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Scheibenförmiger Aufsatz auf Gas Kochbrenner Die Erfindung betrifft
einen scheibenförmigen Aufsatz für Gas-Kochbrenner von Herden od. dgl. mit radial
angeordneten, über die Scheibenfläche gleichmäßig verteilten Führungskanälen für
die Verbrennungsgase, von denen abwechselnd einer zum Scheibenaußenrand hin offen
und einer abgeschlossen ist, bei denen ferner die nach außen offenen Kanäle zum
Kochgeschirrboden hin, somit nach oben, offen, die anderen zum Brenner hin, somit
nach unten, offen ausgebildet sind und bei denen die Verbrennungsgase auf Grund
von Leit- und Umlenkorganen in die nach unten offenen Kanäle eintreten, diese in
Richtung auf die Scheibenmitte durchströmen und nach Übertritt in die nach oben
offenen Kanäle nach außen abströmen.
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Derartige Aufsatzplatten sollen verschiedenen Bedingungen genügen,
und zwar wird von einer solchen Platte eine möglichst weitgehende Ausnutzung der
Wärmeenergie der Verbrennungsgase, eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Wärme
innerhalb der Platte und eine weitgehende Schonung des Kochgutes in chemischer,
biologischer und geschmacklicher Beziehung verlangt.
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Die bekannten Aufsatzplatten dieser Art erfüllen die beiden letzteren
der genannten Forderungen nicht ausreichend; denn auf Grund der Konstruktion dieser
Platten, bei welchen die zum Brenner hin offenen Kanäle nach oben nicht durch eine
Wand, sondern lediglich durch den Kochgeschirrboden abgedeckt sind, bestreichen
die Verbrennungsgase kurz nach ihrer Bildung bereits unmittelbar den Kochgeschirrboden
und heizen diesen naturgemäß an diesen Stellen hoch auf, während in den benachbarten
Abströmkanälen jeweils eine wesentlich geringere Aufheizung durch die bereits abgekühlten
Verbrennungsgase erfolgt. Eine gleichmäßige Beheizung des Kochgeschirrbodens ist
somit nicht erzielbar.
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Ferner tritt bei den bekannten Aufsatzplatten der Mangel ein, daß
an den genannten hocherhitzten Stellen des Kochgeschirrbodens die Gefahr örtlicher
Überhitzung des Kochgutes besteht, so daß von einer schonenden Kochgutbehandlung
nicht gesprochen werden kann.
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Die Erfindung bezweckt, diese Mängel zumindest zu verringern.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die nach unten offenen Kanäle
nach oben je mit einer durch die jeweils benachbarten, nach oben offenen Kanäle
begrenzten sektorförmigen ebenen Platte abgeschlossen sind, wobei diese Platten
in ein und derselben Ebene liegen und somit eine Standfläche für ; das Kochgeschirr
bilden. Durch diese konstruktive Maßnahme wird nämlich der Kochgeschirrboden von
den Verbrennungsgasen erst dann unmittelbar bestrichen, wenn diese bereits einen
Teil ihrer Wärme abgegeben haben, und zwar erst während des Durchströmens der oben
offenen Kanäle, so daß der unmittelbare Kontakt des Kochgeschirrbodens mit noch
hocherhitzten Verbrennungsgasen vermieden ist. Hierbei wirkt sich ferner vorteilhaft
aus, daß die Wärmeabgabefläche der Sektorplatten, welche zugleich die Standfläche
für das Kochgeschirr darstellt, größer als ihre Wärmeäufnahmefläche ist, so daß
die erstere eine gegenüber der Verbrennungsgastemperatur herabgesetzte Oberflächentemperatur
aufweist.
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Gemäß einer Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung bestehen
die Leit- und Umlenkorgane aus im Bereich des Scheibenaußenrandes in Umfangsrichtung
der Platte verlaufenden Stegen mit radial nach innen abgebogenen Schenkeln und einer
koaxial und parallel zur Standfläche für das Kochgeschirr angeordneten Platte, welche
die nach unten offenen Kanäle gegen die Brennerflammen abdeckt, jedoch den Eintritt
der Verbrennungsgase in die genannten Kanäle nicht behindert.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist im Zentrum der Platte eine
Öffnung vorgesehen. Hierdurch wird der Vorteil erzielt, daß der Aufsatz nicht hochgehoben
werden muß, wenn man das Gas am Brenner entzünden will. Das brennende Streichholz
oder ein Gasanzünder kann in die mittlere Öffnung gehalten werden. Bei gut geöffneten
Gashähnen erreicht die Flamme nicht den mittleren Teil des Aufsatzes, so daß auch
bei Anordnung der mittleren öffnung die beschriebene Führung der Verbrennungsgase
stattfindet und ein Anbrennen oder Ansetzen des Kochgutes nicht möglich ist.
Ferner
ist vorgesehen, daß jeweils unterhalb der nach oben offenen Kanäle, die jeweils
zwischen zwei benachbarten, nach unten offenen Kanälen vorgesehen sind, weitere
nach unten offene Kanäle angeordnet sind, welche zum Scheibenaußenrand hin offen,
zur Scheibenmitte hin bis auf seitliche, für den Zutritt von Zusatz-Zweitluft dienende
Durchbrüche abgeschlossen sind, wobei die Begrenzungswände der weiteren nach unten
offenen -Kanäle an ihrem scheibenmittseitigen Ende nach Art eines Keiles gestaltet
sind.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 die Unterseite des Aufsatzes in Ansicht, Fig.
2 eine Draufsicht auf den Aufsatz, Fig. 3 einen Schnitt durch einen Aufsatz nach
der Linie 111-I11 in Fig. 2.
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Der scheibenförmige Aufsatz besteht an seiner Oberseite aus acht kreissektorförmigen
Plattenstücken, deren Oberseite eben ausgebildet ist und die Standfläche 1 für das
Kochgeschirr bilden. Zwischen den Plattenstücken sind acht nach oben offene, rinnenförmige,
radial verlaufende Kanäle 6 ausgespart, welche am Scheibenaußenrand offen sind.
Die Begrenzungswandungen der Kanäle 6 setzen sich auf der Unterseite des Aufsatzes
in Rippen 4 fort. Durch die Rippen 4 als Seitenwandungen und die Unterseite der
sektorförmigen Plattenstücke als Deckflächen werden ebenfalls acht Kanäle gebildet,
welche jedoch nach unten, das ist zum Brenner hin, offen sind. Diese Kanäle sind
zum Scheibenaußenrand hin durch Stege 3 begrenzt, welche zu den Rippen 4 hin abgebogen
sind und in diese übergehen.
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Die Rippen 4 sind doppelwandig ausgebildet, so daß ein Spaltraum
5 jeweils zwischen zwei Rippenwandungen gebildet wird. Diese Spalträume bilden einen
Einströmungsweg 5 für Sekundärluft und sind nach innen zu durch keilförmige Sperrippen
7 begrenzt. In den Rippenwandungen 4 und den nach Art eines Keiles gestalteten
Sperrippen 7 befinden sich Spalte 8, durch welche die Luft aus den Einströmungswegen
5 in die Verbrennungsgase führenden Kanäle eintritt. An der Unterseite des Aufsatzes
1 ist innerhalb des von den Stegen 3 begrenzten Raumes die Platte 10 angeordnet,
welche als Leit- und Prallfläche für die Verbrennungsgase wirkt und ihren Eintritt
in die nach unten offenen Kanäle unterstützen soll. Hierfür ist der Durchmesser
der Platte 10 etwas kleiner gewählt als der des Stegkranzes 6, so daß Teilräume
12 verbleiben, in welche die Verbrennungsgase unter Umlenkung an den Stegen 3 eintreten.
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An Hand der Fig. 3 ist der Verlauf der Strömung der Verbrennungsgase
ersichtlich. Die Verbrennungsgase strömen in die von den Rippen 4 und den Stegen
3 begrenzten Teilräume 1.2 ein und von dort in die nach unten offenen Kanäle bis
zur zentralen Öffnung 2. Von hier aus gelangen die Verbrennungsgase unterhalb
des Kochgeschirrs in die Kanäle 6, in welchen sie nach außen abströmen. Die Verbrennungsgase
legen somit zwangläufig einen dreifach S-förmigen Weg zurück (vgl. die strichpunktierte
Linie 13).