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Sicherheitsvorrichtung zur Vermeidung von Unfällen durch unzeitige
Betätigung des Förderwagenaufschiebers bei Förderkorbbeschickungsanlagen Die Erfindung
bezieht sich auf eine Sicherheitsvorrichtung zur Vermeidung von Unfällen durch unzeitige
Betätigung des Förderwagenaufschiebers nach Beendigung der Förderkorbbeschickung,
bei welcher der Erregerstromkreis eines den Steuerstromkreis des Förderwagenaufschiebers
einschaltenden Schachtsicherungsschutzes über einen Nullkontakt am Steuerhebel des
Förderwagenaufschiebers und über einen durch den vorstehenden Förderkorb betätigten
Schachtsicherung skontakt geführt ist.
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Es haben sich in der Praxis mehrfach gerade in der letzten Zeit Unfälle
dadurch ereignet, daß in dem Augenblick, in dem der Korb weggezogen wurde, bereits
ein neuer Beschickungsvorgang fälschlicherweise eingeleitet worden war. In solchen
Fällen ist auch dadurch keine Sicherheit gegeben, wenn der Förderkorb beim Wegziehen
automatisch die Energie für die Förderwagenaufschiebevorrichtung abschaltet. Ein
bereits in Bewegung gesetzter Förderwagen wird in diesem Moment nicht mehr abgebremst
werden können.
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Die bergpolizeilichen Seilfahrtsvorschriften fordern aus diesem Grunde,
daß bei Seilfahrt durch an den Schachtverschlüssen angebrachte Magnete der Steuerhebel
der Fördermaschine durch einen Sperrmagnet gesperrt wird, wenn die Tore nicht geschlossen
sind. Bei einer vorbekannten Einrichtung wird diese an sich an jeder für Seilfahrt
zugelassenen Fördermaschine vorgesehene Einrichtung zur Ausführung der »letzten
Satzsperre« eingesetzt. Diese Einrichtungen, die ebenfalls Stand der Technik sind,
sollen verhindern, daß, nachdem die letzte Etage beschickt ist, versehentlich eine
weitere nicht vorhandene Etage nach dem Wegziehen des Förderkorbes beschickt wird.
Gemäß der vorerwähnten Einrichtung wird dieses dadurch erreicht, daß in diesem Falle
bei Produktenförderung der Steuerhebel der Fördermaschine gesperrt bleibt, selbst
wenn die Wagen für die nicht vorhandene letzte Etage sich bereits auf der Schwenkbühne
befinden und somit der Förderkorb nicht weggezogen werden kann, so daß ein Abstürzen
der Wagen in den Schacht vermieden wird.
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Andere vorbekannte Einrichtungen erreichen dasselbe Ziel dadurch,
daß es nach Beschicken der vorletzten Etage und dem Vorlauf der Wagen zum Beschicken
der letzten Etage nicht mehr möglich ist, weitere Wagen aus der Abteilvorrichtung
vorlaufen zu lassen, so daß die Beschickung der nicht vorhandenen Etage dadurch
unmöglich gemacht wird, daß die Wagen für diese Etage überhaupt nicht vorlaufen
können.
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Beide Vorschläge setzen jedoch zusätzliche Einrichtungen voraus. Hinzu
kommt noch, daß die mechanische Betätigung von Schachtschaltern gemäß den bekannten
Einrichtungen sich in der Praxis nicht bewährt hat, so daß man in der Zwischenzeit
zu Schachtsicherungen auf magnetischer oder induktiver Grundlage übergegangen ist.
Bei diesen vorbekannten Schachtsicherungen erfordert jedoch die letzte Satzsperre
das Anbringen eines zusätzlichen Senders am Förderkorb, was eine betriebliche Komplizierung
mit sich bringt und daher auch von vielen Zechen abgelehnt wird.
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Außerdem sind alle diese Einrichtungen kein völliger Schutz dagegen,
daß die auf der Schwenkbühne befindlichen Wagen in den Schacht stürzen, wenn versehentlich
der Korb nach dem Beschicken der ersten und zweiten, jedoch nicht der dritten oder
vierten Etage weggezogen wird.
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Bei allen diesen vorbekannten Einrichtungen mit den verschiedensten
Sicherheitsvorrichtungen konnte jedoch eine Gefahrenquelle nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden, und zwar, wenn beispielsweise nach dem Beschicken der dritten
Etage der Anschläger das Fertigsignal gibt, damit der Maschinist den Korb abzieht,
da beispielsweise keine Wagen zum Beschicken der vierten Etage vorstehen. Wenn nunmehr
nach Abgabe des Fertigsignals der Maschinist aus irgendwelchen Gründen beispielsweise
den Korb stehenläßt und urplötzlich wieder neue Wagen zusammenlaufen und der Anschläger,
da der Korb noch
vorsteht, nunmehr trotzdem die vierte Etage beschicken
will, können bei diesen vorbekannten Einrichtungen Unfälle vorkommen, wenn im Moment
des Aufschiebevorganges gleichzeitig auf Grund des vorangegangenen Fertigsignals
der Korb abgezogen wird. Es sind sogar Todesfälle vorgekommen, wobei der zwischen
Förderkorb und Schachtstuhl geklemmte Wagen zur Zerstörung der Schachtkabel, Preßluftleitungen,
eventuell vorhandener Ölleitungen usw. führte.
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Die Erfindung vermeidet diese Schwierigkeiten mit Sicherheit, ohne
daß zusätzliche Magnetschalter oder vom Korb betätigte Schalteinrichtungen notwendig
sind.
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Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß der Nullkontakt
des Steuerhebels für den Förderwagenaufschieber durch einen Stromkreis überbrückbar
ist, der über einen Selbsthaltekontakt des Schachtsicherungsschutzes und über einen
bei Abgabe des Fertigsignals sich öffnenden Relaiskontakt läuft.
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Der wesentliche Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin,
daß durch die Erfindung der Betriebsablauf der Förderung in keiner Weise gestört
wird, aber die eingangs aufgezeigten übel mit 100o/oiger Sicherheit und mit einfachsten
Mitteln vermieden werden. Es erübrigt sich das Anbringen von Magnetsystemen auf
dem Förderkorb und vor dem Förderkorb, sondern es bleibt nach Abgabe des Fertigsignals
automatisch die ganze Aufschiebeanlage gesperrt, wenn der Korb weggezogen wird.
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Die Erfindung wird an Hand einer schematischen Schaltskizze näher
erläutert.
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Das Schütz 1 hält über seinen Kontakt 2 in geschlossenem Zustand des
Kontaktes die Steuerspannung der Steuerorgane der Aufschiebevorrichtung bereit.
Das Einschalten des Schützes 1 erfolgt bei vorgesetztem Förderkorb über den Kontakt
3 der Schachtsicherung und dem Kontakt 4 am Steuerhebel des Aufschiebers, wodurch
sichergestellt ist, daß die Steuerenergie zum Aufschieben nur dann freigegeben wird,
wenn der Steuerhebel in der Nullstellung steht, d. h. der Kontakt 4 geschlossen
ist. Durch diese Maßnahme wird ein falsches Bedienen in dem Falle verhindert, daß
nach Beschicken eines Förderkorbes der Anschläger vergißt, den Steuerhebel in die
Nullstellung zurückzunehmen. Bliebe der Steuerhebel in der eingeschalteten Stellung
stehen, so würde, wenn der Nullstellungszwang über den Kontakt 4 nicht vorhanden
wäre, sich bei Ankunft des nächsten Korbes die Einrichtung selbsttätig in Bewegung
setzen. Nach Einschalten des Schützes 1 über die vorerwähnten Kontakte 3 und 4 hält
sich das Schütz selbst über den Selbsthaltekontakt 5 und schaltet sich wieder selbsttätig
aus, sobald der Förderkorb weggezogen wird und der Kontakt 3 sich öffnet. Hierdurch
wird über den Kontakt 2 die Steuerenergie unterbrochen, und es ist ein Aufschieben
nicht eher möglich, als bis wieder der nächste Korb vorgesetzt ist. Es haben sich
in der Praxis Unfälle dadurch erreignet, daß in dem Augenblick, in dem der Korb
weggezogen wurde, bereits ein neuer Beschickungsvorgang fälschlich eingeleitet worden
war. Diese Möglichkeit wird dadurch ausgeschlossen, daß der Kontakt 6 im Stromkreis
der Fertigsignalanlage bei Erscheinen des Fertigsignals sich öffnet und so das Schütz
immer zum Abfallen bringt, wodurch die Steuerenergie über den Kontakt 2 weggenommen
und ein Aufschieben unmöglich gemacht wird.