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Maschine zum Auflegen und Anrollen von Rohlaufstreifen auf rundzuerneuernde
Fahrzeugreifen Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Auflegen und Anrollen
von Rohlaufstreifen und zum Auflegen von Seitenstreifen auf mndzuerneuemde Fahrzeugreifen,
bei der der Reifen auf eine frei drehbar auf einer waagerechten Welle in einem Rahmen
gelagerten Felge aufgespannt und durch eine angetriebene, gegen den Reifen gedrückte
Rolle in Umdrehung versetzt wird, unter Verwendung von langsam quer über die Reifenaußenffäche
wandernden, auf den Umfang des in Drehung versetzten Reifens andrückbaren Andrückrollen.
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Zur Runderneuerung von Fahrzeugreifen werden diese auf einer Vorrichtung
oder Maschine mit ihrer Umfangsfläche, die zuvor von dem alten abgenutzten Laufstreifen
befreit und angerauht worden ist, gegen eine umlaufend angetriebene Rolle oder umgekehrt
zur Anlage gebracht, und dann wird der neue Rohlaufstreifen auf die Reifenumfangsfläche
aufgelegt und fest gegen den Reifen gedrückt Nach Aufbringung des Rohlaufstreifens
müssen in vielen Fällen auch Seitenstreifen aufgelegt werden, um das Reifengewebe
auch seitlich zu schützen.
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Im allgemeinen wird der Reifen bei bekannten Maschinen auf eine um
eine waagerechte Welle umlaufende Felge gespannt und der Rohlaufstreifen festgerollt.
Sodann wird der Reifen in die horizontale Lage geschwenkt und ein Seitenstreifen
auf die eine Seite aufgelegt und nach Verschwenken des Reifens um 180° der andere
Seitenstreifen aufgelegt. Das Festrollen der Seitenstreifen erfolgt mit einer quer
über die Reifenfläche führbaren, senkrecht auf der Reifenoberfläche stehenden Rolle,
die um eine durch die Mitte des Reifenprofils gedachte Achse verschwenkbar in dem
Maschinenrahmen gelagert ist.
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Der Nachteil dieser Maschinenkonstruktion besteht darin, daß Schwenk-
und Kipplager vorhanden sein müssen, die kompliziert und teuer sind, und daß der
Maschinenrahmen durch die einseitig gegen den Reifen drückende Rolle verhältnismäßig
stark belastet wird.
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Daneben sind Reifenaufbaumaschinen mit mehreren, an verschiedenen
Stellen den Reifenumfang berührenden Rollen bekannt, welche im wesentlichen feststehen
und durch Federkraft gegen den Reifen bzw. gegen die Reifenaufbautrommel gedrückt
werden. Ganz abgesehen davon, daß eine solche Maschine nicht zum Auflegen und Anrollen
von Lauf-und Polstergummistreifen zu verwenden ist, wird sie durch den großen Aufwand
auch viel zu teuer.
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Es ist auch schon vorgeschlagen worden, nur einen entsprechend breit
und dick bemessenen Rohlaufstreifen auf den Reifenumfang zu legen und diesen
seitlich
so weit auszurollen, daß die Reifenseiten ebenfalls teilweise abgedeckt werden.
Ein genügend breites Ausrollen des Streifens bereitet jedoch Schwierigkeiten, da
hierbei erhebliche Materialbeanspruchungen auftreten und durch den durch die Rolle
auftretenden einseitigen Zug oder Druck der Streifen auf dem Reifen verschoben oder
verzogen wurde. Weiter wurde der Druck der Rolle nur senkrecht auf die Oberfläche
des Reifens ausgeübt, so daß der Streifen gewissermaßen nur durch Quetschen zu den
Reifenseiten gedrückt wurde, wodurch ein großer Anrolldruck erforderlich wurde.
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Es ist auch eine Vorrichtung bekannt, bei der an einer Seite des
Reifens zwei nebeneinanderliegende Rollen gegen den Reifenumfang gedrückt werden
und der Abstand der Rollen voneinander mittels einer Hydraulik verändert wird, wodurch
die Rollen auf der Reifenoberfläche quer zur Umfangsrichtung gegeneinander verschoben
werden und somit der Rohlaufstreifen auf der ganzen Breite des Reifens und auf einem
Teil der Reifenseiten festgedrückt wird. Aber auch bei dieser Maschine tritt der
Nachteil auf, daß der einseitig auftretende Anpreßdruck, der verhältnismäßig groß
sein muß, die Maschinenkonstruktion übermäßig stark belastet.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, die ein
genügend breites Ausrollen des Rohlaufstreifens ermöglicht, ohne daß dabei größere
Anpreßdrücke erforderlich werden, ohne daß der Streifen verschoben wird und ohne
daß übermäßige Belastungen der Maschinenkonstruktion auftreten.
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Dementsprechend besteht die Erfindung darin, daß bei der eingangs
erwähnten Maschine die Andrückrollen während des Anrollens an diametral gegenüberliegenden
Stellen
des Reifens andrückbar und an Hebelarmen angeordnet sind, die in einer um eine durch
den Reifenmittelpunkt laufende lotrechte Achse verschwenkbaren Traverse gelagert
sind.
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Dadurch wird es möglich, den Laufstreifen, der entsprechend bemessen
ist, nach Auflegen und Anrollen durch die antreibende gegen den Umfang drückende
Rolle mittels der beiden diametral angeordneten Rollen nach den Seiten hin auszurollen,
da beim Verschwenken der Traverse mit den Hebelarmen aus der Mittellage, in der
die Rollen in der Mittelebene des Reifens mit ihren Ebenen senkrecht auf der Reifenoberfläche
stehen bzw. die berührende Rollenfläche flach gegen den Reifenumfang liegt, die
Rollenmittelebenen von der senkrechten Stellung abweichen und mit den seitlichen
Reifenflächen einen spitzen Winkel bilden, so daß der Anrolldruck diesem Winkel
entsprechend gegen die Reifenoberfläche gerichtet ist. Dies beruht darauf, daß der
Anrolldruck ständig zum Reifenmittelpunkt gerichtet ist, durch den die Schwenkachse
der die Andrückrollen tragenden Traverse verläuft. Dadurch wird der Laufstreifen
beim Anrollen und durch die langsame Verschwenkung der Rollen quer über den Reifenumfang
förmlich um die Seiten des Reifens herumgezogen und fest angerollt. Da dabei zwei
Rollen vorgesehen sind, die sich diametral gegenüberliegen, kann der Rohlaufstreifen
nicht aus seiner mittigen Lage herausgezogen werden, weil jeder Laufstreifenpunkt
jeweils schon nach 180° angedrückt wird. Ferner werden durch diese Konstruktion
einseitige Belastungen des Maschinenrahmens und der Felgenwelle weitgehend ausgeschaltet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Ansicht der Maschine mit aufgespanntem Reifen
in Vorderansicht, wobei verschiedene Teile zur besseren Übersichtlichkeit nicht
gezeichnet wurden, Fig. 2 einen Schnitt nach der LinieII-II, wobei ebenfalls verschiedene
Teile nicht gezeichnet sind.
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Der Rahmen 1 ist mit zwei Wellenhälften 3 und 3 a versehen, von denen
die eine fest mit dem Rahmen verbunden ist und die andere in einem hydraulischen
Zylinder 6 verschiebbar ist, die je eine Felgenhälfte 5 nnd 5 a zur Aufnahme eines
rundzuerneuernden Reifens 4 tragen. Die Wellenhälfte 3 a mit der Felgenhälfte 5
a liegt mit der Wellenhälfte 3 koaxial. Oberhalb der Wellenhälften 3, 3 a ist in
an sich bekannter Weise eine angetriebene Andrückrolle 7 für den aufzulegenden Rohlaufstreifen
und für die Umdrehung des Reifens angeordnet, die an einem um einen Wellenzapfen
10 verschwenkbaren Doppelhebel 8 gelagert ist und von einem Motor 9 über ein nicht
gezeichnetes Getriebe angetrieben wird. Die Andrückrolle 7 kann auch aus einer Kombination
von zwei Rollen, und zwar einer Antriebsrolle und Andrückrolle, bestehen.
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Unterhalb der Wellenhälften 3, 3 a sind am Rahmen 1 zu den Wellenhälften
3, 3 a parallele Führungsschienen 11 angeordnet, auf denen ein Schlitten 12 durch
eine Spindel 13 mit einem Handrad 14 verfahrbar angeordnet ist, um dadurch eine
zentrische Einstellung des Schlittens bei verschiedenen Reifengrößen zu ermöglichen.
Die Führung kann eine Säulen-, Prismen- oder Schwalbenschwanzführung sein. In der
Zeichnung ist eine Säulenführung dargestellt. In dem Schlitten 12 ist ein Wellenzapfen
16
gelagert, der mit einer Traverse 17 fest verbunden ist und dessen Achse durch
den Reifenmittelpunkt verläuft. An beiden freien Enden der Traverse 17 ist je ein
Hebelarm 18 bzw. 18 a angelenkt, der in der vertikalen Ebene der Traverse 17 verschwenkbar
ist und an seinem freien Ende die Andrückrolle 20 bzw. 20 a trägt, welche frei drehbar
ist. Am Hebelarm 18 ist im Punkt 19 die Kolbenstange 21 eines Kolbens eines als
Hydraulik- und/oder Druckluftzylinder 22 ausgebildeten Kraftantriebes 22 angelenkt,
der bei 19 a am Hebelarm 18 a angreift. Durch eine Zugfeder 23, die an den kurzen
freien Enden 18 b der beiden Hebelarme 18 und 18 a befestigt ist, werden die Hebelarme
bei Entlastung des Druckzylinders nach außen gespreizt. Durch Drehen einer Spindel
25 mit dem Handrad 15, die im Lager 24 am Rahmen 1 gelagert ist, kann die Traverse
um ihre Wellenzapfen 16 verschwenkt werden.
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Zum Auflegen und Anrollen der Lauf- und Seitenstreifen geht man nun
folgendermaßen vor: Die an den Wellenhälften 3 und 3 a befestigten Felgenhälften
5 und 5 a werden mittels des Zylinders 6 auseinandergefahren, so daß der Reifen
4 dazwischengelegt werden kann. Dann werden beide Felgenhälften zusammengefahren,
und der Reifen ist aufgespannt. Darauf wird die Andrückrolle 7 an dem Reifenumfang
zur Anlage gebracht und der Schlitten 12 mittels der Spindel 13 durch Drehen des
Handrades 14 auf den Führungsschienen 11 verfahren, bis der Wellenzapfen 16 mit
seiner Achse in der Reifenmittelebene liegt und durch den Reifenmittelpunkt verläuft.
Dieses kann durch geeignete Hilfsmittel, wie Meßskalen od. dgl., unterstützt werden.
Die beiden Andrückrollen 20 und 20a werden dann mittels des Handrades 15 und der
Spindel 25 so ausgerichtet, daß sie mit ihren Mittelebenen in der Reifenmittelebene
liegen bzw. die Traverse 17 mit der Reifenachse einen rechten Winkel bildet. Nach
dieser vorgenommenen Justierung wird der Motor 9 angeschaltet, so daß die Andrückrolle7
den Reifen in Umdrehung versetzt.
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Dann wird der in üblicher Weise vorbereitete Rohlaufstreifen zwischen
Reifenumfang und Andrückrolle zentrisch auf den Reifenumfang gelegt und dabei leicht
angedrückt. Nach diesem Vorgang wird mit dem eigentlichen Anrollen und Ausrollen
des Laufstreifens begonnen. Dazu wird der Kraftantrieb 22 belastet, so daß die Andrückrollen
20 und 20 a gegen den Reifenumfang zur Anlage kommen. Der Druckzylinder des Kraftantriebs
22 ist vorteilhaft ein kombinierter Hydraulik- und Druckluftzylinder, damit durch
die elastischen Luftpolster die Andrückrollen 20 und 20a nachgiebig um den Umfang
des Reifens abrollen. Der Luftdruck und damit der Anrolldruck kann mittels eines
beliebigen Handventils reguliert und auf einem Manometer 26 genau abgelesen werden.
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Nach genügendem Anrollen der Laufstreifenmitte wird durch Drehen
des Handrades 15 und der Spindel 25 die Traverse 17 langsam aus ihrer Mittellage
verschwenkt, so daß die Andrückrollen 20, 20 a nacheinander nebeneinanderliegende
Teile des Reifenumfanges überlaufen, bis sie quer über die ganze Reifenumfangsfiäche
geführt sind. Dadurch wird der Rohlaufstreifen auch an den Seiten festgerollt und
durch mehrmaliges Hin- und Herschwenken der Traverse 17 langsam nach den Seiten
ausgerollt. Vorteilhaft wird dabei der Anrolldruck beim Führen der Andrückrollen
aus der Mittellage größer und beim
Führen zur Mittellage geringer
gewählt. Da die Ebenen der Andrückrollen 20, 20 a ständig durch den Reifenmittelpunkt
verlaufen, wird der Rohlaufstreifen beim Schwenken der Andrückrollen gewissermaßen
über die Seitenflächen gezogen, wobei die Andrückrollen ständig steigend mehr und
mehr mit den Seitenkanten gegen die Reifenseiten arbeiten, d. h. nur eine Druckkomponente
bewirkt das Anrollen, während die andere Komponente einen radial nach innen gerichteten
Zug ausübt. Der Druckzylinder des Kraftantriebs 22 wird nach beendetem Arbeiten
entlastet, so daß dann die Zugfeder 23 die Hebelarme 18, 18 a spreizt und die Andrückrollen
20, 20a vom Reifen abhebt. Mittels des Zylinders 6 werden die Felgenhälften 5, 5
a auseinandergefahren, und der Reifen kann herausgehoben werden.
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Die beschriebene Maschine hat auch den Vorteil, daß die Seiten des
eingespannten Reifens frei liegen, so daß durch Drehung des vorbereiteten Reifens
mittels der angetriebenen Andrückrolle 7 die Seitenstreifen frei zugänglich aufgelegt
und dann durch beliebige Geräte angedrückt werden können. Anschließend erfolgt dann
das Auflegen des Rohlaufstreifens, dessen Seitenkanten die Seitenstreifen überlappen.