der Lappen 20 dient als Sperr- und
Steuermittel. Das Sperrglied 70 mit der Nase 71 dient zum Arretieren
des Filmtransportorgans 30, während der Sperrliebel 80 mit der Nase
81 zum zeitweiligen Arretieren des Verschlußauslöseorgans 2 dient. Die beiden
Sperrorgane 70 und 80 sind mittels einer Zugfeder 79 verbunden.
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Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Einrichtung entsprechend dem
zweiten Ausführungsbeispiel (s. Fig. 10 bis 18) ist folgende: Fig.
10 zeigt die Filmtransport- und Verschlußbetätigungseinrichtung in einer
Stellung, nachdem eine Bildaufnahme gemacht worden ist, d. h., nachdem der
Automatverschluß durch das Verschlußbetätigungsglied in Wirksamkeit getreten ist.
Ein wiederholtes Eindrücken des Verschlußbetätigungsorgans durch den Auslöseknopf
7 kann nicht erfolgen, da das Verschlußbetätigungsorgan 2 mit dem abgewinkelten
Lappen 20 gegen eine am Fümtransportorgan 30 befindliche Nase 39 stößt.,
Erst wenn die Schaltstange 10 mittels Hand in Pfeilrichtung eingeschoben
ist
(s. Fig. 12) und somit der Filmstreifen, 14 mittels des am Filmtransportorgan
30 angelenkten Filmgreifermechanismus 34 um eine Bildlänge weitertransportiert
worden ist, gibt die Nase 39 das Verschlußbetätigungsorgan 2 frei. Nachdem
gemäß Fig. 12 die Schaltstange 10 vollständig hineingedrückt worden ist,
kann diese durch das mit ihr mittels des abgewinkelten Endes 33 verbundene
Filmtransportorgan 30 nicht mehr zurück, da das unter Federspannung stehende
Sperrglied 70 mit seiner Nase 71 an eine Schulter 300 am Filmtransportorgan
30 zu liegen kommt und dieses somit festhält. Die photographische Kamera
ist nunmehr für eine Bildaufnahme bereit.
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Durch Niederdrücken des Verschlußauslöseknopfes 7 (s. Fig.
15), wird das Verschlußbetätigungsorgan 2 in der angegebenen Pfeilrichtung
- bewegt. Hierbei erfolgt mittels der Nase 21 in der gleichen Weise wie im
ersten Ausführungsbeispiel eine Betätigung des Spann- und Auslösehebels
16 des Automatverschlusses 15. Beim Niederdrücken des Verschlußbetätigungsorgans
2 wird nicht nur der Automatverschluß 15 betätigt, sondern gleichzeitig wird
das Sperrglied 70 durch den Lappen 20, der an der Schrägfläche
72 des Sperrgliedes 70 entlang gleitet, um den Bolzen 73 verschwenkt
(s. Fig. 13, 15 und 16). Während des Verschwenkens des Sperrgliedes
70
gibt die Nase 71 die Schulter 300 des Filmtransportorgans
30 frei. Das nunmehr frei gewordene Filmtransportorgan 30 wird aber
in seiner Bewegung in die Ausgangslage durch die Nase 39, die an den Lappen
20 anstößt, so lange aufgehalten (s. Fig. 15), bis das Verschlußbetätigungsorgan
2 mit seinem Lappen 20 von der Nase 81 des Sperrgliedes 80 an seiner
Weiterbewegung in Pfeilrichtung (s. Fig. 17) ebenfalls aufgehalten wird.
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Diese soeben beschriebene Sperrsicherung ist erforderlich, damit keine
Doppelbelichtungen erfolgen. Die Stellung des Verschlußbetätigungsorgans 2 gemäß
Fig. 17 entspricht der gleichen Stellung wie beim ersten Ausführungsbeispiel
in Fig. 8. Zweck und Aufgabe sind bereits dort ausführlich beschrieben. In
dem Moment, wo die Rückwärtsbewegung des Verschlußbetätigungsorgans 2 durch die
Nase 81 des Sperrhebels 80 zeitweilig aufgehalten wird, findet nunmehr
die Nase 39 am Lappen 20 keinen Widerstand mehr, das Filmtransportorgan
30 kann ungehindert vermittels der zusammengedrückten Feder12 in die Ausgangslage
zurückkehren, d. h., die Nase 39
gleitet unterhalb des Lappens 20 vorbei
(s. Fig. 17).
Während der Rückwärtsbewegung des Filmtransportorgans
30 in seine Ausgangsstellung stößt die Nase 39
an den Sperrhebel
80 und verschwenkt diesen um den Bolzen 82, so daß die Nase
81 des Sperrhebels 80
den Lappen 20 nicht mehr festhält. Das unter
Spannung einer Feder 26 stehende Verschlußbetätigungsorgan 2 kann nunmehr
in seine endgültige Ausgangslage zurückkehren. Eine nochmalige wirksame Verschlußauslösung
kann nicht erfolgen, da die Nase 39
sperrend unter dem Lappen 20 des Verschlußbetätigungsorgans
2 liegt (s. Fig. 10). Erst durch erneutes Hineindrücken der Schaltstange
10 gelangt die Nase 39 aus dem Wirkungsbereich des Lappens 20 (s.
Fig. 12), und eine weitere Verschlußauslösung mittels Auslöseknopfes 7 kann
erfolgen.
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Die beiden Sperrorgane 70 und 80, die mit einer einzigen
Feder 79 verbunden sind, liegen auf Grund der Federvorspannung stets an dem
Filmtransportorgan 30 bzw. an dem Lappen 20 des Verschlußbetätigungsorgans
2 an (s. Fig. 11).
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Das im ersten Ausführungsbeispiel erwähnte Wendegesperre
37 und 38 findet in gleicher Weise auch beim zweiten Ausführungsbeispiel
seine Anwendung.
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An Stelle eines Objektivverschlusses, wie ihn die beiden Ausführungsbeispiele
zeigen, ist es durchaus denkbar, daß ein Plattenschieber- oder Rollo-Schlitzverschluß
oder ein ähnlicher unmittelbar vor der Filmebene liegender Automatverschluß mit
der gleichen Filmschalt- bzw. Verschlußbetätigungseinrichtung benutzt werden kann.