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Insbesondere in elektrischen Feuermeldeanlagen verwendbarer Schmelzlotmelder
Die Erfindung bezieht sich auf einen insbesondere in elektrischen Feuermeldeanlagen
verwendbaren Schmelzlotmelder, bei dem ein vollkommen in einem hermetisch verschließbaren
Gehäuse angeordnetes vorgespanntes Auslöseglied, für die ebenfalls vollkommenen
im Gehäuse vorgesehene Schaltvorrichtung, durch das außerhalb des Gehäuses angeordnete
Schmelzmetall festgehalten wird.
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Feuermelder dieser Art haben die Aufgabe, Temperaturerhöhungen irgendwelcher
Art mit Hilfe von leicht schmelzbaren Metallen oder deren Legierungen über Steuerstromkreise
an zentral vorgesehene Anzeigegeräte weiterzugeben. Dazu muß einerseits das Schmelzlot
an einer für die Temperaturerhöhung empfindlichen Stelle des Melders angebracht
sein und durch entsprechende Formgebung eine günstige, wärmeaufnehmende Oberfläche
aufweisen, und andererseits muß die Schaltvorrichtung möglichst gegen schädliche
Einflüsse der Umgebung geschützt werden, denn die Melder sollen bei geringem Aufwand
an Wartung und Pflege immer einsatzbereit sein und nach einem eventuellen Ansprechen
schnell wieder einsatzbereit gemacht werden können.
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Die bisher bekannten Melder genügen nur einem Teil dieser Forderungen.
Ein bekannter Schmelzlotmelder hat darüber hinaus noch die Nachteile, daß das zwei
gespannte Metallfedern haltende Schmelzmetall in einem Stromkreis liegt, unter dessen
Einfluß bei normalen Umgebungsbedingungen im Laufe der Zeit der Oxydbildung Vorschub
geleistet wird und somit der Übergangswiderstand eine unkontrollierbare Höhe erreicht,
was zu einer falschen Alarmauslösung führen kann. Die gleiche Folgeerscheinung ist
durch das in Form eines Schraubbolzens ausgebildete Schmelzmetall gegeben, da wegen
seiner geringen Abmessungen die Möglichkeit eines Kaltfließens auf der Hand liegt.
Das innerhalb des Melders liegende und so geringe Wärme aufnehmende Oberfläche aufweisende
Schmelzmetall wird erst bei starken Temperaturerhöhungen abschmelzen können. Bei
einem anderen Melder ist das Schmelzmetall zwar außerhalb des die eigentliche Meldeeinrichtung
aufnehmenden Gehäuses angeordnet, doch könnte dieses Gehäuse nur mit erheblichem
Aufwand gegen die atmosphärischen Einflüsse geschützt werden. Während auch Melder
bekannt sind, bei denen alle Bauteile, also auch das Schmelzlot in einem Gehäuse
angeordnet sind und diese deshalb leicht gegen die Atmosphäre abgeschlossen werden
konnten; was dann jedoch eine geringere Wärmeempfindlichkeit zur Folge hätte.
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Es sind auch schon Melder bekannt, bei denen ein Kontakt der Schaltvorrichtung
durch das außerhalb des Gehäuses angebrachten Schmelzmetalls entgegen der Kraft
einer Feder gespannt gehalten wird. Dabei kann das Schmelzmetall entweder einen
Teil des Gehäuses selbst bilden und der den Kontakt tragende Stift darin eingebettet
sein, oder der Stift durchstößt das Gehäuse und stützt sich mit einem am Stift befestigten
Knopf durch ein Schmelzmetallröhrchen gegen das Gehäuse ab. Zwar bereitet es in
beiden Fällen keine Schwierigkeit, die Gehäuse hermetisch zu verschließen, doch
müssen diese ziemlich hoch gebaut werden, da sie die Stiftlänge und den Kontakthub
der Schaltvorrichtung aufnehmen müssen, was besonders auf Schiffen mit seinen niedrigen
Durchgängen außerordentlich nachteilig ist. Selbst bei der verhältnismäßig großen
Bauhöhe der bekannten Einrichtungen ist trotzdem der Kontakthub außerordentlich
gering, so daß wegen des bekannten nicht zu vermeidenden Kaltf(ießens des Schmelzmetalls
immer die Gefahr von Fehlalarm besteht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schmelzlotmelder niedrigster
Bauhöhe mit einfachem Aufbau und großem Arbeitshub des den Kontakt auslösenden Gliedes
zu schaffen, der trotzdem außerordentlich empfindlich ist und nach einem Ansprechen
sofort auch optisch den Alarm anzeigt und in einfacher Weise wieder zu regenerieren
ist.
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Erfindungsgemäß wird dies bei einem Schmelzlotmelder mit einem vollkommen
im hermetisch verschließbaren Gehäuse angeordneten vorgespannten Auslöseglied für
die ebenfalls im Gehäuse vorgesehene Schaltvorrichtung dadurch erreicht, daß das
Auslöseglied in an sich bekannter Weise mittels
Druckfeder vorgespannt,
bei Erweichen des Schmelz-Lotes durch die Austrittsöffnung hindurch nahezu ganz
aus dem Gehäuse heraustritt und der Kopf des Auslösegliedes zur Alarmanzeige mitverwendet
ist.
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Damit kann einmal praktisch die gesamte Höhe des Gehäuses als Kontakthub
dienen, so daß der Schmelzlotmelder in einem außerordentlich flachen Gehäuse untergebracht
werden kann. Weiterhin braucht nur der schmale Ring des Schmelzmetalls, mit dem
dieses am Gehäuse festgeklebt ist, abzuschmelzen, um den Melder zum Ansprechen zu
bringen, so daß er außerordentlich empfindlich ist. Während bei bisher bekannten
Schmelzlotmeldern immer das ganze Metall zum Schmelzen gebracht werden mußte. Trotzdem
ist das bekannte Kaltfließen des Schmelzmetalls unschädlich, weil das Auslöseglied
mit seiner ganzen Fläche bis nahe an den tragenden Rand des Schmelzmetalls satt
auf diesem aufliegt und weiterhin die in Bewegungsrichtung vorgesehenen Rippen das
Schmelzmetall noch verstärken. Schieß-]ich ist es durch die Trennung von Auslöseglied
und Schaltvorrichtung möglich, gleichzeitig mehrere Stromkreise zu betätigen. Da
das Auslöseglied vom Schmelzmetall nur in Auslöserichtung gefesselt ist, besteht
die Möglichkeit, durch eine im Schmelzmetall vorgesehene Bohrung, durch welche ein
Stift hindurchgesteckt wird, die Funktionsfähigkeit des Auslösegliedes zu überprüfen.
Auch verändert der Kopf des Auslösegliedes nach Ansprechen des Schmelzlot melders
deutlich den Gehäuseumriß, so daß er allein dadurch, aber auch durch eine besondere
Farbgebung anzeigen kann, welcher von mehreren in einem Raum befindlichen Schmelzlotmeldern
angesprochen hat. Besonders einfach ist auch die Wiederinbetriebnahme des Schmelzlotmelders,
in dem nur das Auslöseglied mit der Hand oder einem Hilfsmittel, gegebenenfalls
mit dem Schmelzlot selbst in das Gehäuse eingedrückt werden muß und dann das Schmelzlot
mittels entsprechender am Gehäuse vorgesehener Haltevorrichtung befestigt werden
kann.
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Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, und zwar
Fig. 1 einen Querschnitt, Fig. 2 ein Einzelteil in mehreren Ansichten und Fig. 3
eine Außenansicht.
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Aus Fig. 1 sind die Bauteile des Melders ersichtlich. Der Meldedeckel
4 und die Grundplatte 3 bilden einen abgeschlossenen Raum, in dem die auf der Grundplatte
3 befestigten Schaltkontakte 2, 10 und das Auslöseglied 7 untergebracht sind. Der
Melderdeckel4 weist eine öffnung auf, durch die das in rechteckiger oder zylindrischer
Form ausgebildete Auslöseglied 7 unter Spannung einer in seinem Hohlraum untergebrachten
schraubenartigen Feder 6 gegen das diese öffnung verschließende Schmelzmetall 1
drückt. Nach seinem Abschmelzen bewegt sich das Auslöseglied 7 unter Wirkung der
Feder 6 durch die Öffnung in dem Melderdeckel 4 nach außen und betätigt mit seinem
flanschartigen Ansatz 8 die Kontaktfedern 9 der Schaltkontakte 2, 10, wodurch der
Alarm ausgelöst und die Kennzeichnung des Standortes vorgenommen wird. In Fig 1
wurden der Übersichtlichkeit halber nur zwei Kontakte dargestellt. Die Kontakte
bleiben so lange betätigt, bis das Auslöseglied 7 gegen den Druck der Feder 6 in
das Gehäuse des Melders gedrückt und die Öffnung des Melderdeckels 4 mit einem neuen
Schaltglied 1 wieder verschlossen ist. Die Kontakte werden in der Weise betätigt,
daß ein und derselbe Stromkreis für die Alarmgabe und Standortkennzeichnung benutzt
wird.
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Durch die räumliche Trennung des Schmelzmetalls von den elektrischen
Kontakten ist man freizügig in der äußeren Gestaltung des Melders in der Unterbringung
der Kontakte, in der Kontaktanzahl, in der Gestaltung des Schmelzmetalls. Das außerhalb
des Melders angebrachte Schmelzmetall liegt an einer für Temperaturerhöhungen empfindlichen
Stelle. Die hierdurch gegebene hohe Ansprechempfindlichkeit wird darüber hinaus
durch eine günstige Form des Schmelzmetalls verstärkt.
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Die für Umgebungseinflüsse empfindlichen Teile des Melders, wie Schaltkontakte,
mechanisch bewegbares Auslöseghed und Feder, sind in einem hermetisch abgeschlossenen
Raum untergebracht. Die durch die Umgebungseinflüsse verursachten Funktionsstörungen,
wie Widerstandserhöhung, Oxydation, Verschmutzen und Verklemmen, können nicht mehr
auftreten.
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Das Äußere des Melders hat eine flache gefällige Form, die sich in
die zu sichernden Räume harmonisch einfügt. Das einzige von außen sichtbare Funktionsteil
ist das mit Rippen versehene Schmelzmetall.
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Das mechanische Auslöseglied des Melders hat eine sofort ins Auge
fallende Farbe und Form, so daß nach Auslösung, also bei Herausragen des Auslösegliedes
aus dem Meldergehäuse der betreffende Melder sogleich als solcher gekennzeichnet
ist. Diese Individualanzeige ist besonders bei einer größeren Anzahl von Meldern
in einem Raum von Vorteil, da ein langwieriges Suchen nach dem ausgelösten Melder
entfällt.
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Das unter Federspannung stehende Auslöseglied 7 kann im Laufe der
Zeit in das Schmelzmetall 1 eindringen und bei diesem Vorgang des sogenannten Kaltfließens
einen Falschalarm auslösen. Zur Vermeidung der fälschlichen Alarmgabe wird der Abstand
zwischen den Kontaktfedern 9 und dem flanschartigen Ansatz 8 so groß gemacht, daß
die Kontaktfedern erst dann betätigt werden, wenn das Auslöseglied 7 einen genügend
langen Weg zurückgelegt hat.
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Das in Fig. 2 dargestellte Schmelzmetall l ist mit die wärmeaufnehmende
Oberfläche vergrößernden Rippen ausgestattet und weist eine Prüfbohrung 5 auf, durch
die das Auslöseglied 7 mittels eines Prüfstiftes gegen den Druck der Feder 6 bewegt
wird, so daß die Funktionsfähigkeit der die Kontakte betätigenden Mechanik ohne
Wegnahme des Melderdeckels und der Abnahme bzw. Beschädigung des Schmelzmetalls
überprüft werden kann. Das Schmelzmetall 1 wird so am Melderdeckel4 angebracht,
daß die Rippen nach Art eines Wärmefühlers vom Meldergehäuse abstehen. Seine Befestigung
geschieht auf die denkbar einfachste Art und Weise.
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Im folgenden werden vier Möglichkeiten der Befestigung aufgezählt,
durch die das Schmelzmetall 1 die im Melderdeckel4 vorgesehene Austrittsöffnung
hermetisch verschließt: a) Aufkleben des Schmelzmetalls auf den Melderdeckel, wie
in Fig. 1 dargestellt, b) Einlegen des Schmelzmetalls in den abgenommenen Melderdeckel,
wobei ein Anschlag das Schmelzglied gegen Verrutschen sichert, c) Einklemmen (Einrasten)
des Schmelzmetalls in eine an der Austrittsöffnung des Melderdeckels angebrachten
Nut oder Einschieben des Schmelzmetalls in eine an dem Deckel angebrachte Rille,
d)
Einklemmen des Schmelzmetalls an den Melderdeckel mit einer nicht zum Deckel gehörenden
mechanischen Befestigungsvorrichtung an der Grundplatte (z. B. Brille).
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Diese Befestigungsmöglichkeiten haben alle die schnelle Auswechselbarkeit
des Schmelzmetalls gemeinsam, was besonders nach einem gelöschten Brand von Bedeutung
ist, da man mit dem Wiederaufflackern des Feuers zu rechnen hat und somit den oder
die ausgelösten Melder sofort wieder in Einsatzbereitschaft zu setzen sind.
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Auf Grund dieser Befestigungsmöglichkeiten können Revisionsmeldungen
mühelos und leicht durchgeführt werden. Bei Oberprüfen der gesamten Alarmanlage
wird der Melder unter einfachen Bedingungen vom Prüfenden in Tätigkeit gesetzt,
ohne Beschädigung und Verlagerung des Schmelzgliedes und unter Betätigung aller
für den Ernstfall notwendigen Schaltglieder, also des mechanischen Auslösegliedes
7, der Feder 6 und der Schaltkontakte 2, 10.
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Fig. 3 zeigt die Ansicht des ausgelösten Melders. Aus der Schutzkappe
4 ragt das Auslöseglied 7 heraus, das mit einer auffallenden Farbe, z. B. Rot, versehen
und/oder mit einer ins Auge fallenden Form ausgebildet ist, so daß jeder Melder
den Auslösungszustand weithin sichtbar anzeigt (Individualanzeige).