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Notfangvorrichtung für die Wiege eines Drehgestells Die Wiegen bei
Drehgestellen von Eisenbahnfahrzeugen sind in Fahrzeugquerrichtung schwingbar zwischen
dem Fahrzeugsaufbau und dem Drehgestellrahmen angeordnet. Sie ermöglichen horizontale
Querbewegungen zwischen dem Fahrzeugaufbau und dem Drehgestellrahmen. Bekannt ist
es, die Fahrzeugwiegen dadurch in Fahrzeugquerrichtung schwingbar zumachen, daß
§ie;mittels Pendel, die in Fahrzeugquerrichtung schwingen können, am Fahrzeugrahmen
aufgehängt sind.
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Bekannte Fahrzeugwiegen sind außerdem häufig in lotrechter Richtung
federnd ausgebildet. Ein Wiegenoberteil unterstützt dabei den Fahrzeugaufbau und
ist über die Wiegenfedern auf einem Wiegenunterteil abgestützt. Das Wiegenunterteil
ist mittels der Wiegenpendel am Drehgestellrahmen aufgehängt.
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Bei bekannten Wiegen mit Schraubenfedern und Wiegenpendeln sind die
Wiegenpendel achsgleich zu den Schraubenfedern angeordnet. Die Schraubenfedern sind
mit radialem Abstand konzentrisch um die Wiegenpendel herumgeführt. Diese Anordnung
hat den Vorteil, daß die Abstützkräfte des Fahrzeugaufbaues ohne seitliche Versetzung
vom Wiegenoberteil in das Wiegenunterteil eingeleitet und aus dem Wiegenunterteil
in den Drehgestellrahmen geleitet werden. Dadurch verursachen die Abstützkräfte
des Fahrzeugaufbaues im Wiegenunterteil keine Abstützmomente, so daß das Wiegenunterteil
von keinen Abstützmomenten beansprucht wird und somit leicht gebaut werden kann.
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Bei Fahrzeugwiegen, die mittels Pendel am Drehgestellrahmen aufgehängt
sind, muß damit gerechnet werden, daß während des Betriebes des Fahrzeuges Pendel
brechen. Um auch bei gebrochenen Pendeln einen Notbetrieb des Fahrzeuges aufrechterhalten
zu können, ist es bekannt, die Wiegen mit Notfangvorrichtungen zu versehen. Bekannte
Notfangvorrichtungen weisen Bügel auf, die vom Drehgestellrahmen her unter die Wiege
greifen. Bei nicht gebrochenen Wiegenpendeln halten diese die Wiege mit lotrechtem
Abstand über den Notfangbügeln. Beim Brechen der Pendel kommt die Wiege auf den
Notfangbügeln zur Auflage, so daß die Wiege nicht nach unten durchfällt. Die Möglichkeit
des Schwingens der Wiege in Fahrzeugquerrichtung ist- dadurch zwar nicht mehr gegeben,
aber ein Notbetrieb des Fahrzeuges ist noch möglich.
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Bei Wiegen, deren Wiegenoberteil über die Wiegenfedern auf dem Wiegenunterteil
abgestützt ist, werden die Fangbügel der Notfangvorrichtungen bisher stets neben
den Wiegenfedern angeordnet und greifen unter das Wiegenunterteil. Das muß als Nachteil
angesehen werden, wenn die als Schraubenfedern ausgebildeten Wiegenfedern konzentrisch
um die Wiegenpendel herumgeführt sind, weil dann der mit der achsgleichen Anordnung
von Wiegenpendeln und Wiegenfedern gegebene Vorteil nicht ausgenutzt werden kann;
denn bei gebrochenen Pendeln bilden die über die Wiegenfedern vom Wiegenoberteil
in das Wiegenunterteil eingeleiteten Kräfte mit den über die Fangbügel aus dem Wiegenunterteil
in den Drehgestellrahmen eingeleiteten Kräften Abstützmomente, die das Wiegenunterteil
auf Biegung beanspruchen. Das Wiegenunterteil muß daher entsprechend diesen Abstützmomenten
bemessen und schwer gebaut werden, obwohl beim normalen Betrieb, d. h. mit nicht
gebrochenen Pendeln, infolge der achsgleichen Anordnung von Wiegenpendel und Wiegenfeder
keine Abstützmomente auftreten.
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Die Erfindung will für eine Wiege mit achsgleich angeordneten Wiegenfedern
und Wiegenpendeln und mit einer Notfangvorrichtung die Möglichkeit aufzeigen, das
Wiegenunterteil leichter als bei den bekannten Anordnungen bauen zu können.
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Demgemäß betrifft die Erfindung eine Notfangvorrichtung für Wiegen
eines Drehgestells, deren Oberteil über Schraubenfedern auf dem Wiegenunterteil
abgestützt ist, das seinerseits über Pendel am Drehgestellrahmen aufgehängt ist,
die achsgleich zu den Schraubenfedern durch diese hindurchgeführt sind.
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Die Erfindung besteht darin, daß bei einem Drehgestell mit einer derartigen
Wiegenaufhängung bei gebrochenen Wiegenpendeln achsgleich zu den Schraubenfedern
angeordnete Teile der Notfangvorrichtung das Wiegenunterteil am Wiegenoberteil aufhängen,
das
dann in bekannter Weise an seitlich angeordneten Fangbolzen der Notfangvorrichtung
am Drehgestellrahmen hängt.
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Bei der Anordnung gemäß der Erfindung werden, wie bei bekannten Anordnungen,
bei nichtgebrochenen Wiegenpendeln die Abstützkräfte des Fahrzeugaufbaues, ohne
durch seitliche Versetzung Momente zu bilden, in das Wiegenunterteil eingeleitet
und wieder aus dem Wiegenunterteil heraus- -auf den Drehgestellrahmen übertragen.
Das gleiche gilt aber auch für den Notbetrieb bei gebrochenen Wiegenpendeln. Auch
bei gebrochenen Wiegenpendeln werden die Abstützkräfte, ohne seitliche Versetzung
und ohne Abstützmomente zu bilden, durch das Wiegenunterteil hindurchgeleitet. Das
Wiegenunterteil wird in keinem Fall von Abstützmomenten belastet und kann ohne Rücksicht
auf Abstützmomente leicht gebaut werden.
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Die Notfangvorrichtung gemäß der Erfindung zeichnet sich gemäß einem
weiteren Merkmal dadurch aus, daß jedem Wiegenpendel ein mit dem Wiegenunterteil
verbundenes Rohr zugeordnet ist, durch das das Wiegenpendel hindurchgeführt ist
und das aus der zugehörigen Schraubenfeder nach oben hin herausragt, durch eine
C)ffnung im Wiegenoberteil stößt und oben in einen Bund ausläuft, der unter Einhaltung
eines lotrechten Abstandes das Wiegenoberteil überkragt.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen an Hand eines Ausführungsbeispiels
erläutert. In den Zeichnungen ist in Fig. 1 ein durch einen Abstützpunkt des Wagenkastens
eines Schienenfahrzeuges auf dem Drehgestell verlaufender lotrechter Querschnitt
schematisch und unter Weglassen für das Verständnis der Erfindung nicht erforderlicher
Teile dargestellt, während Fig.2 eine Ausschnittsvergrößerung der Anordnung gemäß
Fig. 1 darstellt.
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Auf dem Wiegenoberteil 11 ist der Wagenkasten 12 über eine
Drehpfanne 13 horizontal drehbar abgestützt. Das Wiegenoberteil 11 stützt
sich an seinen beiden Enden über Schraubenfedern 14 auf dem Wiegenunterteil 15 ab.
Das Wiegenunterteil 15 ist mit den Wiegenpendeln 16 zumindest in Fahrzeugquerrichtung
schwingbar im Drehgestellrahmen 17 aufgehängt. Die Wiegenpendel 16 sind achsgleich
und mit einem radialen Abstand durch die Schraubenfedern 14 hindurchgeführt. Durch
die achsgleiche Anordnung der Schraubenfedern 14 und der Wiegenpendel
16 werden die Abstützkräfte des Wagenkastens 12, ohne seitliche Versetzung
und deshalb ohne Momente zu bilden, durch das Wiegenunterteil 15 hindurchgeleitet.
Das Wiegenunterteil 15 ist deshalb frei von Abstützmomenten und kann entsprechend
leicht gebaut werden. In den Zeichnungen besteht das Wiegenunterteil 15 beispielsweise
nur aus zwei einfachen Trögen, die zur Unterstützung der Wiegenfedern 14 dienen.
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Als ein Teil der Notfangvorrichtung ist in jedes Wiegenunterteil
15 ein Rohr 18 eingeschraubt. Jedes Rohr 18 ist achsgleich zu der jeweiligen
Schraubenfeder 14 und dem jeweiligen Wiegenpendel 16 zwischen Pendel und Wiegenfeder
angeordnet. Jedes Rohr 18 ist mit einem inneren Quersteg 19 an dem unteren Ende
seines Pendels 16 angelenkt. Es ist mit radialem Spiel 20 durch das Wiegenoberteil
11 hindurchgeführt und ragt mit einem oberen gezahnten Bund 21 unter Einhaltung
eines lotrechten Abstandes 22 in normalem Betrieb kragenförmig über das Wiegenoberteil
11.
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Bei Brucheines Wiegenpendels 16 kommt das diesem Pendel zugeordnete
Rohr 18 mit seinem oberen Bund 21 auf dem zur Auflage, und das Wiegenunterteil 15
kann-"sdmit nicht nach unten durchfallen. Das Wiegenöbertei111 hängt dabei mit einem
an sich bekannten seitlichen Fangbolzen 23 als weiteres Teil der Notfangvorrichtung
am Drehgestellrahmen 17.