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Vorrichtung an einem Ladelukenverschluß Die Erfindung bezieht sich
auf eine Vorrichtung an einem Ladelukenverschluß, der aus mindestens drei mittels
Scharniere miteinander gelenkig verbundenen Platten besteht, von denen die erste
Platte durch eine Gelenkachse mit dem Lukensüll verbunden ist und die erste und
die zweite Platte so hochklappbar sind, daß ihre Unterseiten einander zugewendet
sind, während die dritte Platte in hochgeklappter Lage mit ihrer Oberseite gegen
die Oberseite der zweiten Platte zu stehen kommt, wobei wenigstens eine der Platten
nach unten vorspringende Führungsarme hat, die mit einer schrägen Leitschiene des
Lukensülls zum Zweck des Faltens der Platten zusammenwirken.
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Bekannt ist ein derartiger Ladelukenverschluß in Form eines Harmonikadeckels,
dessen erste Platte am Lukensüll mittels Langlöcher des Deckels derart angelenkt
ist, daß der ganze Lukendeckel zunächst auf dem Lukensüll in Richtung auf die Anlenkachse
verschoben werden kann. Die zweite und vierte Platte haben dabei nach .unten gerichtete
Führungsarme, die mit der Oberseite von schräg von unten nach oben verlaufenden
Leitschienen des Sülls zum Hochklappen der: beim Schließen vorderen Kanten der Platten
zusammenarbeiten. Die Längsverschiebung des ganzen Lukendeckels und das Zusammenfalten
wird dabei durch einen besonderen Motor bewirkt, der an der freien Kante der letzten
Platte angeordnet ist und mittels besonderer Wellen und Zahnräder in Zahnstangen
des Lukensülls eingreift, um die erste Verschiebung des ganzen Deckels und darauf
die Faltbewegung zu bewirken. Die Bewegung der Platten geschieht dabei auch in der
Nähe der Schließlage ziemlich feinfühlig; jedoch nacheinander. Hierdurch wird der
Zeitbedarf .für das Öffnen und Schließen der Platten größer: Ein anderer bekannter
Lukenverschluß zeigt einen harmonikaartig zusammenfaltbaren Lukendeckel, bei dein
das Zusammenfalten des Deckels durch ein an der letzten Platte des Deckels befestigtes
und dann unter Rollen der oberen Harmonikagelenke der anderen Platte des Deckels
durchgeführtes Zugseil geöffnet wird. Das Zugseil greift hierbei an einer Rolle
am Gelenk zwischen. der ersten. und zweiten Platte an, ist aber nicht an dem Gelenk
befestigt. Das Zugseil hebt somit zunächst die ersten beiden Platten und dann nach
genügendem Anheben dieser Platten die beiden folgenden und darauf die weiteren Plattenpaare
an. In der Nähe der Schließstellung arbeiten die letzten Platten wenig feinfühlig,
weil sie kurz vor dem Schließen an dem dann annähernd waagerecht gestreckten ; Zugseil
hängen.
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Bei einem weiteren bekannten harmonikaartigen Lukenverschluß sind
die erste mit der dritten und die dritte mit der fünften Platte in der Nähe ihrer
Gelenke durch Lenkervierecke bzw. über Rollen geführte Seilschlaufen zur Gleichläufigkeit
zwangläufig verbunden, so daß beim Anheben der ersten Platte auch gleichzeitig alle
anderen Platten in dem gleichen Maße angehoben werden. Diese Verbindungen sind jedoch
stoßempfindlich und umständlich.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung an einem Ladelukenverschluß
der eingangs angegebenen Art, und sie besteht darin, daß die dritte Platte einen
oder auf jeder Seite einen in Richtung auf die Gelenkachse sich erstreckenden Führungsarm
trägt, der beim Öffnen des Lukendeckels mit seinem freien Ende mit der Unterseite
einer von der Lukenoberkante schräg nach unten in Richtung auf die die Gelenkachse
tragende Seite des Lukensülls verlaufenden Leitschiene zusammenwirkt, und daß die
erste oder die zweite Platte in an sich bekannter Weise vorzugsweise in der Nähe
der Scharniere zwischen den Platten mit einer Vorrichtung, z. B. einer Öse, zum
Anschließen eines Zugseils versehen ist. Dies hat den Vorteil, daß mit einfachen
Mitteln bei entsprechender Ausbildung der Leitschienen beide (oder mehr) Plattenpaare
gleich= zeitig in jedem gewünschten Maße an der Faltbewegung teilnehmen können,
so daß das Schließen und Öffnen beschleunigt wird und daß ferner die Bewegung der
Platten, soweit sie von den Führungsarmen gesteuert wird, in der Nähe der Schließlage
feinfühlig vor sich geht.
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Mit Vorteil ist der Führungsarm in der Nähe der Scharniere befestigt,
die die dritte Platte mit der zweiten Platte verbinden.
Die Zeichnung
zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Es zeigt Fig. 1 eine teilweise in lotrechtem
Schnitt dargestellte Seitenansicht eines Ladelukendeckels mit drei Platten gemäß
der Erfindung, Fig. 2 und 2 a eine ähnliche Seitenansicht eines Ladelukendeckels
mit vier Platten, Fig. 3 eine Stirnansicht nach Linie 111-III der Fig. 2 der rechten
Ecke des Lükendeckels in offener Lage, Fig. 4 eine Seitenansicht der Gelenkachse
der ersten Platte an der Kante des Lukensülles in größerem Maßstabe und Fig. 5 einen
Grundriß des Gelenkes nach Fig. 4.
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In der Fig. 1 ist ein Süll 1 einer Ladeluke durch einen aus
drei Platten 2, 3, 4 bestehenden Ladelukendeckel abdeckbar. Die Platten, von denen
die Platte 2 im folgenden als erste Platte, die Platte 3 als zweite Platte und Platte
4 als die dritte Platte bezeichnet ist, sind mittels der Scharniere
5 bzw. 6 gelenkig verbunden, wobei die erste Platte 2 mit dem
Lukensüll 1
über eine Gelenkachse 7 verbunden ist, die im Abstand von der
Kante 8 des Luks liegt. Die Gelenkachse besteht aus einer Anzahl, beispielsweise
vier, gleichachsiger, in gewissem Abstand voneinander angebrachter Gelenkbolzen
9, von denen je einer durch ein Langloch 10 eines Armes
11 der ersten Platte 2
gesteckt ist. Auf beiden Seiten der Arme
11 erstrekken sich zwei Führungsplatten 12, 13 vom Lukensüll nach oben, und
zwischen diesen und dem Arm sind Scheiben 14 aus einem Werkstoff mit hohem
Reibungskoeffizienten, zweckmäßig aus Faserstoff, eingelegt. Jeder Bolzen 9 hat
an einem Ende einen mit einer Ringöse 15 versehenen Kopf 16 und ist am anderen Ende
in eine an der Außenseite der Führungsplatte 13 zweckmäßig festgeschweißten Mutter
17 einschraubbar.
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Von der dritten Platte 4 in der Nähe der Scharniere 6 erstrecken
sich innerhalb der Lukenlängssülle 19 und 20 zwei bogenförmig ausgebildete
Führungsarme 21 nach unten und in Schließstellung etwa parallel zu der Lukenoberkante
18. An ihrem freien Ende sind die Arme 21 mit einem gegen die Lukensüllwand
19 bzw. 20 gerichteten Zapfen 22 versehen. In die Bewegungsbahn
dieses Zapfens 22 erstreckt sich eine Leitschiene 23 von der Oberkante 18
des Sülles 1 schräg nach unten gegen die Kante 8 des Sülles, z. B. in Form eines
an dem Lukensüll befestigten Flach-oder Winkeleisens. Die längs der Innenseiten
der Lukenlängssülle 19, 20 sich erstreckenden Arme 21
nebst Zapfen
22 dienen einerseits zum Aufklappen der Platte 4 und andererseits als seitliche
Führung für die Deckelplatten 2, 3, 4. Besondere Seitenführungen, z. B. in Form
von Führungskufen oder -rollen, sind demnach nicht erforderlich.
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Zum Abdecken der Luke wird der Haken 24 eines Seiles
25 in eine Öse 26 der Platte 3 nahe dem Scharnier 5 eingehakt.
Beim Anziehen des Seiles 25 bilden die Platten 2 und 3 einen Winkel, wie aus der
Fig. 1 hervorgeht, während die Platte 4 in. Richtung gegen die Gelenkachse
7 auf dem Lukensüll 1 gleitend mit dem Zapfen 22 gegen die Leitschiene
23 stößt und die Platte 4 im Uhrzeigersinn um das Scharnier 6 geschwenkt
wird. In offener Lage der Ladeluke stehen die Platten 2, 3, 4 lotrecht über der
hinteren Kante 8 des Lukensülles 1. Zum Auflegen der Lukendeckel wird das Zugseil
an den freien Längskanten der Platte 4 angebracht (gemäß Fig. 1 an der linken
Längskante). In Fig. 2 und 2 a ist die Erfindung an einer Luke mit vier Lukendeckelplatten
veranschaulicht. Die vierte Platte 27 ist hier an ihrer freien Längskante mit einer
Öse 28 für die Einführung des Hakens 29 eines Seiles 30 versehen, das beim
Schließen der Luke benutzt wird; wobei -das Seil zweckmäßig um den Spillkopf einer
Winde (nicht dargestellt) gelagert wird. Die vierte Platte 27 und die dritte Platte
4 sind durch ein Scharnier 31 miteinander gelenkig verbunden. Gemäß Fig. 2 sind
die Arme 21 so angeordnet, daß sie, von der Platte 4 ausgehend, sich auf der Außenseite
(anstatt auf der Innenseite) der Lukenlängssülle 19 erstrecken. Die mit dem Zapfen
22 zusammenarbeitende Leitbahn 23 ist ebenso auf derAußenseite des Sülles 1 angebracht.
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Das Abdecken und Auflegen der Lukendeckel gemäß den Fig. 2 und 2 a
wird im wesentlichen auf die gleiche Art, wie in der Fig. 1 dargestellt wurde, durchgeführt.
Der Haken 24 des Seiles 25 wird in die Öse 26 der Platte 3 eingehakt,
und durch Zug an diesem Seil werden die Platten 2 und 3 erst in die
in Fig. 2 gezeigte Lage geschwenkt, während die Platten 4 und 27 auf dem Lukensüll
1 gleiten. Wenn der Zapfen 22 die Führungsschiene 23 erreicht, wird die Platte 4
im Uhrzeigersinn hochgeschwenkt, während die Platte 27 mit Gleitkolben 32 der Vorderkante
auf dem Lukensülll gleitet. In Öffnungsstellung (in Fig.2 strichpunktiert) stehen
dann die Platten 2, 3, 4 und 27 senkrecht. Auch das Auflegen des aus vier Platten
2,
3, 4, 27 bestehenden Ladelukendeckels wird dank der Reibung zwischen den
Scheiben 14 und den Armen 11 und der guten Zusammenarbeit zwischen den Armen
21, den Zapfen 22 und den Steuerschienen 23 weich und stoßfrei durchgeführt.
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Die beschriebenen Ausführungsformen dienen nur als Beispiele, und
die Bauart der Deckelplatten und des Lukensülles 1 können verschiedentlich
im Rahmen der Erfindung geändert werden. Die Schiene 23 kann z. B. so lang sein,
daß die Platten 2, 3, 4 und 27 gleichzeitig gehoben und gesenkt werden. Gegebenenfalls
kann die Öse 26 an der Platte 2 in der Nähe des Scharniers 5 anstatt an der Platte
3 angebracht sein. Es ist weiter zweckmäßig, die freie Längskante der Platte
27 und gegebenenfalls auch die Platte 4 mit einem längslaufenden Drahtseil
zu versehen, dessen Enden an den Ecken der Platten 4 bzw. 27 befestigt
sein können. Der Haken 29 kann dann bequem in dieses Drahtseil eingehakt und längs
dieses Drahtseiles so verschoben werden, daß das Zugseil gegenüber dem Spillkopf
der Winde zu liegen kommt. Selbstverständlich kann der Ladelukendeckel aus mehr
als vier Platten bestehen, beispielsweise sechs. In diesem Falle muß also die fünfte
Platte wieder mit einemArmbzw.zweiArmen21 versehen sein. Eine zusätzliche Führungsschiene
23 ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, sondern nur, wenn ein bei allen Platten
gleichzeitig beginnender Faltvorgang angestrebt wird.