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Tonabnehmer für Sprechmaschinen Die Erfindung betrifft einen Tonabnehmer
mit zwei an einem Abtastorgan in Tonspurrichtung hintereinander angeordneten Abtastspitzen,
die wahlweise durch Umschalten der in zwei Gelenken gelagerten Tonabnehmerkapsel
in ihre Abtaststellungen durch Bewegung um Querachsen des Tonarmes verbringbar sind,
wobei eines der Gelenke an einem um eine am Tonarm feste Schwenkachse verschwenkbaren
Hebelarm vorgesehen ist.
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Es sind Tonabnehmer mit umschaltbaren Tonabnehmerkapseln bekannt,
bei denen die beiden Abtastspitzen an einem Abtastorgan in der obenerwähnten Weise
angeordnet sind; jedoch ist zumeist die Abtaststellung beider Abtastspitzen sowohl
in horizontaler als auch in vertikaler Ebene verschieden. Dieser Unterschied der
Abtaststellungen erschwert zusätzlich die Ausbildung der Tonarmsteuerung. Besonders
bei Schallplatten kleinen Durchmessers fällt es ins Gewicht, ob zwei wahlweise umschaltbare
Abtastspitzen ihre Arbeitsstellung an der gleichen Stelle haben oder nicht.
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Derartige Schwierigkeiten treten bei den bekannten Tonabnehmern, deren
beide Abtastspitzen an getrennten Abtastorganen angeordnet sind, nicht auf. Bei
diesen Einrichtungen genügt lediglich eine Drehung von 180° um eine horizontale
oder annähernd vertikale Achse, und die Abtastspitze, die bisher außer Betrieb gewesen
ist, hat genau den Platz der anderen zuvor in der Arbeitsstellung befindlichen Abtastspitze
eingenommen.
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Noch einfacher ist das Problem bei einem weiteren bekannten Tonabnehmer
gelöst. Bei diesem sind die beiden Abtastspitzen an einem in Längsrichtung des Tonarmes
angeordneten und als Drehachse ausgebildeten Abtastorgan nebeneinander und radial
vom Drehpunkt aus angebracht, wobei sie einen kleinen Winkel einschließen. Es bedarf
also lediglich einer Drehung um diesen Winkel, und die in der Ruhestellung befindliche
Abtastspitze ist an die Stelle der anderen gerückt.
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Bei Tonabnehmern aber, die um eine horizontale, quer zur Längsrichtung
des Tonarmes angeordnete Achse kippbar sind, gestaltet sich die Erfüllung der Forderung
gleicher Abtaststellung wesentlich schwieriger. Das Kriterium ist dabei, daß der
Berührungspunkt der sich in Abtaststellung befindenden Abtastspitze genau unter
dem gehäusefesten Drehpunkt des Systems befinden muß; d. h., der Kreisbogen, den
die Abtastspitzen beim Umschalten um den genannten Drehpunkt beschreiben, muß von
der Plattenoberfläche tangiert werden.
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Hierdurch ist aber gleichzeitig auch der minimale Abstand beider Abtastspitzen
voneinander festgelegt; denn die sich in ihrer Ruhestellung befindende muß in eine
Entfernung von der Platte gebracht werden, in der sie vor einem Eingriff mit den
Tonrillen sicher ist. Je tiefer nun der gehäusefeste Drehpunkt, d. h., je größer
die Krümmung des erwähnten Kreisbogens gehalten werden kann, desto geringer läßt
sich der Abstand zwischen den Abtastspitzen ausführen. Häufig allerdings verbieten
konstruktive Gründe oder die Rücksicht auf ein leichtes Auswechseln des Systems
eine derartige tiefe Anordnung des gehäusefesten Drehpunktes. Damit ergäbe sich
jedoch ein Abstand zwischen den Abtastspitzen, der das Abtastorgan zu einer solchen
relativ großen schwingenden Masse anwachsen ließe, daß empfindliche akustische Mängel
aufträten.
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Eine bekannte Ausführung eines Tonabnehmers erfüllt einen Teil der
erwähnten Forderung, nämlich gleiche Abtaststellung in horizontaler Höhe. Dabei
ist die gehäusefeste Drehachse dieses bekannten Tonabnehmers, die zugleich sein
einziges Lager darstellt, sehr tief angeordnet, jedoch nicht tief genug, um bei
dem aus akustischen Erwägungen klein gewählten Abstand der Abtastspitzen auch eine
übereinstimmung der Abtaststellungen in vertikaler Ebene zu gewährleisten.
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Die Erfindung umgeht die Schwierigkeit, einen gehäusefesten Drehpunkt
tief anordnen zu müssen, indem erfindungsgemäß das andere Gelenk ebenfalls an einem
gegenüber dem Tonarm verschwenkbaren Hebelarm angeordnet ist, wobei die Länge der
Hebelarme und die Anordnung ihrer Schwenkachsen derart gewählt sind, daß sich bei
Umschaltung der beiden Abtastspitzen diese in ihren Abtaststellungen an derselben
Stelle befinden.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
sind Federn, vorzugsweise Drehfedern, im Tonarm vorgesehen, die auf mindestens einen
der Hebelärme derart einwirken, daß die Tonabnehmerkapsel stets in einer der beiden
Schaltstellungen gehalten wird.
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Die Erfindung ist im folgenden an Hand der Zeichnung erläutert.
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Die Figur zeigt eine Haltevorrichtung 1 eines in zwei Schaltstellungen
umschaltbaren Tonabnehmers 2. Die Haltevorrichtung 1 kann in einem nicht dargestellten
Tonabnehmer durch Klemmen oder Verschrauben befestigt werden. Der mit zwei Abtastspitzen
3 und 4 versehene Tonabnehmer 2 ist einerseits in dem maulförmig ausgebildeten Gelenk
5 eines Hebelarmes 6 des Schalters, andererseits in einem als Teil eines Schneidenlagers
geformten Ende, dem Gelenk 7, eines drehbar in der Haltevorrichtung 1 gelagerten
Hebelarmes 8 gelagert. Gegen den Hebelarm 8 drückt ständig eine Drehfeder 9. Der
Hebelarm 6 ist in der Haltevorrichtung 1 bei 10 drehbar angeordnet. Seine Schaltstellungen
sind durch die beiden Anschläge 11 und 12 festgelegt.
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Der Tonabnehmer 2 ist in seinen beiden möglichen Schaltstellungen
gezeichnet. In der unteren, ausgezogenen Schaltstellung befindet sich die Abtastspitze
4 für Mikrorillen mit der Schallplattenoberfläche 13 im Eingriff. Sollen Schallplatten
mit Normalrillen abgespielt werden, so muß der Tonabnehmer 2 über den nicht dargestellten
Schaltarm und den Hebelarm 6 in die obere, strichpunktierte Lage gebracht werden,
damit die eigens für diese Rillenart vorgesehene Abtastspitze 3 in ihre Abtaststellung
gelangt. Beim Umschalten wird der Hebel 8 gegen die Kraft der Drehfeder 9 verschwenkt.
Dabei überschreitet das Gelenk 5 die Verbindungslinie der gehäusefesten Lagerung
10 mit dem schneidenförmigen Gelenk 7 des Tonabnehmers, das kurz danach, von der
Kraft der Drehfeder 9 getrieben, in seine neue Schaltstellung schnappt. Der Hebelarm
6 liegt nun gegen den oberen- Anschlag 12. Die Länge des Hebelarmes 8 und des mit
dem Schalter zusammenwirkenden Hebelarmes 6 sowie die relative Zuordnung der gehäusefesten
Lagerstellen beider Hebel sind nun derart gewählt, daß die Abtastspitze 3 genau
in die Lage gelangt, in der die Abtastspitze 4 sich zuvor befunden hat. Damit ist
die Gewähr gegeben, daß sich die Abtaststellungen beider Abtastspitzen weder in
der horizontalen noch in der vertikalen Ebene unterscheiden.