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Führungsgerüst für die Laufrollen von Stetigförderern Die Erfindung
betrifft ein Führungsgerüst für die Laufrollen von Stetigförderern, insbesondere
für Untertagebetriebe. Führungsgerüste dieser Art bestehen im wesentlichen aus Gerüstböcken
und Führungsschienen, die die Laufbahnen für die Laufrollen des Förderers bilden
und die Gerüstböcke untereinander verbinden. Da solche Führungsgerüste den schwankenden
Untergrundverhältnissen anpaßbar und aus Transportgründen zerlegbar sein müssen,
können sie nicht durchgehend starr ausgebildet sein.
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Ihre Laufrollenschienen. werden vielmehr an den Gerüstböcken lösbar
und gegeneinander abwinkelbar befestigt. Infolge der betriebsbedingten Lageveränderungen
zwischen den einzelnen Schienen und den Böcken bereitet eine einwandfreie Stoß ausbildung
für einen möglichst erschütterungs- und störungsfreien Übergang der Laufrollen Schwierigkeiten.
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Um der Stoßfuge ihre nachteilige Wirkung zu nehmen, hat man bereits
die Schienenenden mit Auflagern unterfangen, die entweder am Gerüstbock oder an
einem der Schienenenden selbst befestigt sind und mit einem seitlich des Schienenstoßes
gelegenen überhöhten Seitenbord eine schmale erhaben gekrümmte zusätzliche Laufbahn
zur Überbrückung der Schienenstoßfuge bilden. Eine solche überhöhte Laufbahn verhindert
zwar ein Einschlagen der Förderrollen in die Stoßfuge, hat aber den Nachteil, daß
die Förderrollen jeweils im Bereiche einer solchen Stoßfuge angehoben werden. Dies
geht aber auf Kosten des erstrebten erschütterungsfreien, gleichmäßigen und ruhigen
Laufes des Förderers sowie auf Kosten der Antriebsleistung.
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Es ist auch bekannt, die auf gerüstbockfesten Auflagern abzustützenden
Schienenenden abzusetzen oder auf Gehrung zu schneiden, um durch die durch den Gehrungsschnitt
erzielte Schräglage der Stoßfuge einen allmählichen Übergang der Laufrollen von
Schiene zu Schiene zu erzielen. Auf etwa gleicher Ebene liegen weitere bekanntgewordene
Vorschläge, laut welchen die aneinanderstoßenden Laufschienenenden entweder nach
im Winkel zueinander stehenden Gehrungsschnitten abgeschrägt oder aber gabelförmig
ausgespart sind und zwischeneinander an den gerüstbockfesten Auflagern befestigte
Stoßüberbrückungseinsätze aufnehmen. Alle diese auf gleicher Ebene liegenden Vorschläge
erfüllen mehr oder weniger gut ihren Zweck, wenn die aneinanderstoßenden Laufschienen
in einer flucht liegen, also an ihren Stoßstellen nicht durchgeknickt sind. Sind
dagegen die Laufbahnen an den Schienenstoßstellen beispielsweise nach oben durchgeknickt,
so liegen die durch die schrägen Gehrungsschnitte bzw. durch
die gabelförmige Ausbildung
spitz auslaufenden Laufbahnenden hohl und überhöht gegenüber etwaigen Einsätzen,
so daß sie einesteils Verformungen unter dem Rollendruck ausgesetzt sind und rasch
unbrauchbar werden und andererseits selbst beim Vorhandensein von Laufbahneinsätzen
das Einschlagen der Laufrollen in die Teilfugen neben solchen Einsätzen nicht verhindern
können. Darüber hinaus ist das Hohlliegen der Schienenenden auch geräuschfördernd.
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Schließlich ist es bei Plattenbandförderern für den Strebbau auch
schon bekannt, zur Überbrückung der Stoßfugen zwischen den ihrer ganzen Länge nach
aufliegenden Traggestellträgern ruhenden Laufschienen und zur Verbindung der einzelnen
Traggestellschüsse an den einander zugewandten Schienenenden gruppenweise zu mehreren
zusammengefaßte und kammartig ineinandergreifende, hochkant angeordnete elastische
Bleche zu befestigen, die solcherart eine Überlaufbahn für die Laufrollen aus jeweils
in längsrichtig sich überschneidenden, innerhalb der Schienenstoßfuge nebeneinanderliegenden
Laufbahnansätzen bilden. Diese bekannte Bauweise ergibt zufolge der Elastizität
der Laufbahnansätze eine gewisse Abwinkelbarkeit derTraggestellschüsse in der Ebene
der Laufschienen und damit eine Kurvengängigkeit des Strebförderers. Eine Abwinkelbarkeit
der Traggestellschüsse in einer Ebene senkrecht zur Ebene der Laufschienen ist jedoch
bei einem Förderer dieser Bauweise weder beabsichtigt
noch möglich,
so daß diese Bauweise für Förderer, die auch in Strecken mit Mulden und Sätteln
verlegt werden müssen, unbrauchbar ist.
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Die Erfindung geht aus von einem Führungsgerüst mit die Gerüstböcke
verbindenden, lösbar an ihnen befestigten Laufrollenschienen, die mit ihren Enden
auf gerüstbockfesten Auflagern ruhen und mit einer Überlaufbahn für die Laufrollen
des Förderers zur Überbrückung des Schienenstoßes versehen sind. Sie unterscheidet
sich von Führungsgerüsten dieser Gattung im wesentlichen dadurch, daß die Uberlaufbahnen
in an sich bekannter Weise aus jeweils in Längsrichtung sich überschneidenden, innerhalb
der Schienenstoßfuge nebeneinanderliegenden Laufbahnansätzen besteht und sowohl
die Laufflächen dieser Ansätze als auch deren Abstützungsflächen an den Gerüstbockauflagern
gegen ihre Enden hin abwärts gekrümmt sind.
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Durch diese erfindungsgemäße Kombination der Merkmale wird eine über
den Schienenstoß hinweg durchgehende, also nicht unterbrochene und überhöhungsfreie
Laufbahn für die Förderrollen erreicht, welche diese Eigenschaften auch bei erforderlichen
Abwinkelungen der Laufschienen in der einen oder anderen Richtung beibehält, da
Schienen und Laufbahnansätze um den Krümmungsmittelpunkt ihrer Abstützungsflächen
an den Gerüstbockauflagern herum verschwenkt werden können, ohne daß die Enden der
Laufbahnansätze aus der Rollenbahn heraustreten und damit ein Hindernis für die
Laufrollen bilden würden. Diese Eigenschaften fördern die erstrebte Gleichmäßigkeit
und Erschütterungsfreiheit der Bewegung des Förderers. Da sich andererseits die
Laufbahn ansätze bei einer Abwinkelung der Schienen von ihren Auflagern nicht abheben,
bilden sie keinen die Laufgeräusche des Förderers verstärkenden Resonanzboden. Sie
sind auch weitgehend von Biegebeanspruchungen unter dem Rollendruck entlastet, so
daß Verformungen nicht zu befürchten sind. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Kombination der Merkmale besteht in einer überraschend einfachen Bauweise, nicht
nur in funktioneller, sondern auch in baulicher und fertigungsmäßiger Hinsicht sowie
in einer Verlängerung der Lebensdauer der Laufschienen und Laufrollen des Förderers.
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In zweckmäßiger Weiterbildung des Erfindungsvorschlages können die
Schienenpaare zur Längs-und Querhalterung der Schienen mit an ihren Enden angebrachten
Winkelansätzen durch Aussparungen in Gerüstbockteilen hindurchgreifen und an den
Gerüstbockteilen mittels eines ihnen gemeinsamen Sperrmittels, vorzugsweise in Form
eines in Aussparungen der Winkel ansätze gelagerten doppelseitigen Schwenkhebels,
festlegbar sein. Von Vorteil für diese, aber auch für ähnliche Bauweisen ist der
weitere Erfindungsvorschlag, wonach zwischen den Anlageflächen der Laufschienen
und Gerüstbockteile elastische Zwischenlagen angeordnet sein können.
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Durch Anordnung solcher elastischen Zwischenlagen ist es möglich,
unvermeidbare Stöße des laufenden Förderers zu mildern und dessen im Untertagebetrieb
besonders lästige Laufgeräusche zu dämpfen. Darüber hinaus können solche elastischen
Zwischenlagen zugleich auch zum Ausgleich von Fertigungs-und/oder Lagetoleranzen
dienen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung schematisch
dargestellt.
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Fig. 1 zeigt ein Führungsgerüst in Seitenansicht, Fig. 2 einen Schnitt
nach der Linie II-II der Fig. 1 und Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie 111-1 II
der Fig. 1.
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Mit 1 ist die Strebe eines Gerüstbockes angedeutet.
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Mit 2 sind die Laufrollen eines nicht näher dargestellten Förderers
bezeichnet, mit 3 deren Laufschienen und mit 4 deren Deckschienen, die durch Laschen
5 verbunden sind. Die Auflager für die Laufschienen 3 sind mit 6 bezeichnet.
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Die Schienen 3 stützen sich auf den Auflagern 6 der Gerüstböcke 1
mit an ihren Enden angebrachten, sich jeweils in Längsrichtung überschneidenden,
innerhalb der Schienenstoßfuge nebeneinanderliegenden Laufbahnansätzen 7 für die
Laufrollen 2 ab. Die Laufflächen dieser Ansätze 7 als auch deren Abstützungsflächen
an den Gerüstbockauflagern 6 sind gegen ihre Enden hin abwärts gekrümmt.
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Sowohl die Längshalterung als auch die Querhalterung der Schienen
3 und 4 erfolgt durch Winkelansätze 9 der Laschen 5, die die Strebe 1 durchdringen
und an dieser durch einen doppelseitigen Schwenkhebel 10 festgelegt werden, der
in Aussparungen 9 a der Winkelansätze 9 einlegbar ist. Der Schwenkhebel 10 ist mit
einem Griff 11 versehen.
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Statt dessen können an ihm aber auch Planflächen zum Angreifen eines
Schlüssels od. dgl. vorgesehen sein bzw. Bohrungen zum Einstecken eines Schwenkstabes.
Zwischen den Auflagern 6 und den Laufbahnansätzen 7 einesteils sowie der Strebe
1 und den Laschen 5 andererseits sind elastische Zwischenlagen 8 bzw. 12 zur Geräuschdämpfung
vorgesehen.
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Die Zwischenlagen 12 dienen auch zum Ausgleich etwaiger Fertigungs-
und/oder Lagetoleranzen zwischen der Strebe 1 und den Schienen 3 und 4 bzw. deren
Laschen 5. Dazu kann man besonders vorteilhaft elastische Zwischenlagen unterschiedlicher
Stärke verwenden. Durch den Schwenkhebel 10 und die Zwischenlagen 12 wird eine rüttelfreie,
geräuschmindernde, stets unter Vorspannung stehende sichere Verbindung geschaffen.