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Mehrzweck-Nachrichtengerät Die Erfindung bezieht sich auf ein drahtloses
Mehrzweck-Nachrichtengerät, welches einerseits tragbar ausgebildet ist, andererseits
in einem Fahrzeug, z. B. am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges, verwendbar ist.
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Es sind bereits Nachrichtenempfänger vorgeschlagen worden, welche
einerseits tragbar ausgebildet sind und andererseits am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges
od. dgl. befestigt werden können. Diese zur Anwendung in Kraftfahrzeugen bestimmten
bekannten Nachrichtengeräte müssen aufgehängt werden, wobei ein Umschalter die Fahrzeugantenne
und die elektrische Speisung aus der Batterie zuschaltet und die Antenne des Traggerätes
sowie die Tragbatterie abschaltet. Die bekannte Vorrichtung benötigt jedoch in nachteiliger
Weise viel Raum am Armaturenbrett, insbesondere wenn ein wirksam arbeitender Lautsprecher
Verwendung finden soll.
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Zwar ist bereits ein Autosuper in Vorschlag gebracht worden, der einmal
am Armaturenbrett befestigt werden kann und andererseits transportabel ausgebildet
ist. Dieser bekannte Empfänger weist als tragbares Gerät kein selbständiges Gehäuse
auf, wodurch die akustische Abstrahlung außerhalb des Fahrzeuges schlecht ist. Ebenfalls
wird das Fahrzeuggerät mit dem hier überflüssigen tragbaren Teil unnötig belastet.
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Zur Vermeidung der vorstehenden Nachteile geht die Erfindung von einem
drahtlosen Mehrzweck-Nachrichtengerät aus, welches einerseits tragbar ausgebildet
ist, andererseits in einem Fahrzeug, z. B. am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges,
verwendbar ist, und ist dadurch gekennzeichnet, daß der lediglich für Empfang oder
Sendung der hochfrequenten Nachricht ausgebildete Empfänger und/oder Senderteil
des Nachrichtengerätes sowohl am Kraftfahrzeug als auch bei Verwendung als Traggerät
in je ein voneinander unabhängiges Gehäuseteil einführbar und mit diesen Gehäuseteilen
jeweilig elektrisch verbindbar ist, wobei in den tragbaren Gehäuseteil mindestens
ein Lautsprecher, eine Batterie und ein elektrischer Steckanschluß eingebaut sind,
und daß das andere, im Kraftfahrzeug eingebaute Gehäuseteil einen Vielfachsteckanschluß
aufweist, welcher mindestens mit der Kraftfahrzeugbatterie und einem Kraftfahrzeuglautsprecher
verbunden ist, so daß der mit einem Vielstiftstecker des Empfänger- oder Senderteils
verbundene Vielfachsteckanschluß ständig betriebsbereit ist.
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Der Empfänger od. dgl. enthält alle Stromleitungen und die Antenne
des ortsbeweglichen (tragbaren) Gehäuseaggregates, ferner einen Vielfachsteckanschluß
und einen Umschalter. Das eingebaute Gehäuseaggregat bzw. Gehäuseteil für z. B.
Kraftfahrzeuge enthält einen Anschluß für die Fahrzeugantenne, einen Anschluß für
die Batterie und für den Lautsprecher od. dgl. wie auch einen Anschluß bzw. Anschlußstifte
zur Aufnahme des entsprechenden Anschlusses des Empfängers od. dgl. und des Umschalters,
der die Antenne des ortsbeweglichen Gehäuseteiles entkuppelt und auf Fahrzeugantenne
umschaltet. Das andere, nämlich das ortsbewegliche oder tragbare Gehäuseaggregat
bzw. Gehäuseteil mit Batteriespeisung od. dgl. enthält ein an sich bekanntes Gehäuse,
in welchem die elektrochemischen Elemente bzw. die Batterie ein dem Steckanschluß
des Empfängers od. dgl. entsprechender Steckanschluß bzw. Stecköffnung und ein Lautsprecher
enthalten sind.
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Vorzugsweise ist das im Fahrzeug befestigte Gehäuseteil mit einem
metallischen Chassis versehen, welches auf dem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges
an üblicher Stelle montiert wird und welches den Empfänger in Führungen aufnimmt,
in welchen dieser mittels einer Sperr- oder Blockierungsvorrichtung mit elastischen
Sperrelementen arretierbar ist.
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Das selbständige, tragbare Gehäuseteil enthält zweckmäßigerweise eine
elastisch verstellbare Klappe, um die für den Empfänger bestimmte Öffnung auf Wunsch
verschließen zu können. Dies ist der Fall, wenn der Empfänger am Fahrzeug eingebaut
ist. Der Empfänger ist vorteilhaft mit einem versenkbaren Handgriff zur Erleichterung
seiner Einführung in. das tragbare Gehäuseteil versehen.
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Fig.1 bis 3 zeigen perspektivische Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes.
Fig.1
zeigt den Empfänger bzw. Empfängerkörper; Fig. 2 stellt das am Kraftfahrzeug eingebaute
Gehäuseaggregat dar; Fig. 3 zeigt den tragbaren Gehäuseteil, welcher in Anlehnung
an das eingebaute Gehäuseteil ausgestattet ist.
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In Fig. 1 ist der Empfänger 1 gezeigt, der die gesamte Leitung bzw.
Verdrahtung für den Empfang enthält und ferner einen Umschalter 2 für die Antennenverzweigung
und einen Vielstiftstecker 3 für den Stromanschluß bzw. die Speisung und zum Anschluß
des Lautsprechers. Die beiden Seitenwände 4 des Empfängerkörpers enthalten zwei
elastische Federleisten 5. Ferner ist ein Handgriff 6 vorhanden, der mit seinen
Seitenteilen 6' in Schlitzen 7 der Seitenwand 4 verschiebbar ist. Im Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, daß eine Ferritantenne ständig im Empfänger angeschlossen ist, wenn
nicht der Umschalter 2 betätigt wird.
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Das eingebaute Gehäuseteil für Kraftfahrzeuge enthält nach Fig. 2
ein metallisches Chassis od. dgl., welches zwei Seitenflächen 8 aufnimmt. Jede dieser
Seitenflächen ist mit einer Rille 9 versehen, deren Dimensionen den Federleisten
5 entsprechen. Ferner enthält das Gehäuse einen Boden 10 und einen kastenförmigen
Abschluß in der Form eines Parallelelepipedons, der eine Steckdose bzw. einen Vielfachsteckanschluß
11 für den Vielstiftstecker 3 des Senders 1 enthält, und einen Spalt 12 für einen
nicht dargestellten Antennenumschalter. Der Vielfachsteckanschluß 11 hat
Stromverbindung z. B. an die Fahrzeugbatterie, wie auch an einen im Fahrzeug montierten
Lautsprecher. Das Gehäusechassis ist zweckmäßig mit Befestigungsflanschen 13 versehen.
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Das tragbare Gehäuseteil (Fig. 3) besteht aus einem an sich bekannten
Gehäuse, welches am Boden die elektrochemischen Elemente und die Leitungsverzweigung
für den Lautsprecher enthält. Am Boden des Gehäuses ist eine dem Vielfachsteckanschluß
11 entsprechende Steckdose bzw. Steckanschluß 16 für den Eingriff der Vielstiftstecker
3 des Empfängers vorhanden. Die vertikalen Abdeckwände 17 des Gehäuses 14
sind in geeigneter Weise mit Längsführungen 18 für die Federleisten 5 versehen.
Die Stirnwand 19 enthält eine rechteckige Öffnung 20, deren Dimensionen
auf den Empfänger abgestimmt sind, und diese Öffnung ist auf Wunsch mittels einer
schwenkbaren Klappe 21 verschließbar, welche gegen die Wirkung einer Feder arbeitet.
Wenn der Empfänger aus dem Gehäuse entfernt ist, wird das Gehäuseinnere durch die
Klappe geschützt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann wie folgt angewandt werden:
Das eingebaute Gehäuseaggregat wird mit den Befestigungsflanschen 13 am Armaturenbrett
des Kraftfahrzeugs befestigt. Der im tragbaren Gehäuse 14 befindliche Empfänger
wird mit Hilfe des hervorstehenden Handgriffes 6 herausgezogen, wobei der Steckanschluß
16 die Verbindung zu den elektrischen Elementen und zum Lautsprecher 5 unterbricht.
Da das Empfängergehäuse mittels Federleisten 5 entlang der Führungen 18 herausziehbar
ist, geht die Klappe 21 nach oben und verschließt die Öffnung in der Stirnwand 19.
Der herausgenommene Empfänger wird vor dem Chassis des Gehäuseteils nach Fig. 2
hingestellt und seine rückwärtige Fläche über dem Boden 10 und mittels der
in die Rille 9
eingreifenden Federleisten 5 eingeschoben, bis der Umschalter
2 und der Vielstiftstecker 3 im Spalt 12 und dem Vielfachsteckanschluß
11 aufgenommen sind. Der Umschalter 2 schaltet jetzt auf die Fahrzeugantenne
um, und die Steckverbindung gewährleistet den Anschluß an die Fahrzeugbatterie und
an die Verdrahtung des Lautsprechers.
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Um den Empfänger in das tragbare Gehäuseteil zurückzuführen, wird
er mit Hilfe des Handgriffes 6 aus dem Gehäusechassis am Fahrzeug herausgezogen
und nach Eindrücken der Klappe 21 in das Gehäuse 14 eingeschoben.
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Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß der Erfindungsgegenstand sowohl
für Empfänger als auch Empfänger- und Senderanlagen Verwendung finden kann oder
auch kombinationsweise mit einem Gehäuseaggregat, welches an ein übliches Stromnetz
anschließbar ist.