DE1113782B - Verfahren zur Herstellung eines Flugzeug-Treibstoffes - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Flugzeug-TreibstoffesInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
S67606IVc/23b
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UNDAUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 14. SEPTEMBER 1961
Die Erfindung bezieht sich auf Verfahren zur Herstellung von Treibstoffen für Flugzeuge, insbesondere
für Düsenflugzeuge und auf flüssige Kohlenwasserstoffmischungen, die als solche Treibstoffe geeignet
sind.
Im Zuge der modernen Entwicklung der Flugtechnik werden Flugzeug-Treibstoffe mit hohen
Heizwerten immer notwendiger, vor allem bei Langstreckenflugzeugen mit einer hohen Nutzlast. Je
größer der Heizwert des Treibstoffes ist, um so weniger Treibstoff wird für eine gegebene Strecke benötigt,
womit sich dann die Möglichkeit für eine größere Nutzlast ergibt. Dies ist von Bedeutung bei
Verkehrsflugzeugen, vor allem aber auch bei Langstreckenmilitärflugzeugen, die auf Grund ihrer besonderen
Bauarten möglichst dünne Flügel wegen hoher Geschwindigkeit und großer Flughöhe besitzen sollen,
so daß sie damit weniger Raum für Treibstoff besitzen. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, den
höchstmöglichen Wirkungsgrad des Treibstoffes zu erreichen. Es ist jedoch nicht nur erforderlich, daß
diese Treibstoffe einen hohen Heizwert besitzen, sie müssen gleichzeitig auch den entsprechenden Erfordernissen
in Flüchtigkeit, Erstarrungspunkt und thermischer Stabilität genügen. Wirtschaftliche Gesichtspunkte
sind ebenfalls von größter Wichtigkeit, wie niedere Preise und auch eine einfache Herstellung,
wie die Möglichkeit, bereits bestehende Raffinerieanlagen benutzen zu können.
Es wurde nun festgestellt, daß eine Erdölfraktion aus Raffinerieprodukten hergestellt werden kann, die
als Komponente für Flugzeug- und Düsentreibstoffe geeignet ist. Diese Fraktion hat einen hohen Heizwert,
und zwar von mehr als 10 555 kcal/kg, sie besitzt auch einen geeigneten Siedebereich und Erstarrungspunkt
und weist auch auf Grund eines hohen Paraffingehaltes eine maximale thermische Stabilität auf. Durch Mischen dieser Fraktion mit
anderen Kohlenwasserstoffkomponenten ist es möglich, Düsentreibstoffe mit einer geeigneten Flüchtigkeit
herzustellen, die den Erfordernissen für Düsentreibstoffe, wie sie für Düsentreibstoffe des Typs JP-4
aufgestellt wurden, genügen.
Erfindungsgemäß werden Flugzeug-Treibstoffe hergestellt, indem man eine Erdölfraktion mit einem
Anfangssiedepunkt von über 60° C und einem Endsiedepunkt von nicht über 150° C mit Hilfe eines
Platin enthaltenden Katalysators reformiert, eine schwere Fraktion mit einem Anfangssiedepunkt von
nicht unter 80° C durch fraktionierte Destillation von dem entstehenden Reformat trennt und die abgetrennte
Fraktion mit einem aromatenselektiven Verfahren zur Herstellung
eines Flugzeug-Treibstoffes
eines Flugzeug-Treibstoffes
Anmelder:
»Shell« Research Limited, London
»Shell« Research Limited, London
Vertreter: Dr.-Ing. F. Wuesthoff, Dipl.-Ing. G. Puls
und Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. E. Frhr. v. Pechmann, Patentanwälte, München 9, Schweigerstr. 2
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 18. März 1959
Großbritannien vom 18. März 1959
Donald Pescott Plummer, West Norwood
(Großbritannien),
(Großbritannien),
ist als Erfinder genannt worden
Lösungsmittel extrahiert, um ein praktisch aromatenfreies Raffinat zu erhalten. Das Raffinat wird dann
mit einer geringen Menge Butan oder Pentan vermischt.
Das Butan oder Pentan, das mit dem Raffinat vermischt
werden kann, kann n- oder Isobutan, η-, Isooder Neopentan oder eine Mischung dieser Verbindungen
sein. Eine bevorzugte Komponente ist n-Pentan. Die Butane können zum Raffinat in einem
Anteil von bis zu 6 Gewichtsprozent, vorzugsweise bis zu 3 Gewichtsprozent, die Pentane mit bis zu
30 Gewichtsprozent und vorzugsweise bis zu 15 Gewichtsprozent zugesetzt werden. Die Zugabe von bis
zu 10 Gewichtsprozent n-Pentan ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren sehr geeignet.
Die Erdölfraktion, die dem erfindungsgemäßen katalytischen Reformierungsverfahren unterworfen
wird, kann nach den üblichen Methoden vom Erdöl abgetrennt werden. Es kann beispielsweise ein Direkt-Destillat-Benzin
(Straight-run-Schwerbenzin), ein katalytisch oder thermisch reformiertes Benzin, ein
katalytisch gecracktes Benzin oder eine Mischung dieser Komponenten sein. Vorzugsweise besteht die
Beschickung aus einem Direkt-Destillat-Benzin. Die Beschickung soll vorzugsweise einen Anfangssiedepunkt
von nicht unter 80° C und einen Endsiedepunkt von nicht über 145° C, vorzugsweise nicht
über 140° C, aufweisen. Im allgemeinen wird eine
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Beschickung mit einem Anfangssiedepunkt von etwa 80° C und einem Endsiedepunkt von etwa 135° C
gewählt.
Das katalytische Reformierungsverfahren wird vorzugsweise in Gegenwart eines sauren Platinkatalysators
und unter Wasserstoffdruck durchgeführt. Dieses Verfahren ist als Platformierung bekannt, und
es wird auch unter dieser Bezeichnung nachfolgend darauf Bezug genommen; das flüssige Produkt eines
derartigen Verfahrens wird nachfolgend als ein »Platformat« bezeichnet. Das Platformverfahren wird
mit Hilfe eines Katalysators, der aus Platin auf einem sauren Träger besteht, durchgeführt, wobei das
Platin, das die primäre aktive Komponente darstellt, in einer Konzentration von 0,1 bis etwa 2 Gewichtsprozent
vorliegt. Das Platin kann auf den sauren Träger nach üblichen Methoden aufgebracht werden,
beispielsweise durch Imprägnieren mit kolloidalem Platin oder kolloidalem Platinsulfid, durch Imprägnieren
mit Lösungen von löslichen Platinsalzen, wie Chlorplatinsäure oder Tetramin-Platinnitrat, oder
auch durch Ionenaustausch mit Platinsalzen. Der saure Träger für das Platin kann beispielsweise eine
synthetische Zusammensetzung aus Tonerde und Kieselerde sein, der Träger kann auch ein nicht
saurer sein, der dann durch Zusatz von Verbindungen, wie Boroxyd, Phosphorsäure oder Halogen, angesäuert
werden kann. So ist beispielsweise adsorptive Tonerde, die eine geringe Menge (z. B. 0,1 bis
2 Gewichtsprozent) Fluor und/oder Chlor enthält, ein geeigneter Träger für das Platin.
Der Katalysator wird in Form eines fixierten Bettes fester perforierter Teilchen benutzt. Diese
Teilchen können sich in einer Wirbelschicht befinden, jedoch sind sie vorzugsweise in einem statischen Zustand.
Die flüssigen Kohlenwasserstoffe werden durch das Katalysatorbett in der Dampfphase geleitet.
Das Platformierungsverfahren, das endotherm ist, kann in einem Reaktionsgefäß mit Heizvorrichtungen
durchgeführt werden oder auch in einer Reihe von getrennten Reaktionsgefäßen, wobei zwischen den
einzelnen Gefäßen der Strom der Kohlenwasserstoffe erhitzt wird. Eine Kombination dieser beiden Methoden
läßt sich ebenfalls anwenden. Die ersten Stufen der Reaktion lassen sich vorteilhaft in langen
engen Reaktionsrohren, die mit dem Katalysator gefüllt sind und bei annähernd gleicher Temperatur gehalten
werden, durchführen, wobei die Rohre in ein geheiztes Fließbett aus Sand oder einem ähnlichen
stabilen gepulverten Material getaucht werden.
Die Reaktionstemperatur wird vorzugsweise in der Nähe der für das kontinuierliche Verfahren möglichen
Maximaltemperatur gehalten, ohne daß dabei die Katalysatoraktivität vermindert werden darf. Sie
liegt vorzugsweise über 480° C, es lassen sich aber auch Temperaturen bis zu etwa 570° C anwenden.
Ein erheblicher Wasserstoff-Partialdruck herrscht in der gesamten Reaktionszone, und zwar kann er
zwischen 5 und 65 kg/cm2 liegen. Er wird auf der erforderlichen Höhe gehalten, indem man einen geeigneten
Gesamtdruck aufrechterhält und indem man Wasserstoff durch die Reaktionszone wieder zurückzirkulieren
läßt. Vorzugsweise wird der Wassergehalt der zurückströmenden Gase kontrolliert und Chlor
oder eine Verbindung, aus der sich Chlor unter den Reaktionsbedingungen bildet, wie Äthylendichlorid
oder tert.-Butyldichlorid, wird vorzugsweise entweder
der Beschickung des Platformers zugefügt oder in den von einem Platform-Reaktionsgefäß zum anderen
fließenden Strom gebracht.
Das Platformat wird zur Kondensation abgekühlt und dann vorzugsweise in eine Stabilisierkolonne gebracht,
wo Kohlenwasserstoffe, die leichter als Butan oder Pentan sind, entfernt werden. Das stabilisierte
Platformat wird dann in eine Destillationszone gebracht, wo es einer fraktionierten Destillation unterworfen
wird, um eine schwere Fraktion mit einem
ίο Anfangssiedepunkt von über 80° C abzutrennen.
Vorzugsweise liegt der Anfangssiedepunkt der schweren Fraktion zwischen 85 und 100° C und vorzugsweise
zwischen 90 und 95° C. Je nach dem Endsiedepunkt der ursprünglichen Beschickung hat die
schwere Platformatfraktion einen Endsiedepunkt von etwa 120 bis 160° C. Zweckmäßigerweise wird dieses
schwere Platformat zur Entfernung von Stoffen, die über 135° C destillieren, nochmals fraktioniert, vorzugsweise
werden Stoffe abgetrennt, die über 120° C sieden.
Für die extraktive Behandlung des Platformats können die üblichen aromatenselektiv extrahierenden
Lösungsmittel zur Verwendung kommen, beispielsweise Schwefeldioxyd und Nitrobenzol. Die Extraktion
kann mit Hilfe einer Dampf-Flüssig- oder Flüssig-Flüssig-Extraktion durchgeführt werden, beispielsweise
nach dem Clorex- oder Edeleanu-Verfahren. Glykolische Lösungsmittel können ebenfalls
zur Extraktion von Aromaten aus den Platformaten verwendet werden. Beispiele hierfür sind Diäthylenglykol,
Äthylenglykol, Triäthylenglykol, Tetraäthylenglykol, Dipropylenglykol, wobei diese getrennt oder
als Mischungen miteinander verwendet werden können. Im Lösungsmittel kann auch Wasser vorliegen,
und ein bevorzugtes Lösungsmittel ist eine Mischung von Diäthylen- und Dipropylenglykol, die von 0,5
bis zu 10 Gewichtsprozent Wasser enthält. Das vorliegende Wasser erhöht die Selektivität des Lösungsmittels
und verhindert den Verlust des Lösungsmittels im Raffinat. Das Volumenverhältnis Lösungsmittel
zu Platformat im Extraktionssystem kann zwischen 5:1 und 20:1 schwanken, jedoch ist es
vorzugsweise im Bereich von 7:1 und 14:1.
Das Extraktionssystem kann ein mehrstufiges Gegenstromextraktionssystem sein, beispielsweise
eine Kolonne, die Füllmaterial, Siebplatten, rotierende Scheiben, eine Anzahl von Scheider-Mischer-Kombinationen
enthalten kann, und eine Anzahl an theoretischen Stufen von mindestens fünf aufweist. Die
Platformatbeschickung wird in ein Extraktionssystem gebracht, bei dem die Temperatur zwischen 125 und
155° C liegt, wobei bei einem Druck gearbeitet wird, der genügend hoch ist, um das Verfahren in flüssiger
Phase durchführen zu können. Das Raffinat wird vom Kopf des Extraktionssystems in eine Abstreifkolonne
gebracht, in der das Lösungsmittel vom Raffinat abgetrennt wird. Das Raffinat wird dann mit
Wasser gewaschen und ergibt ein Kohlenwasserstoffprodukt mit einem hohen Paraffin- und einem niedrigen
(weniger als 5 Gewichtsprozent) Aromatengehalt.
Das erhaltene Raffinat ist auf Grund des sehr hohen Paraffingehaltes thermisch stabil und hat einen
Heizwert von mehr als 10 555 kcal/kg. Es ist, wenn
6g es mit einer geringen Menge von ein oder mehreren Butanen oder Pentanen gemischt wird, als Flugzeug-Treibstoff,
insbesondere als Düsentreibstoff entsprechend dem Typ JP-4 besonders geeignet.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele erläutert.
Ein Direkt-Destillat-Benzin mit einem Anfangssiedepunkt von 80° C und einem Endsiedepunkt von
135° C wird in ein Reaktionsgefäß gebracht, das einen Katalysator mit einem Platingehalt von 0,75%
enthält. Als Trägersubstanz wird Tonerde verwendet, die wegen eines bestimmten Chlorgehalts sauer
reagiert. Um diese saure Reaktion des Katalysators beizubehalten, wird Äthylendichlorid zusammen mit
der Beschickung in das Reaktionsgefäß eingeführt. Die Beschickung erfolgt mit einer Geschwindigkeit
von 2,6 t je Tonne Katalysator je Stunde. Das molare Wasserstoff-Benzin-Verhältnis ist 5:1, und die
Temperatur ist bei der Zuführungsstelle des Katalysators 505° C. Das Produkt wird nach dem Verlassen
des Reaktors fraktioniert, wobei eine von Butan befreite Flüssigkeit in 87 Gewichtsprozent erhalten
wird. Diese wird weiterfraktioniert, und dabei wird ein schweres Platformat mit einem Anfangssiedepunkt von 95° C in 72,5 Gewichtsprozent erhalten.
Dieses schwere Platformat enthält keine Naphthene, da die in der Beschickung vorliegenden
Naphthene völlig in Aromaten umgewandelt worden waren. Das Platformat besteht aus 65 Gewichtsprozent
Aromaten und 35 Gewichtsprozent Paraffine. Diese Platformatfraktion wird mit einem
Lösungsmittel extrahiert, das 56 Gewichtsprozent Diäthylenglykol, 36 Gewichtsprozent Dipropylenglykol
und 8 Gewichtsprozent Wasser enthält. Die Extraktion wird bei einer Temperatur von 140° C
und einem Druck von 5 bis 6,5 kg/cm2 und mit einem Lösungsmittelverhältnis von 11:1 durchgeführt. Das
Kopfprodukt aus dem Extraktionssystem enthält das Raffinat und eine geringe Menge Lösungsmittel. Es
wird dann in eine Abstreifzone gebracht, in der das Lösungsmittel bei einer Temperatur von 143° C und
bei einem Druck von 0 bis 0,35 kg/cm2 entfernt wird. Das resultierende Raffinat wird dann mit Wasser
gewaschen. Das Endprodukt enthält zwischen 1,5 und 2 Gewichtsprozent Aromaten und besitzt folgende
Eigenschaften:
95
45
Anfangssiedepunkt, 0C
Temperatur, bei der 50fl/o abdestilliert
sind, 0C 102
Endsiedepunkt, 0C 144
Heizwert, kcal/kg 10 692,5
Dampfdruck nach Reid, kg/cm2 0,021
92,5 Gewichtsteile dieses Raffinats werden mit 7,5 Gewichtsteilen n-Pentan vermischt, und dieser
Düsentreibstoff hat dann folgende Eigenschaften:
Anfangssiedepunkt, 0C 50
Endsiedepunkt, 0C 140
Erstarrungspunkt, 0C <—60
Heizwert, kcal/kg 10 723,1
Dampfdruck nach Reid, kg/cm2 0,11
60
Ein Raffinat wird entsprechend dem Verfahren des Beispiels 1 hergestellt, jedoch mit dem Unterschied,
daß vor der Extraktion mit dem selektiven Lösungsmittel das schwere Platformat noch weiter
fraktioniert wird, um Stoffe zu entfernen, die über 120° C sieden. Dieses Raffinat hatte folgende Eigenschaften:
Anfangssiedepunkt, 0C 95
Temperatur, bei der 50% abdestilliert sind, 0C 100
Endsiedepunkt, 0C 120
Nettoheizwert, kcal/kg 10 756,4
Dampfdruck nach Reid, kg/cm2 0,021
Dieses Raffinat wird mit n-Pentan in einem Verhältnis von 90 Gewichtsteilen Raffinat zu 10 Gewichtsteilen
n-Pentan vermischt. Damit wurde ein Düsentreibstoff mit folgenden Eigenschaften erhalten:
Anfangssiedepunkt, 0C 46
Endsiedepunkt, 0C 120
Erstarrungspunkt, 0C <—60
Nettoheizwert, kcal/kg 10 756,4
Dampfdruck nach Reid, kg/cm2 0,15
Claims (12)
1. Verfahren zur Herstellung eines Flugzeug-Treibstoffes, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Erdölfraktion mit einem Anfangssiedepunkt von über 60° C und einem Endsiedepunkt von nicht
über 150° C platformiert wird, aus dem Platformat eine schwere Fraktion mit einem Anfangssiedepunkt von über 80° C durch fraktionierte
Destillation abgetrennt wird, aus dieser Fraktion mit einem aromatenselektiven Extraktionsmittel
ein praktisch aromatenfreies Raffinat extrahiert wird, worauf dem Raffinat eine geringe Menge
eines oder mehrerer Butane und/oder Pentane zugefügt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Pentan n-Pentan verwendet
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Raffinat mit bis zu 6 Gewichtsprozent,
vorzugsweise mit bis zu 3 Gewichtsprozent, Butan versetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Raffinat mit bis zu
30 Gewichtsprozent, vorzugsweise mit bis zu 15 Gewichtsprozent, Pentan versetzt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Reformierungsverfahren
in Gegenwart von Wasserstoff und mit einem sauren Platinkatalysator bei einer Temperatur
von 480 bis etwa 570° C und bei einem Wasserstoff-Partialdruck
zwischen 5 und 65 kg/cm2 durchgeführt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangsmaterial eine
Erdölfraktion mit einem Anfangssiedepunkt von nicht unter 80° C und einem Endsiedepunkt von
nicht über 140° C verwendet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Straight-run-Benzin verwendet
wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Platformierung derart
durchgeführt wird, daß eine schwere Fraktion mit einem Anfangssiedebereich zwischen 85 und
100° C, vorzugsweise zwischen 90 und 95° C, erhalten wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die schwere Fraktion des Platformats
zur Entfernung von Stoffen mit einem Siedepunkt von über 120° C nochmals fraktioniert
wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als aromatenselektives Lösungsmittel
ein glykolisches Lösungsmittel, vorzugsweise eine Mischung von Diäthylenglykol,
Dipropylenglykol und Wasser, verwendet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Volumenverhältnis Lösungsmittel zu Platformat zwischen 5:1 und
20:1 gewählt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösungsmittelextraktion
bei einer Temperatur zwischen 125 und 155° C und unter einem genügend hohen Druck, der eine Extraktion in flüssiger Phase
ermöglicht, durchgeführt wird.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschriften Nr. 1 039 169,
028 728;
USA.-Patentschriften Nr. 2 689 208, 2 697 684, 028 121, 2 249 461, 2 510 673;
»Erdöl und Kohle«, 1955, S. 621 bis 625; Oil Ges. J. (1955), S. 102 bis 105, referiert im
Chemischen Zentralblatt, 1955, S. 10 167.
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