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Dehnbares Gliederband Die Erfindung betrifft ein dehnbares Gliederband,
welches quer zur Bandlängsrichtung liegende Kastenglieder mit in den Längsseitenwänden
vorgesehenen Längsschlitzen und durch dieselben von einem zum anderen Kastenglied
übertretende und deren Längsseitenwände hinterfassende Zwischenglieder und Federn
enthält, welche die Zwischenglieder und die Kastenglieder ineinanderschieben und
das Gliederband zusammenziehen, während es gegen die Wirkung der Federn unter Auseinanderziehen
der Kastenglieder und Zwischenglieder gedehnt werden kann.
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Es ist bei solchen Gliederbändern bekannt, jeweils zwei V-förmig gebogene
Zwischenglieder, die mit ihren schrägen Schenkeln auseinanderstreben, mit denselben
durch zwischen sie gespannte Druckfedern an den Stirnkanten der Längsschlitze der
Kastenglieder in dieselben hineinzudrücken und dadurch die Kastenglieder gegeneinanderzuführen
und das Gliederband zusammenzuziehen. Dabei können die Zwischenglieder von einer
Hülse umschlossen sein, so daß sie einteilig und massiv wirken.
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Bei einer anderen bekannten Ausführung eines Gliederbandes bestehen
die zweiteiligen Zwischenglieder selber aus flachen Hülsen, deren dem Bandsaum zugewandte
Kanten V-förmig gestaltet sind und die an ihren einander zugewandten Endteilen aneinander
quer zur Bandlängsrichtung geführt und mittels zwischen sie gespannte Federn in
gleicher Richtung auseinandergetrieben werden und dadurch ebenfalls die Kastenglieder
gegeneinanderführen.
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Bei den beiden bekannten Ausführungen gleiten die Kastenglieder und
die Zwischenglieder nur mit sehr kurzen und schmalen Blechkanten aufeinander und
nutzen sich daher an diesen Stellen rasch ab. Außerdem ist der Bau der Zwischenglieder
vielteilig und feingliedrig und dadurch gegenüber häufiger Beanspruchung empfindlich.
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Es ist an sich auch bekannt, quer zur Bandlängsrichtung liegende Glieder
von Gliederbändern nach der Mitte der Gliedbreite mit gegeneinandergeneigten Flächen
vertieft zu gestalten. In dem bekannten Falle handelt es sich jedoch um ein Gliederband
aus zwei übereinander und in Bandlängsrichtung gegeneinander versetzten Lagen von
gleichgestalteten Gliedern, die durch von den Saumseiten her sich in dieselben erstreckende
U-förmige Verbindungsbügel gegen Wirkung von zwischen Glieder und Bügel eingespannte
Federn in Bandlängsrichtung auseinanderschwenkbar sind. Dabei dient die V-Form der
Glieder dazu, daß dieselben in Richtung der Gliedhöhe ineinandergeschachtelt werden,
um die Dicke des Gliederbandes zu vermindern. Gemäß der Erfindung sind die die Länge
der Kastenglieder ein wenig unterschreitenden, wie diese, quer zur Bandlängsrichtung
angeordneten, starren Zwischenglieder mit ihren Schrägflächen den Kanten der Längsschlitze
der Kastenglieder gegenüberliegend, und zwischen die andere, ebene Fläche der Zwischenglieder
und die Bodenfläche der Kastenglieder ist eine Blattfeder eingespannt. Dabei sind
die erwähnten Kanten der Längsschlitze der Kastenglieder durch einen zusätzlichen
Vorsprung in den Längsseitenwänden auf tragfähige Endabsätze reduziert. Außerdem
ist der Längsschlitz der Kastenglieder an einem Ende durch einen unmittelbar über
der Kastengliedbodenfläche angeordneten, schmalen Einschnitt verlängert, in welchen
das Zwischenglied bei gedrückter Blattfeder mit seinem mittleren, niedrigsten Teil
quer zur Bandlängsrichtung eingeschoben werden kann und am entgegengesetzten Ende
des Zwischengliedes ein die Längsseitenwand des Kastengliedes hinterfassender Stutzen
und seine ebene Ansatzstelle auf der zugehörigen Schrägfläche in Höhe und Länge
auf die Abmessungen des Längsschlitzendabsatzes reduziert sind.
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Da zwischen den Kastengliedlängsseitenwänden und den sie hinterfassenden
Zwischengliedstutzen keine Federn liegen, ergibt sich, wie bei den anderen, bekannten
Gliederbändern mit V-förmig angeordneten Leitteilen ein entsprechend großer Auszug
zwischen den Kastengliedern und den Zwischengliedern und damit auch des Gliederbandes.
Durch die Art der gegenseitigen Führung der Glieder wird eine große Beweglichkeit
derselben senkrecht und quer zur Bandebene erzielt. Die Anordnung der V-förmig zueinander
liegenden Flächen der Zwischenglieder gegenüber den Kanten der Kastenglieder gewährleistet
auch bei der Reduzierung der Kanten an
den Längsschlitzen der Kastenglieder
durch zusätzliche Seitenwandvorsprünge auf tragfähige Endabsätze eine geringe Abnutzung
und Reibung. Bei ihrer besonderen Gestaltung können die Zwischenglieder aus (ihrem
Querschnitt entsprechendem) Profilmaterial massiv hergestellt werden. Sie sind daher
kräftig und den vorkommenden Beanspruchungen bestens gewachsen und außerdem leicht
herstellbar. Infolge der Querverschiebbarkeit der Zwischenglieder in der Längssehlitzverlängerung
der Kastenglieder und durch die geringe Höhe der an den entgegengesetzten Enden
der Zwischenglieder angeordneten, die Seitenwand der Kastenglieder hinterfassenden
Stützen und seine ebene Ansatzstelle an der zugehörigen Schrägfläche können die
Zwischenglieder ohne Werkzeug von den Kastengliedern gelöst oder mit diesen wieder
verbunden werden; man kann daher durch Herausnehmen oder Einsetzen von Gliederpaaren
die Länge des Gliederbandes dem Umfang des Armes anpassen.
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In der Zeichnung ist der neue dehnbare Gliederbandkörper in acht Abbildungen
dargestellt, welche zeigen in Abb. 1 den Bandkörper in zusammengezogenem Zustand,
mit einem im Aushängen begriffenen Zwischenglied, teils in Seitenansicht, teils
in senkrecht zur Bandebene geführtem Längsschnitt nach der Linie A -A in
Abb. 2, Abb. 2 den Bandkörper in gleichem Zustand, teils in Draufsicht, teils in
parallel zur Bandebene geführtem Längsschnitt nach der Linie B-B in Abb. 1, Abb.3
den Bandkörper in gedehntem Zustand, teils in Seitenansicht, teils in senkrecht
zur Bandebene geführtem Längsschnitt, Abb.4 einen Querschnitt durch den zusammengezogenen
Bandkörper zwischen zwei benachbarten Kastengliedern, Abb. 5 einen Querschnitt zwischen
zwei Kastengliedern in auseinandergezogenem Zustand bei in Herausnahme begriffenem
Zwischenglied, Abb. 6 ein Kastenglied in Perspektive, Abb.7 ein Zwischenglied in
Perspektive und Abb. 8 eine Blattfeder in Perspektive.
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Der Bandkörper weist Kastenglieder 1 (Abb. 6) mit einer schauseitigen
Decke 2, einer Bodenfläche 3, Längsseitenwänden 4 und Querseitenwänden 9 auf. An
den Längsseitenwänden 4 sind Längsschlitze 5 vorgesehen, die auf ihrem unteren Teil
durch zusätzliche Vorsprünge 6 auf tragfähige Endabsätze 7 reduziert sind. An einer
der beiden Längsseitenwände 4 ist der Längsschlitz 5 unmittelbar über der Bodenfläche
3 durch einen schmalen Einschnitt 8 verlängert.
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Die Zwischenglieder 11 (Abb. 7) haben, in Bandlängsrichtung
gesehen, die gleiche Breite wie die Kastenglieder 1 und liegen wie diese, quer zur
Bandlängsrichtung. Sie weisen eine ebene Unterfläche 12, auf der Oberseite zwei
gegen die Bandlängsrichtung und gegeneinandergeneigte Schrägflächen 13 und senkrechte
Längsseiten 14 auf. Ihr Querschnitt entspricht also zwei Trapezen, die mit ihren
niedrigen senkrechten Seiten aneinanderstoßen, so daß der niedrigste Teil 15 unter
der Längsmittellinie der Zwischenglieder 11 liegt. In Fortsetzung der beiden Längsseiten
14 der Zwischenglieder 11 erstrecken sich etwa einer Blechstärke entsprechende Stutzen
16', 16", wobei die Stutzen 16' gegenüber den Stutzen 16" auf verschiedenen
Diagonalen einander gegenüber angeordnet und die letzteren, 16", gegenüber den ersteren,
16', etwas gekürzt sind. Dabei sind die Stutzen 1.6' und eine an die entsprechende
Schrägfläche 13 anschließende ebene Ansatzstelle 17 in ihrer Höhe und Länge auf
etwas weniger als die Höhe und Länge des Endabsatzes 7 des Längsschlitzes 5 reduziert.
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Die dritten Teile des Bandkörpers sind die Blattfedern 21 (Abb. 8),
deren Breite der lichten Breite der Kastenglieder 1 mit ein wenig Spiel entspricht
und die über einer auf ihrer Mitte liegenden Querlinie 22 stumpfwinklig gebogen
sind.
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Die Blattfedern 21 liegen mit ihrer Biegestelle 22 auf der Bodenfläche
3 der Kastenglieder 1. Die Zwischenglieder 11 werden (Abb. 1, 2 und 5) unter Dberfassen
und Herabdrücken der Blattfeder 21 mit ihren Stutzen 16" durch den mittleren Teil
des Längsschlitzes 5 des Kastengliedes 1 schräg eingeführt und dabei mit dem Ende
seines mittleren, niedrigsten Teiles 15 in den Einschnitt 8 am einen Ende der Längsseitenwand
4 unter Verschieben quer zur Bandlängsrichtung eingeschoben und dann am entgegengesetzten
Ende mit dem in seiner Höhe reduzierten Stutzen 16' unter dem Endabsatz 7 des Längsschlitzes
5 nun auch auf dieser Seite in das Kastenglied 1 eingeführt. Nach dem Einführen
der Zwischenglieder 11 in die Kastenglieder 1 bewirkt die je zwei
Zwischengliedhälften unterfassende Blattfeder 21 ein Anheben der Zwischenglieder
11 und durch das Gleiten ihrer Schrägflächen 13 an den Längsschlitzendabsätzen 7
das Einziehen der Zwischenglieder 11 in die Kastenglieder 1 (Abb. 1). Dadurch wird
der Bandkörper verkürzt. Bei Zug im Bandkörper werden durch Abwärtsgleiten der Schrägflächen
13 an den Endabsätzen 7 die Zwischenglieder 11 unter gleichzeitigem Senken und Spannen
der Blattfedern 21 aus den Kastengliedern 1 herausgezogen und damit der Bandkörper
gedehnt. Der Auszug wird durch Anschlag der Stutzen 16', 16" an den Längsseitenwänden
4 begrenzt. Zum Lösen der Glieder 1 und 11 wird in entgegengesetzter Folge verfahren.