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Vorrichtung zum Austragen von stückigem Gut Die Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zum Austragen von stückigem, gebranntem Gut, wie Kalk,
Dolomit, Erz od. dgl., aus Schachtöfen mit einer mit Durchfallöffnungen versehenen
Bodenplatte, oberhalb dieser Platte angeordneten, das auf der Platte abgeböschte
Gut in die Durchfallöffnungen schiebenden Austrageorganen und oberhalb der Austrageorgane
befindlichen Entlastungsrippen, welche so angeordnet sind, daß sie die Austrageorgane
in deren Ruhestellung und auch die Durchfallöffnungen abdecken. Vorrichtungen dieser
Art sind zum Austragen von Vorwärmschachtöfen mit rechteckigem Querschnitt vorgeschlagen
worden, welche einem Drehrohrofen vorgeschaltet sind, wobei als Austrageorgan ein
Stangenrost verwendet wird, dessen Stangen sich parallel zu den geradlinigen Entlastungsrippen
erstrecken. Zur Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe, die darin besteht,
eine für hohe Schachtöfen mit rundem Querschnitt geeignete Austragung mit den eingangs
erwähnten Merkmalen zu schaffen, ist diese bekannte Austrageanordnung wenig geeignet,
weil bei ihrer Verwendung der Ofen entweder mit baulich äußerst schwer herstellbaren
vorspringendenTaschen versehen oder an seinem unteren Ende zu einer quadratischen
Austrageöffnung von kleinerem Querschnitt als der Schacht verengt werden müßte,
wodurch ein über dem Querschnitt gleichmäßiges Austragen des Ofens wesentlich erschwert
werden würde.
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Für runde Schachtöfen zum Brennen von Kalk ist bereits eine Austrageanordnung
vorgeschlagen worden, bei welcher ortsfeste konzentrische Entlastungsrippen mit
dazwischenliegenden kreisringförmigen Durchlässen vorgesehen und unterhalb der Durchlässe
eine gleiche Anzahl von konzentrischen, untereinander verbundenen Ringen angeordnet
ist, die gemeinsam eine Drehbewegung ausführen. Bei dieser Anordnung lassen sich
Stauungen des stückigen Austragegutes zwischen Rostring und Austragering schwer
vermeiden, und das dort gestaute Gut muß dann gewaltsam durch die ringförmigen Durchlässe
des Austrageringes hindurchgedrückt werden, was namentlich bei Branntkalk, der möglichst
schonend ausgetragen werden soll, unerwünscht ist.
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Ferner ist es zum Austragen der Asche aus dem unteren Ende eines Generatorschachtes
mit rundem Querschnitt bekannt, einen Kammerring als Austragevorrichtung zu verwenden.
Dieser Kammerring, der einen mittleren feststehenden, oben konischen Luftzuführungsrostumgibt,
ist zwischen einer mit radialen Öffnungen versehenen oberen Platte und einer unteren
Platte drehbar oder pendelnd angeordnet, welch letztere ebenfalls mit radialen Öffnungen,
die aber gegenüber den Öffnungen der oberen Platte versetzt sind, versehen ist.
Die auszutragende Asche tritt bei der Drehbewegung des Ringes, wenn dessen Kammern
in fluchtende Lage mit den oberen Öffnungen gelangen, in diese unten offenen Kammern
ein und fällt bei einer weiteren Drehung der Kammern, wenn diese in fluchtende Lage
mit Öffnungen der unteren Platte gelangen, in den Aschenfalltrichter. Auch eine
solche Anordnung ist als Austragevorrichtung für runde Schachtöfen ungeeignet, da
auch hier eine quetschungsfreie und über den Querschnitt gleichmäßige Austragung
des Gutes nicht möglich ist, weil einerseits das in den Kammern befindliche Gut
bei der Austragebewegung des Ringes gegen die obere Platte gedrückt und dort zerquetscht
wird und weil andererseits durch das Fehlen von das Gut in die Öffnungen der oberen
Platte leitenden Führungskörpern das Gut an den oberhalb der oberen Öffnungen liegenden
Teil des Schachtes schneller als an anderen Stellen desselben abgezogen wird.
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Durch die Erfindung wird nun bei einer Austragevorrichtung der eingangs
erwähnten Art eine für runde Schachtöfen geeignete Austragung geschaffen, bei der
das Gut über den ganzen Querschnitt des Ofens gleichmäßig und dabei schonend ausgetragen
wird, wobei die Austrageorgane nahezu oder völlig vom Gewicht der Gutsäule entlastet
sind. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß oberhalb einer in an sich
bekannter Weise mit sektorförmigen Durchfallöffnungen versehenen Bodenplatte zur
Entlastung des Austrageorgans zwei in verschiedenen Höhen zwischen der Schachtwand
und einem mittleren, oben konischen Verteilerkörper angeordnete Reihen von sattelförmigen
radialen Entlastungsrippen vorgesehen sind, von denen die Entlastungsrippen
der
oberen Reihe oberhalb der sektorförmigen Durchfallöffnungen und die Entlastungsrippen
der unteren Reihe über den Austrageorganen dergestalt angeordnet sind, daß die unteren
Entlastungsrippen, in der senkrechten Projektion gesehen, den freien Querschnitt
zwischen den oberen Entlastungsrippen im wesentlichen ausfüllen.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden
Teil der Beschreibung, in welchem ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand
der Zeichnungen beschrieben ist. In den Zeichnungen ist Fig. 1 ein senkrechter Schnitt
durch den unteren Teil eines Schachtofens nach Linien A -B und E-D der Fig.
2 Fig. 2 ein Schnitt nach Linie E-F der Fig. 1, Fig. 3 ein Schnitt nach Linie 1-1
in Fig. 2 in Abwicklung; Fig. 4 ein Schnitt nach Linie 1I-11 in Fig. 2 in Abwicklung,
Fig. 5 ein Schnitt nach Linie 11I-111 in Fig. 2 in Abwicklung und Fig. 6 eine Draufsicht
auf einen Teil der Austragevorrichtung.
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In einzelnen bezeichnen die Bezugszeichen 1, 2 die Seitenmauern eines
Schachtofenfundaments, die einen Siloraum 3 einschließen. Auf dem Fundament steht
der Grundring 4 des Schachtofens, der an geeigneten Stellen mit Aussparungen 5 und
durch Türen 6 verschlossenen Schaulöchern 7 versehen ist. Am Umfang des Grundringes
4 ist an geeigneter Stelle eine Aussparung 8 vorgesehen, durch welche eine Verbindungseinrichtung
9, z. B. in Form eines hydraulischen Schlauches oder einer Welle, geführt ist, welche
von oder zu einer nicht dargestellten Antriebsvorrichtung für die Austragevorrichtung
10 führt. Die dargestellte Austragevorrichtung ist außen auf Rollen 11, die
auf einer in der Wandung des Grundrings vorgesehenen Ringfläche laufen, und innen
durch Rollen 12 abgestützt, die auf einer Ringfläche laufen, welche in dem in der
Mitte des Schachtofens angeordneten Verteilerkörper 13 vorgesehen ist. Dieser oben
konische Verteilerkörper 13 kann auf Betonunterzügen angeordnet sein. Zwischen dem
Verteilerkörper 13 und dem Grundring 4 des Schachtofens sind eine mit radialen
Durchfallöffnungen 17 versehene Bodenplatte 14 und ferner sich radial erstreckende
sattelförmige Körper 15 und 16 angeordnet, die im folgenden als Entlastungsrippen
bezeichnet sind. Diese Entlastungsrippen sind höhenmäßig gestaffelt, wobei vier
über den Schachtofenquerschnitt gleichmäßig verteilte obere Entlastungsrippen 16,
die oberhalb der Durchfallöffnungen 17 angeordnet sind, und vier auf Lücke zu diesen
oberen Rippen angeordnete untere Entlastungsrippen 15 vorgesehen sind. An den oberen
Entlastungsrippen 16 sind Staupendel oder Schürzen 18, 19 hängend derart
befestigt, daß sie in etwa mit den radialen Seitenkanten der ƒffnungen 17
fluchten (Fig. 3).
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Zwischen den unteren Entlastungsrippen 15 und der das zwischen den
Entlastungsrippen 15, 16 absinkende Gut abstützenden Bodenplatte 14 ist die
Austragevorrichtung 10 angeordnet.
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Die Austragevorrichtung besteht aus vier etwa sektorförmigen radialen
Austrageschiebern, die auf der Bodenplatte 14 angeordnet sind und die sich in ihrer
Ruhestellung unterhalb der Entlastungsrippen 15 befinden. Die Schieber sind untereinander
starr verbunden, so daß sie durch eine einzige Antriebsvorrichtung angetrieben werden
können. In Fig. 2 ist der einfacheren Darstellung halber nur einer der Austrageschieber
10 gezeigt. Die vorerwähnten Rollen 11 und 12 sind, wie in Fig. 1 dargestellt, an
den Schiebern befestigt. Die Umrißform der Schieber ist in Fig. 6 gezeigt. Sie ist
so gewählt, daß die Form der Austragekanten der Schieber durch Aufsetzen oder Wegnehmen
von Leisten 20, 21 usw. geändert werden kann, wodurch die Austrageleistung an einzelnen
Stellen dieser Kanten vergrößert oder verringert werden kann.
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Die Wirkung der beschriebenen Austragevorrichtung ist die folgende:
Die Belastung des den Schachtofen in großer Höhe, z. B. bis 20 m, erfüllenden stückigen
Gutes wird durch die sattelförmigen Entlastungsrippen 15, 16 derart aufgenommen,
daß die Schieber 10 und ihr Antrieb praktisch unbelastet bleiben. Dem die
vier Schieber 10 tragenden, in der Zeichnung nicht besonders dargestellten
Rahmen wird durch die Antriebsvorrichtung eine hin- und hergehende Bewegung um die
Mittelachse des Schachtofens bzw. um die Mittelachse des Verteilerkörpers 13 erteilt.
Bei dieser Bewegung wird das zwischen den Entlastungsrippen 15, 16 hindurchgleitende
abgeböschte Gut nach der Seite geschoben, so daß es durch die sektorförmigen Austrageöffnungen
17, die in der Bodenplatte zwischen den Austrageschiebern und unterhalb der oberen
Entlastungsrippen 16 angeordnet sind, in den Siloraum 3 fällt. Da jeder der Schieber
10 eine rechte und eine linke Austragekante oder Austragestirnfläche 23 bzw. 24
aufweist, wird das Material jeweils je nach der Bewegungsrichtung des Schiebers
in die links oder rechts von den Schiebern liegenden Austrageöffnungen 17 geschoben.
Auf diese Weise ergibt sich ein kontinuierlicher und über den gesamten Ofenquerschnitt
gleichmäßiger Austrag des stückigen Branntgutes.
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Die Menge des ausgetragenen Gutes wird durch die Größe der beim Zurückziehen
der Schieber 10 (vgl. Fig. 3) freigegebenen Räume bestimmt, in welche das stückige
Gut zwischen den Entlastungsrippen 15 und 16 nachrutscht.
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Die besondere Form des Verlaufs der Seitenkanten der Schieber
10 gemäß Fig. 6 ergab sich aus der Überlegung, -daß die äußeren und inneren
radialen Randteile der Schieber eine im Verhältnis zur Mitte der Seitenkanten größere
Austrageleistung zu bewältigen haben, da sie auch das durch die schrägen Böschungen
25, 26 des mittleren Körpers 13 und der Außenwand 22 des Schachtofens zusätzlich
zugeführte Material mit austragen müssen. Will man die Austrag eleistung an einzelnen
Steilen der Seitenflächen der Schieber 10 verändern, so kann dies durch Aufsetzen
oder Wegnehmen der vorstehend beschriebenen Leisten 20, 21 erfolgen. Unterhalb
der unteren Entlastungsrippen 16 sind in der Bodenplatte 14 zusätzliche Öffnungen
29 zur Abführung von Abrieb vorgesehen.
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Durch die Schauöffnung 7 kann man den Austragevorgang jederzeit beobachten
sowie gegebenenfalls zweckentsprechend regulieren.
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Die beschriebene Einrichtung läßt sich mannigfach im Rahmen des Erfindungsgedankens
abändern und ausgestalten. So kann z. B. die Ausbildung und die Anzahl der sattelförmigen
Entlastungsrippen 15, 16 mannigfach abgeändert werden; ebenso kann man
Anzahl,
Ausbildung und Antrieb der Austrageschieber 10 ändern und z. B. der Stückgröße
des auszutragengen Gutes und anderen Bedingungen anpassen. Anstatt einer pendelnden
Bewegung der Schieber um die Mittelachse des Ofens könnte auch eine andere Bewegung
derselben, z. B. eine um eine zur Mittelachse des Ofens exzentrische Achse erfolgende
Schieberbewegung, verwendet werden.
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Es können ferner auch weitere Merkmale des Ofenaufbaus oder der Betriebseinrichtungen
geändert werden. So könnte z. B. anstatt den Zutritt der Verbrennungsluft durch
die Austrageöffnungen 17 erfolgen zu lassen, in den mittleren Verteilerkegel
13 ein besonderes Zuleitungsrohr 27 eingesetzt werden, aus dem die Verbrennungsluft
nach oben austritt, um durch eine Haube 28 umgelenkt und in der Materialschicht
verteilt zu werden.
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Das beschriebene Verfahren sowie die erfindungsgemäße Vorrichtung
sind zum Austragen stückigen Gutes aus Schachtöfen jeder Art und Abmessung geeignet,
insbesondere z. B. zum Austragen von stückigem Branntkalk, Erz, Dolomit und anderen
Materialien. Die günstige Wirkungsweise des Verfahrens und der Vorrichtung erstreckt
sich dabei auch auf die Austragung von Gut sehr geringer Korngröße, also auch von
körnigem oder staubförmigem Gut, da auch in solchen Fällen die wesentlichen Vorteile
des Verfahrens und der Vorrichtung, nämlich eine gleichmäßige Austragung des Gutes
auf dem ganzen Querschnitt des Ofens unter Entlastung von dem vertikalen Druck der
Gutsäule, erzielt werden.