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Gelenkverbolzung für den Streckenausbau Gegenstand des Hauptpatents
1057 038 ist eine Gelenkverbolzung für den Streckenausbau unter Verwendung eines
durch miteinander fluchtende Bohrungen der Gelenke hindurchgeführten, mit beiderseitigen
Endösen versehenen Verbindungsbolzens und in die Ösen einzuhängenden, mit Haken
versehenen Ausbaubolzens, wobei der Verbindungsbolzen mit bis an die Gelenkbohrungen
heranreichenden Langlöchern versehen ist und der Ausbaubolzen den Langlöchern angepaßte,
flachgedrückte Haken mit gegen die Verbindungsbolzen zugekehrten Schultern aufweist.
Durch die derart ausgebildeten Anlageflächen wird eine besonders gute zug- und druckfeste
Verbolzung erzielt.
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Durch die Erfindung wird diese Zug- und Druckfestigkeit von entsprechend
dem Grundgedanken des Hauptpatents ausgebildeten Verbolzungen noch weiter verbessert,
ihre Montage und Demontage vereinfacht, und die Möglichkeiten ihrer Anwendung werden
erweitert.
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Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß abweichend von
der Anordnung nach dem Hauptpatent, bei welcher die Übertragung der Zug-und Druckkräfte
über die Hakenmäuler erfolgt, d. h. auf gewölbten Flächen und mit einem Kraftfluß,
der außerhalb der Fluchtlinie der Bolzen über das Hakenmaul verläuft, die Zug- und
Druckkräfte in der genauen Fluchtlinie der Kupplungselemente und damit in optimal
günstiger Weise übertragen werden.
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Gemäß der Erfindung werden zu diesem Zweck die zur Anlage aneinander
kommenden Flächen der an sich bekannten auseinander aushebbaren, klauenartig ineinander
eingreifenden Kupplungsteile nunmehr derart ausgebildet, daß ihre auf Zug und Druck
beanspruchten Anschlagflächen rechtwinklig zur Zug-und Druckrichtung liegen und
die anschließenden Teile des Gelenkbolzens oder des Ausbaubolzens durch einen in
der Längsrichtung offenen Schlitz des Nachbarelements hindurchgeführt sind.
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Die Klaue und der in diese eingreifende Teil der Kupplung können also
je nach Art der Verwendung der Vorrichtung an den Ausbaubolzen oder an dem das Gelenk
durchdringenden Verbindungsbolzen angebracht sein, insbesondere z. B. der Ausbaubolzen
in zwei Klauenteilen bzw. zwei eingreifenden Teilen enden oder jeder der Teile je
ein Klauen- und ein eingreifendes Kupplungselement aufweisen.
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Die neuartige Ausbildung der Verbolzung ermöglicht die Kupplung ihrer
Elemente durch einfaches Einführen des einen Kupplungsteils in das andere Element,
z. B. von der Seite her, wobei gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung die
richtige Lage der beiden Kupplungsteile zueinander dadurch gesichert, d. h. ein
Durchrutschen des einen durch den anderen Teil verhindert wird, daß die Schlitze
bzw. die Ausnehmungen des einen Teils, welche den anderen Teil aufnehmen, sich in
der Einführungsrichtung, wie an sich bekannt ist, konisch verengen und die Gegenfläche
des anderen Teils dazu komplementär ausgebildet ist.
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Auf diese Weise verkeilen sich die beiden Teile in ihrer ordnungsgemäßen
Lage zueinander. Sie können gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung in dieser
Endstellung gegen unbeabsichtigtes Lösen voneinander in der umgekehrten Richtung,
z. B. durch einen in der Endstellung wirksam werdenden Schnappverschluß, gesichert
werden.
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Im einzelnen sind die miteinander zu kuppelnden Teile - Klaue und
in diese eingreifendes Halsstück - derart ausgebildet, daß die Klaue des einen Elements
eine rechteckige Ausnehmung mit rechtwinklig zur Längsachse verlaufenden Anlageflächen
und geneigten seitlichen Begrenzungsflächen aufweist, von der aus sich der vorzugsweise
mit entsprechend geneigten seitlichen Begrenzungsflächen aufweisende Schlitz erstreckt
und der damit zu kuppelnde eingreifende Teil der Kupplung komplementär hierzu gestaltet
ist.
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Die neue Gelenkverbindung kann in vielfach verschiedener Weise, unter
jeweils zweckentsprechender Anordnung der Kupplungsteile, sei es an dem Verbindungsbolzen
oder dem Ausbaubolzen, angewendet werden.
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Die wesentlichsten dieser Möglichkeiten werden nach den Abbildungen
erläutert. Von diesen zeigt
Abb.1 die Anwendung der neuen Gelenkverbolzung
zum Anschluß zweier teilweise im Schnitt dargestellter Firstgelenke von zwei aufeinanderfolgenden
Ausbaurahmen, bei welcher der Verbindungsbolzen an seinen beiden Enden umgreifende
Klauenteile aufweist; Abb.2 zeigt in größerem Maßstab in perspektivischer Darstellung
dieselbe Ausführungsform der beiden miteinander zu' kuppelnden Elemente,
und zwar in solcher Anordnung, daß der Ausbaubolzen an beiden Enden eingreifende
Kupplungselemente und der Verbindungsbolzen an seinen beiden Enden Klauenelemente
aufweist; Abb. 3 zeigt in ähnlicher Darstellung wie Abb. 1 eine Anordnung, bei der
sowohl Verbindungsbolzen wie Ausbaubolzen gleiche Kupplungselemente aufweisen, nämlich
der Verbindungsbolzen an seinem einen Ende einen eingreifenden und an seinem anderen
Ende einen Klauenteil aufweist; Abb.4 zeigt in der Abb.2 entsprechenden Darstellung
die beiden Kupplungselemente gemäß Abb. 3; Abb. 5 und 6 sind Schnitte gemäß Linie
A A der Abb. 3 in der Stellung der Kupplungsteile zueinander am Anfang und
am Ende des Kupplungsvorganges; Abb. 7 und 8 zeigen in den Abb. 1 und 2 bzw. 3 und
4 entsprechender Darstellung eine andere Ausführungsform, bei welcher ausschließlich
Ausbaubolzen von unter sich etwa gleicher Länge, an einem Ende eine Klaue und am
anderen Ende einen eingreifenden Kupplungsteil tragend, im eingebauten Zustand zu
einer Kette miteinander verbunden sind; Abb. 9 und 10 veranschaulichen eine beispielsweise
Anwendung der neuen Verbolzung zum zug- und druckfesten Aneinanderschluß von Ausbaurahmen
an außerhalb der Gelenke liegenden Stellen.
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In Abb. 1 sind mit G und G1 die aneinander anzuschließenden, lediglich
die übliche Mittelbohrung aufweisenden Gelenke zweier aufeinanderfolgender Grubenausbaurahmen
von an sich beliebiger Konstruktion bezeichnet. Von den beiden in diesem Falle zum
Anschluß der Gelenke aneinander verwendeten, im einzelnen in Abb.2 und 3 dargestellten
Kupplungselementen weist gemäß dem Ausführungsbeispiel der Verbindungsbolzen 1 an
seinen beiden Enden die Klauenelemente 2 bzw. 2' der Kupplung auf. Das eine, 2,
dieser Klauenelemente ist lediglich durch eine konische Ausnehmung 3 des zylindrischen
Bolzenkörpers gebildet, die nach dem Ende zu durch den Schlitz 4 offen ist.
Die am anderen Ende des Verbindungsbolzens angeordnete Kupplungsklaue ist bei grundsätzlich
gleicher Ausbildung, wie bei 5 ersichtlich, beiderseits unter Bildung rechtwinklig
zur Achse verlaufender Anschlagflächen 6 verbreitert. Diese Anschlagflächen beschränken
die Einschiebemöglichkeit des Verbindungsbolzens in das Gelenk.
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Die Seitenflächen 7 der Ausnehmungen 3 sind, wie das insbesondere
Abb. 5 und 6 erkennen lassen, unter entsprechender Verengung des Zwischenraums zwischen
ihnen, aufeinander zu geneigt.
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Die eingreifenden Kupplungsteile 9, die gemäß dem Ausführungsbeispiel
an dem Ausbaubolzen 8 angeordnet sind, sind komplementär zu den Klauenteilen derart
ausgebildet, daß im Zustand ihrer völligen Einführung in die Klauenteile, z. B.
von der Seite her, die Achsen von Verbindungsbolzen und Ausbaubolzen miteinander
fluchten und diese, je nachdem, ob Zug- oder Druckbeanspruchungen aufgenommen werden,
über die eine oder andere der Querflächen 10 bzw. 11 zur Anlage aneinandergelangen.
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Wie aus den Abb. 5 und 6 ersichtlich ist, gelangt in dieser Stellung
ein Schnappriegel 12 zur Wirkung, der ein unbeabsichtigtes Ausheben der Teile auseinander
verhindert. Die Klauenteile der Bolzen liegen in bezug auf das Gelenk so, daß in
gekuppeltem Zustand ein einseitiger oder zweiseitiger Ansatz 13 des eingreifenden
Teils 9 zur Anlage an die Seitenfläche des Gelenks gelangt und damit die gegenseitige
Blockierung von Ausbaurahmen und Verbolzung bewirkt.
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Die Ausführungsform gemäß den Abb. 3 und 4 unterscheidet sich von
der vorstehend beschriebenen lediglich dadurch, daß Verbindungsbolzen ebenso wie
Ausbaubolzen je an ihrem einen Ende eine Klaue und an ihrem anderen Ende einen eingreifenden
Teil aufweisen. Die Ausbildung der ineinander eingreifenden Teile ist die gleiche.
In der Abbildung ist eine für die Übertragung der Zug- und Druckkräfte noch günstigere
rechteckige Ausbildung der Klauenöffnung unter entsprechender Ausbildung des in
diese eingreifenden Teils dargestellt. In diesem Falle übernehmen die vorderen bzw.
rückwärtigen Stirnflächen 14 der Klauen an den beiden Seiten des Gelenks die Aufgabe
der Anschlagflächen 13.
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Abb.7 und 8 zeigen die Möglichkeit, die Verbolzung mittels einheitlicher,
d. h. gleich ausgebildeter Ausbaubolzen, d. h. nicht unter Verwendung von abwechselnd
kurzen, das Gelenk durchdringenden und langen, sich von Bau zu Bau erstreckenden
Elementen, vorzunehmen. Die in diesem Falle verwendeten Ausbaubolzen 15 weisen an
einem Ende einen Klauentei116 und am anderen Ende einen Eingriffsteil
17 von gleicher Ausbildung, wie oben an Hand von Abb. 1 beschrieben, auf.
Sie werden von einer Seite durch die Bohrung des Gelenks hindurchgesteckt und ihre
Einstecktiefe durch in der Breite des Gelenks entsprechendem Abstand an ihnen angebrachte
nasenartige Anschläge 18 begrenzt. Durch Einhängen des sich jenseits der Gelenkbohrung
erstreckenden Teils in die Klaue des anschließenden Ausbaubolzens ist die Verbindung
hergestellt. In diesem Falle ist es natürlich notwendig, an dem letzten der derart
miteinander verbundenen Rahmen das sich durch das Gelenk erstreckende eingreifende
Ende des letzten Ausbaubolzens durch eine überwurfgabel 19 od. dgl. vorübergehend
zu sichern, bis der nächste Rahmen angeschlossen ist.
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In den Abb. 9 und 10 ist die Möglichkeit der Verwendung der neuen
Verbolzung zum zug- und druckfesten Anschluß von aufeinanderfolgenden Ausbaurahmen,
gemäß dem Ausführungsbeispiel solcher aus Rinnenprofilen, aneinander veranschaulicht.
In diesem Falle werden die Verbolzungen vorzugsweise an besonderen, auf die Profile
aufgesetzten, sie bügelartig umgreifenden Körpern, z. B. Zubehörteile mit Anschlußlaschen,
angebracht. Sie bestehen in diesem Falle aus an ihrem Ende die Eingriffsteile tragenden
kurzen Bolzen, die gegen die Seitenwangen 20, 20'
dieser Bügelkörper verschraubt
werden. Die Verbindungsbolzen 21 sind solche der z. B. aus Abb. 3 ersichtlichen
Art, die an ihren beiden Enden Klauen aufweisen.